Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Asthma: Bekommen Sie eine BU?

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Warum eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Asthma oft möglich ist, wie Versicherer entscheiden und wann Asthma zur Berufs­unfähigkeit führt.

Inhalt dieser Seite
  1. Asthma und Berufs­unfähigkeit: Wie groß ist das Risiko?
  2. BU trotz Asthma: Wie Versicherer entscheiden
  3. Gesundheitsfragen bei Asthma richtig beantworten
  4. BU Antrag ohne Ablehnungsrisiko: So gehen Sie vor
  5. Abgelehnt oder Ausschluss angeboten: Was nun?
  6. Zahlt meine BU bei Asthma?
  7. Häufige Fragen zur BU bei Asthma

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Asthma bekommen Sie in vielen Fällen, je nach Asthmabild zu normalen Konditionen, mit Risikozuschlag oder mit Leistungsausschluss; bei schwerem Verlauf lehnen Versicherer auch ab.
  • Entscheidend ist kein „Schweregrad“, sondern wie gut Ihr Asthma kontrolliert ist: Bedarfsspray oder Dauertherapie, Anfälle, Notfälle, Krankschreibungen und Lungenfunktion.
  • Ein Ausschluss für alle Atemwegs­erkrankungen nimmt deutlich mehr aus dem Schutz als einer nur für Asthma, und ein Zuschlag kann bei manchen Tarifen zusätzlich die Leistung bei gesetzlicher Erwerbsminderung kosten.
  • Vor dem Antrag gehört eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern: Sie zeigt Ihnen die Konditionen, ohne dass Ihr Name übermittelt wird.
  • Berufsunfähig wegen Asthma sind Sie nach den meisten Verträgen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können; die Diagnose allein reicht dafür nicht.
Patrick Knittel

Ob Sie mit Asthma eine BU bekommen, entscheidet nicht die Diagnose …

… sondern die Frage, wie gut Ihr Asthma im Griff ist. Ein Bedarfsspray im Frühjahr wiegt für Versicherer anders als tägliche Dauertherapie mit Notfällen. Dazu kommt Ihr Beruf: In der Backstube oder im Friseursalon zählt jede Belastung der Atemwege mehr als im Büro. Ob es eine Normalannahme, einen Zuschlag oder einen Ausschluss gibt, entscheidet jeder Versicherer anders. Ein vorschneller Antrag kann spätere Anträge erschweren. Hier erfahren Sie, wie Versicherer entscheiden und wie Sie ohne Risiko herausfinden, was möglich ist.

Asthma und Berufs­unfähigkeit: Wie groß ist das Risiko?

Nur rund 3,7 Prozent der neuen Erwerbsminderungs­renten gehen auf Lungen- und Atemwegs­erkrankungen zurück (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). In Berufen mit Staub, Dämpfen oder schwerer körperlicher Arbeit kann Asthma aber den Job kosten. Für die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist Asthma deshalb eine risikoerhebliche Vorerkrankung, die Versicherer im Antrag genau prüfen. Wie hoch Ihr persönliches Risiko ist, hängt vor allem von der Kontrolle Ihres Asthmas und von Ihrem Beruf ab.

Was Asthma ist und warum der Kontrollgrad zählt

Asthma bronchiale ist laut Nationaler VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma eine chronische Entzündung der Atemwege. Typisch sind Atemnot, pfeifende Atmung, Engegefühl in der Brust und Husten, die in Stärke und Häufigkeit schwanken. Asthma ist damit eine chronische Erkrankung, die auch über lange Zeit beschwerdefrei verlaufen kann (Quelle: Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma).

Ärzte teilen Asthma heute nicht mehr in „leicht“ oder „schwer“ ein, sondern nach dem Kontrollgrad: kontrolliert, teilweise kontrolliert oder unkontrolliert. Bei Erwachsenen zählen laut NVL vier Fragen für die letzten vier Wochen. Gefragt wird nach Symptomen tagsüber öfter als zweimal pro Woche, nächtlichem Aufwachen, Bedarfsspray öfter als zweimal pro Woche und Einschränkungen im Alltag. Trifft keine zu, gilt das Asthma als kontrolliert.

Häufige Formen sind das allergische Asthma, etwa durch Pollen, Tierhaare oder Mehlstaub, und das nicht-allergische Asthma, das oft nach Atemwegsinfekten beginnt. In Arztberichten und Abrechnungsdaten steht Asthma unter J45, der akute schwere Asthmaanfall unter J46. Grundlage ist der Diagnoseschlüssel ICD-10 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (Quelle: BfArM).


Wie verbreitet Asthma in Deutschland ist

Rund acht Prozent der Erwachsenen in Deutschland hatten laut Robert Koch-Institut (RKI) in den letzten zwölf Monaten Asthma. Das ergab eine Befragung von 22.708 Erwachsenen in den Jahren 2019 und 2020. Schon bei den 18- bis 29-Jährigen, im typischen Alter für den BU-Abschluss, sind es 7,4 Prozent der Frauen und 6,5 Prozent der Männer (Quelle: RKI).

Ärztlich dokumentiert war Asthma 2019 bei 8,11 Prozent der Bevölkerung, das sind rund 6,7 Millionen Menschen. 61 Prozent von ihnen waren im Erwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren. Rund vier Millionen Menschen im Erwerbsalter müssen ihr Asthma also bei einer BU-Gesundheitsprüfung potenziell angeben (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin).


Wie oft Asthma zur Berufs­unfähigkeit führt

Wie viele BU-Fälle auf Asthma zurückgehen, weist keine öffentliche Statistik gesondert aus. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren 2024 psychische und Nerven­erkrankungen mit 38 Prozent die häufigste Ursache. Es folgen Krebs mit 19 Prozent und der Bewegungsapparat mit 16 Prozent. Atemwegs­erkrankungen stecken in der Restgruppe „Sonstige“ mit 19 Prozent (Quelle: GDV).

Die eingangs genannten 3,7 Prozent der neuen Erwerbsminderungs­renten 2025 umfassen alle Lungen- und Atemwegs­erkrankungen, also Asthma und die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) zusammen. Asthma allein führt also eher selten so weit, dass gar keine Arbeit mehr möglich ist (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Wichtig ist der Zusammenhang mit der Psyche. Die NVL nennt psychosoziale Faktoren als Verstärker von Asthma. Umgekehrt ist laut NVL die Atemnot im Asthmaanfall häufig mit Angst verbunden. Für Ihre BU heißt das: Eine spätere Angststörung oder Depression gehört zur häufigsten BU-Ursache überhaupt und sollte deshalb voll versichert bleiben.


Asthma als Berufskrankheit: BK 4301, 4302 und 1315

Asthma kann als Berufskrankheit (BK) anerkannt werden, wenn es durch die Arbeit entstanden ist. Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) nennt dafür zwei Nummern. BK 4301 erfasst obstruktive Atemwegs­erkrankungen durch allergisierende Stoffe, BK 4302 solche durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe (Quelle: BKV Anlage 1).

Typische Auslöser der BK 4301 sind laut Deutscher Gesetzlicher Unfall­versicherung (DGUV) Mehl- und Kleiestaub, Holzstäube, Tierhaare, Federn, Milben, Enzyme und Persulfate. Betroffen sind deshalb zum Beispiel Bäckereien und Konditoreien, Landwirtschaft und Tierhaltung, Tierpflege und Labore sowie die Holzverarbeitung (Quelle: DGUV).

Im Friseurhandwerk wirken Persulfate aus Blondiermitteln laut Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) allergisierend und reizend auf die Atemwege. Haarfärbe- und Pflegeprodukte können Asthma auslösen oder verschlimmern (Quelle: IPA-Journal 02/2026).

Unter die BK 4302 fallen etwa Formaldehyd aus Desinfektionsmitteln, Schweiß- und Lötrauche, nitrose Gase und Härter für Epoxidharze (Quelle: DGUV).

Für Lackierer ist oft die BK 1315 entscheidend. Sie umfasst Asthma durch Isocyanate, die in Zwei-Komponenten-Lacken, Schaumstoffen und Klebern vorkommen (Quelle: DGUV).

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Sie Ihren Beruf nicht mehr aufgeben, damit Berufsasthma anerkannt wird. Der frühere Unterlassungszwang ist unter anderem für die BK 1315, 4301 und 4302 entfallen (Quelle: DGUV Forum 1-2/2021).


Warum die gesetzliche Absicherung bei Asthma oft nicht reicht

Eine Rente aus der gesetzlichen Unfall­versicherung gibt es nur, wenn Ihr Asthma als Berufskrankheit anerkannt ist und Ihre Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Gemessen wird am gesamten Erwerbsleben, nicht an Ihrem Beruf. Ein privat erworbenes Pollenasthma ist gar nicht abgedeckt (Quelle: SGB VII § 56).

Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente zahlt nur, wenn Sie irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich ausüben können. Unter drei Stunden gibt es die volle Rente, zwischen drei und sechs Stunden die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ihr bisheriger Beruf spielt keine Rolle (Quelle: SGB VI § 43).

Ein Beispiel: Eine Bäckerin mit Mehlstauballergie kann nicht mehr in der Backstube arbeiten, schafft aber sechs Stunden im Büro. Sie bekommt keine Erwerbsminderungs­rente. Und selbst wer sie erhält, bekam im Rentenzugang 2025 bei voller Erwerbsminderung im Schnitt nur 1.126 Euro, bei teilweiser 626 Euro im Monat, jeweils als Zahlbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflege­versicherung (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Eine private BU-Rente läuft davon getrennt. In den Musterbedingungen des GDV ist keine Anrechnung von Leistungen anderer Träger vorgesehen, eine BK-Rente und eine BU-Rente können Sie also nebeneinander beziehen. Prüfen Sie trotzdem die Bedingungen Ihres Tarifs (Quelle: GDV).

Vorab klären, ob Sie mit Asthma eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen

Erwerbsminderungs­rente und Berufskrankheiten-Rente fangen den Verlust Ihres Berufs selten auf. Ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie mit Ihrem Asthma absichert, klären wir vor dem Antrag, kostenfrei und unverbindlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig
  • Ihr Name wird nicht übermittelt, kein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) durch die Voranfrage
  • Auch für Berufe mit Staub oder Dämpfen, etwa Bäckerei, Friseursalon oder Pflege
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Berater

BU trotz Asthma: Wie Versicherer entscheiden

Eine BU mit Asthma ist in vielen Fällen möglich. Versicherer nehmen Sie je nach Asthmabild normal, mit Risikozuschlag oder mit Leistungsausschluss an oder lehnen ab. Entscheidend sind Kontrolle, Medikation, Anfälle, Beruf und Rauchen, und jeder Versicherer gewichtet diese Punkte anders.

Diese Angaben prüft der Versicherer bei Asthma

Versicherer fragen nicht nach einem „Schweregrad“, sondern nach konkreten Fakten. Der Zusatzfragebogen zu Erkrankungen der Atmungsorgane der Alten Leipziger (Stand Juni 2026) fragt zum Beispiel ab:

  • Beschwerden der letzten drei Jahre, etwa Atemnotanfälle, Kurzatmigkeit oder Husten außerhalb von Erkältungen
  • Auslöser: bei der Arbeit, bei Pollenkontakt, bei Anstrengung, ganzjährig oder saisonal
  • Medikamente und wie oft Sie sie im Jahr, im Monat oder in der Woche nehmen
  • Lungenfunktionsuntersuchungen der letzten drei Jahre
  • Notarztbehandlungen in den letzten fünf Jahren
  • Krankschreibungen in den letzten fünf Jahren
  • Klinik- und Reha-Aufenthalte in den letzten zehn Jahren
  • Allergiepass und zurückgebliebene Folgen

Diese Punkte decken sich weitgehend mit den Kontrollkriterien der NVL (Quelle: Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma). Nach unserer Beratungserfahrung gilt: Wer selten zum Bedarfsspray greift, eine normale Lungenfunktion hat und nie im Krankenhaus war, hat deutlich bessere Karten. Mit Dauertherapie und Notfällen wird es schwieriger.


Entscheidungsraster: So bewerten Versicherer Ihr Asthma

Die folgende Übersicht zeigt, welche Voten (Annahmeentscheidungen der Versicherer) bei welchem Asthmabild vorkommen. Sie ist eine Orientierung aus der Marktbeobachtung, keine Statistik, und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls. Die Annahmerichtlinien der Versicherer sind nicht öffentlich.

Ihr AsthmabildWas der Versicherer siehtMögliche VotenIhr nächster Schritt
Kindheitsasthma, letzte Behandlung außerhalb des AbfragezeitraumsNichts, wenn keine Frage das Asthma erfasstNormalannahmeFragewortlaut und Patientenquittung prüfen
Gut kontrolliert, Bedarfsspray selten, normale LungenfunktionDiagnose, seltene Medikation, unauffälliger BefundVon Normalannahme bis Zuschlag oder engem AusschlussAktuellen Facharztbefund beilegen, mehrere Versicherer anfragen
Gut kontrolliert mit täglicher Dauertherapie, etwa KortisonsprayDauermedikationHäufig Zuschlag oder Ausschluss, seltener NormalannahmeWortlaut des Ausschlusses prüfen, Zuschlag vergleichen
Teilweise kontrolliert, Kortisontabletten bei Verschlechterung, KrankschreibungenAkute Verschlechterungen, ArbeitsunfähigkeitszeitenAusschluss oder Zuschlag, teils AblehnungBei vielen Versicherern anfragen, Überprüfungsoption erfragen
Unkontrolliert oder schwer, Notarzt, Klinik, Antikörper-TherapieSchwerer VerlaufHäufig Ablehnung, vereinzelt AusschlussSpäter erneut anfragen, Alternativen prüfen
Berufsasthma, Auslöser am Arbeitsplatz besteht weiterArbeitsplatzbezug, eventuell VerdachtsanzeigeEher Ausschluss der Atemwege oder AblehnungMöglichst vor Ausbildungsbeginn absichern. Schon im Beruf: viele Versicherer parallel anfragen, Zuschlag statt Atemwegs-Ausschluss erfragen, Befund mit Arbeitsplatzbezug beilegen
Asthma und RauchenRaucherstatus und AsthmabefundUngünstiger als ohne Rauchen, zusätzlich RaucherbeitragRauchstopp, Nichtraucherzeitraum abwarten
Diagnose COPD statt AsthmaChronisch obstruktive LungenerkrankungAbschluss meist sehr schwierigDiagnose prüfen lassen, Alternativen klären
Bei identischen Angaben entscheiden Versicherer bei Asthma erfahrungsgemäß oft völlig unterschiedlich. Ein einzelnes Votum sagt deshalb wenig über Ihre Chancen am Markt.

Experten-Tipp:
Ein knappes „gut eingestellt“ hilft Ihrem Votum nicht

„Ein knappes ‚Asthma, gut eingestellt‘ wirkt unauffällig, beantwortet aber keine der Fragen, die der Versicherer tatsächlich stellt. Er will wissen, wie oft Sie Ihr Spray nehmen, wie Ihre Lungenfunktion aussieht und ob es Notfälle gab. Fehlt das, bleibt ihm nur die vorsichtigste Auslegung. Legen Sie der Voranfrage deshalb Medikationsplan, Anfallshäufigkeit und einen aktuellen Lungenfunktionsbefund bei. Ihr Kontrollgrad muss belegt sein, nicht behauptet.“

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Allergisches Asthma: Worauf es bei der BU ankommt

Manche Anträge fragen Allergien in einer eigenen Rubrik ab, etwa bei der HanseMerkur. Geben Sie ein allergisches Asthma trotzdem immer unter den Atemwegen an, auch wenn Sie es als Teil Ihrer Allergie sehen. Wer es nur unter „Allergien“ oder „Haut“ nennt, riskiert später Streit über die Anzeigepflicht.

Für das Votum zählen beim allergischen Asthma vor allem die Auslöser. Ein saisonales Pollenasthma mit Bedarfsspray im Frühjahr wird nach unserer Erfahrung meist anders bewertet als ein ganzjähriges Asthma durch Tierhaare oder Mehlstaub am Arbeitsplatz. Achten Sie bei einem Angebot außerdem darauf, ob ein Ausschluss pauschal „Allergien“ nennt. Er kann dann auch Haut- und Kontaktallergien erfassen. Was bei Allergien ohne Asthma gilt, lesen Sie im Ratgeber zu BU und Allergien.


Asthma und Rauchen

Rauchen verschlechtert Ihre Ausgangslage gleich doppelt. Tabakrauch kann laut NVL-Patienteninformation einen bedrohlichen Asthmaanfall auslösen und verstärkt die Entzündung der Atemwege. Raucher brauchen meist mehr oder stärkere Medikamente (Quelle: NVL-Patientenblatt Asthma: Rauchstopp).

Hinzu kommt der Raucherbeitrag, den viele Versicherer gesondert kalkulieren. Bei der Allianz gilt zum Beispiel als Nichtraucher, wer zwölf Monate vor dem Antrag nicht aktiv geraucht hat. Ein Rauchstopp vor dem Antrag lohnt sich für Asthmatiker also medizinisch und finanziell.


Was die Marktzahlen über die Annahme verraten

Über alle Anträge betrachtet sind Ablehnungen selten. Laut Rating 2026 des Ratinghauses Morgen und Morgen werden 79,88 Prozent der BU-Anträge ohne Erschwernis angenommen. Mit Ausschluss sind es 10,51 Prozent, mit Zuschlag 2,8 Prozent und mit beidem 0,84 Prozent. Abgelehnt werden 2,75 Prozent (Quelle: Morgen und Morgen).

Die Zahlen schließen Gesunde ein, Werte nur für Asthma veröffentlichen weder Ratinghäuser noch Versicherer. Auffällig ist aber: Ausschlüsse sind fast viermal so häufig wie reine Zuschläge. Wer mit Asthma ein Angebot mit Erschwernis bekommt, sollte deshalb vor allem den Wortlaut eines möglichen Ausschlusses kennen.


Zuschlag oder Ausschluss: Was der Unterschied für Sie bedeutet

Mit einem Risikozuschlag zahlen Sie einen höheren Beitrag, Ihr Asthma bleibt dafür voll versichert. Mit einem Leistungsausschluss zahlen Sie den normalen Beitrag, eine BU durch die ausgeschlossene Erkrankung ist dann aber nicht versichert. Alle anderen Ursachen wie Psyche, Krebs oder Rücken bleiben in beiden Fällen abgedeckt.

Wie groß die Lücke durch einen Ausschluss ist, entscheidet sein genauer Wortlaut. Ein Ausschluss für „Asthma bronchiale“ ist eng, einer für „Erkrankungen der Atemwege“ oder „der Atmungsorgane“ deutlich weiter. Zusätze wie „einschließlich Folgen und Komplikationen“ erweitern auch einen engen Ausschluss.

Die folgende Übersicht ist unsere Einordnung anhand der ICD-Systematik. Sie zeigt, welche Erkrankungen je nach Wortlaut mit ausgeschlossen wären. Maßgeblich ist immer der Text in Ihrem Versicherungsschein (Quelle: BfArM).

ErkrankungICD-10-CodeAusschluss „Asthma bronchiale“Ausschluss „Erkrankungen der Atemwege“
Asthma, akuter schwerer AsthmaanfallJ45, J46AusgeschlossenAusgeschlossen
Asthmatische BronchitisJ45.9AusgeschlossenAusgeschlossen
COPD, auch „chronisches obstruktives Asthma“J44Unklar, typischer StreitpunktAusgeschlossen
LungenfibroseJ84VersichertAusgeschlossen
Heuschnupfen ohne AsthmaJ30VersichertAusgeschlossen
Lungenschaden nach Covid-19Lungencode mit ZusatzkennzeichenVersichertIn der Regel ausgeschlossen
Angststörung nach AtemnotanfällenPsychischer CodeVersichert, außer die Klausel erfasst Folge­erkrankungenVersichert, außer die Klausel erfasst Folge­erkrankungen
SchlafapnoeKein Code aus dem AtmungskapitelVersichertUnklar, manche Anträge führen sie unter Atmungsorganen

Am größten ist der Unterschied bei Krankheiten, die mit Ihrem Asthma nichts zu tun haben, etwa einer Lungenfibrose oder einem Lungenschaden nach Covid-19. Ein weiter Atemwegs-Ausschluss nimmt sie aus dem Schutz, ein enger Asthma-Ausschluss in der Regel nicht.


Was ein Risikozuschlag kostet: eine Beispielrechnung

Wie hoch ein Zuschlag bei Asthma typischerweise ausfällt, lässt sich nicht seriös in einer Zahl sagen. Nach unserer Beobachtung liegen die Angebote verschiedener Versicherer oft weit auseinander. Die Beispielrechnung zeigt deshalb nur, was ein Zuschlag von zehn, 25 oder 50 Prozent in Euro bedeuten würde.

Grundlage sind Monatsbeiträge der Allianz für Nichtraucher ohne Vorerkrankung, BU-Rente bis 67, Tarifstand Juni 2026. Die Zuschlagssätze sind frei gewählt und keine Marktwerte für Asthma. Gerechnet ist vereinfacht auf den Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschüsse, ohne Dynamik (jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente).

BeispielrechnungOhne Zuschlag+10 %+25 %+50 %Mehrkosten bei +25 % über die Laufzeit
Azubi Industriekauffrau, 18 Jahre, 1.000 € Rente44,67 €49,14 €55,84 €67,01 €6.566 €
Kaufmann, 30 Jahre, 1.500 € Rente72,37 €79,61 €90,46 €108,56 €8.033 €
Koch, 30 Jahre, 1.500 € Rente184,07 €202,48 €230,09 €276,11 €20.432 €
Informatiker, 30 Jahre, 1.500 € Rente43,20 €47,52 €54,00 €64,80 €4.795 €

Die Rechnung zeigt: Derselbe Prozentsatz kostet in einem teuren Handwerksberuf ein Vielfaches in Euro. Für Beschäftigte im Lebensmittelhandwerk mit Berufsasthma ist ein Zuschlag deshalb viel spürbarer als für eine Bürokraft.


Welche Folgen ein Zuschlag oder Ausschluss für andere Leistungen hat

Ein Zuschlag oder Ausschluss kann mehr kosten als Geld. Manche Tarife leisten auch dann, wenn Sie eine volle Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung erhalten. Bei mehreren Tarifen gilt diese Erwerbsminderungsklausel unter 50 Jahren aber nur, wenn der Vertrag ohne Zuschlag oder Ausschluss abgeschlossen wurde. Ebenso wichtig ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel, die schon bei langer Krankschreibung eine befristete Rente zahlt. Prüfen Sie bei einem Angebot mit Ausschluss, ob dieser auch für diese Klausel gilt.

Auch zeitlich wirkt eine Erschwernis lange nach. Ohne entsprechende Vereinbarung läuft ein Zuschlag oder Ausschluss nach unserer Erfahrung in der Regel über die gesamte Vertragsdauer. Das gilt auch, wenn Ihr Asthma später jahrelang ruhig ist. Fragen Sie deshalb schon beim Angebot, ob eine Überprüfung nach einigen Jahren vereinbart werden kann.

Gesundheitsfragen bei Asthma richtig beantworten

Sie müssen Ihr Asthma angeben, wenn eine Gesundheitsfrage es nach Wortlaut und Zeitraum erfasst. Fragt Ihr Antrag zum Beispiel nach Behandlungen der letzten fünf Jahre, zählt jedes Rezept und jeder Arztbesuch wegen der Atemwege in diesem Zeitraum. Wer hier ungenau antwortet, riskiert im Leistungsfall den gesamten Versicherungsschutz.

Nur was gefragt ist, aber das vollständig

Die Regel steht in § 19 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG): Sie müssen alle Ihnen bekannten Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Eine Pflicht, ungefragt alles mitzuteilen, gibt es nicht. Ihre Antworten auf die gestellten Fragen müssen aber vollständig und richtig sein (Quelle: VVG § 19).

Manche Gesundheitserklärungen, etwa die der SIGNAL IDUNA, verlangen ausdrücklich, auch scheinbar unwesentliche Beschwerden ohne eigene Bewertung anzugeben. Fragen nach „beraten, untersucht oder behandelt“ erfassen auch eine reine Abklärung mit Lungenfunktionstest ohne Diagnose. Dasselbe Formular fragt zusätzlich nach Beschwerden ohne Arztbesuch in den letzten sechs Monaten. Einen Überblick über typische Gesundheitsfragen in der BU finden Sie in unserem Ratgeber.


Wie weit Versicherer zurückfragen

Die Abfragezeiträume unterscheiden sich je Tarif deutlich. Lesen Sie dabei das Kleingedruckte im Fragebogen. Manche Zusatzfragebögen verlangen die Angabe der ersten Behandlung auch dann, wenn sie außerhalb des Zeitraums liegt, sobald ohnehin Angaben zu machen sind. Fragen nach „jemals“ oder nach „chronischen Erkrankungen“ kennen gar keine zeitliche Grenze.


Kindheitsasthma und beschwerdefreie Jahre

Auch ein chronisches Kindheitsasthma kann sich zurückbilden und über Jahre symptomfrei bleiben. Laut RKI hatten 6,0 Prozent der Kinder und Jugendlichen schon einmal eine ärztliche Asthmadiagnose, in den letzten zwölf Monaten betroffen waren 3,5 Prozent (Quelle: RKI).

Liegt die letzte Behandlung außerhalb des Abfragezeitraums und erfasst keine Frage das Asthma auf andere Weise, müssen Sie es nicht angeben. Ein Kindheitsasthma, das zuletzt vor mehr als fünf Jahren ambulant behandelt wurde, fällt bei einem Fünf-Jahres-Zeitraum also heraus. Ein Klinikaufenthalt vor acht Jahren kann bei zehn Jahren stationärer Abfrage dagegen noch zählen.

Vorsicht bei alten Kinderarzt-Diagnosen. Die „asthmatische Bronchitis“ wird im Diagnoseschlüssel als Asthma (J45.9) verschlüsselt. Sie kann deshalb als Asthma in Ihrer Kassenakte stehen, auch wenn in Ihrer Familie nie jemand von Asthma gesprochen hat (Quelle: BfArM).

Fordern Sie vor dem Antrag eine Übersicht Ihrer Diagnosen bei der Krankenkasse an, als gesetzlich Versicherter die sogenannte Patientenquittung. Ihre Antworten müssen in jedem Fall wahrheitsgemäß sein.


Bedarfsspray, Notfallspray und Hyposensibilisierung

Auch ein Spray, das Sie kaum benutzen, ist eine Behandlung. Wurde es im Abfragezeitraum verordnet, gehört es in den Antrag, selbst wenn es ungeöffnet im Schrank liegt. Nach unserer Beratungserfahrung gilt dasselbe in der Regel für eine Hyposensibilisierung gegen Pollen oder Hausstaub. Diese Behandlung gewöhnt den Körper schrittweise an den Allergieauslöser.

Bedenken Sie dabei: Wer jedes Frühjahr ein neues Rezept für sein Pollenasthma bekommt, rutscht nie aus dem Abfragezeitraum heraus. Warten bringt dann nichts. Besser ist es, in einer stabilen Phase mit guten Befunden abzuschließen und das Asthma sauber zu dokumentieren.


Wenn Eltern für ihr Kind abschließen

Schließen Sie als Eltern eine BU für Ihr Kind ab, zählen Ihr Wissen und das Ihres Kindes. Das regelt § 156 VVG, der über § 176 VVG auch für die BU gilt (Quelle: VVG § 156). Sie beantworten die Gesundheitsfragen also mit allem, was Sie über die Arztbesuche Ihres Kindes wissen, auch über Inhalationen beim Kinderarzt.

Fragt der Antrag nach einem Grad der Behinderung (GdB), gehört auch ein GdB-Bescheid wegen Asthma dazu. Worauf es bei einem frühen Abschluss außerdem ankommt, lesen Sie im Ratgeber zur BU für Schüler.


Laufende Untersuchung: Erst den Befund abwarten

Stellen Sie keinen Antrag, während eine Abklärung auf Asthma läuft. Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 11. März 2026 eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung für wirksam gehalten, obwohl bei Antragstellung noch keine Diagnose vorlag (Aktenzeichen 10 U 629/24). Entscheidend war, dass noch Untersuchungsergebnisse ausstanden und die Frage „ins Blaue hinein“ beantwortet wurde.

Der Fall betraf eine Pflegezusatz­versicherung, der Maßstab lässt sich aber auf die BU übertragen. Das gilt auch, wenn Sie nach einem Lungenfunktions-, Allergie- oder Provokationstest noch auf das Ergebnis warten. Manche Anträge fragen ausstehende Untersuchungsergebnisse ohnehin ausdrücklich ab, etwa bei der HanseMerkur.


Was bei falschen Angaben passiert

Welche Folgen eine falsche Angabe hat, hängt vom Grad des Verschuldens ab. Bei Asthma ist oft die Vertragsanpassung der wahrscheinliche Fall, weil der Versicherer Sie in Kenntnis des Asthmas meist mit Ausschluss oder Zuschlag angenommen hätte. Diese Bedingungen werden dann rückwirkend Teil Ihres Vertrags (Quelle: GDV).

VerschuldenMögliche FolgeBeispiel bei Asthma
ArglistAnfechtung, der Vertrag ist von Anfang an nichtigAsthma bewusst verschwiegen, um angenommen zu werden
VorsatzRücktritt, Leistung nur, wenn das Asthma für die BU nicht ursächlich warDauertherapie wissentlich weggelassen
Grobe FahrlässigkeitRücktritt oder rückwirkende Vertragsanpassung, wenn der Versicherer auch zu anderen Bedingungen angenommen hätteRegelmäßiges Kortisonspray nicht angegeben
Einfache FahrlässigkeitKündigung oder rückwirkende VertragsanpassungLungenfunktionstest nicht bedacht
Ohne VerschuldenKündigung oder Anpassung erst ab der laufenden Versicherungsperiode, bei gutem Tarif keines von beidenAbrechnungsdiagnose, von der Sie nichts wussten

Die Rechte des Versicherers erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Für Versicherungsfälle, die vorher eintreten, gilt diese Grenze nicht (Quelle: VVG § 21). Wie wichtig saubere Angaben sind, zeigen die Marktzahlen. Laut Rating 2026 von Morgen und Morgen beruhen 8,46 Prozent der Ablehnungen von BU-Leistungsanträgen auf einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Quelle: Morgen und Morgen).

Experten-Tipp:
Die heikelste Gesundheitsfrage betrifft Beschwerden ohne Arztbesuch

„Diagnosen und Rezepte haben Sie bei Gesundheitsfragen schnell im Blick. Heikler ist die Frage nach Beschwerden ohne Arztbesuch, die manche Anträge für die letzten sechs Monate stellen. Wer dort Husten und Atemnot verneint, die er später beim Arzt als seit Monaten bestehend schildert, gefährdet seinen Schutz. Mein Leitsatz: im Antrag nicht verharmlosen, im Leistungsfall nicht dramatisieren. Lassen Sie anhaltende Beschwerden abklären und warten Sie den Befund ab.“

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Neue Diagnose zwischen Antrag und Annahme

Bis der Versicherer Ihren Antrag annimmt, können Wochen vergehen. Stellt er in dieser Zeit weitere Fragen in Textform, müssen Sie auch diese wahrheitsgemäß beantworten, einschließlich neuer Befunde (Quelle: VVG § 19). Nach Vertragsschluss müssen Sie eine Verschlechterung Ihres Asthmas dagegen nicht melden, sie erhöht auch Ihren Beitrag nicht (Quelle: VVG § 158).

BU-Antrag ohne Ablehnungsrisiko: So gehen Sie vor

Mit Asthma sollten Sie nie direkt einen BU-Antrag stellen, sondern zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. So erfahren Sie, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde, bevor ein verbindlicher Antrag läuft. Erst dann entscheiden Sie, welches Angebot Sie annehmen.

Was eine anonyme Risikovoranfrage ist

Bei einer Risikovoranfrage legt Ihr Experte Ihre Gesundheitsangaben mehreren Versicherern vor, ohne Ihren Namen und Ihre Anschrift. Übermittelt werden Ihr Asthmabild mit Befunden, Ihr Beruf, Ihr Alter und die gewünschte Rente. Die Versicherer geben eine unverbindliche Einschätzung ab, wie sie entscheiden würden.

Die Voranfrage ist kein Testantrag. Sie ist keine Vertragserklärung und löst keinen Vertrag aus. Das verbindliche Votum entsteht erst mit dem eigentlichen Antrag. Erst dort gelten die Anzeigepflicht und gegebenenfalls eine Meldung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer.


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Stellen Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag, kann er Sie im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden, sofern er Ihr Asthma als erhöhtes Risiko einstuft. Vermerkt wird, dass eine besondere Tarifeinstufung vorliegt, nicht die Krankheit. Andere Versicherer sehen den Vermerk, wenn sie bei einem späteren Antrag beim HIS anfragen (Quelle: GDV).

Laut GDV wird kein Vertrag wegen einer HIS-Meldung abgelehnt. Der Eintrag ist aber ein Signal für eine genauere Prüfung und bleibt in der Regel vier Kalenderjahre gespeichert. Zusätzlich fragen manche Anträge, ob Sie in den letzten fünf Jahren abgelehnt oder erschwert angenommen wurden, etwa bei der HanseMerkur. Das müssen Sie dann wahrheitsgemäß angeben. Über einen Experten läuft die Voranfrage anonym: Ihr Name taucht nicht auf, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen nehmen würde.


Diese Unterlagen verbessern Ihr Votum

Je genauer Ihr Asthma belegt ist, desto fairer kann der Versicherer es bewerten. Hilfreich sind ein aktueller Bericht Ihres Lungenfacharztes mit Lungenfunktion, Ihr Medikationsplan, die Patientenquittung Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls Ihr Allergiepass. Erfahrungsgemäß wiegt ein Befund, der ein gut kontrolliertes Asthma zeigt, mehr als die bloße Diagnose. Haben Sie keinen aktuellen Befund, bedenken Sie: Ein neuer Termin beim Lungenfacharzt ist selbst eine Behandlung, die Sie im Antrag angeben müssen. Steht bei Ihnen eine falsch kodierte Atemwegsdiagnose in der Akte, etwa nach einem einfachen Infekt, lassen Sie sie vor dem Antrag klären.


Diese Klauseln sollte Ihr Vertrag bei Asthma haben

Ein gutes Votum ist nur die halbe Miete. Mindestens genauso wichtig sind die Bedingungen, gerade wenn Sie mit Zuschlag oder Ausschluss abschließen. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, etwa einen staubfreien Bürojob.
  • Konkrete Verweisung nur bei einem tatsächlich ausgeübten, gleichwertigen Beruf: Sie ist Marktstandard und steht schon in den GDV-Musterbedingungen.
  • Verzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung, wenn Sie eine Vorerkrankung ohne Verschulden nicht angegeben haben.
  • Rückwirkende Leistung, auch bei späterer Meldung: Asthma verschlechtert sich oft schleichend, viele Betroffene melden spät.
  • Nach­versicherungsgarantie: Erhöhung der Rente bei Anlässen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheitsprüfung.

Den Verzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung verlangt Morgen und Morgen im Rating 2026 als Mindestkriterium für vier und fünf Sterne (Quelle: Morgen und Morgen). Gerade für ein vergessenes Kindheitsasthma ist diese Klausel wertvoll.


So helfen wir Ihnen

Wir stellen Ihre anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, werten die Voten gemeinsam mit Ihnen aus und begleiten Sie bei den Gesundheitsfragen im Antrag.

Bietet ein Versicherer einen Ausschluss an, prüfen wir den genauen Wortlaut und die Folgen für Klauseln wie die Erwerbsminderungsklausel. Lehnt einer ab, fragen wir weitere Versicherer an, statt aufzugeben. Und weil wir nach § 63 VVG für unsere Beratung haften, steht hinter jeder Empfehlung eine echte Verbindlichkeit (Quelle: VVG § 63).

Ihre BU bei Asthma: erst die Voten vergleichen, dann entscheiden

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir fragen Ihr Asthma anonym bei mehreren Versicherern an und legen Ihnen die Antworten nebeneinander, bevor Sie einen Antrag unterschreiben.

  • Ausschluss im Wortlaut geprüft: nur Asthma oder alle Atemwege
  • Folgen für Erwerbsminderungs- und Arbeitsunfähigkeitsklausel im Blick
  • Bei einer Ablehnung fragen wir weitere Versicherer an
  • Haftung nach § 63 VVG für unsere Beratung
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Berater

Abgelehnt oder Ausschluss angeboten: Was nun?

Eine Ablehnung oder ein Ausschluss bei einem Versicherer ist kein Endpunkt. Andere Versicherer bewerten dasselbe Asthma oft anders, und ein Ausschluss lässt sich manchmal enger fassen oder später überprüfen. Erst wenn das alles nicht hilft, kommen Alternativen zur BU infrage.

Wann ein Ausschluss für Sie tragbar ist

Ein Ausschluss ist kein Makel, wenn er eng gefasst ist und Ihr Hauptrisiko versichert bleibt. Laut GDV gingen 2024 rund 81 Prozent der Fälle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit auf psychische und Nerven­erkrankungen, Krebs, Bewegungsapparat und Unfälle zurück (Quelle: GDV). Diese Ursachen bleiben auch mit einem Asthma-Ausschluss versichert.

Für Bürotätige ist ein enger Asthma-Ausschluss deshalb oft vertretbar, weil Asthma einen Schreibtischjob nach unserer Erfahrung nur selten zu 50 Prozent unmöglich macht. Für Bäcker, Friseure, Landwirte oder Lackierer ist er dagegen riskant, denn genau ihr Beruf ist über die Atemwege bedroht. Hier lohnt es sich besonders, nach einem Zuschlag ohne Ausschluss zu suchen.

Einen Ausschluss für alle Atemwegs­erkrankungen sollten Sie nur annehmen, wenn kein anderer Versicherer enger ausschließt oder einen Zuschlag nimmt. Und nur dann, wenn Ihnen eingeschränkter Schutz lieber ist als gar keiner.


Ausschluss verhandeln und Überprüfung vereinbaren

Manche Versicherer bieten an, einen Ausschluss nach einigen Jahren zu überprüfen. Dann reichen Sie nach der vereinbarten Frist einen Fragebogen nur zur ausgeschlossenen Erkrankung ein, und bei Beschwerdefreiheit kann der Ausschluss entfallen. Ein Recht darauf haben Sie nicht. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Die Überprüfungsoption sollte schriftlich im Versicherungsschein stehen. Bei Asthma gelingt eine solche Überprüfung erfahrungsgemäß eher, wenn Sie eine lange Phase ohne Dauermedikation und ohne Anfälle belegen können.

Experten-Tipp:
Ein Ausschlussangebot ist kein Urteil, sondern ein Verhandlungsstart

„Ein Ausschlussangebot wirkt wie eine feste Entscheidung des Versicherers. Ich sehe darin einen Verhandlungsstart. Fragen Sie aktiv nach einem Ausschluss nur für Asthma bronchiale statt für alle Atemwege und nach einer Überprüfungsoption, die schriftlich im Versicherungsschein steht. Ein Recht darauf haben Sie nicht. Bleibt der Versicherer hart, zeigt die Voranfrage, ob ein anderer enger ausschließt oder einen Zuschlag nimmt.“

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Berater

Nach einer Ablehnung: Weitere Versicherer anfragen

Fragen Sie nach einer Ablehnung weitere Versicherer an und nennen Sie die frühere Ablehnung schon in der Voranfrage. Dann bewertet der neue Versicherer genau das, was er später im Antrag und über das HIS sieht. Was Sie tun können, wenn Ihr BU-Antrag abgelehnt wurde, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Manchmal hilft auch Zeit, wenn Ihre letzte Asthmabehandlung bald außerhalb des Abfragezeitraums liegt. In der Wartezeit können allerdings neue Befunde hinzukommen. Eine frühere Ablehnung verbaut Ihnen nicht den Weg zu einer BU. Bevor Sie auf eine Alternative ausweichen, lohnt der Blick auf die übrigen Versicherer. Wir stellen Ihre Voranfrage mit aktuellen Befunden erneut, anonym und bei mehreren Versicherern gleichzeitig.


Erleichterte Gesundheitsfragen bei Aktionen und Anlässen

Einige Versicherer stellen bei bestimmten Anlässen weniger Gesundheitsfragen, etwa beim Berufsstart nach der Ausbildung, bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Daneben gibt es befristete Aktionen. Die Konditionen ändern sich oft, prüfen Sie sie deshalb aktuell.

Lesen Sie vereinfachte Fragen trotzdem genau. Sie enthalten oft eine Erklärung, dass Sie voll arbeitsfähig und ohne Einschränkungen sind. Wer das trotz Beschwerden bejaht, riskiert die Anfechtung, auch wenn nach Asthma gar nicht gefragt wurde. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. April 2018 (Aktenzeichen 12 U 156/16).


Alternativen zur BU bei Asthma

Klappt es mit der BU gar nicht, gibt es andere Wege, Ihre Arbeitskraft abzusichern. Keine Alternative ist gleichwertig, denn keine stellt wie die BU auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab. Für Menschen mit Asthma hat nach unserer Beobachtung zudem jede eigene Haken.

AbsicherungWann sie zahltBedeutung bei Asthma
BU mit AusschlussWenn Sie Ihren Beruf aus nicht ausgeschlossenen Gründen nicht mehr ausüben könnenPsyche, Krebs und Rücken bleiben versichert, das Asthma nicht
Erwerbsunfähigkeits­versicherungWenn Sie irgendeine Tätigkeit nur noch wenige Stunden täglich ausüben könnenLeistet bei Asthma nur bei sehr schwerem Verlauf
Grundfähigkeits­versicherungBei Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder GreifenAtmung ist meist keine eigene Grundfähigkeit
Dread-Disease-VersicherungEinmalzahlung bei Diagnose einer Katalogkrankheit wie Krebs oder HerzinfarktAsthma steht typischerweise nicht im Katalog

Auch die Grundfähigkeits­versicherung ist kein Selbstläufer. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass auch hier Gesundheitsfragen über drei bis zehn Jahre gestellt werden. Vor­erkrankungen können zu Ablehnung, Zuschlag oder Ausschluss führen (Quelle: Stiftung Warentest).

Zahlt meine BU bei Asthma?

Ja, Ihre BU zahlt bei Asthma, wenn die Krankheit Sie daran hindert, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Das muss voraussichtlich auf Dauer und im vereinbarten Umfang gelten. In den meisten Verträgen heißt das: zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Die Diagnose Asthma allein reicht nicht. Ist Ihr Asthma erst nach Vertragsschluss entstanden, ist es voll versichert, ohne Meldepflicht und ohne Beitragsfolge (Quelle: VVG § 158).

Wann Sie berufsunfähig wegen Asthma sind

Berufsunfähig ist laut § 172 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Maßstab ist der Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Einen Prozentsatz oder einen Zeitraum nennt das Gesetz nicht (Quelle: VVG § 172).

Die 50 Prozent und die sechs Monate sind Vertragswerte. Die GDV-Musterbedingungen lassen beide offen, die Versicherer legen sie im Tarif fest. Waren Sie bereits über den vereinbarten Zeitraum ununterbrochen außerstande, Ihren Beruf im vereinbarten Umfang auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustands als Berufs­unfähigkeit (Quelle: GDV). Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie unter Wann Sie berufsunfähig sind.


Warum Ihr Beruf entscheidet, nicht die Diagnose

Ob Sie durch Asthma bronchiale berufsunfähig werden, hängt vor allem von Ihrem Arbeitsplatz ab. Eine Bäckerin mit Mehlstauballergie kann schon bei gut behandeltem Asthma ihren Arbeitsplatz in der Backstube verlieren, weil sie dem Staub nicht ausweichen kann. Eine Sachbearbeiterin mit demselben Asthma kann am Schreibtisch oft weiterarbeiten.

Im Leistungsantrag beschreiben Sie deshalb Ihren Arbeitstag so konkret wie möglich, mit Aufgaben und Zeitanteilen. Bei Asthma gehören die Belastungen hinein: Staub, Dämpfe, Kälte, Temperaturwechsel, körperliche Anstrengung, Sprechanteil und Schutzmaskenpflicht. Genau diese Belastungen machen die Arbeit unmöglich, nicht die Diagnose an sich.

Wie eine solche Beschreibung aussehen kann, zeigt ein frei gewähltes Rechenbeispiel, kein Fall aus unserer Beratung. Eine Bäckergesellin mit Mehlstauballergie arbeitet acht Stunden am Tag in der Backstube. Ihren Arbeitstag zerlegt sie in Tätigkeiten mit Zeitanteil und Belastung durch Mehlstaub.

TätigkeitZeitanteil pro TagBelastung durch Mehlstaub
Mehl abwiegen und Teig anrühren3 StundenHoch
Formen und Aufarbeiten mit Streumehl1,5 StundenHoch
Backen am Ofen2 StundenMittel
Reinigung der Backstube1 StundeHoch
Bestellungen und Verkauf0,5 StundenGering
Arbeitstag gesamt8 StundenDavon 5,5 Stunden hoch

Auf Tätigkeiten mit hoher Staubbelastung entfallen 5,5 von acht Stunden, also rund 69 Prozent des Arbeitstags. Kann die Bäckerin diese Aufgaben wegen ihres Asthmas nicht mehr ausüben, liegt ihre Einschränkung rechnerisch über den 50 Prozent, die viele Verträge verlangen. Sicher zahlt die BU damit nicht: Den BU-Grad stellt der Versicherer anhand von Arztberichten und Tätigkeitsbeschreibung fest.

Für Selbständige sehen die GDV-Musterbedingungen optional eine Umorganisation des Betriebs vor. Ein Bäckermeister müsste dann darlegen, warum er die Backstube nicht einem Gesellen überlassen und sich auf Verkauf und Büro beschränken kann.

Experten-Tipp:
Den Leistungsfall entscheidet Ihr Arbeitstag, nicht der Lungenbefund

„Ein Attest vom Lungenfacharzt fühlt sich im Leistungsfall wie der stärkste Beleg an. Es zeigt aber die Krankheit, nicht Ihren Arbeitstag. Ob der vereinbarte BU-Grad erreicht ist, ergibt sich erst aus Ihren Tätigkeiten. Beschreiben Sie deshalb jede mit Zeitanteil und der Belastung, die sie unmöglich macht: Mehlstaub beim Anrühren, Kälte im Kühlraum, Sprechen unter Atemnot. Übertreiben Sie nichts, aber lassen Sie nichts weg.“

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Berater

Diese Unterlagen braucht der Versicherer

  • Nach den GDV-Musterbedingungen gehören zu Ihrem Leistungsantrag ausführliche Arztberichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer Ihres Leidens.
  • Dazu kommen eine Beschreibung Ihres Berufs und Angaben zu Ihrem Einkommen.
  • Der Versicherer kann auf eigene Kosten weitere ärztliche Untersuchungen verlangen.
  • Für Asthma bieten sich nach unserer Erfahrung zusätzlich Lungenfunktionsbefunde im Verlauf, eine Übersicht Ihrer Anfälle und Notfälle, Ihr Medikationsplan und Reha-Berichte an. Hat die Berufsgenossenschaft ein Verfahren geführt, darf der Versicherer mit Ihrer Einwilligung auch dort Unterlagen anfordern (Quelle: VVG § 213).

Haben Sie einen Asthma-Ausschluss und weitere Erkrankungen, müssen die nicht ausgeschlossenen Erkrankungen allein den vereinbarten BU-Grad erreichen. Das hat der Bundesgerichtshof am 6. Juli 2011 entschieden (Aktenzeichen IV ZR 217/09). Achten Sie deshalb darauf, dass Arztberichte die Einschränkungen je Erkrankung getrennt ausweisen.

Diese Trennung entscheidet bei einem Ausschluss über die Rente. Nehmen Sie sich deshalb Zeit für Tätigkeitsbeschreibung und Befunde, bevor Sie den Leistungsantrag einreichen. So geht nichts verloren, was für Ihren Anspruch zählt.


Wie lange die Prüfung dauert und wann nachgeprüft wird

Rechnen Sie mit Wochen bis Monaten. Über alle Leistungsfälle gerechnet dauerte die Regulierung 2024 laut BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg im Schnitt 201 Tage. Gemessen wurde von der Erstmeldung bis zur Entscheidung (Quelle: Franke und Bornberg).

Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach Ihrer Anzeige, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (Quelle: VVG § 14). Ihre Beiträge zahlen Sie nach den GDV-Musterbedingungen bis zur Entscheidung weiter und bekommen sie bei Anerkennung zurück.

Ihr Asthma kann sich später deutlich bessern, etwa durch eine Antikörper-Therapie oder weil Sie dem Auslöser nicht mehr ausgesetzt sind. Dann kann der Versicherer im Nachprüfungsverfahren prüfen, ob Sie wieder arbeiten können. Die Leistung darf er frühestens drei Monate nach Zugang seiner Mitteilung einstellen (Quelle: VVG § 174).


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen sind bei der BU keine Seltenheit. Laut Rating 2026 von Morgen und Morgen scheitern 33,03 Prozent der abgelehnten Leistungsanträge daran, dass der vereinbarte BU-Grad von 50 Prozent nicht erreicht wird. 40,61 Prozent gehen auf einen Abbruch der Kommunikation durch die Versicherten zurück (Quelle: Morgen und Morgen). Beantworten Sie Rückfragen deshalb vollständig und fristgerecht.

Kommt es dennoch zu einer Ablehnung, lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben. Gleichen Sie sie mit Ihren Vertragsbedingungen und Ihren Befunden ab, etwa mit der Tätigkeitsbeschreibung und den Arztberichten aus Ihrem Leistungsantrag.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Damit Ihre BU bei Asthma im Ernstfall zahlt

Ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung später leistet, entscheidet sich schon beim Abschluss: mit vollständigen Gesundheitsangaben, fairen Bedingungen und einem Ausschluss, der nicht weiter reicht als nötig. Das prüfen wir vor Ihrem Antrag mit Ihnen, kostenfrei und unverbindlich.

  • Gesundheitsangaben vollständig, damit die Anzeigepflicht später kein Streitpunkt wird
  • Bedingungen mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung und rückwirkender Leistung
  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Asthma

Unter welchen Bedingungen kann ich mit Asthma eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

In vielen Fällen ist der Abschluss möglich, aber nicht immer zu normalen Konditionen. Versicherer nehmen Sie normal an, verlangen einen Risikozuschlag, vereinbaren einen Leistungsausschluss oder lehnen ab. Entscheidend ist, wie gut Ihr Asthma kontrolliert ist: Medikation, Anfälle, Notfälle und Lungenfunktion. Bei gleichen Angaben entscheiden Versicherer oft unterschiedlich. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vor dem Antrag, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde.

Wann werde ich mit Asthma bei der BU abgelehnt?

Vor allem bei schwerem oder schlecht kontrolliertem Asthma, zum Beispiel nach Notarzteinsätzen oder Klinikaufenthalten. Eine Ablehnung bei einem Versicherer heißt aber nicht, dass alle anderen ablehnen. Über alle Antragsteller betrachtet wurden laut Morgen und Morgen 2026 nur 2,75 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. Diese Zahl schließt Gesunde ein und sagt nichts über Asthmatiker.

Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Asthma?

Eine allgemeingültige Höhe gibt es nicht. Jeder Versicherer legt den Zuschlag selbst fest, und die Annahmerichtlinien sind nicht öffentlich. Was ein Zuschlag in Euro bedeutet, hängt vom Beitrag ab, und der richtet sich nach Beruf, Alter, Rentenhöhe und Laufzeit. Derselbe Prozentsatz kostet im Handwerksberuf ein Vielfaches des Bürojobs. Bei einzelnen Tarifen kann ein Zuschlag außerdem Zusatzleistungen einschränken, prüfen Sie deshalb die Bedingungen.

Wann bin ich wegen Asthma berufsunfähig?

Sie sind berufsunfähig, wenn Asthma Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent daran hindert, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Diese Werte sind Vertragsregeln. Das Gesetz nennt in § 172 VVG weder einen Prozentsatz noch einen Zeitraum, sondern nur „voraussichtlich auf Dauer“. Die Diagnose allein reicht nicht, es zählt Ihre Tätigkeit. Bei Staub, Dämpfen oder Kälte im Beruf ist die Hürde eher erreicht als im Büro.

Wann muss ich ein Notfallspray angeben, das ich nie benutze?

In der Regel immer dann, wenn es im Abfragezeitraum ärztlich verordnet wurde. Fragen nach Behandlungen oder Medikamenten erfassen die Verordnung, nicht den Verbrauch. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Frage: Nach § 19 VVG müssen Sie angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Ob eine nur vorsorglich verordnete Medikation zählt, kann je nach Tarif verschieden sein.

Wann muss ich Asthma aus der Kindheit angeben?

Das hängt vom Wortlaut der Frage und vom Abfragezeitraum ab. Liegt die letzte Behandlung außerhalb des Zeitraums, kommt es auf die übrigen Fragen an. Fragt der Antrag nicht nach „jemals“, nach chronischen Erkrankungen oder nach der ersten Behandlung, müssen Sie das Asthma nicht angeben. Eine Pflicht, ungefragt alles mitzuteilen, gibt es nicht. Vorsicht bei der „asthmatischen Bronchitis“ aus Kindertagen: Sie wird als Asthma (J45.9) verschlüsselt und kann so in Ihrer Kassenakte stehen. Ihre Antworten müssen in jedem Fall wahrheitsgemäß sein.

Wann muss ich Heuschnupfen ohne Asthma angeben?

Immer dann, wenn die Frage Heuschnupfen oder Allergien nennt. Antragsformulare führen Heuschnupfen je nach Versicherer unter „Atmungsorgane“ oder unter „Allergien“. Für den Vertrag macht der Wortlaut eines möglichen Ausschlusses den Unterschied. Ein Ausschluss für „Erkrankungen der Atemwege“ kann Heuschnupfen erfassen, einer nur für „Asthma bronchiale“ in der Regel nicht. Ein vorhandenes allergisches Asthma gehört dagegen immer unter die Atemwege.

Wann muss ich eine Verschlechterung meines Asthmas nach dem Abschluss melden?

Nach Vertragsschluss gar nicht. Sie müssen eine Verschlechterung dann nicht melden, und sie erhöht Ihren Beitrag nicht. In der BU gilt nach § 158 VVG nur als Gefahrerhöhung, was ausdrücklich vereinbart ist. Anders ist es zwischen Antrag und Annahme: Stellt der Versicherer in dieser Zeit weitere Fragen in Textform, müssen Sie auch neue Befunde wahrheitsgemäß angeben.

Welche Leistungen bekomme ich bei Berufsasthma von der Unfall­versicherung und von der BU?

Beide können nebeneinander zahlen, denn sie laufen getrennt. Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt laut § 56 SGB VII nur bei einer anerkannten Berufskrankheit. Zusätzlich muss Ihre Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert sein, gemessen am gesamten Erwerbsleben. Die private BU zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Anrechnung sehen die Musterbedingungen des GDV nicht vor, Ihr Tarif kann aber abweichen.

Wie wirkt sich Rauchen bei Asthma auf die BU aus?

Rauchen erschwert die Lage doppelt, medizinisch und finanziell. Laut Nationaler VersorgungsLeitlinie kann Tabakrauch einen bedrohlichen Asthmaanfall auslösen und die Entzündung der Atemwege verstärken. Viele Versicherer kalkulieren für Raucher einen eigenen Beitrag. Wie lange Sie nicht geraucht haben müssen, um als Nichtraucher zu gelten, legt jeder Versicherer selbst fest. Ein Rauchstopp vor dem Antrag lohnt sich deshalb.

Wann brauche ich als Beamter mit Asthma eine BU mit Dienstunfähigkeits­klausel?

Am besten schon vor oder mit der Verbeamtung. Der Dienstherr beurteilt Ihre Dienstunfähigkeit nach beamtenrechtlichen Maßstäben, nicht nach den Bedingungen einer BU. Dienstunfähig ist laut § 26 BeamtStG, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, die Dienst­pflichten zu erfüllen. Vorher wird geprüft, ob eine andere Verwendung möglich ist. Eine Dienstunfähigkeits­klausel sorgt dafür, dass die BU auch dann leistet. Die Gesundheitsfragen gelten für Beamte wie für alle anderen.

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Lena Mierbach
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