Kredit für behindertengerechten Umbau Möglichkeiten, Tipps und Vergleich (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für einen behindertengerechten Umbau können Sie einen Privatkredit zur freien Verwendung oder bei sehr hohen Kosten auch eine Baufinanzierung nutzen.
  • Für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen gibt es auch Förderkredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Außerdem gibt es Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen, über die Sie sich informieren sollten.
  • Teilweise werden Kosten auch von der Kranken- oder Pflege­versicherung übernommen.
  • Informieren Sie sich am besten sorgfältig im Vorfeld und lassen Sie sich beraten, um die optimale Förderung oder Kombination von Förderungen für notwendige Umbau­maßnahmen zu finden.

Das erwartet Sie hier

Welche Kredite Sie für einen behindertengerechten Umbau nutzen können und welche Förderprogramme es dafür gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Anlaufstellen für Kredite und Zuschüsse
  2. Maßnahmen und ihre Kosten
  3. Kredit der KfW
  4. Kredite von Landesbanken
  5. Umbau mit einer Baufinanzierung
  6. Versicherungen und Rehaträger
  7. Darauf sollten Sie achten
  8. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Anlaufstellen für Kredite und Zuschüsse

Privatkredite für den behindertengerechten Umbau

Senioren oder Menschen mit Behinderungen benötigen oft barrierefreien Wohnraum, wofür mitunter teure Umbau­maßnahmen notwendig sind. Spezialisierte Kredite für die Finanzierung solcher Umbauten sind ausgesprochen selten. Sie dürfen allerdings jeden Privatkredit zur freien Verwendung in entsprechender Weise nutzen. Bei hohen Kreditsummen ist auch eine reguläre Baufinanzierung möglich. Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie die Kosten durch die Inanspruchnahme von Förderungen oder Versicherungsleistungen reduzieren können.


Spezialisierte Kredite und Förderkredite

Einige Stellen vergeben auch spezielle Kredite für den behindertengerechten Umbau. Das gilt beispielsweise für:

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Spezielle Landesbanken
  • Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken über Baufinanzierungen
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Wer erhält einen Kredit

Sie können einen Kredit aufnehmen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Darlehensvergabe erfüllen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie weiterhin regelmäßigen Lohn aus einer festen und unbefristeten Arbeitsstelle beziehen. Alternativ können Sie auch einen Bürgen als Kreditsicherheit vorschlagen. Bei Förderkrediten gilt es oft auch Einkommensgrenzen zu beachten, über denen Sie keine Förderung bekommen.

Anlaufstellen für Zuschüsse und Kostenübernahme

Neben Banken gibt es mehrere Stellen, bei denen Sie sich um Zuschüsse oder Förderungen bemühen können:

AnlaufstelleKonditionen
PflegekasseAusschließlich Wohnumfeldverbesserungen, maximal 4.000 Euro
KrankenkasseAusschließlich Hilfsmittel wie Toilettensitzerhöhung
KommuneStark schwankend innerhalb Deutschlands. Teilweise darf kein Kredit zusätzlich aufgenommen werden
StiftungenKredite sind ausgeschlossen
SozialhilfeträgerÜbernimmt Kosten für Umbauten für Menschen mit geringem Einkommen, wenn keine andere Institution verantwortlich ist
Berufs­genossenschaftenZuständig für die Rehabilitation nach Arbeits- und Wegeunfällen und nach Berufskrankheiten

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Welche Maßnahmen gehören zu einem behindertengerechten Umbau und was kostet das?

Maßnahmen für barrierefreies Wohnen

Zu Maßnahmen für barrierefreies Wohnen wegen fortschreitenden Alters oder einer Behinderung gehören unter anderem:

  • Anbau eines überdachten Abstellplatzes für einen Rollstuhl
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Einbau von Rollstuhlrampen
  • Umgestalten von Wegen und Treppenaufgängen
  • Verbreiterung von Türen und Einbau neuer Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Höhenverstellbare WCs und Waschbecken sowie Haltegriffe im Bad
  • Einbau einer Badewannentür oder Umbau der Badewanne zur Dusche
  • Zusammenlegen von Räumen für mehr Bewegungsfreiheit

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Darauf sollten Sie achten

Solche Maßnahmen sind in der Regel förderfähig. Beachten Sie jedoch die genauen Kriterien und Normen, welche die einzelnen Träger anlegen und lassen Sie sich vorher beraten. Bei der KfW beispielsweise können Sie nur vor Beginn der Arbeiten Kredite und Zuschüsse beantragen. Berücksichtigen Sie bei Ihren Umbauplänen auch, dass Ihre körperlichen Einschränkungen in der Zukunft zunehmen können.


Beispielkosten

  • Sitzlift für eine gerade Treppe: 2.500 – 6.000 Euro
  • Anti-Rutsch-Beschichtung für 10 qm: 220 Euro
  • Stützklappgriffe: ungefähr 200 Euro

Wie werden die Kosten steuerlich behandelt?

Sie können die Kosten des barrierefreien Umbaus einer Immobilie – oder auch zum Beispiel eines Fahrzeugs – als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn Sie eine Schwerbehinderung nachweisen können. Zuschüsse, die Sie dafür erhalten haben, müssen Sie jedoch von den Kosten abziehen.

Wie sieht der Kredit der KfW für einen behindertengerechten Umbau aus?

Leichter Zugang zu einem zinsgünstigen Darlehen

Grundsätzlich gilt, dass das Darlehen der KfW-Bank für einen behindertengerechten Umbau ein guter Anlaufpunkt für Sie ist. Dies hat mehrere Gründe:

  1. Von allen Krediten ist es am leichtesten zu erhalten. Kredite und Zuschüsse für „altersgerechtes Wohnen“ stehen beispielsweise ausdrücklich auch Rentnern offen, aber können auch von jüngeren Menschen aufgenommen werden, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten möchten.
  2. Die KfW fördert Umbauten in bestehenden Immobilien, ermöglicht aber auch barrierefreie Bau­maßnahmen in neu zu errichtenden Objekten. Auch der Kauf einer barrierefreien Immobilie kann gefördert werden, wenn die Kosten für die Maßnahmen zur Barrierereduzierung gesondert ausgewiesen werden.
  3. Neben einem zinsgünstigen Kredit können Sie bei der KfW zudem Zuschüsse für die Umbauten erhalten. Aktuell kann der Zuschuss für barrierefreie Umbauten jedoch nicht beantragt werden (Stand: Januar 2024).
  4. Die Anträge für den Kredit lassen sich über vorgeschaltete Banken wie zum Beispiel die örtliche Sparkasse stellen. Sie sparen sich auf diese Weise bürokratischen Aufwand, wenn Sie beispielsweise den Kredit für einen behindertengerechten Umbau der KfW mit einem weiteren Darlehen der Hausbank kombinieren möchten.

Informationen der KfW zum Kredit 159


Icon Checkliste

Bedingungen für KfW-Kredit für behindertengerechten Umbau

Für den KfW-Kredit gibt es einige Bedingungen. Prinzipiell stehen Ihnen insgesamt 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Dieses Maximum ergibt sich allerdings aus der Summe von Kredit und Zuschüssen. Zuschuss und Kredit können nicht für ein und dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden.


Welcher behindertengerechte Umbau wird gefördert?

Durch den Kredit und die Zuschüsse können Sie folgende Arbeiten durchführen lassen:

  • Wege zu Gebäuden
  • Umfeld­maßnahmen (zum Beispiel Sitzbänke draußen)
  • Barriererfreier Eingangsbereich beziehungsweise Wohnungszugang
  • Behindertengerechte Überwindung von Treppen und einzelnen Stufen
  • Schwellenabbau im Wohnraum und Umgestaltung der Raumaufteilung
  • Badumbau
  • Maßnahmen zur Sicherheit, Orientierung, Kommunikation sowie zur behindertengerechten Modernisierung (beispielsweise elektronische Rolladen)
  • Schaffung von behindertengerechten Gemeinschaftsräumen

Man kann für Einzel­maßnahmen oder für ein Maßnahmenpaket Förderung beantragen.

Kredite und Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau durch Landesbanken

Auch auf Landesebene gibt es spezielle Förderungen oder Darlehen für behindertengerechten Umbau. Im Folgenden sehen Sie drei Beispiele:

  • Bayern: Darlehen für Barrierenabbau
    Hierbei handelt es sich um ein Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Förderfähig sind der Umbau einer Wohnung, der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen oder anderer baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel Rampen oder Orientierungshilfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des bayerischen Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
  • Brandenburg: Zuschuss für Anpassung von Wohnraum
    Man kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einen Zuschuss für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum beantragen. Er beträgt 90 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 12.000 oder 14.000 Euro pro Wohnung) und kann von Mietern, Vermietern und Eigentümern selbstgenutzter Immobilien beantragt werden.
  • Baden-Württemberg: Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
    Wer die Basisförderung der Staatsbank L-Bank nutzt, um eine Immobilie zu erwerben und diese anschließend barrierefrei gestalten will, kann eine Zusatzfinanzierung für den Abbau von Barrieren in Anspruch nehmen, wenn die Kriterien erfüllt sind. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise eine Anpassung der Raumaufteilung oder ein Umbau des Eingangsbereichs.

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Recherche lohnt sich

Recherchieren Sie, ob die Wohnraumförderung Ihres Bundeslands Ihnen bei der Finanzierung des Umbaus helfen kann. Hier sind mitunter mehrere zehntausend Euro Zuschuss möglich. Es gibt auch kommunale Programme.

Barrierefreier Umbau mit einer Baufinanzierung

Icon Haus mit Haken Check

Voraussetzung: Sicherheiten

Voraussetzung für eine Baufinanzierung sind ausreichende Sicherheiten für die Bank. Die oben genannte Landesbürgschaft, eine private Bürgschaft eines Verwandten oder sicheres Einkommen wären beispielsweise geeignet. Die Immobilie selbst kann ebenfalls gegen das Darlehen gestellt werden, wenn sie unbelastet ist.


Hohe Mindestbeträge

Das häufig größte Problem ist der Mindestbetrag. Für eine Baufinanzierung beziehungsweise einen Renovierungskredit haben viele Banken hohe Mindestbeträge. Häufig müssen Sie für eine Baufinanzierung mindestens 30.000 Euro oder 50.000 Euro Kredit aufnehmen – es ist aber gut möglich, dass Ihre Arbeiten beispielsweise nur 15.000 Euro kosten. Die klassische Baufinanzierung ist wegen dieser beiden Punkte nur selten die beste Lösung.

Icon Geldsack

Geld aus Sparverträgen

Wenn Sie das Geld aus einem vor dem Eintreten Ihrer Behinderung abgeschlossenen Bausparvertrag oder einem anderen vermögenwirksamen Sparvertrag benötigen, können Sie diesen vorzeitig kündigen – die Voraussetzung dafür ist ein Behinderungsgrad von mindestens 95 Prozent.

Diese Kosten übernehmen Versicherungen und Rehabilitationsträger

Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel

Manche Maßnahmen für die barrierefreie Gestaltung einer Wohnung – zum Beispiel Haltegriffe oder erhöhte Toilettensitze im Badezimmer – sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Kranken­versicherung aufgeführt. Das bedeutet, dass diese die Kosten dafür übernimmt, wenn sie notwendig sind.

Die gesetzliche Pflege­versicherung bezahlt Umbau­maßnahmen

Auch die Pflege­versicherung kann die Kosten für die Anpassung der Immobilie übernehmen oder zumindest bezuschussen: Sie bezahlt Maßnahmen, welche häusliche Pflege ermöglichen oder vereinfachen, zum Beispiel die Verbreiterung von Türrahmen oder Umbauten im Badezimmer.

Die gesetzliche Pflege­versicherung zahlt bis zu 4.000 Euro pro Jahr für eine pflegebedürftige Person und mehr, wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen. Dem geht immer eine Beratung voraus. Den Antrag für diese Leistungen stellt man bei der Pflegekasse. Voraussetzung dafür, dass die Pflege­versicherung Kosten übernimmt, ist ein Pflegegrad.

Verschiedene Rehabilitationsträger

Auch andere Einrichtungen und Versicherungen können je nach Situation die Kosten übernehmen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfall­versicherung (nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen oder Berufskrankheiten)
  • Gesetzliche Renten­versicherung
  • Jugend- oder Sozialhilfe
  • Integrationsamt (nur, wenn die Umbauten die Voraussetzung dafür sind, dass man weiterhin arbeiten kann)

Damit Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen, müssen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag und einen Nachweis für die vergebliche Suche nach einer barrierefreien Wohnung einreichen. Hinzu kommt, dass das Gesundheitsamt die Notwendigkeit bestätigen muss. Geht die Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung auf einen Unfall zurück, kann man auch die Leistungen einer privaten Unfall­versicherung nutzen, um die Umbauten zu finanzieren.

Darauf sollten Sie achten

Darüber sollten Sie sich informieren

  • Wann müssen Förderprogramme beantragt werden? (Beachten Sie: Oft muss dies vor dem Beginn der Arbeiten geschehen.)
  • Welche Voraussetzungen und Auflagen gibt es?
  • Welche Förderungen können Sie kombinieren und welche schließen einander aus?

Icon Personen an Rezeption

Nutzen Sie Beratungsangebote

Beratung zum Vorgehen und der Finanzierung behindertengerechter Umbauten finden Sie in den Wohnberatungsstellen in vielen Städten und Kommunen, bei Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten. Als Mieter einer größeren Wohnungsgenossenschaft oder Gesellschaft finden Sie mitunter auch dort Beratung.

Barrierefreier Umbau für Mieter

Als Mieter sollten Sie Umbauten unbedingt im Vorfeld mit dem Vermieter besprechen und sich dessen Einverständnis schriftlich bestätigen lassen. Unter Umständen kommt bei einer solchen Absprache mehr als eine Bestätigung heraus, dass Sie den Umbau vornehmen dürfen: Da Vermieter teilweise langfristig von barrierefreien Wohnungen profitieren, ist es möglich, dass sich Ihr Vermieter finanziell am Umbau beteiligt.

Fazit

Eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei zu machen, geht mit zeitlichem und finanziellem Aufwand einher. Für die Finanzierung können Sie jedoch auf Zuschüsse von verschiedenen Stellen sowie auf Kredite zurückgreifen. Neben herkömmlichen Krediten zur freien Verwendung kommt bei hohen Kosten mitunter eine Baufinanzierung infrage. Prüfen Sie jedoch vor Beginn der Arbeiten, ob Sie einen besonders zinsgünstigen Förderkredit aufnehmen können.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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