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Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Asthma beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Asthma birgt ein vergleichsweise erhöhtes Berufs­unfähigkeitsrisiko. Daher müssen Asthmatiker mit Hürden beim Abschluss einer privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) rechnen.
  • Ein Abschluss ist in der Regel mit Risikozuschlägen oder Lei­stungs­aus­schlüssen möglich.
  • Versicherte sollten beim Abschluss darauf achten, dass bestimmte Folge­erkrankungen nicht von der Versicherungsleistung aus­ge­schlossen sind.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Asthma eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen und wie Sie Leistungen der BU bei Asthma bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Asthma als Ursache für Berufs­unfähigkeit
  2. BU trotz Asthma?
  3. So bewerten BU Versicherer Asthma
  4. Anonyme Ri­siko­voranfrage bei Asthma
  5. Zahlt meine BU bei Asthma?

Asthma als Ursache für Berufs­unfähigkeit

Asthma bronchiale ist eine weit verbreitete Erkrankung der Atemwege. Wie aus Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervorgeht, sind mehr als 6 Prozent der Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland betroffen. Einige Erkrankte beginnen erst berufsbedingt, an Asthma zu leiden. In der beruflichen Praxis stellt Asthma in vielen Branchen eine deutliche Beeinträchtigung dar, besonders, wenn ein direkter Kontakt zu den Allergenen und Auslösern besteht. In einigen Fällen ist Berufs­unfähigkeit eine direkte Folge der Erkrankung an Asthma.


Bei Asthma am besten frühzeitig eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen

Haben Erkrankte rechtzeitig mit einer privaten Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) vorgesorgt, so können sie eventuelle finanzielle Engpässe infolge der Berufs­unfähigkeit abwenden. Eine Ab­siche­rung gegen Berufs­unfähigkeit durch Asthma ist ohne Risikozuschlag und auf erschwingliche Weise nur möglich, wenn Betroffene zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Anzeichen der Erkrankung gezeigt haben. Wer bereits, und sei es im Beruf, an Asthma erkrankt ist, kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen und verbunden mit bestimmten Kompromissen (beispielsweise Lei­stungs­ausschlüsse oder Risikozuschläge) abschließen.

Bekomme ich trotz Asthma eine private BU?

Versicherer achten exakt auf die Risiken, die potentielle Kunden mitbringen. Dazu gehören das Berufsrisiko, das Risiko gefährlicher Hobbys sowie das Risiko der Vor­erkrankungen. Über das Risiko­management schätzen Versicherer die Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalls ein. Da chronisch Kranke ein statistisch erhöhtes Risiko der Berufs­unfähigkeit haben, ist es für sie allgemein schwieriger, eine (günstige) Be­rufs­unfähig­keits­ver­sicherung abzuschließen.


BU trotz Asthma prinzipiell möglich

Asthma gehört für Versicherer zwar zu den riskanten Vor­erkrankungen. Erkrankungen, wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Störungen gelten jedoch als noch schwieriger zu versichernde Ursachen der Berufs­unfähigkeit. Prinzipiell ist es möglich, eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Asthma abzuschließen. Oftmals muss der Asthmatiker jedoch mit Lei­stungs­aus­schlüssen oder Risikozuschlägen rechnen – also entweder mit einem leistungs­schwächeren oder mit einem teureren Versicherungsschutz.

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Versicherer arbeiten mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Wer im Falle von Vor­erkrankungen wie Asthma ein erhöhtes Risiko aufweist und aufgrund dieser Angaben auf Ablehnung bei einem Versicherer trifft, kann aufgrund dessen auch bei anderen Versicherern Probleme haben. Denn solche negativ behafteten Angaben werden im Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert und sind für alle Versicherer einsehbar. Aus diesem Grund ist das HIS auch als „schwarze Liste“ bekannt. Diese Bezeichnung sei etwas übertrieben, einen Eintrag im HIS sollten Sie dennoch in jedem Fall vermeiden. Dies können Sie, indem Sie Ihre Anfrage anonym stellen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im Artikel oder in unserem Beitrag „BU abgelehnt – was tun?“.

So bewerten Versicherer die Vorerkrankung Asthma konkret

Unter welchen Bedingungen ein Asthmatiker angenommen wird, hängt auch von der Aus­prägung der Krankheit sowie von der beruf­lichen Tätigkeit ab. Sollte der Antragsteller während seines Berufes in direktem Kontakt mit den Allergenen stehen, muss die Betrachtung individuell erfolgen. In allen anderen Fällen dient folgende Aufstellung als Orientierung:

  • Leichtes Asthma: Allergische Atem­wegs­erkrankung, die mit einem Inhalationsmedikament/-spray behandelt werden kann: Zusatzfragebogen zu Asthma- bzw. Atemwegs­erkrankungen notwendig – häufig Risikozuschlag von 25 %
  • Chronisches Asthma: Schwere und dauerhafte Atemwegserkrankung: Annahme muss geprüft werden – häufig noch höherer Risikozuschlag als 25 %
  • Asthmatiker und Raucher: Antragsteller leidet unter Asthma und ist Raucher – hoher Risiko­zuschlag oder Ablehnung

Die Höhe des Beitragszuschlages richtet sich in jedem Fall nach Schwere des Asthmas, der Behandlung und Medikation sowie nach Alter des Versicherten.

Darum wird bei Asthma in der Praxis selten ein Leis­tungs­aus­schluss vereinbart

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Ein Leistungsausschluss bedeutet, dass der Versicherer im Falle einer Berufs­unfähigkeit durch die ausgeschlossene Erkrankung keine Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt. Dies wird bei Abschluss vertraglich festgehalten. Doch immer mehr Ver­sicherungs­gesell­schaften bieten diese Option bei Erkrankungen wie Asthma, Bluthochdruck und Allergien nicht mehr an. Grund dafür ist, dass die möglichen Folge­­erkrankungen physisch und psychisch so weitreichend sein können, dass der Versicherungsschutz im Endeffekt un­genügend wäre. Im Interesse des Antragstellers wird also bei den meisten Versicherern auf Leistungsausschlüsse bei Asthma verzichtet.

Anonyme Ri­siko­voranfrage bei Asthma

Aufgrund der Schwierigkeit für Asthma-Patienten, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, kann eine Risiko­voranfrage durch Versicherungsfachleute ratsam sein. Wir als unabhängiger Versicherungs­makler können anonymisierte Anfragen an Versicherer stellen. Damit bringen wir ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten in Erfahrung, welche Versicherer zu welchen Konditionen bereit sind, Ihnen als Asthmatiker eine Berufs­unfähigkeits­versicherung anzubieten. Dies sorgt für eine gewisse Vor­auswahl eines geeigneten Versicherers und ermöglicht den Vergleich der Bedingungen. Durch die Anonymität lässt sich zudem der Eintrag eines abgelehnten Patienten in der HIS-Wagnisdatei vermeiden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, auch nach einer Ablehnung bei einem bestimmten Versicherer noch bei einer anderen Versicherung eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen zu können.


So helfen wir Ihnen

Möchten Sie als Asthmatiker eine anonyme Voranfrage stellen, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere erfahrenen BU-Experten reichen für Sie die Anfrage bei mehreren Versicherern ein. Dabei können sie einschätzen, bei welchen Versicherern prinzipiell die Annahmechance hoch ist. Zusammen mit Ihnen wertet der Fach­berater die Angebote aus und hilft Ihnen auch bei der Antragstellung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen, wenn Ihnen eines der Angebote zusagt. Kontaktieren Sie uns am besten direkt.

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Zahlt meine Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich wegen Asthma berufsunfähig werde?

Für Betroffene stellt sich die Frage, ob sie im Leistungsfall mit Zahlung der Berufs­unfähig­keits­rente rechnen können. In der Praxis werden pro Jahr etwa 1.200 Fälle von Atemwegs­erkrankungen in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Hierbei ist ein großer Teil der Fälle auf allergische Reaktionen zurück­zuführen. Häufig betroffene Berufsgruppen sind etwa Labormitarbeiter, Reinigungskräfte oder Bäcker. Diese und andere Berufe sind in der täglichen Arbeit mit Stoffen konfrontiert, die ein Berufs-Asthma auslösen können. Bekannt sind etwa 400 Stoffe, die dafür bekannt sind, Asthma auszulösen oder zu fördern.

Wenn Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Berufs­unfähigkeits­versicherer

Führt Asthma dazu, dass Betroffene nur noch zu mind. 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit tatsächlich arbeiten können und dieser Zustand voraussichtlich mind. 6 Monate andauert, ist von Berufs­unfähigkeit im Sinne der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung die Rede. Dann können Sie einen Leistungsantrag auf Berufs­unfähigkeitsrente stellen.

Prüfen Sie Ihre Ver­sicherungs­be­dingungen genau

Überprüfen Sie vorab die Ver­sicherungs­be­dingungen Ihres Vertrages. Gehen Sie sicher, dass nicht doch etwa Leistungsausschlüsse vereinbart wurden, obwohl diese in der Praxis bei Asthma eher selten vorkommen. Es gibt Versicherungsgesellschaften und Policen, die asthmabedingte Folge­­erkrankungen gezielt vom Ver­sicherungs­schutz ausschließen. Achten Sie auch auf Verweisungsklauseln, wie etwa die konkrete oder abstrakte Verweisung. Leistungsstarke und faire Policen sollten diese ohnehin nicht enthalten. Falls doch, hat der Versicherer das Recht, Ihnen eine andere berufliche Tätigkeit aufzuerlegen, zu deren Ausübung Sie trotz Asthma und Berufs­unfähigkeitsgrad fähig sind.

Alle BU-Klauseln und Regelungen im Überblick


Leistungsantrag stellen

Ist alles soweit geklärt und sind Sie zum Erhalt der Berufs­unfähigkeitsrente prinzipiell berechtigt, stellen Sie den Leistungsantrag. Fügen Sie am Besten direkt alle nötigen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Atteste sowie Berichte bei, die Ihre Berufs­unfähigkeit diagnostizieren und belegen. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Prüfung durch den Versicherer einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Gute BU-Policen leisten jedoch auch rück­wirkend, das heißt, Sie bekommen Ihre Rente ab Beginn der Berufs­unfähigkeit, nicht erst, wenn der Versicherer den Antrag geprüft hat.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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