Architektenhaftpflicht
- Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Architekten vor den finanziellen Folgen von Planungsfehlern während ihrer beruflichen Tätigkeit.
- Architekten haben ein hohes Haftungsrisiko. Daher haben die Landeskammern den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten vorgeschrieben.
- Als Schadenversicherung leistet die Architektenhaftpflicht die Zahlung von Schadensersatzforderungen. Sollten Forderungen unberechtigt sein, werden diese von der Rechtsabteilung abgewehrt.
- Bei den Leistungen der Berufshaftpflicht sollten Architekten besonders darauf achten, dass Spätschäden mitversichert sind.
- Die Kosten einer Berufshaftpflicht richten sich u. a. nach Jahresumsatz, Tätigkeitsgebiet und Versicherungssumme.
- Selbständige Architekten mit eigenem Architekturbüro sollten eine Kombination aus Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht abschließen, um ihrem Berufsrisiko entgegenzuwirken. Beide Firmenversicherungen schließen auch angestellte Architekten mit ein.
- Im Fairness-Test von Firmenversicherern 2019, gingen u. a. VHV und Allianz als Sieger hervor. Zusätzlich gehören Markel und HDI zu den Spezialversicherern für Architekten.
Die Architektenhaftpflicht: Tätigkeitsgebiete
Die Berufsgruppe der Architekten wird grundsätzlich in verschiedene Tätigkeitsgebiete aufgeteilt.
- Architekt im Hoch- und Tiefbau
- Innenarchitekt
- Landschafts- und Gartenarchitekt
- Stadtplaner
- Generalplaner
Teilweise werden gemeinsame Tarife für Architekten und Ingenieure angeboten. Das lässt auf eine ähnliche Risikobewertung seitens der Versicherer schließen.
… mehr zur Berufshaftpflicht für Ingenieure
»Der notwendige Versicherungsschutz unterscheidet sich von Architekt zu Architekt. Daher bestehen die Policen meist aus frei kombinierbaren Deckungserweiterungen, je nach individuellem Versicherungsbedarf. Ein Architekt, der gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftritt, braucht beispielsweise eine andere Deckungsleistung als ein reiner Innenarchitekt.«
Erklärvideo: Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
… mehr zur Berufshaftpflicht für IngenieureHaftungsrisiken für Architekten
Für Architekten gibt es zahlreiche Haftungsrisiken, die häufig mit der Größenordnung der Bauprojekte zusammenhängen. Wer es häufig mit Großprojekten zu tun hat, bei denen womöglich auch noch zahlreiche andere Unternehmen beteiligt sind, ist mit größeren Risiken verbunden, als Versicherungsnehmer, die eher kleinere Einzelprojekte bearbeiten. Für die Ermittlung des optimalen Versicherungsschutzes ist es also wichtig, den eigenen Arbeitsschwerpunkt zumindest grob zu kennen bzw. zu ermitteln.
Die Architektenhaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Architekten, da der reibungslose Ablauf von Bauprojekten und letztlich auch die Unversehrtheit von Personen von der Arbeit des Architekten abhängen. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Verzögerungen führen – womit unter Umständen enormen Kosten verbunden sind.
Schadenbeispiele: Diese Fehler können passieren
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
Ein Landschaftsarchitekt wird damit beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung hat der Architekt das geotechnische Gutachten des Böschungsgefälles nicht berücksichtigt. Es kam kurze Zeit nach Umbau zu einem Erdrutsch, wobei die Straße zerstört wurde. Da der Landschaftsarchitekt hier einen Fehler bei der Planung gemacht hat, werden ihm die Kosten für die Sanierung der Straße sowie die Rekultivierung der Böschung in Rechnung gestellt. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 190.000 Euro.
Architektenhaftpflicht: Kostenvoranschlag überschritten
Ein Architekt soll einen Gebäudekomplex entwerfen. Vorab hat er dem Kunden natürlich einen Kostenvoranschlag gemacht. Nun dauert die Planung länger als angekündigt, sodass die Honorarkosten wesentlich höher ausfallen, als im Kostenvoranschlag vermerkt. Dies erfährt der Kunde erst bei Fertigstellung des Projektes und verlangt Schadensersatz. Der Architekt hätte hier zumindest dem Kunden rechtzeitig Bescheid geben müssen.
Architektenhaftpflicht: Messfehler
Eine Firma beauftragt einen freiberuflichen Architekten mit dem Umbau des Betriebsgebäudes. Der Architekt entwirft eine Wendeltreppe für die Verbindung zum oberen Stockwerk und bestellt maßgeschneiderte Holzelemente. Dabei unterläuft ihm ein Fehler in der Abmessung der Treppe. Die Baufirma muss die Zuschnitte der Holzelemente erneut extra anfertigen. Die Kosten dafür hat der Architekt zu tragen.
Absicherung eines Architekturbüros
Wer als selbständiger Architekt auch ein Architekturbüro betreibt, sollte mit den gängigen Versicherungen für Selbstständige weitere Risiken absichern. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden – also finanzielle Verluste bei Dritten – ab, die durch seine berufliche Tätigkeit entstehen können.
Empfängt der Architekt in seinem Büroräumlichkeiten Kunden und beschäftigt eigene Mitarbeiter, erhöhen sich die Risiken: Kunden können sich während eines Termins verletzen oder ihre Gegenstände nehmen Schaden. Diese möglichen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende unechte Vermögensschäden sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
… mehr zur Betriebshaftpflichtversicherung
Als Versicherungsnehmer mit eigenem Architekturbüro sollten Sie auf eine Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung setzen. So sind sie umfassend gegen jegliche Schäden an Dritten abgesichert. Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie die Policen über die Firma abschließen, sind auch Ihre Mitarbeiter mitversichert. Sollten Ihren angestellten Architekten also Planungs- oder Beratungsfehler unterlaufen, kommt Ihre Versicherung ebenfalls dafür auf. Sie funktioniert ähnlich wie die Vermögensschadenhaftpflicht.
Wenn Sie die Berufshaftpflicht mit der Betriebshaftpflicht kombinieren wollen, dann nutzen Sie dafür gern unseren Risikoerfassungsbogen und senden Sie uns diesen ausgefüllt zurück an kontakt@transparent-beraten.de. Unsere Experten für Architektenhaftpflichtversicherungen bieten Ihnen auf Basis Ihrer Angaben ein maßgeschneidertes Versicherungsangebot.
Leistungen der Berufshaftpflicht für Architekten
Die Architektenhaftpflicht greift, sobald sich aufgrund eines Irrtums oder einer fehlerhaften Berechnung der Architekt eines Gebäudes für einen Schaden verantworten muss. Damit ist die Berufshaftpflicht für Architekten eine wichtige Existenzabsicherung.
Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Auch können oftmals Leistungen zur Architektenhaftpflicht hinzugebucht werden. Der Leistungsumfang sollte stets an den Versicherungsbedarf des Architekten angepasst werden.
Folgende Leistungen sind grundsätzlich in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten enthalten:
- Übernahme der Kosten bei echten Vermögensschäden
- Prüfung von Schadensersatzforderungen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen
… mehr zu den Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung
Prinzipiell gilt: Die Architektenhaftpflicht leistet nur für Risiken, die vertraglich vereinbart wurden. Daher sollten Sie bei Vertragsabschluss genau darauf achten, dass alle Tätigkeitsfelder, Gefahren und Zusatzrisiken erwähnt und gedeckt sind, die für Sie eine Rolle spielen.
Dazu gehören z. B.:
- Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten
- Deckung bei Schäden aus Kostenüberschreitungen
- Mitversicherung freier Mitarbeiter
- Generalplanertätigkeiten
- Verwendung von speziellen Arbeitsmaschinen
- Schäden durch Umwelteinwirkungen
Kosten einer Berufshaftpflicht für Architekten
Wie hoch die Kosten für eine Architektenhaftpflicht ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Tätigkeitsgebiet
- Jahresnettoumsatz/Honorar
- Höhe der Versicherungssumme
- Gewünschte Zusatzleistungen
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Vertragslaufzeit
Tätigkeitsgebiet
Höhe der Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme wird vom Architekten selbst festgelegt. Dabei gilt natürlich: je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsbeiträge. Auch hier ist es wichtig, seinen Versicherungsbedarf zu prüfen und sein Risiko zu kennen. Nur so kann eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden, die auch alle Schäden abdecken kann. Eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro kann als Richtwert dienen.
Sollten Sie an dieser Stelle Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Versicherungsexperten zur Verfügung.
Architektenhaftpflicht als Jahresversicherung oder Einzelobjektversicherung?
Die Architektenhaftpflicht ist bei einigen Versicherern in zwei Varianten verfügbar. Sie kann in Form einer Einzelobjektversicherung oder einer Jahresversicherung abgeschlossen werden. Damit soll eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit unterschiedlicher Projektdichte zur Wahl stehen. Der Unterschied liegt zunächst in der Berechnung der Versicherungsprämie.
Als Einzelobjektversicherung wird vom Versicherer das Leistungsbild und die Leistungsphasen herangezogen, um die Beitragshöhe zu berechnen. Hinzu kommt die Bausumme des zu verantwortenden Objektes. Dagegen hat die Architektenhaftpflicht als Jahresversicherung die gewünschten Leistungen sowie das Jahresnettohonorar als wichtigste Berechnungsgrundlage. Die Bausummen spielen hier keine Rolle für den Beitragssatz.
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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten im Test
Die Architektenhaftpflicht gehört zu den Gewerbeversicherungen, die selten in unabhängigen Verbrauchertests betrachtet werden. Dies liegt daran, dass es sich um eine individuelle Versicherungslösung handelt, die an jeden Architekten und seine Tätigkeit angepasst wird. Die Bedingungen, ob ein Versicherer gut ist oder nicht, sind daher stets unterschiedlich. Zudem ist die Berufsgruppe Architekten eine sehr spezielle Zielgruppe, die selten in Verbrauchertests zum Thema Versicherung berücksichtigt wird.
Tests zur Berufshaftpflichtversicherung allgemein können eine erste Orientierung bieten. Auch wenn diese nicht explizit untersucht wird, zeigt die Analyse der Fairness von Firmenversicherern einige geeignete Anbieter auf.
… mehr zur Berufshaftpflichtversicherung im TestArchitektenhaftpflicht vom Spezialversicherer
Es gibt Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen, die sich auf den Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert haben. Im Vergleich zu anderen Versicherern können hier besondere Leistungen in den Tarifen enthalten sein. Der wohl größte Vorzug eines spezialisierten Versicherers ist die Erfahrung im Umgang mit Architekten und anderen Bauberufen. Ein Versicherer, der die Anforderungen einer Architektenhaftpflicht kennt, kann mitunter am besten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten. Dennoch sollten alle verfügbaren Angebote miteinander verglichen werden.
Folgende Versicherer bieten spezielle Versicherungskonzepte für Architekten und Ingenieure an:
Berufshaftpflicht für Architekten vergleichen
Wenn Sie eine geeignete Architektenhaftpflicht suchen, dann sollten Sie verschiedene Anbieter und ihre Tarife miteinander vergleichen. Denn die Tarife der Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Leistungsumfang.
Bedarf prüfen
Die Berufshaftpflicht für Architekten ist für Sie eine Art Existenzsicherung. Daher sollte die Police auch genau das bieten, was Sie wirklich brauchen. Es ist wichtig, dass Sie beim Antrag alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß machen. Teilen Sie dem Versicherer mit, ob Sie besondere Wünsche oder besondere Risiken haben. So können entsprechende Anpassungen oder Ergänzungen im Versicherungsvertrag vorgenommen werden. Prüfen Sie also genau Ihren Versicherungsbedarf. Sollten Sie an dieser Stelle Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Versicherungsexperten zur Verfügung.
Was beim Antrag auf eine Architektenhaftpflichtversicherung abgefragt wird
Halten Sie folgende Angaben parat, wenn Sie sich auf den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorbereiten:
- Berufliche Qualifikation
- Jahr der Gründung des Unternehmens
- Genaue Tätigkeitsbeschreibung, z. B. Architekt mit oder ohne bauleitende bzw. -überwachende Tätigkeit, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, etc. Bei Mehrfachnennung müssen Sie die jeweiligen prozentualen Honoraranteile angeben.
- Tätigkeitsschwerpunkte: Planung, beratende Tätigkeit, Bauüberwachung, Sachverständigen- bzw. Gutachtertätigkeit oder anderes
- Höhe des Netto-Honorars aus dem Vorjahr sowie Anteil davon für die Vergabe von Leistungen an Dritte
- Anzahl der angestellten sowie freien Mitarbeiter und deren Jahreslohn
- Sind weitere Abdeckungen gewünscht?
- Gewünschte Selbstbeteiligung, z. B. 2.500 Euro, 5.000 Euro, 7.000 Euro oder eigene Summe
- Angaben zur Vorversicherung, falls eine bestand.
Kleinere Mängel können auch nach vielen Jahren noch einen Schadensfall verursachen. Spätschäden führen zu einem teilweise stark verzögerten Versicherungsfall. Auch solche Haftungsrisiken muss die Architektenhaftpflicht ausreichend abdecken können. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer möglicher Haftungsansprüche fortbestehen. Entscheidend sind gesetzliche Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre betragen können.
Es ist hier besonders wichtig zu wissen, dass bei der Haftpflichtversicherung für Architekten nicht das eigentliche Ereignis maßgebend ist. Das heißt, dass nicht der akut auftretende Schaden im Fokus steht. Bei der Betrachtung von Spätschäden ermittelt der Versicherer zurückliegende Verstöße des Architekten (oder des Bauunternehmers) gegen Verhaltenspflichten. Spätschäden sind die typische Form von Versicherungsfällen in der Architektenhaftpflicht.
Was passiert, wenn ich meine Selbständigkeit beende?
Sollten Sie als freiberuflicher Architekt Ihre Selbständigkeit beenden, haben Sie i. d. R. ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Berufshaftpflichtversicherung. Um dieses zu nutzen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung zur Gewerbeabmeldung zukommen lassen.
Falls Sie bereits vorher wissen, wann Sie Ihre Selbständigkeit beenden, können Sie die Vertragskündigung auch schon vorher einreichen. Dies bedeutet dann, dass der Versicherungsvertrag zu dem Termin Ihrer Gewerbeabmeldung aufgehoben wird. Sollten Sie Ihre Versicherung erst nach der Gewerbeabmeldung informieren, wird die Berufshaftpflichtversicherung zu Zeitpunkt beendet, an dem die Gewerbeabmeldung beim Versicherer eingegangen ist.
… mehr zur BerufshaftpflichtversicherungWeitere Versicherungen für Architekten
Je nachdem, ob Sie als Architekt freiberuflich oder angestellt tätig sind oder ob Sie ein eigenes Architekturbüro leiten, kommen neben der Architektenhaftpflicht weitere Versicherungen in Frage. Denn neben dem Risiko, Fehler in der Planung zu machen, bestehen weitere Gefahren, durch die Sie finanziell in Schwierigkeiten kommen könnten.
Folgende Versicherungen sind für Architekten ratsam:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Für die Absicherung von Personen- und Sachschäden
- Firmenrechtsschutzversicherung: Für die Sicherheit bei juristischen Auseinandersetzungen
- Cyber-Versicherung und Elektronikversicherung: Für die Absicherung vor Internet-Angriffen und von Informations- und Kommunikationstechnik, Geräten, Software
- Geschäftsinhaltsversicherung: Für die Absicherung von Mobiliar und „Hausrat“ des Bürogebäudes
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Für die finanzielle Absicherung bei ungeplantem Betriebsausfall
- Kfz-Flottenversicherung: Für die Absicherung von Firmenfahrzeugen