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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Haftpflicht­versicherung ist keine ausreichende Absicherung für Selbständige oder Freiberufler. Sie benötigen spezielle gewerbliche Haftpflicht­versicherungen wie z. B. eine Betriebs­haftpflicht.
  • Die Betriebs­­haftpflicht schützt Freiberufler im Fall eines Sach- oder Personenschadens vor den Schadenersatz­forderungen Dritter.
  • Je nach Tätigkeitsfeld kann der Versicherungsschutz individuell angepasst werden.
  • Eine Betriebs­haftpflicht ist bereits ab 7,16 € im Monat erhältlich.
  • In einigen Fällen ist auch eine Absicherung gegen Vermögensschäden oder Internet-Risiken sinnvoll.

Das erwartet Sie hier

Was Freiberufler über eine Betriebs­haftpflicht­versicherung wissen sollten, wann sie leistet und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Freiberufler über die Betriebs­­haftpflicht wissen?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was leistet sie?
  4. Was leistet sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Betriebs­­haftpflicht finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler?

Die richtige Haftpflicht­versicherung für Selbständige und Freiberufler

Als Freiberufler oder Selbständige sind Sie haftbar, wenn Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit zu Schaden kommen. Prinzipiell können mit Haftpflicht­versicherungen unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden. Für Selbständige oder Freiberufler reicht aber eine private Haftpflicht­versicherung nicht aus. Sie benötigen vielmehr eine spezielle gewerbliche Haftpflicht­versicherung. Je nach Art des Schadens benötigen Sie unterschiedliche Versicherungen:

Icon Geldsack

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung trägt die Kosten, wenn ein Kunde durch Ihre berufliche Tätigkeit, etwa eine Beratung oder Begutachtung einen finanziellen Schaden erleidet. Diese Versicherung wird auch „Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung genannt, weil das Vermögen von Dritten zu Schaden kommt. Weitere Infos zu dieser Versicherung finden Sie auf unserer Seite Berufs­­haftpflicht­ für Freiberufler und Selbständige oder auch Berufs­haftpflicht für IT-Fachkräfte.

Icon Gipsbein

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung hingegen schützt Freiberufler vor den finanziellen Folgen, wenn durch ihre Produkte oder ihre Tätigkeit Dritte oder Sachen Dritter zu Schaden kommen. Sie bietet auch Absicherung, wenn eine Person als Folge dieser Schäden weitere finanzielle Nachteile, also einen sogenannten „unechten“ Vermögensschaden, erleidet.

Ein Beispiel: Ein Kunde stolpert beispielsweise im Büro des Versicherten über ein unsachgemäß verlegtes Kabel und bricht sich dabei das Bein (= Personenschaden). Der Bruch muss im Krankenhaus behandelt werden. Deshalb verpasst er einen Termin und ihm entgeht ein Auftrag (= unechter Vermögensschaden).

Je nach Art der Beschäftigung deckt die Betriebs­haftpflicht nicht nur Personen- und Sachschäden ab, sondern kommt auch für Umweltschäden auf.


Wie funktioniert eine Betriebs­haftpflicht für Freelancer, Freiberufler und Selbständige?

Beim Abschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung müssen Sie zum Beispiel genaue Informationen zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, zur Zahl der Angestellten und zum Jahresumsatz angeben oder auch ob Sie im Ausland tätig sind. Ab Versicherungsabschluss zahlen Sie dann den jährlichen Versicherungsbeitrag.

Erhebt jemand aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Schadenersatzansprüche, müssen Sie zeitnah den Versicherer informieren. Das geht in der Regel per Telefon, Online-Formular oder auch Mail. Ihre Betriebs­­haftpflicht­­versicherung prüft nun die Forderung. Ist sie gerechtfertigt, entschädigt die Versicherung die betroffene Person. Ihnen entstehen dann nur die Kosten für die Selbst­beteiligung. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, wehrt die Betriebs­­haftpflicht­­versicherung sie ab (passiver Rechtsschutz).

Wer braucht sie?

Für welche Freiberufler ist die Betriebs­haftpflicht sinnvoll?

Ohne Betriebs­haftpflicht haften Freiberufler, Freelancer und Selbständige mit ihrem privaten und geschäftlichem Vermögen. Gerade bei Personenschäden sind Schadensersatzleistungen häufig sehr hoch, somit oft finanziell belastend, mitunter gar existenzbedrohend.

Icon Arzt

Heilkundliche Berufe

  • Ärzte, Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Psychotherapeuten, Psychologen
  • Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten
  • Med. Fußpfleger
  • Krankenpfleger
Icon Vorhang Theater

Kulturschaffende Berufe

  • Tanzlehrer
  • Diplompädagogen
  • Restauratoren
  • Journalisten
Icon Bauplan

Technische und naturwissenschaftliche Berufe

  • Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten
  • Ingenieure
  • Chemiker, Biologen
Icon Person mit Pfeilen

Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatende Berufe

  • Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsberater, Unternehmensberater, Rentenberater

Beachten Sie, dass für einige Berufe wie zum Beispiel Schausteller, Türsteher, Jäger oder auch Betreiber von Schießstätten eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend ist.

Vorteile einer Betriebs­haftpflicht für Freiberufler, Freelancer und Selbständige

  • Sie schützt Freiberufler vor der privaten Haftung im Schadensfall.
  • Sie sichert die Selbständigkeit von Freiberuflern.
  • Sie deckt die Kosten auch für Schadensfälle im Ausland.

Wann und was zahlt die Betriebs­haftpflicht für Freiberufler?

Welche Schäden sind versichert?

Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden als Folgeschäden
Passiver (indirekter) Rechtsschutz
Umweltschäden
Vermögensschäden*
*Für die Versicherung von Vermögensschäden ist die Vermögensschadens­haftpflicht beziehungsweise die Berufs­haftpflicht­versicherung zuständig.

Wo schützt die Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Icon Person mit Laptop

In der Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt zum Beispiel das eigene Büro.

Icon Handy mit Karte

Auf öffentlichen Plätzen

Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.

Icon Händeschütteln

Beim Kunden

Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.

Icon Weltkugel

Im In- und Ausland

Wer weltweit agiert, zum Beispiel Waren ins außereuropäische Ausland verschickt, sollte die Versicherungs­bedingungen einer Betriebs­haftpflicht besonders genau lesen, da die Versicherer hier häufig Einschränkungen vorsehen.


Typische Schadensfälle

  • Personenschaden
    Während eines Fototermins im Studio eines freiberuflichen Fotografen stolpert ein Kunde über ein Kabel und bricht sich den Arm. Er fordert Schadensersatz. Möglicher Kostenpunkt: ab 5.500 Euro
  • Sachschaden
    Während einer Projektvorstellung kippt eine freiberufliche Grafikerin Kaffee über technische Geräte des Kunden. Die Geräte sind nicht mehr funktionsfähig. Der Kunde fordert Schadensersatz. Möglicher Kostenpunkt: ab 1.000 Euro  
  • Folgeschäden
    Ein freiberuflicher Journalist schickt aus Versehen einen Virus an seinen Kunden weiter. Dieser verliert daraufhin sensible Kundendaten und verliert einen Auftrag. Er fordert Schadensersatz. Möglicher Kostenpunkt: ab 4.000 Euro

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Was leistet sie nicht?

  • Echte Vermögensschäden
    Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet nur bei „unechten“, nicht bei „echten“ Vermögensschäden. Falls Sie sich für den Fall absichern möchten, dass Dritte einen finanziellen Nachteil durch Ihre berufliche Tätigkeit erleiden, benötigen Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung, auch Vermögensschaden­haftpflicht genannt.
  • Vorsätzliches Handeln
    Finanzielle Folgen von vorsätzlich verursachte Personen- und Sachschäden werden in der Regel nicht übernommen.
  • Vertragsstrafen, Bußen, Geldstrafen
    Der Versicherer übernimmt keine Zahlungen, die der Bestrafung dienen sollen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Selbständige?

Kostenbeispiel

  • Freiberufliche Fotografin mit kleinem Fotostudio
  • Zusätzlich regelmäßige Aufträge auf Hochzeiten, Firmenveranstaltungen und Partys
  • Jahresumsatz: 50.000 Euro
  • Keine Mitarbeiter
BerechnungskriterienBeispiel
Art der gewerblichen TätigkeitFreiberufliche Fotografin
Jahresumsatz50.000 €
Betriebsgröße1 Person
Höhe der Deckungssumme5 Mio. €
Selbstbehalt250 €
Monatliche Kosten*7,16 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag von 85,93 Euro. Beachten Sie, dass bei monatlichen Zahlungen oft Aufschläge anfallen.

Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

  • Art der freiberuflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Jahresumsatz
  • Selbst­beteiligung
Icon Taschenrechner

Was kostet Sie als Freiberufler eine Betriebs­­haftpflicht­­versicherung?

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Betriebs­haftpflicht für Freiberufler im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo ProvinzialProvinzialFFF+Sehr gut100
Logo Generali Deutschland AGGeneraliFFFSehr gut92
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeFFFSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­­haftpflicht­­versicherung für freie Berufe sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Wie finde ich als Freiberufler die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen, die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung als Freiberufler zu finden:

  • Welche Leistungen sind für Sie notwendig?
  • Auf welche Leistungen können Sie eventuell verzichten (zum Beispiel die Abdeckung von Umweltschäden)?
  • Gilt der Versicherungsschutz nur für Sie oder müssen auch Mitarbeiter versichert werden?
  • Ist eine Selbst­beteiligung sinnvoll? Welchen realistischen Eigenanteil können Sie im Schadensfall zahlen?
  • Bietet der gewählte Versicherungstarif Vergünstigungen bei jährlichen Zahlungen?
  • Vergibt der Versicherungsanbieter Rabatte bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr?

Mit uns die ideale Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler finden

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Welche Fehler Sie als Freiberufler auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Das eigene Risiko nicht richtig einschätzen
    Im Schadenfall leistet die Versicherung maximal bis zur vereinbarten Summe. Damit Sie im Schadenfall also nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist es wichtig, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen. Dafür müssen Sie Ihr Risiko gut kennen: Wie wahrscheinlich ist es etwa, dass Personen oder Sachen Dritter in Ihrem Betrieb zu Schaden kommen?
  • Eine unpassende Versicherung abschließen
    Oft wenden sich Freiberufler an unsere Versicherungsexperten, die eine Betriebs­haftpflicht abschließen möchte, eigentlich aber eine Vermögensschaden­haftpflicht oder beides benötigen. Die beiden Versicherungen unterscheiden sich darin, gegen welche Art von Vermögensschäden sie absichern. Prüfen Sie also für sich, ob Sie sich gegen  „echte“ oder „unechte“ Vermögensschäden versichern möchten.  
  • Sich vorschnell entscheiden
    Um eine passen Betriebs­haftpflicht­versicherung zu finden, können Sie auf unserer Seite Anbieter und Tarife online vergleichen. Auch die von uns zusammengefassten Testergebnisse können Ihnen bei der Eingrenzung des Angebots helfen. Sie können sich zudem auch kostenfrei und unverbindlich von unserem Experten-Team beraten lassen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Wer braucht eine Vermögensschaden­haftpflicht?

„Gerade Freiberufler, die beratend tätig sind, sollten neben der Betriebs­haftpflicht­versicherung auch eine Vermögensschaden­haftpflicht abschließen. Diese Versicherung springt ein, wenn sogenannte „echte“ Vermögensschäden entstehen. Bei einem „echten“ Vermögensschaden erfährt ein Dritter durch Ihre berufliche Tätigkeit einen finanziellen Nachteil. Darunter fallen beispielsweise Beratungs- oder Bewertungsfehler, aber auch das Vertauschen oder der Verlust von Kundendaten. Ein „echter“ Vermögensschaden ist etwa, wenn ein Bankmitarbeiter einen Kunden hinsichtlich einer Geldanlage falsch berät und dem Kunden ein hoher finanzieller Verlust entsteht. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt hingegen nur vor finanziellen Folgen von „unechten“ Vermögensschäden, also bei finanziellen Nachteilen Dritter, die Folge von Personen- und Sachschäden sind.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Auf ausreichende Versicherungssumme achten

„Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Diese wird in der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal festgelegt und sollte nicht unter drei Millionen Euro liegen. Besser sind jedoch fünf oder zehn Millionen Euro, denn gerade bei Personenschäden sind die finanziellen Folgen kaum zu kalkulieren.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Vor- und Nachteile eine Kombination von Betriebs­haftpflicht und privater Haftpflicht

„Einige Versicherungs­unternehmen bieten ihren gewerblichen Kunden an, den betrieblichen Haftpflichtschutz mit dem privaten zu kombinieren. Der Beitrag ist dann meist nur unwesentlich höher. Das heißt, Sie als Freiberufler können sich und Ihre Familie sehr günstig im privaten Bereich absichern. Dagegen spricht, dass manchmal bei einer solchen Kombination der private Haftpflichtschutz nur eine Basisdeckung bietet. Allgemein ist die Vermischung von beruflicher und privater Haftpflicht immer mit Vorsicht zu genießen: Bei einer Häufung von privaten Schäden kann sich das negativ auf den Gesamtvertrag auswirken, zum Beispiel durch Beitragserhöhung oder gar einer Kündigung nach Schaden. Hinzu kommt, dass eine leistungsstarke Privat-Haftpflicht­versicherung in der Regel recht günstig abgeschlossen werden kann.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Vorsicht bei Mischnutzung von Räumlichkeiten

„Befindet sich Ihr Büro oder Ihre Praxis in einer von Ihnen auch privat genutzten Immobilie, kann es im Zweifel Probleme geben: Sie müssten nachzuweisen, dass ein Schaden im betrieblichen und nicht im privaten Bereich entstanden ist. Einige Versicherer reagieren bei Räumen, die privat und beruflich genutzt werden, mit Leistungsausschlüssen. Vermeiden Sie solche Lücken im Versicherungsschutz und schauen Sie bei den Versicherungs­bedingungen genau hin.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht im Fall einer Festanstellung

„Freiberufler, die sich doch gegen eine Selbständigkeit entscheiden und eine Festanstellung annehmen, habe die Möglichkeit von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen. Um ihre Betriebs­haftpflicht zu kündigen, müssen (ehemalige) Freiberufler ihre Gewerbeabmeldung bei der Versicherung vorlegen.

Ist das Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Versicherungsvertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei der Versicherung eingegangen ist. Liegt das Datum der Gewerbeabmeldung jedoch in der Zukunft, erfolgt die Beendigung des Versicherungsvertrags zum jeweiligen Datum der Abmeldung. Gleiches gilt im Falle einer Insolvenz.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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