Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mitglieder der Ingenieurkammer sind verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Besonders wichtig ist die Absicherung gegen Sach- und Personenschäden, da diese besonders hohe Kosten nach sich ziehen können.
  • Zudem sollten Spätschäden beziehungsweise eine Nachhaftung von 10 bis 30 Jahren unbedingt mitversichert sein.
  • Eine Versicherung ist ab umgerechnet 156,68 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Wieso Sie als Ingenieur eine Berufs­haftpflicht­versicherung brauchen, worauf Sie beim Abschluss einer solchen achten sollten und welche Kosten Sie erwarten.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Warum eine Berufs­­haftpflicht abschließen?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit

Das macht eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure aus

Wichtig: Absicherung von Sach- und Personenschäden

Als Ingenieur tragen Sie viel Verantwortung – ein Planungsfehler Ihrerseits kann in Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe resultieren. Daher ist es wichtig, dass Ihre Versicherung diese auf jeden Fall in ausreichender Höhe abdeckt.

Da der Begriff „Berufs­haftpflicht­versicherung“ nicht immer einheitlich verwendet wird und manchmal lediglich eine Vermögensschadens­haftpflicht beschreibt, sollten Sie die Versicherung­sbedingungen genau lesen.

Mit einer leistungsfähigen Betriebs­haftpflicht­versicherung sind sie auf der sicheren Seite. Oft bieten Versicherer auch Produkte speziell für Architekten und Ingenieure an, die Vermögens-, Sach- und Personenschäden absichern. Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an unser Beraterteam.

Die wichtigsten Vorteile der Berufs­haftpflicht­versicherung

  • übernimmt die Haftung für sonst potenziell existenzbedrohende Schäden
  • ist die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer
  • verteidigt Sie gegen unberechtigte Forderungen

Mehr zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Eine Haftpflicht­versicherung für Ingenieure muss nicht teuer sein

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist im Verhältnis zu den finanziellen Risiken, die sie abdeckt, recht günstig. Ein freiberuflicher Diplom-Ingenieur könnte z.B. seine Tätigkeit in der Planung, Beratung und Überwachung von Bauvorhaben für 1880,20 Euro im Jahr – umgerechnet 156,68 Euro pro Monat – versichern.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen Ingenieuren besonders die folgenden Anbieter und Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung:

Allianz: BHV für Architekten und Ingenieure

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Besonderheiten:

  • Tätigkeitsschäden bei Bohr- und Bodenarbeiten
  • Außergerichtliche Rechtsberatung
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen für Sowiesokosten
  • Ansprüche aus der nicht fristgerechten Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen oder der mangelhaften Planung von Bestandsum- oder -anbauten (aber nicht aus)

Mehr zur Allianz

HDI: Pauschal­haftpflicht­versicherung für Architekten und Ingenieure

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Besonderheiten:

  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Weltweite Deckung nach deutschem Recht, europaweit nach Landesrecht
  • 3 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden, 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz für alle freiberuflichen Leistungen, die zum Berufsbild gehören

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Markel: Markel Pro A&I

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Besonderheiten:

  • Besonders große Abdeckung von Tätigkeitsfeldern von Architekten und Ingenieuren
  • Vereinfachte Antragstellung
  • Betriebs-, Umwelt­haftpflicht- und Umweltschaden­versicherung automatisch enthalten
  • Unbegrenzte Nachhaftung
  • Weltweite Deckung nach jeweiligem Landesrecht
  • Tätigkeitsnachlässe, falls bestimmte Tätigkeiten nicht ausgeübt werden

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VHV: Archiprotect

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Besonderheiten:

  • Kombinierbar mit Kfz-Flotten­versicherung, Rechtsschutz­versicherung, Kautions­versicherung sowie Altersvorsorge-Produkten und weiteren Sach­versicherungen
  • Selbst­beteiligung wählbar zwischen 2.500 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Einjährige Rückwärts­versicherung bei erstmaligem Abschluss einer Berufs­haftpflicht
  • Beitragsfreie Privat­haftpflicht­versicherung inklusive

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Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Warum brauchen Ingenieure eine Berufs­haftpflicht?

Hohe Schadenersatzforderungen möglich

Laut Gesetz haften selbständige Ingenieure für alle Schäden, die sie Dritten in Ausübung ihrer Tätigkeit zufügen. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Fehler im Berufsalltag nicht immer vermeiden. Für Ingenieure kann das schnell teuer werden. Ein Planungsfehler bringt vielleicht das komplette Projekt zum Stillstand. Der Auftraggeber erleidet einen hohen Verdienstausfall und fordert diesen nun vom beauftragten Ingenieur zurück. Eventuell kommen aufgrund eines Fehlers sogar Sachen oder Personen zu Schaden.

Insbesondere Personenschäden ziehen hohe Folgekosten nach sich. Zur Haftung wird auch das Privatvermögen herangezogen. Ein Schaden bedroht so unter Umständen die gesamte Existenz. Die Berufs­haftpflicht für Ingenieure schützt vor den finanziellen Folgen und gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für diese Berufsgruppe.

Diese Ingenieure brauchen eine Berufs­haftpflicht­versicherung (Auswahl)

  • Maschinenbau-Ingenieur
  • Tiefbau-Ingenieur
  • Hochbau-Ingenieur
  • Anlagenbauingenieur
  • Ingenieur für Energieanlagen
  • Ingenieur für Tunnelprojekte
  • Ingenieur für Verkehrsanlagen
  • Ingenieur für Brückenbau

Haftungsrisiken

Fehler in der beruflichen Ausübung können an vielen Stellen zwischen Planung und Umsetzung des Bauvorhabens entstehen. Mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung muss der Ingenieur nicht mit seinem Privatvermögen für die finanziellen Folgen dieser Fehler haften. Die häufigsten Risiken sind:

  • Planungsfehler
  • Beratungsfehler
  • Messfehler
  • Falsche Risikoeinschätzung
  • Bauüberwachungsfehler
  • Koordinationsfehler

Mögliche Schadensfälle

Bauingenieur: Planungsfehler

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Als Bauingenieur planen Sie den Bau eines Parkhauses. Dabei unterläuft Ihnen jedoch ein Fehler: Sie berechnen die Höhe einer Einfahrt zu tief, einige Fahrzeuge können die Durchfahrt nicht passieren. Der Fehler fällt erst während der Bauphase auf, es sind teure Nachbesserungen nötig, die Fertigstellung des Projekts verzögert sich.

Statiker: Fehler bei Sicherheitsprüfung

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Sie erhalten den Auftrag, die Statik einer alten Brücke zu überprüfen. Aufgrund eines Berechnungsfehlers schätzen Sie die Verkehrssicherheit der Brücke falsch ein. Einige Monate nach der Überprüfung stürzt die Brücke ein, mehrere Menschen werden verletzt.

Ingenieur für Akustik und Schallschutz: Übersehene Lärmquelle

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Der Betreiber von Konzerthallen beauftragt Sie mit der Planung der Akustik für eine neu gebaute Konzerthalle. Dabei berücksichtigen Sie nicht, dass die naheliegende U-Bahn-Linie erweitert wird, sodass sie unmittelbar an der Konzerthalle vorbeiführt. Dies war jedoch im Vorfeld bekannt. Aufgrund der Erschütterungen und Geräusche durch die U-Bahn-Linie müssen weitere Dämmarbeiten an der Konzerthalle vorgenommen werden. Die gesamten Kosten stellt der Betreiber Ihnen als verantwortlichen Ingenieur in Rechnung.

Leistungen der Berufs­haftpflicht für Ingenieure

Grundlegende Versicherungsleistungen

Grundsätzlich gehören zu den Leistungen einer ausreichenden Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure folgende Bausteine:

  • Absicherung von reinen Vermögensschäden
  • Absicherung von Sach- und Personenschäden
  • passiver Rechtsschutz

Was bedeutet “passiver Rechtsschutz”?

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Der sog. „passive Rechtsschutz“ ist Bestandteil der meisten Haftpflicht­versicherungen. Der Versicherer überprüft zunächst, ob sich ein gemeldeter Schaden tatsächlich auf Ihr Verschulden zurückführen lässt. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung notfalls auch vor Gericht ab – auf eigene Kosten.

Wichtig zu beachten ist, dass es sich eben um eine passive Form der Rechtsschutz­versicherung handelt. Die Kosten, um eigene rechtliche Ansprüche durchzusetzen, werden nicht übernommen. Dazu benötigt ein Ingenieur eine eigene Rechtsschutz­versicherung für Freiberufler.

Weitere individuelle Leistungen

Welche Leistungen der Versicherungsvertrag konkret umfasst, hängt vom Anbieter und Tarif ab. Oftmals können zusätzliche Leistungen optional hinzugebucht oder nicht benötigte Leistungs­bausteine abgewählt werden. Der Leistungsumfang der Berufs­haftpflicht­versicherung sollte genauestens an den Tätigkeitsbereich des Ingenieurs angepasst werden. Bauingenieure benötigen beispielsweise einen etwas anderen Versicherungsschutz als Ingenieure im Verkehrs- und Vermessungswesen. Schließlich ist am Ende nur das versichert, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Es ist u.a. eine Absicherung dieser Situationen und Personen möglich:

  • Versicherung gegen Ansprüche, wenn die im Kostenvoranschlag angegeben Projektkosten überschritten werden
  • Absicherung weiterer Tätigkeiten, zum Beispiel als Sachverständiger oder als Energieberater
  • Absicherung einer Generalplanertätigkeit
  • Versicherung gegen Ansprüche durch Verstöße von Subunternehmern
  • Absicherung freier Mitarbeiter

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel alle Schäden, die nicht in Ausübung des Ingenieurberufs verursacht werden. Halten Sie eigene Fristen und Termine nicht ein, übernimmt die Berufs­haftpflicht dadurch entstehende Schäden ebenfalls nicht. Weiterhin ausgeschlossen sind die sogenannten Sowiesokosten, also Kosten, die dem Geschädigten auch ohne Eintreten eines Schadensfalls entstanden wären.

Lesen Sie Ihre Versicherungsunterlagen genau

Vor Vertragsabschluss sollten Sie ohnehin die Allgemeinen Versicherung­sbedingungen (AVB) genauestens lesen. Darin sind auch immer die sog. Ausschlüsse aufgeführt. Es ist besonders wichtig, dass Sie diese kennen, damit Sie im Ernstfall keine bösen Überraschungen erleben.


Keine Leistung bei Vorsatz und pflichtwidrigem Verhalten

Die Berufs­haftpflicht für Ingenieure leistet keinen Schadenersatz, falls der Schaden vorsätzlich oder durch vorschrifts- und pflichtwidriges Verhalten verursacht wurde. Melden Sie den Schaden dennoch und der Versicherer stellt einen Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben fest, kann er die Leistung verweigern sowie rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.


Mit­versicherung für angestellte Ingenieure

Ingenieure, die ein Angestelltenverhältnis in einem Unternehmen haben – sei es ein Ingenieurbüro oder eine andere Firma – benötigen keine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung. Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber mit seiner eigenen bzw. der firmeneigenen Betriebs­haftpflicht oder Vermögensschaden­haftpflicht.

Sollten Sie als angestellter Ingenieur jedoch nebenberuflich als freiberuflicher Ingenieur bzw. auf Honorarbasis arbeiten, sieht die Sachlage anders aus. Dann sind Sie in dieser freien beruflichen Tätigkeit nicht über die Haftpflicht Ihres Arbeitgebers versichert. Sie benötigen dann eine eigene Berufs­haftpflicht bzw. zumindest eine sog. Titeldeckung.

Objekt­versicherung oder Jahres­versicherung

Die Berufs­haftpflicht für Ingenieure wird zumeist als gängige Jahres­versicherung angeboten oder aber als objektbezogene Versicherung. Die Jahres­versicherung gilt für alle Projekte, die innerhalb des Versicherungsjahres durchgeführt werden. Die Objekt­versicherung sichert dagegen Planung und Bau eines einzelnen Projekts ab. Meist ist sie speziell auf die Durchführung komplexer Bauvorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zugeschnitten. Je nach Vereinbarung gilt der Versicherungsschutz für einen einzelnen Planer oder auch für alle an Planung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen.

Eine Objekt­versicherung kann auch ergänzend zu einer bestehenden Berufs­haftpflicht abgeschlossen werden. Für die Berufs­haftpflicht sollte für den entsprechenden Zeitraum eine Nullstellung vereinbart werden, um Deckungsüberlappungen zu vermeiden.

Was kostet die Berufs­haftpflicht für Ingenieure?

Rechenbeispiel

Die Kosten einer Berufs­haftpflicht für Ingenieure lassen sich nicht pauschal beziffern, denn sie hängen immer vom individuellen Risiko ab.

Unser Modellkunde:

  • Freiberuflicher Diplom-Ingenieur
  • Tätigkeitsschwerpunkte: 30 % Planung, 40 % beratende Tätigkeit, 30 % Bauüberwachung
  • Zusätzliche Absicherung für Tätigkeiten als Generalplaner
  • 30.000 Euro Netto an Honorar im Vorjahr
  • 2.500 Euro Selbst­beteiligung
  • 2 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden
  • 1 Mio. Euro Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden
  • Jährliche Zahlweise

Die Kosten seiner Versicherung:

Grundbeitrag1.580,00 €
Zuschlägekeine
Nachlässekeine
Gesamtjahresnettobeitrag1.580,00 €
19 % Versicherungssteuer300,20 €
Gesamtjahresbruttobeitrag1.880,20 €
Umgerechnet auf monatliche Kosten156,68 €
Es ist tatsächlich möglich, monatlich zu zahlen, allerdings geht dies in der Regel mit zusätzlichen Kosten gegenüber einer Zahlung in größeren Intervallen einher.

Kostenfaktoren

Diese Faktoren beeinflussen, wie hoch Ihre Versicherungsprämie ausfällt:

  • Genaue Tätigkeitsgebiete
  • Jahresumsatz
  • Ggf. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter
  • Ggf. Anzahl der freien Mitarbeiter
  • Ggf. Mit­versicherung von Subunternehmen
  • Gewünschte Zusatzleistungen
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Gesetzliche Vorgaben für Ingenieure in Bayern

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Für freiberufliche Ingenieure in Bayern gelten gewisse Mindest­versicherungssummen, die eingehalten werden müssen. Seit dem 1. Januar 2016 liegen diese bei:

  • 1,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden

Zudem können maximal 15.000 Euro Selbst­beteiligung vereinbart werden.

Möglichkeiten, Kosten zu senken

Viele Versicherer bieten einige Möglichkeiten an, die Höhe der Versicherungsprämie zu senken. Wenn diese für den Versicherungsnehmer sinnvoll sind, sollte man sie unbedingt in Anspruch nehmen. Welche Optionen genau angeboten werden, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Möglich sind z.B. die Folgenden:

  • Jährliche statt unterjähriger Zahlweise wählen
  • Eine Selbst­beteiligung vereinbaren. Hier gilt: Je höher die Selbst­beteiligung, desto niedriger die Prämie. Unser Modellkunde würde mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro statt 2.500 Euro insgesamt 10 Prozent der Versicherungsprämie sparen.
  • Tätigkeitsnachlass: Wenn bestimmte Tätigkeiten im Bereich des Ingenieur-Berufes nicht ausgeübt werden, gewährt der Versicherer Rabatt. Dabei handelt es sich oftmals um besonders risikoreiche Tätigkeiten.
  • Laufzeit-Nachlass, wenn eine 3-jährige Vertragslaufzeit gewählt wird (ca. 10 Prozent Prämienreduktion)
  • Existenzgründer-Bonus für Berufseinsteiger
  • Günstige Angebote für Mitglieder von Berufsverbänden

Was kostet Sie eine Ingenieur­haftpflicht­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Berufs­haftpflicht für Ingenieure: Testsieger (2023)

Wie viele andere Gewerbe­versicherungen wird die Berufs­haftpflicht­versicherung selten in unabhängigen Verbrauchertests untersucht. Dies liegt daran, dass die Policen in der Regel individuell angepasst werden. Das macht es den Testinstituten schwer, Konditionen und Leistungen von Anbietern miteinander zu vergleichen. Zudem ist die Berufsgruppe der Ingenieure zu speziell, um diese in unabhängigen Tests zu berücksichtigen.

Allerdings liegen Versicherungsvergleiche und Befragungen von Kunden und professionellen Versicherungsvermittlern vor, in denen zum Beispiel nach der Fairness verschiedener Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung gefragt wird. Wir haben die neuesten und aufschlussreichsten Ergebnisse unabhängiger Analysehäuser und unsere eigenen Empfehlungen hier für Sie zusammengestellt:

Aktuelle Testsieger der Berufs­haftpflicht (2023)

Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure vergleichen

Analysieren Sie Ihren Versicherungsbedarf

Die passende Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure zu finden, kann eine Herausforderung darstellen. Bei der Auswahl müssen Sie sowohl individuelle Risikofaktoren als auch das Leistungsspektrum der verschiedenen Tarife berücksichtigen.


Spezial­versicherer für Architekten und Ingenieure

Einige Anbieter haben sich auf die Absicherung von Firmen im Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert. Diese Versicherer bieten meist Architekten und Ingenieuren ein ähnliches Versicherungskonzept an. Dies lässt sich auf die ähnlichen Berufsrisiken und Bedürfnisse zurückführen. Durch diese Spezialisierung auf die Bauwirtschaft können Versicherungsgesellschaften spezielle Konzepte für Architekten und Ingenieure anbieten, die bereits bestens auf die Bedingungen dieser Berufsgruppen angepasst sind. Dennoch lohnt sich ein näherer Vergleich der Tarife.

Mehr zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten

Experten-Tipp:

„Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, die eigenen Risiken genau abzuschätzen. Ansonsten kann es zu einer Unter­versicherung kommen, die schnell teuer wird. Allein schon aus diesem Grund lohnt es sich, von einem Versicherungsfachmann helfen zu lassen. Wir kennen den Markt und können mit Ihnen gemeinsam die optimale Absicherung für Ihren Beruf finden.“

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Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Besonders wichtig: Spätschäden und Nachhaftung

Fehler in Planung und Bau können teilweise erst Jahre später ersichtlich werden. Trotzdem werden Sie als verantwortlicher Ingenieur in Haftung genommen. Daher ist es besonders wichtig, auf den Leistungspunkt „Spätschäden“ bzw. „Nachhaftung“ zu achten. So übernimmt die Berufs­haftpflicht­versicherung auch dann Leistungen, wenn etwa ein Planungsfehler erst längere Zeit nach der Durchführung des Projekts festgestellt wird. Sinnvoll ist eine Nachhaftung von bis zu 30 Jahren. Diese gilt übrigens auch, falls Sie in der Zwischenzeit Ihre Selbständigkeit als Ingenieur beendet haben sollten.

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Fazit

Angesichts der hohen finanziellen Risiken, die mit dem Beruf des Ingenieurs einhergehen, ist eine leistungsstarke Berufs­haftpflicht­versicherung unverzichtbar. Analysieren Sie sorgfältig, für welche Tätigkeiten Sie Versicherungsschutz benötigen und geben Sie dies bei der Kommunikation mit Ihrem Versicherer gewissenhaft an, um sicherzugehen, dass Sie tatsächlich in jeder Situation optimal abgesichert sind. Bei der Suche nach dem richtigen Tarif stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Alternativ können Sie unseren kostenlosen Tarifrechner nutzen.


Die Berufs­haftpflicht­versicherung für weitere Berufs- und Personengruppen

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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