Das erwartet Sie hier
Warum der private Rechtsschutz für Ihre selbständige Arbeit nicht gilt, was ein Rechtsschutz für Selbständige abdeckt und worauf Freiberufler beim Vergleich achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Privat reicht nicht: Der Privat-Rechtsschutz schließt jede selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aus, auch eine geplante, sobald Sie konkrete Vorbereitungen treffen.
- Kein Berufs-Rechtsschutz für Selbständige: Der Berufsbaustein gilt nur für Angestellte und Beamte, Selbständige brauchen den Rechtsschutz für Selbständige und Firmen.
- Vertragsrecht und Steuer prüfen: Streit mit Auftraggebern ist nur versichert, wenn der Tarif ihn einschließt, Steuer-Rechtsschutz enthält der Firmenbaustein nach den Musterbedingungen nicht.
- Vor dem Streit abschließen: In den meisten Bereichen gelten drei Monate Wartezeit, mit rückwirkendem Schutz für gewerbliche Streitfälle sollten Sie nicht rechnen.
Ist Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler sinnvoll?
Ja, für die meisten Selbständigen und Freiberufler ist er sinnvoll, denn ein Streit mit einem Auftraggeber oder Mitarbeiter kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Wichtig ist der richtige Vertrag: Ihr privater Rechtsschutz gilt für die selbständige Tätigkeit nicht. Sie brauchen einen eigenen Rechtsschutz für Selbständige, der die Tätigkeit im Versicherungsschein beschreibt.
Welcher Rechtsschutz deckt welchen Streit?
Eine Rechtsschutzversicherung ist aus Bausteinen aufgebaut. Nach den Musterbedingungen des GDV schließt der Privat-Rechtsschutz jede gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aus, der Berufs-Rechtsschutz gilt nur für Angestellte und Beamte (Quelle: GDV, ARB 2021). Die Tabelle zeigt die Folgen.
| Frage | Privat- und Berufs-Rechtsschutz | Rechtsschutz für Selbständige und Firmen |
|---|---|---|
| Für wen | Privatleben, Berufsbaustein nur für Angestellte und Beamte | Die im Versicherungsschein bezeichnete selbständige Tätigkeit |
| Streit mit Auftraggebern und Lieferanten | Nicht versichert | Je nach Tarif über den Vertrags-Rechtsschutz |
| Streit mit eigenen Mitarbeitern | Nicht versichert | Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber, wenn im Tarif enthalten |
| Streit mit dem Finanzamt | Privat erst ab dem Finanzgericht | Nach den Musterbedingungen nicht versichert |
| Vermieter der Wohnung, Unfall mit dem Privatauto | Privat, Wohnen und Verkehr | Nur, wenn der Tarif den privaten Bereich einschließt |
Den Rechtsschutz für Ihren Betrieb erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Firmenrechtsschutzversicherung. Was der private Teil leistet, steht auf der Seite zur Rechtsschutzversicherung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, versichert beide Bereiche, in zwei Verträgen oder in einer Kombination.
Risiko von Freiberuflern und Selbständigen
Selbständige haben mehr Gegenüber als Angestellte und damit mehr Anlässe für einen Streit. Für jeden davon ist ein anderer Teil des Vertrags zuständig. Den Streit um Schadenersatz, den ein Kunde von Ihnen fordert, übernimmt allerdings keine Rechtsschutzversicherung: Diese Abwehr ist nach den Musterbedingungen ausgeschlossen und Aufgabe der Berufs- oder Betriebshaftpflicht.
Auftraggeber und Kunden
Offene Rechnungen, mangelhafte Abnahme, gekündigte Verträge, je nach Tarif über den Vertrags-Rechtsschutz.
Eigene Angestellte
Kündigung, Abmahnung oder Zeugnis über den Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber.
Vermieter der Büroräume
Streit um Miete, Nebenkosten oder Mängel, je nach Tarif über einen eigenen Baustein.
Behörden und Berufsgenossenschaft
Streit vor dem Sozialgericht nach den Musterbedingungen erst ab der Klage, vor dem Finanzgericht im Firmenbaustein gar nicht.
Das Einkommen ist entscheidend
Je mehr Geld bei Ihren Geschäften im Spiel ist, desto höher ist der Streitwert und desto teurer der Streit. Die Gebühren von Anwalt und Gericht richten sich nach dem Streitwert: Eine volle Anwaltsgebühr beträgt bei 1.000 Euro Streitwert 93 Euro, bei 10.000 Euro 652 Euro und bei 50.000 Euro 1.357 Euro (Quelle: RVG, Anlage 2). Achten Sie deshalb auf eine ausreichende Versicherungssumme je Fall.
Was leistet ein Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler?
Er zahlt Anwalt, Gericht, Gutachter und im Fall der Niederlage die Kosten der Gegenseite, wenn Sie wegen Ihrer selbständigen Tätigkeit in einen Rechtsstreit geraten. Welche Rechtsgebiete enthalten sind, unterscheidet sich stark von Tarif zu Tarif. Prüfen Sie vor allem Vertragsrecht, Arbeitsrecht als Arbeitgeber und Strafrecht.
Berufsrechtsschutz für Selbständige
Einen Berufs-Rechtsschutz im engeren Sinn gibt es für Selbständige nicht. Der Berufsbaustein deckt nach den Musterbedingungen nur nichtselbständige Arbeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter. Für die eigene Firma oder freiberufliche Praxis ist der Rechtsschutz für Selbständige und Firmen zuständig. Ihr Privatleben sichern Sie zusätzlich mit Privat-, Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz ab.
Die Musterbedingungen des GDV kennen dafür neben den Einzelbausteinen eine Gesamtkombination für Privat und Firma. Ob ein Kombitarif oder zwei getrennte Verträge besser passen, hängt von Ihrem Betrieb und Ihrer Familie ab. Wichtig ist, dass zwischen beruflicher und privater Seite keine Lücke bleibt.
Vertragsrechtsschutz für Selbständige
Für die meisten Selbständigen ist der Streit mit Kunden und Lieferanten das größte Risiko: eine offene Rechnung, eine bestrittene Leistung, ein gekündigter Auftrag. Ob Ihr Tarif dafür zahlt, regelt er selbst. Im Privat-Rechtsschutz ist der Vertrags-Rechtsschutz enthalten, aber nur für private Verträge. Prüfen Sie im Firmentarif ausdrücklich, ob Verträge aus Ihrer Tätigkeit versichert sind.
Steuer-Rechtsschutz für Selbständige
Einen Steuer-Rechtsschutz enthält der Baustein für Selbständige und Firmen nach den Musterbedingungen nicht. Auch im Privat-Rechtsschutz gilt er erst ab dem Verfahren vor dem Finanzgericht, der Einspruch beim Finanzamt ist nicht versichert. Kein Schutz besteht außerdem, wenn die Grundlagen der Steuerfestsetzung vor Vertragsbeginn liegen.
Rechtsschutz als Arbeitgeber
Wer als Selbständiger Angestellte beschäftigt, sollte den Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber mitversichern. Mitarbeiter können vor dem Arbeitsgericht klagen, etwa gegen eine Abmahnung oder Kündigung. In erster Instanz trägt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (Quelle: ArbGG § 12a). Ohne Versicherung zahlen Sie Ihren Anwalt also immer.
Strafrechtsschutz für Selbständige
Der normale Straf-Rechtsschutz zahlt, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird, das auch fahrlässig strafbar ist, etwa eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Auftrag. Für Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, zahlt er nicht, egal ob der Vorwurf berechtigt ist. Diese Lücke schließt ein Spezial-Straf-Rechtsschutz, den einzelne Versicherer als eigenes Produkt anbieten.
Rechtsschutz für Selbständige anfragen
Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutzversicherungen der ARAG, prüft Ihren Bedarf und schickt Ihnen ein Angebot für Ihren Firmenrechtsschutz.
- Anfrage mit den Daten Ihres Betriebs über unser Firmenformular
- Persönlicher Ansprechpartner bei der ARAG
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Ab wann brauchen Gründer und Nebenberufler einen eigenen Rechtsschutz?
Ab den ersten konkreten Vorbereitungen. Nach den Musterbedingungen ist eine geplante selbständige Tätigkeit im Privat-Rechtsschutz ausgeschlossen, sobald sie sich in konkreten Schritten verfestigt hat. Streit um den Mietvertrag fürs Büro oder den ersten Auftrag ist dann privat nicht mehr versichert.
Rechtsschutz für Gründer
Wer gründet, schließt Verträge, bevor die erste Rechnung geschrieben ist: Mietvertrag, Leasing, Einkauf. Gerade diese Phase ist im Privat-Rechtsschutz nicht versichert. Schließen Sie den Firmenrechtsschutz deshalb mit dem ersten konkreten Schritt ab. Bedenken Sie die Wartezeit von drei Monaten, die in den meisten Bereichen ab Vertragsbeginn läuft.
Nebenberuflich selbständig
Arbeiten Sie angestellt und daneben selbständig, deckt Ihr Berufs-Rechtsschutz die Nebentätigkeit nach den Musterbedingungen nicht. Einige Tarife schließen sie ein: die ARAG im Berufsbaustein bis zur Kleinunternehmergrenze, die Roland ab dem Tarif Komfort. Wächst die Nebentätigkeit darüber hinaus, brauchen Sie einen eigenen Rechtsschutz für Selbständige.
Mit Experten zum passenden Rechtsschutz
Manche Tätigkeiten lassen sich mit gängigen Tarifen schwer absichern. Für Künstler gibt es einen eigenen Rechtsschutz, den wir im Ratgeber Rechtsschutz für Künstler erklären. Geschäftsführer einer GmbH sind keine Selbständigen im Sinne des Firmenbausteins, ihr Anstellungsvertrag ist in den Musterbedingungen ausgeschlossen, mehr unter Rechtsschutz für Geschäftsführer.
Auch IT-Freiberufler, Berater oder selbständige Handelsvertreter brauchen den Rechtsschutz für Selbständige, ihr Risiko liegt meist im Vertragsrecht mit den Auftraggebern. Ärzte und Anwälte finden ihre Besonderheiten in den Ratgebern Rechtsschutz für Ärzte und Rechtsschutz für Anwälte.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Freiberufler?
Das hängt von Ihrem Betrieb ab. Firmentarife werden mit den Daten Ihres Betriebs berechnet, deshalb nennen wir keinen Beitrag. Was ein Streit ohne Versicherung kostet, lässt sich dagegen genau rechnen.
Rechenbeispiel: Was ein Rechtsstreit Selbständige kostet
Die Beispiele sind Rechnungen unserer Redaktion nach den Gebührentabellen, die seit dem 01.06.2025 gelten, mit Umsatzsteuer und ohne Gutachter. Seit 2026 sind die Amtsgerichte für Streitwerte bis 10.000 Euro zuständig, dort besteht kein Anwaltszwang (Quelle: GVG § 23).
| Fall | Was Sie ohne Versicherung zahlen | Grundlage |
|---|---|---|
| Offene Rechnung über 8.000 €, Anwalt nur außergerichtlich | 848,35 € für den eigenen Anwalt | Streitwert 8.000 € |
| Gleicher Fall, Klage am Amtsgericht verloren | 3.932,96 € für beide Anwälte und das Gericht | Erste Instanz |
| Gleicher Fall, auch die Berufung verloren | 8.484,48 € für beide Instanzen | Erste und zweite Instanz |
| Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters mit 3.500 € brutto | 2.127,13 € für den eigenen Anwalt, auch bei Gewinn; bei Urteil gegen Sie 2.754,13 € | Streitwert 10.500 € |
Die Selbstbeteiligung senkt bei Rechtsschutztarifen den Beitrag deutlich, sie wird je Versicherungsfall abgezogen. Wichtiger als der Preis ist der Leistungsumfang: Ein günstiger Tarif ohne Vertrags-Rechtsschutz hilft im häufigsten Streit eines Selbständigen nicht.
Kosten von der Steuer absetzen
Den Beitrag für den Rechtsschutz Ihrer selbständigen Tätigkeit setzen Sie als Betriebsausgabe ab (Quelle: EStG § 4). Haben Sie einen Kombitarif mit privaten Bausteinen, zählt nur der betriebliche Anteil, den der Versicherer bescheinigt. Ihre private Rechtsschutzversicherung ist nicht absetzbar. Mehr dazu im Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung.
Worauf sollten Selbständige beim Abschluss achten?
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit im Antrag genau, denn der Rechtsschutz deckt nur die Tätigkeit, die im Versicherungsschein steht. Prüfen Sie Vertrags-, Arbeits- und Straf-Rechtsschutz, die Wartezeit und die Versicherungssumme. Und schließen Sie ab, bevor sich ein Streit abzeichnet.
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit für Selbständige
Nach den Musterbedingungen beginnt der Schutz in den meisten Bereichen erst drei Monate nach Vertragsbeginn, etwa für Streit mit Auftraggebern, Mitarbeitern oder Vermieter. Ohne Wartezeit gelten Schadenersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Maßgeblich ist der erste Verstoß: Liegt er vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, zahlt der Versicherer nicht.
Sofort-Rechtsschutz für Selbständige: Was gilt?
Mit rückwirkendem Schutz für einen schon laufenden gewerblichen Streit sollten Sie nicht rechnen. Die Soforthilfe der ARAG für einen zurückliegenden Fall schließt gewerbliche Angelegenheiten ausdrücklich aus. Für private Streitfälle erklärt der Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit die engen Möglichkeiten.
Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler im Test
Tests speziell für Selbständige gibt es nicht. Für Ihren Betrieb finden Sie die Ergebnisse im Firmenrechtsschutz Test. Für den privaten Teil liegt in unserer Gesamtauswertung für Singles aus Franke und Bornberg, ServiceValue und BaFin die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn, vor der Provinzial und der Provinzial Nord Brandkasse mit je 91, mehr im Rechtsschutzversicherung Test.
Diese Fehler sollten Selbständige vermeiden
Die meisten Probleme entstehen vor dem ersten Fall, beim Abschluss oder in der Gründungsphase. Holen Sie vor jedem Anwaltsauftrag die Deckungszusage ein und wahren Sie Fristen trotzdem. Diese Fehler kommen häufig vor:
- Sich auf den Privat-Rechtsschutz verlassen, obwohl er die selbständige Tätigkeit ausschließt
- Erst abschließen, wenn sich der Streit mit dem Auftraggeber schon abzeichnet
- Die Tätigkeit im Antrag zu allgemein beschreiben
- Nicht prüfen, ob Verträge mit Kunden und Lieferanten versichert sind
- Den Rechtsschutz für die Abwehr von Schadenersatzforderungen halten, das ist Sache der Haftpflicht
Experten-Tipp:
Den Firmenbaustein vor dem ersten Auftrag
„Viele Selbständige verlassen sich auf ihren privaten Rechtsschutz und merken erst im Streit mit einem Auftraggeber, dass er für die selbständige Tätigkeit nicht gilt. Das betrifft schon die Gründungsphase: Sobald Sie konkrete Vorbereitungen treffen, ist der Streit darum privat nicht mehr versichert. Ich rate deshalb, den Firmenrechtsschutz vor dem ersten Auftrag abzuschließen und die Tätigkeit im Antrag genau zu beschreiben.“
Jetzt Firmenrechtsschutz für Selbständige anfragen
Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutzversicherungen der ARAG, prüft Ihren Bedarf und schickt Ihnen ein Angebot.
- Für Selbständige, Freiberufler und kleine Betriebe
- Anfrage mit den Daten Ihres Betriebs
- Kostenfrei und unverbindlich
Die häufigsten Fragen zum Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler
Ist eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige sinnvoll?
Für die meisten Selbständigen ja. Schon eine verlorene Klage um eine offene Rechnung über 8.000 Euro kostet in erster Instanz rund 3.900 Euro für beide Anwälte und das Gericht. Wichtig ist der richtige Vertrag: ein Rechtsschutz für Selbständige, denn der private Rechtsschutz gilt für die selbständige Tätigkeit nicht.
Gilt mein Privat-Rechtsschutz auch für meine selbständige Tätigkeit?
Nein. Nach den Musterbedingungen schließt der Privat-Rechtsschutz jede gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aus, auch eine geplante, sobald Sie konkrete Vorbereitungen treffen. Für die Tätigkeit brauchen Sie einen Firmenrechtsschutz, der sie im Versicherungsschein beschreibt.
Gibt es einen Berufsrechtsschutz für Selbständige?
Nicht im engeren Sinn. Der Berufs-Rechtsschutz gilt nach den Musterbedingungen nur für nichtselbständige Arbeit, also für Angestellte, Beamte und Richter. Selbständige brauchen den Rechtsschutz für Selbständige und Firmen und für das Privatleben zusätzlich Privat-, Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz.
Ist Vertragsrecht für Selbständige versichert?
Nur, wenn Ihr Tarif es einschließt. Im Privat-Rechtsschutz ist der Vertrags-Rechtsschutz für private Verträge enthalten, für Verträge aus der selbständigen Tätigkeit nicht. Prüfen Sie im Firmentarif ausdrücklich, ob Streit mit Kunden und Lieferanten versichert ist, denn das ist für die meisten Selbständigen das größte Risiko.
Gibt es Steuer-Rechtsschutz für Selbständige?
Im Baustein für Selbständige und Firmen nach den Musterbedingungen nicht. Im Privat-Rechtsschutz gilt der Steuer-Rechtsschutz erst ab dem Verfahren vor dem Finanzgericht, und nicht, wenn die Grundlagen der Steuerfestsetzung vor Vertragsbeginn liegen. Den Einspruch beim Finanzamt zahlt keine Variante.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige ohne Wartezeit?
Teilweise. Nach den Musterbedingungen gelten Schadenersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ohne Wartezeit, alle anderen Bereiche nach drei Monaten. Mit rückwirkendem Schutz für einen schon laufenden gewerblichen Streit sollten Sie nicht rechnen, die ARAG-Soforthilfe schließt Gewerbe aus.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige?
Das hängt von Ihrem Betrieb ab, Firmentarife werden mit den Daten des Betriebs berechnet. Ein Streit ohne Versicherung kostet dagegen schnell mehrere tausend Euro, bei einer offenen Rechnung über 8.000 Euro über zwei Instanzen 8.484,48 Euro.
Kann ich den Rechtsschutz als Betriebsausgabe absetzen?
Ja, den Beitrag für den Rechtsschutz Ihrer selbständigen Tätigkeit. Bei einem Kombitarif mit privaten Bausteinen zählt nur der betriebliche Anteil, den der Versicherer bescheinigt. Der private Rechtsschutz ist nicht absetzbar. Details im Ratgeber zur Steuererklärung.
Bin ich als Gründer schon vor dem ersten Auftrag versichert?
Im Privat-Rechtsschutz nicht, sobald Sie konkrete Vorbereitungen für die Selbständigkeit treffen. Schließen Sie den Firmenrechtsschutz deshalb mit dem ersten konkreten Schritt ab, etwa vor dem Mietvertrag fürs Büro. Bedenken Sie die Wartezeit von drei Monaten, die in den meisten Bereichen gilt.
Bin ich nebenberuflich selbständig versichert?
Im Berufs-Rechtsschutz nach den Musterbedingungen nicht, er gilt nur für die angestellte Tätigkeit. Einige Tarife schließen eine selbständige Nebentätigkeit ein, die ARAG im Berufsbaustein bis zur Kleinunternehmergrenze, die Roland ab dem Tarif Komfort. Darüber hinaus brauchen Sie einen Rechtsschutz für Selbständige.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn ein Kunde Schadenersatz von mir fordert?
Nein. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nach den Musterbedingungen ausgeschlossen, das übernimmt die Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Versichert ist dagegen, wenn Sie selbst Schadenersatz fordern, und je nach Tarif der Streit um Ihre Rechnung.
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