Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

SSL-Zertifiziert, Hosting in Deutschland Deutschland Flagge
Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten ist bei einer selbständigen Tätigkeit durch die Landeskammern ver­pflichtend.
  • Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn sich ein Architekt für einen Fehler verantworten muss.
  • Wichtig für Architekten ist, dass auch Spätschäden abgesichert sind, die durch kleinere, zuerst unentdeckte Mängel entstehen können.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten kann ab 41,24 € im Monat abgeschlossen werden.

Das erwartet Sie hier

Wann eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten ver­pflichtend ist, wieso ihre Leistungen individuell angepasst werden müssen und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was macht eine gute Berufs­­haftpflicht für Architekten aus?
  2. Welche Architekten müssen sich versichern?
  3. Leistungen
  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Berufs­­haftpflicht für Architekten im Vergleich
  7. Fazit

Was macht eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten aus?

Der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten ist bei einer selbständigen Tätigkeit von den Landeskammern ver­pflichtend vorgeschrieben. Sie schützt Architekten vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Kosten der Versicherung werden je nach genauem Tätigkeitsbereich und Haftungsrisiko individuell berechnet. Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten kann bereits ab 41,24 € im Monat abgeschlossen werden.

Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Architekten

  • Schützt bei Schadenersatzansprüchen durch Planungsfehler
  • Absicherung von Spätschäden
  • Als Jahres- oder Objekt­versicherung möglich

Ideal abgesichert mit einer Architekten­haftpflicht

Mit einer Architekten­haftpflicht sichern Sie sich rundum vor Haftungsrisiken ab. Besonders wenn Sie ein eigenes Architekturbüro leiten, sollten Sie auf eine leistungsstarke Architekten­haftpflicht setzen: Diese kombiniert effektiv die Betriebs­haftpflicht­versicherung sowie die Berufs­haftpflicht­versicherung miteinander. Somit sind Sie und all Ihre Mitarbeiter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.

Jetzt Tarife der Architekten­haftpflicht­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Welche Architekten brauchen eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Pflicht zur Berufs­haftpflicht für Architekten

Für selbständig tätige Architekten besteht durch die Landeskammern eine Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung. Denn für Architekten gibt es zahlreiche Haftungsrisiken, da der reibungslose Ablauf von Bauprojekten und letztlich auch die Unversehrtheit von Personen von ihrer Arbeit abhängen. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Verzögerungen führen, die unter Umständen enorme Kosten verursachen. Architekten können unter anderem in diesen Bereichen tätig sein:

  • Architekt für Hoch- und Tiefbau
  • Innenarchitekt
  • Landschafts- und Gartenarchitekt
  • Stadtplaner
  • Generalplaner

Angestellte Architekten

Wer bei einem anderen Architekten als Angestellter arbeitet, ist über dessen Berufs­haftpflicht­versicherung abgesichert. Ist ein Architekt beispielsweise bei einem Bauträger oder einer Haus­verwaltung angestellt, dann ist er entsprechend über die Haftpflicht des Unternehmens versichert. Allerdings sollten dann die Art und der Umfang dieser Versicherung geklärt werden. Denn in der Betriebs­haftpflicht­versicherung solcher Unternehmen können Haftungsansprüche aus Planungsfehlern, jedoch nicht wegen Baumängeln versichert sein.

Absicherung eines Architektenbüros

Wer als selbständiger Architekt auch ein Architekturbüro betreibt, sollte mit den gängigen Versicherungen für Selbständige weitere Risiken abdecken. Empfängt der Architekt in seinem Büro Kunden, können sich diese beispielsweise während eines Termins verletzen oder ihre Gegenstände Schaden nehmen. Diese möglichen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende unechte Vermögensschäden können mit einer Betriebs­haftpflicht abgedeckt werden.

Sonderfall: Ruhe­versicherung ab Vertragsbeginn

Muss ein nicht selbständig tätiger Architekt zur Aufnahme in die Architektenkammer einen Nachweis über eine Berufs­haftpflicht­versicherung erbringen, kann er eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen, die als ruhende Versicherung beginnt. Der Jahresbeitrag liegt hier bei ungefähr 300 Euro. Der Abschluss einer solchen Ruhe­versicherung ergibt jedoch nur Sinn, wenn auch über einen längeren Zeitraum keine selbständige Tätigkeit als Architekt geplant ist.


Fallbeispiele

Hier finden Sie eine Auswahl an Fallbeispielen, bei denen Sie als Architekt ohne Berufs­haftpflicht­versicherung mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen.

Planungsfehler

lesen

Ein Landschaftsarchitekt wird damit beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung berücksichtigt der Architekt das geotechnische Gutachten des Böschungsgefälles nicht. Es kommt kurze Zeit nach dem Umbau zu einem Erdrutsch, bei dem die Straße zerstört wird. Da der Landschaftsarchitekt hier einen Fehler bei der Planung gemacht hat, werden ihm die Kosten für die Sanierung der Straße sowie die Rekultivierung der Böschung in Rechnung gestellt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 190.000 Euro.

Kostenvoranschlag überschritten

lesen

Ein Architekt soll einen Gebäudekomplex entwerfen. Vorab hat er dem Kunden einen Kostenvoranschlag gemacht. Nun dauert die Planung länger als angekündigt, sodass die Honorarkosten wesentlich höher ausfallen als im Kostenvoranschlag vermerkt. Dies erfährt der Kunde erst bei Fertigstellung des Projektes und verlangt Schadenersatz. Der Architekt hätte hier zumindest den Kunden rechtzeitig informieren müssen.

Messfehler

lesen

Eine Firma beauftragt einen freiberuflichen Architekten mit dem Umbau des Betriebsgebäudes. Der Architekt entwirft eine Wendeltreppe für die Verbindung zum oberen Stockwerk und bestellt maßgeschneiderte Holzelemente. Dabei unterläuft ihm ein Fehler in der Abmessung der Treppe. Die Baufirma muss die Zuschnitte der Holzelemente erneut anfertigen. Die Kosten dafür hat der Architekt zu tragen.

Wenn die Selbständigkeit beendet wird

Beendet ein freiberuflicher Architekt seine Selbständigkeit, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für die Berufs­haftpflicht­versicherung. Um dieses zu nutzen, muss dem Versicherer die Bestätigung der Gewerbeabmeldung zugesandt werden. Falls der Zeitpunkt der Beendigung der Selbständigkeit frühzeitig bekannt ist, kann die Vertragskündigung auch schon vorher eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertrag zum Termin der Gewerbeabmeldung aufgehoben wird. Sollte die Versicherung erst nach der Gewerbeabmeldung informiert werden, wird die Berufs­haftpflicht­versicherung zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die Gewerbeabmeldung beim Versicherer eingegangen ist.

Das leistet die Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten greift, sobald sich ein Architekt aufgrund eines Irrtums oder einer fehlerhaften Berechnung für einen Schaden verantworten muss. Somit ist sie eine wichtige Existenzsicherung. Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich dabei je nach dem individuellen Versicherungsbedarf. Oftmals können auch zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. Prinzipiell gilt jedoch, dass die Berufs­haftpflicht für Architekten nur für Risiken leistet, die vertraglich vereinbart wurden. Daher sollte beim Vertragsabschluss genau darauf geachtet werden, dass alle Tätigkeitsfelder, Gefahren und Zusatzrisiken erwähnt und gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verletzungen von Aufklärungs- und Hinweis­pflichten
  • Deckung von Schäden aus Kostenüberschreitungen
  • Mit­versicherung freier Mitarbeiter
  • Generalplanertätigkeiten
  • Verwendung von speziellen Arbeitsmaschinen
  • Schäden durch Umwelteinwirkungen

Besonders wichtig: Spätschäden absichern

Spätschäden sind eine typische Form von Versicherungsfällen in der Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten. Kleinere Mängel, die zuerst unentdeckt bleiben, können auch nach vielen Jahren noch zu Schäden und dadurch zu einem stark verzögertem Versicherungsfall führen – den sogenannten Spätschäden. Bei der Betrachtung von Spätschäden ermittelt der Versicherer zurückliegende Verstöße des Architekten gegen Verhaltens­pflichten. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer möglicher Haftungsansprüche fortbestehen. Entscheidend sind dabei gesetzliche Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre betragen können.

Experten-Tipp:

“Der notwendige Versicherungsschutz unterscheidet sich von Architekt zu Architekt. Daher bestehen Policen meist aus frei kombinierbaren Deckungserweiterungen, je nach individuellem Versicherungsbedarf. Ein Architekt, der gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftritt, braucht beispielsweise eine andere Deckungsleistung als ein reiner Innenarchitekt.”

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Das kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten

Für jeden Architekten individuell

Zu den Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da sie sich auf Grundlage der persönlichen Ansprüche berechnen. Einfluss haben beispielsweise das genaue Tätigkeitsgebiet, aber auch die Höhe der Versicherungssumme. Die Kosten einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten liegen, je nach individuellem Risiko, zwischen 500 und 8.700 Euro im Jahr.


Rechenbeispiel für Innenarchitekten

Herr S. ist als Innenarchitekt selbständig tätig und beschäftigt keine Angestellten. Er vereinbart eine pauschale Versicherungssumme von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Selbst­beteiligung von 2.500 Euro. Sein jährlicher Beitrag berechnet sich wie folgt:

TätigkeitInnenarchitekt
RechtsformEinzelbüro
Jahresumsatz150.000 €
Deckungssumme (pauschal)2 Millionen €
Selbst­beteiligung2.500 €
Vertragslaufzeit1 Jahr
Jahresbeitrag1.758,97 €

Für seine Berufs­haftpflicht­versicherung zahlt Herr S. einen Jahresbeitrag ab 1.758,97 Euro.


Rechenbeispiel für Garten- und Landschaftsarchitekten

Frau T. arbeitet als Garten- und Landschaftsarchitektin. Als Versicherungssumme vereinbart Sie eine Höhe von 3 Millionen Euro für Personen- und eine Höhe von 1 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Ihre Selbst­beteiligung legt Sie bei 2.500 Euro fest. Ihr Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:

TätigkeitGarten- und Landschaftsarchitekt
RechtsformGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Jahresumsatz250.000 €
Deckungssumme3 Millionen € / 1 Millionen €
Selbst­beteiligung2.500 €
Vertragslaufzeit5 Jahre
Jahresbeitrag3.089,59 €

Der Jahresbeitrag für ihre Berufs­haftpflicht­versicherung liegt für Frau T. bei einer Höhe ab 3.089,59 Euro.


Entscheidende Faktoren für die Kosten

Wie hoch die Kosten für eine Berufs­haftpflicht­versicherung ausfallen, berechnen die Versicherer unter anderem auf Grundlage dieser Angaben und Faktoren:

  • Tätigkeitsgebiet
  • Jahresnettoumsatz
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Vertragslaufzeit
  • Gewünschte Zusatzleistungen

Jahres­versicherung oder Objekt­versicherung

Bei einigen Anbietern der Berufs­haftpflicht­versicherung ist die Absicherung von Architekten in zwei Varianten verfügbar. Sie kann in Form einer Objekt­versicherung oder einer Jahres­versicherung abgeschlossen werden. Damit soll eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten mit unterschiedlicher Projektdichte zur Wahl stehen.

Als Objekt­versicherung wird vom Versicherer das Leistungsbild und die Leistungsphasen herangezogen, um die Versicherungsprämie zu berechnen. Hinzu kommt die Bausumme des zu verantwortenden Objekts. Dagegen hat die Jahres­versicherung die gewünschten Leistungen sowie das Jahreshonorar als wichtigste Berechnungsgrundlage. Die Bausummen spielen hier keine Rolle für die Höhe der Prämie.

Was kostet Sie eine Architekten­haftpflicht­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten: Testsieger (2023)

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten ist eine sehr individuelle Versicherungs­lösung, die an jeden Architekten und seine Tätigkeit angepasst wird. Daher ist es auch sehr schwer, pauschale Tests durchzuführen und diese auf eine spezielle Berufsgruppe zu übertragen. Wie Berufs­haftpflicht­versicherungen genau getestet werden und alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:

Testergebnisse 2023 im Überblick

Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten vergleichen

Da es sich bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten um eine Art der Existenzsicherung handelt, sollte sie auch genau die Leistungen bieten, die wirklich gebraucht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass beim Antrag alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß gemacht werden. So können bei besonderen Wünschen oder Risiken entsprechende Anpassungen oder Ergänzungen im Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Durch einen Tarifvergleich können Architekten genau die Berufs­haftpflicht­versicherung finden, die zu ihren persönlichen Anforderungen passt. Worauf allgemein beim Vergleich von Berufs­haftpflicht­versicherungen geachtet werden sollte, lesen Sie hier:

Berufs­haftpflicht­versicherungen vergleichen


Benötigte Angaben für den Vergleich

Damit eine genaue Berechnung einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten durchgeführt werden kann, werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

  • Berufliche Qualifikation
  • Jahr der Gründung des Unternehmens
  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Höhe des Nettojahresumsatzes aus dem Vorjahr sowie Anteile davon für die Vergabe von Leistungen an Dritte
  • Anzahl der angestellten und freien Mitarbeiter sowie deren Jahreslohn
  • Sind weitere Abdeckungen gewünscht?
  • Gewünschte Selbst­beteiligung
  • Angaben zu einer möglichen Vor­versicherung

Jetzt Tarife der Architekten­haftpflicht­versicherung direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Fazit

Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist die Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten ver­pflichtend. In den meisten Fällen sind sie vielen Haftungsrisiken ausgesetzt, die hohe Vermögensschäden nach sich ziehen können – bei Spätschäden auch erst nach langer Zeit. Daher ist es für Architekten besonders wichtig, eine passgenaue Berufs­haftpflicht­versicherung zu finden, die alle möglichen Risiken ausreichend abdeckt. Dadurch, dass die Versicherung auf jeden Architekten genau zugeschnitten werden muss, kalkulieren sich auch die Kosten sehr individuell.


Berufs­haftpflicht für Architekten vom Spezial­versicherer

Es gibt Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung, die sich auf den Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert haben. Im Vergleich zu anderen Versicherern können hier besondere Leistungen in den Tarifen enthalten sein. Der wohl größte Vorzug eines spezialisierten Versicherers ist die Erfahrung im Umgang mit Architekten und anderen Bauberufen. Ein Versicherer, der die Anforderung einer Berufs­haftpflicht für Architekten kennt, kann mitunter am besten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten. Dennoch sollten alle verfügbaren Angebote miteinander verglichen werden.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH