Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Vereine Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht schützt das Vermögen von Vereinen und Verbänden, wenn durch ihre eigene Arbeit sie selbst oder Dritte finanziell geschädigt werden.
  • Dies ist für alle Arten von Vereinen sinnvoll, ob gemeinnützig, eingetragen, nicht-eingetragen, klein oder groß.
  • Die Vermögensschaden­haftpflicht ist von einer D&O-Versicherung zu unterscheiden: Diese schützt leitende Mitglieder vor einer Haftung mit ihrem Privatvermögen.
  • Vereine und Verbände können eine Vermögensschaden­haftpflicht ab 13,66 € pro Monat abschließen.
  • Die Risiken des Vereins oder Verbands zu kennen, hilft, die Versicherungssumme richtig abzuschätzen, sinnvolle Zusatzoptionen zu wählen und weitere notwendige Versicherungen zu bestimmen.

Das erwartet Sie hier

Was Vereine über die Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung wissen sollten, was sie von einer D&O-Versicherung unterscheidet und worauf sie bei einem Abschluss achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Vermögensschaden­­haftpflicht: Das müssen Vereine wissen
  2. Warum eine gute Vermögens­­haftpflicht für Vereine?
  3. Unterschiede zur D&O Versicherung
  4. Was leistet eine gute Vermögens­­haftpflicht?
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Verein über die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung wissen?

Vereine oder Verbände können durch ihre Arbeit sich selbst oder andere finanziell schädigen. In solchen Fällen haftet ein eingetragener Verein oder Verband mit dem eigenen Vermögen.

Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung kann in solchen Fällen einspringen, sodass dem Verein oder Verband kein finanzieller Nachteil entsteht. Die Vermögensschaden­haftpflicht schützt dabei nicht nur bei gerechtfertigten Schadenersatz­forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.


Beachten Sie dabei Folgendes

  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht zahlt nur bei sogenannten echten oder reinen Vermögensschäden. Das ist der Fall, wenn eine Person einen finanziellen Schaden hat, ohne dass Sachen oder Personen beschädigt wurden.
  • Der echte Vermögensschaden darf in der Regel nur dadurch entstanden sein, dass ein Mitglied fahrlässig, also zu wenig sorgfältig seine Pflichten verletzt hat.
  • Die Schäden dürfen nur durch Tätigkeiten entstehen dürfen, die gemäß der Satzung sind.
Icon Achtung

Für Steuerhilfevereine besteht die Pflicht, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen
(Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V.).

Warum brauchen gerade Vereine eine gute Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Beispiele für Vermögensschäden

Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Situationen dem Verein oder Verband selbst oder Dritten ein finanzieller Schaden entstehen kann:

  • Inkorrekte Angaben bei Steuern oder Abgaben
  • Inkorrekte Quittierung, Verbuchung und Verwendung von Spendengeldern
  • Fehler bei Ehrenamtspauschale, Aufwandsersatz oder Übungsleiterpauschale
  • keine Fördergelder durch fehlerhafte Antragsstellung, falsche Verwendung von Fördermitteln
  • Schlüsselverlust bei angemieteten Vereinsgebäuden

Diese Vermögensschäden können schnell sehr teuer werden. Private Haftpflicht­versicherungen von Mitgliedern greifen dann allerdings nicht. Daher ist es wichtig, Vereine oder Verbände mit einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzusichern. Egal, ob der Verein eingetragen, nicht-eingetragen, gemeinnützig, groß oder klein ist – diese Versicherung ist in der Regel sinnvoll.


Verschiedene Arten von Vereinen

Eingetragene Vereine

Mitglieder können den eigenen eingetragenen Verein oder Verband oder Dritte durch ihre Arbeit finanziell schädigen. Ist der Schaden durch fahrlässiges Handeln entstanden, also durch einen Fehler, Irrtum oder auch ein Versäumnis, haften Vereine und Verbände mit ihrem Vereinsvermögen. Diese gerechtfertigten Schadenersatz­forderungen können mitunter sehr hoch, gar existenzbedrohend ausfallen. Mit einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung können sich Vereine und Verbände jedoch dagegen absichern, den Schadenersatz selbst zahlen zu müssen.

Nicht-eingetragene Vereine

Anders als bei einem eingetragenen Verein oder Verband haften in einem nicht eingetragenen Verein oder Verband auch Mitglieder für ihr Handeln und die Folgen. Unter Umständen muss der Einzelne sogar mit seinem Privatvermögen einstehen (Quelle: BGB § 54).

Gemeinnützige Vereine

Gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ist es gesetzlich verboten, Vermögen aufzubauen. Zudem müssen sie finanzielle Mittel zeitnah für den Vereinszweck verwenden (Quelle: AO § 55). Sie dürfen nur in Ausnahmefällen finanzielle Rücklagen bilden und dann auch nur in einem überschaubaren Maß (Quelle: AO § 62). Da Vermögensschäden sehr teuer werden können, kann dies im schlimmsten Fall die Existenz eines Vereins oder Verbands finanziell bedrohen. Außerdem kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein.

Icon Herzen

Größere Vereine und Verbände

Mit jedem haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Verein oder Verband, steigt das Risiko für Fehler, die zu Vermögensschäden führen können. Auch gilt: Je größer der Verein beziehungsweise Verband, desto mehr Vermögen hat er in der Regel. Bei hohen Vermögen sind teuer Schäden wahrscheinlicher.

Kleinere Vereine

Aber auch bei kleineren Vereinen oder Verbänden kann eine Vermögensschaden­haftpflicht sinnvoll sein: Der Grad der Professionalisierung ist dann bei haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter meist geringer, als bei großen Vereinen und Verbänden. Dadurch können schneller Fehler auftreten, die zu Vermögensschäden führen.

Für welche Vereine kann eine Vermögensschaden­haftpflicht sinnvoll sein?

  • Sportvereine (z. B. Fußballvereine)
  • Musikvereine (z. B. Orchester, Kapellen, Spielmannszüge, Gesangsvereine)
  • Traditionsvereine (z. B. Heimatvereine, Schützenvereine)
  • Kulturvereine (z. B. Kunstvereine, literarische Gesellschaften, Theatervereine)
  • Selbsthilfevereine
  • Freizeitvereine (z. B. Kleingartenverein, Karnevalsverein, Kegelvereine)
  • Gesellschaftsvereine (z. B. Pfadfinder, Kinder- und Jugendförderung)
  • Soziale- und Rettungsvereine (z. B. Steuerhilfevereine, Feuerwehrvereine, Lebensrettung)
  • Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzvereine

Vermögensschaden­haftpflicht vs. D&O-Versicherung

Was ist der Unterschied?

Die “Directors-and-Officers-Versicherung”, kurz D&O-Versicherung, ist auch eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Sie richtet sich jedoch an eine andere Zielgruppe als eine Vermögensschadens­haftpflicht für Vereine beziehungsweise Verbände: Während eine Vermögensschaden­haftpflicht alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter eines Vereins oder Verbands schützt, richtet sich eine D&O-Versicherung gezielt an diese Mitglieder in leitender Funktion:

  • Vorstand
  • Geschäftsführung
  • Kuratorium
  • Präsidium
  • Aufsichtsrat
  • Verwaltungsrat
  • Beirat
  • leitende Angestellte
Icon Person am Schreibtisch

Eine D&O-Versicherung schützt diese Mitglieder, da sie sonst bei finanziellen Schäden unbeschränkt, das heißt auch mit dem Privatvermögen haften, auch wenn sie ehrenamtlich tätig sind. Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung schützt hingegen das Vereins- und Verbandsvermögen. Die D&O-Versicherung bietet in der Regel auch eine höhere Versicherungssumme als eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung, da leitende Mitglieder häufiger teurere Schäden verursachen als andere Mitglieder im Alltagsgeschäft. Eine D&O-Versicherung kann in Vereinen oder Verbänden eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sinnvoll ergänzen, vor allem wenn leitende Mitglieder oder Angestellte mit höheren Summen zu tun haben (Quelle: procontra).

D&O-Versicherung für Vereine und Verbände


Als Vorstand haften Sie für andere

Für Vorstände von eingetragenen Vereinen und Verbänden gilt eventuell sogar die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass jeder Vorstand für den Vermögensschaden eines anderen Vorstandes haftbar gemacht werden kann (Quelle: BGB § 421). Dies stellt ein unkalkulierbares Risiko dar, vor dem Sie eine D&O-Versicherung schützt. Eine D&O-Versicherung kann entweder vom Verein oder Verband oder vom Vorstand selbst abgeschlossen werden.

Was leistet eine Vermögensschaden­haftpflicht für Vereine und Verbände?

Icon Geldsack

Absicherung des Vermögens des Vereins oder Verbands

  • Finanzielle Absicherung des Vereinsvermögens
Icon Bezahlen Geldschein

Reine/echter Vermögensschäden

  • finanzielle Absicherung bei reinen oder echten Vermögensschäden
Icon Menschenmenge

Alle Mitglieder

  • Absicherung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern
  • Leitende Mitglieder und Angestellte (Vorstand, Beirat, Geschäftsführung)
Icon gegensätzliche Pfeile

Interne und externe Schäden

  • Schäden für den Verein und Verband selbst und Ansprüche gegenüber Personen des Vereins (Eigenschäden / Innenansprüche)
  • Schäden für Dritte außerhalb des Vereins bzw. des Verbands (Drittschäden / Außenansprüche)
Icon Achtung

Pflicht­verletzungen

  • Fahrlässige Pflicht­verletzungen (zum Beispiel Fehler, Versäumnisse, Irrtümer)
  • Mitunter vorsätzliche Pflicht­verletzungen
Icon Richterhammer und Gesetz

Passiver Rechtsschutz

  • Abwehr unbegründeter Ansprüche

Wann leistet welche Versicherung für Vereine und Verbände?

Eine Vermögensschaden­haftpflicht sichert Ihren Verein oder Verband allein vor finanziellen Schäden ab. Bei anderen Schäden, etwa Personen- oder Sachschäden, benötigen Sie weitere Versicherungen.

Eine Vereins­haftpflicht ist beispielsweise jedem Verein oder Verband grundsätzlich zu empfehlen. Ebenso kann eine Veranstalter­haftpflicht­versicherung, eine Rechtsschutz­versicherung oder eine D&O-Versicherung für Ihren Verein oder Verband Sinn ergeben.

Icon Wegweiser

Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Leistungen dieser Versicherungen und über ihre Unterschiede zur Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Mit einer “Vereins­versicherung” ist übrigens meistens ein Paket aus verschiedenen Versicherungen für Vereine und Verbände gemeint.

Überblick: Welche Versicherung für wen?

Haupt-, neben- und ehrenamtliche VereinsmitgliederLeitende Mitglieder und Angestellte
Vermögensschaden­­haftpflicht
Vereins­haftpflicht
Veranstalter­­haftpflicht
Rechtsschutz
D&O-Versicherung

Überblick: Leistungen der Versicherungen

Vermögensschaden­­haftpflichtVereins­haftpflichtVeranstalter­­haftpflichtRechtsschutzD&O-Versicherung
(Echter) Vermögensschäden
(Vereinsvermögen)

(Privatvermögen)
(Unechter) Vermögensschäden (als Folge von Personen- und Sachschäden)
(durch satzungsgemäßen Tätigkeiten)

(bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen)
Personenschäden
(durch satzungsgemäßen Tätigkeiten)

(bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen)
Sachschäden
(durch satzungsgemäßen Tätigkeiten)

(bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen)
Aktiver Rechtsschutz
Passiver Rechtsschutz

Was kostet Sie eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Icon Beleg

Die Höhe der Versicherungsprämie ist von verschiedenen Faktoren abhängig

  • Ziel des Vereins
  • Haushaltssumme (also alle Einnahmen durch Beiträge, Spenden, Lizenzrechte, Miet- und Pachteinnahmen etc.)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Gewählte Leistungen
  • Mitgliederanzahl
  • Finanzielle Möglichkeiten des Vereins oder Verbands

Kostenbeispiel

Wir haben den jährlichen Beitrag für eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für drei Sportvereine mit unterschiedlicher Haushaltssumme, Mitgliederzahl und gewünschter Versicherungssumme berechnet. Dies kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen:

Sportverein 1Sportverein 2Sportverein 3
Haushaltssumme25.000 €100.000 €500.000 €
Mitglieder502001000
Versicherungssumme50.000 €100.000 €100.000 €
Jahresbeitragab 163,86 €ab 198,67 €ab 397,34 €
Monatsbeitrag*ab 13,66 €ab 16,56 €ab 33,11 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

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Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Vereine im Test

Icon Stern

Vermögensschaden­haftpflicht­versicherungen für Vereine und Verbände wurden noch nicht durch unabhängige Testinstitute geprüft. Aktuelle Testberichte zur allgemeinen Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie Empfehlungen unserer Experten finden Sie aber auf der folgenden Seite:

Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung im Test (2023)

So findet Ihr Verein oder Verband die ideale Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung

Die Risiken des Vereins kennen

Jeder Verein oder Verband verfolgt bestimmte Aufgaben und Ziele. Diese hat er in der Satzung festgehalten. Aus den Aufgaben und Zielen ergeben sich Risiken des Vereins oder Verbands (Quelle: Versicherungsbote).

Icon Lupe

Es ist zum Beispiel wahrscheinlicher, dass ein Lohnsteuerhilfeverein mit mehr als 20.000 Mitgliedern und 13 Beratungsstellen höhere Vermögensschäden verursacht, als ein kleiner Literaturverein, der sich in Kneipen trifft.

Eine Analyse der Risiken Ihres Vereins oder Verbands kann Ihnen bei der Auswahl der nötigen Versicherungen, der passenden Versicherungssumme, der sinnvollen Leistungen und Zusatzoptionen helfen. Mehr dazu finden Sie auch in unseren Experten-Tipps.


Ausreichend hohe Deckungssumme

Wie hoch die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, für Ihren Verein oder Verband sein sollte, hängt von den Ergebnissen Ihrer Risikoanalyse ab. In der Regel können Sie die Deckungssumme nicht frei festlegen, sondern aus unterschiedlich hohen Optionen wählen. Mehr als die Deckungssumme zahlt die Versicherung im Schadenfall nicht. Die Summe sollte also mögliche Schäden abdecken – ansonsten muss der Verein oder Verband die Differenz begleichen.

Icon Hand mit Euromünze

Wenn Sie sich für ein Kombi-Produkt aus mehreren Versicherungen für Ihren Verein oder Verband entscheiden, dann empfehlen wir Folgendes: Achten Sie darauf, dass Sie die Deckungssumme für alle Schäden, die in den einzelnen Bereichen denkbar sind, ausreichend hoch wählen.

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Welche Fehler Sie als Verein auf keinen Fall bei Abschluss einer Vermögens­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Falsche Angaben: Wie hoch ist die Haushaltssumme? Wie viele aktive und passive Mitglieder hat Ihr Verein? Machen Sie beim Abschluss der Versicherung unbedingt korrekte Angaben. Ansonsten kann es sein, dass der Versicherer im Schadensfall nicht, oder nicht ausreichend zahlt.
  • Andere Versicherungen nicht in Erwägung ziehen: Auch wenn Ihr Verein oder Verband wenig Geld für Versicherung zur Verfügung hat: Prüfen Sie, welche Versicherungen neben einer Vermögensschaden­haftpflicht noch nötig sind. Die Versicherungsbeiträge mögen zwar vielleicht auf den ersten Blick hoch erscheinen, im Schadenfall könnten die Kosten jedoch noch viel höher ausfallen. Wenden Sie sich an einen Makler: Häufig kann er Ihnen günstigere Angebote anbieten, als Sie im Internet finden.
  • Zu niedrige Versicherungssumme: Wählen Sie eine für Ihren Verein oder Verband passende Deckungssumme.
  • Verzicht auf wichtige Zusatzleistungen: Achten Sie darauf, dass Sie für Ihre spezifischen Risiken die passenden Zusatzleistungen abschließen.
  • Keine Beratung nutzen: Eine Beratung durch unser Makler-Team ist kostenlos und unverbindlich. Durch einen Tarifvergleich können Sie sich vorher schon mal einen ersten Überblick über Vermögensschaden­haftpflicht­versicherungen für Vereine und Verbände verschaffen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Besondere Versicherungen für spezielle Vereine

„Einige Vereine werden von Versicherern besonders behandelt, da sie hohe Haftungsrisiken haben. Dazu können Vereine und Verbände zählen, die in den Bereichen Profisport, Golf, Lohnsteuerhilfe, Pferdezucht, Betreuung, Vermieter- oder Mieterschutz sowie Politische Parteien. Ist Ihr Verein oder Verband in einem dieser Bereiche tätig, dann lassen Sie sich am besten von einem Experten, zum Beispiel unserem Makler-Team, beraten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Mit Kombipaketen sparen

„Einige Versicherer bieten an, dass Sie mehrere Versicherungen miteinander kombinieren können. Diese Pakete sind dann günstiger, als wenn Sie die Versicherungen einzeln abschließen. Sinnvoll sind beispielsweise eine D&O-Versicherung, eine Vereins­haftpflicht, eine Veranstalter­haftpflicht oder eine Cyber-Versicherung. Welche Versicherungen für Vereine oder Verbände was leisten, können Sie bei Bedarf in unserer Tabelle noch mal nachlesen. Welche Sie davon wirklich brauchen, ergibt sich aus Ihrer Risikoanalyse.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Welche (Zusatz-)Leistungen sind Ihnen wichtig?

„Versicherer bieten neben den grundsätzlichen Leistungen der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung Zusatzleistungen an. Hier lohnt sich ein Vergleich. Welche Leistungen und Zusatzleistungen sind bei Ihrem Verein oder Verband wichtig? Benötigen Sie zum Beispiel Schutz vor Schlüsselverlust oder eine Absicherung bei gelegentlichem gastronomischen Service? Oder möchten Sie sich auch gegen Reputationsschäden oder Vertrauensschäden versichern?“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Die häufigsten Fragen zu Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung für Vereine

Welche Versicherungen muss ein Verein haben?

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In der Regel gibt es keine Pflicht­versicherungen für Vereine und Verbände in Deutschland. Für Vereine und Verbände sind eine Vereins­haftpflicht­versicherung wichtig und eine Vermögensschaden­haftpflicht-, Rechtsschutz- sowie eine D&O-Versicherung empfehlenswert. Ausnahmen gelten etwa für Steuerhilfevereine: Für sie besteht die Pflicht, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen.

Warum eine Vermögensschadens­haftpflicht für Vereine?

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Es kann passieren, dass Vereine und Verbände sich selbst oder andere durch ihre Arbeit finanziell schädigen. Ist der Schaden durch einen Fehler, Irrtum oder auch ein Versäumnis, also fahrlässig, entstanden, können auf den Verein oder Verband gerechtfertigte Schadenersatz­forderungen zukommen. Diese können mitunter sehr hoch ausfallen. Eingetragene Vereine und Verbände haften dann mit ihrem Vereinsvermögen. Mit einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung können sich Vereine und Verbände jedoch dagegen absichern, den Schadenersatz selbst zahlen zu müssen.

Was deckt die Vermögensschaden­haftpflicht für Vereine ab?

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Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung deckt Vermögensschäden aufgrund von schuldhaften Pflicht­verletzungen aller Vereinsmitglieder ab. Sie greift bei Schäden für den Verein und Verband selbst, bei Ansprüchen gegenüber Personen des Vereins, sowie bei Schäden für Dritte außerhalb des Vereins beziehungsweise des Verbands. In der Regel sind fahrlässige Pflicht­verletzungen versichert. Daneben wehrt eine Vermögensschaden­haftpflicht immer auch unbegründete Ansprüche ab.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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