Vermögensschaden­haftpflicht für Hausverwalter Tarifvergleich und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Hausverwalter haben ein erhöhtes Risiko, hohe Vermögensschäden zu verursachen – hier hilft eine (sogar gesetzlich vorgeschriebene) Vermögensschaden­haftpflicht.
  • Diese Versicherung trägt die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und versichert darüber hinaus noch einige Eigenschäden.
  • Es gibt mehrere wichtige Faktoren für die Berechnung der Versicherungsprämie, u.a. Versicherungssumme, Umsatz und Anzahl der verwalteten Wohneinheiten. Ein Verwalter von 10 Wohneinheiten kann sich ab 14,48 € pro Monat versichern.

Das erwartet Sie hier

Welche gesetzlichen Verpflichtungen Hausverwalter bezüglich einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für ihre Tätigkeit haben, wann eine sich eine solche Versicherung auszahlt und wie sie den optimalen Tarif finden.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Versicherungspflicht für Hausverwalter
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Versicherungen vergleichen
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das macht eine gute Vermögensschaden­haftpflicht für Hausverwalter aus

Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz

Seit dem 1. August 2018 ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung Voraussetzung für die Arbeit als Hausverwalter – sich entsprechend zu versichern, ist somit unumgänglich. Die Versicherung ist nötig, weil Fehler in dieser Branche zu besonders hohen Schadenersatzforderungen führen können. Eine ausreichende Versicherung für einen selbständigen Verwalter von 10 Wohneinheiten ist z.B. für 14,48 € pro Monat möglich.

Das leistet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Hausverwalter

  • Erfüllt gesetzliche Pflicht
  • Trägt die Kosten für unter Umständen sehr hohe Schadensersatzforderungen
  • Prüft Ansprüche und verteidigt Versicherungsnehmer gegen hohe oder unberechtigte Forderungen ab
  • Versichert je nach Tarif auch verschiedene Eigenschäden (Reputationsschäden, Blockierung oder Beschädigung der Website, Vertrauensschäden, Betrug durch Dritte, …)

So finden Sie die richtige Versicherung

Eine gute Vermögensschaden­haftpflicht für Hausverwalter zeichnet sich durch eine Versicherungssumme aus, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch den Risiken Ihrer Tätigkeit angemessen ist. Unter Umständen sind auch bestimmte zusätzliche Leistungen wie z.B. Auslandsschutz wichtig – überlegen Sie, welcher Bedarf besteht, und nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Tarifrechner, um die Preise und Leistungen verschiedener Tarife zu vergleichen. Darüber hinaus kann es sich lohnen, die Vermögensschaden­haftpflicht um weitere sinnvolle Versicherungen zu ergänzen.

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Warum brauchen Hausverwalter eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Besonders hohes Risiko von Vermögensschäden

Haus­verwaltungen übernehmen eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben. Wenn ihnen dabei ein Fehler unterläuft, kann es schnell teuer werden. Wird z.B. eine Wartung nicht rechtzeitig in Auftrag gegeben, kann das darin resultieren, dass Mieter vorübergehend anderswo untergebracht werden müssen, oder eine Doppel­vermietung kann zu einem aufwendigen Rechtsstreit führen. Die Kosten dafür fallen dann auf die Haus­verwaltung zurück, auf deren Versäumnis sie zurückzuführen sind, es sei denn, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung steht bereit, um sie zu übernehmen.

Gesetzliche Pflicht

Eine Vermögensschaden­haftpflicht für Menschen, welche gewerbsmäßig Wohnimmobilien für Dritte verwalten, ist daher nicht nur sinnvoll, sondern seit 2018 sogar Pflicht. Ihr Bestehen ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die Zulassung für die Arbeit als Immobilienverwalter erfolgreich beantragt werden kann.

Die Versicherungssumme darf dabei ausschließlich für die Hausverwaltertätigkeit gelten. Falls Hausverwalter auch gewerbliche Objekte verwalten oder als Immobilienmakler tätig sind, können diese Aktivitäten gesondert versichert werden. Darüber hinaus muss die Versicherung die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • mindestens 500.000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall und mindestens 1.000.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres
  • unbegrenzte Nachhaftung (also Versicherung von Schäden, die erst nach Auslaufen des Versicherungsvertrages entdeckt werden)
  • Versicherungsschutz erstreckt sich auf Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen

Mehr dazu, wer unter diese Regelung fällt, wer keine Versicherung braucht, und welche weiteren Voraussetzungen es für die Zulassung für die Tätigkeit als Hausverwalter gibt, können Sie hier nachlesen:

Gesetzliche Anforderungen an Wohnimmobilienverwalter

Mögliche Gründe für Vermögensschäden

Vermögensschäden können unter anderem durch die folgenden Fehler einer Haus­verwaltung entstehen:

  • Fehler beim Erstellen von Abrechnungen
  • Fehlerhafte Verträge
  • Versäumte Wartungen
  • Doppel­vermietung
  • Verjährenlassen von Forderungen
  • Versäumen einer Kündigung
  • Kompetenzüberschreitung, z.B. Kündigung ohne Vollmacht
  • Falsche Berechnung von Mieten
  • Verspätete Zahlungen an Handwerker

Hohe Schadensersatzforderungen

Hier geht es oft um hohe Summen – wird z.B. eine Mieterhöhung gegenüber mehr als tausend Mietern durch ein Versäumnis der Haus­verwaltung nicht durchgesetzt, kann sich diese mit einer fünfstelligen Forderung der Eigentümer konfrontiert sehen. Haus­verwaltungen übernehmen eine Vielzahl komplexer Aufgaben. Dabei müssen sie Rahmenbedingungen und eine Gesetzeslage beachten, die häufigen Veränderungen unterworfen sind. Dementsprechend ist das Potenzial für Fehler groß, die ohne eine Versicherung existenzbedrohend wären.

Was leistet die Vermögensschaden­haftpflicht?

Diese Kosten trägt die Versicherung

Während Sach- und Personenschäden von ihr unberührt sind, übernimmt die Vermögensschadens­haftpflicht den Großteil der finanziellen Schäden, die Mietern oder Eigentümern durch die Haus­verwaltung entstehen. Dabei erbringt sie folgende Leistungen:

  • Prüfung der Haftpflicht
  • Begleichen von Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (passiver Rechtsschutz)
  • Vertretung des Versicherungsnehmers in einem Prozess
  • Versicherung der Angestellten, die im Auftrag der Haus­verwaltung handeln

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung deckt eines der zentralen Risiken für Haus­verwaltungen ab, aber es ist nicht die einzige Versicherung, die diese brauchen. Auf unserer Seite zu dem Thema erfahren Sie, welche weiteren Versicherungen sinnvoll oder sogar notwendig sind.

Weitere sinnvolle Versicherungen für Hausverwalter

Vermögensschaden- und Betriebs­haftpflicht – was ist der Unterschied?

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung zahlt für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die aus diesen resultieren. Sie lohnt sich z.B., wenn Haus­verwaltungen auch einen Hausmeisterservice anbieten. Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung dagegen ist für Vermögensschäden verantwortlich, die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden entstanden sind – das häufigere Risiko bei Unternehmen, die beratende oder kaufmännisch verwaltende Tätigkeiten ausführen.

Die Begriffe “Berufs­haftpflicht-” und “Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung” werden in diesem Zusammenhang oft austauschbar verwendet, auch wenn eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Wohnimmobilienverwalter hier häufig einen Rundumschutz bezeichnet, welcher eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung und Betriebs­haftpflicht­versicherung kombiniert.

Geben Sie Ihre Tätigkeiten präzise an

Machen Sie bei Ihrer Versicherung genaue Angaben darüber, welche Tätigkeiten der kaufmännischen und technischen Verwaltung Sie durchführen – so kann der Versicherungsschutz darauf abgestimmt werden und Sie laufen nicht Gefahr, im Fall eines Schadens doch selbst zahlen zu müssen, bzw. können unnötig hohe Versicherungsbeiträge vermeiden. Informieren Sie Ihre Versicherung auch über neu hinzugekommene Tätigkeiten.

Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe

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Im Fall einer Geschäftsaufgabe kann die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Dazu muss dem Versicherer die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung vorliegen.

Wie viel kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Auf dieser Grundlage werden die Prämien berechnet

Die Prämien für Vermögensschaden­haftpflicht­versicherungen richten sich nach mehreren Faktoren:

  • Mietwert und Anzahl der verwalteten Immobilien
  • Versicherte Tätigkeiten
  • Jahresumsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Deckungssumme
  • Deckungssumme
  • Zahlungsintervall
  • Höhe des Selbstbehalts

Rechenbeispiel

So könnte die Versicherung für 2 verschiedene Hausverwalter aussehen. Bei jedem der Tarife ist ein Selbstbehalt von 500 oder 1000 Euro vereinbart.

VersicherungsnehmerJahresprämie für eine Versicherungssumme von 500.000 € (in Euro)Umgerechnet auf monatliche Kosten
(in Euro)
Jahresprämie für eine Versicherungssumme von 1 Mio € (in Euro)Umgerechnet auf monatliche Kosten
(in Euro)
Hausverwalter 1
(10 verwaltete Wohneinheiten,
55.000 € Jahresumsatz)
ab 178,1ab 14,48ab 236,92ab 19,74
Hausverwalter 1
(1 Mitarbeiter,
50 verwaltete Wohneinheiten,
110.000 € Jahresumsatz)
ab 321,61ab 26,80ab 457,72ab 38,14

Selbstbehalt

Wer einen Selbstbehalt akzeptiert, zahlt geringere Versicherungsprämien. Der Selbstbehalt sollte jedoch so gewählt sein, dass er, wenn überraschend ein Versicherungsfall eintritt, bequem gezahlt werden kann. Typisch sind Selbstbehalte von 500 oder 1000 Euro, aber auch 250 Euro sind möglich.

Was kostet Sie als Hausverwalter eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Vermögensschaden­haftpflicht­versicherungen im Test (2023)

Aktuell liegen weder Testergebnisse zur Vermögensschaden­haftpflicht für Hausverwalter noch zur Vermögensschaden­haftpflicht im Allgemeinen vor. Wir empfehlen Ihnen daher, zur ersten Orientierung die Testergebnisse der Berufs­haftpflicht­versicherung heranzuziehen, da diese in ihrer Funktion große Überschneidungen mit der Vermögensschaden­haftpflicht hat. Hier haben wir Ihnen alle Testergebnisse unabhängiger Analysehäuser und Ratingagenturen übersichtlich zusammengetragen und aufbereitet:

Die Testsieger der Berufs­haftpflicht­versicherung (2023)

Vermögensschaden­haftpflicht­versicherungen im Vergleich – Das sollten Sie als Hausverwalter beachten

Tipps für den Tarifvergleich

Beim Vergleich verschiedener Versicherungsangebote ist wichtig, dass die Tarife den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus können Sie auf Folgendes achten:

  • Ist die Versicherungssumme Ihren Risiken angemessen?
  • Ist die Selbst­beteiligung so gewählt, dass Sie die Versicherungsprämien reduziert, aber keine zu große finanzielle Belastung darstellt?
  • Sind alle Tätigkeiten, die Sie im Rahmen Ihrer Rolle als Hausverwalter durchführen, versichert?
  • Gibt es die Möglichkeit, andere Versicherungen kostengünstig zu ergänzen (z.B. durch den Abschluss einer kombinierten Vermögensschaden­haftpflicht- und Betriebs­haftpflicht­versicherung)?

Der Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da die Preise für vergleichbare Angebote stark voneinander abweichen können.

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Fazit

Haus­verwaltungen sind zum Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung mit einer bestimmten Deckungssumme verpflichtet – aus gutem Grund, denn an sie ergehende Forderungen könnten ihre Zahlungsfähigkeit überschreiten. Es lohnt sich, vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages einen ausführlichen Tarifvergleich durchzuführen.


Die häufigsten Fragen zur Vermögensschaden­haftpflicht für Hausverwalter

Welche Versicherungen brauche ich als Hausverwalter?

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Hausverwalter sind zum Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung verpflichtet. Weiterhin für sie relevant ist insbesondere bei Ausübung hausmeisterischer Tätigkeiten auch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung. Die räumliche und technische Ausstattung der Haus­verwaltung sowie eventuelle Betriebs­unterbrechungen lassen sich mit einer Geschäftsinhalts­versicherung, einer Elektronik­versicherung und einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung absichern. Auch eine Firmen­rechtsschutz­versicherung kann eine enorme Hilfe sein, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.

Oft schließen Haus­verwaltungen auch im Auftrag der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung und eine Gebäude­versicherung ab.

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Hausverwalter?

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Die Kosten einer Vermögensschadens­versicherung für Hausverwalter richten sich unter anderem nach der Zahl der verwalteten Wohneinheiten, dem Jahresumsatz und der gewünschten Deckungssumme. Ein selbständiger Verwalter, der für 10 Wohneinheiten verantwortlich ist, könnte sich beispielsweise für umgerechnet 14,48 Euro pro Monat versichern.

Was deckt eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Hausverwalter ab?

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Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Hausverwalter zahlt bei sogenannten echten Vermögensschäden – diese liegen vor, wenn der Hausverwalter für einen finanziellen Schaden verantwortlich ist, der sich nicht auf einen Sach- oder Personenschaden zurückführen lässt. Das kann z.B. passieren, wenn er eine hohe Forderung verjähren lässt. Hat die geschädigte Person – oft der Eigentümer – einen berechtigten Schadenersatzanspruch gegen den Hausverwalter, zahlt die Versicherung für diesen (abzüglich der Selbst­beteiligung des Versicherungsnehmers).

Ebenso übernimmt es die Vermögensschaden­haftpflicht, zu prüfen, ob die Schadenersatzansprüche zu hoch oder gänzlich unberechtigt sind und kümmert sich um die Abwehr unberechtigter oder überzogener Forderungen. Je nach Tarif sind auch verschiedene Eigenschäden versichert, allerdings in der Regel mit kleineren Summen.

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Katharina Burnus
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