Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ist eine Berufs­haftpflicht in Deutschland Pflicht.
  • Außerdem müssen sie sich gegen Vermögens-, Personen- und Sachschäden absichern.
  • Daher müssen Sie als Psychotherapeut eine Berufs­haftpflicht­versicherung mit Zusatzbaustein Betriebs­haftpflicht abschließen.
  • Eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. € ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch empfehlenswert.
  • Eine Berufs­­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten gibt es ab 7,98 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was Psychotherapeuten über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen sollten und was sie bei der Auswahl einer Berufs­haftpflicht beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Psychotherapeuten über die Berufs­­haftpflicht wissen?
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Was leistet eine gute Berufs­­haftpflicht für Psychotherapeuten?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Berufs­­haftpflicht finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was sollte ein Psychotherapeut über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen?

(Berufs)Haftpflicht­versicherung – Pflicht für Psychotherapeuten

Um als Psychotherapeut in Deutschland arbeiten zu dürfen, müssen Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend abschließen:

Icon Sprechblasen

Für Heilpraktiker, die als Psychotherapeuten tätig sind, besteht gesetzlich keine Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung. Der Abschluss dieser Versicherung ist allerdings nötig, um Mitglied eines Berufsverbandes zu werden. Weitere Informationen finden Sie in der jeweiligen Berufsordnung des Verbandes (Quelle: Deutscher Bundestag).


Berufs- oder Betriebs­haftpflicht?

Allerdings wird die Bezeichnung „Berufs­haftpflicht­versicherung“ uneinheitlich verwendet, auch innerhalb der Versicherungsbranche:

  • Berufs­haftpflicht­versicherung
    Eine klassische Berufs­haftpflicht­versicherung, auch Vermögensschadens­haftpflicht­versicherung genannt, greift nur bei sogenannten echten Vermögensschäden: Erleidet ein Patient durch die Tätigkeit des Psychotherapeuten etwa durch einen Behandlungsfehler oder auch eine Fehldiagnose einen finanziellen Nachteil, kann er Schadenersatz einfordern. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung zahlt dann bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte ab. Ohne Berufs­haftpflicht haften Psychotherapeuten mit dem eigenen Vermögen. Solche Schäden können sehr hoch und schnell existenzgefährdend sein.
  • Betriebs­haftpflicht­versicherung
    Der Gesetzgeber verpflichtet Psychotherapeuten zwar zum Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung, macht jedoch ebenso Angaben zur Absicherung gegen Personen- und Sachschäden. Diese sind allerdings nur durch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abgedeckt.

Als Psychotherapeut benötigen Sie also eine Berufs­haftpflicht­versicherung und eine ergänzende Betriebs­haftpflicht­versicherung. Nur so sind Sie gegen Vermögens-, Personen- und Sachschäden gleichermaßen abgesichert und erfüllen als Vertragsarzt die gesetzlichen Vorgaben.

Warum ist sie sinnvoll?

Keine Zulassung ohne Berufs­haftpflicht­versicherung

In Deutschland ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Sie als Psychotherapeut ver­pflichtend. Als Vertragsarzt müssen Sie dann beispielsweise gegenüber einem Zulassungsausschuss nachweisen können, dass Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen haben. Können oder wollen Sie dies nicht, hat dies weitreichende Konsequenzen: Sie müssen Ihre Zulassung ruhen lassen. Weisen Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung nicht innerhalb von zwei Jahren nach, wird sie Ihnen in der Regel ganz entzogen (Quelle: SGB, § 95e (3-4)).


Wer muss eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen?

Icon Person Frau

Selbständige Therapeuten

Selbständige Therapeuten müssen ihre Tätigkeit mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung absichern. Je nachdem, ob sie eine Zulassung für die gesetzliche Krankenkasse haben oder allein Privatpatienten und Selbstzahler behandeln, unterscheiden sich die Anforderungen an die Berufs­haftpflicht­versicherung. In jedem Fall sollten sie sich gegen das Risiko absichern, durch Behandlungsfehler finanzielle Schäden bei Patienten zu verursachen (Vermögensschäden). Ebenso sollten sie Personen- und Sachschäden durch Unfälle in der Praxis versichern. Selbständige Psychotherapeuten sollten sich auch gegen Risiken durch die Nutzung des Internets oder durch das Verwahren wichtiger Patientendaten schützen.

Icon Menschenmenge

Angestellte Therapeuten

Angestellte Therapeuten sind in der Regel über ihren Arbeitgeber mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung versichert. Allerdings sind dann oft nicht alle Risiken abgedeckt, zum Beispiel, wenn Therapeuten grob fahrlässig einem Patienten einen Schaden zufügen oder nebenberufliche Tätigkeiten ausüben. Auch kann die Versicherungssumme des Arbeitgebers nicht ausreichend hoch sein. Daher sollten angestellte Therapeuten sich informieren, was genau über ihren Arbeitgeber versichert ist und entsprechend ergänzend eine eigene Versicherung abschließen.

Icon Student

Psychotherapeuten in Ausbildung

Auch für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung bereits sinnvoll. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass PiA während ihren ersten Praxiserfahrungen Fehler unterlaufen, ist meist höher als bei erfahrenen Kollegen. Gleichzeitig sind PiA in der Regel finanziell noch nicht so stabil aufgestellt wie etablierte Psychotherapeuten. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung bietet hier Schutz. Sie schützt PiA zudem gegen unbegründete Haftungsansprüche, mit denen sie sich aufgrund ihrer begrenzten Berufserfahrungen möglicherweise schneller konfrontiert sehen.

Auch für Psychologen kann der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung mitunter gesetzlich ver­pflichtend sein. Auf unserer separaten Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema „Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen“. Psychologische Berater sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung zu haben, dennoch ist auch für sie diese Versicherung nicht weniger sinnvoll. Denn auch Sie können durch zum Beispiel Beratungsfehler Ihren Kunden ungewollt schaden und sich mit hohen Schadenersatz­forderungen konfrontiert sehen.

Was kostet sie?

Rechenbeispiel

Als Psychotherapeut benötigen Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung mit Zusatzbaustein Betriebs­haftpflicht­versicherung. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie dann die Kosten aussehen könnten:

VersicherungsnehmerPsychotherapeut; unfallfreie Vor­versicherung
Umsatz35.000 €
VersicherungsleistungenUmfassende Betriebs­haftpflicht­versicherung
Versicherung von Mietsachschäden
Versicherung der meisten fehlerhaft durchgeführten Behandlungen
Schlüsselverlust
Deckungssummen für Sach-, Personen-, VermögensschädenJe 5.000.000 €
Selbstbehalt250 €
Versicherungsbeitrag95,81 € / Jahr
Monatliche Kosten (umgerechnet)7,98 €
Die Berufs­haftpflicht­versicherung kann monatlich gezahlt werden, aber das geht in der Regel mit einem Kostenaufschlag von einigen Prozenten einher.

Diese Faktoren beeinflussen die Kosten

  • Ihre Qualifikation (Heilpraktiker oder Psychologe)
  • Versicherungssumme
  • Befugnis, Medikamente zu verschreiben
  • Zusatzbausteine
  • Umsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Zahlung (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich …)
  • Selbst­beteiligung

Was kostet Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Was leistet eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten?

Berufs­haftpflicht­versicherung: Vermögensschäden

Mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung sichern Sie sich als Psychotherapeut dagegen ab, dass ein Patient durch Ihre Behandlung einen finanziellen Nachteil als Schaden erleidet. Die Berufs­haftpflicht­versicherung kommt also bei sogenannten echten Vermögensschäden auf.


Zusatzbaustein Betriebs­haftpflicht­versicherung: Personen- und Sachschäden

Sie müssen sich als Psychotherapeut ebenso gegen Sach- und Personenschäden absichern. Seit 2021 gilt für Vertragspsychotherapeuten eine Mindest­versicherungssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für jeden Versicherungsfall (Quelle: SGB § 95e (2)). Sie benötigen also als Ergänzung zu Ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung den Baustein Betriebs­haftpflicht­versicherung.


Schadenbeispiele

  1. Vermögensschaden:
    Ein von Ihnen erstelltes psychologisches Gutachten kostet eine Person den Arbeitsplatz. Diese wirft Ihnen vor, eine Fehldiagnose erstellt zu haben, doch Ihre Versicherung kann den Anspruch in Ihrem Namen als unberechtigt abwehren. Sie entgehen einer hohen Zahlung.
  2. Personenschaden:
    Ein Patient rutscht in der frisch gewischten Praxis aus, fällt sehr unglücklich und zieht sich einen komplizierten Armbruch zu. Die Versicherung haftet für die 4.000 Euro Schmerzensgeld, die Sie normalerweise hätten zahlen müssen.
  3. Sachschaden:
    Sie lassen versehentlich das Smartphone eines Patienten fallen, als dieser Ihnen etwas darauf zeigen will. Ihre Versicherung ersetzt das 600 Euro teure Gerät.

Sowohl die Berufs­haftpflicht­versicherung als auch die Betriebs­haftpflicht­versicherung bieten Ihnen einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet: Erhalten Sie als Psychotherapeut eine Schadenersatzforderung, prüft die Rechtsabteilung Ihres Versicherers, ob diese gerechtfertigt ist. Ist sie es nicht, übernimmt die Versicherung die Kosten für Sachverständige, Anwälte und den Gerichtsprozess. Falls sich herausstellt, dass sie doch Schuld hatten, begleicht der Versicherer die Schadenersatz­forderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


Unsere Versicherungskonzepte für Psychotherapeuten

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Günstige Versicherungs­beiträge

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Versicherung bei Schlüsselverlust, im Ausland, bei Dozententätigkeiten und Vertretungen

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Berufs­haftpflicht­versicherungen für Psychotherapeuten im Test

Berufs­haftpflicht­versicherungen wurden von unabhängigen Instituten bereits getestet. Wir haben diese Testergebnisse für Sie zusammengefasst. Aktuell gibt es keine Tests von Berufs­haftpflicht­versicherungen, die auf Psychotherapeuten zugeschnitten sind. Die Testergebnisse zur allgemeinen Berufs­haftpflicht­versicherung können Ihnen aber trotzdem eine erste Orientierung zu Anbietern und Tarifen geben.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo Hiscox SAHiscoxGut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

So wählen Sie die richtige Versicherung aus

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

  • Versicherungswahl
    Die Bezeichnung „Berufs­haftpflicht­versicherung“ wird nicht einheitlich verwendet. Das kann Unsicherheiten darüber führen, welche Versicherung Psychotherapeuten nun benötigen. Psychotherapeuten müssen eine Berufs­haftpflicht­versicherung, auch Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung genannt, abschließen, die den Zusatzbaustein Betriebs­haftpflicht­versicherung beinhaltet. Nur so sind Sie sowohl gegen Vermögensschäden als auch Personen- und Sachschäden geschützt. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem unserer Experten beraten.
  • Versicherungssumme
    Der Versicherer leistet im Schadenfall nur bis zu der Summe, die Sie bei Vertragsabschluss vereinbart haben. Verursacht ein Schaden Kosten, die darüber hinausgehen, müssen Sie diese aus eigener Tasche begleichen. Achten Sie daher auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Beachten Sie auch, dass der Gesetzgeber für Vertragspsychotherapeuten konkrete Vorgaben zur Höhe macht.
  • Weitere Versicherungen
    Sie können in der Regel sparen, wenn Sie sich für Versicherungspakete entscheiden, anstatt Versicherungen einzeln abzuschließen. Welche Versicherungen für Psychotherapeuten noch sinnvoll sein können, können Sie in unserem Experten-Tipp nachlesen.
  • Ausschlüsse
    Jeder Versicherer schließt bestimmte Gefahren und Risiken aus dem Versicherungsschutz aus. Welche das sind, sollten Sie in den Versicherungs­bedingungen nachlesen.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Icon Medaille
  • Continentale
  • Alte Leipziger
  • Haftpflichtkasse
  • Mannheimer

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Welche Fehler Sie als Psychotherapeut auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung begehen sollten

lesen
  • Nicht die richtige Versicherung wählen
    Als Vertragspsychotherapeut in Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber, dass Sie sich gegen Personen- und Sachschäden absichern. Sie benötigen also eine Berufs­haftpflicht­versicherung, die um eine Betriebs­haftpflicht­versicherung erweitert ist, um diesen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Gesetzliche Vorgaben nicht beachten
    Der Gesetzgeber macht Vertragspsychotherapeuten Vorgaben zum Beispiel zur Höhe der Versicherungssumme (Quelle: SGB § 95e (2); Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, § 95e). Informieren Sie sich am besten vor Vertragsabschluss über die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten.
  • Keine Beratung nutzen
    Um einen ersten Überblick über Anbieter und Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherungen zu erhalten, kann Ihnen ein Online-Vergleich helfen. Auch aktuelle Testergebnisse bieten Orientierung. Beides kann aber eine Beratung von Experten nicht ersetzen. Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei und unverbindlich beraten.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Warum für Psychiater eine Berufs­haftpflicht für Ärzte sinnvoll ist

„Falls Sie als Facharzt im Bereich der Psychiatrie tätig sind, benötigen Sie umfangreicheren Versicherungsschutz. Vor allem deshalb, weil Sie Patienten auch medikamentös behandeln. Angesichts des erhöhten Haftungsrisikos empfiehlt sich direkt der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Angebote von Berufsverbänden prüfen

Berufsverbände wie die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) kooperieren mit Versicherern, um ihren Mitgliedern attraktive Angebote für eine Berufs­haftpflicht­versicherung vermitteln zu können. Neben den Länderkammern für Psychotherapeuten gibt es eine Vielzahl von Verbänden für Ihre Berufsgruppe. Vergünstigungen bei der Berufs­haftpflicht können ein Grund sein, sich für die Mitgliedschaft zu entscheiden.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Welche Versicherungen für Psychotherapeuten noch sinnvoll sind

„Gerade für Therapeuten mit eigener Praxis gibt es einige Risiken, die von der Berufs­haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt werden und für die sich zusätzliche Versicherungen lohnen:

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Weitere Berufsgruppen der Berufs­haftpflicht­versicherung


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