Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Neurodermitis beachten müssen

Foto von Talke Flörcken
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neurodermitis und vor allem Folge­erkrankungen können grundsätzlich zu einer Berufs­unfähigkeit führen. Das jeweilige Risiko hängt jedoch stark von der beruflichen Tätigkeit und der Schwere der Erkrankung ab.
  • Die private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) zahlt, wenn keine Ausschluss- und Ver­wei­sungs­klauseln vereinbart wurden und die Einschränkung zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate besteht.
  • Ist der aktuelle Beruf keine Gefahr für Neurodermitis-Schübe, ist der Abschluss einer BU in der Regel kein Problem.
  • Bei erhöhtem Risiko schließt der Versicherer häufig Neurodermitis sowie Folge­­erkrankungen vom Versicherungsschutz aus­.

Das erwartet Sie hier

Ob Sie trotz Neurodermitis eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen können und wann sie bei Berufs­unfähigkeit leistet.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Neurodermitis
  2. BU abschließen trotz Neurodermitis
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich Neurodermitis?

Neurodermitis als Ursache einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Neurodermitis ist eine der häufigsten Haut­erkrankungen in Deutschland. Jährlich sind circa zwei Millionen Erwachsene von ihr betroffen (Quelle: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).

Ob Menschen aufgrund ihrer Neurodermitis berufsunfähig werden, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen etwa der Schweregrad der Erkrankung, ob Folge­erkrankungen bestehen oder auch, ob Neurodermitis durch den Beruf ausgelöst wird. Denn Neurodermitis verläuft meist in Schüben, die durch bestimmte Reize, sogenannte Trigger, ausgelöst werden. In manchen Berufen sind von Neurodermitis Betroffene stärker möglichen Triggern ausgesetzt als in anderen:

  • Stress und Belastungssituationen
  • Reizende Stoffe, z. B. Seife
  • Juckreizauslösende Arbeitskleidung, z. B. aus synthetischen Fasern oder eng anliegend
  • Duftstoffe
  • Allergene (z. B. Hausstaubmilben) bei nachgewiesener Allergie
  • Tierhaare und Federn
  • Infekte
  • Schwitzen
  • Extreme Kälte oder Wärme

In manchen Berufsgruppen kann Neurodermitis als Ursache für Berufs­unfähigkeit also so gut wie keine Rolle spielen. Bei einer Bürotätigkeit ist etwa ein neuer Krankheits­schub für die Betroffenen zwar unangenehm, schränkt sie aber in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht grundsätzlich ein. Anders sieht es aus, wenn Neurodermitis-Patienten in Berufen tätig sind, in denen sie zwangsläufig und dauerhaft mit Substanzen in Berührung kommen, die für ihre Erkrankung als Trigger wirken. In solchen Fällen können Krankheits­schübe in immer kürzeren Abständen aufeinanderfolgen – beschwerdefreie Zeiten werden zur Ausnahme. Viele Betroffene sind dann irgendwann nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.


Berufs­unfähigkeit durch Folge­erkrankungen

Nicht nur Neurodermitis selbst kann direkt zu einer Berufs­unfähigkeit führen, sondern auch Erkrankungen, die durch diese Hautkrankheit bedingt sein können, zum Beispiel:

Icon Husten

Asthma

Icon Kopfschmerzen

Bluthochdruck

Icon Gesundheitscheck

Arthrose

Icon Knochen

Osteoporose

Icon Scheitern

Psychische Probleme wie Angststörung oder auch Depression

Häufige Ursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

UrsachenHäufigkeit (in %)
Psychische Erkrankungen35
Erkrankungen des Bewegungsapparates22
Herz-Kreislauf-System7
Quelle: Gesamtverband der Versicherer

Finanzielle Belastungen durch Berufs­unfähigkeit

Das Einkommen durch Berufs­unfähigkeit einzubüßen, bedeutet für die meisten Menschen finanziellen Stress. Oft ist es ihnen dann nicht mehr möglich, den bisherigen Lebensstandard zu halten. Untersuchungen zeigen auch, dass Erwerbslosigkeit der häufigste Grund für eine Überschuldung ist (Quelle: statista). Menschen ohne Einkommen sind auch besonders stark von Armut betroffen (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). Wenn Sie erwerbsunfähig sind, sind Sie mitunter durch die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente der Deutschen Renten­versicherung abgesichert. Beachten Sie aber, dass für diese Rente verhältnismäßig hohe Voraussetzungen gelten und sie durchschnittlich nur bei 1.000 Euro monatlich liegt.

Eine private Berufs­unfähigkeitsrente erhalten Sie hingegen bereits, wenn Sie „nur“ Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können. Außerdem können Sie die Höhe der Rente selbst festlegen.

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Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Neurodermitis

Stellen Sie einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, wird der Versicherer Ihr individuelles Risiko für eine Berufs­unfähigkeit genau prüfen.

Schätzt der Versicherer Ihr Risiko als zu hoch ein, wird er Ihren Antrag in der Regel ablehnen. Sieht der Anbieter bei Ihnen ein erhöhtes Risiko, wird er Ihnen einen Vertrag anbieten, der an Ihr höheres Risiko angepasst ist. Ist Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit durch Ihre Neurodermitis gering, kann der Versicherer Ihnen auch einen ganz normalen Vertrag anbieten.

Icon Personalbeschaffung

Im Rahmen der Risikoprüfung wird der Versicherer Ihnen Fragen zu Vor­erkrankungen stellen. Oftmals müssen Antragsteller mit Neurodermitis neben ihrer gesamten Ge­sund­heits­historie einen Zusatzfragebogen zu Haut­erkrankungen und Allergien einreichen.


Zeiträume beachten

Die Gesundheitsfragen beziehen sich je nach Anbieter meist auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren. Es kommt also stark darauf an, wann die letzten Krankheits­symptome aufgetreten sind:

Icon Kind

Wer als Kind Neurodermitis hatte, aber im für den Versicherer relevanten Zeitraum symptomfrei war, muss die Erkrankung nicht angeben. Eine Ablehnung des Ver­sicherungs­antrags wegen Neurodermitis ist dann nicht zu befürchten.

Icon Punkt in Hand

Wer zeitnah vor Antragstellung unter Neurodermitis gelitten hat, wird beim Abschluss einer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung unter Umständen Schwierigkeiten haben. Anbieter der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung achten bei Antragstellern mit Neurodermitis neben der Dauer auch auf den Umfang der Erkrankung. So können typische Gesundheitsfragen aus:

Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolge der Haut oder Allergien (z. B. Ekzem, Neurodermitis, Heuschnupfen, Hausstaub-/Medikamenten-/Insektenallergie)?“

„Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern* oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen: der Haut (z. B. Ekzem, Neurodermitis, Schuppenflechte, Melanome)?“

„Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren folgende Krankheits­erscheinungen: Neurodermitis, atopische Dermatitis, endogenes Ekzem?“ Wird diese Frage bejaht, werden weitere Fragen zur körperlichen Ausbreitung gestellt.

„Was löst bei Ihnen allergische Erkrankungen oder Unverträglichkeiten aus?“ Antwortmöglichkeiten sind zum Beispiel „Pollen (z. B. Gräser, Bäume)“, „Hausstaubmilben“, „Schimmelpilze“, „Tiere (z. B. Katzen, Vögel)“, „Licht, Wärme Kälte“ etc.


Auch der Beruf spielt eine Rolle

Versicherer schätzen auch anhand des bisherigen Berufs des Antragstellers das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit ein. Denn in manchen Berufen sind starke Trigger für Neurodermitis häufiger als in anderen.

Icon Weizen

Wenn zum Beispiel ein Antragsteller mit einer bekannten und im Rahmen der Ge­sund­heits­fragen anzugebenden Neurodermitis nach wie vor als Bäcker tätig ist, hat er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kaum Chancen für den Abschluss einer privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung.

Icon Person am Schreibtisch

Anders sieht es aus, wenn er seinen Beruf gewechselt hat und eine Bürotätigkeit ausübt, in der er mit Neurodermitis-Triggern, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang in Berührung kommt. In diesem Fall ist die Erkrankung kein Ausschlusskriterium für die Versicherung.

Allerdings wird der Versicherer vor dem Vertragsabschluss auch danach fragen, ob aufgrund der Neurodermitis aktuelle gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Möglicherweise wird der Versicherer dem Antragsteller nur ein Ver­trags­angebot mit Leistungsausschlüssen bei Berufs­unfähigkeit wegen Neurodermitis anbieten.


Leistungsausschlüsse bei Neuro­der­mitis

Was sind Leistungsausschlüsse?

Schätzt der Versicherer das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit aufgrund Ihrer Neurodermitis als sehr hoch ein, bietet er Ihnen wahrscheinlich einen Vertrag mit Leistungsausschlüssen an. Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen im Falle einer Be­rufs­un­fähig­keit eine Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt – außer, wenn die Ursache Neurodermitis ist.

Icon Nicht verfügbar

Der Ausschluss von Folge­erkrankungen

Bei der Vorerkrankung Neurodermitis schließen Versicherer neben der konkreten Erkrankung oftmals auch mögliche Folge­erkrankungen oder Be­gleit­er­scheinungen aus. Wird beim Vertragsabschluss ein Leistungs­ausschluss der Neurodermitis inklusive aller möglichen Folgen vereinbart und eine der Folge­erkrankungen ist Ursache für die spätere Berufs­unfähigkeit, zahlt der Versicherer also nicht. Leiden Sie zum Beispiel an Neurodermitis, werden aber aufgrund einer Asthmaerkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine Berufs­unfähigkeitsrente und haben Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt.

Folgende Folge­erkrankungen der Neurodermitis werden zum Beispiel häufig von Versicherern ausgeschlossen:

  • Asthma
  • Infektionen
  • Bluthochdruck
  • Osteoporose
  • Psychische Probleme
  • Allergien

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sollten Sie daher genau prüfen, welche Erkrankungen konkret ausgeschlossen werden. Verträge, in denen Ausschlüsse eher vage formuliert sind, wie „Erkrankung XY sowie deren Folgen“, sollten Sie meiden. Welche Erkrankungen dann als Folge von Neurodermitis gelten, entscheidet häufig der Versicherer. Gute Berufs­unfähigkeits­versicherer führen in ihren Bedingungen hingegen eine Auflistung der Krankheiten auf.

Ist ein Vertrag mit Ausschlüssen sinnvoll?

Leistungsausschlüsse in der Berufs­unfähigkeits­versicherung sind immer dann problematisch, wenn Ihre Erkrankung tatsächlich dazu führen kann, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Ist dies hingegen eher unwahrscheinlich, kann es besser sein, den Ausschluss der Neurodermitis zu akzeptieren, aber sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufs­unfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Burn-out) abzusichern. Sind Sie in Ihrem Beruf häufig Reizen ausgesetzt, die Neurodermitis-Schübe auslösen können, sollten Sie einen Leistungsausschluss eher nicht akzeptieren.

Wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen BU-Experten. Diese helfen Ihnen, die für Sie passende BU zu finden, klären Ihre offenen Fragen und erläutern, bei Bedarf, auch das „Kleingedruckte“.

So läuft eine BU-Beratung bei uns ab


Icon Wegweiser

Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Neurodermitis

Wenn eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung wegen Ihrer Neurodermitis nicht infrage kommt, können eine private Er­werbs­un­fähig­keits­ver­sicherung oder eine Existenzschutz­versicherung einen Basisschutz bieten. Nicht emp­fehlens­wert ist, sich ausschließlich auf die Leistungen der Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Ren­ten­ver­sicherung zu verlassen. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie zu 100 Prozent und in gar keinem Beruf mehr arbeiten können.

Mehr Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Neurodermitis

Werden Sie aufgrund Ihrer Neurodermitis oder Folge­erkrankungen berufsunfähig, erhalten Sie eine private Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Korrekte Gesundheitsfragen
    Sie haben die Gesundheitsfragen bei Abschluss der BU-Versicherung inhaltlich und zeitlich korrekt beantwortet.
  • Keine Leistungsausschlüsse
    Sie haben vertraglich nicht vereinbart, dass Neurodermitis und eventuelle Folgen als Ursache einer Berufs­unfähigkeit ausgeschlossen sind.
  • Keine Verweisungen
    Sie haben beim Abschluss der BU keiner konkreten oder abstrakten Verweisung zugestimmt.
  • Mindestens 50 Prozent
    Sie sind zu mindestens 50 Prozent gesundheitlich darin eingeschränkt, Ihrem bisherigen Beruf nachzugehen.
  • Mindestens sechs Monate
    Ihre Berufs­unfähigkeit ist voraussichtlich von Dauer und hält mindestens sechs Monate an.
  • Ärztlich bestätigt
    Ein Arzt muss Ihnen die Berufs­unfähigkeit im Sinne Ihres BU-Anbieters schriftlich bestätigen.

Mehr Informationen zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie einen Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer stellen. Am besten legen Sie alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Diagnosen direkt bei, um lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden.

Was ist eigentlich Neurodermitis?

Icon Punkt in Hand

Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben auftritt. Besonders häufig zeigen sich die Hautveränderungen an der Kopfhaut sowie an Gesicht und Händen. Die Symptome der Neurodermitis bestehen in quälendem Juckreiz und trockener und schuppiger Haut. Vor allem während eines akuten Schubs bilden sich nässende Ekzeme.

Icon Kind

Meist bricht die Krankheit bereits in der frühen Kindheit aus. Einige Betroffene leiden ihr Leben lang darunter, bei anderen verschwindet sie nach einigen Jahren wieder.

Icon Hand mit Herz

Heilbar ist Neurodermitis bisher nicht, jedoch lassen sich ihre Symptome heute oft relativ gut behandeln, etwa durch eine Vermeidung von Triggern, eine konsequente Hautpflege, Medikamente, eine Ernährungsumstellung oder auch physikalische Therapien (z. B. Lichttherapie).

Icon Fragezeichen

Die Ursachen der Erkrankung sind bisher nicht geklärt. Mediziner gehen davon aus, dass beim Entstehen und dem Verlauf der Krankheit genetische Faktoren, Veränderungen des Immunsystems sowie Umwelteinflüsse eng zusammenwirken.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

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Katharina Burnus
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