Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Asthma beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Asthma birgt ein vergleichsweise erhöhtes Berufs­unfähigkeitsrisiko. Daher müssen Asthmatiker mit Hürden beim Abschluss einer privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) rechnen.
  • Ein Abschluss ist in der Regel mit Risikozuschlägen und in seltenen Fällen mit Lei­stungs­aus­schlüssen möglich.
  • Der Versicherer zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn die Voraussetzungen für eine Berufs­unfähigkeit durch Asthma erfüllt sind.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Asthma eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen und wann Sie Anspruch auf eine BU-Rente haben.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufs­unfähigkeit durch Asthma
  2. BU abschließen trotz Asthma
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich Asthma?

Asthma als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Asthma und Berufs­unfähigkeit

Wer Asthma hat, hat ein vergleichsweise erhöhtes Risiko für eine Berufs­unfähigkeit. Zur Häufigkeit von Berufs­unfähigkeit durch Asthma liegen jedoch aktuell so gut wie keine Zahlen vor. Fälle von Berufs­unfähigkeit durch Asthma dürften jedoch im einstelligen Prozentbereich liegen.

Icon Scheitern

Deutlich häufiger führen psychische Erkrankungen mit 29,5 Prozent, Krebs mit 19,3 Prozent oder Erkrankungen des Bewegungsapparates mit 19,1 Prozent dazu, dass Menschen berufsunfähig werden (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Beachten Sie, dass es besonders zwischen Asthma und psychischen Erkrankungen ein Zusammenhang geben kann: Die Aussicht, mit einer chronischen Krankheit leben zu müssen oder auch wiederholt eine, als bedrohlich erlebte Atemnot zu erleiden, kann das Risiko für Angststörungen oder Depression erhöhen.


Asthma als Berufskrankheit

Viele Menschen entwickeln durch Ihren Beruf eine Asthma bronchiale. Berufe wie Bäcker, Konditor, Friseur, Landwirte, Tauben- und Vogelzüchter oder auch Angestellte von Druckereien sind zum Beispiel häufig betroffen von allergischem Asthma (Quelle: Stern). Viele können diesen Beruf dann nicht mehr ausüben.

Sind Atemwegs­erkrankungen wie Asthma bronchiale Folge der beruflichen Tätigkeit, können Sie als Berufserkrankung anerkannt werden (Quelle: Bundesministerium für Justiz). Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung – diese gehen über die der Krankenkassen hinaus. Ein Arzt klärt in der Regel, ob Sie den folgenden Einwirkungen auf der Arbeit ausgesetzt waren und kann den Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der Deutschen gesetzlichen Unfall­versicherung für Sie anzeigen:

  • Pflanzliche Allergene
    z. B. Staub von Mehl und Kleie aus Getreide, Stäube verschiedener Holzarten, Rizinusbohnenstaub, Rohkaffeebohnenstaub, Kakaobohnenstaub, Bärlappsporen, schimmelpilzhaltige Aerosole, Paprikapollen, Erdbeerpollen, Tomatenpollen, Futtermittelstäube oder auch Teestäube
  • Tierische Allergene
    z. B. Insektenstaub, Federnstaub, Haarstaub, Rohseidenstaub, Perlmutterstaub, Milben, Urine von Nagern oder Eiweiße aus Speichel, Hautschuppen, Urin oder Kot von Tieren
  • Sonstige Allergene
    Stoffe, die mit H334 oder als atemwegs-sensibilisierend eingestuft sind wie z. B. Arzneimittel wie Antibiotika, Sulfonamide, Proteasen und enzymhaltige Stäube (z. B. alpha-Amylase, Phytase), Platin, Persulfate

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung


Icon Lunge

Asthma in Deutschland

In Deutschland sind rund 8 Prozent an Asthma erkrankt – Tendenz steigend. Davon sind circa 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer in weitgehend allen Altersgruppen betroffen (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin).

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Asthma

BU trotz Asthma prinzipiell möglich

Asthma gehört für Versicherer zwar zu den riskanten Vor­erkrankungen, die die Wahrscheinlichkeit für eine Berufs­unfähigkeit erhöhen. Prinzipiell ist es jedoch möglich, eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Asthma abzuschließen. Oftmals muss der Asthmatiker jedoch mit Risikozuschlägen rechnen – also mit höheren Beiträgen.


Schwere der Krankheit und Beruf ausschlaggebend

Unter welchen Bedingungen Asthmatiker von einem Versicherer angenommen werden, hängt von der Art des Asthmas sowie von der beruf­lichen Tätigkeit ab. Sollten Sie während Ihres Berufes in direktem Kontakt mit, zum Beispiel Allergenen kommen, wird Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit individuell geprüft. Wie in allen anderen Fällen entschieden wird, können Sie dieser ersten Orientierung entnehmen:

  • Leichtes Asthma
    Bei allergischen Atem­wegs­­erkrankungen, die mit einem Inhalationsmedikament oder -spray behandelt werden, müssen Sie bei Antragstellung in der Regel einen Zusatzfragebogen zu Asthma- beziehungsweise Atemwegs­erkrankungen ausfüllen. Meistens können Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, jedoch häufig nur mit einem Risikozuschlag von 25 Prozent.
  • Chronisches Asthma
    Leiden Sie unter schweren und dauerhaften Atemwegs­erkrankungen, wird der Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit genau prüfen. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, müssen Sie häufig mit noch höheren Risikozuschlägen als 25 Prozent rechnen.
  • Asthmatiker und Raucher
    Leiden Sie unter Asthma und sind Sie Raucher, können Sie meistens eine BU nur mit hohen Risiko­zuschlägen abschließen – auch eine Ablehnung ist wahrscheinlich.

Die konkrete Höhe des Risikozuschlags auf Ihre Beiträge richtet sich in jedem Fall nach Schwere des Asthmas, der Behandlung und Medikation sowie nach Alter des Versicherten.


Leistungsausschlüsse und Verweisungen vermeiden

Bestimmte Klauseln und Regelungen können verhindern, dass Ihnen bei Berufs­unfähigkeit durch Asthma eine BU-Rente ausgezahlt wird. Hier sind besonders sogenannte Leistungsausschlüsse und Verweisungsklauseln zu nennen – auch wenn Versicherer aktuell häufig darauf verzichten:

Icon Liste

Leistungsausschluss

Der Versicherer kann vertraglich festhalten, dass bestimmte Krankheiten als Ursache einer Berufs­unfähigkeit ausgeschlossen sind. Tritt eine Berufs­unfähigkeit aufgrund einer dieser ausgeschlossenen Krankheiten ein, wird der Versicherer keine BU-Rente zahlen. Doch immer mehr Ver­sicherungs­gesell­schaften verzichten im Interesse der Versicherten bei Erkrankungen wie Asthma, Bluthochdruck und Allergien darauf. Grund dafür ist, dass die möglichen Folge­­erkrankungen physisch und psychisch so weitreichend sein können, dass der Versicherungsschutz letztlich un­genügend wäre.

Icon Person mit Pfeilen

Abstrakte Verweisung

Enthält Ihr Vertrag eine sogenannte abstrakte Verweisung, kann der Versicherer Sie im Fall einer Berufs­unfähigkeit auf eine andere vergleichbare berufliche Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten. Eine BU-Rente erhalten Sie dann nicht. Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf eine abstrakte Verweisung. Achten Sie darauf, dass eine abstrakte Verweisung deutlich und verständlich in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen ist.


Vermeiden Sie die Ablehnung Ihres BU-Antrags

Vermeiden Sie, dass ein Versicherer Ihren Antrag auf eine BU ablehnt. Denn jede Ablehnung kann den Abschluss einer BU bei einem anderen Versicherer erschweren. Dafür gibt es mehrere Gründe: Bei einem Antrag auf eine BU müssen Sie in der Regel angeben, ob ein vorheriger schon mal abgelehnt wurde. Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Angabe wahrheitsgemäß zu beantworten. Verweigert Ihnen ein Anbieter den Abschluss einer BU, wird dies zudem höchstwahrscheinlich im Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert. Dieser Eintrag ist dann für alle Versicherer einsehbar. Zwar bedeutet eine frühere Ablehnung nicht, dass Sie erneut keine BU abschließen können: Versicherer können Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit durchaus unterschiedlich einschätzen. Sie werden allerdings als Kunde auch nicht attraktiver.

Sie können eine offizielle Ablehnung eines BU-Antrags allerdings ganz einfach vermeiden: Ein Makler kann für Sie eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage an Versicherer stellen. Durch diesen Testantrag ohne Ihre persönlichen Daten können BU-Experten in Erfahrungen bringen, welche Versicherer zu welchen Konditionen bereit sind, Ihnen als Asthmatiker eine Berufs­unfähigkeits­versicherung anzubieten. So können Sie ohne Risiko Ihre Chancen auf den Abschluss einer Berufs­unfähigkeit prüfen.


Icon Sprechblasen

So helfen wir Ihnen

Möchten Sie als Asthmatiker eine anonyme Voranfrage stellen, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere erfahrenen BU-Experten reichen für Sie die Anfrage bei mehreren Versicherern ein. Dabei können sie einschätzen, bei welchen Versicherern prinzipiell die Annahmechance hoch ist. Zusammen mit Ihnen wertet der Fach­berater die Angebote aus und hilft Ihnen auch bei der Antragstellung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen, wenn Ihnen eines der Angebote zusagt. Kontaktieren Sie uns am besten direkt.

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Asthma?

Haben Sie eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, haben Sie Anspruch auf eine private Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Sie die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:

Icon Lupe mit Prozent

50 Prozent

Ein Arzt muss Ihnen schriftlich bestätigen, dass Sie Ihre beruflichen Tätigkeiten zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausführen können.

Icon Kalender

Sechs Monate

Entweder muss Ihre Berufs­unfähigkeit bereits sechs Monate andauern oder dieser Zustand wird voraussichtlich mindestens weitere sechs Monate anhalten.

Mehr Infos: Wann ist man eigentlich berufsunfähig?

Prüfen Sie Ihre Ver­sicherungs­be­dingungen genau

Ob Sie eine private Berufs­unfähigkeitsrente erhalten, hängt jedoch auch davon ab, was Sie vertraglich vereinbart haben. Besonders sogenannte Leistungsausschlüsse und Verweisungsklauseln können dies verhindern:

  • Leistungsausschlüsse
    Gehen Sie sicher, dass keine Leistungsausschlüsse vereinbart wurden – dies kommt allerdings bei Asthma sehr selten vor. Es gibt jedoch immer noch Versicherungsgesellschaften, die asthmabedingte Folge­­erkrankungen gezielt vom Ver­sicherungs­schutz ausschließen.
  • Verweisungsklauseln
    Achten Sie darauf, ob Ihr Vertrag Verweisungsklauseln, wie die konkrete oder abstrakte Verweisung enthält. Leistungsstarke und faire Verträge sollten diese ohnehin nicht enthalten. Falls doch, hat der Versicherer das Recht, Ihnen eine andere berufliche Tätigkeit aufzuerlegen, zu deren Ausübung Sie trotz Asthma und Berufs­unfähigkeitsgrad fähig sind.

Alle BU-Klauseln und Regelungen im Überblick


Leistungsantrag stellen

Sind Sie prinzipiell berechtigt, eine BU-Rente zu erhalten, dann stellen Sie einen sogenannten Leistungsantrag. Fügen Sie am besten direkt alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Atteste sowie Berichte bei, die Ihre Berufs­unfähigkeit diagnostizieren und belegen. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Prüfung durch den Versicherer einige Zeit dauern wird. Gute BU-Verträge leisten auch rück­wirkend. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rente ab Beginn der Berufs­unfähigkeit bekommen und nicht erst, wenn der Versicherer den Antrag geprüft hat.

So stellen Sie einen Leistungsantrag

Was ist eigentlich Asthma?

Asthma bronchiale ist eine Erkrankung, bei der die Atemwege chronisch entzündet sind. Im international anerkannten Katalog für medizinische Diagnose ICD-10 findet sich Asthma unter den Codes J45 und J46. Es gibt viele unterschiedliche Formen von Asthma, etwa nicht-allergisches, allergisches oder Anstrengungsasthma. Die Erkrankung beginnt häufig im Kindes-, aber auch noch im Erwachsenenalter. Asthmatiker leiden auch häufiger unter Heuschnupfen oder auch Neurodermitis (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin).


Symptome von Asthma

Icon Husten
  • Pfeifende Atmung
  • Engegefühl in der Brust
  • Angst, zu ersticken
  • Luftnot
  • Husten

Achtung: Ein Asthmaanfall kann potentiell lebensgefährlich sein.

Quelle: Allergie Informationsdienst


Mögliche Auslöser für einen Anfall

Icon Lungenkrankheit

Atemwegsinfekte

Icon Turnschuh

Körperliche bzw. sportliche Anstrengung

Icon Pille und Tablette

Bestimmte Medikamente

Icon Käse

Starke Gerüche

Icon durchgestrichene Zigarette

Zigarettenrauch und Abgase

Icon Wind Sturm

Nebel und Wind

Icon Eiszapfen

Kalte Umgebungsluft

Icon Kopfschmerzen

Psychische Belastungen

Icon sitzende Katze

Allergene

Icon Uhr Zeit Achtung

Stress


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH