Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mitglieder der Ingenieurkammer sind verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Angestellte Ingenieure müssen sich nicht versichern, es sei denn, sie sind nebenberuflich als selbständige Ingenieure tätig.
  • Besonders wichtig ist die Absicherung gegen Sach- und Personenschäden, da diese besonders hohe Kosten nach sich ziehen können.
  • Zudem sollten Spätschäden beziehungsweise eine Nachhaftung von 10 bis 30 Jahren unbedingt mitversichert sein.
  • Eine Versicherung ist ab umgerechnet 156,68 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was Sie als Ingenieur über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen sollten, was sie kostet und was einen leistungsstarken Tarif ausmacht.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Ingenieure über die Berufs­­haftpflicht­­versicherung wissen
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann leistet sie und wann nicht?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. So wählen Sie die richtige Berufs­­haftpflicht
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Ingenieur über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen?

So funktioniert die Berufs­haftpflicht­versicherung

Die Berufs­haftpflicht­versicherung stellt eine unverzichtbare Absicherung für Ingenieure dar. Sie leistet, wenn im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Ingenieur Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben werden. Dabei sind die folgenden Schadensarten versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure verbindet also eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung. Da die Bezeichnung „Berufs­haftpflicht­versicherung“ jedoch nicht einheitlich verwendet wird, sollten Sie immer genau hinsehen, was genau ein Tarif umfasst.

Passender Schutz für Ingenieure

Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure ist gut auf das Berufsbild abgestimmt. Das bedeutet, dass sie beispielsweise auch Spätschäden versichert oder eine lange Nachhaftung bietet, weil Schäden an fertiggestellten Objekten manchmal erst Jahre später auffallen.

Warum brauchen gerade freiberufliche Ingenieure eine gute Berufs­haftpflicht?

Hohe Schadenersatz­forderungen möglich

Laut Gesetz haften selbständige Ingenieure für alle Schäden, die sie Dritten in Ausübung ihrer Tätigkeit zufügen. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Fehler im Berufsalltag nicht immer vermeiden. Für Ingenieure kann das schnell teuer werden. Kommt beispielsweise durch einen Planungsfehler ein Projekt zum Stillstand, kann der Auftraggeber daraus resultierende Verdienstausfälle vom Ingenieur zurückfordern.

Haftungsrisiken für Ingenieure

Fehler in der beruflichen Ausübung können an vielen Stellen zwischen Planung und Umsetzung des Bauvorhabens entstehen und in Sach-, Personen- und Vermögensschäden resultieren. Möglich sind beispielsweise:

  • Planungsfehler
  • Beratungsfehler
  • Messfehler
  • Falsche Risikoeinschätzung
  • Bauüberwachungsfehler
  • Koordinationsfehler

Sie haften mit Ihrem Privatvermögen

Zur Haftung wird auch das Privatvermögen herangezogen. Ein Schaden bedroht so unter Umständen die gesamte Existenz. Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure schützt vor diesen finanziellen Folgen und gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für diese Berufsgruppe.

Icon Achtung

Die wichtigsten Vorteile der Berufs­haftpflicht­versicherung

  • Kostenübernahme für sonst potenziell existenzbedrohende Schadenersatz­forderungen
  • Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen
  • Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer
  • Auf die Risiken der Baubranche zugeschnittene Tarife

Diese Ingenieure brauchen eine Berufs­haftpflicht­versicherung (Auswahl)

  • Maschinenbau-Ingenieur
  • Tiefbau-Ingenieur
  • Hochbau-Ingenieur
  • Anlagenbauingenieur
  • Ingenieur für Energieanlagen
  • Ingenieur für Tunnelprojekte
  • Ingenieur für Verkehrsanlagen
  • Ingenieur für Brückenbau

Wann brauchen Ingenieure keine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung?

Ingenieure, die ein Angestelltenverhältnis in einem Unternehmen haben – sei es ein Ingenieurbüro oder eine andere Firma – benötigen keine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung. Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber mit seiner eigenen beziehungsweise der firmeneigenen Betriebs­haftpflicht oder Vermögensschaden­haftpflicht.

Wann ist trotzdem eine Versicherung nötig?

Sollten Sie als angestellter Ingenieur jedoch nebenberuflich als freiberuflicher Ingenieur beziehungsweise auf Honorarbasis arbeiten, sieht die Sachlage anders aus. Dann sind Sie in dieser freien beruflichen Tätigkeit nicht über die Haftpflicht Ihres Arbeitgebers versichert. Sie benötigen dann eine eigene Berufs­haftpflicht beziehungsweise zumindest eine sogenannte Titeldeckung.

Wann leistet sie und wann nicht?

Grundlegende Versicherungsleistungen

Grundsätzlich gehören zu den Leistungen einer ausreichenden Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure folgende Bausteine:

  • Absicherung von reinen Vermögensschäden
  • Absicherung von Sach- und Personenschäden und Vermögensfolgeschäden
  • Passiver Rechtsschutz

Das bedeutet: Die Versicherung zahlt die Schadenersatz­forderungen an Ihrer Stelle, wenn sie berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Kommt es zu einem versicherten Schaden, zahlen Sie nur die vereinbarte Selbst­beteiligung.


Weitere individuelle Leistungen

Welche Leistungen der Versicherungsvertrag konkret umfasst, hängt vom Anbieter und Tarif ab. Oftmals können zusätzliche Leistungen optional hinzugebucht oder nicht benötigte Leistungs­bausteine abgewählt werden. Der Leistungsumfang der Berufs­haftpflicht­versicherung sollte genauestens an den Tätigkeitsbereich des Ingenieurs angepasst werden. Bauingenieure benötigen beispielsweise einen etwas anderen Versicherungsschutz als Ingenieure im Verkehrs- und Vermessungswesen. Schließlich ist am Ende nur das versichert, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Es ist unter anderem eine Absicherung dieser Situationen und Personen möglich:

  • Versicherung gegen Ansprüche, wenn die im Kostenvoranschlag angegeben Projektkosten überschritten werden
  • Absicherung weiterer Tätigkeiten, zum Beispiel als Sachverständiger oder als Energieberater
  • Absicherung einer Generalplanertätigkeit
  • Versicherung gegen Ansprüche durch Verstöße von Subunternehmern
  • Absicherung freier Mitarbeiter
  • Rückwärts­versicherung

Versicherte Schadensfälle: Beispiele

Icon Stift

Planungsfehler

Als Bauingenieur planen Sie den Bau eines Parkhauses. Dabei unterläuft Ihnen jedoch ein Fehler: Sie berechnen die Höhe einer Einfahrt zu tief, einige Fahrzeuge können die Durchfahrt nicht passieren. Der Fehler fällt erst während der Bauphase auf, es sind teure Nachbesserungen nötig und die Fertigstellung des Projekts verzögert sich.

Icon Krankenwagen

Fehler bei Sicherheitsprüfung

Sie erhalten den Auftrag, die Statik einer alten Brücke zu überprüfen. Aufgrund eines Berechnungsfehlers schätzen Sie die Verkehrssicherheit der Brücke falsch ein. Einige Monate nach der Überprüfung stürzt die Brücke ein und mehrere Menschen werden verletzt.

Icon Zug

Übersehene Lärmquelle

Sie werden mit der Planung der Akustik für eine neue Konzerthalle beauftragt. Dabei berücksichtigen Sie nicht, dass die naheliegende U-Bahn-Linie bekanntermaßen erweitert wird, sodass sie unmittelbar an der Konzerthalle vorbeiführt. Aufgrund der Erschütterungen und Geräusche durch die U-Bahn-Linie müssen weitere Dämmarbeiten an der Konzerthalle vorgenommen werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wann eine Versicherung leistet und wann nicht, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen in Ihrem Tarif ab. Typische Leistungsausschlüsse sind jedoch:

  • Falsche Angaben im Antrag
  • Verspätete Schadensmeldung
  • Schäden, die nicht beim Ausüben des Ingenieursberufs entstanden sind
  • Nichteinhalten von Fristen und Terminen
  • Kosten, die der geschädigten Person auch ohne den Schadensfall entstanden wären (Sowiesokosten)
  • Vorsatz oder vorschrifts- oder pflichtwidriges Verhalten
  • Geldbußen oder Vertragsstrafen (Ausnahme: Vertragsstrafen wegen Verletzung von Datenschutz oder Geheimhaltungs­pflichten)

Melden Sie einen vorsätzlich oder durch pflichtwidriges Verhalten entstanden Schaden, und der Versicherer stellt einen Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben fest, kann er die Leistung verweigern sowie rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

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Was kostet das Ganze?

Die Kosten einer Berufs­haftpflicht für freiberufliche Ingenieure lassen sich nicht pauschal beziffern, denn sie hängen immer vom individuellen Risiko ab.

Rechenbeispiel

Unser Modellkunde:

  • Freiberuflicher Diplom-Ingenieur
  • Tätigkeitsschwerpunkte: 30 % Planung, 40 % beratende Tätigkeit, 30 % Bauüberwachung
  • Zusätzliche Absicherung für Tätigkeiten als Generalplaner
  • 30.000 € Netto an Honorar im Vorjahr
  • 2.500 € Selbst­beteiligung
  • 2 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden
  • 1 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden
  • Jährliche Zahlweise

Die Kosten seiner Versicherung:

Grundbeitrag1.580,00 €
Zuschlägekeine
Nachlässekeine
Gesamtjahresnettobeitrag1.580,00 €
19 % Versicherungssteuer300,20 €
Monatliche Kosten*156,68 €
* Umgerechnete Kosten aus dem Jahresbeitrag. Wir empfehlen eine jährliche Zahlungsweise, da bei kleineren Zahlungsintervallen höhere Kosten anfallen können.

Kostenfaktoren

Diese Faktoren beeinflussen, wie hoch Ihre Versicherungsprämie ausfällt:

  • Genaue Tätigkeitsgebiete
  • Jahresumsatz
  • Ggf. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter
  • Ggf. Anzahl der freien Mitarbeiter
  • Ggf. Mit­versicherung von Subunternehmen
  • Gewünschte Zusatzleistungen
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Was kostet Sie eine Ingenieur­haftpflicht­versicherung?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure im Test

Aktuell liegt kein Test vor, der sich spezifisch mit der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure beschäftigt. Wir haben jedoch aktuelle unabhängige Testergebnisse zur Berufs­haftpflicht­versicherung im Allgemeinen für Sie zusammengetragen und ausgewertet. Auf Ingenieure zugeschnittene Empfehlungen unserer Experten finden Sie im folgenden Kapitel.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo Hiscox SAHiscoxGut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige Berufs­haftpflicht­versicherung aus?

Die passende Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure zu finden, kann eine Herausforderung darstellen. Bei der Auswahl müssen Sie sowohl individuelle Risikofaktoren als auch das Leistungsspektrum der verschiedenen Tarife berücksichtigen.

Darauf sollten Sie achten

  • Entsprechen die Versicherungssumme und Selbst­beteiligung den für Sie geltenden Vorgaben?
  • Ist die Deckungssumme an die Größenordnung der von Ihnen durchgeführten Projekte angepasst?
  • Welche Schäden sind versichert?
  • Sind Sie bei allen Ihren Tätigkeiten versichert?
  • Sind Spätschäden beziehungsweise die Nachhaftung für die nächsten Jahrzehnte versichert?
  • Wie sieht es mit Versicherungsschutz bei Verstößen durch Subunternehmen oder freie Mittarbeiter aus?
  • Sind Sie auch im Ausland versichert?
  • Wie hoch sind die Selbst­beteiligung und der Versicherungsbeitrag?

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Bedarfsermittlung
    Klären Sie, welche Risiken für Sie relevant sind. Je nachdem, wie genau Ihre Tätigkeit aussieht, können jeweils andere Versicherungs­bedingungen besonders wichtig sein.
  2. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter. Nutzen Sie dafür gern unseren Rechner oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
  3. Überprüfung der Versicherungs­bedingungen
    Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen der Angebote genau. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versicherer nach, was gemeint ist.
  4. Vertragsschluss
    Schließen Sie die Versicherung ab, die Sie am meisten überzeugt. Achten Sie darauf, korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer Tätigkeit zu machen.
  5. Überprüfung
    Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr aktueller Vertrag noch gut zu Ihnen passt. Unter Umständen ändern sich mit der Zeit Ihre Risiken und Bedürfnisse oder kommen attraktivere Tarife auf den Markt.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen Ingenieuren besonders die folgenden Anbieter und Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung:

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Diese Fehler sollten Ingenieure beim Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung vermeiden

lesen
  • Unter­versicherung
    Wählen Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme, um auch bei einem außergewöhnlich teuren Schaden ausreichend versichert zu sein.
  • Übersehen von Ausschlüssen
    Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau, damit Sie ganz klar wissen, wann eine Versicherung leistet und wann nicht.
  • Vernachlässigung der Nachhaftung
    Durch Ihre Versicherung sollten Sie noch lange über den Abschluss eines Projektes hinaus versichert sein, auch, wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Zwischenzeit aufgeben.
  • Fehlende Anpassung
    Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie weiterhin optimal versichert sind oder etwas an Ihrem Versicherungsschutz ändern sollten.
  • Kein Vergleich
    Schließen Sie nicht einfach die nächstbeste Versicherung ab, sondern nehmen Sie sich die Zeit für einen ausführlichen Tarifvergleich.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Gesetzliche Vorgaben beachten

„Je nachdem, in welchem Bundesland Sie sind, gelten andere gesetzliche Vorgaben für Mindest­versicherungssummen. Diese sehen beispielsweise wie folgt aus:

  • Bayern
    1,5 Millionen Euro für Personenschäden
    500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
  • Hessen und Nordrhein-Westfalen
    1,5 Millionen Euro für Personenschäden
    250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
  • Thüringen
    1,5 Millionen Euro für Personenschäden
    300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden

Weitere gesetzliche Festlegungen betreffen den maximalen Selbstbehalt oder die Maximierung der Versicherungssumme – also wie oft in einem Jahr der Versicherer sie maximal auszahlt. Schlagen Sie nach, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Je nachdem, an was für Projekten Sie arbeiten, sind Sie jedoch unter Umständen mit der gesetzlichen Mindest­versicherungssumme nicht ausreichend versichert und sollten eine höhere Deckungssumme vereinbaren.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Spezial­versicherer für Architekten und Ingenieure

„Einige Anbieter haben sich auf die Absicherung von Firmen im Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert. Diese Versicherer bieten meist Architekten und Ingenieuren ein ähnliches Versicherungskonzept an. Dies lässt sich auf die ähnlichen Berufsrisiken und Bedürfnisse zurückführen. Durch diese Spezialisierung auf die Bauwirtschaft können Versicherungsgesellschaften spezielle Konzepte für Architekten und Ingenieure anbieten, die bereits bestens auf die Bedingungen dieser Berufsgruppen angepasst sind. Dennoch lohnt sich ein näherer Vergleich der Tarife.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Besonders wichtig: Spätschäden und Nachhaftung

„Fehler in Planung und Bau können teilweise erst Jahre später ersichtlich werden. Trotzdem werden Sie als verantwortlicher Ingenieur in Haftung genommen. Daher ist es besonders wichtig, auf den Leistungspunkt Spätschäden beziehungsweise Nachhaftung zu achten. So übernimmt die Berufs­haftpflicht­versicherung auch dann Leistungen, wenn etwa ein Planungsfehler erst längere Zeit nach der Durchführung des Projekts festgestellt wird. Sinnvoll ist eine Nachhaftung von bis zu 30 Jahren. Diese gilt übrigens auch, falls Sie in der Zwischenzeit Ihre Selbständigkeit als Ingenieur beendet haben sollten.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Objekt­versicherung oder Jahres­versicherung

„Die Berufs­haftpflicht für Ingenieure wird zumeist als gängige Jahres­versicherung angeboten oder aber als objektbezogene Versicherung. Die Jahres­versicherung gilt für alle Projekte, die innerhalb des Versicherungsjahres durchgeführt werden. Die Objekt­versicherung sichert dagegen Planung und Bau eines einzelnen Projekts ab. Meist ist sie speziell auf die Durchführung komplexer Bauvorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zugeschnitten. Je nach Vereinbarung gilt der Versicherungsschutz für einen einzelnen Planer oder auch für alle an Planung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen.

Eine Objekt­versicherung kann auch ergänzend zu einer bestehenden Berufs­haftpflicht abgeschlossen werden. Für die Berufs­haftpflicht sollte für den entsprechenden Zeitraum eine Nullstellung vereinbart werden, um Deckungsüberlappungen zu vermeiden.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Risikoanalyse

„Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, die eigenen Risiken genau abzuschätzen. Ansonsten kann es zu einer Unter­versicherung kommen, die schnell teuer wird. Allein schon aus diesem Grund lohnt es sich, sich von einem Versicherungsfachmann helfen zu lassen. Wir kennen den Markt und können mit Ihnen gemeinsam die optimale Absicherung für Ihren Beruf finden.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Möglichkeiten, Kosten zu senken

„Viele Versicherer bieten einige Möglichkeiten an, die Höhe der Versicherungsprämie zu senken. Wenn diese für den Versicherungsnehmer sinnvoll sind, sollte man sie unbedingt in Anspruch nehmen. Welche Optionen genau angeboten werden, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Möglich sind zum Beispiel die Folgenden:

  • Jährliche statt unterjähriger Zahlweise wählen
  • Eine Selbst­beteiligung vereinbaren. Hier gilt: je höher die Selbst­beteiligung, desto niedriger die Prämie. Unser Modellkunde würde mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro statt 2.500 Euro insgesamt 10 Prozent der Versicherungsprämie sparen.
  • Tätigkeitsnachlass: Wenn bestimmte Tätigkeiten im Bereich des Ingenieur-Berufes nicht ausgeübt werden, gewährt der Versicherer Rabatt. Dabei handelt es sich oftmals um besonders risikoreiche Tätigkeiten.
  • Laufzeit-Nachlass, wenn eine 3-jährige Vertragslaufzeit gewählt wird (ca. 10 Prozent Prämienreduktion)
  • Existenzgründer-Bonus für Berufseinsteiger
  • Günstige Angebote für Mitglieder von Berufsverbänden
Foto von Martin Hacker
Berater

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Katharina Burnus
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