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Vorsorge trifft Fürsorge: Altersvorsorge-Strategien und Erbschaftsplanung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen

Foto von Swantje Niemann
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob und wie sich eine Behinderung auf die Altersvorsorge auswirkt, ist je nach individueller Situation verschieden.
  • Manche Menschen mit Behinderung sehen sich bei der Vorsorge für die Zukunft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, wie zum Beispiel einem geringen Einkommen durch eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Zudem können Einkommen und Vermögen je nach Situation auf Sozial- oder Eingliederungshilfe angerechnet werden.
  • Das ist auch relevant, wenn Angehörige Personen mit Behinderung durch das Vererben von Eigentum zusätzlich absichern möchten.

Das erwartet Sie hier

Mit welchen Herausforderungen Menschen mit Behinderung bei der Altersvorsorge konfrontiert sind und wie Erbschaften geplant werden können. Inklusive Tipps von Experten und betroffenen Angehörigen.

Inhalt dieser Seite
  1. Gesetzliche Absicherung
  2. Private Vorsorge: Was lohnt sich?
  3. Tipps für Angehörige
  4. Fazit
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So sind Menschen mit Behinderung gesetzlich abgesichert

Während einige Menschen mit Behinderung wenige Möglichkeiten haben, vorzusorgen, unterscheiden sich Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Altersvorsorge für andere nicht allzu sehr von der von Menschen ohne Behinderung.

Was bedeutet eine Behinderung für den Rentenanspruch?

Viele Menschen mit einer Behinderung zahlen in die gesetzliche Renten­versicherung ein – sei es durch Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (also durch „herkömmliche“ angestellte oder selbständige Tätigkeiten) oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Damit erwerben sie Rentenpunkte und haben entsprechend im Alter einen Anspruch auf eine Rente.

Icon Hand mit Euromünze

Allerdings bleibt in der gesetzlichen Rente oft selbst mit einem durchschnittlichen Einkommen eine Lücke zwischen den Auszahlungen und dem tatsächlichen Bedarf im Alter. Das kann sich im Fall einer Behinderung noch durch unzureichenden Zugang zu gut bezahlter Arbeit verstärken sowie dadurch, dass man unter Umständen nur noch in Teilzeit arbeiten kann oder früher in den Ruhestand gehen muss.

Früherer Renteneintritt möglich

Unter Umständen können Sie als Person mit einer Behinderung bereits zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Die Voraussetzung dafür sind:

  • Grad der Behinderung von 50 oder mehr
  • 35 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Renten­versicherung

Für Personen, die ab 1964 geboren sind, bedeutet das also, dass sie schon mit 65 statt erst mit 67 in Rente gehen können. Auch wer die Rente für Schwerbehinderte erhält, kann weiterhin Geld dazuverdienen. Seit 2023 gibt es dafür auch keine Obergrenze mehr.

Noch früherer Renteneintritt mit Abschlägen

Wenn sie Abschläge in Kauf nehmen (0,3 Prozent pro Monat, den sie früher in Rente gehen, maximal 10,8 Prozent) können sie weitere drei Jahre früher in Rente gehen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Werkstätten: Rentenansprüche trotz niedrigem Lohn

Wer in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderen geeigneten Leistungsanbieter arbeitet, bezieht in der Regel ein Entgelt weit unter dem Mindestlohn: Es beträgt häufig nur etwa 200 Euro monatlich.

Icon Euromünze

Der Erwerb von Rentenansprüchen orientiert sich in diesem Fall jedoch nicht an dem tatsächlichen Arbeitslohn, sondern an einem gesetzlich festgelegten pauschalen Entgelt, das 80 Prozent der Bezugsgröße beziehungsweise der Bezugsgröße Ost beträgt. Im Detail erklärt und durch Beispiele verdeutlicht, finden Sie dies in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ der Deutschen Renten­versicherung.


Wer bekommt Erwerbsminderungs­rente?

Viele Menschen können jedoch schon lange vor dem Ruhestand nicht oder nur eingeschränkt arbeiten und können ihre Arbeitsfähigkeit auch durch Reha-Leistungen nicht wiederherstellen. Können sie mindestens fünf Pflicht­versicherungsjahre in der gesetzlichen Renten­versicherung vorweisen und haben sie in dieser Zeit insgesamt mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt, bekommen sie eine Erwerbsminderungs­rente. Da die Erwerbsminderungs­rente allein oft nicht reicht, um die Kosten im Alltag zu decken, müssen erwerbsunfähige Personen häufig auf private Vorsorge oder Sozialhilfe zurückgreifen.

Arbeitsunfähig nach der Reha – was tun?

Experten-Tipp:
Besondere Herausforderungen

„Häufig haben Menschen mit Behinderungen und Vor­erkrankungen kaum eine Möglichkeit zum adäquaten Schutz ihrer Finanzen. Hierfür müssen in diesen Fällen dann meistens ihre Mitmenschen aufkommen für den Fall, dass diese Personen arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig werden. Zudem haben Menschen mit Behinderungen oftmals auch eine schlechtere berufliche Perspektive aufgrund Ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen und somit auch nicht die Möglichkeit, in höhere Gehaltsgefilde vorzudringen.“

Private Altersvorsorge: Was lohnt sich trotz Behinderung?

Wer kann privat vorsorgen?

Theoretisch kann jeder für die Altersvorsorge vorsorgen. Personen mit Behinderung, die in geschützten Einrichtungen arbeiten, sind beispielsweise auch explizit förderberechtigt in der Riester-Rente. Allerdings steht in diesem Fall wenig frei verfügbares Einkommen für die Altersvorsorge zur Verfügung. Je nach Situation ist auch zu beachten, wie eigene Ersparnisse oder eine Altersvorsorge mit Ansprüchen auf Sozialhilfe und andere staatliche Leistungen interagieren.

Private Altersvorsorge: Diese Optionen gibt es

Experten-Tipp: So früh wie möglich anfangen

Sobald eine klare berufliche Perspektive besteht, sollten sich alle Personen – ob behindert oder nicht – mit ihrer Vorsorge beschäftigen. Insbesondere aber bei gesundheitsrelevanten Themen wie einem Krankensystem, einer Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Unfall­versicherung gilt: bestenfalls bereits im Kindesalter abschließen.“

Anrechnung auf Sozialhilfe

Auch wenn man privat vorsorgt, ist man im Alter unter Umständen trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen. In diesem Fall stellt sich die Frage, inwiefern Ersparnisse oder private Altersvorsorge einen Vorteil bringen, wenn sie auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

Nachrangprinzip

Denn bei der Sozialhilfe gilt das Nachrangprinzip: Man muss zuerst das eigene Einkommen beziehungsweise die eigenen Ersparnisse nutzen, bevor man Sozialhilfe bekommt. Geldanlagen, die Sie zuerst in Anspruch nehmen müssen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten, sind unter anderem:

Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII haben jedoch Anspruch auf einen Schonbetrag von 10.000 Euro (gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des SGB XII).

Immobilien als Schonvermögen

Auch eine angemessene selbstgenutzte Immobilie gilt als Schonvermögen (Quelle: Stiftung Warentest). Sie sind also normalerweise nicht gezwungen, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu verkaufen, um Sozialhilfe zu erhalten, solange die Wohnfläche nicht zu groß ist.

Icon Haus

Bei der Eingliederungshilfe – also Leistungen für die selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderung – gelten andere Anrechnungsregeln als bei der Sozialhilfe. Beispielsweise ist das Schonvermögen höher. 2024 beträgt es 63.630 Euro, also 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße (Quelle: Lebenshilfe).

Besondere Behandlung privater Altersvorsorge

Von privater Altersvorsorge profitieren Sie trotz des Angewiesenseins auf Sozialhilfe zumindest anteilig, solange Sie bestimmte Anforderungen erfüllt:

  • Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge
  • Vertraglich vereinbarte Auszahlung als monatliche Rente bis ans Lebensende

In der Ansparphase ist das Vermögen zumindest bei staatlich geförderter Altersvorsorge geschützt. Bei den Auszahlungen können Sie jedoch nur 100 Euro plus 30 Prozent der darüber hinausgehenden Zahlungen anrechnungsfrei behalten. Allerdings gilt das nur, bis die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 erreicht ist. 2024 beträgt diese 563 Euro. Entsprechend erhalten Sie monatlich maximal 281,50 Euro anrechnungsfrei (Quelle: Lebenshilfe). Sie bekommen also mehr Geld, als Sie ohne die Altersvorsorge hätten, aber unter Umständen nur einen Anteil der Rente.

Rechenbeispiel

Unsere Beispielperson bekommt aus einer privaten Altersvorsorge monatlich 300 Euro, ist jedoch zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen, auf die ihr Einkommen angerechnet wird. Sie bekommt also 160 Euro mehr, als sie ohne die private Vorsorge hätte.

Die Rechnung:

100 Euro
+ 30 Prozent von den übrigen 200 Euro
= 160 Euro

Icon Taschenrechner

Lassen Sie sich das Kapital aus Ihrer privaten Altersvorsorge als Einmalzahlung statt monatlich bis ans Lebensende auszahlen, müssen Sie dieses vorrangig einsetzen.

Beispielfall:
Erwachsene Person mit Behinderung

Der Beispielfall

Wir gehen von einer 40-jährigen Person aus, die nach einer Erkrankung behindert ist. Sie kann weiterhin auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten und selbständig wohnen, aber musste die Arbeit, mit der sie bisher ein durchschnittliches Einkommen erzielte, auf Teilzeit reduzieren und wird wahrscheinlich vorzeitig in Rente gehen müssen. Sie hat bereits eine betriebliche Altersvorsorge, aber relativ geringe finanzielle Rücklagen und kein Wohneigentum.

Das rät der Experte

„Die Empfehlung hier lautet: Wenn möglich, die betriebliche Vorsorge weiter aufzustocken trotz Teilzeit. Somit hat man zumindest die Möglichkeit, gefördert zu investieren. Ansonsten muss die Frage sehr differenziert betrachtet werden, je nach Einkommenssituation. Es ist schwierig, hier Aussagen zu treffen, ob man mit 500 Euro netto arbeitet oder mit 2.500 Euro netto. Daher heißt es in solchen Fällen: Ausgaben möglichst minimieren und Sparraten fokussieren.“

Schwierigkeiten beim Versicherungsschutz

Nicht nur bei der klassischen Altersvorsorge stoßen Menschen mit einer Behinderung auf Hürden: Auch der Zugang zu bestimmten Versicherungen wie der Berufs­unfähigkeits­versicherung oder einer privaten Pflege­versicherung (Ausnahme: Pflege-Bahr) kann erschwert bis unmöglich sein. Mehr dazu, was eine Behinderung unter Umständen für Ihren Versicherungsbedarf und Ihre Versicherungsoptionen bedeutet, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Versicherungen für Menschen mit einer Behinderung.

Praktische Tipps für Angehörige: Vorsorge und Testamentgestaltung bei Behinderungen

Während sich auch Menschen mit Behinderung in vielen Fällen um ihre eigene Altersvorsorge kümmern können, ist das in anderen Fällen nicht der Fall. In solchen Situationen sind es oft die Angehörigen, die sich um die langfristige Absicherung ihrer Verwandten mit einer Behinderung kümmern. Typisch ist zum Beispiel das Szenario, dass sich Eltern um die materielle Situation ihres behinderten Kindes nach ihrem Tod sorgen.

Beispielfall:
Eltern wollen für ihr Kind vorsorgen

Der Beispielfall

Wir gehen für diesen Fall von Eltern aus, bei deren Kleinkind eine Behinderung festgestellt wird. Es ist nicht klar, wie sich diese langfristig auswirken wird, aber Einschränkungen bei einer späteren Erwerbstätigkeit sind relativ wahrscheinlich. Die Eltern haben beide durchschnittliche Einkommen und unbefristete Arbeitsverträge, aber kein großes Vermögen.

Das rät der Experte

Zinseszinseffekt nutzen ist das Stichwort. Je früher die Eltern anfangen, Gelder für das Kind bereitzulegen, desto höher ist der Zinseszinseffekt, der sich über Jahre hinweg abspielt. Damit kann es auch möglich sein, eine Immobilie zu finanzieren, um diese je nach Behinderung selbst zu nutzen oder auch zu vermieten und damit Kapital zu generieren. Es kommt dann darauf an, ob die Verwaltung der Immobilie möglich ist oder nicht. Ansonsten empfiehlt sich die Kapitalanlage auf dem Markt von einem erfahrenen Vermögensverwalter.“

Spezielle Lösung fürs Testament

Wenn die Eltern behinderter Kinder Eigentum vererben, kann es sein, dass dieses die Situation ihres Kindes nicht wesentlich verbessert, wenn das Kind Grundsicherung erhält und in einer Einrichtung wohnt, weil das Erbe auf Sozialhilfe und Eingliederungshilfe angerechnet wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, ein sogenanntes Behindertentestament zu verfassen, damit die Erben trotzdem einen Vorteil haben.

Icon Schriftrolle

Wenn ohne ein Testament die gesetzliche Erbfolge eintritt oder wenn eine Person mit Behinderung ihren Pflichtteil bekommt, wird das Geld bis auf den Schonbetrag zur Entlastung des Sozialträgers genutzt.

Das gehört in ein Behindertentestament

Ein Behindertentestament enthält Regelungen für den Tod des ersten und zweiten Elternteils, die sicherstellen sollen, dass das Erbe eine Versorgung des behinderten Erben über Sozialhilfeniveau ermöglicht. Wichtige Regelungen darin sind unter anderem:

  • Die Erblasser setzen den behinderten Angehörigen mit einem Erbe über dem Pflichtteil als Vorerben ein und berufen einen Nacherben.
  • Weil der Vorerbe nicht frei über das Erbe verfügen kann, wird es nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Stirbt der Vorerbe, erbt der Nacherbe juristisch gesehen nicht von ihm, sondern direkt vom ursprünglichen Erblasser und muss aus dem Nachlass keine Sozialhilfekosten zurückzahlen.
  • Die Erblasser ordnen eine Testamentsvollstreckung auf Lebenszeit für die Person mit Behinderung an.
  • Dazu gehören auch konkrete Anweisungen, wie der Testamentsvollstrecker die Erträge aus dem Nachlass verwenden soll (zum Beispiel für die Finanzierung von Hobbys, Reisen und zusätzlichen medizinischen Behandlungen und Hilfsmitteln).
  • Wenn eine Betreuung besteht, legt der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Betreuer Rechenschaft ab. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, kann der Nacherbe nicht gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein.

Wie genau das Testament gestaltet sein muss, hängt von den individuellen Besitz- und Familienverhältnissen ab. Einen ausführlichen Ratgeber zu diesem Thema mit detaillierten Erklärungen, wie so ein Testament funktioniert und was es zu beachten gilt, finden Sie beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.


Erfahrungsbericht: Der Weg zum Behindertentestament

Wir haben mit Herrn N.* gesprochen, einem Familienvater, der vor einigen Jahren mit seiner Frau und professioneller Unterstützung ein Testament verfasst hat, das die besonderen Bedürfnisse ihres behinderten Kindes berücksichtigt. Sein Rat an andere Eltern:

Frühzeitig und transparent vorsorgen

Er empfiehlt Eltern, sich frühzeitig zu kümmern und nach Möglichkeit Konflikten vorzubeugen. „Um […] Probleme zu vermeiden, sollten die Eltern bei der Abfassung des Testaments alle Kinder einbeziehen, sie informieren und überhaupt größtmögliche Transparenz wahren.“

Juristische Unterstützung

Herr N. betont die dringende „Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung„. So ein Testament könne nicht von Laien erstellt werden, sondern erfordere fachkundige juristische Unterstützung. „Ansonsten kann das Testament zum Beispiel auch vom Sozialamt angefochten werden.“

Individuelle Situation beachten

In Herrn N.s Situation ging es hauptsächlich um Geld und kleinere Vermögenswerte, was die Angelegenheit vereinfachte. Er gibt jedoch zu bedenken, dass eine komplexere Familienkonstellation oder Immobilienbesitz andere Überlegungen erfordert hätten: „Bei Immobilien können andere Regelungen nötig sein. So kann es zum Beispiel sinnvoll sein, ein Haus bereits zu Lebzeiten an ein nicht behindertes Kind zu übertragen.“

Die Erfahrungen von Herrn N. zeigen: Mit frühzeitiger Planung, Einbeziehung aller Beteiligten und professioneller Beratung kann ein effektives Behindertentestament erstellt werden, das den besonderen Bedürfnissen eines behinderten Erbens gerecht wird.

*Anm. d. Red.: Name wurde abgekürzt, unser Interviewpartner möchte anonym bleiben.

Fazit

Die Altersvorsorge für Personen mit einer Behinderung weist einige Besonderheiten auf. Unter anderem ist bei einer schweren Behinderung ein vorzeitiger, abschlagsfreier Renteneintritt möglich. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Behinderung Altersvorsorge zur Herausforderung machen kann – beispielsweise, wenn der Zugang zu gut bezahlter Arbeit eingeschränkt ist. So kann der Fall eintreten, dass man im Alter auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist, auf die angespartes Vermögen oder Auszahlungen aus privater Altersvorsorge angerechnet werden. Allerdings kann man zumindest einen Anteil davon behalten.

Die Anrechnung auf Sozialleistungen ist auch ein Thema für Eltern, die sicherstellen wollen, dass ein möglichst großer Anteil ihres Erbes eingesetzt wird, um die Versorgung ihres behinderten Kindes in einer Behinderteneinrichtung zu verbessern, statt in erster Linie den Sozialträger zu entlasten. Diese zusätzliche Absicherung ihres Kindes können sie mit einem sogenannten Behindertentestament bewirken.


Icon Kalender

Frühzeitige Vorsorge ist wichtig!

Die meisten Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben (Quelle: Statistisches Bundesamt) und können, wie auf dieser Seite erläutert, zu erheblichen Hindernissen beim Aufbau eines Vermögens oder einer Altersvorsorge führen. Entsprechend sinnvoll ist es, sich so früh wie möglich für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern, solange man noch jung und gesund ist, und auch früh mit der Altersvorsorge zu beginnen.

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Katharina Burnus
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