Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2023 ist eine Haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer gesetzlich vorgeschrieben.
  • Dabei muss es sich um eine Vermögensschaden­haftpflicht mit einer Mindest­versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres handeln.
  • Diese Versicherung können Sie mit weiteren Bausteinen ergänzen, um Ihre Arbeit rundum abzusichern.
  • Eine Versicherung ist beispielsweise für 22,10 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was eine Berufs­haftpflichtversicherrung für Berufsbetreuer kostet, was sie leistet und wie Sie den optimalen Tarif finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Darum ist die Berufs­­haftpflicht wichtig
  2. Was leistet die Berufs­­haftpflicht?
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Fazit

Was ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer und wer braucht sie?

Versicherungspflicht für Berufsbetreuer

Die Berufs­haftpflicht­versicherung ist eine Pflicht­versicherung für Berufsbetreuer. Ihr Kern ist die ver­pflichtende Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Diese verhindert, dass Berufsbetreuer persönlich und unbegrenzt für sogenannte echte Vermögensschäden haften, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Echte Vermögensschäden entstehen durch Fehler bei beratenden, begutachtenden oder prüfenden Tätigkeiten.

Diese Versicherung kann um weitere Bausteine ergänzt werden. Bis Ende 2022 handelte es sich um eine sinnvolle, aber freiwillige Versicherung, aber seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Berufsbetreuer absichern. Ohne eine ausreichende Versicherung ist eine Registrierung als Berufsbetreuer nicht möglich, wodurch auch der Vergütungsanspruch entfällt. Das wurde im Rahmen einer umfassenden Reform des Betreuungsrechts festgelegt.


Wen betrifft die Versicherungspflicht?

  • Selbständige Berufsbetreuer
  • Angestellte Berufsbetreuer in einem Betreuungsverein (auch: Vereinsbetreuer)
  • Rechtsanwälte und Steuerberater, die eine Betreuungstätigkeit ausführen

Wann ist man Berufsbetreuer?

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Um als Berufsbetreuer und nicht als ehrenamtlicher Betreuer zu gelten, muss man für mehr als zehn Betreuungen verantwortlich sein oder über 20 Wochenstunden auf diese Tätigkeit verwenden.

Sechs gute Gründe für eine Berufs­haftpflicht für Berufsbetreuer

  • Voraussetzung für die Arbeit als Berufsbetreuer
  • Schützt Ihre Klienten und Ihr privates Vermögen
  • Absicherung weiterer wichtiger Risiken im Rahmen der Berufs­haftpflicht­versicherung möglich
  • Auf Ihre Berufsrisiken zugeschnittener Versicherungsschutz
  • Beinhaltet passiven Rechtsschutz
  • Versicherungsschutz ohne Selbst­beteiligung möglich

So muss die Versicherung aussehen

Auch die Höhe der Versicherungssumme ist gesetzlich geregelt. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss die Versicherung eine Versicherungsumme von mindestens 250.000 Euro pro Schaden und 1.000.000 Euro pro Jahr bei mehreren Schäden aufweisen (vierfache Maximierung). Wichtig ist, dass man auf mindestens eine Million pro Jahr kommt. Die Anforderungen finden Sie im § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

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Weitere Bausteine

Im Rahmen Ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung können Sie weitere Bausteine ergänzen, um rundum geschützt zu sein. Mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung können Sie sich gegen Schadenersatzansprüche aufgrund von Sach- und Personenschäden versichern. Andere Bausteine wie zum Beispiel Cyber-Schutz sorgen dafür, dass Sie auch im Fall von Eigenschäden versichert sind.


Zweiter Vertrag für Rechtsanwälte und Steuerberater

Rechtsanwälte und Steuerberater, die auch als Betreuer tätig sind, benötigen unter Umständen einen Zusatzvertrag für diese Tätigkeit. Dieser besteht parallel zu der Berufs­haftpflicht­versicherung, mit der sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Steuerberater gemäß § 51 BRAO oder § 67 StBerG versichern.

Icon Papiere

Was leistet die Berufs­haftpflicht für Berufsbetreuer?

Das leistet Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung für Sie

Wie auch andere Haftpflicht­versicherungen übernimmt die Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsberater drei wichtige Aufgaben:

  • Bezahlung berechtigter Schadenersatz­forderungen
  • Prüfung von Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Icon Schutzschild

Das macht eine leistungsstarke Versicherung aus

Eine leistungsstarke Berufs­haftpflicht­versicherung zeichnet sich nicht nur durch eine ausreichend hohe Versicherungssumme aus, sondern auch dadurch, dass Sie in vielen Situationen auf sie zählen können. Das gilt zum Beispiel bei:

  • Ansprüchen aus gesetzlicher und vertraglicher Haftung
  • Fahrlässigkeit
  • Streitigkeiten vor Gerichten im Ausland
  • Nachmeldung von Schäden, die erst nach der Aufgabe des Berufs aufgefallen sind
  • Verletzung von Geheimhaltungs­pflichten oder geistigem Eigentum
  • Zusätzliche Leistungen, zum Beispiel Leistung bei bestimmten Eigenschäden
  • Guter Service

Sichern Sie alle Aktivitäten im Rahmen Ihrer Tätigkeit ab

Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer deckt alle Ihre berufstypischen Tätigkeiten ab:

  • Personensorge
  • Unterhalts- und Wohnungsfürsorge
  • Gesundheitssorge
  • Vermittlung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Betreuung in Familiensachen
  • Nachlass­verwaltung
  • Prozessführung
  • Vermögenssorge

Sollten Sie feststellen, dass eine Ihrer Tätigkeiten nicht von der Versicherung abgedeckt ist, können Sie direkt beim Anbieter nachfragen. Am besten ist es, wenn eine sogenannte „offene Tätigkeitsdeckung“ vorliegt, also berufliche Risiken versichert sind, ohne dass man sie explizit nennen muss.


Versicherung gegen Drittschäden

Beachten Sie: Als Haftpflicht­versicherung greift die Berufs­haftpflicht dann, wenn Sie einen Schaden verursacht haben oder Ihnen das zumindest vorgeworfen wurde. In letzterem Fall bezahlt die Versicherung die Kosten für die Abwehr der unberechtigten Forderungen wie zum Beispiel Anwaltskosten vor Gericht.

Um selbst erlittene Schäden erstattet zu bekommen, brauchen Sie entsprechend einen anderen oder zusätzlichen Versicherungsschutz. Auch ist der Rechtsschutz der Versicherung auf die Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Um Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen, benötigen Sie eine Firmen­rechtsschutz­versicherung.


Schutz bei bestimmten Eigenschäden

Manchmal sind jedoch auch einige Eigenschäden im Rahmen der Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer versichert. Ein Versicherer zum Beispiel zahlt bis zu 300.000 Euro für die Begrenzung von Rufschäden oder leistet bei Vertrauensschäden und Dokumentenverlust.

Icon Liste

Reicht eine reine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Ein wichtiges Risiko für Berufsbetreuer sind Vermögensschaden. Aber insbesondere im Zusammenhang mit Gesundheitssorge sind auch Personenschäden möglich. Bei Personenschäden können die Schadenersatz­forderungen besonders hoch ausfallen, auch wenn Personen- und Sachschäden in der Branche seltener sind als Vermögensschäden. Diese Art von Schäden wird von einer reinen Berufs­haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt, aber man kann einen entsprechenden Versicherungsschutz in Form einer Betriebs­haftpflicht­versicherung in die Berufs­haftpflicht­versicherung inkludieren.

Icon Euroscheine und Münzen

Beispiel für einen Vermögensschaden

Sie versäumen es, einen Beihilfeantrag rechtzeitig zu stellen, sodass der Anspruch Ihres Betreuten verjährt. Daraufhin müssen Sie ihm die entgangene Beihilfe in voller Höhe erstatten. Das kostet Sie 5.400 Euro. Allerdings übernimmt diese Ihre Versicherung.

Sach- und Personenschäden: Beispiele

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Ein Personenschaden hingegen liegt vor, wenn Sie sich zum Beispiel gegen eine bestimmte Behandlung für die von Ihnen betreute Person entschieden haben und sich deren Gesundheitszustand daraufhin verschlechtert, oder wenn jemand in Ihrem Büro über ein Kabel stolpert und sich verletzt. Wenn Sie zum Beispiel versehentlich den Fernseher Ihres Betreuten von der Kommode stoßen und das kaputte Gerät daraufhin ersetzen müssen, ist das ein Sachschaden.

Zusatzbausteine

Sie können Ihre Versicherung um weitere Bausteine oder Versicherungen ergänzen. Der Vorteil: Sie sind nicht nur umfassender geschützt, sondern können unter Umständen auch von Mengenrabatten profitieren, wenn Sie die Versicherungen beim gleichen Anbieter abschließen. Zu den Versicherungs­bausteinen, aus denen Sie ein umfassendes und auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket für Ihre Tätigkeit als Betreuer zusammenfügen können, gehören:

Betriebs­haftpflicht­versicherung

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Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung versichert Sach- und Personenschäden, also wenn Personen verletzt oder ihr Eigentum beschädigt wurde und sie deshalb Schadenersatz fordern. Wie bereits erwähnt ist es seltener, dass Berufsbetreuer mit solchen Ansprüchen konfrontiert sind. Insbesondere, wenn Sie ein eigenes Büro mit Kundenverkehr haben, sollten Sie jedoch über diese zusätzliche Absicherung nachdenken.

Cyber-Versicherung

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Die Cyber-Versicherung verbindet Eigenschaften einer Haftpflicht­versicherung und einer Eigenschaden­versicherung: Das heißt, dass die Versicherung ebenso Schadensersatzforderungen anderer im Zusammenhang mit elektronischem Datenverkehr übernimmt wie auch die Schäden erstattet, die Sie selbst im Zusammenhang mit Cyber-Risiken erleiden. Oft kommen zusätzlich noch Leistungen wie Untersützung bei der Optimierung Ihrer IT-Sicherheit, Vermittlung von Hilfe bei der Datenwiederherstellung oder Beratung im Krisenfall hinzu.

Büroinhalt- und Elektronik­versicherung

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Mit Sach­versicherungen wie der Geschäftsinhalts­versicherung oder der Elektronik­versicherung können Sie Ihre wertvolle Büroausstattung versichern. Hier ist eine sogenannte Allgefahren­versicherung möglich: Das bedeutet, dass Ihr Firmeneigentum gegen alles versichert ist, was die Versicherungs­bedingungen nicht explizit ausgeschlossen haben.

Icon Achtung

Was ist nicht versichert?

Wann die Versicherung leistet und wann nicht, hängt vom Anbieter und dessen Konditionen ab. Häufige Leistungsausschlüsse sind unter anderem:

  • Geldbußen
  • Personen- und Sachschäden, falls es sich bei der Versicherung um eine reine Vermögensschadens­haftpflicht handelt
  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Was kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsberater?

Kostenbeispiel

Unser Beispielkunde hat ein Einkommen von etwa 30.000 Euro im Jahr. Er möchte eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer abschließen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ihm ist wichtig, dass er im Schadensfall keine Selbst­beteiligung zahlen muss. Für ihn kommen zum Beispiel diese Tarife infrage:

VersicherungJahresprämie
Reine Vermögensschaden­haftpflicht (Versicherungssumme: 250.000 €)259,20 €
Vermögensschaden­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht (Versicherungssumme der Betriebs­haftpflicht: 3 Mio. €)328,74 €

Icon Taschenrechner

Kostenfaktoren

  • Versicherungssumme
  • Selbst­beteiligung im Schadensfall
  • Zusatzbausteine und deren Versicherungssummen
  • Jahresumsatz
  • Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich)

Rabatte

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Versicherung günstiger erhalten können. Darunter sind:

  • Gründerrabatt
  • Mengenrabatt für Versicherungspakete
  • Längere Vertragslaufzeit (typischerweise drei Jahre statt einem)

Was kostet Sie als Berufsbetreuer eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
AllianzAusreichendSehr gut73
HDIAusreichendSehr gut73
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VAusreichendGut55

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

So finden Sie die richtige Versicherung

Icon Internetsuche

Ein Vergleich lohnt sich

Nicht alle Versicherer bieten eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsberater an. Sie haben jedoch trotzdem die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten. Sie sollten sich die Zeit nehmen, die Anbieter und deren einzelne Tarife zu vergleichen, da es Unterschiede beim Preis, bei der Selbst­beteiligung und den einzelnen Leistungen und Versicherungssummen für diese gibt. Ein übersichtlicher Vergleich ist beispielsweise mit unserem Rechner möglich.


Darauf sollten Sie achten

  • Entspricht die Versicherungssumme den gesetzlichen Anforderungen? Achten Sie hier nicht nur auf die Summe pro Schadensfall, sondern auch auf ihre Maximierung.
  • Ist die Versicherungssumme Ihrem persönlichen Risiko angemessen? Wenn Sie beispielsweise sehr große Vermögen verwalten, steigen damit auch die potenziellen Kosten eines Missgeschicks.
  • Wie hoch sind die Beiträge?
  • Gibt es eine Selbst­beteiligung im Schadensfall?
  • Benötigen Sie Versicherungsschutz über die Vermögensschaden­haftpflicht hinaus? Lohnt es sich, mehrere Versicherungen zu kombinieren?
  • Sind alle Tätigkeiten im Rahmen Ihrer Arbeit als Berufsbetreuer versichert?
  • Wie werden die Konditionen und die Schadensregulierung des Versicherers bewertet?
  • Wenn eine Betriebs­haftpflicht­versicherung integriert ist: Ist deren Versicherungssumme hoch genug? Beachten Sie, dass gerade bei Personenschäden Schadenersatz­forderungen in Millionenhöhe möglich sind.

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Fazit

Seit dem 1. Januar 2023 sind Berufsbetreuer verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Diese sollte neben einer ausreichenden Versicherungssumme auch Schutz für alle Tätigkeiten im Rahmen Ihres Berufs bieten. Manchmal lohnt es sich, im Rahmen der Berufs­haftpflicht­versicherung auch weitere Risiken abzusichern, beispielsweise die von Sach- und Personenschäden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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