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Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Migräne zahlt und ob man trotz Migräne noch versicherbar ist.
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Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Migräne zahlt und ob man trotz Migräne noch versicherbar ist.
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Migräne als Ursache für Berufsunfähigkeit
Etwa 10 bis 15 Prozent der Erwachsenen weltweit leiden unter Migräne. Die Attacken umfassen weit mehr als nur Kopfschmerzen: Bei vielen Betroffenen gehen die Anfälle mit einer Aura einher, neurologischen Symptomen wie Lichtblitzen oder ein Flimmern vor den Augen. Gerüche verursachen Übelkeit, die Augenlider sind schwer, Geräusche und Licht verstärken die ohnehin schon schweren Kopfschmerzen.
Migräne schränkt nicht nur im Alltag ein, sondern beeinträchtigt auch die Arbeitsleistung. Die Schmerzklinik Kiel geht davon aus, dass pro Jahr rund 650.000 Arbeitstage aufgrund von Migräneattacken verloren gehen. Häufig auftretende Migräneanfälle können bis zur Berufsunfähigkeit führen. Diese geht mit erheblichen finanziellen Einschnitten einher. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können Beschäftige ihre Existenz absichern. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht jedoch eine ausführliche Risikoprüfung. Ob Migränepatienten ein Versicherungsschutz gewährt wird, hängt von der Schwere der Erkrankung und den Bedingungen der einzelnen Versicherer ab.
Millionen von Menschen leiden unter Migräne
Informationen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) zufolge sind in Deutschland rund 3,7 Millionen Frauen und 2 Millionen Männer von Migräne betroffen. Am häufigsten tritt Migräne in der Altersgruppe der 35- bis 45-jährigen auf. Die Hälfte der Betroffenen erleidet eine Attacke pro Monat. Bei jedem zehnten Migränepatienten sind es vier oder mehr Attacken (Quelle).
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne möglich?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es Ihnen, im Versicherungsfall Ihren Lebensstandard zu halten. Sollten Sie wegen der Migräne bestimmten Voraussetzungen nach nicht mehr arbeiten können, zahlt Ihnen der Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente. Bevor Sie eine Versicherung abschließen können, führen die Versicherer jedoch eine ausführliche Risikoprüfung durch. Ob Sie trotz Migräne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, hängt unter anderem von der Schwere der Erkrankung ab.
Das fragt der Versicherer
Zu diesem Zweck müssen Sie im Antrag zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten. Bezüglich der Migräne handelt es sich in der Regel um folgende:
„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Gehirns (auch Migräne, Kopfschmerzen [mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Demenz) oder der Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, Multiple Sklerose)?“
Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, müssen Sie im Antrag weitere Angaben machen. Dazu gehören etwa Einzelheiten zur Diagnose, Medikation, Dauer der Behandlung sowie die behandelnden Ärzte.
*Der Betrachtungszeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind Zeiträume von 3, 5 oder 10 Jahre.
Wozu Gesundheitsfragen?
Anhand der Gesundheitsfragen möchten die Versicherer ihr Risiko bei Aufnahme des Antragstellers einschätzen. Die Risikoüberprüfung soll verhindern, dass die Versicherung aufgrund einer bestehenden oder sich anbahnenden Krankheit Leistungen zahlen muss. Treten regelmäßig schwere Migräneattacken auf, die ein- oder sogar mehrmals im Monat zu Arbeitsausfällen führen, ist der Versicherung das Risiko eventuell zu hoch und sie lehnt die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Die Angst vor einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist groß. Dennoch sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, eventuelle Vorerkrankungen zu verschweigen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen in jedem Fall ehrlich und geben Sie alle ärztlichen Behandlungen an. Stellt die Versicherung bei Eintritt des Leistungsfalls fest, dass Sie im Aufnahmeantrag falsche Angaben gemacht haben, kann sie die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Denn dann haben Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.
Mehr zu Gesundheitsfragen in der BU
So bewerten Berufsunfähigkeitsversicherer die Vorerkrankung Migräne
Auch mit Migräne bestehen Chancen auf die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Risikoprüfung der Versicherer erfolgt individuell. So kann es durchaus sein, dass ein Versicherer Migränepatienten ablehnt, während ein anderer Versicherte mit Migräne unter gewissen Einschränkungen aufnimmt. Wieder andere Versicherer schließen den Vertrag trotz bestehender Migräneerkrankung ohne Einschränkungen ab.
Grundsätzlich gilt: Eine leichte Migräne (meistens ohne Aura, teilweise aber auch mit Aura) wird häufig unter normalen Bedingungen angenommen. Bei häufigen Migräneattacken oder einer schweren Migräne stellen Versicherer oftmals Rückfragen und holen sich genauere Angaben ein. Die Annahme von BU-Antragstellern mit Migräne ist jedoch wie bei vielen Vorerkrankungen eine Einzelfallentscheidung.
Genaue Angaben und ärztliche Befunde
Im Verlauf der Risikoprüfung wird der Versicherer vermutlich genaue Angaben darüber wünschen, wie häufig Ihre Migräneattacken auftreten und wie schwer diese ausfallen. Machen Sie so genaue Angaben wie möglich und legen Sie Ihrem Antrag auch medizinische Befunde mit bei, wie etwa einen Bericht oder Prognose Ihres Arztes zur Ihrer Migräneerkrankung. Eine genaue und saubere Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie mit entsprechenden Belegen durch aktuelle ärztliche Stellungnahmen hilft der Versicherung, sich ein genaues Bild über die Situation zu machen. Umso leichter kann sie einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen eine Aufnahme in Frage kommt.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss
Liegen beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen wie eine Migräne vor, kann der Versicherungsvertrag unter Umständen nur mit gewissen Einschränkungen geschlossen werden. Werden Ihnen verschiedene Varianten angeboten (etwa von verschiedenen Versicherern), sollten Sie genau abwägen, welche Situation für Sie günstiger ist. Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, betreut Sie auch gern einer unserer BU-Experten.
Mehr zur BU trotz Vorerkrankung
Risikozuschlag
Erhebt die Versicherung einen Risikozuschlag, zahlen Versicherungsnehmer höhere Beiträge. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält er die volle vereinbarte Summe ausbezahlt.
Leistungsausschluss
Wird ein Leistungsausschluss vereinbart, erhalten die Versicherungsnehmer nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit nicht auf seine Migräne zurückzuführen ist.
Anonyme Risikovoranfrage
Lehnt ein Versicherer Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ab, wird dies in einer bundesweiten Datenbank gespeichert. Das kann den Abschluss eines Vertrages bei einer anderen Versicherungsgesellschaft beschweren. Bevor Sie selbst Anträge bei mehreren Versicherungen stellen, lassen Sie besser eine anonyme und unverbindliche Risikovoranfrage durch einen unserer unabhängigen Experten durchführen. Dabei wird ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung mit all Ihren Gesundheitsdaten, jedoch ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer gesendet. Somit bekommen Sie eine erste Einschätzung, wie Ihre Chancen auf Versicherungsschutz auf dem BU-Markt mit Migräne sind.
So können wir Ihnen helfen
Gerade Menschen mit Vorerkrankungen sollten sich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung helfen lassen. Wir haben hauseigene Versicherungsfachleute, die sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert haben. Seit mehreren Jahren beraten und betreuen sie die verschiedensten Kunden. Nutzen Sie diese Erfahrung. Wir unterstützen Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage.
Möchten Sie direkt einen Vergleich aktueller BU-Angebote, können wir Ihnen ebenfalls damit helfen. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung gern direkt oder fordern Sie einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Tarifvergleich an. In einem Gespräch kann der BU-Experte mit Ihnen zusammen ermitteln, welche Anbieter und Tarife infrage kommen würden. Auch hilft er Ihnen mit dem Antrag und der Gesundheitsprüfung, damit Sie umfassend abgesichert sind – trotz Migräne.
Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung
Sichern Sie sich bei uns bereits ab 39 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Migräne: Wann zahlt die Versicherung?
Berufsunfähigkeit besteht, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachkommen können. Beantragen Sie eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Migräne, wird Ihr Versicherer genau prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt. Denn so schwer Migräneattacken auch sind, sie gehen wieder vorüber. Eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne erfordert daher ausführliche ärztliche Stellungnahmen zum Grad der Berufsunfähigkeit sowie zur Prognose. Dem Leistungsantrag sollten Sie daher alle nötigen Unterlagen direkt beifügen.
Abstrakte Verweisung ausschließen
Zu den möglichen Klauseln des Versicherungsvertrags gehören die konkrete und abstrakte Verweisung. Die konkrete Verweisung zählt zu den Standardklauseln und besagt, dass die Versicherung keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss, wenn der Versicherte freiwillig einer anderen Tätigkeit nachgeht.
Die abstrakte Verweisung sieht vor, dass Versicherungsnehmer zunächst auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhält der Versicherte erst, wenn er auch anderen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr nachkommen kann. Beide Klauseln zur Verweisung sollten beim Vertragsabschluss ausgeschlossen werden.
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