Versicherungen für Menschen mit Behinderung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sind auf einen umfassenden Versicherungsschutz angewiesen.
  • Dabei steht ihnen ihr Handicap häufig im Weg.
  • Denn einige Versicherungen legen für die Berechnung des Versicherungsbeitrags den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zugrunde, sodass für den Versicherungsschutz höhere Risikozuschläge erhoben werden.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Menschen mit Behinderung unverzichtbar sind und auf welche Besonderheiten sie beim Abschluss achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Voraussetzung für Versicherungsschutz
  2. Kranken­­versicherung
  3. Haftpflicht­­versicherung
  4. Berufs­unfähigkeits­­versicherung
  5. Pflege­­versicherung
  6. Sach­­versicherungen

Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz

Icon Vertrag mit Unterschrift

Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit

Damit ein abgeschlossener Versicherungsvertrag rechtskräftig wird, muss der Versicherungsnehmer uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dementsprechend muss er das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Folgen seines Handelns abschätzen können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, springt der gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers ein. Unabhängig davon, welche Versicherung tatsächlich abgeschlossen wird, sollten immer existenzbedrohende Risiken in den Versicherungsschutz einfließen.


Prüfung des Gesundheitszustandes

Aufgrund ihrer Behinderung wird Menschen zum Teil die freie Wahl bei den Versicherungen verwehrt. Vor allem, wenn es um die Absicherung der eigenen Person geht. Personenbezogene Versicherungen wie die Berufs­unfähigkeits­versicherung, private Pflege­versicherung oder private Kranken­versicherung prüfen vor dem Abschluss in der Regel den gesundheitlichen Zustand des Versicherungsnehmers, da er neben dem Alter auch das zu versichernde Risiko festlegt. Vor diesem Hintergrund wird Menschen mit Behinderung der Weg zu einem ganzheitlichen Versicherungsschutz oftmals erschwert. Gleichwohl in welcher schweren Lage sich Versicherungsnehmer befinden, ist es Versicherern erlaubt, Anträge komplett abzulehnen oder Risikozuschläge zu fordern.

Icon Stethoskop

Kranken­versicherungen für Menschen mit Behinderung

Icon Gipsbein

Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzliche Kranken­versicherung ist für jeden Menschen ein unerlässlicher Versicherungsschutz. Können Menschen mit Behinderung nicht selbständig für ihren Unterhalt aufkommen, bleiben sie weiterhin in der gesetzlichen Kranken­versicherung der Eltern familienversichert. War man zuvor in der privaten Kranken­versicherung versichert und wird durch die Folgen eines Unfalls schwerbehindert, kann ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung vorgenommen werden. Dieser Wechsel kann jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erfolgen.

Voraussetzungen für den Wechsel

  • Einhaltung der dreimonatigen Aufnahmefrist
  • Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Nicht älter als 45 Jahre
  • Ehepartner muss mindestens drei Jahre in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert gewesen sein.

Icon Arzt

Private Kranken­versicherung nur selten möglich

Grundsätzlich wird Menschen mit Behinderung die Absicherung in der privaten Kranken­versicherung verwehrt. Einzig Personen mit einer erworbenen Behinderung, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren können, wird der Versicherungsschutz in der privaten Kranken­versicherung gewährt. In dem Zusammenhang haben Versicherungsnehmer die Wahl, in den Basistarif zu wechseln. Dieser erweist sich aber nur dann als sinnvoll, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, da der Versicherungsbeitrag so halbiert wird. Einzige Voraussetzung, die der Versicherte dafür erfüllen muss: Er muss mindestens 55 Jahre alt sein.

Im Basistarif keine Risikoaufschläge

Anders als in anderen Versicherungsverträgen gibt es im Basistarif zwar Gesundheitsfragen, aber es ist in der Versicherung nicht gestattet, Risikozuschläge für Vor­erkrankungen zu erheben oder Krankheiten aus den Versicherungsleistungen auszuschließen. Mit dem Basistarif erhält der Versicherungsnehmer dieselben Leistungen wie ein gesetzlich Krankenversicherter.

Icon Info
Icon Achtung

Basistarif auf gesetzlichem Niveau

Einziges Problem, welches der Basistarif mit sich bringt: Man wird als Privatpatient behandelt, jedoch erfolgt die Abrechnung der Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung. Möchte man nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, sollte der Arzt vor der Behandlung darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Versicherungsschutz lediglich durch den Basistarif gegeben ist.

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Haftpflicht­versicherung für Menschen mit Behinderung

Eine private Haftpflicht­versicherung sichert sämtliche Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Ebendieser Tatbestand ist bei Menschen mit Behinderung nicht immer eindeutig zu interpretieren. Dennoch gehört die private Haftpflicht­versicherung zu den wichtigsten Absicherungen, die sie auch einen passiven Rechtsschutz enthält. Dahingehend prüft sie die Anschuldigungen gegen den Versicherungsnehmer und eine damit verbundene Deliktfähigkeit.

Icon Schutzschild

Icon Blatt mit Lupe

Versicherungs­bedingungen genau unter die Lupe nehmen

Bei der Auswahl einer Haftpflicht­versicherung sollte darauf geachtet werden, dass sie eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro bietet und deliktunfähige Personen wie Menschen mit Behinderung und Demenzkranke mitversichert. Zudem sollten Rollstuhlfahrer darauf achten, dass ihr Rollstuhl im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Menschen mit Behinderung

Icon Person mit Laptop

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, ist für Menschen mit Behinderung sehr schwierig. Viel zu groß schätzen Versicherer das Risiko ein, dass sie plötzlich nicht mehr arbeitsfähig sind. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Liegt eine chronische Erkrankung vor, die eine zukünftige Behinderung nach sich zieht, erhalten Menschen mit Behinderung eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Während die chronische Erkrankung ausgeschlossen wird, können andere Gründe für eine spätere Berufs­unfähigkeit versichert werden. Inwieweit ein Antrag abgelehnt oder akzeptiert wird, hängt aber immer auch von der Art der Behinderung an. In der Regel wird eine chronische Erkrankung sehr viel gravierender eingestuft, als ein fehlendes Körperteil.

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung


Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Genauso wie alle anderen Versicherungsnehmer sollten auch Menschen mit Behinderung die Gesundheitsfragen der Berufs­unfähigkeits­versicherung wahrheitsgemäß beantworten. Denn Versicherer nehmen die Schadensfälle genauestens unter die Lupe. Ergibt sich eine Diskrepanz zwischen den gegebenen Antworten und den Angaben im Schadensfall, können Versicherer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, sodass jahrelange Beitragszahlungen und Bemühungen plötzlich nichtig sind.

Icon Achtung

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Icon Nicht verfügbar

Unfall­versicherung keine Alternative

Als Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung wird Menschen mit Behinderung oft eine Unfall­versicherung angeboten. Jedoch birgt ihr Abschluss viele Schwierigkeiten, da auch ihrem Abschluss der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt wird. In dem Zusammenhang schließen Versicherungen dauerhaft pflegebedürftige Menschen wie auch Personen mit geistiger Behinderung von ihrem Versicherungsschutz aus.


Wenig Chancen auf Lebens­versicherung

Eine Lebens­versicherung ist wichtig, wenn die Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund steht. Aber auch hier ergeben sich aufgrund des Gesundheitszustandes Schwierigkeiten für Versicherungsnehmer mit Behinderung. Denn Menschen mit Behinderung haben häufig eine sehr viel geringere Lebenserwartung, sodass Versicherern das zu tragende Risiko zu hoch ist. Dennoch kann sich der Antragsversuch lohnen. Denn je nach Art der Behinderung ist ein Versicherungsschutz mit Risikozuschlägen möglich.

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Pflege­versicherung für Menschen mit Behinderung

Icon Person im Bett

Einzige Möglichkeit: Pflege-Bahr

Gerade für Menschen mit einem höheren Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist eine private Pflege­versicherung sehr attraktiv. Doch auch hier ergeben sich wegen des Gesundheitszustandes Komplikationen für Menschen mit Behinderung. Wurde noch keine Pflegebedürftigkeit festgestellt, hat der Versicherungsnehmer mit dem Pflege-Bahr die einzige Möglichkeit, sich ganzheitlich abzusichern. Dabei handelt es sich um eine private Pflegetagegeld­versicherung mit staatlichem Zuschuss. Hierbei müssen monatlich zehn Euro eingezahlt werden, damit der Staat sich mit fünf Euro an der privaten Vorsorge beteiligt.


Gesundheitszustand kein Ausschlusskriterium

Anders als bei anderen Versicherungen ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers beim Abschluss des Pflege-Bahrs nicht wichtig. Darüber hinaus haben Versicherer nicht das Recht, Antragssteller abzulehnen. Weiterhin ist auch keine Altersbeschränkung einzuhalten. Zudem ist im Pflege-Bahr in Pflegegrad 5 ein Leistungsanspruch von 600 Euro monatlich vorgesehen. Dennoch birgt der Pflege-Bahr auch einige Nachteile:

  • Wartezeit von fünf Jahren
  • Bei Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch
  • Im Pflegefall müssen die Versicherungsbeiträge weiter gezahlt werden

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Sach­versicherungen für Menschen mit Behinderung

Icon Auto

Kfz-Haftpflicht­versicherung

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung ist in Deutschland Pflicht und versichert sämtliche Schäden, die durch Eigenverschulden mit dem Auto im Straßenverkehr entstehen. Beim Abschluss ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Versicherer über Sonderausstattungen wie eine Rollstuhlhebebühne oder einen behindertengerechten Umbau des Autos informiert wird. Menschen mit einem elektrischen Rollstuhl benötigen eine eigene Kfz-Haftpflicht­versicherung, wenn der Rollstuhl schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren kann.

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Icon Rollstuhl

Hausrat­versicherung

Im Allgemeinen übernimmt die Hausrat­versicherung sämtliche Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Raub, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl entstehen. Hierbei wird der Neuwert der Gegenstände angesetzt. Zum Hausrat eines Menschen mit Behinderung gehören beispielsweise auch ein Rollstuhl oder ein Beatmungsgerät, die der Versicherung unverzüglich gemeldet werden müssen. Im Zuge dessen sollte auch abgeklärt werden, wie der Fall versichert ist, dass der Rollstuhl außerhalb der Wohnung gestohlen wird.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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