Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer kostet, was sie leistet und wie Sie einen Tarif finden, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie effektiv schützt.
Inhalt dieser SeiteDarum brauchen Berufsbetreuer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versicherungspflicht seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind Berufsbetreuer wie auch zum Beispiel Anwälte und Steuerberater verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch die Versicherungssumme ist gesetzlich festgelegt: Mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro pro Jahr (vierfache Maximierung). Zusätzlich als Betreuer tätige Anwälte müssen gegebenenfalls eine zweite Versicherung abschließen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
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Registrierung und Versicherungspflicht
Berufseinsteiger, aber auch bereits als Berufsbetreuer tätige Personen müssen ab dem 1. Januar 2023 ein Registrierungsverfahren durchlaufen, um ihren Beruf ausüben zu können und einen Entgeltanspruch zu haben. Für eine Registrierung müssen sie bei ihrer Stammbehörde neben dem Antrag die folgenden Dokumente einreichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis (Ausnahmen von der Pflicht, diesen zu erbringen, gibt es für Berufsbetreuer mit bestimmten Studienabschlüssen oder besonders langer Berufserfahrung)
- Gegebenenfalls gerichtlicher Beschluss über aktuell geführte Betreuungen
Der Sachkundenachweis kann nach der Antragstellung nachgereicht werden. Beachten Sie jedoch die Fristen. Für Berufsbetreuer, die ihren Beruf bereits vor Anfang 2023 ausgeübt haben, gilt ab der Antragstellung eine vorläufige Registrierung.
Wie funktioniert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen sogennanter echter Vermögensschäden, also Situationen, in denen man unmittelbar für Geldeinbußen einer anderen Person verantwortlich ist. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begleicht in so einer Situation berechtigte Schadenersatzforderungen oder bezahlt für die Abwehr unberechtiger Forderungen. So müssen die Berufsbetreuer nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
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Besonderer Versicherungsbedarf
Berufsbetreuer sind in ihrem Arbeitsalltag mit zahlreichen Haftungsrisiken konfrontiert, da sie durch ihre Beratung oder ihre Handlungen im Namen der betreuten Personen großen Einfluss auf deren finanzielle Situation nehmen können. Schadenersatzansprüche können jedoch nicht nur von Seiten der Betreuten oder deren Angehöriger kommen. Auch die öffentliche Hand fordert mitunter Leistungen von Betreuern zurück. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich Berufsbetreuer jedoch gegen solche Ansprüche absichern, unabhängig davon, ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sind oder von Sozialversicherungsträgern ausgehen.
Was leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer?
Wann leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer leistet bei reinen Vermögensschäden. Mögliche Szenarien, in denen sie die finanziellen Folgen nach einem Schaden für Sie abfängt, sind zum Beispiel:
In all diesen Situationen müssten Sie die Kosten des Schadens aus Ihren eigenen Mitteln bezahlen. Die Vermögensschadenhaftpflicht begleicht jedoch die Kosten und stellt auch eine Absicherung für die Betreuten dar.
Wann ist etwas kein reiner Vermögensschaden?
Ein Schaden ist kein reiner Vermögensschaden, wenn Personen oder Gegenstände in deren Besitz zu Schaden kommen. Auch wenn daraus ein Vermögensschaden resultiert – zum Beispiel, weil die geschädigte Person wegen einer Verletzung nicht arbeiten kann und deswegen auf Löhne verzichten muss – handelt es sich nicht um einen „echten“ Vermögensschaden. Somit ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht zuständig.
Andere Schadensarten sind versicherbar
Zusätzlich zu reinen Vermögensschäden können Sie Sach- und Personenschäden mit einer Betriebshaftpflichtversicherung versichern. Sie können im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer die Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung kombinieren. Außerdem können Sie zum Beispiel eine Absicherung Ihrer Büroausstattung ergänzen.
Was leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie?
Je nach Tarif können Sie mit den folgenden Leistungen rechnen:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob wirklich alle Aktivitäten im Rahmen Ihrer Tätigkeit versichert sind, erkundigen Sie sich am besten bei der Versicherung.
Wann leistet die Versicherung nicht?
Leistungen und Leistungsausschlüsse unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Möglich ist zum Beispiel, dass die Versicherung aus diesen Gründen nicht leistet:
Lesen Sie die Versicherungsunterlagen sorgfältig, damit Sie wissen, wann Sie auf Leistungen Ihrer Versicherung zählen können und wann sie nicht zahlt.
Absicherung von Eigenschäden über andere Versicherungen
Beachten Sie auch, dass es sich um eine Versicherung gegen Schadenersatzforderungen Dritter handelt. Für Schäden, die Sie selbst betreffen, ist sie in der Regel nicht zuständig. Auch ist ihre Rechtsschutzkomponente ausschließlich dafür da, unberechtigte Forderungen an Sie abzuwehren. Wenn Sie eine Versicherung wollen, welche die Kosten trägt, wenn Sie eigene Ansprüche durchsetzen, benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer?
Kostenbeispiel
Netto-Umsatz des Berufsbetreuers | 30.000 € |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr |
Versicherungssumme pro Schadensfall | 250.000 € (4-fache Maximierung) |
Selbstbeteiligung | 0 |
Jahresbeitrag | 265,00 € |
Davon hängen die Kosten ab
- Versicherungssumme
- Jahresumsatz des Versicherungsnehmers
- Anzahl der Verfahren pro Jahr
- Selbstbeteiligung
- Vertragslaufzeit
- Zahlungsintervall
So senken Sie die Kosten Ihrer Versicherung
Sie können die Kosten Ihrer Haftpflichtversicherung senken, indem Sie jährlich zahlen, denn in der Regel gibt es für Zahlungen in kleineren Intervallen Aufschläge von einigen Prozent. Außerdem gibt es häufig Gründerrabatte oder Mengenrabatte, wenn Sie mehrere Versicherungen beim gleichen Anbieter abschließen.
Was kostet Sie als Berufsbetreuer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer im Test
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird weniger häufig von unabhängigen Testinstituten geprüft. Wir geben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema eine Zusammenfassung der aktuellen Testberichte, die existieren, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie unsere Experten-Empfehlungen:
So finden Sie die richtige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme muss in jedem Fall hoch genug sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Allerdings sollten Sie, insbesondere, wenn Sie größere Vermögen verwalten, auch eine höhere Versicherungssumme in Erwägung ziehen. Denn diese sollte proportional zu den möglichen Schäden sein.
Umfassender Versicherungsschutz
Achten Sie auch darauf, dass sie bei allen Aktivitäten versichert sind, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit ausüben. Außerdem ist es wichtig, dass auch öffentlich-rechtliche Ansprüche abgesichert sind. Wenn Sie Risiken absichern wollen, die nicht von einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden, kombinieren Sie diese mit weiteren Versicherungen oder ergänzen Sie sie um entsprechende Bausteine, zum Beispiel eine Betriebs- oder Bürohaftpflichtversicherung.
Ein Vergleich ist sinnvoll!
In jedem Fall lohnt es sich, verschiedene Angebote sorgfältig zu vergleichen. Achten Sie beim Vergleich auf die Kosten und Selbstbeteiligung, aber noch mehr darauf, welche Leistungen die Versicherung erbringt und in welchen Situationen sie leistet. Ein komfortabler Vergleich ist mit unserem Rechner möglich.
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Fazit
Seit 2023 sind Berufsbetreuer verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Auch die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall ist festgeschrieben. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannte reine Vermögensschäden ab, die ein relevantes Risiko für Berufsbetreuer sind. Daher handelt es sich unabhängig von der Pflicht um eine wichtige Absicherung.
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