Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs­haftpflicht schützt Freiberufler im Fall eines Sach- oder Personenschadens vor den Schadenersatzforderungen Dritter.
  • Sie ist bereits ab umgerechnet 7,16 € im Monat erhältlich.
  • Je nach Tätigkeitsfeld kann der Versicherungsschutz individuell angepasst werden.
  • In einigen Fällen empfehlen sich auch Versicherungen gegen Vermögensschäden oder Risiken im Zusammenhang mit dem Internet.

Das erwartet Sie hier

Wie Freiberufler die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung für ihr Tätigkeitsfeld finden und verhindern, dass sie im Schadensfall mit ihrem privaten Vermögen haften.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Das leistet die Betriebs­­haftpflicht
  3. Kosten (inkl. Beispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Welche Ergänzungen sind sinnvoll?
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler aus?

Eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler bietet die folgenden Vorteile:

  • Sie schützt Freiberufler vor der privaten Haftung im Schadensfall
  • Sie sichert die Selbstständigkeit von Freiberuflern
  • Sie deckt die Kosten auch für Schadensfälle im Ausland

Warum ist eine Betriebs­haftpflicht für Freiberufler wichtig?

Ebenso wie im privaten Bereich, kann es auch während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit immer zu Unfällen und Fehlern kommen. Da Freiberufler im Schadensfall mit ihrem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden können, stellt die Betriebs­haftpflicht­versicherung eine echte Existenzsicherung dar. Denn auch, wenn nicht jeder Schaden Kosten in Millionenhöhe verursacht, können auch mehrere Tausend Euro die finanzielle Situation stark belasten. Wer als Freiberufler gut abgesichert ist, kann seinen Beruf jedoch ohne Sorgen ausüben.

Gesetzliche Grundlage

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Privatpersonen haften für Schäden, die sie verursachen mit ihrem gesamten Vermögen. Deswegen brauchen sie eine private Haftpflicht­versicherung. Einzelunternehmer wie Freiberufler haften sowohl mit ihrem privaten als auch mit ihrem geschäftlichen Vermögen. Gerade bei Personenschäden sind Schadensersatzleistungen häufig sehr hoch. Wer dann eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler abgeschlossen hat, muss sich um seine finanzielle Existenz keine Sorgen machen.

Eine Betriebs­haftpflicht muss nicht teuer sein

Freiberufler mit geringen Risiken können sich bereits für wenige Euro pro Monat versichern – eine Fotografin mit 50.000 Jahresumsatz zahlt z.B. umgerechnet monatlich ab 7,16 Euro, und das bei einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro.

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Das leistet die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler

Welche Schäden sind versichert?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler sichert Fehler ab, die durch ihre geschäftliche Tätigkeit entstehen und Schadensersatzforderungen Dritter nach sich ziehen. Je nach Tarif und Tätigkeit werden dabei die folgende Schäden von der Betriebs­haftpflicht übernommen:

Personenschäden
Sachschäden
Folgeschäden
Passiver (indirekter) Rechtsschutz
Umweltschäden
Vermögensschäden
Für die Versicherung von Vermögensschäden ist die Vermögensschadens­haftpflicht bzw. die Berufs­haftpflicht­versicherung zuständig.

Wo schützt die Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht nicht nur im eigenen Büro, der sogenannten Betriebsstätte. Auch an öffentlichen Plätzen und beim Kunden greift der Versicherungsschutz, wenn der Schaden entsteht, während der Versicherte seine betriebliche Tätigkeit ausübt. Außerdem bietet eine empfehlenswerte Betriebs­haftpflicht­versicherung sowohl im In- als auch im Ausland Versicherungsschutz.

Wer jedoch weltweit agiert, zum Beispiel Waren ins außereuropäische Ausland verschickt, sollte die Versicherung­sbedingungen besonders genau lesen, da die Versicherungs­unternehmen hier häufig Einschränkungen vorsehen.


Vorsicht bei Mischnutzung von Räumlichkeiten

Freiberufler, deren Büro oder Praxis sich in einer von ihnen auch privat genutzten Immobilie befindet, müssen bei den Versicherung­sbedingungen genau hinschauen. Im Zweifel kann es Probleme geben, wenn um den Nachweis geht, dass ein Schaden im betrieblichen und nicht im privaten Bereich entstanden ist. Einige Versicherer reagieren bei Räumen, die privat und beruflich genutzt werden mit Leistungsausschlüssen. Um solche Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden, hilft nur ein genaues Studium der Versicherung­sbedingungen.

Typische Schadensfälle

Personenschaden

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Während eines Fototermins im Studio eines freiberuflichen Fotografen stolpert ein Kunde über ein Kabel und bricht sich den Arm. Er fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: Ab 5.500 Euro.

Sachschaden

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Während einer Projektvorstellung kippt eine freiberufliche Grafikerin Kaffee über technische Geräte des Kunden. Die Geräte sind nicht mehr funktionsfähig. Der Kunde fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: ab 1.000 Euro.

Folgeschäden

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Ein freiberuflicher Journalist schickt aus Versehen einen Virus an seinen Kunden weiter. Dieser verliert daraufhin sensible Kundendaten und verliert einen Auftrag. Er fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: 4.000 Euro.

Sonderkündigungsrecht im Fall einer Festanstellung

Freiberufler, die sich im Laufe der Zeit gegen eine Selbstständigkeit entscheiden und eine Festanstellung annehmen, habe die Möglichkeit von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen und ihre Betriebs­haftpflicht zu kündigen. Dafür müssen (ehemalige) Freiberufler ihre Gewerbeabmeldung bei der Versicherung vorlegen.

Ist das Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Versicherungsvertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei der Versicherung eingegangen ist. Liegt das Datum der Gewerbeabmeldung jedoch in der Zukunft, erfolgt die Beendigung des Versicherungsvertrags zum jeweiligen Datum der Abmeldung. Gleiches gilt im Falle einer Insolvenz.

Kosten der Betriebs­haftpflicht für Freiberufler

Sehr günstige Versicherungsoptionen

Im Schnitt ist eine Betriebs­haftpflicht für Freiberufler bereits ab 85 Euro im Jahr erhältlich. Die Kosten der Betriebs­haftpflicht­versicherung hängen jedoch stark von der unternehmerischen Tätigkeit ab, denn das Risiko für den Versicherer ist nicht bei jedem Freiberufler gleich hoch.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Freiberufler, der vorwiegend allein in seinem Büro arbeitet, einer dritten Person (während seiner unternehmerischen Tätigkeit) einen Schaden zufügt, ist sehr viel geringer als beispielsweise bei einem Handwerker. Im Allgemeinen hängen die Kosten der Betriebs­haftpflicht von vier Faktoren ab:

  • betriebliche Tätigkeit
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Jahresumsatz
  • Selbst­beteiligung

Kostenbeispiel: Das zahlt eine freiberufliche Fotografin

Frau N. ist freiberufliche Fotografin und betreibt ein kleines Fotostudio. Zudem fotografiert Sie regelmäßig auf Hochzeiten, Firmenveranstaltungen und Partys. Um im Schadensfall abgesichert zu sein, möchte Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen. Ihr Jahresumsatz liegt bei 50.000 Euro. Sie hat keine Mitarbeiter.

BerechnungskriterienBeispiel Frau N.
Art der gewerblichen TätigkeitFreiberufliche Fotografin
Jahresumsatz50.000 Euro
Betriebsgröße1 Person
Höhe der Deckungssumme5 Millionen Euro
Selbstbehalt250 Euro
Jährlicher Beitrag85,93 €

Frau N. zahlt für ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung 85,93 Euro im Jahr. Auf monatliche Kosten umgerechnet sind das 7,16 Euro.

Was kostet Sie als Freiberufler eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler im Test (2023)

Die Tarife der Betriebs­haftpflicht­versicherung werden regelmäßig unabhängigen Tests unterzogen. Im jüngsten Testbericht hat das Institut Franke und Bornberg verschiedene Anbieter hinsichtlich ihrer Leistungen geprüft. Für die freien Berufe können unter anderem folgende Anbieter überzeugen:

Hier haben wir Ihnen diesen und weitere aktuelle Testberichte zur Betriebs­haftpflicht­versicherung sowie Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern zusammengetragen:

Testergebnisse (2023) im Überblick

Darauf müssen Freiberufler beim Vergleich der Betriebs­haftpflicht achten

Kriterien für den Tarifvergleich

Der Abschluss einer Versicherung ist immer auch mit Kosten verbunden. Im Fall einer Betriebs­haftpflicht­versicherung ist das Geld jedoch gut investiert, denn die Versicherung übernimmt die durch den Haftpflichtschaden verursachten Kosten. Um die Beitragskosten so gering wie möglich zu halten, sollten Freiberufler vor Vertragsabschluss die Tarifangebote auf dem Markt vergleichen. Folgende Fragen können dabei helfen, die richtige Betriebs­haftpflicht zu finden:

  • Welche Leistungseinschlüsse sind zwingend nötig?
  • Auf welche Leistungen können Sie eventuell verzichten (z.B. die Abdeckung von Umweltschäden)?
  • Gilt der Versicherungsschutz nur für Sie oder müssen auch Mitarbeiter versichert werden?
  • Ist eine Selbst­beteiligung sinnvoll? Welchen realistischen Eigenanteil können Sie im Schadensfall zahlen?
  • Bietet der gewählte Versicherungstarif Vergünstigungen bei jährlichen Zahlungen?
  • Vergibt der Versicherungsanbieter Rabatte bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr?

Experten-Tipp:

„Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Diese wird in der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal festgelegt und sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Besser sind jedoch 5 oder 10 Millionen Euro, denn gerade bei Personenschäden sind die finanziellen Folgen kaum zu kalkulieren.“

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

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Versicherungsschutz der Betriebs­haftpflicht sinnvoll ergänzen

Wer braucht eine Vermögensschadens­haftpflicht?

Gerade Freiberufler, die beratend tätig sind, sollten neben der Betriebs­haftpflicht­versicherung auch eine Vermögensschaden­haftpflicht abschließen. Diese Versicherung springt ein, wenn sogenannte „echte“ Vermögensschäden durch z. B. eine fehlerhafte Beratung entstehen.

Unterschiede zwischen echten und unechten Vermögensschäden

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Was ist ein unechter Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden ist ganz allgemein ein finanzieller Verlust, den eine Person erleidet. Versicherungen unterscheiden die Schäden nach echten und unechten Vermögensschäden. Bei einem unechten Vermögensschaden handelt es sich um einen finanziellen Verlust, der als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht.

Beispiel für einen unechten Vermögensschaden

Ein Kunde stolpert im Büro des Versicherten über ein unsachgemäß verlegtes Kabel und bricht sich dabei das Bein. (= Personenschaden). Der Bruch muss im Krankenhaus behandelt werden. Deshalb verpasst er einen Termin und ihm entgeht ein Auftrag (= unechter Vermögensschaden).

Was ist ein echter Vermögensschaden?

Ein echter Vermögensschaden hingegen hängt direkt mit der Tätigkeit des Versicherten zusammen. Darunter fallen beispielsweise Beratungs- oder Bewertungsfehler, aber auch das Vertauschen oder der Verlust von Kundendaten.

Beispiel für einen echten Vermögensschaden

Ein Bankmitarbeiter berät einen Kunden hinsichtlich einer Geldanlage falsch. Daraus entsteht dem Kunden ein hoher finanzieller Verlust. Hier handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.

Betriebs­haftpflicht mit der privaten Haftpflicht­versicherung kombinierbar?

Einige Versicherungs­unternehmen bieten ihren gewerblichen Kunden die Möglichkeit, den betrieblichen Haftpflichtschutz, mit dem privaten zu kombinieren. Die Prämien sind dann meist nur unwesentlich höher. Das heißt, der Freiberufler kann sich und seine Familie sehr günstig im privaten Bereich absichern. Allerdings gibt es auch Gründe, die dagegen sprechen. Manchmal bietet der private Haftpflichtschutz bei einer solchen Kombination nur einen Basisdeckung.

Allgemein ist die Vermischung von beruflicher und privater Haftpflicht immer mit Vorsicht zu betrachten. Denn bei einer Häufung von privaten Schäden kann sich das negativ auf den Gesamtvertrag auswirken (Beitragserhöhung, Selbst­beteiligung, Kündigung nach Schaden) Hinzu kommt, dass eine leistungsstarke Privat-Haftpflicht­versicherung in der Regel recht günstig abgeschlossen werden kann.


Arbeitswelt im Wandel – Risiken durch Digitalisierung absichern

IT-Dienstleister und Freiberufler, die für ihre Tätigkeit auf das Internet angewiesen sind, sind im Zeitalter der Digitalisierung besonderen Risiken ausgesetzt. Der Umgang mit sensiblen Kundendaten, die Gefahr eines Hacks oder das Risiko versehentlich Viren und Trojaner in fremde Computersysteme einzuschleusen, erhöhen Anforderungen an den Versicherungsschutz im digitalen Gewerbe.

Eine Cyber-Versicherung bietet Freiberuflern die perfekte Ergänzung zur Betriebs­haftpflicht­versicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet und übernimmt die Forderungen Dritter, wenn Daten durch einen Virus beschädigt oder im Zuge eines Hacker-Angriffs gestohlen werden.

Fazit

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Freiberufler im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin und verhindert, dass Selbstständige mit ihrem privaten Vermögen haften. Sie ist bereits ab 85,93 Euro im Jahr erhältlich. Die Höhe der Kosten hängt jedoch stark vom jeweiligen Tätigkeitsfeld ab. Je nach Art der Beschäftigung deckt die Betriebs­haftpflicht nicht nur Personen- und Sachschäden ab, sondern kommt auch für Umweltschäden auf.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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