Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche gesetzlichen Verpflichtungen Hausverwalter bezüglich einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit haben, wann eine sich eine solche Versicherung auszahlt und wie sie den optimalen Tarif finden.
Inhalt dieser SeiteDas macht eine gute Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter aus
Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz
Seit dem 1. August 2018 ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Arbeit als Hausverwalter – sich entsprechend zu versichern, ist somit unumgänglich. Die Versicherung ist nötig, weil Fehler in dieser Branche zu besonders hohen Schadenersatzforderungen führen können. Eine ausreichende Versicherung für einen selbständigen Verwalter von 10 Wohneinheiten ist z.B. für 14,48 € pro Monat möglich.
Das leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter
So finden Sie die richtige Versicherung
Eine gute Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter zeichnet sich durch eine Versicherungssumme aus, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch den Risiken Ihrer Tätigkeit angemessen ist. Unter Umständen sind auch bestimmte zusätzliche Leistungen wie z.B. Auslandsschutz wichtig – überlegen Sie, welcher Bedarf besteht, und nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Tarifrechner, um die Preise und Leistungen verschiedener Tarife zu vergleichen. Darüber hinaus kann es sich lohnen, die Vermögensschadenhaftpflicht um weitere sinnvolle Versicherungen zu ergänzen.
Jetzt Tarife der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Warum brauchen Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Besonders hohes Risiko von Vermögensschäden
Hausverwaltungen übernehmen eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben. Wenn ihnen dabei ein Fehler unterläuft, kann es schnell teuer werden. Wird z.B. eine Wartung nicht rechtzeitig in Auftrag gegeben, kann das darin resultieren, dass Mieter vorübergehend anderswo untergebracht werden müssen, oder eine Doppelvermietung kann zu einem aufwendigen Rechtsstreit führen. Die Kosten dafür fallen dann auf die Hausverwaltung zurück, auf deren Versäumnis sie zurückzuführen sind, es sei denn, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung steht bereit, um sie zu übernehmen.
Gesetzliche Pflicht
Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Menschen, welche gewerbsmäßig Wohnimmobilien für Dritte verwalten, ist daher nicht nur sinnvoll, sondern seit 2018 sogar Pflicht. Ihr Bestehen ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die Zulassung für die Arbeit als Immobilienverwalter erfolgreich beantragt werden kann.
Die Versicherungssumme darf dabei ausschließlich für die Hausverwaltertätigkeit gelten. Falls Hausverwalter auch gewerbliche Objekte verwalten oder als Immobilienmakler tätig sind, können diese Aktivitäten gesondert versichert werden. Darüber hinaus muss die Versicherung die folgenden Anforderungen erfüllen:
- mindestens 500.000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall und mindestens 1.000.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres
- unbegrenzte Nachhaftung (also Versicherung von Schäden, die erst nach Auslaufen des Versicherungsvertrages entdeckt werden)
- Versicherungsschutz erstreckt sich auf Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
Mehr dazu, wer unter diese Regelung fällt, wer keine Versicherung braucht, und welche weiteren Voraussetzungen es für die Zulassung für die Tätigkeit als Hausverwalter gibt, können Sie hier nachlesen:
Mögliche Gründe für Vermögensschäden
Vermögensschäden können unter anderem durch die folgenden Fehler einer Hausverwaltung entstehen:
- Fehler beim Erstellen von Abrechnungen
- Fehlerhafte Verträge
- Versäumte Wartungen
- Doppelvermietung
- Verjährenlassen von Forderungen
- Versäumen einer Kündigung
- Kompetenzüberschreitung, z.B. Kündigung ohne Vollmacht
- Falsche Berechnung von Mieten
- Verspätete Zahlungen an Handwerker
Hohe Schadensersatzforderungen
Hier geht es oft um hohe Summen – wird z.B. eine Mieterhöhung gegenüber mehr als tausend Mietern durch ein Versäumnis der Hausverwaltung nicht durchgesetzt, kann sich diese mit einer fünfstelligen Forderung der Eigentümer konfrontiert sehen. Hausverwaltungen übernehmen eine Vielzahl komplexer Aufgaben. Dabei müssen sie Rahmenbedingungen und eine Gesetzeslage beachten, die häufigen Veränderungen unterworfen sind. Dementsprechend ist das Potenzial für Fehler groß, die ohne eine Versicherung existenzbedrohend wären.
Was leistet die Vermögensschadenhaftpflicht?
Diese Kosten trägt die Versicherung
Während Sach- und Personenschäden von ihr unberührt sind, übernimmt die Vermögensschadenshaftpflicht den Großteil der finanziellen Schäden, die Mietern oder Eigentümern durch die Hausverwaltung entstehen. Dabei erbringt sie folgende Leistungen:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt eines der zentralen Risiken für Hausverwaltungen ab, aber es ist nicht die einzige Versicherung, die diese brauchen. Auf unserer Seite zu dem Thema erfahren Sie, welche weiteren Versicherungen sinnvoll oder sogar notwendig sind.
Weitere sinnvolle Versicherungen für Hausverwalter
Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht – was ist der Unterschied?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die aus diesen resultieren. Sie lohnt sich z.B., wenn Hausverwaltungen auch einen Hausmeisterservice anbieten. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dagegen ist für Vermögensschäden verantwortlich, die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden entstanden sind – das häufigere Risiko bei Unternehmen, die beratende oder kaufmännisch verwaltende Tätigkeiten ausführen.
Die Begriffe “Berufshaftpflicht-” und “Vermögensschadenhaftpflichtversicherung” werden in diesem Zusammenhang oft austauschbar verwendet, auch wenn eine Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter hier häufig einen Rundumschutz bezeichnet, welcher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert.
Geben Sie Ihre Tätigkeiten präzise an
Machen Sie bei Ihrer Versicherung genaue Angaben darüber, welche Tätigkeiten der kaufmännischen und technischen Verwaltung Sie durchführen – so kann der Versicherungsschutz darauf abgestimmt werden und Sie laufen nicht Gefahr, im Fall eines Schadens doch selbst zahlen zu müssen, bzw. können unnötig hohe Versicherungsbeiträge vermeiden. Informieren Sie Ihre Versicherung auch über neu hinzugekommene Tätigkeiten.
Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe
Im Fall einer Geschäftsaufgabe kann die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Dazu muss dem Versicherer die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung vorliegen.
Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Auf dieser Grundlage werden die Prämien berechnet
Die Prämien für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen richten sich nach mehreren Faktoren:
- Mietwert und Anzahl der verwalteten Immobilien
- Versicherte Tätigkeiten
- Jahresumsatz
- Anzahl der Mitarbeiter
- Deckungssumme
- Deckungssumme
- Zahlungsintervall
- Höhe des Selbstbehalts
Rechenbeispiel
So könnte die Versicherung für 2 verschiedene Hausverwalter aussehen. Bei jedem der Tarife ist ein Selbstbehalt von 500 oder 1000 Euro vereinbart.
Versicherungsnehmer | Jahresprämie für eine Versicherungssumme von 500.000 € (in Euro) | Umgerechnet auf monatliche Kosten (in Euro) | Jahresprämie für eine Versicherungssumme von 1 Mio € (in Euro) | Umgerechnet auf monatliche Kosten (in Euro) |
---|---|---|---|---|
Hausverwalter 1 (10 verwaltete Wohneinheiten, 55.000 € Jahresumsatz) | ab 178,1 | ab 14,48 | ab 236,92 | ab 19,74 |
Hausverwalter 1 (1 Mitarbeiter, 50 verwaltete Wohneinheiten, 110.000 € Jahresumsatz) | ab 321,61 | ab 26,80 | ab 457,72 | ab 38,14 |
Selbstbehalt
Wer einen Selbstbehalt akzeptiert, zahlt geringere Versicherungsprämien. Der Selbstbehalt sollte jedoch so gewählt sein, dass er, wenn überraschend ein Versicherungsfall eintritt, bequem gezahlt werden kann. Typisch sind Selbstbehalte von 500 oder 1000 Euro, aber auch 250 Euro sind möglich.
Was kostet Sie als Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen im Test (2023)
Aktuell liegen weder Testergebnisse zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter noch zur Vermögensschadenhaftpflicht im Allgemeinen vor. Wir empfehlen Ihnen daher, zur ersten Orientierung die Testergebnisse der Berufshaftpflichtversicherung heranzuziehen, da diese in ihrer Funktion große Überschneidungen mit der Vermögensschadenhaftpflicht hat. Hier haben wir Ihnen alle Testergebnisse unabhängiger Analysehäuser und Ratingagenturen übersichtlich zusammengetragen und aufbereitet:
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen im Vergleich – Das sollten Sie als Hausverwalter beachten
Tipps für den Tarifvergleich
Beim Vergleich verschiedener Versicherungsangebote ist wichtig, dass die Tarife den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus können Sie auf Folgendes achten:
Der Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da die Preise für vergleichbare Angebote stark voneinander abweichen können.
Jetzt Tarife der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Fazit
Hausverwaltungen sind zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer bestimmten Deckungssumme verpflichtet – aus gutem Grund, denn an sie ergehende Forderungen könnten ihre Zahlungsfähigkeit überschreiten. Es lohnt sich, vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages einen ausführlichen Tarifvergleich durchzuführen.
Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter
Welche Versicherungen brauche ich als Hausverwalter?
Hausverwalter sind zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtet. Weiterhin für sie relevant ist insbesondere bei Ausübung hausmeisterischer Tätigkeiten auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die räumliche und technische Ausstattung der Hausverwaltung sowie eventuelle Betriebsunterbrechungen lassen sich mit einer Geschäftsinhaltsversicherung, einer Elektronikversicherung und einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Auch eine Firmenrechtsschutzversicherung kann eine enorme Hilfe sein, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
Oft schließen Hausverwaltungen auch im Auftrag der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und eine Gebäudeversicherung ab.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter?
Die Kosten einer Vermögensschadensversicherung für Hausverwalter richten sich unter anderem nach der Zahl der verwalteten Wohneinheiten, dem Jahresumsatz und der gewünschten Deckungssumme. Ein selbständiger Verwalter, der für 10 Wohneinheiten verantwortlich ist, könnte sich beispielsweise für umgerechnet 14,48 Euro pro Monat versichern.
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter ab?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter zahlt bei sogenannten echten Vermögensschäden – diese liegen vor, wenn der Hausverwalter für einen finanziellen Schaden verantwortlich ist, der sich nicht auf einen Sach- oder Personenschaden zurückführen lässt. Das kann z.B. passieren, wenn er eine hohe Forderung verjähren lässt. Hat die geschädigte Person – oft der Eigentümer – einen berechtigten Schadenersatzanspruch gegen den Hausverwalter, zahlt die Versicherung für diesen (abzüglich der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers).
Ebenso übernimmt es die Vermögensschadenhaftpflicht, zu prüfen, ob die Schadenersatzansprüche zu hoch oder gänzlich unberechtigt sind und kümmert sich um die Abwehr unberechtigter oder überzogener Forderungen. Je nach Tarif sind auch verschiedene Eigenschäden versichert, allerdings in der Regel mit kleineren Summen.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.