Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Menschen mit Behinderung unverzichtbar sind und auf welche Besonderheiten sie beim Abschluss achten sollten.
Inhalt dieser SeiteVoraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz
Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit
Damit ein abgeschlossener Versicherungsvertrag rechtskräftig wird, muss der Versicherungsnehmer uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Dementsprechend muss er das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Folgen seines Handelns abschätzen können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, springt der gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers ein. Unabhängig davon, welche Versicherung tatsächlich abgeschlossen wird, sollten immer existenzbedrohende Risiken in den Versicherungsschutz einfließen.
Prüfung des Gesundheitszustandes
Aufgrund ihrer Behinderung wird Menschen zum Teil die freie Wahl bei den Versicherungen verwehrt. Vor allem, wenn es um die Absicherung der eigenen Person geht. Personenbezogene Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, private Pflegeversicherung oder private Krankenversicherung prüfen vor dem Abschluss in der Regel den gesundheitlichen Zustand des Versicherungsnehmers, da er neben dem Alter auch das zu versichernde Risiko festlegt. Vor diesem Hintergrund wird Menschen mit Behinderung der Weg zu einem ganzheitlichen Versicherungsschutz oftmals erschwert. Gleichwohl in welcher schweren Lage sich Versicherungsnehmer befinden, ist es Versicherern erlaubt, Anträge komplett abzulehnen oder Risikozuschläge zu fordern.
Krankenversicherungen für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für jeden Menschen ein unerlässlicher Versicherungsschutz. Können Menschen mit Behinderung nicht selbständig für ihren Unterhalt aufkommen, bleiben sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert. War man zuvor in der privaten Krankenversicherung versichert und wird durch die Folgen eines Unfalls schwerbehindert, kann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen werden. Dieser Wechsel kann jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erfolgen.
Voraussetzungen für den Wechsel
Private Krankenversicherung nur selten möglich
Grundsätzlich wird Menschen mit Behinderung die Absicherung in der privaten Krankenversicherung verwehrt. Einzig Personen mit einer erworbenen Behinderung, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können, wird der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung gewährt. In dem Zusammenhang haben Versicherungsnehmer die Wahl, in den Basistarif zu wechseln. Dieser erweist sich aber nur dann als sinnvoll, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, da der Versicherungsbeitrag so halbiert wird. Einzige Voraussetzung, die der Versicherte dafür erfüllen muss: Er muss mindestens 55 Jahre alt sein.
Im Basistarif keine Risikoaufschläge
Anders als in anderen Versicherungsverträgen gibt es im Basistarif zwar Gesundheitsfragen, aber es ist in der Versicherung nicht gestattet, Risikozuschläge für Vorerkrankungen zu erheben oder Krankheiten aus den Versicherungsleistungen auszuschließen. Mit dem Basistarif erhält der Versicherungsnehmer dieselben Leistungen wie ein gesetzlich Krankenversicherter.
Basistarif auf gesetzlichem Niveau
Einziges Problem, welches der Basistarif mit sich bringt: Man wird als Privatpatient behandelt, jedoch erfolgt die Abrechnung der Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Möchte man nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, sollte der Arzt vor der Behandlung darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Versicherungsschutz lediglich durch den Basistarif gegeben ist.
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Haftpflichtversicherung für Menschen mit Behinderung
Eine private Haftpflichtversicherung sichert sämtliche Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Ebendieser Tatbestand ist bei Menschen mit Behinderung nicht immer eindeutig zu interpretieren. Dennoch gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen, die sie auch einen passiven Rechtsschutz enthält. Dahingehend prüft sie die Anschuldigungen gegen den Versicherungsnehmer und eine damit verbundene Deliktfähigkeit.
Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen
Bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass sie eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro bietet und deliktunfähige Personen wie Menschen mit Behinderung und Demenzkranke mitversichert. Zudem sollten Rollstuhlfahrer darauf achten, dass ihr Rollstuhl im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Menschen mit Behinderung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist für Menschen mit Behinderung sehr schwierig. Viel zu groß schätzen Versicherer das Risiko ein, dass sie plötzlich nicht mehr arbeitsfähig sind. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Liegt eine chronische Erkrankung vor, die eine zukünftige Behinderung nach sich zieht, erhalten Menschen mit Behinderung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die chronische Erkrankung ausgeschlossen wird, können andere Gründe für eine spätere Berufsunfähigkeit versichert werden. Inwieweit ein Antrag abgelehnt oder akzeptiert wird, hängt aber immer auch von der Art der Behinderung an. In der Regel wird eine chronische Erkrankung sehr viel gravierender eingestuft, als ein fehlendes Körperteil.
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Genauso wie alle anderen Versicherungsnehmer sollten auch Menschen mit Behinderung die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäß beantworten. Denn Versicherer nehmen die Schadensfälle genauestens unter die Lupe. Ergibt sich eine Diskrepanz zwischen den gegebenen Antworten und den Angaben im Schadensfall, können Versicherer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, sodass jahrelange Beitragszahlungen und Bemühungen plötzlich nichtig sind.
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Unfallversicherung keine Alternative
Als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird Menschen mit Behinderung oft eine Unfallversicherung angeboten. Jedoch birgt ihr Abschluss viele Schwierigkeiten, da auch ihrem Abschluss der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt wird. In dem Zusammenhang schließen Versicherungen dauerhaft pflegebedürftige Menschen wie auch Personen mit geistiger Behinderung von ihrem Versicherungsschutz aus.
Wenig Chancen auf Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist wichtig, wenn die Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund steht. Aber auch hier ergeben sich aufgrund des Gesundheitszustandes Schwierigkeiten für Versicherungsnehmer mit Behinderung. Denn Menschen mit Behinderung haben häufig eine sehr viel geringere Lebenserwartung, sodass Versicherern das zu tragende Risiko zu hoch ist. Dennoch kann sich der Antragsversuch lohnen. Denn je nach Art der Behinderung ist ein Versicherungsschutz mit Risikozuschlägen möglich.
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Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung
Einzige Möglichkeit: Pflege-Bahr
Gerade für Menschen mit einem höheren Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist eine private Pflegeversicherung sehr attraktiv. Doch auch hier ergeben sich wegen des Gesundheitszustandes Komplikationen für Menschen mit Behinderung. Wurde noch keine Pflegebedürftigkeit festgestellt, hat der Versicherungsnehmer mit dem Pflege-Bahr die einzige Möglichkeit, sich ganzheitlich abzusichern. Dabei handelt es sich um eine private Pflegetagegeldversicherung mit staatlichem Zuschuss. Hierbei müssen monatlich zehn Euro eingezahlt werden, damit der Staat sich mit fünf Euro an der privaten Vorsorge beteiligt.
Gesundheitszustand kein Ausschlusskriterium
Anders als bei anderen Versicherungen ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers beim Abschluss des Pflege-Bahrs nicht wichtig. Darüber hinaus haben Versicherer nicht das Recht, Antragssteller abzulehnen. Weiterhin ist auch keine Altersbeschränkung einzuhalten. Zudem ist im Pflege-Bahr in Pflegegrad 5 ein Leistungsanspruch von 600 Euro monatlich vorgesehen. Dennoch birgt der Pflege-Bahr auch einige Nachteile:
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Sachversicherungen für Menschen mit Behinderung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und versichert sämtliche Schäden, die durch Eigenverschulden mit dem Auto im Straßenverkehr entstehen. Beim Abschluss ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Versicherer über Sonderausstattungen wie eine Rollstuhlhebebühne oder einen behindertengerechten Umbau des Autos informiert wird. Menschen mit einem elektrischen Rollstuhl benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Rollstuhl schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren kann.
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Hausratversicherung
Im Allgemeinen übernimmt die Hausratversicherung sämtliche Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Raub, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl entstehen. Hierbei wird der Neuwert der Gegenstände angesetzt. Zum Hausrat eines Menschen mit Behinderung gehören beispielsweise auch ein Rollstuhl oder ein Beatmungsgerät, die der Versicherung unverzüglich gemeldet werden müssen. Im Zuge dessen sollte auch abgeklärt werden, wie der Fall versichert ist, dass der Rollstuhl außerhalb der Wohnung gestohlen wird.
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