Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie bei einer Baufinanzierung mit der Riester-Rente beachten müssen, welche Riester-Modelle sich dafür am besten eignen und wie Sie Ihr Riester-Guthaben für die Darlehenstilgung nutzen können.
Inhalt dieser SeiteBaufinanzierung mit der Riester-Rente: Wie funktioniert das?
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vier Varianten der Riester-Rente vor:
Wer sich sein eigenes Zuhause bauen möchte, wählt folglich das Modell Wohn-Riester. Gekoppelt ist dieses an die Eigennutzung einer Immobilie. Selbige darf also nicht gebaut und anschließend vermietet werden, der Riester-Sparer muss diese selbst bewohnen. Als Grundlage dafür dient das im Frühling 2008 verabschiedete „Eigenheimgesetz“, mit dem sowohl der Erwerb als auch die Baufinanzierung einer eigenen Immobilie abgedeckt werden, sofern der Riester-Sparer sie selbst bewohnt. Das Gesetz wurde damals rückwirkend in Kraft gesetzt, besitzt also bereits Gültigkeit ab dem 1. Januar 2008.
Die Erweiterung des Riester-Modells trägt den Namen „Eigenheimrente“, wobei der Begriff „Wohn-Riester“ mittlerweile weitaus geläufiger ist.
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Immobilie mit bestehendem Riester-Vertrag finanzieren
Bei einer geplanten Baufinanzierung haben Riester-Sparer die Möglichkeit, entweder Teile oder das gesamte Kapital aus dem Riester-Vertrag für das künftige Eigenheim zu verwenden. Üblicherweise ist in den ersten Jahren weder eine Auszahlung noch eine Beleihung der Beträge auf dem Riester-Konto vorgesehen, die Baufinanzierung erlaubt aber eine Ausnahme, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird. In dieser Situation würde der Riester-Sparer seinen bisher bestehenden Vertrag umwandeln. Welches Riester-Modell bis dahin genutzt wurde, spielt keine Rolle.
Bisherigen Riester-Vertrag für Baufinanzierung nutzen
Das im bisherigen Riester-Vertrag angesparte Kapital lässt sich auf verschiedene Art und Weise verwenden, darunter:
Wichtige Zulagen für die Baufinanzierung
Die bereitgestellten Riester-Zulagen fließen in die Sondertilgung des Darlehens. Bezüglich der Zulagen gelten die identischen Vorschriften, wie auch bei anderen Riester-Arten. Folgende Zulagen können Anleger vom Staat erhalten:
Weitere Informationen zu den Riester-Zulagen und wie Sie diese beantragen, finden Sie hier:
Baufinanzierung mit Auszahlung
Eine Umwandlung der Riester-Rente ist nicht zwangsläufig erforderlich. Es ist möglich, bis zu 100 Prozent des Guthabens zu entnehmen und dieses dann eigenständig für die Baufinanzierung aufzuwenden. Eine „Plünderung“ des Riester-Guthabens ist ab Einlagen in Höhe von ehemals 10.000 Euro, aktuell 3.000 Euro möglich. Die staatlichen Zulagen gehen dann nicht verloren, wenn mindestens diese Summe oder mehr für die Baufinanzierung verwendet wird. Der Vertrag läuft dann einfach weiter, selbst wenn nichts mehr eingezahlt wird.
Die Entnahme muss bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Außerdem steht jeder Riester-Versicherte in der Pflicht, seinen Vertrag selbständig auf die gültigen Entnahmefristen zu überprüfen.
Achtung: Auszahlung meist die schlechtere Option!
Da die ausgezahlten Riester-Beiträge versteuert werden müssen, ist die Auszahlung normalerweise nicht rentabel. Ein stattlicher Teil des Kapitals, der eigentlich für die Baufinanzierung notwendig wäre, würde stattdessen an den Staat in Form von Steuern übergehen. Die Umwandlung des Vertrags wird daher gemeinhin als die bessere Lösung angesehen.
Riester-Guthaben für Darlehenstilgung nutzen
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufnahme eines Darlehens, welches dann zum regulären Renteneintritt über das ausgezahlte Riester-Guthaben sofort getilgt wird. Der Gesetzgeber hat mit diesen zwei Optionen auf einen wichtigen Umstand reagiert. Wäre diese Auszahlung, wahlweise direkt zur Finanzierung oder nachgestellt zur Tilgung des Darlehens, nicht möglich, würden Riester-Sparer benachteiligt werden, deren Vertrag schon vor der Einführung der neuen Regelung zum 1. Januar 2008 lief. Durch die aktuelle Handhabung bleiben den Riester-Sparern alle Optionen offen und sie können selbst entscheiden, welche sich davon besonders lohnt.
Dabei gilt es unter anderem individuelle Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Höhe der Einlagen oder den aktuellen Steuersatz in dem Jahr, wo das Kapital ausgezahlt wird. Außerdem sind die Gebühren des Riester-Versicherers in Betracht zu ziehen. Zudem erfolgt, sobald es zur Entnahme des Kapitals kam, natürlich keine Verzinsung mehr.
Riester-Rente für Baufinanzierung umwandeln
Wer sich dazu entscheidet, den bisherigen Riester-Vertrag aufzulösen und effektiv in eine Wohn-Riester umzuwandeln, muss dafür zuerst einen neuen Vertrag für eben diese abschließen. Sobald dieser Vertrag besteht, wenden sich Riester-Versicherte an ihren bisherigen Anbieter und beantragen einen Wechsel. Dafür reicht ein formloses Schreiben aus. Üblicherweise sorgt sich der neue Anbieter, also der der Wohn-Riester, um die Kündigung. Außerdem sorgt er dafür, dass das bereits angesparte Kapital „förderunschädlich“ übertragen wird, also keinerlei Zulagen oder Riester-Förderungen verloren gehen.
Voraussetzung hierfür ist weiterhin, dass der Bausparvertrag zur Baufinanzierung als Riester-Produkt zertifiziert ist. Gleichermaßen würde eine Umwandlung bedeuten, dass Riester-Sparer dann ab dem Rentenalter keine monatliche Auszahlung mehr erhalten, da das Kapital in das Eigenheim geflossen ist.
Experten-Tipp: Altersgerechter Umbau
Seit den Änderungen aus dem Jahr 2014 ist es Riester-Sparern möglich, das Riester-Guthaben für den altersgerechten Umbau des Eigenheims aufzuwenden. Beachten Sie hierzu auch unsere separaten Artikel zum Thema Umbau mit Wohn-Riester.
Baufinanzierung ohne bestehenden Riester-Vertrag
Wer unmittelbar in den eigenen vier Wänden wohnen möchte, kann einen Wohn-Riester aufnehmen und diesen Vertrag besparen. Betroffene sollten dann darauf achten, dass sie alle Vorgaben zu den staatlichen Förderungen und Zulagen erfüllen, da diese bei der Tilgung des Hypothekendarlehens langfristig viel Geld ausmachen. In der jüngeren Vergangenheit ist diese Möglichkeit der Baufinanzierung des Eigenheims besonders bei jungen Leuten sehr beliebt, da bei der klassischen Riester-Rente eine generell schlechtere Rentabilität vorliegt, während die Immobilienpreise bereits seit Jahrzehnten kontinuierlich ansteigen.
Eine Baufinanzierung mit der Riester-Rente ist also auf drei Wegen möglich:
- ein neuer Wohn-Riester-Vertrag
- die Entnahme des Kapitals aus einem bestehenden Vertrag
- Umwandlung eines Riester-Vertrags hin zur Wohn-Riester
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