Berufsunfähigkeitsversicherung und Neurodermitis
- Eine Neurodermitis kann je nach beruflicher Tätigkeit zu einer Berufsunfähigkeit führen. In einigen Fällen sind Folgeerkrankungen die Ursache.
- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn es keine Ausschluss- und Verweisungsklauseln gibt und die Einschränkung zu mind. 50 % und für mind. 6 Monate besteht.
- Ist die Neurodermitis bereits abgeklungen und der aktuelle Beruf keine Gefahr für Neurodermitis-Schübe, ist der Abschluss einer BU i. d. R. kein Problem.
- Andernfalls wird die Neurodermitis sowie alle Folgeerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Neurodermitis als Ursache für Berufsunfähigkeit
Wer unter Neurodermitis leidet, muss immer wieder mit Erkrankungsschüben durch ungünstige Umweltreize rechnen. Auslöser für einen neuen Schub können zahlreiche Faktoren – sogenannte Trigger – sein. Hierzu gehören beispielsweise:
- häufiges Händewaschen
- der Kontakt zu Allergenen
- Infektionen
- bestimmte Nahrungsmittel
- bestimmte Textilien
- Reinigungsmittel und Duftstoffe
- klimatische Faktoren
- Umweltfaktoren
- psychische Belastungen und Stress.
Heilbar ist Neurodermitis bisher nicht, jedoch lassen sich ihre Symptome heute oft relativ gut durch Medikamente und physikalische Therapien (Licht, Klima etc.) behandeln. Wichtig für den Verlauf und den Schweregrad der Erkrankung ist außerdem, ob die Betroffenen in der Lage sind, im Alltag und im Beruf Trigger zu vermeiden, die bei ihnen zu neuen Krankheitsschüben führen.
Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben auftritt. Besonders häufig zeigen sich die Hautveränderungen an der Kopfhaut sowie an Gesicht und Händen. Meist bricht die Krankheit bereits in der frühen Kindheit aus. Einige Betroffene leiden ihr Leben lang darunter, bei anderen verschwindet sie nach einigen Jahren wieder. Die Symptome der Neurodermitis bestehen in quälendem Juckreiz und trockener Haut. Vor allem während eines akuten Schubs bilden sich nässende Ekzeme. Die Ursachen der Erkrankung sind bisher nicht geklärt. Mediziner gehen davon aus, das beim Entstehen und dem Verlauf der Krankheit genetische Faktoren, Veränderungen des Immunsystems sowie Umwelteinflüsse eng zusammenwirken.
Einschränkung der Berufsfähigkeit sehr individuell
Bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Neurodermitis?
Betrachtungszeiträume beachten
Auch der Beruf spielt eine Rolle
Ein weiteres Kriterium der Versicherer ist der ausgeübte und zu versichernde Beruf des Antragstellers. Der bereits erwähnte Herr S. kann auch hier wieder als Beispiel dienen: Wenn er mit einer bekannten und im Rahmen der Gesundheitsfragen anzugebenden Neurodermitis nach wie vor als Bäcker tätig ist, hat er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kaum Chancen für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Anders sieht es aus, wenn er seinen Beruf gewechselt hat und eine Bürotätigkeit ausübt, in der er mit Neurodermitis-Triggern, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang in Berührung kommt. In diesem Fall ist die Erkrankung kein Ausschlusskriterium für die BU. Allerdings wird der Versicherer vor dem Vertragsabschluss auch danach fragen, ob aufgrund der Neurodermitis aktuelle gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Möglicherweise wird Herr S. ein Vertragsangebot mit Leistungsausschlüssen bei Berufsunfähigkeit wegen Neurodermitis erhalten.
So bewerten BU-Versicherer die Vorerkrankung Neurodermitis
Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung achten bei Antragstellern mit Neurodermitis vorrangig auf die Dauer und den Umfang der Erkrankung. Der Versicherer führt eine eingehende und gründliche Prüfung des zu Versichernden durch. Oftmals müssen Antragsteller neben ihrer gesamten Gesundheitshistorie einen Zusatzfragebogen zu Hauterkrankungen und Allergien einreichen. Wird das Risiko als sehr hoch eingeschätzt, dass die Person tatsächlich berufsunfähig wird, ist eine Absicherung mit Leistungsausschluss sehr wahrscheinlich. Dies bedeutet, dass der Versicherer normal im Falle einer Berufsunfähigkeit leistet – also die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt – außer, wenn die Ursache die Neurodermitis ist.
Wie sinnvoll ist eine BU mit Leistungsausschluss?
Achtung bei Folgeerkrankungen der Neurodermitis
Bei der Vorerkrankung Neurodermitis werden neben der konkreten Erkrankung oftmals auch mögliche Folgeerkrankungen oder Begleiterscheinungen ausgeschlossen. Dazu gehören z. B.:
- Asthma
- Infektionen
- Bluthochdruck
- Osteoporose
- Psychische Probleme
- Allergien
Wird beim Vertragsabschluss ein Leistungsausschluss der Neurodermitis inklusive aller möglichen Folgen vereinbart und eine der Folgeerkrankungen ist Ursache für die spätere Berufsunfähigkeit, zahlt der Versicherer nicht. Leiden Sie an Neurodermitis, werden aber aufgrund der Asthmaerkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine BU-Rente und haben Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt. Welche Erkrankungen konkret auf die ausgeschlossene Neurodermitis zurückzuführen sind, entscheidet häufig der Versicherer. Beim Abschluss der BU sollte daher genau geprüft werden, welche Erkrankungen konkret ausgeschlossen werden. Gute BU-Versicherer führen in ihren Bedingungen eine Auflistung der Krankheiten auf. Ausschlüsse, wie „Erkrankung XY sowie deren Folgen“ beinhalten, sind eher vage und zu meiden.
Richtige Absicherung mit Hilfe vom Experten
Welche Arbeitskraftabsicherung bei Neurodermitis die richtige ist, ist oftmals eine sehr individuelle Entscheidung. Betroffene sollten hier Hilfe von Fachexperten in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich gern an uns. Unsere Experten zur Existenzschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherung analysieren mit Ihnen zusammen Ihre individuelle Situation und können Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen. Kontaktieren Sie uns unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern das unten stehende Vergleichsformular.
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Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
Zahlt meine BU, wenn ich wegen Neurodermitis nicht mehr arbeiten kann?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit durch Neurodermitis, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:
- Gesundheitsfragen bei Abschluss der Versicherung wurden inhaltlich und zeitlich korrekt beantwortet
- Neurodermitis und eventuelle Folgen sind im Vertrag als Ursache nicht ausgeschlossen
- Es gibt keine konkrete oder abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag
- Gesundheitliche Einschränkung für die Berufsausübung beträgt mind. 50 Prozent
- Gesundheitliche Einschränkung für die Berufsausübung dauert voraussichtlich mind. 6 Monate („Wann ist man berufsunfähig?“ )
In einem solchen Fall kann der Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente beim Anbieter gestellt werden. Am besten werden alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Diagnosen direkt beigelegt.