Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler
Inhaltsverzeichnis
Berufshaftpflicht für Freiberufler
Für Freiberufler ist das private Vermögen bedroht, falls für einen Fehler gehaftet werden muss. Einzig die Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmung kann davor schützen. Bei voller Haftung schützt nur noch die Berufshaftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken.
Sie ist für alle Freiberufler ein wichtiger Schutz, wenn sie beratend tätig sind oder die Aufsicht über risikobehaftete Prozesse führen. Falls sie der Kammerpflicht unterliegen, ist eine Berufshaftpflicht für Freiberufler gesetzlich vorgeschrieben.
Leistungsrahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler
Alle Freiberufler erhalten über die Berufshaftpflichtversicherung Schutz bei der Haftung von Vermögensschäden. Irrtümer und Falschberatungen können beim Kunden einen direkten finanziellen Schaden anrichten. In solchen Fällen wird man gegen Sie persönlich Schadenersatzforderungen stellen.
»Arbeiten Sie dagegen nicht primär für die Finanzen, sondern für die Gesundheit Ihrer Kunden, dann muss Ihre Berufshaftpflicht mehr leisten. Gerade Personenschäden können sich auf große Schadenssummen belaufen. Das spiegelt sich in der üblichen Deckungssumme von 5 Millionen Euro wider. Es gibt Tarifvarianten, die noch größere Personen- und Sachschäden versichern.«
Kostenloser Tarif-Vergleich zur Berufshaftpflichtversicherung
Aktuelle Tarife aus 2021 für Sie persönlich angepasst und optimiert.
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
Berufsstände mit Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung
Um den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kommen Sie dann nicht herum, wenn Sie sich als Architekt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer selbständig gemacht haben (s. a. Berufshaftpflichtversicherung für Architekten). Vorgeschrieben ist auch die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte.
An die vielfältigen Berufsstände haben die Versicherer ihre Tarife angepasst. So erhalten Sie je nach Tätigkeitsfeld eine zugeschnittene Berufshaftpflicht. Für Freiberufler gibt es deshalb nicht die eine Absicherung von Haftungsrisiken.
Ergänzungen zur Berufshaftpflicht für Freiberufler
Unter Umständen kann sich für Sie auch der Abschluss weiterer Versicherungen lohnen. So bietet die Betriebshaftpflichtversicherung einen Schutz, der für Sie und die gesamte Betriebsstätte greift. Falls Sie viele Mitarbeiter haben und besonders sensible Kundendaten verarbeiten, sollten Sie sich über den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung beraten lassen. Wichtige Unterlagen Ihrer Kunden könnten durch einen Schaden in Ihren Geschäftsräumen beschädigt werden. Auch dafür könnte man Sie haftbar machen wollen. Die Büroeinrichtung selbst wird von der Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.
Beim Vergleich verschiedener Angebote für eine Berufshaftpflichtversicherung sollten Freiberufler auf möglichst umfassenden und gleichzeitig passgenaue Leistungen achten. Dabei bieten Ihnen einige Versicherer spezielle Tarife, die auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten sind. Sie sollten auch die Mitgliederleistungen entsprechender Berufsverbände und ähnlichen Organisationen berücksichtigen.
Passiver Rechtsschutz bei Haftungsansprüchen
Jeder Schadensfall wird von Ihrem Versicherer darauf überprüft, ob ein Klient von Ihnen wirklich Anspruch auf Erstattung eines Vermögensschadens hat. Dabei arbeitet die Berufshaftpflichtversicherung für Sie und achtet sehr genau darauf, ob Sie begründet in Haftung genommen werden können. Weil Sie selbst bei rechtlichen Schritten zur Abwehr von unbegründeten Ansprüchen nicht aktiv werden müssen, spricht man vom passiven Rechtsschutz durch die Berufshaftpflicht.