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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs­haftpflicht für Pflegeheime deckt im Haftpflichtfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
  • Sie ist bereits ab umgerechnet 70,30 € pro Monat erhältlich.
  • Pflegeheime mit ambulantem Pflegedienst sollten diesen unbedingt in den Versicherungsschutz integrieren.
  • Aufgrund des hohen Betriebsrisikos ist eine ausführliche Beratung unerlässlich.

Das erwartet Sie hier

Wie die Betriebs­haftpflicht­versicherung Pflegeheime im Schadensfall vor hohen Forderungen schützt und welche Leistungen dabei unerlässlich sind.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Corona in Pflegeheimen absichern
  3. Das leistet die Betriebs­­haftpflicht
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Betriebs­­haftpflicht vergleichen
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime aus?

Die wichtigsten Vorteile

  • Sie schützt Pflegeeinrichtungen in angemessener Höhe vor den finanziellen Schadensforderungen Dritter
  • Der Versicherungsschutz ist individuell auf die jeweilige Pflegeeinrichtung zugeschnitten
  • Die Haftpflicht deckt auch durch Bewohner verursachte Schäden

Warum ist eine Betriebs­haftpflicht für Pflegeheime ratsam?

Immer wenn es um die Betreuung und Pflege von Personen geht, ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung dringend empfehlenswert: Personenschäden können für die pflegende Person bzw. die Pflegeeinrichtung existenzbedrohend werden.

Die Versicherung kommt für Schäden auf, die aus der Haftung der Mitarbeiter resultieren. Kommt es also zu einem Fehlverhalten, welches wiederum zu einem Personen- oder Sachschaden führt, hat das Unternehmen dafür in zunächst unbegrenzter Höhe bis zur vollständigen Schadenssumme zu haften.


Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung muss nicht teuer sein

Im weiteren Verlauf des Artikels finden Sie das Beispiel eines Pflegeheims, das seine Betriebs­haftpflichtrisiken für umgerechnet 70,30 Euro im Monat absichern kann. Ausreichenden Versicherungsschutz gibt es also bereits ab sehr günstigen Preisen.

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Corona in Pflegeheimen – Was deckt die Betriebs­haftpflicht ab?

Entscheidungsspielraum

Inwiefern die Betriebs­haftpflicht für Personenschäden im Zuge des Coronavirus aufkommt, ist bisher nicht endgültig geklärt. So geben einige Versicherer an, dass sie die Kosten für Haftpflichtansprüche im Rahmen einer Übertragung der Krankheit übernehmen, solange Versicherungsnehmer nachweisen können, dass sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben. Häufig ist jedoch schwer nachweisbar, wie sich das Virus in einem Pflegeheim verbreitet hat, sodass Ansprüche nicht geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus handelt es sich bei dem Coronavirus um ein neuartiges Virus, das nicht Bestandteil bestehender Versicherungspolicen ist. Ob eine Versicherung die Kosten für Haftpflichtschäden im Rahmen der Corona-Pandemie übernimmt oder nicht, liegt daher häufig im Ermessen der Versicherungsgesellschaft. Je nach Fall zeigen sich einige Versicherungen kulant und beteiligen sich anteilig.

Was leistet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime?

Welche Schäden sind versichert?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime deckt folgende Schäden und die daraus resultierenden Kosten ab:

Personenschäden
z. B. Kostenübernahme von Krankenhausaufenthalten

Sachschäden
eine Wiederbeschaffung oder Reparatur von Sachgütern

Vermögensschäden
die durch einen Personen- oder Sachschaden ausgelöst werden

Passiver Rechtsschutz
zur rechtlichen Abwehr von unberechtigten Forderungen

alle Mitarbeiter
sind versichert

Experten-Tipp:

„Bei der Wahl der Deckungssumme für die Betriebs­haftpflicht­versicherung sollte im Prinzip der größte anzunehmende Schadensfall berücksichtigt werden, der in Ihrem Betrieb eintreten könnte. Denn erst dann ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung auch ein wirkungsvolles Instrument, um Risiken zu minimieren. Gerade im Fall von Personenschäden gehen die möglichen Forderungen schnell in die Millionenhöhe.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Typische Schadensbeispiele

Personenschaden I: Sturz eines Patienten, Pflegekraft nicht beteiligt

lesen

Im Speisesaal eines Pflegeheims kann es leicht zu einem Sturz kommen. Bei der Schadensregulierung ist hier unter anderem entscheiden, ob die Einrichtung ausreichend Maßnahmen getroffen hat, um Stürze bestmöglich zu verhindern. Dieses kann zum Beispiel die Beseitigung von potentiellen Stolperfallen sein. Hatte die zu pflegende Person kein festes Schuhwerk an, kann dieses ebenfalls zu einem Problem werden.

In einem konkreten Fall wurden die Behandlungskosten einer Patientin durch die Krankenkasse vom Pflegeheim zurückgefordert. Die Leistung der Betriebs­haftpflicht­versicherung bestand darin, einen passiven Rechtsschutz zu gewähren und die Ansprüche der Krankenkasse abzuwehren. Tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof zugunsten des Pflegeheims – die Krankenkasse musste die Kosten übernehmen.

Personenschaden II: Gesundheitsschäden bei einem Patienten, verursacht durch Pflegemangel

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Das Pflegepersonal muss über die gesamte Arbeitszeit konzentriert bleiben – Fehler passieren häufig gegen Ende der Schichten. Hier kann es beispielsweise durch zu heißes Badewasser passieren, dass die Patienten sich verbrühen. Möglich ist auch ein Vertauschen der Medikamente.

In einem vergleichbaren Schadensfall setzt sich die Betriebs­haftpflicht­versicherung mit der betreffenden Krankenkasse auseinander, welche die Kosten zunächst trägt. Diese verlangt später womöglich aber die Kostenübernahme seitens des Pflegeheims. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime übernimmt eventuelle Schadensersatzansprüche; der passive Rechtsschutz der Police wehrt zudem Forderungen ab, wenn diese unberechtigt sein sollten.

Wichtig: Die Deliktunfähigkeitsklausel

Pflegeeinrichtungen sollten unbedingt auf die sogenannte „Deliktunfähigkeitsklausel“ bestehen. Üblicherweise ist es so, dass pflegebedürftige Heimbewohner nicht schuldfähig sind und daher auch nicht in Haftung genommen werden dürfen. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass der Geschädigte – also das Pflegeheim – einen durch den Bewohner verursachten Schaden selbst tragen müsste. Findet sich die genannte Klausel, verzichtet die Haftpflicht­versicherung darauf, die Schadensübernahme in einer solchen Situation zu verweigern.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime?

Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime sind unter anderem abhängig von der Größe der Pflegeeinrichtung, der Mitarbeiterzahl sowie des Jahresumsatzes. So ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung bereits ab 840 Euro im Jahr erhältlich. Je nach Anbieter und Tarif können die Kosten jedoch variieren.

Kostenbeispiel

Ein Pflegeheim möchte eine Betriebs­haftpflicht abschließen. Mit dem Geschäftsführer zusammen sind insgesamt 15 Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung beschäftigt. Der Jahresumsatz liegt bei 1,5 Millionen Euro im Jahr.

BerechnungskriterienBeispiel Pflegeheim
Art des BetriebsPflegeheim
Jahresumsatz1.500.000 Euro
Lohn- und Gehaltskosten470.000 Euro
Betriebsgröße15 Personen
Höhe der Deckungssumme10 Millionen Euro
Selbstbehalt250 Euro
Monatliche Kosten (umgerechnet)70,30 €

Das Pflegeheim muss für die Betriebs­haftpflicht­versicherung 843,67 Euro im Jahrumgerechnet 70,30 € pro Monat – bezahlen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Pflegeheim?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Pflegeheime im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo HDIHDIFFFSehr gut92
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeFFFSehr gut92
Logo ProvinzialProvinzialFFFSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­­haftpflicht­­versicherung für Heil- und Nebenberufe sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Betriebs­haftpflicht für Pflegeheime vergleichen

Passen Sie den Versicherungsschutz Ihren Bedürfnissen an

Die individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes ist bei Pflegeeinrichtungen ausgesprochen wichtig, da die Anforderungen sich von Einrichtung zu Einrichtung deutlich unterscheiden können. Werden hier wichtige Aspekte außer Acht gelassen, ist der Versicherungsschutz gefährdet oder fällt womöglich vollständig weg.

Bei den vergleichsweise hohen Versicherungssummen ist es zum einen wichtig, dass das Leistungspaket nicht unnötig aufgebläht wird. Dieses verursacht unnötige Kosten. Ein Tarifvergleich kann dabei helfen die Angebote auf dem Versicherungsmarkt bestmöglich im Blick zu haben, um zu hohe Raten zu vermeiden.

Neben den Kosten für die Police sollten auch die Leistungen bei der Wahl des Versicherungstarifes mitberücksichtigt werden. Insbesondere die Deckungssummen, also die Haftungshöchstsummen im Schadensfall, können ausgesprochen unterschiedliche Kosten verursachen. So bewegen sich die Deckungssummen bei Personen- und Sachschäden zwischen 3 Millionen und 10 Millionen Euro als Pauschale. Für Vermögensschäden wird häufig ein weitaus geringerer Betrag um 100.000 Euro angesetzt.


Folgende Fragen sollten Sie vor Vertragsabschluss klären

Beim Vergleich der unterschiedlichen Tarifangebote sollten Sie die folgenden Fragen im Blick haben:

  • Ist ein ambulanter Pflegedienst mitversichert?
  • Sind Verletzungen des Datenschutzes inkludiert?
  • Ist das Risiko des Schlüsselverlustes durch Mitarbeiter mitversichert?
  • Umfasst die Versicherung einen Schaden an Therapietieren?
  • Sind Schäden, die durch die Heimbewohner verursacht werden, mitversichert?

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Fazit

Das Schadensrisiko in Pflegeeinrichtungen ist groß. Vor allem Personenschäden können Pflegeheime teuer zu stehen kommen. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten im Schadensfall und schützt Einrichtungen vor falschen Anschuldigungen in Form eines passiven Rechtsschutzes. Dieser sorgt dafür, dass unberechtigte Forderungen zurückgewiesen werden – ohne Kosten für den Versicherungsnehmer – und ermöglicht ggf. eine außergerichtliche Einigung.

Eine Betriebs­haftpflicht für Pflegeheime ist bereits ab 840 Euro im Jahr erhältlich und wird von Versicherungsexperten dringend empfohlen. Einrichtungen mit ambulantem Pflegedienst sollten unbedingt darauf achten, dass dieser bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht in den Versicherungsschutz integriert ist. Auch Schäden durch Heimbewohner sollten mit inbegriffen sein.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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