Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen und welche Versicherung hilft?

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Mit welchen Strafen Sie bei Alkohol am Steuer rechnen müssen, ab welcher Promillegrenze der Führerschein weg ist und was Versicherer leisten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was gilt? Auf einen Blick
  2. Ab wann ist es strafbar?
  3. Welche Versicherung hilft?
  4. So gehen Sie vor
  5. Wann hilft die Versicherung nicht?
  6. So sichern Sie sich ab
  7. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strafen für Alkohol am Steuer sind im Bußgeldkatalog für Alkohol gesetzlich geregelt. Ab 0,5 Promille ist die Fahrt eine Ordnungswidrigkeit, beim ersten Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
  • Ab einer Promillegrenze von 1,1 gilt Alkohol am Steuer als Straftat. Es drohen Freiheits- und Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Anzeige. Mit Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall reichen schon 0,3 Promille.
  • Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promille-Regel. Dies bedeutet: Alkohol am Steuer ist grundsätzlich verboten, ebenso für alle unter 21 Jahren. Härtere Strafen drohen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss.
  • Ein Verkehrs­rechtsschutz zahlt Anwalt und Gericht, fordert die Kosten aber zurück, wenn ein Gericht Vorsatz feststellt. Die Kfz-Haftpflicht zahlt das Unfallopfer und holt sich bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurück, die Kasko kürzt bis auf null.

Was gilt bei Alkohol am Steuer? Die Rechtslage auf einen Blick

Alkohol am Steuer ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot und ab 1,1 Promille eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis. Wer mit Ausfallerscheinungen fährt oder einen Unfall verursacht, macht sich schon ab 0,3 Promille strafbar. Für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gilt null Promille.

Wer hilft, wer zahlt?

Verkehrs­rechtsschutz

Zahlt Anwalt und Gericht im Bußgeld- und im Strafverfahren. Stellt ein Gericht rechtskräftig Vorsatz fest, fordert der Versicherer die Kosten zurück.

Kfz-Haftpflicht

Zahlt den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, holt sich vom alkoholisierten Fahrer aber bis zu 5.000 Euro zurück.

Vollkasko

Zahlt den Schaden am eigenen Auto nur gekürzt, bei absoluter Fahruntüchtigkeit unter Umständen gar nicht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Prüft Blutprobe, Messung und Akte und verhandelt über Strafmaß, Fahrverbot und Sperrfrist.


Alkohol am Steuer: Welche Strafen folgen?

Die Strafen für Alkohol am Steuer richten sich nach dem Bußgeldkatalog für Alkohol, der vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) herausgegeben wird. Der Katalog wird in unregelmäßigen Abständen angepasst. Die folgenden zwei Tabellen zeigen zuerst die Ordnungswidrigkeiten ab 0,5 Promille und für Fahranfänger, danach die Straftaten ab 0,3 und ab 1,1 Promille.


Tabelle: Strafen laut Bußgeldkatalog (Stand: 2026)

TatbestandPunkte in FlensburgStrafenFahrverbote und Entzug der FahrerlaubnisOrdnungswidrigkeit oder Straftat
0,5 bis 1,09 Promille2500 €Fahrverbot: 1 MonatOrdnungswidrigkeit
Bei wiederholtem Verstoß21.000 €Fahrverbot: 3 MonateOrdnungswidrigkeit
Ab dem dritten Verstoß21.500 €Fahrverbot: 3 MonateOrdnungswidrigkeit
Fahranfänger ab 0,0 Promille1Bußgeld 250 €Verlängerung Probezeit, Aufbauseminar, ab 0,5 Promille zusätzlich FahrverbotOrdnungswidrigkeit

Tabelle: Straftaten ab 0,3 und ab 1,1 Promille (Stand: 2026)

TatbestandPunkte in FlensburgStrafenFahrverbote und Entzug der FahrerlaubnisOrdnungswidrigkeit oder Straftat
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)2 bis 3Freiheits- oder GeldstrafeFahrverbote bis Entzug der FahrerlaubnisStraftat
Ab 1,1 Promille3Freiheits- oder GeldstrafeEntzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslangStraftat

Quelle: Bußgeldkatalog, Anlage zur BKatV, Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die genannten Werte im Bußgeldkatalog für Alkohol sind lediglich Richtwerte. Sollte ein Richter beispielsweise außergewöhnliche Umstände oder ein besonderes Verhalten des Autofahrers feststellen, können die Strafen abweichen.

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Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit und ab wann eine Straftat?

Ab 0,5 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, ab 1,1 Promille eine Straftat nach § 316 StGB, weil der Fahrer dann als absolut fahruntüchtig gilt. Dazwischen und schon ab 0,3 Promille entscheiden Fahrfehler und Unfälle, ob aus dem Bußgeld ein Strafverfahren wird.

Wie viel Alkohol am Steuer ist noch keine Ordnungswidrigkeit?

Ein Alkoholgehalt von unter 0,5 Promille gilt laut dem Bußgeldkatalog für Alkohol grundsätzlich noch nicht als Ordnungswidrigkeit. Unter besonderen Umständen wie einem Unfall, einem auffälligen Fahrstil oder der Verkehrsgefährdung kann allerdings bereits ein Wert von 0,3 Promille geahndet werden.


Ein kleines Bier reicht oft schon aus

Ein kleines Bier zu 0,33 Liter reicht oft schon, um die 0,3-Promillegrenze zu erreichen. Wer mit diesem Alkoholwert angetroffen wird, hat zwar noch keine Ordnungswidrigkeit begangen, muss allerdings dennoch mit Konsequenzen rechnen, wenn zum Beispiel eine auffällige oder unsichere Fahrweise an den Tag gelegt wird.


Wann gilt Alkohol beim Fahren als Ordnungswidrigkeit?

In der Regel gilt das Autofahren mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Bei der Kontrolle sind Sie noch klar ansprechbar und haben keinen Unfall oder weitere Gefährdung anderer verursacht. Laut Bußgeldkatalog können Sie mit Geldbußen von 500 Euro bis 1.500 Euro rechnen sowie Punkten in Flensburg und „lediglich“ einem Fahrverbot von einigen Monaten.

Als wiederholter Verstoß zählt jede frühere Eintragung wegen Alkohol am Steuer im Fahreignungsregister, auch eine Verurteilung nach § 316 StGB. Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol im Straßenverkehr verjähren nach § 31 OWiG bei Fahrlässigkeit nach einem Jahr, bei Vorsatz nach zwei Jahren. Die Punkte in Flensburg erlöschen allerdings erst nach mehreren Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren (§ 29 StVG).


Wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Das Autofahren ab einem Promillewert von 1,1 gilt als Straftat. Nach § 316 StGB zählt Trunkenheit im Straßenverkehr zu den Verkehrsstraftaten. Die Strafen sind streng:

  • 3 Punkte in Flensburg
  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe möglich, bis zu einem Jahr nach § 316 StGB und bei Gefährdung anderer nach § 315c StGB bis zu zwei Jahren, bei Vorsatz bis zu fünf Jahren
  • Fahrverbot und Entzug des Führerscheins

Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt in der Regel (§ 69 StGB) und legt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren fest (§ 69a StGB). Nach Ablauf des Führerscheinentzugs und der Sperrfrist wird erneut geprüft, ob der Fahrer seinen Führerschein wieder erhält. Bei Wiederholungstätern oder schwerwiegenden Fällen droht ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis.


Anzeige auch bei geringeren Promillewerten möglich

Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss an einem Unfall beteiligt sind, müssen auch bei geringeren Promillewerten mit einer Anzeige rechnen. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen gilt der Fahrer als relativ fahruntüchtig und macht sich ebenfalls nach § 316 StGB strafbar. Sind Personen betroffen, wird in der Regel auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körper­verletzung (§ 229 StGB) gemacht.


Alkoholgrenzen in der Probezeit

Für Fahranfänger gibt es die sogenannte 0-Promille-Regel (§ 24c StVG). Das bedeutet, dass Neulinge am Steuer keinen Alkohol trinken dürfen. Wer dagegen verstößt, muss bereits bei 0,1 Promille mit entsprechenden Strafen rechnen. Die Strafen steigen je nach Alkoholgehalt im Blut.


0-Promille-Regel für alle unter 21 Jahre

Die 0-Promillegrenze gilt nicht nur während der zweijährigen Probezeit (§ 2a StVG), sondern für alle unter 21 Jahren. Für sie ist Alkohol im Straßenverkehr gesetzlich verboten. Das gilt für jedes Kraftfahrzeug, also auch für den E-Scooter.


Strafen für Fahranfänger in der Probezeit

Im besten Fall, bei erstmaligem Verstoß und ohne weitere Gefährdung:

  • 1 Punkt in Flensburg
  • 250 Euro Bußgeld
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
  • Verpflichtung zur Nachschulung (Aufbauseminar)

Im schlechtesten Fall, bei wiederholtem Verstoß und mit weiterer Gefährdung:

  • 3 Punkte in Flensburg
  • Variables Bußgeld
  • Fahrverbot und Führerscheinentzug
  • Geld- und Freiheitsstrafen möglich

Wer darf auch keinen Alkohol trinken?

Für bestimmte Gruppen von Autofahrern gelten besondere Regeln, auch wenn sie keine Fahranfänger mehr sind: Sie dürfen im Dienst überhaupt keinen Alkohol im Blut haben (§ 8 BOKraft). Das gilt für:

  • Busfahrer
  • Taxifahrer

Verstoßen sie gegen diese strengen Vorgaben, drohen neben hohen Geldbußen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung und zum Entzug der Fahrerlaubnis.


Die MPU: Medizinisch-psychologische Untersuchung

Wann eine MPU verordnet wird, ist klar gesetzlich geregelt (§ 13 FeV). Alkohol am Steuer zieht eine MPU nach sich, wenn die Promillegrenze von 1,6 überschritten wird. In besonderen Fällen kann eine MPU aber auch schon bei niedrigeren Werten, etwa ab 1,1 Promille, angeordnet werden, wenn trotz eines solchen Werts keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Gerade das spricht für Alkoholgewöhnung (§ 13 Satz 1 Nummer 2 a FeV, Bundes­verwaltungsgericht, Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20).


Wann wird eine MPU angeordnet?

  • Ab 1,6 Promille
  • Mehrmaliger Verstoß gegen Alkohol am Steuer
  • Fahrten unter Drogeneinfluss
  • Ab 8 Punkten in Flensburg

Ablauf einer MPU

Die medizinisch-psychologische Untersuchung besteht in der Regel aus vier Teilen. Betroffene müssen Fragebögen beantworten und Leistungstests bestehen. Diese sollen vor allem die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Reaktionsgeschwindigkeit der Teilnehmer überprüfen.

Darüber hinaus finden eine medizinische Untersuchung und ein psychologisches Gespräch statt. Wurde die MPU wegen Drogen oder Alkohol am Steuer angeordnet, ist auch ein Blut- oder Urintest Teil der medizinischen Untersuchung.


Was kostet eine MPU?

Die Kosten einer MPU müssen komplett selbst gezahlt werden, auch eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt sie nicht. Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, hängt von der Art des Vergehens und der nötigen Vorbereitung ab. Sie setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Kosten der Begutachtung
  • Kosten für die Vorbereitung
  • Kosten für Abstinenznachweise

Andere Drogen am Steuer

Auch das Fahren unter dem Einfluss anderer Drogen ist verboten. Der Unterschied zu Alkohol ist, dass für die meisten Drogen schon der Nachweis im Blut reicht (§ 24a Abs. 2 StVG). Für Cannabis gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum, wer dazu Alkohol trinkt, zahlt 1.000 Euro. Verursachen Sie unter Drogeneinfluss einen Unfall oder fahren Sie unsicher, drohen Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.

Ansonsten kommt es darauf an, ob Sie Ersttäter sind oder bereits in der Vergangenheit unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurden. Es ist in jedem Fall sehr wahrscheinlich, dass eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet wird.

VerstoßKonsequenzen
Erstes Vergehen500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Zweites Vergehen1.000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
Drittes Vergehen1.500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

Quelle: Bußgeldkatalog, Anlage zur BKatV, Polizeiliche Kriminalprävention


Was gilt bei Alkohol auf anderen Verkehrsmitteln?

Die Promillegrenzen hängen davon ab, ob Sie ein Kraftfahrzeug führen oder nicht. Für Fahrrad und Pedelec gelten höhere Grenzen als für Auto, Motorrad und E-Scooter. Strafbar ist die Trunkenheitsfahrt aber mit jedem Fahrzeug, und die Folgen treffen auch Ihren Autoführerschein.


Alkohol auf dem Fahrrad

Die Strafen für Fahrradfahrer weichen laut Bußgeldkatalog Alkohol von denen der Autofahrer ab, denn die 0,5-Promille-Grenze gilt nur für Kraftfahrzeuge. Wer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat (DVR). Üblich sind hier 30 Tagessätze, also eine Strafe in Höhe eines Monatsgehalts (ADFC). Mit Ausfallerscheinungen reichen schon 0,3 Promille.


Wann gibt es Punkte in Flensburg oder einen Führerscheinentzug?

Einen Punkt in Flensburg gibt es in der Regel, wenn ein Bußgeld von mindestens 60 Euro verhängt worden ist (§ 28 StVG). Bei einer alkoholisierten Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr muss der Radfahrer zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Legt er kein positives Gutachten vor, ist in der Regel auch der Kfz-Führerschein weg. Mehr dazu im Abschnitt „Wann wird eine MPU angeordnet?“.


Alkohol auf dem E-Scooter oder E-Bike

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge (§ 1 eKFV), deshalb gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille als Straftat und ab 0,3 Promille ein Strafverfahren bei Ausfallerscheinungen. Fahrverbote und ein Führerscheinentzug gelten dann auch für Auto oder Motorrad. Auch hier gilt die Null-Promille-Regel für Fahranfänger.

Beim E-Bike kommt es auf die Bauart an. Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad (§ 1 Abs. 3 StVG), hier liegt die Grenze bei 1,6 Promille. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h und E-Bikes, die ohne Treten fahren, sind Kraftfahrzeuge mit den Grenzen wie beim Auto. Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Welche Versicherung hilft bei Alkohol am Steuer?

Bei Alkohol am Steuer hilft die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung: Sie zahlt den Anwalt im Bußgeld- und im Strafverfahren, bei vorsätzlicher Tat aber nur vorläufig. Die Kfz-Haftpflicht zahlt das Unfallopfer und nimmt Sie in Regress, die Kasko kürzt den Schaden am eigenen Auto nach der Schwere des Verschuldens.

Das leistet eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung

Eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung übernimmt die Beratungskosten beim Rechtsanwalt sowie die Kosten einer außergerichtlichen Schlichtung und eventuelle Prozesskosten. Achten Sie jedoch auf Leistungsausschlüsse. Vorsätzliche Straftaten, wie Trunkenheit am Steuer, können von den Leistungen ausgeschlossen sein. Nach den Musterbedingungen des GDV trägt der Versicherer die Verteidigung zunächst und fordert die Kosten nur zurück, wenn ein Gericht rechtskräftig Vorsatz feststellt.

  • Verteidigung im Bußgeldverfahren ab 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz), auch bei Vorsatz
  • Verteidigung im Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Keine Wartezeit im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Schutz gilt ab Vertragsbeginn
  • Freie Anwaltswahl nach § 127 VVG: Sie suchen den Fachanwalt für Verkehrsrecht selbst aus
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, etwa gegen Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde, nach drei Monaten Wartezeit
  • Rückforderung aller Kosten, wenn ein Gericht rechtskräftig Vorsatz feststellt, auch durch einen nicht angefochtenen Strafbefehl
  • Fahrten vor Vertragsbeginn, denn der Rechtsschutzfall beginnt mit der Tat und nicht mit dem Bescheid
  • Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, der vor Versicherungsbeginn gestellt wurde
  • Geldstrafe, Bußgeld und die Kosten der MPU
  • Die vereinbarte Selbst­beteiligung je Rechtsschutzfall

Typischer Streitpunkt: Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ein Strafbefehl lautet auf vorsätzliche oder auf fahrlässige Trunkenheit. Legen Sie gegen einen Strafbefehl wegen Vorsatz keinen Einspruch ein, steht er nach § 410 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich, und der Versicherer fordert die Verteidigungskosten zurück. Lassen Sie deshalb innerhalb der Zweiwochenfrist prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Experten-Tipp:
Fahrlässig oder vorsätzlich: Das entscheidet, wer den Anwalt bezahlt

„Bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB übernimmt der Verkehrs­rechtsschutz die Verteidigung zunächst, solange Sie wegen Fahrlässigkeit verfolgt werden oder das Verfahren noch offen ist. Stellt das Gericht am Ende rechtskräftig Vorsatz fest, fordert der Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten zurück, und das gilt auch für einen Strafbefehl, den Sie einfach rechtskräftig werden lassen. Das Bußgeldverfahren ab 0,5 Promille ist nach den Musterbedingungen dagegen auch bei Vorsatz versichert. Was kein Rechtsschutz zahlt, sind Geldstrafe, Bußgeld und MPU.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Leistet die Kfz-Haftpflicht­versicherung?

Für Schadensansprüche Dritter ist Ihre Kfz-Versicherung zuständig. Kommt also durch Ihre Trunkenheit am Steuer ein Dritter zu Schaden, dann kann dieser die Ansprüche gegen Ihren Versicherer stellen. Ist der Alkoholkonsum verantwortlich für den Autounfall und die daraus resultierenden Schäden, entschädigt der Versicherer zwar das Unfallopfer, nimmt aber in der Regel den Verursacher in Regress. Versicherer können dann bis zu 5.000 Euro der Kosten vom alkoholisierten Fahrer zurückfordern.

  • Personen- und Sachschäden des Unfallopfers in voller Höhe bis zur Deckungssumme
  • Personenschaden des Halters, der als Beifahrer mitfährt, während ein anderer betrunken fährt
  • Rückforderung gesetzlich begrenzt auf höchstens 5.000 Euro je Person (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV)
  • Schäden am eigenen Auto, dafür ist die Kasko zuständig
  • Regress bis 5.000 Euro wegen Verletzung der Alkoholklausel (AKB 2015, D.1.2.1)
  • Weitere Rückforderung bis 5.000 Euro bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht nach dem Unfall, etwa durch Unfallflucht (§ 6 Abs. 3 KfzPflVV)

Typischer Streitpunkt: die Ursächlichkeit. Der Versicherer muss belegen, dass Sie alkoholbedingt nicht sicher fahren konnten. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass der Alkohol für den Unfall oder den Umfang des Schadens nicht ursächlich war (§ 28 Absatz 3 VVG, AKB 2015, D.2.2). Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille gelingt dieser Gegenbeweis selten. Lassen Sie den Regressbescheid deshalb vom Anwalt prüfen, bevor Sie zahlen.


Leistet die Kasko­versicherung?

Die Schäden, die Ihr eigenes Auto bei einem Unfall erleidet, können über eine Vollkasko­versicherung abgesichert werden. Allerdings gilt auch hier: Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung die Leistung kürzen oder bei starker Alkoholisierung auch ganz verweigern. Grundlage ist die grobe Fahrlässigkeit nach § 81 VVG.

  • Leistung für den eigenen Schaden, gekürzt nach der Schwere des Verschuldens (AKB 2015, A.2.9.1)
  • Volle Leistung, wenn der Alkohol für den Schaden nicht ursächlich war, etwa bei Hagel am geparkten Auto
  • Kürzung bis auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit (BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10)
  • Kein Schutz für vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherer zahlt

Typischer Streitpunkt: die Kürzungsquote. Der Bundesgerichtshof lässt die Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit zu, verlangt aber immer eine Abwägung des Einzelfalls. Unterhalb von 1,1 Promille muss der Versicherer belegen, dass der Alkohol den Unfall verursacht hat. Was die Kasko ohne Alkohol trägt, lesen Sie im Lexikon zum Wasserschaden am Auto und zur kaputten Autoscheibe.


Ist ein Anwalt bei Alkohol am Steuer sinnvoll?

Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, kann sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen. In vielen Fällen ist dies auch ratsam, denn ein Fachanwalt kann unter Umständen die Strafe mildern, zum Beispiel, wenn Sie versuchen möchten, wegen Ihrer Arbeit ein Fahrverbot zu umgehen. Je nach Art und Schwere Ihrer Straftat könnte der Anwalt auf Augenblicksversagen oder persönliche Umstände plädieren.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung sind in der Regel jedoch mit Kosten verbunden. Mit einer Rechtsschutz­versicherung kann sich der Versicherte ohne Angst vor den Kosten für eine Beratung zum Sachverhalt Alkohol am Steuer an einen Anwalt wenden. Diese kann auch einen Anwalt vermitteln. Ohne Versicherung tragen Sie Anwalts- und Gerichtskosten selbst.

Wie gehe ich nach einer Alkoholfahrt vor?

Nach einer Alkoholkontrolle zählen die ersten zwei Wochen: nichts zur Sache sagen, den Rechtsschutz­versicherer informieren, einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen und Einspruchsfristen wahren. Nach einem Unfall melden Sie den Schaden zusätzlich Ihrer Kfz-Versicherung.

Die sechs Schritte nach der Alkoholkontrolle

1. Nichts zur Sache sagen

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht zur Sache äußern und dürfen vorher einen Verteidiger befragen (§ 136 StPO). Angaben zur Trinkmenge landen in der Akte.

2. Rechtsschutz­versicherer informieren

Melden Sie den Fall Ihrem Rechtsschutz­versicherer und lassen Sie sich die Kostenübernahme für den Anwalt vorab bestätigen (Deckungszusage).

3. Anwalt mit Akteneinsicht

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beantragt Akteneinsicht und prüft Blutprobe, Atemalkoholmessung und Protokoll, bevor Sie sich äußern.

4. Fristen einhalten

Gegen Bußgeldbescheid und Strafbefehl haben Sie jeweils zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Danach ist die Entscheidung rechtskräftig.

5. Kfz-Versicherung informieren

Gab es einen Unfall, zeigen Sie ihn Ihrem Kfz-Versicherer innerhalb einer Woche an und teilen Ermittlungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft unverzüglich mit (AKB 2015, E.1.1.1 und E.1.1.2).

6. MPU und Neuerteilung planen

Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an (§ 13 FeV). Planen Sie Vorbereitung und Antrag auf die neue Fahrerlaubnis rechtzeitig vor dem Ende der Sperrfrist.


Alkohol am Steuer bei Unfall: Ist der Führerschein weg?

In aller Regel ja. Nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Polizei den Führerschein beschlagnahmen, und der Richter kann die Fahrerlaubnis schon vor dem Urteil vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Die Zeit der vorläufigen Entziehung verkürzt später das Mindestmaß der Sperre (§ 69a Abs. 4 StGB).


Was passiert nach einem Unfall mit Alkoholeinfluss?

Wenn bei einem Unfall Alkohol im Spiel ist, leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Ersttäter bekommen dann in der Regel einen Strafbefehl zugestellt, der zu einem schriftlichen Verfahren führt. Bei Wiederholungstätern reicht ein schriftliches Verfahren in der Regel nicht aus, es kommt zu einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht. Zusätzlich wird der Führerschein entzogen.


Strafen bei Alkohol am Steuer mit Unfall

  • Geldstrafe in Tagessätzen, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen richtet
  • Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren bei fahrlässiger Gefährdung anderer, bei Vorsatz bis zu fünf Jahren (§ 315c StGB)
  • Abgabe des Führerscheins
  • Je nach Alkoholkonzentration im Blut Punkte in Flensburg

Wichtig: Sind Sie mit Alkohol am Steuer in einen Unfall verwickelt, müssen Sie mit einer Mithaftung rechnen, wenn der Alkohol zum Unfall beigetragen hat (§ 254 BGB, § 17 StVG). Der Alkohol allein begründet noch keine Teilschuld.

Wann zahlt die Versicherung bei Alkohol am Steuer nicht?

Die Versicherung lässt Sie bei Alkohol am Steuer in fünf Fällen allein: bei festgestelltem Vorsatz, bei einer Fahrt vor Vertragsbeginn, beim fehlenden Verkehrsbaustein, beim Regress der Kfz-Haftpflicht und bei der Kürzung in der Kasko. Die Strafe selbst zahlt nie eine Versicherung.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

  • Vorsatz: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie vorsätzlich betrunken gefahren sind, der Rechtsschutz­versicherer fordert die Kosten zurück
  • Vorvertraglichkeit: Die Fahrt lag vor Beginn des Rechtsschutzvertrags
  • Fehlender Baustein: Der Vertrag enthält keinen Verkehrs-Rechtsschutz oder Fahrer-Rechtsschutz
  • Regress der Kfz-Haftpflicht bis 5.000 Euro wegen der Alkoholklausel
  • Kürzung der Kasko bis auf null bei grober Fahrlässigkeit
  • Geldstrafe, Bußgeld und MPU: Diese Kosten tragen Sie immer selbst

Vorsatz und Vorvertraglichkeit: Wann der Rechtsschutz ausfällt

Der Rechtsschutzfall tritt mit der Fahrt ein, nicht mit dem Bußgeldbescheid oder der Anklage. Ein Vertrag, der erst nach der Kontrolle abgeschlossen wird, hilft deshalb nicht. Eine Wartezeit spielt im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz nach den Musterbedingungen keine Rolle. Wird Vorsatz rechtskräftig festgestellt, zahlen Sie die bereits erstatteten Anwalts- und Gerichtskosten an den Versicherer zurück.


Regress und Kürzung: Was Sie selbst zahlen

Nach einem Unfall mit Alkohol am Steuer zahlen Sie zweimal: Die Kfz-Haftpflicht holt sich einen Teil der Entschädigung des Unfallopfers von Ihnen zurück, und die Kasko kürzt oder streicht den Ersatz für Ihr eigenes Auto. Beide Grenzen stehen im Gesetz oder folgen aus der Rechtsprechung.

Kfz-Haftpflicht: Rückforderung höchstens 5.000 Euro je Person wegen der Alkoholfahrt (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV), weitere höchstens 5.000 Euro bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht nach dem Unfall (§ 6 Abs. 3 KfzPflVV). Kasko: Kürzung nach der Schwere des Verschuldens, bei absoluter Fahruntüchtigkeit bis auf null (§ 81 VVG, BGH IV ZR 225/10).


Kündigung nach dem Schaden

Nach einem Kaskoschaden dürfen Sie und Ihr Versicherer den Vertrag kündigen, und zwar innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). Bei einer Alkoholfahrt sollten Sie damit rechnen, dass der Versicherer dieses Recht nutzt und ein neuer Vertrag teurer wird.

Ratgeber: Wenn die Rechtsschutz­versicherung nicht zahlt

Wie sichere ich mich für den nächsten Fall ab?

Gegen die Strafe selbst gibt es keine Versicherung. Absichern lassen sich nur die Kosten der Verteidigung und die Schäden nach einem Unfall, und beides nur, wenn der Vertrag vor der Fahrt besteht.

Darauf kommt es im Verkehrs­rechtsschutz an

Diese Punkte sollten in Ihrem Rechtsschutzvertrag stehen, bevor Sie in eine Kontrolle geraten. Sie entscheiden, ob der Versicherer die Verteidigung trägt oder wegen eines fehlenden Bausteins ablehnt.

  • Verkehrs-Rechtsschutz mit Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Fahrer-Rechtsschutz, wenn Sie kein eigenes Auto haben, aber fremde Fahrzeuge fahren
  • Abschluss vor der Fahrt, denn der Rechtsschutzfall beginnt mit der Tat
  • Freie Anwaltswahl, damit Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe beauftragen können
  • Selbst­beteiligung bewusst wählen: Eine höhere Selbst­beteiligung senkt den Beitrag, lohnt aber nur, wenn Sie kleinere Fälle selbst tragen wollen

Promillerechner: kein Freibrief zum Fahren

„Kenn dein Limit“ stellt auch einen Promille-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie auf Grundlage der Angaben von den konsumierten Getränken, der vergangenen Zeit und Ihrem Körperbau ungefähr berechnen können, wie viel Promille Sie aktuell haben. Beachten Sie jedoch den Hinweis, dass Sie den Rechner nicht nutzen sollten, um zu bestimmen, ob Sie Auto fahren sollten, weil verschiedene Faktoren das Ergebnis unzuverlässig machen können.

Rechtsschutz­versicherer im Test

Ratgeber: Verkehrs­rechtsschutz im Vergleich

Die häufigsten Fragen

Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?

Generell liegt die Grenze für Alkohol beim Autofahren bei 0,5 Promille. Liegt ein auffälliges Fahrverhalten vor oder eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs, können bereits 0,3 Promille am Steuer zu Strafen führen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Bei einem Fahrverbot geben Sie den Führerschein für einen bis drei Monate ab und erhalten ihn anschließend zurück. Bei einem Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis, der Führerschein wird eingezogen, und für eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis bekommen. Häufig müssen Sie dann auch als Voraussetzung, um wieder Auto fahren zu dürfen, eine MPU bestehen.

Was passiert, wenn ich mit 0,5 Promille angehalten werde?

Werden Sie mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 angehalten, müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten rechnen.

Welche Strafe droht bei 1,8 Promille?

Wer mit mehr als 1,1 Promille am Steuer angehalten wird, wird mit 3 Punkten in Flensburg sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft, bis zu einem Jahr nach § 316 StGB und bei Gefährdung anderer nach § 315c StGB bis zu zwei Jahren, bei Vorsatz bis zu fünf Jahren. Außerdem wird der Führerschein entzogen. Er ist mindestens sechs Monate bis fünf Jahre lang weg. Weil 1,8 Promille über 1,6 Promille liegen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich eine MPU an.

Welche Strafe droht bei 1,5 Promille?

Auch hier gilt: Weil 1,1 Promille überschritten sind, handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen mit Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Wann bekomme ich den Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer?

In der Regel trifft der Bußgeldbescheid etwa vier bis sechs Wochen nach der Trunkenheitsfahrt bei Ihnen ein. Wird gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, den Zeitraum selbst zu wählen. Das gilt, wenn in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot rechtskräftig wurde: Dann wird es spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG).

Wann wird der Führerschein entzogen?

Ab einem Promillewert von 1,1 Promille beim Autofahren wird der Führerschein entzogen, und zwar gleich, ob es das erste oder ein wiederholtes Mal war. Wurde zusätzlich ein Unfall gebaut, ist in der Regel auf jeden Fall der Führerschein weg.

Wie lange ist der Führerschein weg?

Je nach Art und Schwere der Straftat wird Ihnen der Führerschein für sechs Monate bis fünf Jahre entzogen (§ 69a StGB). In besonders schweren Fällen ist auch ein lebenslanger Entzug möglich.

Wann verjährt ein Eintrag wegen Alkohol?

Die Verfolgung einer Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit verjährt nach einem Jahr bei Fahrlässigkeit und nach zwei Jahren bei Vorsatz (§ 31 OWiG). Dies gilt jedoch nur, wenn der Promillewert unter 1,1 lag. Andernfalls handelt es sich um eine Straftat und nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Der Eintrag im Fahreignungsregister wird bei einer Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten nach fünf Jahren getilgt, bei einer Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis erst nach zehn Jahren (§ 29 StVG).

Kann ich das Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer umgehen?

Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen das verordnete Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße entfallen kann (§ 4 Abs. 4 BKatV): Wenn Sie ohne Ihren Führerschein oder mit einem Fahrverbot Ihren Job verlieren würden oder wenn Sie selbständig sind und das Fahrverbot den Fortbestand Ihres Unternehmens bedroht. Hier sollten Sie sich jedoch anwaltliche Unterstützung holen. Beachten Sie auch, dass Sie fristgemäß Einspruch einlegen und Ihre persönlichen Umstände, die das Fahrverbot unzumutbar machen, detailliert schildern müssen. Für Ersttäter, die weniger als 1,6 Promille intus hatten (beziehungsweise weniger als 1,99 Promille nach erfolgreicher MPU), besteht außerdem die Möglichkeit, die Sperrfrist durch die Teilnahme an einem speziellen Seminar zu verkürzen.

Wann erlöschen Punkte in Flensburg?

Wie schnell Punkte in Flensburg verfallen, hängt von ihrer Anzahl ab. Ein Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte erst nach zehn Jahren. Wer nur einen bis fünf Punkte hat, kann durch das Absolvieren eines Fahreignungsseminars einmal im Verlauf von fünf Jahren einen Punkt abbauen.

Ab wie vielen Punkten gibt es ein Fahrverbot?

Ab acht Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerberechtigung bekommen Sie frühestens nach sechs Monaten.

Ab wie viel Promille bin ich betrunken?

Bereits 0,2 Promille beeinflussen die Aufmerksamkeit und das Konzentrationsvermögen, und Sie reagieren langsamer. Bei 0,5 Promille lässt die Reaktionsfähigkeit spürbar nach und Sie werden reizbarer. Ab 0,8 Promille sind Sie offensichtlich betrunken und haben zum Beispiel Gleichgewichtsstörungen und ein eingeschränktes Blickfeld. Ab 1,0 Promille kommen deutliche Sprach- und Sehstörungen hinzu, ab 1,5 Promille spricht die Quelle von einem starken Rausch (Quelle: Kenn dein Limit).

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