Altersrückstellung in der PKV: So funktioniert sie und warum sie wichtig ist

Foto von Maureen Menger
Von Maureen Menger
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Was die Altersrückstellung in der privaten Kranken­versicherung ist, wie sie funktioniert, was beim Wechsel passiert und welche Handlungsoptionen Sie haben.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Altersrückstellung in der PKV?
  2. So funktioniert die PKV Altersrückstellung
  3. Warum steigen die Beiträge trotz Altersrückstellungen?
  4. Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers?
  5. Übertragungswert der PKV
  6. Was Sie als Versicherter konkret tun können
  7. Altersrückstellungen in anderen Versicherungen
  8. Die häufigsten Fragen zu Altersrückstellungen in der PKV
Foto von Maureen Menger
Von Maureen Menger
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Altersrückstellung in der privaten Kranken­versicherung ist eine Rücklage, die im Alter Beitragserhöhungen abmildert.
  • Je früher Sie in die private Kranken­versicherung einsteigen, desto mehr Zeit haben Sie, Altersrückstellungen zu bilden – und desto niedriger ist Ihr Sparanteil.
  • Versicherer erheben einen gesetzlichen Zuschlag von genau zehn Prozent zur Bildung von Altersrückstellungen. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt dieser Zuschlag automatisch.
  • Bei einem Wechsel des Versicherers geht ein Großteil der Rückstellungen verloren – mitnehmbar ist nur der Übertragungswert von rund 20 bis 35 %.
  • Beim internen Tarifwechsel im selben Unternehmen bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten.

Ihr Beitrag steigt und die Rücklage dahinter entscheidet mit …

Sie haben sich bewusst für die private Kranken­versicherung entschieden und zahlen jeden Monat zuverlässig Ihren Beitrag. Was die wenigsten wissen: Ein Teil davon wandert in eine Rücklage, die später Ihre Beiträge im Alter abfedern soll – die Altersrückstellung. Genau diese Rücklage entscheidet mit, wie stark Ihr Beitrag mit den Jahren steigt und wie viel Sie bei einem Wechsel verlieren oder behalten. Viele merken erst beim ersten Beitragsschreiben oder beim Gedanken an einen Anbieterwechsel, wie viel hier auf dem Spiel steht. Wir erklären Ihnen ohne Fachchinesisch, wie die Altersrückstellung funktioniert. Und wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben, bevor Sie eine teure Entscheidung treffen.

Was ist die Altersrückstellung in der PKV?

Das ist neu in 2026

PKV-Beiträge steigen: Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung steigen 2026 für rund 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich 13 Prozent – Altersrückstellungen dämpfen diese Erhöhungen, verhindern sie aber nicht. → Mehr dazu im Abschnitt „Warum steigen die Beiträge trotz Altersrückstellungen?“

Icon Kalender

Die Altersrückstellung in der PKV ist eine Rücklage, die Ihr Versicherer bildet und anlegt, um Beitragserhöhungen im Alter zu dämpfen. Versicherer kalkulieren nicht nur mit den aktuellen Gesundheitskosten, sondern auch mit den höheren Kosten, die im Alter zu erwarten sind.

Damit Sie später nicht durch stark steigende Beiträge belastet werden, zahlen Sie schon in jungen Jahren einen zusätzlichen Anteil zu Ihrem monatlichen Versicherungsbeitrag. Fachlich heißt diese Rücklage auch Alterungsrückstellung – beide Begriffe meinen dasselbe.


Wie beeinflusst das Einstiegsalter Ihre Altersrückstellungen?

Je jünger Sie beim Einstieg in die private Kranken­versicherung sind, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, diese Rücklagen aufzubauen. Und desto stärker wirken sie sich im Alter entlastend aus. Ein späterer Einstieg bedeutet entsprechend weniger Zeit zum Aufbau ausreichender Rücklagen. Um das zu kompensieren, muss mehr in die Altersrückstellungen investiert werden. Das führt zu höheren monatlichen Kosten.

Icon Uhr Zeit Achtung

Rechenbeispiel

In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem konstanten Leistungsanteil von 480 Euro im Monat aus. Das ist der Teil des Beitrags, mit dem die reinen Gesundheitskosten gedeckt werden. Für jedes Einstiegsalter wird bis zum vollendeten 60. Lebensjahr die gleiche Summe an Altersrückstellungen gebildet.

Hier sehen Sie deutlich, welchen Einfluss ein spätes Einstiegsalter und eine dadurch verkürzte Ansparzeit auf den Sparanteil und somit auf den monatlichen Versicherungsbeitrag haben.

EinstiegsalterSparphase (Jahre)Mtl. SparanteilMtl. SparbetragMtl. Gesamtbeitrag
253520 %120 €600 €
352528 %190 €670 €
451543 %358 €838 €
55572 %1.207 €1.687 €
Der Leistungsanteil (480 Euro) deckt die laufenden Gesundheitskosten. Der Sparanteil ist der Prozentsatz des Gesamtbeitrags, der in die Altersrückstellung fließt. Der Sparbetrag ist dieser Anteil in Euro. Der Gesamtbeitrag ist die Summe aus Leistungs- und Sparanteil. Die Berechnung in dieser Tabelle beruht auf stark vereinfachten Annahmen. Individuelle Vertragsdaten, Gesundheitsprüfungen, Tarifleistungen, Zinsänderungen und künftige Kostenentwicklungen können zu völlig anderen Beitragshöhen führen. Diese Beispielrechnung ersetzt daher keine persönliche Beratung oder die verbindliche Beitragskalkulation des Versicherers.

Icon Zielflagge

Ziel der Altersrückstellungen

Das Ziel der Altersrückstellungen ist es, Ihnen über die gesamte Laufzeit der privaten Kranken­versicherung hinweg möglichst konstante Beiträge zu sichern. Das gilt auch dann, wenn Ihre Gesundheitskosten im Alter zunehmen.


Icon Bezahlen Geldschein

Wann zahlen Sie den Zuschlag für Altersrückstellungen?

Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2000 abgeschlossen wurden, ist zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von genau zehn Prozent auf die Beiträge der privaten Kranken­versicherung vorgeschrieben (Quelle: § 149 VAG). Dieser Zuschlag fließt vollständig in die Altersrückstellungen. Mit Vollendung des 61. Lebensjahres entfällt der Zuschlag automatisch.


Icon Kind mit Mütze

Kinder zahlen keine Altersrückstellungen

In der privaten Kranken­versicherung sind Kinder in der Regel bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter über einen günstigen Tarif versichert. In diesen Tarifen werden keine Altersrückstellungen gebildet. Erst mit Eintritt in einen Erwachsenentarif, spätestens ab dem 21. Lebensjahr, beginnt die Bildung der Rückstellungen.


Icon Blatt mit Lupe

Altersrückstellungen in Zahlen

Altersrückstellungen sind ein zentrales Instrument der privaten Kranken­versicherung. Im Jahr 2025 stiegen die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflege­versicherung auf 355,4 Milliarden Euro – ein Plus von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Quelle: PKV-Verband). Diese Summe zeigt, wie viel Kapital die Versicherer für die spätere Beitragsentlastung ihrer Versicherten gebildet haben.

Mit uns die passende private Kranken­versicherung finden

Je früher Sie einsteigen, desto günstiger bauen Sie Ihre Altersrückstellungen auf. Wir prüfen kostenfrei, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt – und sichern vorab anonym Ihre Konditionen.

  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag
  • Beiträge mit kalkulierter Altersrückstellung im Vergleich
  • Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

So funktioniert die private Kranken­versicherung Altersrückstellung

Die Altersrückstellung funktioniert über das Kapitaldeckungsverfahren: Sie sparen in jungen Jahren ein Polster an, das im Alter Ihre steigenden Gesundheitskosten abfedert. Den genauen Mechanismus erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet. Nicht zuletzt deshalb sind wir von Finanztip empfohlen.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Icon Uhr mit Pfeil

Kapitaldeckungsverfahren der privaten Kranken­versicherung

Die private Kranken­versicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Jeder Versicherte spart bereits heute für seine zukünftigen Gesundheitskosten im Alter und zahlt daher in jungen Jahren mehr, als er für medizinische Leistungen benötigt. Den Überschuss legt der Versicherer verzinslich an. Aus diesen Kapitalerträgen und dem angesparten Betrag ergeben sich dann die Altersrückstellungen.


Icon Menschenmenge

Altersrückstellungen im Versicherungskollektiv

Die Altersrückstellungen werden nicht individuell für jeden Versicherten separat gesammelt. Sie werden innerhalb eines sogenannten Versicherungskollektivs verwaltet. Versicherte eines Tarifjahrgangs bilden gemeinsame Rückstellungen, aus denen im Alter entstehende Mehrkosten gedeckt werden. Personen, die im Alter mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen, profitieren also vom Ausgleich innerhalb des Kollektivs.

Experten-Tipp:
Ein kleines Tarifkollektiv kann teuer werden

„Viele schauen beim PKV-Abschluss nur auf den Einstiegsbeitrag – die Größe des Tarifkollektivs bleibt außen vor. Dabei entscheidet sie mit über Ihre Beitragsstabilität: Altern wenige Versicherte gemeinsam, verteilen sich Mehrkosten auf weniger Schultern. Achten Sie auf einen Versicherer mit großem, gemischtem Bestand und einem Tarif, der für Neukunden offen bleibt — das stützt Ihre Altersrückstellungen langfristig.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Icon Puzzle

So setzen sich Altersrückstellungen zusammen

Altersrückstellungen setzen sich aus verschiedenen Beitragsbestandteilen zusammen, unter anderem aus dem gesetzlichen Zuschlag sowie aus individuell kalkulierten Beitragsbestandteilen. Die genaue Höhe hängt vom Eintrittsalter, vom gewählten Tarif und von der Höhe des Versicherungsbeitrags ab. In manchen Fällen kann der Sparanteil deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen zehn Prozent liegen, etwa bei einem späten Eintritt in die private Kranken­versicherung.


Icon Richterhammer und Gesetz

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kalkulation der Altersrückstellungen sind im Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG), im Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG) und in der Kranken­versicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt. Seit dem 1. Januar 2000 sind alle Versicherer verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschlag von genau zehn Prozent zur Bildung von Altersrückstellungen zu erheben (Quelle: § 149 VAG). Der interne Tarifwechsel und der Übertragungswert sind in § 204 VVG geregelt (Quelle: § 204 VVG). Die konkreten Kalkulationsvorgaben, etwa zum Rechnungszins, stehen in der KVAV (Quelle: KVAV).

Experten-Tipp:
Die zehn Prozent sind kein Sparziel, sondern eine Untergrenze

„Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent wird oft als das Maß der Altersrückstellung verstanden. Das ist ein Irrtum: Es ist eine gesetzliche Untergrenze, kein bedarfsgerechter Sparbetrag. Wer spät einsteigt, braucht real ein Vielfaches davon. Lassen Sie sich vor Abschluss den tatsächlichen Sparanteil im Tarif zeigen – erst diese Zahl verrät, wie tragfähig Ihre Beiträge im Alter wirklich kalkuliert sind.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Warum steigen die Beiträge trotz Altersrückstellungen?

Die Beiträge steigen trotz Altersrückstellungen, weil die Rücklagen auf Annahmen beruhen, die sich im Lauf der Jahrzehnte verändern. Altersrückstellungen dämpfen Beitragserhöhungen, sie verhindern sie aber nicht vollständig. Zum 1. Januar 2026 stiegen die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung für rund 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich 13 Prozent (Quelle: PKV-Verband).

Die Rückstellungen werden auf Basis aktueller Annahmen kalkuliert – unter anderem zur Lebenserwartung, zu den zu erwartenden Gesundheitskosten und zu den Zinserträgen. Treffen diese Annahmen nicht ein, kann ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf entstehen. Beitragserhöhungen dürfen allerdings nur erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten im Tarif von den ursprünglichen Annahmen signifikant abweichen (Quelle: § 203 VVG).


Die wichtigsten Ursachen für steigende Beiträge

Vier Entwicklungen führen zu Beitragsanpassungen in der privaten Kranken­versicherung trotz vorhandener Altersrückstellungen:

  • Medizinischer Fortschritt: Neue Behandlungsmethoden, Medikamente und Geräte verbessern die Versorgung, sind aber teurer als bisherige Verfahren.
  • Steigende Leistungsausgaben: Die Gesundheitskosten wachsen insgesamt schneller als ursprünglich kalkuliert, auch durch häufigere Behandlungen.
  • Niedriger Rechnungszins: Die Altersrückstellungen werden verzinslich angelegt. Sinken die erzielbaren Zinsen unter den kalkulierten Rechnungszins, fehlt ein Teil der erwarteten Erträge und muss über Beiträge ausgeglichen werden.
  • Gestiegene Lebenserwartung: Versicherte beziehen länger Leistungen, als bei Vertragsabschluss angenommen wurde – das angesparte Kapital muss für mehr Jahre reichen.

Diese Ursachen sind keine Schwäche der Altersrückstellung, sondern Folge langfristiger Entwicklungen, die niemand über Jahrzehnte exakt vorhersagen kann. Ohne Altersrückstellungen würden die Beiträge im Alter deutlich stärker steigen.

Experten-Tipp:
Konstante Beiträge im Alter sind ein Versprechen, das so nicht hält

„Altersrückstellungen werden gern als Garant für stabile Beiträge verkauft. Ehrlich ist: Sie dämpfen Erhöhungen, sie verhindern sie nicht. Medizinischer Fortschritt und ein niedriger Rechnungszins treiben die Beiträge weiter. Planen Sie deshalb von Anfang an einen Puffer ein und prüfen Sie alle paar Jahre Ihren Tarif – wer mit Erhöhungen rechnet, gerät später nicht unter Druck.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Icon Achtung

Besondere Situationen und Grenzen der Altersrückstellungen

Altersrückstellungen sindkein persönliches Vermögen, über das frei verfügt werden kann. Das heißt auch: Bei einer Kündigung der privaten Kranken­versicherung werden sie nicht ausgezahlt. Das hat der Bundesgerichtshof bereits 1999 entschieden (Quelle: BGH, Urteil vom 21.04.1999, Az. IV ZR 192/98). In einigen Situationen greifen Sonderregelungen oder Einschränkungen bei der Wirkung der Altersrückstellungen.


Icon Euroscheine und Münzen

Notlagentarif

Wer seine Beiträge zur privaten Kranken­versicherung nicht mehr zahlen kann, wird in den sogenannten Notlagentarif überführt (Quelle: § 153 VAG). In diesem Tarif werden die Altersrückstellungen zur Senkung der aktuellen Beiträge verwendet. Je länger Versicherte sich im Notlagentarif befinden, desto mehr Rückstellungen werden aufgebraucht. Während dieser Zeit werden auch keine weiteren Altersrückstellungen gebildet. Bei einer Rückkehr in den ursprünglichen Tarif fallen die Beiträge dann meist höher aus als vorher.


Icon gegensätzliche Pfeile

Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung

Ein Wechsel von der privaten Kranken­versicherung zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung führt zum vollständigen Verlust der Altersrückstellungen. Sie verbleiben beim bisherigen Versicherer und verfallen aus Sicht des Versicherten. Wer jedoch eine Rückkehr in die private Kranken­versicherung absehen kann, kann durch den Abschluss einer Anwartschafts­versicherung die Rückstellungen und Konditionen seines ursprünglichen Vertrags sichern.

Experten-Tipp:
Beim GKV-Wechsel die Rückstellungen nicht einfach abschreiben

„Wer zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechselt, verliert seine Altersrückstellungen vollständig – das gilt vielen als unvermeidbar. Ist es nicht: Zeichnet sich eine spätere Rückkehr ab, sichert eine Anwartschafts­versicherung Rückstellungen und Konditionen Ihres Vertrags. Lassen Sie vor dem Wechsel prüfen, ob sich das für Sie rechnet. Wir beraten Sie kostenfrei.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers?

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer geht ein Großteil der Altersrückstellungen verloren. Mitnehmbar ist nur der sogenannte Übertragungswert. Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Unternehmens ist dagegen unproblematisch.

Altersrückstellungen gehen zum Großteil verloren

Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungs­unternehmens ist aus Sicht der Altersrückstellungen unproblematisch. Die Rückstellungen werden vollständig auf den neuen Tarif übertragen (Quelle: § 204 VVG). Anders sieht es bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter aus:

Icon gegensätzliche Pfeile
  • Bei Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, gehen sämtliche Altersrückstellungen beim Wechsel verloren.
  • Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009 ist die Mitnahme eines Teils der Rückstellungen möglich. Dieser Teil wird als Übertragungswert bezeichnet und entspricht dem Betrag, der in einem Basistarif angespart worden wäre.

Praxisbeispiel: Wechsel nach 14 Jahren

Eine Versicherte, Angestellte, wechselte nach 14 Jahren in einem hochwertigen PKV-Tarif zu einem günstigeren Anbieter. Von ihren angesparten Rückstellungen konnte sie nur den Basistarif-Anteil mitnehmen. Der Großteil ihrer Rücklagen blieb beim alten Versicherer. Ihr neuer Beitrag fiel dadurch dauerhaft höher aus als erwartet.

Dieses Beispiel zeigt, wie schnell ein Wechsel teuer werden kann. Ob es Sie genauso treffen würde, hängt allein von Ihrem Vertrag ab. Bevor Sie kündigen, lassen Sie uns Ihren möglichen Verlust gemeinsam durchrechnen.

Lohnt sich ein Wechsel – oder kostet er Sie Ihre Altersrückstellungen?

Ob sich ein Anbieterwechsel trotz Rückstellungsverlust rechnet, lässt sich nur mit Ihren konkreten Zahlen beurteilen. Wir wägen für Sie den möglichen Verlust gegen den Beitragsvorteil ab — kostenfrei und unverbindlich. Unsere Berater haften für ihre Empfehlung, deshalb wird unsere PKV-Beratung von Finanztip empfohlen.

  • Übertragungswert realistisch eingeschätzt
  • Verlust gegen Beitragsvorteil abgewogen
  • Auch der interne Tarifwechsel wird geprüft
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Übertragungswert der PKV

Der Übertragungswert der PKV ist der Teil Ihrer Altersrückstellungen, den Sie bei einem Anbieterwechsel mitnehmen können. Er entspricht dem Betrag, der in einem Basistarif angespart worden wäre – und liegt damit in der Regel bei rund 20 bis 35 Prozent der bisher gebildeten Rückstellungen.

Diese Spanne ist eine grobe Orientierung und keine gesetzlich festgelegte Größe. Wie hoch der Übertragungswert im konkreten Fall ausfällt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Je leistungsstärker und länger Ihr bisheriger Tarif war, desto größer ist der Anteil, der nicht übertragbar ist.


Wie erfahre ich meinen Übertragungswert?

Ihren konkreten Übertragungswert erfahren Sie direkt bei Ihrem Versicherer. Die Versicherer sind verpflichtet, den Versicherungsnehmern den Übertragungswert einmal jährlich mitzuteilen. Bestehen Sie auf dieser Angabe, bevor Sie über einen Wechsel entscheiden – nur so können Sie den möglichen Verlust realistisch einschätzen.

Icon Sprechblase mit Haken

Was passiert mit den restlichen Rückstellungen?

Die Rückstellungen aus den Beitragsanteilen, mit denen überdurchschnittliche Leistungen wie die sogenannte Chefarztbehandlung abgesichert wurden, können nicht übertragen werden. Je leistungsstärker ein Tarif war, desto höher ist also auch der Verlust an Rückstellungen bei einem Anbieterwechsel.

Icon rotes X

Kann ich mir den Übertragungswert auszahlen lassen?

Den Übertragungswert können Sie sich nicht direkt auszahlen lassen. Er wird bei einem Anbieterwechsel von Versicherer zu Versicherer übertragen und fließt dort in Ihre neuen Altersrückstellungen – er kommt also nie auf Ihr eigenes Konto.

Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell ausgeschlossen. Wechseln Sie zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung, verfallen die Rückstellungen vollständig beim alten Versicherer, statt ausgezahlt zu werden.

Icon Geldscheine wechseln

Altersrückstellungen auf Krankenzusatz­versicherung übertragen

Einige Versicherer ermöglichen es, angesparte Altersrückstellungen zu erhalten, wenn bei einer Kündigung der privaten Kranken­versicherung eine private Krankenzusatz­versicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen wird. Voraussetzung ist, dass dies ausdrücklich in den Versicherungs­bedingungen geregelt ist.

Icon geschwungener Pfeil

Was Sie als Versicherter konkret tun können

Wenn Ihr Beitrag steigt oder Sie über einen Wechsel nachdenken, haben Sie mehrere konkrete Handlungsoptionen – vom internen Tarifwechsel bis zur gerichtlichen Beitragsprüfung. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.

Tarifwechsel statt Anbieterwechsel prüfen

Der interne Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist meist die bessere Alternative zum Anbieterwechsel. Der Grund: Ihre Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten (Quelle: § 204 VVG). Sie haben ein gesetzliches Recht, in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers zu wechseln.

So können Sie Ihren Beitrag senken, ohne den über Jahre angesparten Rückstellungsschatz zu verlieren. Gerade für langjährig Versicherte ist das oft der Königsweg, den ein reiner Anbietervergleich nicht zeigt.

Welcher gleichartige Tarif Ihres Versicherers Ihren Beitrag senkt und dabei Ihre Altersrückstellungen erhält, sieht ein reiner Anbietervergleich nicht. Wir prüfen den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG für Sie – kostenfrei und mit Haftung für unsere Empfehlung.


Eigenen Übertragungswert erfragen

Fragen Sie Ihren Übertragungswert aktiv bei Ihrem Versicherer ab, bevor Sie eine Wechselentscheidung treffen. Da der Versicherer ihn ohnehin einmal jährlich mitteilen muss, haben Sie ein Anrecht auf diese Zahl. Erst wenn Sie wissen, wie viel Sie mitnehmen und wie viel Sie verlieren, lässt sich ein Wechsel seriös bewerten.

Icon Sprechblasen

PKV-Ombudsmann und gerichtliche Beitragsprüfung

Bei Streit mit Ihrem Versicherer können Sie sich kostenfrei an den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflege­versicherung wenden. Er vermittelt neutral zwischen Versicherten und Versicherern. Halten Sie eine Beitragserhöhung für unrechtmäßig, können Sie diese zusätzlich gerichtlich überprüfen lassen. Gerichte haben in der Vergangenheit Beitragsanpassungen für unwirksam erklärt, wenn die Begründung des Versicherers formal fehlerhaft war.

Icon Personalbeschaffung

Höhere Beiträge bei Anbieterwechsel

Sie sollten einen Wechsel der privaten Kranken­versicherung sorgfältig prüfen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits langjährig privat krankenversichert sind. Denn in solchen Fällen können Ihnen durch den Verlust der Altersrückstellungen langfristig deutlich höhere Beiträge entstehen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Einschätzung durch erfahrene Experten, die den möglichen Verlust gegen den Beitragsvorteil abwägen. Lassen Sie sich daher kostenfrei zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten.

Icon Treppe mit Pfeil

Beitrag senken, Altersrückstellungen behalten – wir zeigen Ihnen den Weg

Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag senken, ohne Ihre über Jahre angesparten Rückstellungen zu verlieren. Welcher gleichartige Tarif Ihres Versicherers dafür in Frage kommt, prüfen wir kostenfrei für Sie.

  • Internen Tarifwechsel nach § 204 VVG geprüft
  • Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten
  • Unsere PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Altersrückstellungen in anderen Versicherungen

Private Versicherungen

Auch in anderen privaten Versicherungen gibt es Altersrückstellungen, allerdings mit abweichenden Regelungen:

  • In der privaten Pflegepflicht­versicherung werden ebenfalls Altersrückstellungen gebildet. Anders als in der privaten Kranken­versicherung können diese bei einem Anbieterwechsel vollständig mitgenommen werden (Quelle: § 148 VAG).
  • In manchen Krankenzusatz­versicherungen, zum Beispiel in der Krankenhaus- oder Zahnzusatz­versicherung, gibt es Tarife mit Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und können bei einer Kündigung verloren gehen, insbesondere bei leistungsstarken Tarifen.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzliche Kranken­versicherung kennt keine Altersrückstellungen. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge der jungen und gesunden Versicherten finanzieren die Gesundheitskosten der älteren und kranken Mitglieder.

Die häufigsten Fragen zu Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung

Wie funktionieren Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung?

Altersrückstellungen sind Kapital, das Ihr Versicherer in jungen Jahren aus einem Zuschlag zu Ihrem Beitrag bildet und verzinslich anlegt. Im Alter wird dieses Guthaben genutzt, um Beitragserhöhungen abzufedern, sodass Ihr Monatsbeitrag möglichst stabil bleibt. Fachlich heißt diese Rücklage auch Alterungsrückstellung – beide Begriffe meinen dasselbe.

Was ist der Unterschied zwischen Altersrückstellung und Alterungsrückstellung?

Es gibt keinen. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Rücklage, die Ihr Versicherer für steigende Gesundheitskosten im Alter bildet. „Alterungsrückstellung“ ist der Fachbegriff aus dem Gesetzestext, „Altersrückstellung“ die im Alltag gebräuchlichere Variante. In Versicherungs­bedingungen und Aufsichtsrecht finden Sie meist die Schreibweise mit „Alterung“.

Welchen Einfluss hat mein Einstiegsalter auf den Beitrag?

Je früher Sie in die private Kranken­versicherung wechseln, desto länger kann angespart werden. Ein früher Einstieg führt daher zu niedrigeren Sparanteilen und einem günstigeren Gesamtbeitrag. Bei einem späten Einstieg muss derselbe Rückstellungsbedarf in wenigen Jahren aufgebracht werden, was die monatlichen Kosten deutlich erhöht.

Wie hoch sind die Altersrückstellungen in meinem Vertrag und wie erfahre ich das?

Eine pauschale Höhe gibt es nicht, weil sie von Eintrittsalter, Tarif und Beitrag abhängt. Den für Sie relevanten mitnehmbaren Betrag – den Übertragungswert – muss Ihr Versicherer Ihnen einmal jährlich mitteilen. Fragen Sie diese Zahl aktiv ab, bevor Sie über einen Wechsel entscheiden. Erst dann lässt sich ein möglicher Verlust realistisch einschätzen.

Ab wann zahle ich den Zuschlag für Altersrückstellungen – und wann fällt er weg?

Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2000 gilt zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von genau zehn Prozent auf Ihren Beitrag, geregelt in § 149 VAG. Dieser Zuschlag fließt vollständig in die Altersrückstellungen. Mit Vollendung des 61. Lebensjahres entfällt er automatisch – Ihr Beitrag sinkt dann rechnerisch um diesen Anteil.

Warum zahlen Kinder keine Altersrückstellungen?

In Kindertarifen der privaten Kranken­versicherung werden keine Rückstellungen gebildet, weil diese Tarife günstig kalkuliert sind. Erst mit dem Eintritt in einen Erwachsenentarif, spätestens ab dem 21. Lebensjahr, beginnt die Bildung der Altersrückstellungen.

Warum kann ich mir die Altersrückstellungen nicht auszahlen lassen?

Der Bundesgerichtshof hat 1999 entschieden, dass Altersrückstellungen kein frei verfügbares Vermögen sind (BGH, Az. IV ZR 192/98). Sie dienen ausschließlich der Beitragssicherung und werden weder bei Kündigung noch bei einem Wechsel an Sie persönlich ausgezahlt. Auch den Übertragungswert erhalten Sie nicht aufs Konto – er wird nur von Versicherer zu Versicherer übertragen.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen, wenn ich kündige?

Bei einer reinen Kündigung ohne Anschlussvertrag verfallen die Rückstellungen und verbleiben beim Versicherer. Können Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen, werden Sie in den Notlagentarif überführt – dort werden die Rückstellungen zur Senkung des laufenden Beitrags eingesetzt und nach und nach aufgebraucht. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, retten Sie nur den Übertragungswert.

Was passiert mit den Altersrückstellungen bei meinem Tod?

Die Altersrückstellungen sind nicht vererbbar und fließen nicht in den Nachlass. Sie sind kein persönliches Guthaben, sondern Teil eines Versicherungskollektivs. Verstirbt eine versicherte Person, verbleiben die für sie gebildeten Rücklagen im Kollektiv und kommen den übrigen Versicherten des Tarifs zugute. Mitversicherte Angehörige in eigenen Tarifen behalten ihre eigenen Rückstellungen davon unberührt.

Wie werden die Altersrückstellungen in der PKV steuerlich behandelt?

Der Anteil Ihres Beitrags, der in die Altersrückstellung fließt, ist Teil des PKV-Beitrags und damit grundsätzlich als Vorsorgeaufwand absetzbar – allerdings nur im Rahmen der Basisabsicherung nach § 10 EStG. Eine gesonderte steuerliche Behandlung allein für die Altersrückstellung gibt es nicht. Beiträge für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bleiben außen vor.

Wie zuverlässig verhindern Altersrückstellungen Beitragserhöhungen im Alter?

Sie verhindern Erhöhungen nicht vollständig, sondern dämpfen sie. Rückstellungen beruhen auf Annahmen zu Lebenserwartung, Kostenentwicklung und Zins. Weichen die tatsächlichen Kosten stark ab, sind Anpassungen erlaubt – allerdings deutlich geringer, als es ohne Rückstellungen der Fall wäre. Ohne dieses Kapitalpolster würde Ihr Beitrag im Alter sprunghaft steigen.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
transparent-beraten.de GmbH 684 Bewertungen auf ProvenExpert.com