Berufshaftpflicht für Ingenieure
- Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure kommt für Schadensersatzforderungen auf, die durch Fehler des Ingenieurs bei der Ausübung des Berufes entstehen.
- Mitglieder der Ingenieurkammer sind verpflichtet, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Zu den Leistungen einer Berufshaftpflicht gehört neben der Übernahme von berechtigten Schadensersatzforderungen auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen.
- Spätschäden bzw. eine Nachhaftung von 10 bis 30 Jahren sollten unbedingt mitversichert sein.
- Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure hängen u. a. von dem genauen Tätigkeitsbereich sowie Jahresumsatz und Versicherungssumme ab.
- Oftmals wird die Berufshaftpflichtversicherung in Kombination mit der Betriebshaftpflicht angeboten. Ingenieure mit eigenem Büro sollten auf diese Kombination setzen. So sind sie und ihre angestellten Ingenieure gegen alle Schäden versichert.
- Zu den fairsten Firmenversicherern 2019 gehören u. a. VHV und Allianz. Zusätzlich gehören Markel und HDI zu den Anbietern mit Spezialkonzepten für Ingenieure.
Warum brauchen Ingenieure eine Berufshaftpflicht?
Laut Gesetz haften selbständige Ingenieure für alle Schäden, die sie Dritten in Ausübung ihrer Tätigkeit zufügen. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Fehler im Berufsalltag nicht immer vermeiden. Für Ingenieure kann das schnell teuer werden. Ein Planungsfehler bringt vielleicht das komplette Projekt zum Stillstand. Der Auftraggeber erleidet einen hohen Verdienstausfall und fordert diesen nun vom beauftragten Ingenieur zurück. Eventuell kommen aufgrund eines Fehlers sogar Sachen oder Personen zu Schaden.
Insbesondere Personenschäden ziehen hohe Folgekosten nach sich. Zur Haftung wird auch das Privatvermögen herangezogen. Ein Schaden bedroht so unter Umständen die gesamte Existenz. Die Berufshaftpflicht für Ingenieure schützt vor den finanziellen Folgen und gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für diese Berufsgruppe.
- Maschinenbau-Ingenieur
- Tiefbau-Ingenieur
- Hochbau-Ingenieur
- Anlagenbauingenieur
- Ingenieur für Energieanlagen
- Ingenieur für Tunnelprojekte
- Ingenieur für Verkehrsanlagen
- Ingenieur für Brückenbau
Erklärvideo: Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
… mehr zur Berufshaftpflicht für ArchitektenHaftungsrisiken von Ingenieuren
Können Schadensfälle auf das Verschulden des Ingenieurs zurückgeführt werden, steht dieser in der Haftpflicht und muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. Fehler in der beruflichen Ausübung können an vielen Stellen zwischen Planung und Umsetzung des Bauvorhabens entstehen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung muss der Ingenieur nicht mit seinem Privatvermögen für die finanziellen Folgen dieser Fehler haften.
Die häufigsten Risiken von Ingenieuren:
- Planungsfehler
- Beratungsfehler
- Messfehler
- Falsche Risikoeinschätzung
- Bauüberwachungsfehler
- Koordinationsfehler
Welche Schadensfälle können auftreten?
Bauingenieur
Als Bauingenieur planen Sie den Bau eines Parkhauses. Dabei unterläuft Ihnen jedoch ein Fehler: Sie berechnen die Höhe einer Einfahrt zu tief, einige Fahrzeuge können die Durchfahrt nicht passieren. Der Fehler fällt erst während der Bauphase auf, es sind teure Nachbesserungen nötig, die Fertigstellung des Projekts verzögert sich.
Statiker
Sie erhalten den Auftrag, die Statik einer alten Brücke zu überprüfen. Aufgrund eines Berechnungsfehlers schätzen Sie die Verkehrssicherheit der Brücke falsch ein. Einige Monate nach der Überprüfung stürzt die Brücke ein, mehrere Menschen werden verletzt.
Ingenieur für Akustik und Schallschutz
Der Betreiber von Konzerthallen beauftragt Sie mit der Planung der Akustik für eine neu gebaute Konzerthalle. Dabei berücksichtigen Sie nicht, dass die naheliegende U-Bahn-Linie erweitert wird, sodass sie unmittelbar an der Konzerthalle vorbeiführt. Dies war jedoch im Vorfeld bekannt. Aufgrund der Erschütterungen und Geräusche durch die U-Bahn-Linie müssen weitere Dämmarbeiten an der Konzerthalle vorgenommen werden. Die gesamten Kosten stellt der Betreiber Ihnen als verantwortlichen Ingenieur in Rechnung.
Leistungen der Berufshaftpflicht für Ingenieure
Grundsätzlich gehören zu den Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung folgende Bausteine:
- Absicherung von reinen Vermögensschäden
- Ggf. auch Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
- Passiver Rechtsschutz
Was bedeutet 'passiver Rechtsschutz'?
Der sog. „passive Rechtsschutz“ ist Bestandteil der meisten Haftpflichtversicherungen. Der Versicherer überprüft zunächst, ob sich ein gemeldeter Schaden tatsächlich auf Ihr Verschulden zurückführen lässt. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung notfalls auch vor Gericht ab – auf eigene Kosten.
Wichtig zu beachten ist, dass es sich eben um eine passive Form der Rechtsschutzversicherung handelt. Die Kosten, um eigene rechtliche Ansprüche durchzusetzen, werden nicht übernommen. Dazu benötigt ein Ingenieur eine eigene Rechtsschutzversicherung für Freiberufler.
Weitere individuelle Leistungen
Welche Leistungen der Versicherungsvertrag konkret umfasst, hängt vom Anbieter und Tarif ab. Oftmals können zusätzliche Leistungen optional hinzugebucht oder nicht benötigte Leistungsbausteine abgewählt werden. Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung sollte an den Tätigkeitsbereich des Ingenieurs genauestens angepasst werden. Bauingenieure benötigen beispielsweise einen etwas anderen Versicherungsschutz als Ingenieure im Verkehrs- und Vermessungswesen. Schließlich ist am Ende nur das versichert, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
- Ansprüche, wenn die im Kostenvoranschlag angegeben Projektkosten überschritten werden
- Absicherung weiterer Tätigkeiten, zum Beispiel als Sachverständiger oder als Energieberater
- Absicherung einer Generalplanertätigkeit
- Ansprüche durch Verstöße von Subunternehmern
- Absicherung freier Mitarbeiter
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel alle Schäden, die nicht in Ausübung des Ingenieurberufs verursacht werden. Halten Sie eigene Fristen und Termine nicht ein, übernimmt die Berufshaftpflicht dadurch entstehende Schäden ebenfalls nicht. Weiterhin ausgeschlossen sind die sogenannten Sowiesokosten, also Kosten, die dem Geschädigten auch ohne Eintreten eines Schadensfalls entstanden wären.
Vor Vertragsabschluss sollten Sie ohnehin die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genauestens lesen. Darin sind auch immer die sog. Ausschlüsse aufgeführt. Es ist besonders wichtig, dass Sie diese kennen, damit Sie im Ernstfall keine bösen Überraschungen erleben.
Hinweis für angestellte Ingenieure
Ingenieure, die ein Angestelltenverhältnis in einem Unternehmen haben – sei es ein Ingenieurbüro oder eine andere Firma – benötigen keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber mit seiner eigenen bzw. der firmeneigenen Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht.
Sollten Sie als angestellter Ingenieur jedoch nebenberuflich als freiberuflicher Ingenieur bzw. auf Honorarbasis arbeiten, sieht die Sachlage anders aus. Dann sind Sie in dieser freien beruflichen Tätigkeit nicht über die Haftpflicht Ihres Arbeitgebers versichert. Sie benötigen dann eine eigene Berufshaftpflicht bzw. zumindest eine sog. Titeldeckung.
Tipp für Ingenieurbüros: Berufshaftpflicht mit Betriebshaftpflicht kombinieren
Wer als freiberuflicher Ingenieur ein eigenes Ingenieurbüro betreibt, sollte sich nicht nur gegen die Folgen von sog. reinen Vermögensschäden absichern. Empfängt man Kunden in seinen eigenen Räumlichkeiten, besteht zusätzlich das Risiko von Personen- und Sachschäden sowie finanziellen Folgeschäden.
Gegen dieses Risiko sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung, auch Bürohaftpflichtversicherung genannt, ab. Viele Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Konzepte für Ingenieure und Architekten an, die ohnehin beide Versicherungen kombinieren und somit gegen alle Schäden absichern. Schließt der Ingenieur die Berufs- und Betriebshaftpflicht für die Firma ab, sind auch alle festangestellten Mitarbeiter und ggf. auch freie Mitarbeiter sowie Subunternehmer versichert.
… mehr zur Betriebshaftpflichtversicherung
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Was kostet die Berufshaftpflicht für Ingenieure?
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Ingenieure lassen sich nicht pauschal beziffern, denn sie hängen immer vom individuellen Risiko ab.
Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der Kosten:
- Genaue Tätigkeitsgebiete
- Jahresumsatz
- Ggf. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter
- Ggf. Anzahl der freien Mitarbeiter
- Ggf. Mitversicherung von Subunternehmen
- Gewünschte Zusatzleistungen
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe der Selbstbeteiligung
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem von den individuellen Risiken ab, die mit der Ausübung Ihres Berufs in Verbindung stehen. Auch die Anzahl der mitversicherten Personen wirkt sich auf die Höhe der Beiträge aus. Lassen Sie auch freie Mitarbeiter und durch Subunternehmer verursachte Schäden versichern, zahlen Sie entsprechend höhere Prämien. Zusätzlich vereinbarte Leistungen erhöhen die Versicherungsprämie ebenfalls. Darüber hinaus lassen sich die Kosten über die vereinbarte Deckungssumme sowie über die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflussen.
Für freiberufliche Ingenieure in Bayern gelten gewisse Mindestversicherungssummen, die eingehalten werden müssen. Seit dem 1. Januar 2016 liegen diese bei:
- 1,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Zudem können maximal 15.000 Euro Selbstbeteiligung vereinbart werden.
Beispielrechnung für Berufs- und Betriebshaftpflicht für ein Ingenieurbüro
- Freiberuflicher Diplom-Ingenieur
- Tätigkeitsschwerpunkte: 30 % Planung, 40 % beratende Tätigkeit, 30 % Bauüberwachung
- Zusätzliche Absicherung für Tätigkeiten als Generalplaner
- 30.000 € Netto an Honorar im Vorjahr
- 2.500 € Selbstbeteiligung
- 2 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden
- 1 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden
- Jährliche Zahlweise
Grundbeitrag | 1.580,00 € |
Zuschläge | keine |
Nachlässe | keine |
Gesamtjahresnettobeitrag | 1.580,00 € |
19 % Versicherungssteuer | 300,20 € |
Gesamtjahresbruttobeitrag | 1.880,20 € |
Möglichkeiten, um Kosten zu senken
Viele Versicherer bieten einige Möglichkeiten an, die Höhe der Versicherungsprämie zu senken. Wenn diese für den Versicherungsnehmer Sinn machen, sollte man sie unbedingt in Anspruch nehmen. Welche Optionen genau angeboten werden, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.
- Jährliche statt unterjähriger Zahlweise wählen
- Eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hier gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie. Unser Modellkunde würde mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro statt 2.500 Euro insgesamt 10 Prozent der Versicherungsprämie sparen.
- Tätigkeitsnachlass: Wenn bestimmte Tätigkeiten im Bereich des Ingenieur-Berufes nicht ausgeübt werden, gewährt der Versicherer Rabatt. Dabei handelt es sich oftmals um besonders risikoreiche Tätigkeiten.
- Laufzeit-Nachlass, wenn eine 3-jährige Vertragslaufzeit gewählt wird (ca. 10 Prozent Prämienreduktion)
- Existenzgründer-Bonus für Berufseinsteiger
- Günstige Angebote für Mitglieder von Berufsverbänden
Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure im Test
Wie viele Gewerbeversicherungen auch wird die Berufshaftpflichtversicherung selten in unabhängigen Verbrauchertests betrachtet. Dies liegt daran, dass die Policen individuell angepasst werden. Das macht es den Testinstituten schwer, Konditionen und Leistungen von Anbietern miteinander zu vergleichen. Zudem ist die Berufsgruppe der Ingenieure zu speziell, um diese in unabhängigen Tests zu berücksichtigen.
Als erste Orientierung können Tests zu Versicherungsgesellschaften allgemein dienen. Diese werden im Gegensatz zu Versicherungsprodukten öfter untersucht. Tests zu Berufshaftpflichtversicherung allgemein stützen sich auf einem solchen Test.
… mehr zur Berufshaftpflichtversicherung im TestSpezialversicherer für Architekten und Ingenieure
Einige Anbieter haben sich auf die Absicherung von Firmen im Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert. Diese Versicherer bieten meist Architekten und Ingenieuren ein ähnliches Versicherungskonzept an. Dies lässt sich auf die ähnlichen Berufsrisiken und Bedürfnisse zurückführen.
… mehr zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Durch die Spezialisierung auf die Bauwirtschaft können Versicherungsgesellschaften spezielle Konzepte für Architekten und Ingenieure anbieten, die bereits bestens auf die Bedingungen dieser Berufsgruppen angepasst sind. Dennoch lohnt sich ein näherer Vergleich der Tarife.
Anbieter im Leistungsvergleich
Versicherer | Tarif |
Allianz | Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure |
HDI | Pauschalhaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure |
Markel | Markel Pro A&I |
VHV | Archiprotect |
Besonderheiten der BHV für Architekten & Ingenieure der Allianz
- Tätigkeitsschäden bei Bohr- und Bodenarbeiten
- Außergerichtliche Rechtsberatung
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen für Sowiesokosten
- Ansprüche aus der nicht fristgerechten Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen (ausgenommen Architekten- oder Ingenieurleistungen)
Besonderheiten der Pauschalhaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure der HDI
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
- Weltweite Deckung nach deutschem Recht, europaweit nach Landesrecht
- 3 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden, 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
- Schutz für alle freiberuflichen Leistungen, die zum Berufsbild gehören
Besonderheiten von Markel Pro A&I
- Besonders große Abdeckung von Tätigkeitsfeldern von Architekten und Ingenieuren
- Vereinfachte Antragstellung
- Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung automatisch enthalten
- Unbegrenzte Nachhaftung
- Weltweite Deckung nach jeweiligem Landesrecht
- Tätigkeitsnachlässe, falls bestimmte Tätigkeiten nicht ausgeübt werden
Besonderheiten des Archiprotect der VHV
- Kombinierbar mit Kfz-Flottenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kautionsversicherung sowie Altersvorsorge-Produkten und weiteren Sachversicherungen
- Selbstbeteiligung wählbar zwischen 2.500 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
- Einjährige Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss einer Berufshaftpflicht
- Beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung inklusive
Die Berufshaftpflicht für Ingenieure wird zumeist als gängige Jahresversicherung angeboten oder aber als objektbezogene Versicherung. Die Jahresversicherung gilt für alle Projekte, die innerhalb des Versicherungsjahres durchgeführt werden. Die Objektversicherung sichert dagegen Planung und Bau eines einzelnen Projekts ab. Meist ist sie speziell auf die Durchführung komplexer Bauvorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zugeschnitten. Je nach Vereinbarung gilt der Versicherungsschutz für einen einzelnen Planer oder auch für alle an Planung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen.
Eine Objektversicherung kann auch ergänzend zu einer bestehenden Berufshaftpflicht abgeschlossen werden. Für die Berufshaftpflicht sollte für den entsprechenden Zeitraum eine Nullstellung vereinbart werden, um Deckungsüberlappungen zu vermeiden.
Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure vergleichen
Die passende Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure zu finden, kann eine Herausforderung darstellen. Bei der Auswahl müssen Sie sowohl individuelle Risikofaktoren als auch das Leistungsspektrum der verschiedenen Tarife berücksichtigen.
»Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, die eigenen Risiken genau abzuschätzen. Ansonsten kann es zu einer Unterversicherung kommen, die schnell teuer wird. Allein schon aus diesem Grund lohnt es sich, von einem Versicherungsfachmann helfen zu lassen. Wir kennen den Markt und können mit Ihnen gemeinsam die optimale Absicherung für Ihren Beruf finden.«
Kostenfreier Tarif-Vergleich zur Berufshaftpflichtversicherung
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Besonders wichtig: Spätschäden und Nachhaftung
Fehler in Planung und Bau können teilweise erst Jahre später ersichtlich werden. Trotzdem werden Sie als verantwortlicher Ingenieur in Haftung genommen. Daher ist es besonders wichtig, auf den Leistungspunkt „Spätschäden“ bzw. „Nachhaftung“ zu achten. So übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung auch dann Leistungen, wenn etwa ein Planungsfehler erst längere Zeit nach der Durchführung des Projekts festgestellt wird. Sinnvoll ist eine Nachhaftung von bis zu 30 Jahren. Diese gilt übrigens auch, falls Sie in der Zwischenzeit Ihre Selbständigkeit als Ingenieur beendet haben sollten.
Weitere Versicherungen für Ingenieure
Je nachdem, ob Sie freiberuflich als Ingenieur tätig sind oder ein eigenes Ingenieurbüro betreiben, sind weitere Versicherungen für Sie und Ihren Betrieb sinnvoll. Dazu gehören:
- Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
- Die Firmenrechtsschutzversicherung für die Absicherung bei juristischen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren
- Eine Elektronikversicherung für die Absicherung Ihrer elektronischen Geräte
- Eine Cyber-Versicherung gegen Angriffe aus dem Internet
- Die Geschäftsinhaltsversicherung für die Absicherung Ihres Firmeninventars gegen Naturgewalten und Einbruch
- Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für den Fall, dass Sie aus ungeplanten Gründen den laufenden Betrieb stoppen müssen
- Eine Kfz-Flottenversicherung für die Absicherung Ihrer Firmenfahrzeuge
- Eine private Krankenversicherung für Ingenieure kann ebenfalls vorteilhaft sein.