Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie als Ingenieur über die Berufshaftpflichtversicherung wissen sollten, was sie kostet und was einen leistungsstarken Tarif ausmacht.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Ingenieur über die Berufshaftpflichtversicherung wissen?
So funktioniert die Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt eine unverzichtbare Absicherung für Ingenieure dar. Sie leistet, wenn im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Ingenieur Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben werden. Dabei sind die folgenden Schadensarten versichert:
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure verbindet also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Da die Bezeichnung „Berufshaftpflichtversicherung“ jedoch nicht einheitlich verwendet wird, sollten Sie immer genau hinsehen, was genau ein Tarif umfasst.
Passender Schutz für Ingenieure
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure ist gut auf das Berufsbild abgestimmt. Das bedeutet, dass sie beispielsweise auch Spätschäden versichert oder eine lange Nachhaftung bietet, weil Schäden an fertiggestellten Objekten manchmal erst Jahre später auffallen.
Warum brauchen gerade freiberufliche Ingenieure eine gute Berufshaftpflicht?
Hohe Schadenersatzforderungen möglich
Laut Gesetz haften selbständige Ingenieure für alle Schäden, die sie Dritten in Ausübung ihrer Tätigkeit zufügen. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Fehler im Berufsalltag nicht immer vermeiden. Für Ingenieure kann das schnell teuer werden. Kommt beispielsweise durch einen Planungsfehler ein Projekt zum Stillstand, kann der Auftraggeber daraus resultierende Verdienstausfälle vom Ingenieur zurückfordern.
Haftungsrisiken für Ingenieure
Fehler in der beruflichen Ausübung können an vielen Stellen zwischen Planung und Umsetzung des Bauvorhabens entstehen und in Sach-, Personen- und Vermögensschäden resultieren. Möglich sind beispielsweise:
Sie haften mit Ihrem Privatvermögen
Zur Haftung wird auch das Privatvermögen herangezogen. Ein Schaden bedroht so unter Umständen die gesamte Existenz. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure schützt vor diesen finanziellen Folgen und gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für diese Berufsgruppe.
Die wichtigsten Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung
Diese Ingenieure brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung (Auswahl)
Wann brauchen Ingenieure keine eigene Berufshaftpflichtversicherung?
Ingenieure, die ein Angestelltenverhältnis in einem Unternehmen haben – sei es ein Ingenieurbüro oder eine andere Firma – benötigen keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber mit seiner eigenen beziehungsweise der firmeneigenen Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht.
Wann ist trotzdem eine Versicherung nötig?
Sollten Sie als angestellter Ingenieur jedoch nebenberuflich als freiberuflicher Ingenieur beziehungsweise auf Honorarbasis arbeiten, sieht die Sachlage anders aus. Dann sind Sie in dieser freien beruflichen Tätigkeit nicht über die Haftpflicht Ihres Arbeitgebers versichert. Sie benötigen dann eine eigene Berufshaftpflicht beziehungsweise zumindest eine sogenannte Titeldeckung.
Wann leistet sie und wann nicht?
Grundlegende Versicherungsleistungen
Grundsätzlich gehören zu den Leistungen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure folgende Bausteine:
Das bedeutet: Die Versicherung zahlt die Schadenersatzforderungen an Ihrer Stelle, wenn sie berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Kommt es zu einem versicherten Schaden, zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Weitere individuelle Leistungen
Welche Leistungen der Versicherungsvertrag konkret umfasst, hängt vom Anbieter und Tarif ab. Oftmals können zusätzliche Leistungen optional hinzugebucht oder nicht benötigte Leistungsbausteine abgewählt werden. Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung sollte genauestens an den Tätigkeitsbereich des Ingenieurs angepasst werden. Bauingenieure benötigen beispielsweise einen etwas anderen Versicherungsschutz als Ingenieure im Verkehrs- und Vermessungswesen. Schließlich ist am Ende nur das versichert, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Es ist unter anderem eine Absicherung dieser Situationen und Personen möglich:
Versicherte Schadensfälle: Beispiele
Planungsfehler
Als Bauingenieur planen Sie den Bau eines Parkhauses. Dabei unterläuft Ihnen jedoch ein Fehler: Sie berechnen die Höhe einer Einfahrt zu tief, einige Fahrzeuge können die Durchfahrt nicht passieren. Der Fehler fällt erst während der Bauphase auf, es sind teure Nachbesserungen nötig und die Fertigstellung des Projekts verzögert sich.
Fehler bei Sicherheitsprüfung
Sie erhalten den Auftrag, die Statik einer alten Brücke zu überprüfen. Aufgrund eines Berechnungsfehlers schätzen Sie die Verkehrssicherheit der Brücke falsch ein. Einige Monate nach der Überprüfung stürzt die Brücke ein und mehrere Menschen werden verletzt.
Übersehene Lärmquelle
Sie werden mit der Planung der Akustik für eine neue Konzerthalle beauftragt. Dabei berücksichtigen Sie nicht, dass die naheliegende U-Bahn-Linie bekanntermaßen erweitert wird, sodass sie unmittelbar an der Konzerthalle vorbeiführt. Aufgrund der Erschütterungen und Geräusche durch die U-Bahn-Linie müssen weitere Dämmarbeiten an der Konzerthalle vorgenommen werden.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Wann eine Versicherung leistet und wann nicht, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen in Ihrem Tarif ab. Typische Leistungsausschlüsse sind jedoch:
Melden Sie einen vorsätzlich oder durch pflichtwidriges Verhalten entstanden Schaden, und der Versicherer stellt einen Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben fest, kann er die Leistung verweigern sowie rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
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Was kostet das Ganze?
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für freiberufliche Ingenieure lassen sich nicht pauschal beziffern, denn sie hängen immer vom individuellen Risiko ab.
Rechenbeispiel
Unser Modellkunde:
- Freiberuflicher Diplom-Ingenieur
- Tätigkeitsschwerpunkte: 30 % Planung, 40 % beratende Tätigkeit, 30 % Bauüberwachung
- Zusätzliche Absicherung für Tätigkeiten als Generalplaner
- 30.000 € Netto an Honorar im Vorjahr
- 2.500 € Selbstbeteiligung
- 2 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden
- 1 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden
- Jährliche Zahlweise
Die Kosten seiner Versicherung:
Grundbeitrag | 1.580,00 € |
Zuschläge | keine |
Nachlässe | keine |
Gesamtjahresnettobeitrag | 1.580,00 € |
19 % Versicherungssteuer | 300,20 € |
Monatliche Kosten* | 156,68 € |
Kostenfaktoren
Diese Faktoren beeinflussen, wie hoch Ihre Versicherungsprämie ausfällt:
- Genaue Tätigkeitsgebiete
- Jahresumsatz
- Ggf. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter
- Ggf. Anzahl der freien Mitarbeiter
- Ggf. Mitversicherung von Subunternehmen
- Gewünschte Zusatzleistungen
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe der Selbstbeteiligung
Was kostet Sie eine Ingenieurhaftpflichtversicherung?
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Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure im Test
Aktuell liegt kein Test vor, der sich spezifisch mit der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure beschäftigt. Wir haben jedoch aktuelle unabhängige Testergebnisse zur Berufshaftpflichtversicherung im Allgemeinen für Sie zusammengetragen und ausgewertet. Auf Ingenieure zugeschnittene Empfehlungen unserer Experten finden Sie im folgenden Kapitel.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufshaftpflichtversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufshaftpflichtversicherer im Test (2024)
Wie wählt man die richtige Berufshaftpflichtversicherung aus?
Die passende Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure zu finden, kann eine Herausforderung darstellen. Bei der Auswahl müssen Sie sowohl individuelle Risikofaktoren als auch das Leistungsspektrum der verschiedenen Tarife berücksichtigen.
Darauf sollten Sie achten
So gehen Sie beim Abschluss vor
- Bedarfsermittlung
Klären Sie, welche Risiken für Sie relevant sind. Je nachdem, wie genau Ihre Tätigkeit aussieht, können jeweils andere Versicherungsbedingungen besonders wichtig sein. - Tarifvergleich
Vergleichen Sie die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter. Nutzen Sie dafür gern unseren Rechner oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten. - Überprüfung der Versicherungsbedingungen
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen der Angebote genau. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versicherer nach, was gemeint ist. - Vertragsschluss
Schließen Sie die Versicherung ab, die Sie am meisten überzeugt. Achten Sie darauf, korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer Tätigkeit zu machen. - Überprüfung
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr aktueller Vertrag noch gut zu Ihnen passt. Unter Umständen ändern sich mit der Zeit Ihre Risiken und Bedürfnisse oder kommen attraktivere Tarife auf den Markt.
Diese Versicherer empfehlen unsere Experten
Unsere Experten empfehlen Ingenieuren besonders die folgenden Anbieter und Tarife der Berufshaftpflichtversicherung:
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Diese Fehler sollten Ingenieure beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vermeiden
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Gesetzliche Vorgaben beachten
„Je nachdem, in welchem Bundesland Sie sind, gelten andere gesetzliche Vorgaben für Mindestversicherungssummen. Diese sehen beispielsweise wie folgt aus:
Weitere gesetzliche Festlegungen betreffen den maximalen Selbstbehalt oder die Maximierung der Versicherungssumme – also wie oft in einem Jahr der Versicherer sie maximal auszahlt. Schlagen Sie nach, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Je nachdem, an was für Projekten Sie arbeiten, sind Sie jedoch unter Umständen mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme nicht ausreichend versichert und sollten eine höhere Deckungssumme vereinbaren.“
Experten-Tipp 2:
Spezialversicherer für Architekten und Ingenieure
„Einige Anbieter haben sich auf die Absicherung von Firmen im Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert. Diese Versicherer bieten meist Architekten und Ingenieuren ein ähnliches Versicherungskonzept an. Dies lässt sich auf die ähnlichen Berufsrisiken und Bedürfnisse zurückführen. Durch diese Spezialisierung auf die Bauwirtschaft können Versicherungsgesellschaften spezielle Konzepte für Architekten und Ingenieure anbieten, die bereits bestens auf die Bedingungen dieser Berufsgruppen angepasst sind. Dennoch lohnt sich ein näherer Vergleich der Tarife.“
Experten-Tipp 3:
Besonders wichtig: Spätschäden und Nachhaftung
„Fehler in Planung und Bau können teilweise erst Jahre später ersichtlich werden. Trotzdem werden Sie als verantwortlicher Ingenieur in Haftung genommen. Daher ist es besonders wichtig, auf den Leistungspunkt Spätschäden beziehungsweise Nachhaftung zu achten. So übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung auch dann Leistungen, wenn etwa ein Planungsfehler erst längere Zeit nach der Durchführung des Projekts festgestellt wird. Sinnvoll ist eine Nachhaftung von bis zu 30 Jahren. Diese gilt übrigens auch, falls Sie in der Zwischenzeit Ihre Selbständigkeit als Ingenieur beendet haben sollten.“
Experten-Tipp 4:
Objektversicherung oder Jahresversicherung
„Die Berufshaftpflicht für Ingenieure wird zumeist als gängige Jahresversicherung angeboten oder aber als objektbezogene Versicherung. Die Jahresversicherung gilt für alle Projekte, die innerhalb des Versicherungsjahres durchgeführt werden. Die Objektversicherung sichert dagegen Planung und Bau eines einzelnen Projekts ab. Meist ist sie speziell auf die Durchführung komplexer Bauvorhaben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zugeschnitten. Je nach Vereinbarung gilt der Versicherungsschutz für einen einzelnen Planer oder auch für alle an Planung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen.
Eine Objektversicherung kann auch ergänzend zu einer bestehenden Berufshaftpflicht abgeschlossen werden. Für die Berufshaftpflicht sollte für den entsprechenden Zeitraum eine Nullstellung vereinbart werden, um Deckungsüberlappungen zu vermeiden.“
Experten-Tipp 5:
Risikoanalyse
„Bei Vertragsabschluss ist es wichtig, die eigenen Risiken genau abzuschätzen. Ansonsten kann es zu einer Unterversicherung kommen, die schnell teuer wird. Allein schon aus diesem Grund lohnt es sich, sich von einem Versicherungsfachmann helfen zu lassen. Wir kennen den Markt und können mit Ihnen gemeinsam die optimale Absicherung für Ihren Beruf finden.“
Experten-Tipp 6:
Möglichkeiten, Kosten zu senken
„Viele Versicherer bieten einige Möglichkeiten an, die Höhe der Versicherungsprämie zu senken. Wenn diese für den Versicherungsnehmer sinnvoll sind, sollte man sie unbedingt in Anspruch nehmen. Welche Optionen genau angeboten werden, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Möglich sind zum Beispiel die Folgenden:
- Jährliche statt unterjähriger Zahlweise wählen
- Eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hier gilt: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie. Unser Modellkunde würde mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro statt 2.500 Euro insgesamt 10 Prozent der Versicherungsprämie sparen.
- Tätigkeitsnachlass: Wenn bestimmte Tätigkeiten im Bereich des Ingenieur-Berufes nicht ausgeübt werden, gewährt der Versicherer Rabatt. Dabei handelt es sich oftmals um besonders risikoreiche Tätigkeiten.
- Laufzeit-Nachlass, wenn eine 3-jährige Vertragslaufzeit gewählt wird (ca. 10 Prozent Prämienreduktion)
- Existenzgründer-Bonus für Berufseinsteiger
- Günstige Angebote für Mitglieder von Berufsverbänden„
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