Das erwartet Sie hier
Welche Arten der Riester-Rente es gibt, was sie garantieren und kosten und was die Reform ab 2027 für Ihren Vertrag bedeutet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Es gibt vier Arten von Riester-Verträgen: Rentenversicherungen, klassisch oder fondsgebunden, Fondssparpläne, Banksparpläne und Wohn-Riester für die eigene Immobilie.
- Alle Sparverträge garantieren zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Vorher zählt der aktuelle Wert, und der kann darunter liegen.
- Bei einer Übertragung nehmen Sie nur das gebildete Kapital mit. Garantie, Rentenfaktor oder Bonuszins bleiben im alten Vertrag zurück.
- Ihr Vertrag läuft nach 2026 unverändert weiter. Ab 2027 kommen neue Vertragsarten dazu, darunter das Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht.
Welche Arten der Riester-Rente gibt es?
Riester-Verträge gibt es als Rentenversicherung, klassisch oder fondsgebunden, als Fondssparplan, als Banksparplan und als Wohn-Riester. Die Sparverträge garantieren zum Rentenbeginn mindestens Beiträge und Zulagen, sie unterscheiden sich in Anlage, Kosten und darin, was Sie bei einem Wechsel mitnehmen.
Reform 2027: Was das für Ihre Vertragsart bedeutet
Jede Riester-Art läuft nach 2026 mit der bisherigen Förderung und ihrer Garantie weiter, Sie müssen nichts tun. Neu abschließen lassen sich alle Riester-Verträge nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 kommen neue geförderte Verträge dazu, darunter das Altersvorsorgedepot, in das Sie Ihr Guthaben übertragen können.
Die Vertragsarten im Vergleich
| Vertragsart | Anlage und Garantie | Typische Kosten | Was ab 2027 gilt |
|---|---|---|---|
| Fondsgebundene Riester-Rente | Versicherung, die in Fonds anlegt; Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn garantiert | Kosten des Versicherers und der Fonds | Kostenaufstellung verlangbar; bei Übertragung bleiben Garantie und Rentenfaktor zurück |
| Riester-Rente mit ICPPI | Fondsanlage, die laufend zwischen Aktien und sicheren Anlagen umschichtet | Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten | Garantie bleibt beim Wechsel der Förderung, endet bei einer Übertragung |
| Riester-Fondssparplan | Investmentfonds einer Fondsgesellschaft; Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn garantiert | Ausgabeaufschlag, Depot- und Fondskosten | bei Übertragung zählt der Wert der Anteile, die Garantie endet |
| Riester-Banksparplan | verzinstes Guthaben bei einer Bank, ohne Kursschwankungen | Verwaltungs- und Kontoführungsgebühren | ein Mindest- oder Bonuszins bleibt bei Übertragung zurück |
| Wohn-Riester | Bausparvertrag oder Darlehen für die selbst genutzte Immobilie | Gebühren laut Vertrag; Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge laut BGH unwirksam | Bauspar-Kombination nach neuem Recht zertifizierbar; für Entnahmen ab 2028 neue Regeln |
Die klassische Riester-Rentenversicherung hat keine eigene Seite. Bei ihr legt der Versicherer Ihre Beiträge überwiegend in Anleihen und andere sichere Wertpapiere an, Ihr Guthaben schwankt nicht mit den Börsenkursen. Wie sie sich von der fondsgebundenen Variante unterscheidet, steht auf unserer Seite zur fondsgebundenen Riester-Rente.
Eine Wohnung kaufen oder bauen können Sie mit jedem Riester-Vertrag, nicht nur mit einem Wohn-Riester-Vertrag. Den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag von mindestens 3.000 Euro beantragen Sie bei der Zentralen Zulagenstelle, spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlung. Was dabei zu beachten ist, steht auf unserer Seite zum Wohn-Riester.
Welche Rolle spielt die Vertragsart, wenn Sie über Ihren Vertrag entscheiden?
Die Vertragsart bestimmt, was Ihnen garantiert ist, welche Kosten laufen und welchen Wert Sie bei einem Wechsel mitnehmen. Die Förderung ist dagegen für alle Arten gleich.
So verteilt sich der Bestand
Ende 2025 gab es 14,664 Millionen Riester-Verträge. Davon waren 9,745 Millionen Versicherungsverträge, also rund zwei Drittel, klassisch oder fondsgebunden. Fondssparpläne kamen auf 2,996 Millionen, Wohn-Riester auf 1,437 Millionen und Banksparpläne auf 0,486 Millionen Verträge (Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales). Welche Art Sie haben, steht in Ihrer jährlichen Standmitteilung.
Was bei einem Wechsel mitgeht
Übertragen Sie Ihren Vertrag, geht nur das gebildete Kapital mit (§ 1 AltZertG). Bei einer Versicherung sind das Deckungskapital und Überschüsse, bei einer fondsgebundenen Versicherung und einem Fondssparplan der Wert der Anteile, bei einem Banksparplan das Guthaben mit Zinsen. Garantien, Rentenfaktor und Bonuszins bleiben im alten Vertrag zurück.
Liegt der Wert Ihres Vertrags heute unter Ihren Beiträgen und Zulagen, verlieren Sie bei einer Übertragung die Differenz, die der Anbieter sonst bis zum Rentenbeginn ausgleichen müsste. Wechseln Sie dagegen nur in die neue Förderung, bleiben Garantie, Kosten und Rentenfaktor Ihres Vertrags bestehen. Den Ablauf einer Übertragung erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.
Die neuen Vertragsarten ab 2027
Ab dem 01.01.2027 gibt es neue geförderte Verträge: das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das Standarddepot mit zwei voreingestellten Fonds und Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent im Jahr sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Wohn-Riester-Verträge bleiben nach neuem Recht möglich. Ob Bausparkassen sie anbieten, ist offen.
Was steckt in Ihrem Riester-Vertrag?
Wir sehen uns Vertragsart, Garantie und Kosten Ihres Vertrags kostenfrei an und rechnen ehrlich durch, ob Behalten, die neue Förderung oder eine Übertragung besser ist.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
- Auch zu den neuen Vertragsarten ab 2027
Die häufigsten Fragen zu den Arten der Riester-Rente
Welche Art der Riester-Rente ist die beste?
Keine ist pauschal besser. Für Sie zählt, was Ihr eigener Vertrag garantiert und kostet und wie lange er noch läuft. Kurz vor Rentenbeginn wiegt die Garantie schwerer, bei langer Laufzeit und hohen Kosten kann eine Übertragung ab 2027 mehr bringen.
Woran erkenne ich, welche Riester-Art ich habe?
Am Anbieter und an Ihren Vertragsunterlagen. Rentenversicherungen schließen Versicherer ab, Fondssparpläne Fondsgesellschaften, Banksparpläne Banken und Wohn-Riester meist Bausparkassen. Auch die jährliche Standmitteilung nennt die Vertragsart.
Kann ich meinen Riester-Vertrag in eine andere Vertragsart wechseln?
Ja, durch eine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag, ohne dass Sie Förderung zurückzahlen. Die Frist beträgt drei Monate zum Quartalsende, der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro verlangen. Die Garantie Ihres alten Vertrags geht dabei nicht mit.
Welche neuen Vertragsarten gibt es ab 2027?
Ab dem 01.01.2027 können Anbieter Altersvorsorgedepots ohne Garantie, Standarddepots mit Kostendeckel und Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie anbieten. Riester-Verträge nach altem Recht lassen sich dann nicht mehr neu abschließen.
