Das leistet die private Kranken­versicherung bei Zahnbehandlungen

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel übernimmt die private Kranken­versicherung 70 bis 100 Prozent der Kosten einer Zahnbehandlung.
  • Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Behandlungen wie eine professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe werden nur bedingt übernommen.
  • Sogenannte Zahnstaffeln begrenzen die Höhe der Erstattung in den ersten Jahren des Versicherungs­verhältnisses.

Das erwartet Sie hier

Welche Zahnbehandlungen die private Kranken­versicherung übernimmt und wie hoch die Kosten für Zahnersatz wirklich sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Zahnbehandlungen in der PKV
  2. Zahnersatz in der PKV
  3. Kostenbeispiel: Zahnersatz
  4. Was zahlt die PKV beim Zahnarzt?
  5. Fazit

Zahnbehandlungen in der privaten Kranken­versicherung

Die Leistungen der privaten Kranken­versicherung gehen in vielen Bereichen über das Maß der gesetzlichen Kranken­versicherung hinaus. Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen können sich Privatversicherte über Kostenübernahmen und Zuzahlungen freuen. Je nach Versicherer und Tarif werden die Kosten für Zahnbehandlungen in unterschiedlicher Höhe übernommen. In der Regel liegt der Prozentsatz zwischen 70 und 100 Prozent. Zu den gängigsten Zahnbehandlungen gehören:

  • Regelmäßige Kontrolltermine
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Prophylaxe
  • Kieferorthopädie
  • Zahnerhalt (Kariesbehandlung, Füllungen, Inlays)
  • Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Implantate)

Was ist eine Zahnstaffel?

Viele private Kranken­versicherungen bestehen auf sogenannte Zahnstaffeln in ihren Tarifen. Dabei handelt es sich um Höchstbeträge, die während der ersten Jahre erstattet werden. Darüber hinaus müssen die Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Meist liegt die Zahnstaffel zwischen 2 bis 5 Jahren.

Beispiel Zahnstaffel:

KalenderjahrMaximalbetrag
1. Jahr1.000 €
2. Jahr2.000 €
3. Jahr3.000 €
4. Jahr4.000 €

Zahnersatz in der privaten Kranken­versicherung

Zahnersatz umfasst die Rekonstruktion des Gebisses nach dem Verlust von Zahnteilen bzw. einem oder mehreren Zähnen. Ziel ist die Wiederherstellung der Kaufunktion sowie der Ästhetik. Häufige Ursachen für die Schädigung des Zahnapparats sind Karies oder Parodontitis. Je nach Form und Schwere der Schädigung kommen verschiedene Rekonstruktionsmöglichkeiten in Frage. Die Kosten für den Zahnersatz fallen dementsprechend unterschiedlich aus.


Welche Möglichkeiten des Zahnersatzes gibt es?

Zahnkrone

Die Krone kommt zum Einsatz, wenn der Zahn durch eine einfach Füllung nicht mehr erhalten werden kann. Die Krone wird auf den verbleibenden Teil des kaputten Zahns gesetzt und ersetzt diesen.
Kostenpunkt: Je nach Material zwischen 400 – 1.000 Euro.

Brücke

Fehlen ein oder mehrere Zähne, kommt eine Brücke zum Einsatz. In der Regel schließt eine Zahnbrücke die Lücke zwischen zwei Zähnen, die überkront und dann als Pfeilzähne oder Brückenpfeiler genutzt werden. Eine Brücke kann nicht herausgenommen werden.
Kostenpunkt: Je nach Material und Anzahl der Brückenglieder zwischen 450 – 2.500 Euro.

Teilprothese oder Totalprotese

Ist ein festsitzender Zahnersatz nicht mehr möglich, setzen Zahnärzte Prothesen ein. Diese können herausgenommen werden. Sie ermöglichen den Erhalt der Kaufunktion, des Sprechens und der Ästhetik.
Kostenpunkt: Teilprothesen kosten je nach Ausführung zwischen 500 – 3.000 Euro. Totalprothesen können bis zu 7.000 Euro kosten.

Zahnimplantate

Hierbei handelt es sich um die hochwertigste und ästhetisch ansprechendste Form des Zahnersatzes. Dabei wird eine künstliche Zahnwurzel im Kieferknochen verankert, die über ein Halteelement den eigentlichen Zahnersatz (Krone) trägt.
Kostenpunkt: Je nach Aufwand und Material liegen die Kosten zwischen 1.000 – 4.000 Euro pro Zahn.

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Kostenbeispiel – Zahnersatz

Herr P. hatte einen Fahrradunfall. Durch den Sturz ist einer seiner Zähne so ungünstig abgebrochen, dass der Zahnarzt die Reste des Zahnes entfernen muss. Anschließend wird ein Implantat eingesetzt, da sich der betroffene Zahn im vorderen Sichtbereich befindet.

Zahnimplantat – Kosten:

Herr P. entscheidet sich für ein Implantat aus Titan und eine Teilkeramik-Krone. Die Kosten betragen aufgeschlüsselt:

ZahnersatzKosten
Implantat inklusive Material, Arzthonorar
und Leistungen (z.B. Röntgenaufnahmen)
2.000 €
Teilkeramik-Krone600 €
Gesamtkosten2.600 €

Kostenübernahme in der privaten Kranken­versicherung

Herr P. hat Glück. Er ist Mitglied in einer privaten Kranken­versicherung. Diese beteiligt sich sowohl an den Kosten für das Implantat als auch an den Kosten für die Krone. Insgesamt werden 75 Prozent der anfallenden Kosten von der PKV zurückerstattet. Die Kostenerstattung für Zahnersatz und Implantate variiert je nach Versicherer und Tarif. In der Regel werden zwischen 60 und 80 Prozent übernommen.

Kosten­anteilProzent­satzBetrag in Euro
Kosten (insgesamt)2.600 €
Kostenerstattung durch die PKV75 Prozent1.950 €
Eigenteil Herr P.25 Prozent650 €

Herr P. zahlt für das Implantat aus Titan und die Teilkeramik-Krone also selbst nur 650 Euro, obwohl die Kosten insgesamt 2.600 € betragen. 1.950 € der Kosten übernimmt seine private Kranken­versicherung.

Kostenübernahme in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Wäre Herr P. nun in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen, hätte er deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. So hätte er die Kosten für das Implantat eigenständig bezahlen müssen. War er in den letzten 10 Jahren mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt erhält er zudem einen Zuschuss für die Krone von 65 %. Seine Kosten hätten damit wie folgt ausgesehen:

ZahnersatzKosten
Kosten (insgesamt)2.600 Euro
Kostenübernahme durch die GKV0 Euro
GKV-Zuschuss zur Krone390 Euro
Eigenanteil insgesamt 2.210 Euro

Private Zahnzusatz­versicherung als Ergänzung

Nicht jeder hat die Möglichkeit, eine private Krankenvoll­versicherung abzuschließen, denn um sich privat kranken versichern zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Doch auch gesetzlich Versicherte können mit Hilfe einer privaten Zahnzusatz­versicherung den Eigenanteil für Zahnbehandlungen deutlich senken. Auf unserer Seite zum Thema haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst:

Mehr zur Zahnzusatz­versicherung

Was zahlt die private Kranken­versicherung beim Zahnarzt?

Neben dem Zahnersatz übernimmt die private Kranken­versicherung noch weitere Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt. Der Erstattungsumfang hängt, wie schon erwähnt, vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.

  • Kontrolluntersuchung: 
    Jährliche Kontrolluntersuchungen werden von der privaten Kranken­versicherung zu 100 Prozent übernommen.
  • Zahnerhalt: 
    Kleinere Füllungen werden in der Regel ebenfalls bis zu 100% übernommen. Je nach Material kann der Erstattungssatz variieren. Kompositfüllungen kosten zwischen 30-80 Euro. Keramikfüllungen hingegen sind deutlich teuer und können bei bis zu 400 Euro liegen.
  • Prophylaxe / Professionelle Zahnreinigung:
    Diese Zahnbehandlungen sind nur bedingt in den Volltarifen der privaten Kranken­versicherung enthalten. Häufig wird hier ein höherer Eigenanteil fällig. Die Kosten für eine Prophylaxe liegen zwischen 80-120 Euro.
  • Kieferorthopädie:
    Kieferorthopädische Behandlungen werden häufig nur anteilig von der PKV übernommen. Einige Versicherer haben sogenannte Altersbeschränkungen. Demnach werden die Kosten nur übernommen, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen wurde.

Unterschiede bei den Versorgungsleistungen

Die Kostenerstattung hängt häufig von der Art der zahnärztlichen Versorgungsleistung ab. Grundsätzlich wird in drei verschiedene Leistungsbereiche unterschieden:

  • Regelversorgung
  • Gleichartige Versorgung
  • Andersartige Versorgung

Die Regelversorgung umfasst meist medizinisch notwendige Leistungen. Sie wird auch als Grundversorgung bezeichnet und beinhaltet in der Regel die kostengünstigste Variante. Die Regelversorgung wird prinzipiell von der gesetzlichen Kranken­versicherung übernommen.
Gleichartige Versorgungsleistungen hingegen bezeichnen die Leistungen, die mittels eines Zusatztarifs bezuschusst werden. Sie sind meist hochwertiger als die Regelversorgung.
Bei einer andersartigen Versorgung wählt der Patient eine Versorgung, welche von der Regelversorgung komplett abweicht. Sie wird in der Regel nicht von der GKV übernommen und geht mit höheren Kosten einher. Privatversicherte profitieren häufig von ihrer Kranken­versicherung, da diese die Kosten über eine Regelversorgung hinaus übernimmt. Eine umfangreichere Versorgungsleistung ist daher möglich.

Mehr zu den Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Heil- und Kostenplan. Quelle: KZBV

Heil- und Kostenplan für Zahnersatz

Planen Sie besonders aufwändige Leistungen wie z.B. Zahnersatz, sollten Sie sich vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellen lassen. Der Plan umfasst die geplanten Maßnahmen und die zu erwartenden Kosten. Diesen können Sie dann Ihrer privaten Kranken­versicherung vorlegen und herausfinden, welche Kosten in welchem Umfang übernommen werden.

Fazit

Privatversicherte sind dank ihrer Kranken­versicherung gut abgesichert. Die Kosten für Zahnbehandlungen werden in der Regel zum größten Teil übernommen. Meist liegt der Erstattungsrahmen zwischen 70 und 100 Prozent. Er ist abhängig vom Versicherer und Tarif. Dank der privaten Kranken­versicherung sind Versicherungsnehmer nicht auf eine Regelversorgung angewiesen, sondern können hochwertigere Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen.

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