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D&O-Versicherung: Personengruppen Ratgeber und Vergleich (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine D&O-Versicherung schützt Entscheidungsträger in Unternehmen und Vereinen davor,  Schadenersatz­forderungen mit ihrem persönlichen Vermögen begleichen zu müssen.
  • Sie bietet sich beispielsweise für Geschäftsführer, Prokuristen und Aufsichtsratsmitglieder an.
  • Sie ist auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wichtig, da deren Haftungsrisiko nicht auf ihre Einlage begrenzt ist.
  • Je nachdem, welche Organe abgesichert werden sollen, sind verschiedene Punkte besonders zu beachten.

Das erwartet Sie hier

Für welche Personengruppen eine D&O-Versicherung wichtig ist und was es dabei für einzelne Berufe zu beachten gilt.

Inhalt dieser Seite
  1. D&O Schutz für Geschäftsführer
  2. D&O Schutz für GmbH
  3. D&O Schutz für den Aufsichtsrat
  4. D&O Schutz für Vereine
  5. Richtige Absicherung finden
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das müssen Geschäftsführer und Prokuristen über die D&O-Versicherung wissen

Innen- und Außenhaftung

Geschäftsführer, Manager und andere Entscheidungsträger haften sowohl gegenüber Außenstehenden (Außenhaftung) als auch gegenüber ihrem eigenen Unternehmen (Innenhaftung), wenn sie ihre Sorgfalts­pflichten verletzen und dadurch ein Schaden entsteht. Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen. Entsprechend wichtig ist der Abschluss einer D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung kann von individuellen Personen, aber auch von einem Unternehmen für sämtliche Führungskräfte abgeschlossen werden. Um auch nach dem Ausscheiden versichert zu sein, sollte eine Nachmeldefrist vereinbart werden.


Icon Angestellte

Gesamtschuldnerische Haftung

Sämtliche Geschäftsführer können für die Entscheidungen eines einzelnen Geschäftsführers mit haftbar gemacht werden. Es gibt die Möglichkeit, diese Haftung durch bestimmte Formulierungen im Anstellungsvertrags zu beschränken, allerdings ist dafür die Zustimmung der Gesellschafter nötig. Zudem ist dies nur möglich, wenn es sich bei dem Unternehmen nicht um eine Aktiengesellschaft handelt.


Schadensbeispiele

Situationen, in denen ein Geschäftsführer haftet, sehen zum Beispiel so aus:

  • Der Geschäftsführer lässt hohe Forderungen verjähren.
  • Es kommt zu einem erfolgreichen Hackerangriff. Weil der Geschäftsführer es versäumt hat, eine Cyber-Versicherung abzuschließen, muss das Unternehmen die daraus resultierenden hohen Kosten (Betriebs­unterbrechung und Entschädigung der von Datenleaks betroffenen Kunden) allein tragen.
  • Der Geschäftsführer stellt den Antrag auf Insolvenz zu spät. Er haftet nun für alle Zahlungen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.

Es sind auch Situationen denkbar, in denen Geschäftsführer nicht nur mit zivilrechtlichen, sondern auch mit strafrechtlichen Verfahren konfrontiert sind – zum Beispiel beim Vorwurf absichtlicher Steuerhinterziehung. Die D&O-Versicherung zahlt für die Abwehr ungerechtfertigter strafrechtlich relevanter Vorwürfe, wenn sie auch einen Straf­rechtsschutzbaustein beinhaltet.

D&O-Versicherung im Insolvenzfall

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Im Fall einer Insolvenz sichert die D&O-Versicherung Geschäftsführer bei Forderungen der GmbH und der Insolvenzverwalter ab. Achten Sie darauf, dass im Versicherungsvertrag keine insolvenzabhängige Lösungsklausel festgehalten ist. Im Insolvenzfall kann es auch dazu kommen, dass der Versicherungsschutz erlischt, weil das Unternehmen seine Versicherungsprämien nicht mehr zahlt. In diesem Fall sind Führungskräfte mit einer persönlichen D&O-Versicherung besser geschützt.

D&O-Versicherung für Prokuristen

Ein Prokurist übernimmt in Abwesenheit des Geschäftsführers dessen Pflichten. Dies bedeutet, dass er ebenfalls eigenverantwortlich schwerwiegende Entscheidungen trifft und für diese haftet. Prokuristen sollten ebenfalls von der D&O-Versicherung des Unternehmens vor Haftungsansprüchen geschützt werden oder können eine eigene Versicherung abschließen.

Besonderheiten der D&O-Versicherung für GmbH

Icon Hochhaus

Haftungsrisiko auch für Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen angestellten Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH. Somit können sich beide mit hohen Schadenersatz­forderungen von Außenstehenden oder von Gesellschaftern konfrontiert sehen (die Ausnahme: alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer). Die beschränkte Haftung schützt den Geschäftsführer nicht davor, im Fall einer Sorgfaltspflicht­verletzung unbegrenzt mit seinem persönlichen Vermögen zu haften.


Regelung der Haftung im GmbHG

Die Haftung von Geschäftsführern in GmbH ist in § 43 GmbHG geregelt (Quelle: GmbHG):

(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.


Icon Sprechblase mit Haken

Anzeigepflicht bei Gesellschafter-Wechsel

Wenn eine GmbH verkauft wird und entsprechend neue Gesellschafter erhält, müssen Sie dies in vielen Fällen der D&O-Versicherung melden. Tun Sie dies nicht, kann dies den Versicherungsschutz gefährden.

D&O-Versicherung auch für kleine GmbH sinnvoll

D&O-Versicherungen sind für Firmen aller Größen interessant. Auch kleine Unternehmen profitieren davon, dass die Versicherung im Fall teurer Fehlentscheidungen und Pflicht­verletzungen von Organmitgliedern die entstandenen finanziellen Schäden ersetzt. Und für die jeweiligen Entscheidungsträger bedeutet die D&O-Versicherung eine potenziell existenzsichernde Absicherung.

D&O-Versicherung: Darauf sollten Aufsichtsratsmitglieder achten

Haftung von Aufsichtsräten

Eine Absicherung ist nicht nur für die Mitglieder der geschäftsführenden Organe sinnvoll. Auch die Kontrollorgane benötigen Versicherungsschutz. Denn auch Aufsichtsräte haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt mit ihrem privaten Vermögen, wenn ein Mitglied seine Sorgfalts­pflichten vernachlässigt und der Aufsichtsrat entsprechend mit Forderungen aus der Innen- oder Außenhaftung konfrontiert ist. Eine D&O-Versicherung stellt daher auch für Aufsichtsräte und Angehörige anderer Kontrollorgane eine wertvolle Absicherung dar.


Icon Geldbörse

Kein zwingender Selbstbehalt

Bei der D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften ist ein Selbstbehalt von 10 Prozent vorgeschrieben. Bei einer Versicherung für den Aufsichtsrat wird dies den Versicherern lediglich empfohlen.


Separater Versicherungsschutz für Vorstand und Aufsichtsrat?

Es kann es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommen, wenn sich Vorstand und Aufsichtsrat gegenseitig die Schuld oder einen Teil der Schuld an einem Vermögensschaden zuweisen. Denn das bedeutet einen Interessenkonflikt für den Versicherer, der bei einem solchen Streit beiden Seiten verpflichtet ist. Auch sind Situationen möglich, in denen die Versicherungssumme schon durch ein Organ aufgebraucht ist. Eine Maximierung der Versicherungssumme kann zum Beispiel verhindern helfen, dass diese von einem Organ aufgebraucht wird, wenn Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam haften.

Eine Möglichkeit, Interessenkonflikte zu verhindern und die Unabhängigkeit der Organe zu wahren, sind separate Policen. In diesem Fall sollte man Geschäftsführungs- und Kontrollorgane bei verschiedenen Anbietern versichern. Eine separate D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat wird manchmal auch von Aktionären eingefordert. Eine weitere Möglichkeit, die Haftungsrisiken von Aufsichtsratsmitgliedern abzusichern, sind individuelle Policen der Aufsichtsratsmitglieder, was insbesondere für Personen sinnvoll sein kann, die mehrere Mandate innehaben.


Icon Kalender

Beachten Sie die Verjährungsfristen

Bei der Organhaftung von Aktiengesellschaften verjähren die Ansprüche an den Aufsichtsrat nach fünf Jahren. Ist die Gesellschaft börsennotiert, verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Die Nachhaftung der D&O-Versicherung sollte dem angepasst sein.

D&O-Versicherung für Vereine

Haftungsrisiken für Vereinsvorstände

Eine D&O-Versicherung ist nicht nur für Firmen, sondern auch für Vereine, Verbände und Stiftungen sinnvoll. Denn auch Vereinsvorstände sind Haftungsrisiken ausgesetzt, selbst wenn sie ehrenamtlich arbeiten. Der Vorstand eines Vereins haftet gesamtschuldnerisch, wie es auch bei Unternehmen der Fall ist – ein Fehler eines Vorstandsmitglieds kann also dazu führen, dass sämtliche Vorstandsmitglieder uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Das gilt auch, wenn das verantwortliche Vorstandsmitglied den Verein bereits verlassen hat. Mit einer D&O-Versicherung versichert ein Verein die leitenden Mitglieder, etwa den Vorsitzenden und den Schatzmeister.

Schadensbeispiel

Der Vorstand des Vereins versäumt es, öffentliche Mittel abzurufen, zu deren Erhalt der Verein berechtigt ist. Dadurch entgehen dem Verein mehrere tausend Euro. Daraufhin nimmt dieser den Vorstand in Haftung, um so doch noch an das entgangene Geld zu kommen.

Icon Blatt mit Lupe

Abgrenzung zur Vermögensschaden­haftpflicht für Vereine

Eine Vermögensschaden­haftpflicht für den Verein deckt die satzungsgemäßen Tätigkeiten der Vereinsmitglieder und schützt das Vereinsvermögen. Durch sie ist das tägliche Geschäft des Vereins versichert. Wird jedoch der Vorstand direkt in Haftung genommen, benötigen dessen Mitglieder eine D&O-Versicherung, um nicht mit ihrem Privatvermögen zu haften. Manche Versicherer bieten für Vereine ein Versicherungspaket aus Vermögensschaden­haftpflicht und D&O-Versicherung an.


Verschiedene Tätigkeiten in der persönlichen D&O-Versicherung

Wenn individuelle Entscheidungsträger eine D&O-Versicherung abschließen, hat dies den Vorteil, dass sie damit in verschiedenen Rollen abgesichert sind. Zum Beispiel kann ein Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens, das gleichzeitig im Vorstand eines Vereins ist, mit einer D&O-Versicherung die Haftungsrisiken aus diesen beiden Tätigkeiten versichern. Achten Sie jedoch darauf, dass der Schutz tatsächlich zu Ihren Aufgabenbereichen passt und eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart ist.

Die richtige D&O-Versicherung finden

In den letzten Jahren sind die Haftungsrisiken für Entscheidungsträger in Unternehmen stetig gewachsen und entsprechend bestehen viele Führungskräfte mittlerweile auf der Absicherung durch eine D&O-Versicherung. Diese schützt im Fall eines Vermögensschadens ihr persönliches Eigentum und die Bilanz des Unternehmens.

Eine D&O-Versicherung ist für verschiedene Organisationen sinnvoll. Das betrifft beispielsweise:

  • Kapitalgesellschaften
  • Vereine und Verbände
  • Non-Profit-Organisationen
  • Stiftungen
  • gGmbH
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften

Dabei benötigen nicht nur die geschäftsführenden Organe wie zum Beispiel Geschäftsführer und leitende Angestellte eine Absicherung, sondern auch die Kontrollorgane wie zum Beispiel die Aufsichtsräte. Eine Absicherung ist entweder durch eine D&O-Versicherung des Unternehmens oder eine persönliche D&O-Versicherung möglich. Letzteres kann dann sinnvoll sein, wenn man häufiger die Firma wechselt.


Icon Kreis abgehakt

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Katharina Burnus
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