Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Sie trotz Neurodermitis eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können und wann sie bei Berufsunfähigkeit leistet.
Inhalt dieser SeiteNeurodermitis als Ursache einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Neurodermitis ist eine der häufigsten Hauterkrankungen in Deutschland. Jährlich sind circa zwei Millionen Erwachsene von ihr betroffen (Quelle: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).
Ob Menschen aufgrund ihrer Neurodermitis berufsunfähig werden, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen etwa der Schweregrad der Erkrankung, ob Folgeerkrankungen bestehen oder auch, ob Neurodermitis durch den Beruf ausgelöst wird. Denn Neurodermitis verläuft meist in Schüben, die durch bestimmte Reize, sogenannte Trigger, ausgelöst werden. In manchen Berufen sind von Neurodermitis Betroffene stärker möglichen Triggern ausgesetzt als in anderen:
In manchen Berufsgruppen kann Neurodermitis als Ursache für Berufsunfähigkeit also so gut wie keine Rolle spielen. Bei einer Bürotätigkeit ist etwa ein neuer Krankheitsschub für die Betroffenen zwar unangenehm, schränkt sie aber in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht grundsätzlich ein. Anders sieht es aus, wenn Neurodermitis-Patienten in Berufen tätig sind, in denen sie zwangsläufig und dauerhaft mit Substanzen in Berührung kommen, die für ihre Erkrankung als Trigger wirken. In solchen Fällen können Krankheitsschübe in immer kürzeren Abständen aufeinanderfolgen – beschwerdefreie Zeiten werden zur Ausnahme. Viele Betroffene sind dann irgendwann nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.
Berufsunfähigkeit durch Folgeerkrankungen
Nicht nur Neurodermitis selbst kann direkt zu einer Berufsunfähigkeit führen, sondern auch Erkrankungen, die durch diese Hautkrankheit bedingt sein können, zum Beispiel:
Asthma
Bluthochdruck
Arthrose
Osteoporose
Psychische Probleme wie Angststörung oder auch Depression
Häufige Ursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Ursachen | Häufigkeit (in %) |
---|---|
Psychische Erkrankungen | 35 |
Erkrankungen des Bewegungsapparates | 22 |
Herz-Kreislauf-System | 7 |
Finanzielle Belastungen durch Berufsunfähigkeit
Das Einkommen durch Berufsunfähigkeit einzubüßen, bedeutet für die meisten Menschen finanziellen Stress. Oft ist es ihnen dann nicht mehr möglich, den bisherigen Lebensstandard zu halten. Untersuchungen zeigen auch, dass Erwerbslosigkeit der häufigste Grund für eine Überschuldung ist (Quelle: statista). Menschen ohne Einkommen sind auch besonders stark von Armut betroffen (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). Wenn Sie erwerbsunfähig sind, sind Sie mitunter durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung abgesichert. Beachten Sie aber, dass für diese Rente verhältnismäßig hohe Voraussetzungen gelten und sie durchschnittlich nur bei 1.000 Euro monatlich liegt.
Eine private Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie hingegen bereits, wenn Sie „nur“ Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können. Außerdem können Sie die Höhe der Rente selbst festlegen.
Mit uns die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Neurodermitis
Stellen Sie einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wird der Versicherer Ihr individuelles Risiko für eine Berufsunfähigkeit genau prüfen.
Schätzt der Versicherer Ihr Risiko als zu hoch ein, wird er Ihren Antrag in der Regel ablehnen. Sieht der Anbieter bei Ihnen ein erhöhtes Risiko, wird er Ihnen einen Vertrag anbieten, der an Ihr höheres Risiko angepasst ist. Ist Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit durch Ihre Neurodermitis gering, kann der Versicherer Ihnen auch einen ganz normalen Vertrag anbieten.
Im Rahmen der Risikoprüfung wird der Versicherer Ihnen Fragen zu Vorerkrankungen stellen. Oftmals müssen Antragsteller mit Neurodermitis neben ihrer gesamten Gesundheitshistorie einen Zusatzfragebogen zu Hauterkrankungen und Allergien einreichen.
Zeiträume beachten
Die Gesundheitsfragen beziehen sich je nach Anbieter meist auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren. Es kommt also stark darauf an, wann die letzten Krankheitssymptome aufgetreten sind:
Wer als Kind Neurodermitis hatte, aber im für den Versicherer relevanten Zeitraum symptomfrei war, muss die Erkrankung nicht angeben. Eine Ablehnung des Versicherungsantrags wegen Neurodermitis ist dann nicht zu befürchten.
Wer zeitnah vor Antragstellung unter Neurodermitis gelitten hat, wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen Schwierigkeiten haben. Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung achten bei Antragstellern mit Neurodermitis neben der Dauer auch auf den Umfang der Erkrankung. So können typische Gesundheitsfragen aus:
„Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolge der Haut oder Allergien (z. B. Ekzem, Neurodermitis, Heuschnupfen, Hausstaub-/Medikamenten-/Insektenallergie)?“
„Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern* oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen: der Haut (z. B. Ekzem, Neurodermitis, Schuppenflechte, Melanome)?“
„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren folgende Krankheitserscheinungen: Neurodermitis, atopische Dermatitis, endogenes Ekzem?“ Wird diese Frage bejaht, werden weitere Fragen zur körperlichen Ausbreitung gestellt.
„Was löst bei Ihnen allergische Erkrankungen oder Unverträglichkeiten aus?“ Antwortmöglichkeiten sind zum Beispiel „Pollen (z. B. Gräser, Bäume)“, „Hausstaubmilben“, „Schimmelpilze“, „Tiere (z. B. Katzen, Vögel)“, „Licht, Wärme Kälte“ etc.
Auch der Beruf spielt eine Rolle
Versicherer schätzen auch anhand des bisherigen Berufs des Antragstellers das Risiko für eine Berufsunfähigkeit ein. Denn in manchen Berufen sind starke Trigger für Neurodermitis häufiger als in anderen.
Wenn zum Beispiel ein Antragsteller mit einer bekannten und im Rahmen der Gesundheitsfragen anzugebenden Neurodermitis nach wie vor als Bäcker tätig ist, hat er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kaum Chancen für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Anders sieht es aus, wenn er seinen Beruf gewechselt hat und eine Bürotätigkeit ausübt, in der er mit Neurodermitis-Triggern, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang in Berührung kommt. In diesem Fall ist die Erkrankung kein Ausschlusskriterium für die Versicherung.
Allerdings wird der Versicherer vor dem Vertragsabschluss auch danach fragen, ob aufgrund der Neurodermitis aktuelle gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Möglicherweise wird der Versicherer dem Antragsteller nur ein Vertragsangebot mit Leistungsausschlüssen bei Berufsunfähigkeit wegen Neurodermitis anbieten.
Leistungsausschlüsse bei Neurodermitis
Was sind Leistungsausschlüsse?
Schätzt der Versicherer das Risiko für eine Berufsunfähigkeit aufgrund Ihrer Neurodermitis als sehr hoch ein, bietet er Ihnen wahrscheinlich einen Vertrag mit Leistungsausschlüssen an. Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt – außer, wenn die Ursache Neurodermitis ist.
Der Ausschluss von Folgeerkrankungen
Bei der Vorerkrankung Neurodermitis schließen Versicherer neben der konkreten Erkrankung oftmals auch mögliche Folgeerkrankungen oder Begleiterscheinungen aus. Wird beim Vertragsabschluss ein Leistungsausschluss der Neurodermitis inklusive aller möglichen Folgen vereinbart und eine der Folgeerkrankungen ist Ursache für die spätere Berufsunfähigkeit, zahlt der Versicherer also nicht. Leiden Sie zum Beispiel an Neurodermitis, werden aber aufgrund einer Asthmaerkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine Berufsunfähigkeitsrente und haben Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt.
Folgende Folgeerkrankungen der Neurodermitis werden zum Beispiel häufig von Versicherern ausgeschlossen:
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie daher genau prüfen, welche Erkrankungen konkret ausgeschlossen werden. Verträge, in denen Ausschlüsse eher vage formuliert sind, wie „Erkrankung XY sowie deren Folgen“, sollten Sie meiden. Welche Erkrankungen dann als Folge von Neurodermitis gelten, entscheidet häufig der Versicherer. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer führen in ihren Bedingungen hingegen eine Auflistung der Krankheiten auf.
Ist ein Vertrag mit Ausschlüssen sinnvoll?
Leistungsausschlüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind immer dann problematisch, wenn Ihre Erkrankung tatsächlich dazu führen kann, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Ist dies hingegen eher unwahrscheinlich, kann es besser sein, den Ausschluss der Neurodermitis zu akzeptieren, aber sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Burn-out) abzusichern. Sind Sie in Ihrem Beruf häufig Reizen ausgesetzt, die Neurodermitis-Schübe auslösen können, sollten Sie einen Leistungsausschluss eher nicht akzeptieren.
Wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen BU-Experten. Diese helfen Ihnen, die für Sie passende BU zu finden, klären Ihre offenen Fragen und erläutern, bei Bedarf, auch das „Kleingedruckte“.
So läuft eine BU-Beratung bei uns ab
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Neurodermitis
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Ihrer Neurodermitis nicht infrage kommt, können eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Existenzschutzversicherung einen Basisschutz bieten. Nicht empfehlenswert ist, sich ausschließlich auf die Leistungen der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zu verlassen. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie zu 100 Prozent und in gar keinem Beruf mehr arbeiten können.
Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch Neurodermitis
Werden Sie aufgrund Ihrer Neurodermitis oder Folgeerkrankungen berufsunfähig, erhalten Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Mehr Informationen zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer stellen. Am besten legen Sie alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Diagnosen direkt bei, um lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Was ist eigentlich Neurodermitis?
Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben auftritt. Besonders häufig zeigen sich die Hautveränderungen an der Kopfhaut sowie an Gesicht und Händen. Die Symptome der Neurodermitis bestehen in quälendem Juckreiz und trockener und schuppiger Haut. Vor allem während eines akuten Schubs bilden sich nässende Ekzeme.
Meist bricht die Krankheit bereits in der frühen Kindheit aus. Einige Betroffene leiden ihr Leben lang darunter, bei anderen verschwindet sie nach einigen Jahren wieder.
Heilbar ist Neurodermitis bisher nicht, jedoch lassen sich ihre Symptome heute oft relativ gut behandeln, etwa durch eine Vermeidung von Triggern, eine konsequente Hautpflege, Medikamente, eine Ernährungsumstellung oder auch physikalische Therapien (z. B. Lichttherapie).
Die Ursachen der Erkrankung sind bisher nicht geklärt. Mediziner gehen davon aus, dass beim Entstehen und dem Verlauf der Krankheit genetische Faktoren, Veränderungen des Immunsystems sowie Umwelteinflüsse eng zusammenwirken.
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
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