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Private Kranken­versicherung mit Diabetes

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Achten Sie genau darauf, welche Heilmittel Ihre private Kranken­versicherung im Fall einer Diabeteserkrankung übernimmt.
  • Eine Diabeteserkrankung macht es schwieriger, eine private Kranken­versicherung abzuschließen, aber es ist nicht ausgeschlossen.
  • Auch bei einigen anderen Versicherungen ist es für Menschen mit Diabetes schwierig, sich zu guten Konditionen zu versichern.

Das erwartet Sie hier

Was die private Kranken­versicherung für Diabetiker leistet und ob ein Wechsel in die private Kranken­versicherung trotz dieser Vorerkrankung möglich ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Was leisten Versicherer bei Diabetes?
  2. Privat versichern trotz Diabetes
  3. Leben mit Diabetes
  4. Fazit

Das leisten die private und die gesetzliche Kranken­versicherung bei Diabetes

Welche Leistungen werden übernommen?

Wer Diabetes hat, braucht je nach Typ und eventuellen Folge­erkrankungen verschiedene Gesundheitsleistungen. Während es sich die verschiedenen Anbieter und Tarife der privaten Kranken­versicherung darin unterscheiden, welche Leistungen sie übernehmen, sind die der gesetzlichen Kranken­versicherungen nahezu identisch.

Das zahlt die Krankenkasse

  • Arzt- und Krankheits­kosten in Ländern der EU oder mit Sozial­versicherungsabkommen (im dort üblichen Umfang, zum Teil mit Abzügen für Verwaltungskosten)

Das zahlt die Krankenkasse nicht

  • Behandlungen in Ländern ohne Sozial­versicherungsabkommen
  • Privatärztliche Behandlungen
  • Krankenrücktransport

Was von der gesetzlichen Kranken­versicherung übernommen wird, hängt stark davon ab, ob es sich um Diabetes Typ 1 oder 2 oder um Schwangerschaftsdiabetes handelt und ob sie mit Insulin behandelt wird. Alles, was über die Regelleistungen hinausgeht, wird nur in Ausnahmefällen übernommen. Für spezielle Sicherheits-Pen-Nadeln müssten die Versicherungsnehmer z.B. eine Nadelphobie nachweisen, welche die Nutzung normaler Nadeln unzumutbar macht.


Diabetes in der privaten Kranken­versicherung

Wer Kunde einer privaten Kranken­versicherung ist und Diabetes entwickelt, muss trotz der erhöhten Gesundheitsrisiken keinen höheren Beitrag zahlen. Einige private Kranken­versicherungen werben auch mit ihren Leistungen für Diabetiker, gerade im digitalen Bereich. Dabei handelt es sich z.B. um Beratungs- und Bewegungsprogramme, die sie in Kooperation mit Partnern anbieten. Allerdings können sich nun Tarifwechsel schwierig gestalten, da beim Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert wird. Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann der Wechsel abgelehnt oder können Risikozuschläge fällig werden.


Leistungen für Heilmittel

Die Leistungen privater Kranken­versicherungen für Versicherungsnehmer mit Diabetes unterschieden sich von Versicherung zu Versicherung – lesen Sie den Hilfsmittelkatalog Ihres Versicherers bzw. eines Versicherers, bei dem Sie sich gerne privat versichern würden, genau durch.

Achten Sie vor allem darauf, ob es sich um ein sogenanntes abgeschlossenes Heilmittelverzeichnis handelt – ist dies der Fall, kann es sein, dass sie ein neues oder weiterentwickeltes Heilmittel nicht erstattet bekommen. Z.B. wurden private Kranken­versicherer 2019 für die mangelnde Kostenerstattung für kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) bei Personen mit älteren Verträgen kritisiert, während gesetzliche Kranken­versicherer diese bei entsprechender Indikation seit 2016 bezahlen (Quelle).

Im Zweifelsfall sollten Sie sich die Erstattung eines Heilmittels von Ihrem Versicherer bestätigen lassen, bevor Sie es kaufen, damit Sie nicht unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben. Mehr dazu, wann private oder gesetzliche Kranken­versicherungen etwas als medizinisch notwendig betrachten und was das für die Kostenerstattung bedeutet, können Sie in unserem Ratgeber zu dem Thema nachlesen:

Wann sind Leistungen und Hilfsmittel medizinisch notwendig?

Trotz Diabetes in die private Kranken­versicherung – geht das?

Warum in die private Kranken­versicherung?

Die private Kranken­versicherung ist gerade für Gutverdiener sehr attraktiv, da inbesondere Menschen mit geringen Gesundheitsrisiken hier weniger zahlen als in der gesetzlichen Versicherung. Leistungen hier sind umfassender und mehr auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt und oft sind auch die Wartezeiten bei Ärzten kürzer.

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der privaten Kranken­versicherung


Können sich Menschen mit Diabetes privat versichern?

Die gesetzliche Kranken­versicherung muss nahezu alle Personen aufnehmen und die Beiträge dort hängen vom Einkommen und nicht von Alter und Gesundheitsrisiken der Versicherten ab. Anbieter der privaten Kranken­versicherung hingegen können Anträge ablehnen oder aber nur mit Einschränkungen wie Leistungsausschlüssen oder höheren Beiträgen annehmen. Gerade, wer eine Vorerkrankung wie Diabetes mitbringt, hat es hier deutlich schwerer, sich vorteilhaft zu versichern. Auf jeden Fall muss die Erkrankung in den Gesundheitsfragen angegeben werden. Es kann allerdings durchaus sein, dass eine Person mit gut kontrollierbarem Diabetes sich trotzdem privat versichern kann. Lassen Sie sich am besten zu dem Thema beraten.

Leistungseinschränkungen

Neben zusätzlichen Kosten müssen Diabetiker häufig auch mit einem eingeschränkten Leistungsumfang rechnen. Typisch sind z.B. die folgenden Verschlechterungen der Konditionen:

  • höhere Prämien
  • Leistungsausschlüsse

Experten-Tipp:

„Wer unter Diabetes leidet, muss dies bei der Vertragsaufnahme unbedingt angeben. Ansonsten kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder sogar komplett verweigert.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Erweiterte Gesundheitsprüfung

Ob trotz einer Diabetes eine Versicherung möglich ist, hängt von dem Ergebnis der erweiterten Gesundheitsprüfung ab. Abgefragt werden hierbei unter anderem:

  • Diabetes-Typ (Typ 1 oder Typ 2)
  • Zeitpunkt der Diagnose
  • Aktuelle Einstellung
  • Art der Behandlung
  • Körpergewicht (im Verhältnis zur Körpergröße)
  • Alter bei Auftreten der Erkrankung
  • Rauchverhalten
  • Laborwerte

Trotz Vor­erkrankungen in den Basistarif

Wer nicht krankenversichert ist und sich nicht gesetzlich versichern kann, muss von sämtlichen Anbietern der privaten Kranken­versicherung in den Basistarif aufgenommen werden – unabhängig von Vor­erkrankungen. Der Basistarif garantiert eine Versorgung etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung und die Beiträge sind gedeckelt, allerdings bringt er auch einige Nachteile mit sich. Mehr dazu können Sie hier nachlesen:

Mehr zum Basistarif

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Leben mit Diabetes – allgemeine Informationen

Verschiedene Diabetes-Typen

Es gibt verschiedene Typen von Diabetes. Die Erkrankung ist vor allem deshalb gefährlich, weil Ihre Symptome (Abgeschlagenheit, Anfälligkeit, Krämpfe, etc.) die Lebensqualität einschränken und weil sie gefährliche Folge­erkrankungen wie z.B. die Schädigung von Nerven, Nieren und Augen nach sich ziehen kann und das Risiko für Herzinfarkte erhöht. Diabetes verhindert auch den Zugang zu bestimmten Berufen, z.B. dürfen Piloten keinen Diabetes haben, der mit Insulin behandelt werden muss, und auch für Autofahrer mit Diabetes gelten besondere Regeln.

Diabetes Typ 1

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Diese seltenere Form von Diabetes tritt relativ früh im Leben auf. Es handelt sich um eine Autoimmunerkrankung, die einen ständigen Mangel an Insulin verursacht. Sie wird behandelt, indem man das Hormon von außen, mit einer Spritze (einem Pen) oder einer Insulinpumpe, zuführt, je nach Höhe des aktuellen Insulinspiegels. Schulungen vermitteln Betroffenen das nötige Wissen, um damit umzugehen.

Diabetes Typ 2

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Diese Form von Diabetes tritt später im Leben auf und macht mehr als 90 Prozent der Fälle aus. Hier ist der Blutzuckerspiegel permanent erhöht, weil es entweder eine Insulinresistenz gibt oder zu wenig Insulin produziert wird. Ursache sind genetische Faktoren ebenso wie Übergewicht und zu wenig Bewegung. Hier sind eine Ernährungsumstellung und Bewegung ein wichtiger Teil der Behandlung, aber es können auch Medikamente zum Einsatz kommen.

Schwangerschaftsdiabetes

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Schwangerschaftsdiabetes (auch: Gestationsdiabetes) beschreibt ständig erhöhten Blutzucker, der zum ersten Mal während einer Schwangerschaft auftritt, da Schwangerschaftshormone die Fähigkeit von Zellen reduzieren, Insulin aufzunehmen. Häufig sinkt der Blutzuckerspiegel anschließend wieder, doch es ist auch möglich, dass sich Diabetes Typ 2 entwickelt.

Weitere Versicherungen für Menschen mit Diabetes

Die Kranken­versicherung (privat oder gesetzlich) und die Haftpflicht­versicherung gehören zu den grundlegenden Versicherungen, die jeder Mensch abschließen sollte. Für Diabetiker sind zwei weitere Versicherungen von besonderer Bedeutung. Zum einen die Rechtsschutz­versicherung inklusive Verkehrs- und Arbeits­rechtsschutz und zum anderen die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

  • Die Rechtsschutz­versicherung kann für Diabetiker wichtig werden, wenn beispielsweise die Kranken­versicherung eine Leistung ablehnt und der Betroffene dagegen Widerspruch einlegen möchte. Gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen nicht selten um ihr Recht kämpfen. Hier hilft eine Rechtsschutz­versicherung. Sie sorgt dafür, dass Versicherte nicht aus Angst vor den Kosten auf ihr Recht verzichten müssen.
  • Vor allem für Menschen, die unter einer chronischen Erkrankung leiden, ist eine Invaliditätsvorsorge von großer Bedeutung. Doch gerade sie werden von der Berufs­unfähigkeits­versicherung oftmals abgelehnt oder sie müssen mit sehr viel höheren Beiträgen rechnen. Unsere Experten empfehlen daher, schon vor der Antragsstellung anonym verschiedene Angebote zur Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Diabetes einzuholen.

Andere Versicherungen

Menschen mit Diabetes können Kapitallebens­versicherungen oder Risikolebens­versicherungen abschließen, zahlen allerdings höhere Prämien. Eine Dread-Disease-Versicherung ist ebenfalls möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Risikoprüfung

Bevor ein Vertrag mit der gewünschten Versicherung zustande kommen kann, erfolgt grundsätzlich eine Risikoprüfung. Zunächst werden die ­versicherungstechnischen Rahmendaten betrachtet, gefolgt von der Prüfung des objektiven und subjektiven Risikos.

  • Das objektive Risiko wird anhand von statistischen Daten zur Lebenserwartung, dem Eintritt der Berufs­unfähigkeit und der Unfallgefährdung ermittelt, wobei es sich um objektivierbare Tatsachen handelt.
  • Die subjektiven Risiken stehen hingegen im Zusammenhang mit der individuellen Person und werden zum Beispiel von Ernährungsgewohnheiten und Verhaltensweisen beeinflusst.

Auch hier gilt: Diabetes nicht verschweigen

Wer unter der Zuckerkrankheit leidet, muss dies beim Versicherungsabschluss unbedingt wahrheitsgemäß angeben. Keinesfalls darf die Vorerkrankung verschwiegen werden. Für Betroffene besteht sonst das Risiko, dass der Versicherungsschutz unwirksam ist. Im Leistungsfall prüfen Versicherungen sehr genau, ob alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Ist dies nicht der Fall, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Im Ernstfall kann sogar arglistige Täuschung unterstellt werden.


Diabetes-Typ ist entscheidend

Gerade bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist der Diabetes-Typ ein entscheidender Faktor, wenn es um die Annahme bzw. Ablehnung eines Antrags geht. Aus Kostengründen müssen Diabetiker oftmals mit einer Ablehnung rechnen. Die Mühe der Antragsstellung lohnt sich aber dennoch.

Betroffene vom Typ 2 haben bei vielen privaten Anbietern bessere Chancen, eine Versicherung abzuschließen. Wichtig sind zum Beispiel auch Blutwerte, bereits bestehende Folgeschäden und die medikamentöse Behandlung. Wer Begleit­erkrankungen wie z.B. Adipositas hat, wird in der Regel abgelehnt. Menschen mit Diabetes müssen allerdings so oder so mit Prämienzuschlägen und begrenzten Laufzeiten rechnen.


Versicherer tauschen sich aus

Versicherungs­unternehmen tauschen sich untereinander aus. Ein Antrag, der von einer Gesellschaft abgelehnt wurde, führt oft dazu, dass weitere Versicherer den Abschluss ebenfalls verweigern. Für diesen Datenaustausch nutzen sie das sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS). Dabei handelt es sich um eine Datenbank, in der sensible Vertragsdaten der Versicherungsnehmer gespeichert werden. So sind auch Angaben über gekündigte und abgelehnte Verträge dort zu finden.

Es ist jedoch möglich, Anfragen so zu stellen, dass sie keine negativen Konsequenzen für zukünftige Abschlüsse haben. Dank ihrer langjährigen Erfahrung wissen unsere Experten der privaten Kranken­versicherung, wie die unterschiedlichen Anbieter bestehende Vor­erkrankungen bewerten. Gerne stellen wir auch eine anonyme Risikovoranfrage für Sie, damit Sie keinen negativen Eintrag im HIS riskieren.

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Fazit

Wer von Diabetes betroffen hat, kann sich darauf verlassen, dass die gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten für die wichtigsten Hilfsmittel und Behandlungen trägt, hat jedoch deutlich schlechtere Chancen, sich privat zu versichern, als jemand ohne eine solche Vorerkrankung. Trotzdem ist es nicht unmöglich.

Auch bei anderen Versicherungen haben Diabetiker gegenüber anderen Menschen Nachteile. Unsere unabhängigen Versicherungs­makler beraten Sie gerne dazu, wie Sie diese so weit wie möglich zu reduzieren, und helfen Ihnen dabei, den individuell besten Tarif zu finden. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen genau zu lesen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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