Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2023 sind Berufsbetreuer verpflichtet, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist eine Absicherung gegen sogenannte echte Vermögensschäden, die ein wichtiges Haftungsrisiko für Berufsbetreuer sind.
  • Die Versicherungssumme pro Schadensfall muss mindestens 250.000 € betragen.
  • Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung beinhaltet auch passiven Rechtsschutz.
  • Je nach Tarif sind Sie auch bei Fahrlässigkeit versichert.
  • Versicherungsschutz ist bereits ab 22,10 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer kostet, was sie leistet und wie Sie einen Tarif finden, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie effektiv schützt.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Vermögensschaden­­haftpflicht
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Darum brauchen Berufsbetreuer eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Versicherungspflicht seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 sind Berufsbetreuer wie auch zum Beispiel Anwälte und Steuerberater verpflichtet, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Auch die Versicherungssumme ist gesetzlich festgelegt: Mindestens 250.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro pro Jahr (vierfache Maximierung). Zusätzlich als Betreuer tätige Anwälte müssen gegebenenfalls eine zweite Versicherung abschließen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Mehr zur Reform des Betreuungsrechts

Registrierung und Versicherungspflicht

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Berufseinsteiger, aber auch bereits als Berufsbetreuer tätige Personen müssen ab dem 1. Januar 2023 ein Registrierungsverfahren durchlaufen, um ihren Beruf ausüben zu können und einen Entgeltanspruch zu haben. Für eine Registrierung müssen sie bei ihrer Stammbehörde neben dem Antrag die folgenden Dokumente einreichen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflicht­versicherung
  • Sachkundenachweis (Ausnahmen von der Pflicht, diesen zu erbringen, gibt es für Berufsbetreuer mit bestimmten Studienabschlüssen oder besonders langer Berufserfahrung)
  • Gegebenenfalls gerichtlicher Beschluss über aktuell geführte Betreuungen

Der Sachkundenachweis kann nach der Antragstellung nachgereicht werden. Beachten Sie jedoch die Fristen. Für Berufsbetreuer, die ihren Beruf bereits vor Anfang 2023 ausgeübt haben, gilt ab der Antragstellung eine vorläufige Registrierung.

Betreuerregistrierungsverordnung

Icon Vertrag

Wie funktioniert die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen sogennanter echter Vermögensschäden, also Situationen, in denen man unmittelbar für Geldeinbußen einer anderen Person verantwortlich ist. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung begleicht in so einer Situation berechtigte Schadenersatz­forderungen oder bezahlt für die Abwehr unberechtiger Forderungen. So müssen die Berufsbetreuer nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Drei gut Gründe, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen

  • Die Haftpflicht­versicherung ist eine Voraussetzung für die Registrierung – und damit den Entgeltanspruch – als Berufsbetreuer.
  • Die Versicherung schützt Sie davor, mit Ihrem privaten Vermögen für Fehler zu haften und sichert Sie gegen ein wichtiges Berufsrisiko ab.
  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist kostengünstig und ohne Selbsbehalt möglich.

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Besonderer Versicherungsbedarf

Berufsbetreuer sind in ihrem Arbeitsalltag mit zahlreichen Haftungsrisiken konfrontiert, da sie durch ihre Beratung oder ihre Handlungen im Namen der betreuten Personen großen Einfluss auf deren finanzielle Situation nehmen können. Schadenersatzansprüche können jedoch nicht nur von Seiten der Betreuten oder deren Angehöriger kommen. Auch die öffentliche Hand fordert mitunter Leistungen von Betreuern zurück. Mit einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung können sich Berufsbetreuer jedoch gegen solche Ansprüche absichern, unabhängig davon, ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sind oder von Sozial­versicherungsträgern ausgehen.

Was leistet die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer?

Wann leistet die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer leistet bei reinen Vermögensschäden. Mögliche Szenarien, in denen sie die finanziellen Folgen nach einem Schaden für Sie abfängt, sind zum Beispiel:

  • Sie lassen versehentlich eine Forderung des Betreuten verjähren.
  • Sie kündigen eine Zusatz­versicherung für Ihren Betreuten, aber kurz darauf tritt ein Schadensfall ein, bei dem die Versicherung geleistet hätte. Das Risiko des Schadensfalls wird von einem Gericht als absehbar beurteilt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Sozialleistungen, die Ihrem Betreuten zustehen, verspätet, sodass ein Fehlbetrag entsteht.

In all diesen Situationen müssten Sie die Kosten des Schadens aus Ihren eigenen Mitteln bezahlen. Die Vermögensschaden­haftpflicht begleicht jedoch die Kosten und stellt auch eine Absicherung für die Betreuten dar.

Wann ist etwas kein reiner Vermögensschaden?

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Ein Schaden ist kein reiner Vermögensschaden, wenn Personen oder Gegenstände in deren Besitz zu Schaden kommen. Auch wenn daraus ein Vermögensschaden resultiert – zum Beispiel, weil die geschädigte Person wegen einer Verletzung nicht arbeiten kann und deswegen auf Löhne verzichten muss – handelt es sich nicht um einen „echten“ Vermögensschaden. Somit ist die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung nicht zuständig.

Andere Schadensarten sind versicherbar

Zusätzlich zu reinen Vermögensschäden können Sie Sach- und Personenschäden mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung versichern. Sie können im Rahmen der Berufs­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer die Vermögensschaden- und Betriebs­haftpflicht­versicherung kombinieren. Außerdem können Sie zum Beispiel eine Absicherung Ihrer Büroausstattung ergänzen.

Was leistet die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Sie?

Je nach Tarif können Sie mit den folgenden Leistungen rechnen:

  • Begleichen berechtigter Schadenersatz­forderungen
  • Prüfung von Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
  • Weltweit gültiger Versicherungsschutz
  • Leistung auch bei Fahrlässigkeit
  • Leistung bei Schäden, deren Ursache in den Versicherungszeitraum fällt, die jedoch erst nach Aufgabe des Berufs bemerkt wurden
  • Service-Leistungen wie zum Beispiel Schulungen
  • Leistung auch bei bestimmten Eigenschäden
  • Versichung von Datenschutz- und Geheimhaltungsverstößen
  • Versicherungsschutz für alle branchentypischen Aktivitäten (inklusive Nachlasspflege)

Wenn Sie nicht sicher sind, ob wirklich alle Aktivitäten im Rahmen Ihrer Tätigkeit versichert sind, erkundigen Sie sich am besten bei der Versicherung.


Wann leistet die Versicherung nicht?

Leistungen und Leistungsausschlüsse unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Möglich ist zum Beispiel, dass die Versicherung aus diesen Gründen nicht leistet:

  • Es handelt sich nicht um einen reinen Vermögensschade
  • Der Schaden geht auf Vorsatz oder wissentliche Pflicht­verletzung zurück
  • Es handelt sich um eine Vertragsstrafe

Lesen Sie die Versicherungsunterlagen sorgfältig, damit Sie wissen, wann Sie auf Leistungen Ihrer Versicherung zählen können und wann sie nicht zahlt.


Icon Wegweiser

Absicherung von Eigenschäden über andere Versicherungen

Beachten Sie auch, dass es sich um eine Versicherung gegen Schadenersatz­forderungen Dritter handelt. Für Schäden, die Sie selbst betreffen, ist sie in der Regel nicht zuständig. Auch ist ihre Rechtsschutzkomponente ausschließlich dafür da, unberechtigte Forderungen an Sie abzuwehren. Wenn Sie eine Versicherung wollen, welche die Kosten trägt, wenn Sie eigene Ansprüche durchsetzen, benötigen Sie eine Rechtsschutz­versicherung.

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer?

Kostenbeispiel

Netto-Umsatz des Berufsbetreuers30.000 €
Vertragslaufzeit1 Jahr
Versicherungssumme pro Schadensfall250.000 € (4-fache Maximierung)
Selbst­beteiligung0
Jahresbeitrag265,00 €

Icon Taschenrechner

Davon hängen die Kosten ab

  • Versicherungssumme
  • Jahresumsatz des Versicherungsnehmers
  • Anzahl der Verfahren pro Jahr
  • Selbst­beteiligung
  • Vertragslaufzeit
  • Zahlungsintervall

So senken Sie die Kosten Ihrer Versicherung

Sie können die Kosten Ihrer Haftpflicht­versicherung senken, indem Sie jährlich zahlen, denn in der Regel gibt es für Zahlungen in kleineren Intervallen Aufschläge von einigen Prozent. Außerdem gibt es häufig Gründerrabatte oder Mengenrabatte, wenn Sie mehrere Versicherungen beim gleichen Anbieter abschließen.

Icon Sparschwein

Was kostet Sie als Berufsbetreuer eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

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Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Berufsbetreuer im Test

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung wird weniger häufig von unabhängigen Testinstituten geprüft. Wir geben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema eine Zusammenfassung der aktuellen Testberichte, die existieren, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie unsere Experten-Empfehlungen:

Vermögensschaden­haftpflicht im Test (2024)

So finden Sie die richtige Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme muss in jedem Fall hoch genug sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Allerdings sollten Sie, insbesondere, wenn Sie größere Vermögen verwalten, auch eine höhere Versicherungssumme in Erwägung ziehen. Denn diese sollte proportional zu den möglichen Schäden sein.


Umfassender Versicherungsschutz

Achten Sie auch darauf, dass sie bei allen Aktivitäten versichert sind, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit ausüben. Außerdem ist es wichtig, dass auch öffentlich-rechtliche Ansprüche abgesichert sind. Wenn Sie Risiken absichern wollen, die nicht von einer reinen Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden, kombinieren Sie diese mit weiteren Versicherungen oder ergänzen Sie sie um entsprechende Bausteine, zum Beispiel eine Betriebs- oder Büro­haftpflicht­versicherung.

Icon Lupe

Icon Checkliste

Ein Vergleich ist sinnvoll!

In jedem Fall lohnt es sich, verschiedene Angebote sorgfältig zu vergleichen. Achten Sie beim Vergleich auf die Kosten und Selbst­beteiligung, aber noch mehr darauf, welche Leistungen die Versicherung erbringt und in welchen Situationen sie leistet. Ein komfortabler Vergleich ist mit unserem Rechner möglich.

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Fazit

Seit 2023 sind Berufsbetreuer verpflichtet, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abschließen. Auch die Mindest­versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall ist festgeschrieben. Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung deckt sogenannte reine Vermögensschäden ab, die ein relevantes Risiko für Berufsbetreuer sind. Daher handelt es sich unabhängig von der Pflicht um eine wichtige Absicherung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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