Berufs­unfähigkeits­versicherung – Kritik und Nachteile

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist eine sehr sinnvolle Versicherung, aber es gibt auch einige berechtigte Kritik.
  • Einige Nachteile wie zum Beispiel die abstrakte Verweisung lassen sich durch einen Versicherungsvergleich vermeiden. Andere hingegen haben fast alle Versicherer gemeinsam.
  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung hat auch eine Reihe von Vorteilen, zum Beispiel gibt sie Ihnen Planungs- und Existenzsicherheit.
  • Auch Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherungen (BUZ) bergen Nachteile und lohnt sich häufig nur in Ausnahmefällen.

Das erwartet Sie hier

Fünf wichtige Kritikpunkte zur Berufs­unfähigkeits­versicherung und worauf Sie achten sollten, um Nachteile für sich zu minimieren. Plus: Wie sieht es eigentlich mit der Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung aus?

Inhalt dieser Seite
  1. BU Versicherung: Pro und Contra im Überblick
  2. Abstrakte Verweisung
  3. Rente muss versteuert werden
  4. Leistungsverweigerung
  5. Hohe Beiträge bei erhöhtem Risiko
  6. Nachteile der BUZ
  7. Fazit

Berufs­unfähigkeits­versicherung: Pro und Contra im Überblick

Vor- und Nachteile einfach erklärt

VorteileNachteile
Mittels Berufs­unfähigkeitsrente können Sie Ihre laufenden Kosten trotz Einkommensverlust decken. Eine ausreichend hohe BU-Rente verursacht oft hohe monatliche Versicherungsbeiträge.
Die Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet umfassenden Schutz bei jeder Art von Erkrankung.Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung erfordert meist eine Gesundheitsprüfung, welche zu Risikozuschlägen führen kann.
Die meisten Versicherer leisten bereits bei 50 Prozent Berufs­unfähigkeit. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung steht nicht allen Berufsgruppen offen.
Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist variabel, dass heißt die Höhe der BU-Rente können Versicherte individuell festlegen. Die Versicherungs­bedingungen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sind oft schwer zu verstehen.

Abstrakte Verweisung

Verweisung auf einen anderen Beruf möglich

Obwohl die abstrakte Verweisung in der Versicherungswelt schon länger als in Verruf geraten gilt, gibt es einige Berufs­unfähigkeits­versicherer, die in ihren Verträgen noch Gebrauch von dieser Klausel machen. Verzichtet der Versicherer nicht auf eine abstrakte Verweisung, so kann er im Leistungsfall die Zahlung mit der Begründung verweigern, dass der Versicherte zwar seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, jedoch noch in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben.

Ein Zusammenhang zwischen der vorhandenen Ausbildung des Versicherten und der Tätigkeit, auf die verwiesen wird, muss in der Regel nicht bestehen. Verzichtet der Versicherer nicht auf diese Klausel, ist es dem Versicherten nahezu unmöglich, im Leistungsfall auf eine Berufs­unfähigkeitsrente zu hoffen.


Weitere nachteilige Klauseln

Weitere Regelungen, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken können, sind eine zu kurz bemessene Laufzeit – da die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, mit dem Alter wächst, sollten Sie bis zum Renteneintritt versichert sein – und ein zu langer Prognosezeitraum. Letzteres bedeutet, dass der Versicherer nur leistet, wenn der Arzt eine mindestens drei- oder fünfjährige Berufs­unfähigkeit prognostiziert. Allerdings ist es sehr schwierig, eine Prognose über einen so langen Zeitraum zu machen, und Ärzte sind vorsichtig damit. Besser sind also Verträge, die bereits ab sechs Monaten voraussichtlicher Berufs­unfähigkeit leisten.


Nachteilige Bedingungen vermeiden: Wir unterstützen Sie dabei

Im Bereich der Berufs­unfähigkeits­versicherung wird eine Vielzahl von Tarifen angeboten und für bestimmte Berufs- und Personengruppen gibt es Besonderheiten zu beachten. Unsere Experten unterstützen Sie gern dabei, die optimale Versicherung zu finden, oder stellen bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage für Sie, damit eine Ablehnung bei einem Versicherer nicht Ihren Chancen auf eine Versicherung bei einem anderen Versicherer schadet. Das ist insbesondere für Personen mit Vor­erkrankungen relevant.

Mehr zur anonymen Risikovoranfrage

Berufs­unfähigkeitsrente muss versteuert werden

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte bedacht werden, dass die Berufs­unfähigkeitsrente versteuert werden muss. Die Rente aus einer ungebundenen Berufs­unfähigkeits­versicherung wird mit ihrem Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich in seiner Höhe nach der Rentenlaufzeit und nach dem Alter, ab dem der Versicherte die Zahlungen bekommt. Je höher der Ertragsanteil, desto umfassender muss die Berufs­unfähigkeitsrente versteuert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Berufs­unfähigkeitsrente und hier:

Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Steuer

Leistungsverweigerung einiger Berufs­unfähigkeits­versicherer

Konfliktpotenzial bei der Regulierung

Damit die Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet, muss der Versicherungsnehmer zu 50 Prozent in der Ausübung seiner zuletzt ausgeübten Arbeit eingeschränkt sein. Ist dieses Ausmaß der Berufs­unfähigkeit nicht erreicht, erfolgt keine Leistung der Versicherung. Gerade bei psychischen Krankheiten kann die Feststellung des Grades der Berufs­unfähigkeit und damit die Regulierung des Leistungsantrags hier lange dauern. Ebenso können Verletzungen der vorvertraglichen Anzeige­pflichten, also zum Beispiel das beabsichtigte oder versehentliche Weglassen von Informationen bei der Gesundheitsprüfung dazu führen, dass die Versicherung nicht leisten muss.

Die Zahlen der Prozessquote in der Berufs­unfähigkeits­versicherung belegen auch: Es ist durchaus möglich, dass es zum Streit mit dem Versicherer kommt, ob die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente tatsächlich ausgezahlt werden muss. In den meisten Fällen gibt es im Versicherungsfall keine Leistungsprobleme mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung, doch wenn es zu einer Streitigkeit mit dem Versicherer kommt, dann kann sich ein Prozess schnell über mehrere Jahre hinziehen. Zu diesem Problem äußerte sich Versicherungs­ombudsmann Professor Dr. Günther Hirsch im Interview mit transparent-beraten.de.

Experten-Tipp:

„Die Bearbeitung und Anerkennung der Leistungsansprüche dauert bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung länger als bei anderen Versicherungssparten. Dies liegt jedoch an der Komplexität des Vorganges. Nicht nur muss der Versicherte seine Ansprüche anmelden, es müssen auch beispielsweise Ärzte oder Gutachter eingeschaltet werden und der Versicherer die Ansprüche gründlich prüfen. Zudem sind auch die zu zahlenden Leistungen höher als zum Beispiel bei einer Haftpflicht­versicherung. Auch aus diesem Grund prüft der Versicherer sehr genau.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Hohe Beiträge für Personengruppen mit erhöhtem Risiko

Hohe Prämien für Menschen mit Risikoberufen

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt als eine der wichtigsten Vorsorgeformen. Doch nicht jeder Arbeitnehmer kann sich den Zugang zu dieser Vorsorge leisten. Die Berufs­unfähigkeits­versicherer schaffen mit der Regelung zu den so genannten „Risikoberufen“ ein Zweiklassensystem im Versicherungsbereich. Denn die Versicherungen gehen zunehmend dazu über, von Arbeitnehmern, die in risikoreicheren Bereichen tätig sind, wie zum Beispiel Dachdecker, enorm hohe Beiträge zu verlangen. Dadurch ist der Zugang zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung gerade denjenigen Personen erschwert, welche eine Absicherung besonders dringend brauchen.

Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung


Ablehnung oder schlechtere Konditionen bei Vor­erkrankungen

Auch wer eine Vorerkrankung hat, muss unter Umständen mit hohen Prämien, Leistungsausschlüssen oder sogar einer Ablehnung des Antrags rechnen. Wie genau sich eine Vorerkrankung auf die Chance eines Versicherungsabschlusses und auf die Konditionen auswirkt, hängt von der Art der Erkrankung ab.

Darüber hinaus zahlen auch ältere Menschen höhere Prämien als Personen, welche sich in jungem Alter versichern beziehungsweise bereits als Kinder von ihren Eltern versichert werden.


Insgesamt recht hohe Kosten

Insgesamt gehört die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu den teureren Versicherungen und Tarife, die „Geld zurück“ ­versprechen, sind oft eine schlechtere Alternative gegenüber einer Kombination aus einem normalen Tarif der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einer privaten Geldanlage. Den im Vergleich zu anderen Versicherungen steht den höheren Kosten jedoch ein besonders umfassender Schutz gegenüber.

Mehr zur Leistungsquote in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Einschränkungen durch die Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung kann man nicht nur als alleinstehende Versicherung abschließen, sondern auch als Zusatzschutz, beispielsweise beim Abschluss einer Risikolebens­versicherung oder der Kombination mit der Riester-Rente. Dies mag praktisch erscheinen, denn das bedeutet doppelter Schutz in einem Vertrag. Doch Experten bemängeln häufig den niedrigen Leistungsumfang einer Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung.


Unzureichende Absicherung

Denn oft sind die Leistungen der Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung sehr gering, damit die Kosten für den Risikolebensvertrag nicht explodieren. Die Versicherungssummen betragen häufig nur wenige hundert Euro, was dem Versicherten im Fall einer Berufs­unfähigkeit nicht wirklich hilft, den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.


Eingeschränkte Flexibilität

Bei derartigen Kombiverträgen ist außerdem die Wahl der Berufs­unfähigkeits­versicherung und das Kündigungsrecht stark eingeschränkt. In der Regel entscheidet der Versicherer über die Art des Berufs­unfähigkeitsschutzes. Wer sich eine der beiden Versicherungen nicht mehr leisten kann, muss beide Versicherungen kündigen. Die bis dahin geleisteten Beitragszahlungen waren dann völlig umsonst.


Steuervorteile sind gar keine echten Vorteile

Wird die Berufs­unfähigkeits­versicherung als Zusatz­versicherung zur Riester- oder Basisrente abgeschlossen, können die Beiträge komplett von der Steuer abgesetzt werden. Gleichzeitig wirkt sich das jedoch nachteilig aus, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt, da dann nicht nur der Ertragsanteil der Berufs­unfähigkeitsrente besteuert wird. Und auch hier gilt das Argument der reduzierten Flexibilität.


Vor- und Nachteile der Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung im Überblick

VorteileNachteile
Mit der BUZ können BU und Altersvorsorge bzw. Lebens­versicherung oder PKV verbunden werden.Die BUZ ist an den jeweiligen Hauptvertrag gekoppelt. Wenn Renten- oder Lebens­versicherung gekündigt werden, muss automatisch auch die BUZ gekündigt werden.
Durch die Kopplung ist die BUZ häufig günstiger als eine reine BU.Der Kombinationsvertrag wird oft entweder zu teuer oder die Leistungen der BUZ sind zu niedrig, als dass die Arbeitskraft im Leistungsfall adäquat abgesichert werden kann.
Häufig sind die Gesundheitsfragen bei der BUZ weniger ausführlich als bei der BU.Weniger ausführliche Gesundheitsfragen führen oft zu fehlerhaften Angaben und zum Verlust des Versicherungsschutzes im Leistungsfall.
Bei der Kombination mit der Rürup-Rente gelten höhere steuerliche Freigrenzen.Bei der Wahl der BUZ ist man nicht frei, sondern an die BU-Komponente der Haupt­versicherung gebunden. Individuelle Bedürfnisse können so schlechter berücksichtigt werden.

Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung lohnt sich nur in Ausnahmefällen

Da die Einsparung, die man durch einen Vertrag mit kombinierter Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung macht, auch gleichzeitig bedeutet, dass man bei der Freiheit der Wahl des richtigen Tarifs und auch bei den Leistungen eingeschränkt ist, sollte dieses Argument keinen Anreiz zum Abschluss darstellen. Was nach einem vermeintlich lukrativen Angebot aussieht, ist oft bei genauerem Hinsehen nicht lohnenswert. Nur in einzelnen Fällen kann sich die Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung rentieren. Zum Beispiel, wenn man eine Rürup-Rente abschließt und von den steuerlichen Vorteilen profitieren kann. In diesem Fall sollte man sich unbedingt von einem Experten beraten lassen.

Fazit

Auch wenn die Berufs­unfähigkeits­versicherung in vielen Fällen die optimale Lösung für die Absicherung der Arbeitskraft bietet, gibt es auch mehrere legitime Kritikpunkte zu dieser Versicherung – ebenso wie zur Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung. Wenn Sie jedoch bei den Versicherungs­bedingungen genau hinsehen, lassen sich zumindest einige Nachteile vermeiden. Ein Vergleich der besten Berufs­unfähigkeits­versicherer und Testberichte erleichtern die Suche nach einem passenden Versicherer. Den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte man jedoch immer mit einem Versicherungsexperten besprechen.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH