Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Kranken­versicherung (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sozial­versicherungspflichtige Angestellte haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung.
  • Der Arbeitgeberzuschuss beträgt im Jahr 2024 maximal 421,76 Euro pro Monat.
  • Für Rentner, Selbständige, Beamte und die Bezuschussung von Familienangehörigen gelten besondere Bedingungen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung erhalten, wie hoch der Zuschuss maximal ist und wie Ihre Familienmitglieder von Ihrem Arbeitgeberzuschuss profitieren können.

Inhalt dieser Seite
  1. Arbeitgeberzuschuss 2024
  2. Regeln und Bedingungen
  3. Zuschuss für Kinder und Ehepartner
  4. Regelungen für Teilzeitbeschäftigte
  5. Fazit

So hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2024

Sind Angestellte gesetzlich versichert, teilen sie sich den Beitrag zu ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung (14,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens plus durchschnittlich 1,7 Prozent Zusatzbeitrag) zu gleichen Teilen mit ihrem Arbeitgeber. Auch bei privat versicherten Angestellten greift das paritätische Prinzip: Der Arbeitgeber beteiligt sich anteilig an den Kosten der privaten Kranken- und Pflege­versicherung.

Im Regelfall fällt der Zuschuss genauso hoch aus, wie er bei einem gesetzlich Versicherten bemessen wäre. Im Jahr 2024 beträgt der Zuschuss für die private Kranken­versicherung (PKV) maximal 421,76 Euro im Monat. Bei Familien oder Beschäftigten in Teilzeit gibt es jedoch Unterschiede. Diesen Zuschuss gibt es für private Krankenvoll­versicherungen, aber nicht für Krankenzusatz­versicherungen.

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss 2024 berechnet?

Arbeitgeber zahlen in der Regel die Hälfte der Kranken­versicherungsbeiträge inklusive der Zusatzbeiträge. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag, der für privat ebenso wie für gesetzlich versicherte Angestellte gilt. Dieser ergibt sich aus dem gesetzlich festgehaltenen Arbeitgeberanteil sowie der Beitragsbemessungsgrenze und kann Änderungen unterliegen, beispielsweise durch Anpassungen des Gesetzgebers. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, wie viel Gehalt maximal zur Berechnung der Zuschüsse herangezogen werden kann. Folgende Regelungen gelten für 2024:

  • die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2024 beträgt 5.175 Euro brutto pro Monat.
  • Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 7,3 Prozent des Bruttogehalts plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 Prozent – also die Hälfte der GKV-Beiträge (2024: 8,15 Prozent).
  • Daraus ergibt sich der maximale Zuschuss von 421,76 Euro, der auch für PKV-Mitglieder gilt.
  • Selbst­beteiligungen und Beitragsrückerstattungen haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss.

Rechenbeispiele

Sofern ein Angestellter für seine private Kranken­versicherung also insgesamt 400 Euro zahlt, würde er 200 Euro dafür vom Arbeitgeber erhalten, also die Hälfte.

Wer hingegen für seine private Kranken­versicherung 900 Euro zahlt, bekommt nicht etwa 450 Euro (die Hälfte), sondern den oben genannten maximalen Arbeitgeberzuschuss von 421,76 Euro, also einen prozentual geringeren Anteil.

Ist der Zuschuss lohnsteuerpflichtig?

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist steuerfrei. Er wird auch nicht von Selbst­beteiligungen oder Rückzahlungen der Kranken­versicherung beeinflusst. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr und übernimmt z.B. auch Selbst­beteiligungen, sind diese Zuzahlungen als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung anzugeben.

Wer zahlt bei Mehrfachbeschäftigung?

Hat ein privat versicherter Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber, teilt sich der Zuschuss anteilig nach der Höhe des jeweiligen Entgelts auf diese auf.

Gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss zur Pflege­versicherung?

Mit der privaten Kranken­versicherung schließen Versicherte auch eine private Pflege­versicherung ab. Ihre Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung. Sie wird analog zur privaten Kranken­versicherung vom Arbeitgeber bezuschusst.

Im Jahr 2024 beziffert sich der Beitragssatz für eben diese Pflege­versicherung entweder auf:

  • 3,4 %
  • oder 4 % bei Kinderlosen über 23 Jahre

Die Beitragsbemessungsgrenze ist mit der der Kranken­versicherung identisch. Mit der prozentualen Angabe sowie der Beitragsbemessungsgrenze kann nun leicht der maximale Zuschuss zur Pflege­versicherung errechnet werden. Für Versicherte mit Kindern beträgt er 87,98 Euro.

Wer erhält den Arbeitgeberzuschuss?

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeberzuschuss ausgezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. ob es sich beim Empfänger um einen sozial­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und dessen Angehörigen handelt und ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird. Für Beamte, Selbständige, Rentner und Geschäftsführer gelten andere Regeln.

Zuschuss an Arbeit gebunden

Er wird nur gezahlt, solange Angestellte tatsächlich arbeiten. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird er im Rahmen der Gehaltsfortzahlung für maximal sechs Wochen weitergezahlt, danach nicht mehr (in dieser Situation auch relevant: die Arbeitsunfähigkeits­versicherung). Auch während der Elternzeit erhält man keinen Arbeitgeberzuschuss. In letzterem Fall ist jedoch unter Umständen ein gewisser Ausgleich über den Arbeitgeberanteil des arbeitenden Elternteils möglich. Bei Kurzarbeit hingegen wird ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Lesen Sie zum Thema Kurzarbeit gerne auch unsere Seite zu ihren Auswirkungen auf die private Kranken­versicherung:

Private Kranken­versicherung und Kurzarbeit


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Nachweis nötig

Angestellte müssen dem Arbeitgeber die Höhe ihres Beitrags zur privaten Kranken­versicherung nachweisen. Das entsprechende Dokument kann beim Versicherer angefordert werden.


Anforderungen an den Vertrag

Damit der Angestellte einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hat, muss die Versicherung

  • möglichst ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie Krankentagegeld beinhalten
  • Altersrückstellungen bilden
  • die Beiträge nach den üblichen ­versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen
  • auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichten.

Allerdings erfüllen Versicherungstarife diese Bedingungen in der Regel, sodass dies in der Praxis kein Hindernis darstellt.

So erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss

  1. Private Kranken­versicherung mit den o. g. Anforderungen abschließen
  2. Nachweis über die Höhe der Beiträge beim PKV-Versicherer einholen und beim Arbeitgeber einreichen
  3. Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte der Beiträge bzw. maximal in Höhe von 403,99 € erhalten
  4. Achtung bei Änderung der Familiensituation: Dies muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden

Wer hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss ist für sozial­versicherungspflichtige Arbeitnehmer und unter Umständen auch für deren Familienmitglieder vorgesehen. Für andere Berufsgruppen in der PKV gibt es eigene Regelungen.

  • Ein Anrecht auf den Arbeitgeberzuschuss haben sozial­versicherungspflichtige Angestellte – Geschäftsführer oder Gesellschafter haben diesen entsprechend auch, wenn sie sozial­versicherungspflichtig sind, aber nicht bei Sozial­versicherungsbefreiung.
  • Beamte und Beamtenanwärter erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, sondern Beihilfe. Auch ihre Familien haben Anspruch darauf. Der Umfang der Beihilfe hängt vom Status der Beamten und vom Bundesland ab.
  • Selbständige haben keinen Arbeitgeber und erhalten entsprechend keinen Zuschuss – zumindest gilt das für die meisten Branchen. Für Künstler und Publizisten z.B. nimmt die Künstlersozialkasse die Rolle des Arbeitgebers ein und zahlt die entsprechenden Zuschüsse. Dafür müssen diese Berufsgruppen aber auch anderen Anforderungen entsprechen, um sich privat versichern zu können.
  • Geht ein Angestellter in Rente, zahlt der Arbeitgeber keine Zuschüsse mehr zur PKV. Dafür werden die PKV-Beiträge nun von der gesetzlichen Renten­versicherung bezuschusst.

Arbeitgeberzuschuss für Kinder und Ehepartner

Erreicht der Arbeitgeberzuschuss für einen Angestellten noch nicht den Höchstbetrag, steht die Differenz unter Umständen dessen Familienmitgliedern als Zuschuss zu deren privater Kranken­versicherung zu.

Beispiel: So profitieren Familienmitglieder

Um bei dem oben genannten Beispiel zu bleiben: Bei einer PKV, die monatlich 400 Euro kostet, bezuschusst der Arbeitgeber 200 Euro. Zum Höchstbetrag von rund 422 Euro verbleiben also etwa 222 Euro. Diese zahlt der Arbeitgeber nun als Zuschuss für Kinder oder Ehepartner, die normalerweise in der GKV familienversichert wären.

Kein Zuschuss bei erreichtem Höchstbetrag

Sofern der Angestellte bereits eigenständig den Höchstbetrag erreicht oder überschreitet, erfolgt keine Bezuschussung für die Familie. Das ist unabhängig davon, ob diese eigentlich in einer gesetzlichen Kranken­versicherung familienversichert wären. Andersherum ist das nicht der Fall. Die Nutzung der oben genannten Differenz ist also daran gebunden, dass die Familienmitglieder eigentlich in der GKV familienversichert wären.

Was passiert während der Elternzeit?

Solange das Arbeitsverhältnis ausgesetzt ist, müssen auch keine Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden. Entsprechend zahlen privat versicherte Arbeitnehmer während der Elternzeit die gesamte Versicherungsprämie allein. Verheirateten Paaren steht jedoch unter Umständen ein gewisser Ausgleich offen: Sind beide Partner privat versichert und arbeitet ein Partner weiterhin Vollzeit, kann dieser jedoch für die Dauer der Elternzeit eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der maximale Zuschuss noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die private Kranken­versicherung in der Elternzeit

Regelungen für Teilzeitbeschäftigte

Wer in Teilzeit arbeitet, ist in aller Regel nicht privat versichert. Dennoch kann es unter Umständen vorkommen, dass Teilzeitbeschäftigte in der PKV versichert sind, beispielsweise weil sie die Anforderungen erfüllen, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wegen ihres Alters nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückwechseln können oder weil die Teilzeitarbeit nur temporär angedacht ist.

Geringere Zuschüsse für Teilzeitbeschäftigte

In diesem Fall fällt die Bezuschussung jedoch weitaus geringer aus, da Angestellte in Teilzeit erwartungsgemäß relativ wenig (oder zumindest weniger) verdienen, das Einkommen also unter der Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt ist. Der Arbeitgeber müsste auf ein niedrigeres Einkommen geringere Sozialbeiträge zahlen, folglich reduziert sich auch die reale Bezuschussung der PKV.

Rechenbeispiel

TeilzeitVollzeit
Gehalt (brutto)1.800 €5.600 €
Monatsbeitrag PKV600 €600 €
Arbeitgeberzuschuss145,80 €300 €

Der Privatversicherte zahlt 600 Euro monatlich für seine private Kranken- und Pflege­versicherung. Für seine Teilzeitarbeit verdient er 1.800 Euro brutto. Der Zuschuss des Arbeitgebers beläuft sich nicht, wie mitunter fälschlich angenommen, auf 300 Euro (die Hälfte). Stattdessen ist er in seiner Höhe auf die eingangs erwähnten 7,3 + 0,85 Prozent gedeckelt. Bei dem genannten Bruttoeinkommen wären das also 146,70 Euro. Dieser Betrag ist der Zuschuss, den der Arbeitgeber an seinen privatversicherten Arbeitnehmer in Teilzeit auszahlt.

Zum Vergleich: Würde unsere Beispielperson Vollzeit arbeiten und entsprechend über der Versicherungspflicht­grenze verdienen – sagen wir: 5.600 Euro – würde der Arbeitgeber den maximalen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 421,76 Euro übernehmen. 8,15 Prozent von seinem Brutto würden den Maximalzuschuss mit 456,40 Euro übersteigen.


Kaum Vorteile bei geringen Einkommen

Teilzeitangestellte und Geringverdiener profitieren kaum bis gar nicht von der PKV-Bezuschussung. Anders als bei der GKV, wird bei dieser ein „fester“ Betrag (der jährlich angepasst wird) abgerufen, während sich die gesetzliche Kranken­versicherung an der Höhe des Einkommens orientiert. Die prozentual bemessene Bezuschussung ist in beiden Situationen niedrig. Daher ist die private Kranken­versicherung für geringere Einkommen kaum lohnenswert.

Fazit

Vollzeitbeschäftigte haben gegenüber Selbständigen in der PKV einen Vorteil: Ihr Arbeitgeber beteiligt sich per Arbeitgeberzuschuss an der privaten Kranken­versicherung. Dies gilt natürlich nur für diejenigen Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV erfüllen. Dadurch können sie jeden Monat mehrere hundert Euro sparen.


Die häufigsten Fragen zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV?

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2024 zahlt der Arbeitgeber maximal 8,15 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze als Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung. Dies entspricht 2024 einem maximalen Zuschuss von 421,76 Euro pro Monat.

Ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV Pflicht?

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Ja, dem Angestellten steht bei einer privaten Kranken­versicherung der Zuschuss des Arbeitgebers zu. Somit sollen privat und gesetzlich versicherte Angestellte im Unternehmen gleichbehandelt werden. Schließlich werden auch die Beiträge zur GKV hälftig übernommen.

Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei?

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Ja, die Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung sind steuerfrei.

Muss ich bei einer Beitragsrückerstattung den Arbeitgeberzuschuss anteilig zurückzahlen?

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Nein, die Beitragsrückerstattungen erhalten Sie, wenn Sie eine bestimmte Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie, weil Sie PKV-versichert und angestellt sind. Dies hat miteinander nichts zu tun.

Was passiert bei Teilzeitarbeit mit dem Arbeitgeberzuschuss?

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Der Arbeitgeberzuschuss ändert sich auch bei Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung nicht: Der Arbeitgeber zahlt weiterhin 8,15 Prozent (Stand: 2024) des Bruttogehalts. Dies ist bei Teilzeitarbeit natürlich weniger – bei gleichbleibenden PKV-Beiträgen.

Was passiert bei Elternzeit mit dem Arbeitgeberzuschuss?

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Nimmt man sich Elternzeit, erlischt der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, da die Arbeit ruht. Ist der Ehepartner ebenfalls PKV-versichert, kann unter Umständen sein Arbeitgeberzuschuss mitgenutzt werden.

Können andere Familienmitglieder meinen Arbeitgeberzuschuss zur PKV mitnutzen?

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Ja, wenn diese Familienmitglieder bei Ihnen in der Familien­versicherung der GKV mitversichert wären. In diesem Fall und unter Beachtung weiterer Kriterien für Kinder und Ehepartner, können diese Ihren Arbeitgeberzuschuss mitnutzen. Solange dieser nicht durch Sie bereits ausgeschöpft ist – am Betrag des maximalen Zuschusses ändert sich nichts.

Wer zahlt den Arbeitgeberzuschuss bei Rentnern?

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Wenn man in Rente geht, zahlt nicht mehr der Arbeitgeber sondern die gesetzliche Renten­versicherung einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen. Dies muss der Rentner beantragen. Anschließend erhält er 7,3 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der gesetzlichen Kranken­versicherung als Zuschuss für die PKV.

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Katharina Burnus
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