Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Freiberufler über die Berufshaftpflichtversicherung wissen sollten, was sie kostet und für welche Tätigkeiten sie sogar verpflichtend ist.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Freiberufler über die Berufshaftpflicht wissen?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Freiberufler ein unverzichtbarer Schutz, da sie finanzielle Risiken abdeckt, die durch berufliche Fehler entstehen können. Die Versicherung übernimmt in erster Linie die Kosten von Schadensersatzforderungen Dritter durch echte Vermögensschäden, kann aber durch den Einschluss einer Büro- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden durch Personen- und Sachschäden abdecken.
Worauf sollte man achten
Wichtig bei der Entscheidung für die richtige Berufshaftpflichtversicherung ist die Deckungssumme, der Leistungsumfang und dass sie genauestens auf die berufliche Tätigkeit angepasst ist.
Für einige Berufsfelder wie freiberufliche Ärzte, Anwälte oder Steuerberater ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch ohne Pflicht ist sie Freiberuflern dringend empfohlen, um die berufliche Existenz zu schützen.
Warum brauchen gerade Freiberufler eine gute Berufshaftpflicht?
Darum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler wichtig
Für Schäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sind Freiberufler grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen haftbar, wenn die Rechtsform ihres Unternehmens keine Haftungsbeschränkung erlaubt. Daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler in jedem Fall sinnvoll und existenzsichernd. Vor allem im Dienstleistungsbereich ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen, aber auch Beratungsleistungen können häufig zu Schadenersatzansprüchen führen.
Wichtig ist vor allem, dass die Berufshaftpflicht immer auf die Art und den Umfang des individuellen Haftungsrisikos abgestimmt ist. Wer beispielsweise im Heilwesen arbeitet, braucht eine Versicherung, die vor allem bei Personenschäden in ausreichender Höhe leistet, die also eine Betriebshaftpflicht inkludiert. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab.
Für wen ist die Berufshaftpflicht Pflicht?
Für Freiberufler bestimmter Berufsgruppen besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Ohne einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung dürfen diese Freiberufler die entsprechende Tätigkeit weder ausüben noch Mitglied in der jeweiligen Berufskammer werden:
Für einige Berufsfelder ist eine Vermögensschadenhaftpflicht die passendere Pflichtversicherung. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite zum Thema:
Berufshaftpflicht: Für wen Pflicht?
Was deckt eine gute Berufshaftpflicht für Freiberufler ab und was nicht?
Das leistet die Berufshaftpflicht für Freiberufler
Schadensbeispiele: In diesen Fällen springt die Berufshaftpflicht für Freiberufler ein
- Urheberrechtsverletzung Redakteur: Ein freiberuflich tätiger Redakteur wird krank und gerät mit seinen angenommenen Aufträgen unter Zeitdruck. Daher kopiert er einen bereits vorhandenen, fremden Text und reicht diesen bei einem seiner Auftraggeber als Original ein. Nach der Veröffentlichung des Textes wird der Auftraggeber wegen Urheberrechtsverletzung verklagt und nimmt den Redakteur in Regress.
- Fehler durch den Notar: Ein Notar beurkundet einen Vertrag. Dabei unterläuft ihm jedoch ein Fehler, durch den sein Mandant einen finanziellen Schaden erleidet. Der Mandant fordert daraufhin Schadenersatz.
- Unachtsamkeit durch Arzthelferin: Eine Patientin soll geröntgt werden und muss dazu ihren Schmuck ablegen. Sie händigt diesen einer Arzthelferin zur Aufbewahrung auf. Da viel zu tun ist, bemerkt die Arzthelferin jedoch nicht, dass der Schmuck von einem Unbekannten entwendet wird. Die Patientin macht daraufhin Schadenersatzansprüche geltend.
Wann zahlt die Berufshaftpflicht nicht?
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Was kostet Sie eine Berufshaftpflicht?
Die Kosten einer Berufshaftpflicht werden stets individuell kalkuliert und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind dabei vor allem der genaue Tätigkeitsbereich, der Jahresumsatz sowie die Höhe der Deckungssumme und die gewünschten Zusatzleistungen.
Rechenbeispiel freiberuflicher Redakteur
Als freiberuflicher Redakteur erstellt Herr S. Texte für unterschiedliche Auftraggeber. Dabei erwirtschaftet er einen Jahresumsatz von rund 30.000 Euro. Sein Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:
Tätigkeit | Freiberuflicher Redakteur |
Deckungssumme | 100.000 € |
Selbstbehalt | 0 € |
Zusatzleistungen | Keine |
Jahresbeitrag | 100,08 € |
Monatliche Kosten* | 8,34 € |
Rechenbeispiel Steuerberaterin
Frau P. arbeitet freiberuflich als Steuerberaterin. Sie beschäftigt zusätzlich eine Mitarbeiterin in Vollzeit und eine geringfügig Beschäftigte. Ihr Jahresumsatz liegt bei rund 60.000 Euro. Ihr Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:
Tätigkeit | Freiberufliche Steuerberaterin |
Mitarbeiter | 1 Vollzeitkraft, 1 geringfügig Beschäftigte |
Deckungssumme | 250.000 € |
Selbstbehalt | 1.000 € |
Mitversichert | Frist- und Terminversäumnisse, Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten, Beschädigung an Akten und Schriftstücken |
Zusatzleistungen | Einschluss Büro-/Betriebshaftpflicht |
Jahresbeitrag | 475,10 € |
Monatliche Kosten* | 39,59 € |
Für jeden Freiberufler individuell
Da Freiberufler in sehr unterschiedlichen Berufen tätig sein können, berechnen sich auch die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler sehr individuell. Einige Berufsgruppen müssen mehr und höhere Risiken absichern als andere, sie benötigen besondere Zusatzbausteine oder eine verpflichtende Mindestversicherungssumme. Grundsätzlich können Freiberufler eine gute Berufshaftpflichtversicherung bereits ab 100 bis 500 Euro pro Jahr abschließen – je nach individuellem Risiko.
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Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2023)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufshaftpflichtversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufshaftpflichtversicherer im Test (2023)
Wie wählt man die richtige Berufshaftpflicht aus?
Darauf sollten Freiberufler besonders achten
Welche Fehler Sie als Freiberufler auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufshaftpflicht begehen sollten
So gehen Sie vor
- Bedarfsanalyse: Klären Sie zunächst, welche Risiken in Ihrem Berufsfeld besonders relevant sind und welche Deckungssumme und welche Zusatzleistungen dafür notwendig sind.
- Tarife und Anbieter vergleichen: Schauen Sie sich auf dem Versicherungsmarkt um. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Rechner, um aktuelle Tarife auf Ihre individuelle Situation abstimmen zu lassen und miteinander zu vergleichen.
- Expertenberatung: Lassen Sie sich im Anschluss individuell von unseren Experten beraten und wählen Sie gemeinsam das passende Angebot aus.
- Vertragsabschluss: Nach der Entscheidung für einen Tarif können Sie die Vertragsunterlagen zusammenstellen lassen und den Vertrag abschließen.
- Regelmäßige Prüfung: Denken Sie daran, Ihren Vertrag regelmäßig zu prüfen und mögliche Änderungen Ihrem Versicherer oder uns als Ihrem Versicherungsmakler mitzuteilen.
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Personenschäden einschließen
„Arbeiten Sie nicht primär für die Finanzen, sondern für die Gesundheit Ihrer Kunden, dann muss Ihre Berufshaftpflicht mehr leisten. Gerade Personenschäden können sich auf große Schadenssummen belaufen. Das spiegelt sich in der üblichen Deckungssumme von fünf Millionen Euro wider. Er gibt Tarifvarianten, die noch größere Personen- und Sachschäden versichern. Eine ausreichende Absicherung von Sach- und Personenschäden ist zum Beispiel für Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Personen in anderen Heilnebenberufen wichtig.“
Experten-Tipp 2:
Keine Absicherung durch Auftraggeber
„Anders als Angestellte sind Freiberufler im Normalfall nicht über die Versicherung ihres Auftraggebers abgesichert. Es gibt jedoch seltene Ausnahmefälle wie beispielsweise im Baugewerbe, wo der Versicherungsschutz so gestaltet sein kann, dass er auch Subunternehmer einschließt. Freiberufler sollten sich dazu aber in jedem Fall im Vorfeld ausreichend informieren und nicht davon ausgehen, dass sie Versicherung des Auftraggebers auch sie abdeckt.“
Experten-Tipp 3:
Benötigte Angaben für den Vergleich
„Um eine Beantragung und Berechnung einer Berufshaftpflichtversicherung durchführen zu können, ist es besonders wichtig, das individuelle Risiko realistisch einzuschätzen. Zudem sollten die Angaben für die freiberufliche Tätigkeit so genau wie möglich erfolgen. Die benötigten Informationen sind unter anderem:
- Genaue berufliche Tätigkeit
- Gründungsjahr
- Gewünschter Versicherungsbeginn
- Mitarbeiterzahl
- Lohn- und Gehaltskosten
- Geschätzter Jahresumsatz
- Vorschäden
Die häufigsten Fragen zur Berufshaftpflicht für Freiberufler
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?
Das hängt stark von der Branche, den zu versichernden Risiken und Deckungssummen ab. Die Preisspanne bewegt sich in etwa zwischen 160 und 500 Euro pro Jahr.
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Angehörige einiger Berufe sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte und Hausverwalter. Sinnvoll ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Menschen, die sich gegen hohe Schadenersatzforderungen nach Vermögensschäden absichern möchten.
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Eine solche Haftpflichtversicherung deckt alle von Ihnen verursachten echten Vermögensschäden ab – das heißt, finanzielle Schäden, die anderen Menschen durch Sie entstanden sind. Sie ist nicht für Sach- und Personenschäden zuständig.
Wer gilt als Freiberufler?
Freiberufler werden häufig gemeinsam mit Gewerbetreibenden unter dem Begriff Selbständige zusammengefasst. Jedoch gibt es Unterschiede bei diesen beiden Gruppen. Welche Berufe als Freiberufler ausgeübt werden können, ist eng umfasst. Dazu zählen:
- Die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
- Die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Ingenieure und Architekten
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