D&O-Versicherung: Was sie leistet, was sie kostet und wer sie braucht

Tarifvergleich und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Was die D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Vorstände leistet, was sie kostet, welche Deckungssumme passt und wie Unternehmens- und persönliche D&O zusammenspielen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. So funktioniert es
  3. Für wen
  4. Arten
  5. Kosten
  6. Test
  7. So gehen Sie vor
  8. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Manager­haftpflicht: Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor Ansprüchen wegen Vermögensschäden, vom eigenen Unternehmen und von Dritten.
  • Unbegrenzte Haftung: Organe haften schon bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen, auch nach dem Ausscheiden.
  • Rund 500 bis 1.200 € netto im Jahr nennen Fachportale als Orientierung für eine kleine GmbH mit 1 Million € Summe, dazu 19 % Versicherungsteuer.
  • Nicht oder, sondern und: Die Unternehmens-D&O ist das Fundament, die persönliche D&O Ihre eigene Sicherheitsebene.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung („Directors and Officers Versicherung“), auch Manager­haftpflicht genannt, ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte. Sie prüft Ansprüche gegen diese Personen, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte bis zur Versicherungssumme. Ohne sie haften Entscheider für Fehler mit ihrem Privatvermögen.

Die D&O-Versicherung auf einen Blick

Abgeschlossen wird die D&O in der Regel vom Unternehmen für seine gesamte Führung. Im Kern ist sie eine Vermögensschaden­haftpflicht für Organe. Personen- und Sachschäden deckt sie nicht, dafür ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung des Unternehmens da. Die Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

FrageAntwortMehr dazu
Was ist versichert?Vermögensschäden aus Pflicht­verletzungen in der OrganfunktionKapitel „So funktioniert es“
Wer ist versichert?Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, oft auch Prokuristen und BeauftragteKapitel „Für wen“
Wer zahlt den Beitrag?Meist das Unternehmen, bei der persönlichen D&O Sie selbstKapitel „Arten“
Was kostet sie?Kleine GmbH rund 500 bis 1.200 € netto im Jahr, als OrientierungKapitel „Kosten“
Was zahlt sie nicht?Vorsatz, Bußgelder, Personen- und SachschädenKapitel „So funktioniert es“

Warum Geschäftsführer persönlich haften

GmbH-Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes einhalten und haften der Gesellschaft für jede Pflicht­verletzung, schon bei leichter Fahrlässigkeit und ohne gesetzliche Obergrenze (Quelle: § 43 GmbH-Gesetz). Für Vorstände einer Aktiengesellschaft gilt Entsprechendes. Bei verbotenen Auszahlungen aus dem Stammkapital entlastet Sie auch ein Beschluss der Gesellschafter nicht, soweit der Ersatz für die Gläubiger nötig ist.

Die Haftung endet nicht mit dem Ausscheiden, nicht mit dem Ruhestand und nicht mit dem Tod, denn Schadenersatz­pflichten gehen auf die Erben über (Quelle: § 1967 BGB). Maßgeblich ist allein die Verjährung: fünf Jahre bei der GmbH, zehn Jahre bei börsennotierten Aktiengesellschaften, jeweils ab Entstehung des Anspruchs.

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Wenn Sie Ihre D&O-Versicherung über uns abschließen, profitieren Sie nicht nur von einer persönlichen Beratung und Betreuung, sondern auch von exklusiven Sonderaktionen und besonders vorteilhaften Vertragsbedingungen, die wir für unsere Kunden anbieten:

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  • Exklusive Zusatzleistungen
    z. B. Kostenübernahme für Konfliktmanager, forensische Dienstleistungen, Restrukturierungsbegleitung oder anwaltliche Soforthilfe
  • Erweiterte versicherte Personenkreise
    auch Interimsmanager, Compliance-, Datenschutz- und Umweltbeauftragte sowie gemeinnützige Stiftungen sind mitversichert.
  • Verbesserte finanzielle Absicherungen
    höhere oder verdoppelte Sublimits bei Reputationsschäden, Gehaltsfortzahlungen, Abwehrkosten und Privatklagen.
  • Spezielle Eigenschadendeckungen
    Absicherung auch für Fälle, in denen Ihr Unternehmen selbst geschädigt wird, ohne dass Ansprüche gestellt werden können.
  • Besserstellungsklauseln und Nachbesserungen
    Sie erhalten stets die vorteilhaftesten Bedingungen, auch bei zukünftigen Anpassungen.

Wann zahlt die D&O-Versicherung?

Die D&O zahlt, wenn Sie wegen einer Pflicht­verletzung in Ihrer Funktion schriftlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Versicherungsfall ist nicht der Fehler selbst, sondern die erste Geltendmachung während der Vertragsdauer oder der Nachmeldefrist. Der Anspruch kann vom eigenen Unternehmen kommen, nach einer Insolvenz geltend gemacht durch den Insolvenzverwalter, oder von Dritten wie Gläubigern oder dem Finanzamt.

Wie funktioniert die D&O-Versicherung?

Der Hauptfall ist die Innenhaftung: Das eigene Unternehmen fordert Schadenersatz von seinem Geschäftsführer oder Vorstand. In der Aktiengesellschaft muss der Aufsichtsrat solche Ansprüche prüfen und in der Regel verfolgen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95). Nach einer Insolvenz macht der Insolvenzverwalter die Ansprüche des Unternehmens geltend, etwa auf Erstattung von Zahlungen nach Insolvenzreife, auch das ist Innenhaftung (Quelle: § 15b Insolvenzordnung). Bei der Außenhaftung fordern Dritte Geld, etwa Gläubiger oder das Finanzamt.

Im Haftungsfall prüft der Versicherer den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt Sie von berechtigten frei. Den Prozess führt er selbst (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB D&O). In den Musterbedingungen werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, ein langer Prozess zehrt sie also auf.


Wann die D&O-Versicherung zahlt

Typische Auslöser sind Fehlentscheidungen mit finanziellen Folgen, Verstöße gegen Gesetze, Verträge oder interne Richtlinien und verletzte Sorgfalts­pflichten. Auch Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und die Haftung für nicht abgeführte Steuern der Gesellschaft können dazugehören, wenn Ihr Tarif sie ausdrücklich einschließt. Das tun viele, aber nicht alle. Ob Sie wirklich falsch gehandelt haben, klärt der Versicherer. Die Kosten dafür trägt er, in den Musterbedingungen allerdings aus der Versicherungssumme.


Wichtige Leistungen

Die Leistungen sind in allen Tarifen ähnlich aufgebaut: Abwehr, Freistellung und Kosten rund um das Verfahren. Wie hoch einzelne Teilbeträge ausfallen, regelt jeder Vertrag selbst. Diese Leistungen gehören zum Kern einer D&O-Versicherung:

  • Prüfung des Anspruchs und Abwehr unberechtigter Forderungen, mit Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
  • Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen bis zur Versicherungssumme
  • Verteidigung im Strafverfahren, wenn es zu einem versicherten Anspruch führen kann und der Versicherer zustimmt
  • Schutz für frühere Pflicht­verletzungen, die bei Abschluss nicht bekannt waren (Rückwärtsdeckung)

Streit um Ihren eigenen Dienstvertrag, etwa nach einer Abberufung oder Kündigung, ist kein Haftpflichtanspruch gegen Sie. Dafür brauchen Sie einen Rechtsschutz. Was ein Manager-Rechtsschutz für leitende Angestellte und Prokuristen leistet, lesen Sie auf unserer Seite dazu.


Zusatzleistungen je nach Tarif

Über den Kern hinaus unterscheiden sich die Tarife deutlich in den Details. Sie entscheiden oft erst im Ernstfall, ob der Schutz reicht. Achten Sie beim Vergleich vor allem auf diese Bausteine:

  • Zusatzlimit für Abwehrkosten, wenn die Versicherungssumme verbraucht ist
  • Zweifach maximierte Summe oder Wiederauffüllung nach einem Schaden
  • Kosten für Sofort­maßnahmen ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer
  • Ausdrücklicher Schutz bei Steuerhaftung und bei Zahlungen nach Insolvenzreife
  • Beratung bei Restrukturierung und Sanierung vor einer Insolvenz

In welchen Fällen die D&O-Versicherung nicht zahlt

Die D&O schützt vor den Folgen von Fehlern, nicht vor Vorsatz. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der Versicherer schon gesetzlich frei (Quelle: § 103 VVG). Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennen weitere Ausschlüsse:

  • Vorsatz und wissentliche Pflicht­verletzung; Abwehrkosten zahlen viele Tarife bis zur rechtskräftigen Feststellung
  • Bußgelder, Geldstrafen und Vertragsstrafen, auch der Rückgriff wegen eines Bußgelds gegen das Unternehmen, etwa nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • Personen- und Sachschäden
  • Ansprüche vor Gerichten in den USA und Kanada oder nach dortigem Recht, je nach Tarif
  • Pflicht­verletzungen und Verfahren, die bei Abschluss bereits bekannt waren

Gegen den eigenen Schaden des Unternehmens nach einem Hackerangriff hilft die D&O nicht. Dafür gibt es die Cyber-Versicherung. Die D&O greift erst, wenn das Unternehmen danach Sie persönlich in Anspruch nimmt, etwa weil Sie die IT-Sicherheit vernachlässigt haben sollen.


Geltungsbereich der D&O-Versicherung

Unser Berater Martin Hacker weist darauf hin, dass der Schutz für alle im Vertrag genannten Personen gilt, in der Regel auch für ihre Funktionen in Tochtergesellschaften. Bei Fremdmandaten, also Funktionen in externen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder Verbänden, kommt es auf den Vertrag an. Oft lässt sich ihre Absicherung als Baustein hinzuwählen.

Räumlich gilt der Schutz vielfach weltweit. Ansprüche vor Gerichten in den USA und Kanada oder nach dortigem Recht schließen viele Tarife aber aus. Haben Sie Tochtergesellschaften oder Kunden in Nordamerika, prüfen Sie diesen Punkt besonders genau, denn dort entstehen oft die höchsten Forderungen.


Schadensbeispiele aus der Praxis

Drei typische Fälle zeigen, wie schnell aus einer Entscheidung eine persönliche Forderung wird. Keiner setzt böse Absicht voraus. Weitere Fälle mit Rechtsgrundlage und Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur D&O im Schadenfall.

Fehlentscheidung bei Unternehmensübernahme

Der Geschäftsführer kauft ein kleineres Unternehmen, ohne es ausreichend zu prüfen. Später zeigen sich hohe Schulden. Die Gesellschaft verlangt den Schaden von ihm ersetzt.

Unwissen über neue EDV-Anlage

Ein Geschäftsführer kauft eine teure EDV-Anlage, ohne den Bedarf zu klären. Sie passt nicht und muss ersetzt werden. Die Mehrkosten stellt ihm das Unternehmen in Rechnung.

Steuern nicht abgeführt

Fällige Umsatzsteuer wird nicht gezahlt, obwohl Geld da war. Das Finanzamt nimmt den Geschäftsführer per Haftungsbescheid in Anspruch, möglich bei grober Fahrlässigkeit (Quelle: § 69 Abgabenordnung).

Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?

Sinnvoll ist die D&O für alle, die als Organ oder Führungskraft Entscheidungen mit finanziellen Folgen treffen: Geschäftsführer und Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte, Prokuristen und leitende Angestellte. Jede GmbH mit angestellter oder mehrköpfiger Geschäftsführung sollte eine Unternehmens-D&O haben, auch eine kleine. Welche weiteren Versicherungen Sie brauchen, zeigt unser Ratgeber Versicherungen für Geschäftsführer.

Diese Personengruppen können abgesichert werden

Versichert sind in den Musterbedingungen gegenwärtige und ehemalige Organe, die Verträge erweitern den Kreis meist auf Prokuristen und Beauftragte. Die Haftung ist dabei nicht für alle gleich: Organe tragen eine verschärfte Beweislast, Angestellte haften dem Arbeitgeber nur, wenn er ihnen ein Verschulden nachweist (Quelle: § 619a BGB).

GruppeBeispieleWas Sie wissen sollten
Leitende OrganeGeschäftsführer, Vorstände von GmbH, AG, Genossen­schaftUnbegrenzte Haftung, Beweislast beim Organ
KontrollorganeAufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, KuratoriumHaften für die Überwachung der Geschäftsleitung
Leitende AngestellteProkuristen, Generalbevollmächtigte, AbteilungsleiterBeweislast beim Arbeitgeber, oft mitversichert
BeauftragteDatenschutz, Geldwäsche, Arbeitsschutz, UmweltschutzUmfang im Unternehmensvertrag prüfen
GründerGeschäftsführer von Start-up, UG und junger GmbHAnnahme oft nur über eine individuelle Anfrage oder eigene Start-up-Anträge

Gründer finden alles zu Annahme, Haftung und Beiträgen in jungen Unternehmen auf unserer Seite zur D&O-Versicherung für Start-ups. Viele Versicherer setzen für ihr normales Antragsmodell mehrere Jahre Geschäftstätigkeit voraus, einige haben eigene Lösungen für junge Firmen.


Mehrere Geschäftsführer

Hat ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer, haften sie für einen Schaden als Gesamtschuldner, aber nur, wenn jeder selbst eine Pflicht verletzt hat. Das kann auch die Pflicht sein, den Kollegen im anderen Ressort zu überwachen. Für fremde Fehler ganz ohne eigenes Zutun haften Sie nicht (Quelle: § 421 BGB).

Im Streit müssen Organe beweisen, dass sie sorgfältig gehandelt haben, sobald das Unternehmen Schaden und ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten dargelegt hat (Quelle: § 93 Aktiengesetz). Für GmbH-Geschäftsführer gilt das nach dem Bundesgerichtshof ebenso. Leitende Angestellte trifft diese Beweislast nicht. Gerade für Organe ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche deshalb so wichtig.


Ehrenamt schützt nicht

Auch ehrenamtliche Vorstände von Vereinen und Stiftungen können persönlich haften. Seit 01.01.2026 haften sie bei einer Vergütung bis 3.300 Euro im Jahr dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Dritten gegenüber aber voll (Quelle: § 31a BGB). Was die D&O für Vereine kostet und leistet, lesen Sie auf unserer Seite zur D&O-Versicherung für Vereine.


Vorteile der D&O-Versicherung

Die D&O schützt nicht nur die Führungskräfte. Sie sichert auch den Ersatzanspruch des Unternehmens, denn ein Geschäftsführer könnte einen Millionenschaden aus eigener Tasche kaum zahlen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Schutz des Privatvermögens von Führungskräften vor existenziellen Haftungsrisiken
  • Unternehmen bleiben handlungsfähig, weil Entscheidungen nicht aus Angst vor persönlichen Folgen aufgeschoben werden
  • Das Unternehmen erhält bei einem Fehler seiner Führung tatsächlich Ersatz
  • Geschädigte Dritte erhalten die Sicherheit, dass berechtigte Ansprüche erfüllt werden

Kritik an der D&O-Versicherung

Kritiker fürchten, dass die Entlastung von der Haftung sorgloses Verhalten begünstigt. Für Vorstände von Aktiengesellschaften schreibt das Gesetz deshalb einen Selbstbehalt vor, für GmbH-Geschäftsführer nicht. Vorsatz bleibt ohnehin unversichert. Zwei Punkte schränken den Schutz in der Praxis ein:

  • Eine zu niedrige Versicherungssumme, die sich alle Versicherten teilen und die Abwehrkosten aufzehren
  • Ausschlüsse und Lücken, die erst im Haftungsfall auffallen

Experten-Tipp:
Nicht nur für Großunternehmen

„Sollten die Gesellschafter Ihres Unternehmens der Meinung sein, dass die GmbH zu klein sei, um eine wirkliche Haftungsgefahr für Sie als Geschäftsführer begründen zu können, lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Jedes Unternehmen, von der Mini-GmbH bis zur großen Gesellschaft, sollte die eigenen Geschäftsführer angemessen und effektiv gegen Haftungsansprüche absichern. Auch in mittelständischen Unternehmen, die nicht inhabergeführt sind, kann eine solche Versicherung Sinn ergeben. Geschäftsführer und gegebenenfalls Aufsichtsräte können so wirksam gegen Haftungsrisiken aus ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit abgesichert werden. Im Verhältnis zum möglichen Schaden sind die Kosten eines solchen Versicherungsschutzes üblicherweise eher gering.“

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Berater

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  • Abgleich von Unternehmens- und persönlicher D&O
  • Prüfung von Nachmeldefrist, Summe und Ausschlüssen
  • Begleitung im Haftungsfall
Foto von Benjamin Mai
Berater

Unternehmens-D&O oder persönliche D&O?

Es gibt zwei Arten: die Unternehmens-D&O, die das Unternehmen für seine gesamte Führung abschließt, und die persönliche D&O, die Sie selbst abschließen. Die richtige Frage ist nicht, welche von beiden Sie brauchen. Die Unternehmens-D&O ist das Fundament, die persönliche D&O ergänzt sie: nicht oder, sondern und.

Die Unterschiede im Überblick

Beide Varianten schützen vor Haftungsrisiken, unterscheiden sich aber in Vertrag, Beitrag und Summe. Entscheidend ist, wer über den Vertrag bestimmt. Die Tabelle zeigt die Unterschiede:

MerkmalUnternehmens-D&OPersönliche D&O
Wer schließt ab und zahlt?Das UnternehmenDie Führungskraft selbst
Für wen gilt der Schutz?Alle versicherten Personen gemeinsamNur für die versicherte Person
VersicherungssummeGemeinsam für alle, je JahrAllein für Sie
Kündigung und VerlängerungEntscheidet das UnternehmenEntscheiden Sie
Rolle im HaftungsfallPrimärer Schutz, das FundamentErgänzender Schutz, meist nachrangig

Die Unternehmens-D&O-Versicherung

Bei der Unternehmens-D&O schließt die Firma den Vertrag und zahlt den Beitrag. Geschützt ist die gesamte Führungsebene in einem Vertrag, mit hohen Summen und gebündeltem Risiko. Die Summe steht aber allen gemeinsam zur Verfügung, meist für alle Fälle eines Jahres zusammen. Verklagt das Unternehmen mehrere Organe, kann sie verbraucht sein.

Hinzu kommt ein Interessenkonflikt: Bei der Innenhaftung verklagt das Unternehmen sein eigenes Organ und ist zugleich Versicherungsnehmer. Es entscheidet über Summe, Verlängerung und Kündigung. Nach einem Insolvenzantrag besteht in den Musterbedingungen nur noch Schutz für frühere Pflicht­verletzungen.


Die persönliche D&O-Versicherung

Die persönliche D&O schließen Sie selbst ab, Vertrag und Summe gehören nur Ihnen. Bildlich gesprochen liegt sie wie ein Tresor im Hintergrund und greift, wenn der Schutz des Unternehmens nicht mehr trägt. Sie eignet sich für Manager mit mehreren Mandaten, ausscheidende Organe, Entscheider vor einem Wechsel und Unternehmen ohne eigene D&O.

Was sie leistet und kostet, lesen Sie auf unserer Seite zur persönlichen D&O-Versicherung. Die veröffentlichte Beitragstabelle eines Versicherers beginnt dort bei 490 Euro netto im Jahr für 100.000 Euro Summe (Stand 10/2024 bis 01/2025). Den Beitrag können Sie als Werbungskosten absetzen.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Für eine kleine GmbH mit rund einer bis zwei Millionen Euro Umsatz und einer Million Euro Versicherungssumme nennen Fachportale übereinstimmend etwa 500 bis 1.200 Euro netto im Jahr, ohne Geschäft in den USA. Das ist eine Orientierung, denn eine veröffentlichte Beitragstabelle eines Versicherers für die Unternehmens-D&O gibt es nicht. Dazu kommen 19 Prozent Versicherungsteuer.

Was kostet die D&O für eine kleine GmbH?

Mit 19 Prozent Versicherungsteuer werden aus 500 bis 1.200 Euro netto rund 595 bis 1.428 Euro brutto im Jahr (Quelle: § 6 Versicherungsteuergesetz). Deutlich teurer sind Unternehmen mit Geschäft in den USA, Finanzdienstleister und regulierte Branchen. Wie viel Sie für Ihre Firma zahlen, zeigt nur ein Angebot mit Ihren Kennzahlen.

Die Beiträge im D&O-Markt sind 2026 weitgehend stabil, die Schäden steigen dagegen. 2025 zählten die Versicherer rund 3.000 Schäden mit durchschnittlich rund 113.400 Euro (Quelle: GDV). Bei über 24.000 Unternehmensinsolvenzen 2025 erwartet der Verband weiter steigende Schäden.


Dies beeinflusst die Kosten

Den Beitrag berechnet der Versicherer aus den Angaben im Antrag. Am stärksten wirken Umsatz und Versicherungssumme, dazu die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Diese Punkte fragen die Anträge regelmäßig ab:

  • Umsatz oder Bilanzsumme und gewünschte Versicherungssumme
  • Branche, Börsennotierung, Tochtergesellschaften und Geschäft in den USA
  • Negatives Eigenkapital, Verluste oder bekannte Insolvenzgründe
  • Vorschäden und bekannte Umstände, Zahl der versicherten Personen und Mandate
  • Selbstbehalt, Maximierung der Summe und Laufzeit des Vertrags

Wer zahlt die D&O des Geschäftsführers?

Die Unternehmens-D&O zahlt das Unternehmen. Der Beitrag ist für Sie in der Regel kein Arbeitslohn, wenn die Versicherung vor allem das Unternehmen schützt und das Management als Ganzes versichert. So sieht es ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24.01.2002. Zahlen Sie eine persönliche D&O selbst, setzen Sie den Beitrag als Werbungskosten ab (Quelle: § 9 EStG).

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Welche D&O-Versicherungen schneiden im Test gut ab?

In unserem eigenen Test der Unternehmens-D&O haben unsere Fachberater neun Versicherer bewertet. In der Schadenbearbeitung erhalten alle neun die Note 2, beim Service sechs von neun. Einen Testsieger küren wir bewusst nicht, weil der passende Tarif von Branche, Umsatz und Kennzahlen Ihres Unternehmens abhängt.

Ausschnitt aus unserem D&O-Test 2026

Die Noten für Service und Schadenbearbeitung stammen aus unserer Erhebung 2023, die Merkmale haben wir im Oktober 2026 neu geprüft, soweit aktuelle Unterlagen vorlagen. Die ganze Tabelle mit Tarifmerkmalen, Nachmeldefristen und Risikofragen aller Anbieter finden Sie in unserem D&O-Test. Tarife, Preise und Erfahrungen zu den einzelnen Versicherern stehen auf unseren Anbieterseiten zur D&O-Versicherung.

Anbieter und TarifServiceSchadenbearbeitungStart-ups versicherbar?Straf­rechtsschutz enthalten?
Allianz: Allianz D&O-Versicherung für Unternehmen (Basis, Smart, Komfort, Premium)22Ja (Individualanfrage)Ja, ab Produktlinie Smart
Ergo: ERGO D&O22Ja (Individualanfrage)Ja
Hiscox: D&O by Hiscox22Ja (Start-up-Antrag bis 1 Million € Versicherungssumme)Ja

Größer sind die Unterschiede bei den Tarifmerkmalen. Die Nachmeldefrist reicht im Test je nach Anbieter von drei Jahren bis unbegrenzt, die höchste Summe ohne Anfrage von zwei bis 7,5 Millionen Euro. Einen aktuellen D&O-Test von Stiftung Warentest gibt es nicht, der letzte Vergleich von Finanztest stammt aus dem Dezember 2020.

Wie finden Sie die richtige D&O-Versicherung?

Die richtige D&O finden Sie über Ihr Risiko, nicht über den Preis: erst Bedarf und Summe klären, dann Angebote mehrerer Versicherer vergleichen und die Bedingungen prüfen. D&O-Versicherungen sind nicht standardisiert, deshalb entscheiden Details wie Nachmeldefrist, Abwehrkosten und Ausschlüsse. Unsere Checkliste führt Sie durch alle Prüfpunkte.

Checkliste D&O-Schutz prüfen als PDF herunterladen


Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Vergleichen Sie Angebote Punkt für Punkt, nicht nur beim Beitrag. Die folgenden Fragen sollte jedes Angebot klar beantworten, bevor Sie unterschreiben:

  • Sind alle Organe, Prokuristen und Beauftragten versichert, auch in Tochtergesellschaften?
  • Wie lang ist die Nachmeldefrist und ist sie unverfallbar?
  • Gibt es ein Zusatzlimit für Abwehrkosten, wenn die Summe verbraucht ist?
  • Sind Steuerhaftung und Zahlungen nach Insolvenzreife ausdrücklich versichert?
  • In welchen Ländern gilt der Schutz und welche Ausschlüsse bestehen?

Die richtige Deckungssumme wählen

Für die Höhe der Deckungssumme gibt es keine gesetzliche Regel und keine belastbare Faustformel. Unser Berater Martin Hacker rät, die Summe an den möglichen Schäden auszurichten: an der Größe des Unternehmens und an seiner Geschäftstätigkeit. Jede Branche hat ihre besonderen Haftungsrisiken, ein Chemie-Unternehmen ist anders zu beurteilen als eine Bank.

Auch die Zahl der versicherten Personen und ihre Mandate spielen eine Rolle, denn alle teilen sich dieselbe Summe. Abwehrkosten werden meist angerechnet. Ein Anhaltspunkt: Der durchschnittliche D&O-Schaden lag 2025 bei rund 113.400 Euro (Quelle: GDV). Eine höhere Summe kostet einen höheren Beitrag.

Eine übliche Deckungssumme gibt es deshalb nicht, wohl aber Orientierungswerte der Versicherer. Ein Versicherer empfiehlt für Unternehmen bis fünf Millionen Euro Umsatz eine Million Euro Summe. Für die persönliche D&O nennt ein anderer eine Million Euro als Basis, zwei bis drei Millionen Euro im gehobenen Mittelstand und fünf Millionen Euro für Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE).


Besonderheiten beim Selbstbehalt

Einen gesetzlichen Selbstbehalt gibt es nur für Vorstände von Aktiengesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und SE mit Vorstand. Er beträgt mindestens zehn Prozent des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung (Quelle: § 93 Aktiengesetz). Für Abwehrkosten gilt er nach den GDV-Musterbedingungen nicht. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und der SE mit Verwaltungsrat ist die Pflicht umstritten.

Für Aufsichtsräte gilt der Pflicht-Selbstbehalt ausdrücklich nicht (Quelle: § 116 Aktiengesetz). Auch GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Genossen­schaften, Vereinen und Stiftungen müssen keinen Selbstbehalt tragen. Dort ist er frei vereinbar und senkt den Beitrag. Vorstände können ihren Pflicht-Selbstbehalt privat versichern, den Beitrag zahlen sie dann selbst.


Ablauf: So gehen Sie vor

Bis zum passenden Vertrag sind es vier Schritte. Nehmen Sie sich Zeit dafür, denn die Antworten im Antrag entscheiden später über Ihren Schutz. Bei jedem Schritt helfen wir Ihnen in unserer D&O-Beratung.

1. Bedarf klären

Klären Sie, welche Personen und Mandate versichert sein sollen, welche Risiken Ihre Branche hat und welche Summe nötig ist.

2. Angebote vergleichen

Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie Leistungen, Selbstbehalt und Ausschlüsse, nicht nur den Beitrag.

3. Risikofragen beantworten

Beantworten Sie die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und nennen Sie bekannte Umstände, sonst kann der Versicherer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Vertrag zurücktreten, in anderen Fällen kündigen oder die Bedingungen ändern (Quelle: § 19 VVG).

4. Regelmäßig prüfen

Passen Sie den Vertrag an, wenn das Unternehmen wächst, neue Töchter hinzukommen oder sich Ihre Rolle ändert.


Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer D&O-Versicherung begehen sollten

Die meisten Lücken entstehen schon beim Abschluss, nicht erst im Haftungsfall. Vier Fehler führen besonders oft dazu, dass der Schutz im Ernstfall nicht trägt. Welche weiteren Versicherungen Ihr Betrieb braucht, zeigt unser Überblick zur Gewerbe­versicherung.

  • Nur auf den Preis achten statt auf Summe, Nachmeldefrist und Ausschlüsse
  • Die Summe nach einer Faustformel festlegen statt nach dem eigenen Risiko
  • Bekannte Umstände im Antrag verschweigen
  • Sich als Organ allein auf die D&O des Unternehmens verlassen, ohne die eigene Rolle zu prüfen

Was tun im Haftungsfall?

Werden Sie in Anspruch genommen, melden Sie den Anspruch sofort dem Versicherer. Gesetzlich haben Sie dafür eine Woche nach der Geltendmachung, Klagen und Ermittlungsverfahren melden Sie unverzüglich (Quelle: § 104 VVG). Erkennen Sie nichts an und schließen Sie keinen Vergleich ohne Abstimmung mit dem Versicherer.

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Die häufigsten Fragen zur D&O-Versicherung

Was versichert eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung versichert Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte gegen Schadenersatz­forderungen wegen Vermögensschäden aus Pflicht­verletzungen in ihrer Funktion. Sie gilt für Ansprüche des eigenen Unternehmens und Dritter. Der Versicherer prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte bis zur Versicherungssumme. Vorsatz, Bußgelder sowie Personen- und Sachschäden sind nicht versichert.

Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?

Für eine kleine GmbH mit einer Million Euro Summe nennen Fachportale als Orientierung etwa 500 bis 1.200 Euro netto im Jahr, dazu 19 Prozent Versicherungsteuer. Größere Unternehmen, Geschäft in den USA und regulierte Branchen kosten deutlich mehr. Eine persönliche D&O kostet nach der Tabelle eines Versicherers 490 bis 5.200 Euro netto im Jahr, je nach Summe und Umsatz.

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

In der Regel schließt das Unternehmen die D&O-Versicherung für seine Organe und Führungskräfte ab und zahlt den Beitrag. Daneben gibt es die persönliche D&O-Versicherung, bei der die einzelne Führungskraft selbst Versicherungsnehmer ist. Beide ergänzen sich: Die Unternehmens-D&O ist das Fundament, die persönliche D&O eine eigene Sicherheitsebene.

Wie hoch sollte eine D&O-Versicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte die möglichen Vermögensschäden Ihres Unternehmens decken, eine Faustformel gibt es nicht. Maßgeblich sind Umsatz, Branche, Zahl der Versicherten, Mandate und Insolvenzrisiko. Der durchschnittliche D&O-Schaden lag 2025 laut GDV bei rund 113.400 Euro. Ein Versicherer empfiehlt bis fünf Millionen Euro Umsatz eine Million Euro Summe.

Was bedeutet Rückwärtsdeckung in der D&O-Versicherung?

Rückwärtsdeckung bedeutet, dass die Versicherung auch Ansprüche wegen Pflicht­verletzungen übernimmt, die vor Vertragsbeginn begangen wurden. Ausgenommen sind Fehler, die bei Abschluss bekannt waren. In den Musterbedingungen ist sie ein Grundbaustein und zeitlich unbegrenzt, manche Tarife begrenzen sie. Versicherungsfall ist die erste Geltendmachung des Anspruchs während der Laufzeit, nicht der Fehler selbst.

Was bedeuten Nachmeldefristen in der D&O-Versicherung?

Die Nachmeldefrist schützt nach Vertragsende: Versichert sind Ansprüche wegen Pflicht­verletzungen vor Vertragsende, die erst innerhalb der Frist erhoben und gemeldet werden. In der Unternehmens-D&O reicht sie heute von wenigen Jahren in Basistarifen bis unbegrenzt, bei persönlichen D&O sind zehn bis zwölf Jahre belegt. Nach einem Insolvenzantrag lässt sie sich in den Musterbedingungen nicht mehr zukaufen.

Wann endet die Versicherung?

Die D&O läuft meist ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung automatisch, die Musterbedingungen sehen eine Kündigung drei Monate vor Ablauf vor. Bei einer Insolvenz endet sie nicht automatisch, eine solche Klausel hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 für unwirksam erklärt. In den Musterbedingungen besteht danach nur noch Schutz für frühere Pflicht­verletzungen. Eine Übernahme gilt dort als Gefahrerhöhung, nicht als Vertragsende, eine freiwillige Liquidation beendet den Vertrag dagegen mit ihrem Abschluss.

Braucht auch eine kleine GmbH eine D&O-Versicherung?

Ja, sobald die GmbH angestellte oder mehrere Geschäftsführer hat. Geschäftsführer haften der Gesellschaft schon bei leichter Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, und der durchschnittliche D&O-Schaden liegt im sechsstelligen Bereich. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Teil des Innenanspruchs, der seiner Beteiligung entspricht, in den Musterbedingungen nicht gedeckt.

Brauche ich als Geschäftsführer zusätzlich eine persönliche D&O?

Oft lohnt sie sich, denn die Summe der Unternehmens-D&O teilen Sie mit allen Versicherten, und über Kündigung und Verlängerung entscheidet das Unternehmen. Besonders sinnvoll ist sie bei mehreren Mandaten, vor einem Wechsel, beim Ausscheiden und wenn das Unternehmen keine D&O hat. Bei Ansprüchen des eigenen Unternehmens gibt sie Ihnen eine Summe in Ihrer Hand.

Gibt es bei der D&O-Versicherung einen Selbstbehalt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist er nur für Vorstände von Aktiengesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und SE mit Vorstand: mindestens zehn Prozent des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung, laut § 93 Aktiengesetz. Für Aufsichtsräte und GmbH-Geschäftsführer gibt es keine Pflicht. Dort ist ein Selbstbehalt frei vereinbar.

Ist die Steuerhaftung des Geschäftsführers in der D&O versichert?

In vielen, aber nicht allen Tarifen ist sie ausdrücklich versichert. Das Finanzamt kann den Geschäftsführer für nicht abgeführte Steuern der Gesellschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Haftung nehmen, wie es § 69 Abgabenordnung vorsieht. Vorsatz und wissentliche Pflicht­verletzung bleiben immer ausgeschlossen. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen genau.

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