Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Neurodermitis zahlt und ob man trotz Neurodermitis noch versicherbar ist.
Inhalt dieser SeiteNeurodermitis als Ursache für Berufsunfähigkeit
Wer unter Neurodermitis leidet, muss immer wieder mit Erkrankungsschüben durch ungünstige Umweltreize rechnen. Auslöser für einen neuen Schub können zahlreiche Faktoren – sogenannte Trigger – sein. Hierzu gehören beispielsweise:
- häufiges Händewaschen
- der Kontakt zu Allergenen
- Infektionen
- bestimmte Nahrungsmittel
- bestimmte Textilien
- Reinigungsmittel und Duftstoffe
- klimatische Faktoren
- Umweltfaktoren
- psychische Belastungen und Stress.
Heilbar ist Neurodermitis bisher nicht, jedoch lassen sich ihre Symptome heute oft relativ gut durch Medikamente und physikalische Therapien (Licht, Klima etc.) behandeln. Wichtig für den Verlauf und den Schweregrad der Erkrankung ist außerdem, ob die Betroffenen in der Lage sind, im Alltag und im Beruf Trigger zu vermeiden, die bei ihnen zu neuen Krankheitsschüben führen.
Krankheitsbild Neurodermitis
Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben auftritt. Besonders häufig zeigen sich die Hautveränderungen an der Kopfhaut sowie an Gesicht und Händen. Meist bricht die Krankheit bereits in der frühen Kindheit aus. Einige Betroffene leiden ihr Leben lang darunter, bei anderen verschwindet sie nach einigen Jahren wieder. Die Symptome der Neurodermitis bestehen in quälendem Juckreiz und trockener Haut. Vor allem während eines akuten Schubs bilden sich nässende Ekzeme. Die Ursachen der Erkrankung sind bisher nicht geklärt. Mediziner gehen davon aus, das beim Entstehen und dem Verlauf der Krankheit genetische Faktoren, Veränderungen des Immunsystems sowie Umwelteinflüsse eng zusammenwirken.
Einschränkung der Berufsfähigkeit sehr individuell
Da die Erkrankung sehr spezifisch ist, hängt es von individuellen Faktoren ab, ob die Neurodermitis zu einer Berufsunfähigkeit führen kann. In vielen Berufsgruppen spielt Neurodermitis als Ursache für Berufsunfähigkeit so gut wie keine Rolle. Bei einer Bürotätigkeit ist ein neuer Krankheitsschub zwar unangenehm für die Betroffenen, schränkt die Fähigkeit zur Berufsausübung jedoch nicht grundsätzlich ein. Anders sieht es aus, wenn Neurodermitis-Patienten in Berufen tätig sind, in dem sie zwangsläufig und dauerhaft mit Substanzen in Berührung kommen, die für ihre Erkrankung als Trigger wirken. In solchen Fällen folgen die Krankheitsschübe möglicherweise in immer kürzeren Abständen aufeinander. Beschwerdefreie Zeiten werden zur Ausnahme, die nur noch selten auftritt. Viele Betroffene sind bei einem solchen Szenario irgendwann nicht mehr zur Ausübung ihres Berufes in der Lage.
Fallbeispiel: Herr S., Bäckermeister
Herr S. leidet unter Neurodermitis und ist Bäckermeister. Als er sich für seinen heutigen Beruf entschieden hat, war er symptomfrei und ging ebenso wie seine Ärzte davon aus, dass die Erkrankung eine Kindheitsepisode war. Inzwischen löst der Kontakt mit Mehl und anderen Backzutaten immer häufiger neue Neurodermitis-Schübe aus. Die Fähigkeit, seine berufliche Tätigkeit auszuüben, ist durch die Hauterkrankung inzwischen erheblich eingeschränkt.
Bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Neurodermitis?
Betrachtungszeiträume beachten
Wer zuvor an Neurodermitis gelitten hat, wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unter Umständen Schwierigkeiten haben. Allerdings kommt es hier auch darauf an, wann die letzten Krankheitssymptome aufgetreten sind. Die Gesundheitsfragen der Versicherer für den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich je nach Anbieter meist auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren. Wer als Kind Neurodermitis hatte, aber für mindestens diesen Zeitraum symptomfrei ist, muss normalerweise keine Ablehnung des Versicherungsantrags wegen Neurodermitis befürchten, da er dann nicht verpflichtet ist, die Erkrankung anzugeben. Allerdings gibt es auch Gesellschaften, deren Versicherungsbedingungen die zeitliche Reichweite der Gesundheitsfragen bei Neurodermitis hiervon abweichend definieren.
Auch der Beruf spielt eine Rolle
Ein weiteres Kriterium der Versicherer ist der ausgeübte und zu versichernde Beruf des Antragstellers. Der bereits erwähnte Herr S. kann auch hier wieder als Beispiel dienen: Wenn er mit einer bekannten und im Rahmen der Gesundheitsfragen anzugebenden Neurodermitis nach wie vor als Bäcker tätig ist, hat er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kaum Chancen für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Anders sieht es aus, wenn er seinen Beruf gewechselt hat und eine Bürotätigkeit ausübt, in der er mit Neurodermitis-Triggern, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang in Berührung kommt. In diesem Fall ist die Erkrankung kein Ausschlusskriterium für die Versicherung. Allerdings wird der Versicherer vor dem Vertragsabschluss auch danach fragen, ob aufgrund der Neurodermitis aktuelle gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Möglicherweise wird Herr S. ein Vertragsangebot mit Leistungsausschlüssen bei Berufsunfähigkeit wegen Neurodermitis erhalten.
So bewerten Berufsunfähigkeitsversicherer die Vorerkrankung Neurodermitis
Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung achten bei Antragstellern mit Neurodermitis vorrangig auf die Dauer und den Umfang der Erkrankung. Der Versicherer führt eine eingehende und gründliche Prüfung des zu Versichernden durch. Oftmals müssen Antragsteller neben ihrer gesamten Gesundheitshistorie einen Zusatzfragebogen zu Hauterkrankungen und Allergien einreichen. Wird das Risiko als sehr hoch eingeschätzt, dass die Person tatsächlich berufsunfähig wird, ist eine Absicherung mit Leistungsausschluss sehr wahrscheinlich. Dies bedeutet, dass der Versicherer normal im Falle einer Berufsunfähigkeit leistet – also die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt – außer, wenn die Ursache die Neurodermitis ist.
Wie sinnvoll ist eine BU mit Leistungsausschluss?
Leistungsausschlüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind immer dann ein problematisches Thema, wenn die Erkrankung tatsächlich dazu führen kann, dass die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Wenn dieses Szenario aufgrund des ausgeübten Berufes sehr wahrscheinlich keine Rolle spielen wird, kann es besser sein, den Ausschluss der Neurodermitis zu akzeptieren, aber sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen (Krebs, Schlaganfall, Burnout) abzusichern. Ist man in seinem Beruf häufig Risiken ausgesetzt, die Neurodermitis-Schübe auslösen können, sollte man einen Leistungsausschluss eher nicht akzeptieren.
Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Achtung bei Folgeerkrankungen der Neurodermitis
Bei der Vorerkrankung Neurodermitis werden neben der konkreten Erkrankung oftmals auch mögliche Folgeerkrankungen oder Begleiterscheinungen ausgeschlossen. Dazu gehören z. B.:
- Asthma
- Infektionen
- Bluthochdruck
- Osteoporose
- Psychische Probleme
- Allergien
Wird beim Vertragsabschluss ein Leistungsausschluss der Neurodermitis inklusive aller möglichen Folgen vereinbart und eine der Folgeerkrankungen ist Ursache für die spätere Berufsunfähigkeit, zahlt der Versicherer nicht. Leiden Sie an Neurodermitis, werden aber aufgrund der Asthmaerkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine Berufsunfähigkeitsrente und haben Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt. Welche Erkrankungen konkret auf die ausgeschlossene Neurodermitis zurückzuführen sind, entscheidet häufig der Versicherer. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher genau geprüft werden, welche Erkrankungen konkret ausgeschlossen werden. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer führen in ihren Bedingungen eine Auflistung der Krankheiten auf. Ausschlüsse, wie „Erkrankung XY sowie deren Folgen“ beinhalten, sind eher vage und zu meiden.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Neurodermitis
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Neurodermitis nicht in Frage kommt, können eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Existenzschutzversicherung einen Basisschutz gewähren. Nicht empfehlenswert ist, sich ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der Erwerbsminderungsrente zu verlassen. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie zu 100 Prozent und in gar keinem Beruf mehr arbeiten können.
Mehr Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Richtige Absicherung mit Hilfe vom Experten
Welche Arbeitskraftabsicherung bei Neurodermitis die richtige ist, ist oftmals eine sehr individuelle Entscheidung. Betroffene sollten hier Hilfe von Fachexperten in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich gern an uns. Unsere Experten zur Existenzschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherung analysieren mit Ihnen zusammen Ihre individuelle Situation und können Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen.
Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich wegen Neurodermitis nicht mehr arbeiten kann?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit durch Neurodermitis, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:
- Gesundheitsfragen bei Abschluss der Versicherung wurden inhaltlich und zeitlich korrekt beantwortet
- Neurodermitis und eventuelle Folgen sind im Vertrag als Ursache nicht ausgeschlossen
- Es gibt keine konkrete oder abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag
- Gesundheitliche Einschränkung für die Berufsausübung beträgt mind. 50 Prozent
- Gesundheitliche Einschränkung für die Berufsausübung dauert voraussichtlich mind. 6 Monate („Wann ist man berufsunfähig?“ )
In einem solchen Fall kann der Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente beim Anbieter gestellt werden. Am besten werden alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Diagnosen direkt beigelegt.
Verweisungsklauseln sollten ausgeschlossen sein
Bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Neurodermitis ist ein sehr exakter Blick ins Kleingedruckte des Vertrages wichtig. Beispielsweise erlauben eine abstrakte oder konkrete Verweisung dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer noch in der Lage ist, eine beliebige und berufsfremde Arbeitstätigkeit auszuüben. Das Krankheitsbild der Neurodermitis bietet sich für solche Verweisungen an, da die Erkrankung in der Regel nicht zu einer generellen Beschränkung der Erwerbsfähigkeit führt, sondern nur die Fähigkeit zur Ausübung bestimmter Berufe einschränkt.
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.