Diese Leistungen der privaten Kranken­versicherung stehen Ihnen bei Depressionen zu

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung erstattet in der Regel mindestens einen Teil der Behandlungskosten bei einer Depression.
  • Prüfen Sie vor der Entscheidung für einen Versicherer, was dieser im Fall einer psychischen Erkrankung leistet.
  • Wer bereits wegen einer Depression in Behandlung war, hat es schwerer, sich zu guten Bedingungen privat zu versichern.

Das erwartet Sie hier

Was die private Kranken­versicherung bei Depressionen leisten sollte und wie Sie Ihre Chancen auf eine private Kranken­versicherung trotz einer Depression optimieren können.

Inhalt dieser Seite
  1. Das leistet die PKV bei Depressionen
  2. Trotz Depression in die PKV
  3. Warnzeichen und Folgen
  4. Fazit

Was leistet die private Kranken­versicherung bei Depressionen?

Depressionen werden häufig im Rahmen einer Psychotherapie behandelt, die viel Geld kosten kann. Versicherte sollten daher ihre Versicherungsunterlagen genau prüfen und vergleichen, welche Leistungen verschiedene Versicherer übernehmen, bevor sie sich für einen PKV-Anbieter entscheiden. Wichtig dabei sind die folgenden Fragen:

  • Wie viele Therapiesitzungen übernimmt der Versicherer? (Es sollten mindestens 30 Sitzungen sein. Zum Vergleich: Eine Verhaltenstherapie kann 24-80 Sitzungen erfordern, andere Therapieverfahren ziehen sich zum Teil noch länger hin.)
  • Wie hoch ist die Erstattung der Kosten? (Oft müssen Versicherungsnehmer mindestens einen Teil der Kosten selbst tragen. Wie groß dieser Teil ist, variiert)
  • Welche therapeutischen Verfahren werden erstattet?
  • Welche Medikamente werden erstattet? (Wie sieht es z.B. mit medizinischem Cannabis aus?)

Generell gilt: Eine Therapie finanzieren private Versicherer oft nur, wenn der Versicherte noch keine Therapie hinter sich hat. Es lohnt sich also, die Leistungen der privaten Kranken­versicherungen zu vergleichen, um im Fall einer Depression gut abgesichert zu sein.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung


Welche Therapieformen werden übernommen?

Schauen Sie bei den Versicherungs­bedingungen und bei dem behandelnden Therapeuten genau hin: Es gibt ärztliche Psychotherapeuten, welche sich nach einem Medizinstudium weitergebildet haben, und psychologische Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung zum Therapeuten auf der Basis eines Psychologiestudiums gemacht haben.

In der Regel gibt es bei der Kostenübernahme durch die PKV kein Problem, wenn es sich um einen ärztlichen Psychotherapeuten handelt. Bei psychologischen Psychotherapeuten sind dagegen je nach Versicherer drei Szenarien möglich:

  1. Die Behandlung durch diese wird ebenfalls übernommen/teilweise erstattet.
  2. Die Behandlung durch diese wird nicht übernommen/teilweise erstattet.
  3. Die Behandlung bei diesen wird nur übernommen/teilweise erstattet, wenn der Patient vorher die Genehmigung der Versicherung eingeholt hat.

Telemedizinische und onlinebasierte Therapien sind erst seit kurzem überhaupt zulässig, und es hängt sehr von der Situation, den zu behandelnden Beschwerden und den Anforderungen des PKV-Anbieters ab, ob sie begründet und erstattet werden können.

Auch Berufs­unfähigkeit absichern

Gerade in Berufen mit einem hohen Risiko für depressive Erkrankungen empfiehlt es sich, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abzuschließen. Allerdings haben BU und PKV eines gemeinsam: Wer bereits eine Diagnose oder therapeutische Leistungen wegen einer psychischen Erkrankung in der Krankenakte hat, hat es hier deutlich schwerer. Kann keine BU angeschlossen werden, kommt unter Umständen eine Grundfähigkeitenabsicherung als Alternative in Frage, die zumindest einige der Leistungen einer BU erbringt.

Mehr zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depressionen

Zum Vergleich: Das leistet die gesetzliche Versicherung bei Depressionen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung wird die Behandlung psychischer Probleme mit Krankheits­charakter (Depressionen, Essstörungen, Süchte, …) so lange übernommen, wie Bedarf dafür besteht. Die Diagnose muss von einem Arzt oder einem psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden und die Behandlungsverfahren sind auf Verfahren beschränkt, die als wissenschaftlich fundiert und wirtschaftlich eingestuft werden, z.B. Verhaltenstherapie.

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Private Kranken­versicherung trotz Depression – ist das möglich?

Bei der Gesundheitsprüfung fragen PKV-Anbieter nach Vor­erkrankungen, darunter auch psychische Erkrankungen. Mit einer Depression ist es besonders schwierig, sich privat zu versichern. Es ist jedoch unter Umständen trotzdem möglich.

Bevor eine private Kranken­versicherung einem Antrag auf Aufnahme in einen ihrer Tarife stattgibt, müssen die Antragsteller sich einer Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs stellen. Dabei fragen die Versicherer auch nach psychischen Erkrankungen. Leider ist das Vorhandensein einer solche Vorerkrankung, zum Beispiel einer Depression, für viele PKV-Anbieter ein Grund für die Ablehnung eines Aufnahmeantrags. Das gilt bereits für kurze Episoden psychotherapeutischer Behandlung oder auch nur einen entsprechenden Vermerk des Hausarztes.

Verschiedene Versicherungen – verschiedene Kriterien

Im Fall einer Ablehnung kann es sich dennoch lohnen, einen Antrag bei einer anderen Versicherung zu stellen, die womöglich andere Gesundheitsfragen stellt. Zum Beispiel unterscheiden sich die Abfragezeiträume. Wer schon lange nicht mehr in Behandlung ist, kann sich also unter Umständen trotz einer Vorgeschichte mit Depressionen versichern.

Die Details zählen

Ob eine Psychotherapie für den PKV-Anbieter ein Ausschlussgrund ist oder z.B. lediglich ein Risikozuschlag fällig wird, hängt von mehreren Faktoren ab. So fragen Versicherer oft danach:

  • welche genaue Diagnose vorlag
  • ob die Krankheit ambulant oder stationär behandelt wurde
  • wie lange die Behandlung dauerte
  • ob Medikamente verschrieben wurden
  • ob es einen konkreten Auslöser gab

Eine kurzzeitige Therapie, um z.B. den Verlust eines Familienmitglieds zu verarbeiten, fällt hier weniger ins Gewicht als die langwierige Behandlung einer depressiven Erkrankung. Allerdings können bereits relativ geringfügige Erkrankungen und Behandlungen zum Problem werden.

Informieren Sie sich über Ihre Vor­erkrankungen

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Man erinnert sich nicht immer an sämtliche ärztliche Behandlungen und Diagnosen der letzten Jahre. Um nicht versehentlich falsche Angaben zu machen oder um ein realistischeres Bild der potenziellen Probleme bei einem PKV-Aufnahmeantrag zu erhalten, sollten Sie sich darüber informieren, welche Behandlungen und Erkrankungen Sie tatsächlich hatten.

Dafür können Sie bei den Ärzten, bei denen Sie in Behandlung waren, nachfragen. Teilweise ist auch ein unkomplizierter Download einer Liste aller Gesundheitsleistungen der letzten Jahre über das Online-Portal der bisherigen Kranken­versicherung möglich.

Experten-Tipp

„Wenn Sie sich ihrer Chancen für eine Aufnahme nicht sicher sind, können Sie einen sogenannten Probeantrag stellen. Der enthält zwar Ihre Gesundheitsdaten, aber keine Informationen über Sie (wie z.B. Name und Adresse). Wenn der Versicherer, bei dem Sie den Probeantrag gestellt haben, Sie ablehnt, müssen Sie diese Ablehnung bei zukünftigen Anträgen bei anderen Versichern nicht angeben, was Ihre Chancen verbessert.“

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Berater

Achtung: Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Auch wenn Antragstellern dadurch Nachteile entstehen können, sollten sie die Gesundheitsfragen trotzdem ehrlich beantworten. Kann die Versicherung jemandem nachweisen, dass er bei der Gesundheitsprüfung bewusst oder aus grober Fahrlässigkeit gelogen hat, ist das eine der wenigen Situationen, in welchen der PKV-Anbieter einem Kunden kündigen kann und darüber hinaus drohen auch juristische Konsequenzen.

Beispiel: 2018 verlor eine Versicherungsnehmerin, die beim Abschluss ihrer privaten Krankenzusatz­versicherung Vor­erkrankungen inklusive einer depressiven Erkrankung verschwieg oder verharmloste, den Rechtsstreit mit ihrer Versicherung am Landesgericht Saarbrücken (Quelle). Aber selbst, wenn es keine Kündigung gibt, drohen nachträgliche Leistungsausschlüsse.

Erleichterte Aufnahmebedingungen für Beamte

Im Rahmen der freiwilligen Öffnung einiger Versicherungsanbieter für Beamte wurde Beamten mit Vor­erkrankungen der Zugang zur privaten Kranken­versicherung erleichtert. Wer innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung einen Antrag stellt oder wer bisher freiwillig gesetzlich versichert war, kann nicht aus Risikogründen abgelehnt werden. Das gilt auch für beihilfeberechtigte Angehörige.

Mehr zur PKV für Beamte

Option Leistungsausschluss

Ein Eintritt in die private Kranken­versicherung trotz Vor­erkrankungen ist auch möglich, wenn Leistungsausschlüsse vereinbart werden – ein Versicherungsnehmer mit Depressionen kann sich also ver­pflichten, z.B. Psychotherapie bei Bedarf selbst zu bezahlen.


Aufnahmezwang im Basistarif

Prinzipiell haben private Kranken­versicherungen das Recht, Anträge abzulehnen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Auch Menschen mit Vor­erkrankungen haben unter Umständen ein Anrecht darauf, in den Basistarif der privaten Kranken­versicherung aufgenommen zu werden. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben, wenn

  • der Antragssteller gerade keine Kranken­versicherung hat und sich nicht gesetzlich versichern kann
  • der Antrag innerhalb der ersten sechs Monate der freiwilligen gesetzlichen Versicherung erfolgt
  • der Antragsteller privat versichert ist und seinen Vertrag frühestens 2009 abgeschlossen hat

Der Basistarif liefert Gesundheitsleistungen auf dem Niveau gesetzlicher Kranken­versicherungen. Dementsprechend gibt es hier keine individuellen Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Allerdings bleiben seine Leistungen weit hinter denen normaler PKV-Tarife zurück. Mehr darüber erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema:

Basistarif der PKV

Warnzeichen und Folgen einer Depression

Depressive Störungen sind weit verbreitet. Schätzungen zufolge leiden weltweit inzwischen (Stand 2019) etwa 350 Millionen Menschen an der Krankheit. Ursache einer Depression ist in der Regel eine Kombination unterschiedlicher sozialer, psychischer und körperlicher Faktoren.

Was ist eine Depression? Definition der WHO

Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) versteht man unter einer Depression „eine weit verbreitete psychische Störung, die durch Traurigkeit, Interesselosigkeit und Verlust an Genussfähigkeit, Schuldgefühle und geringes Selbstwertgefühl, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwächen gekennzeichnet sein kann“.


Depressionen in Deutschland: Zahlen des RKI

Eine Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) von 2019 ermittelte, dass Deutsche im europäischen Vergleich überdurchschnittlich von leichten Depressionen betroffen sind. Insgesamt weisen 9,2 Prozent der deutschen Bevölkerung die Symptome einer leichten oder schweren Depression auf. Insbesondere bei den jüngeren Menschen geben viele (11,5 Prozent) an, an depressiven Symptomen zu leiden. Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Dabei sind jedoch Verzerrungen der Antworten z.B. durch Selbst-Stigmatisierung möglich (Quelle).


Symptome einer Depression

Für die oben erwähnte Studie wurden Patienten gefragt, ob sie von folgenden Symptomen betroffen sind:

  • Depressive Verstimmung
  • Vermindertes Interesse
  • Gewichts- oder Appetitverlust
  • Schlafstörungen
  • Psychomotorische Unruhe oder Verlangsamung
  • Müdigkeit oder Energieverlust
  • Wertlosigkeits- oder Schuldgefühle
  • Konzentrationsprobleme

Die Studienteilnehmer wurden bei jedem dieser Symptome danach gefragt, wie oft sie diese erlebten, auf einer Skala von „überhaupt nicht“ bis zu „beinahe jeden Tag“ (Quelle). Liegen mehrere dieser Symptome für den überwiegenden Teil der Zeit vor, ist eine Depression sehr wahrscheinlich. Es sind jedoch bei weitem nicht die einzigen möglichen Symptome einer Depression.

Formen von Depression

Depressionen nehmen viele Gestalten an. So gibt es z.B. laut Gesundheitsinformation.de:

  • Unipolare Depression
  • Chronische Depression
  • Saisonal bedingte Depression
  • Wochenbettdepression
  • Prämenstruelle dysphorische Störung (PMDS)
  • Bipolare Störung

Folgen einer Depression

Depressionen sind nicht nur eine belastende Erfahrung, sondern können für die Betroffenen wirtschaftlich bedrohlich werden, da sie die Arbeitsfähigkeit einschränken. Dieses Thema wurde auch von der Techniker-Krankenkasse in ihrem „Depressions-Atlas“ behandelt.

Die Fehlzeiten aufgrund von Depressionen lagen 2013 um 69 Prozent höher als im Jahr 2000. Zwischen Tiefst- und Höchststand 2006 und 2012 war bei Erwerbspersonen ein Anstieg der Fehlzeiten um 75 Prozent festzustellen. „Statistisch gesehen war jeder einen Tag aufgrund von Depressionen krankgeschrieben“, sagt TK-Chef Jens Baas. Zwar seien von Depressionen deutlich weniger Menschen betroffen als von Erkältungen oder Rückenschmerzen, aber „die, die es trifft, fallen sehr lange aus“, betont Baas.

Besonders hohe Steigerungsraten sind bei Arbeitslosen zu verzeichnen. Laut TK-Studie stiegen die depressionsbedingten Fehlzeiten in dieser Gruppe um 374 Prozent – verglichen mit dem Ausgangswert im Jahr 2000. Schon damals waren Arbeitslose erheblich länger als Berufstätige mit der Diagnose Depression als arbeitsunfähig gemeldet.


Burnout und Depression

Die Deutsche Depressionshilfe warnt vor einer Verwechslung von Erschöpfung, Stress, Depression und Burnout. Diese könne nämlich dazu führen, den Behandlungsbedarf einer Depression zu unterschätzen, weil diese lediglich Überarbeitung zugeschrieben wird. Tatsächlich könne Arbeit dadurch, dass sie den Alltag strukturiert, einen positiven Effekt auf depressive Symptome haben (Quelle). Allerdings scheint es durchaus Jobs zu geben, die mit einem höheren Depressionsrisiko einhergehen, wie die schon erwähnte TK-Studie nahelegt.

Wer ist besonders häufig betroffen?

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Callcenter-Agenten, Altenpfleger und Mitarbeiter im Erziehungs- und Sicherheitsbereich sind laut TK-Studie besonders häufig von Depressionen betroffen. Die statistische Auswertung kommt auch zu dem überraschenden Ergebnis, dass in einigen Bereichen, die gewöhnlich als durch hohen Leistungsdruck gekennzeichnet wahrgenommen werden, Stress und Belastungen den Beschäftigten weniger psychisch zusetzen. So sind die Zahlen bei Vorständen, Geschäftsführern, Unternehmensberatern, Software-Entwicklern oder Ärzten niedriger.

Von den zehn am meisten von Depressionen betroffenen Berufsgruppen gehö­ren sieben dem Berufsbereich „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“ an. Beson­ders häufig vertreten sind darunter die medizinischen Gesundheitsberu­fe. Die höchsten Betroffenenraten sowie die meisten Fehltage gibt es jedoch in der Tätigkeitsgruppe „Berufe im Dialogmarke­ting“, also in Be­rufen mit überwiegender Tätigkeit für Callcenter, Service- und Kundenhotlines.

Früherkennung und Therapie helfen

Depressionen unterscheiden sich von normalen Stimmungsschwankungen, z.B. der Trauer nach einem Schicksalsschlag. Je früher eine depressive Erkrankung erkannt wird, desto wahrscheinlicher ist der Behandlungserfolg. Die Therapie einer Depression besteht in der Regel aus:

  • Psychotherapie
  • Medikamenten, falls nötig
  • Ergänzenden Maßnahmen (Ergotherapie, sozialpädagogische Maßnahmen, …), wenn nötig

Hält eine schwere Depression trotz Therapie lange an, liegen zeitgleich auch körperliche Erkrankungen vor oder besteht Suizidgefahr, sind mitunter auch stationäre Behandlungen notwendig.

Depressionen in Zeiten von Corona

Menschen, die an Depressionen leiden, können besonders sensibel auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Sorgen und Einschränkungen reagieren. Für sie hat die Deutsche Depressionshilfe eine Liste von Ratschlägen aufgestellt, was gegen eine Verstärkung ihrer Symptome helfen könnte. Psychotherapien können als medizinische Behandlungen auch unter Lockdown-Bedingungen weiterhin stattfinden.

Fazit

Wer den Verdacht hat, an Depressionen zu leiden, sollte sich schnellstmöglich um eine Diagnose und professionelle Hilfe bemühen. Eine gute private Kranken­versicherung sollte psychisch erkrankte Patienten durch die teilweise oder vollständige Erstattung von mindestens 30 Therapiesitzungen, idealerweise durch mehr unterstützen.

Leider nehmen private Kranken­versicherungen nur ungern Menschen auf, die eine Vorgeschichte mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen haben oder gerade daran leiden. Gerade bei kurzen, länger zurückliegenden Erkrankungen oder bei der Möglichkeit einer Versicherung als Beamter oder im Basistarif ist es jedoch nicht vollkommen aussichtslos.


Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung bei Depressionen

Wer zahlt bei Depressionen?

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Wer als Angestellter wegen Depressionen nicht länger arbeiten kann, hat für sechs Wochen ein Recht auf Lohnfortzahlungen. Später zahlt die Kranken­versicherung Krankengeld. Medikamente, Klinikaufenthalte und Therapien werden je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags ganz, zum Teil und manchmal auch nicht von der Versicherung übernommen. Hier gibt es auch Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung.

Wie hoch ist der Risikozuschlag bei der PKV?

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Beim Risikozuschlag handelt es sich um eine prozentuale Erhöhung des Versicherungsbeitrags. Die Zuschlagssätze variieren zwischen den PKV-Anbietern.

Kann mich die gesetzliche Krankenkasse ablehnen?

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Prinzipiell muss die private Krankenkasse alle aufnehmen und es gibt auch keine Risikoprüfungen. Allerdings gibt es Umstände, unter denen ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung aus anderen Gründen nicht möglich ist.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Therapie?

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Das hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Kranken­versicherung handelt und welche genauen Vereinbarungen es im Versicherungsvertrag gibt. In der Regel muss aber eine offizielle Diagnose einer psychischen Erkrankung vorliegen und ein Therapieverfahren gewählt werden, dass von der Krankenkasse als effektiv und wirtschaftlich anerkannt ist.

Weitere Informationen zum Thema private Kranken­versicherung mit Vor­erkrankungen

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