Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten verpflichtend ist, wieso ihre Leistungen individuell angepasst werden müssen und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas macht eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten aus?
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist bei einer selbständigen Tätigkeit von den Landeskammern verpflichtend vorgeschrieben. Sie schützt Architekten vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Kosten der Versicherung werden je nach genauem Tätigkeitsbereich und Haftungsrisiko individuell berechnet. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten kann bereits ab 41,24 € im Monat abgeschlossen werden.
Vorteile einer Berufshaftpflicht für Architekten
Ideal abgesichert mit einer Architektenhaftpflicht
Mit einer Architektenhaftpflicht sichern Sie sich rundum vor Haftungsrisiken ab. Besonders wenn Sie ein eigenes Architekturbüro leiten, sollten Sie auf eine leistungsstarke Architektenhaftpflicht setzen: Diese kombiniert effektiv die Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Berufshaftpflichtversicherung miteinander. Somit sind Sie und all Ihre Mitarbeiter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
Jetzt Tarife der Architektenhaftpflichtversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Welche Architekten brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung?
Pflicht zur Berufshaftpflicht für Architekten
Für selbständig tätige Architekten besteht durch die Landeskammern eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Denn für Architekten gibt es zahlreiche Haftungsrisiken, da der reibungslose Ablauf von Bauprojekten und letztlich auch die Unversehrtheit von Personen von ihrer Arbeit abhängen. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Verzögerungen führen, die unter Umständen enorme Kosten verursachen. Architekten können unter anderem in diesen Bereichen tätig sein:
Angestellte Architekten
Wer bei einem anderen Architekten als Angestellter arbeitet, ist über dessen Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Ist ein Architekt beispielsweise bei einem Bauträger oder einer Hausverwaltung angestellt, dann ist er entsprechend über die Haftpflicht des Unternehmens versichert. Allerdings sollten dann die Art und der Umfang dieser Versicherung geklärt werden. Denn in der Betriebshaftpflichtversicherung solcher Unternehmen können Haftungsansprüche aus Planungsfehlern, jedoch nicht wegen Baumängeln versichert sein.
Absicherung eines Architektenbüros
Wer als selbständiger Architekt auch ein Architekturbüro betreibt, sollte mit den gängigen Versicherungen für Selbständige weitere Risiken abdecken. Empfängt der Architekt in seinem Büro Kunden, können sich diese beispielsweise während eines Termins verletzen oder ihre Gegenstände Schaden nehmen. Diese möglichen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende unechte Vermögensschäden können mit einer Betriebshaftpflicht abgedeckt werden.
Sonderfall: Ruheversicherung ab Vertragsbeginn
Muss ein nicht selbständig tätiger Architekt zur Aufnahme in die Architektenkammer einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung erbringen, kann er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die als ruhende Versicherung beginnt. Der Jahresbeitrag liegt hier bei ungefähr 300 Euro. Der Abschluss einer solchen Ruheversicherung ergibt jedoch nur Sinn, wenn auch über einen längeren Zeitraum keine selbständige Tätigkeit als Architekt geplant ist.
Fallbeispiele
Hier finden Sie eine Auswahl an Fallbeispielen, bei denen Sie als Architekt ohne Berufshaftpflichtversicherung mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen.
Planungsfehler
Ein Landschaftsarchitekt wird damit beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung berücksichtigt der Architekt das geotechnische Gutachten des Böschungsgefälles nicht. Es kommt kurze Zeit nach dem Umbau zu einem Erdrutsch, bei dem die Straße zerstört wird. Da der Landschaftsarchitekt hier einen Fehler bei der Planung gemacht hat, werden ihm die Kosten für die Sanierung der Straße sowie die Rekultivierung der Böschung in Rechnung gestellt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 190.000 Euro.
Kostenvoranschlag überschritten
Ein Architekt soll einen Gebäudekomplex entwerfen. Vorab hat er dem Kunden einen Kostenvoranschlag gemacht. Nun dauert die Planung länger als angekündigt, sodass die Honorarkosten wesentlich höher ausfallen als im Kostenvoranschlag vermerkt. Dies erfährt der Kunde erst bei Fertigstellung des Projektes und verlangt Schadenersatz. Der Architekt hätte hier zumindest den Kunden rechtzeitig informieren müssen.
Messfehler
Eine Firma beauftragt einen freiberuflichen Architekten mit dem Umbau des Betriebsgebäudes. Der Architekt entwirft eine Wendeltreppe für die Verbindung zum oberen Stockwerk und bestellt maßgeschneiderte Holzelemente. Dabei unterläuft ihm ein Fehler in der Abmessung der Treppe. Die Baufirma muss die Zuschnitte der Holzelemente erneut anfertigen. Die Kosten dafür hat der Architekt zu tragen.
Wenn die Selbständigkeit beendet wird
Beendet ein freiberuflicher Architekt seine Selbständigkeit, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für die Berufshaftpflichtversicherung. Um dieses zu nutzen, muss dem Versicherer die Bestätigung der Gewerbeabmeldung zugesandt werden. Falls der Zeitpunkt der Beendigung der Selbständigkeit frühzeitig bekannt ist, kann die Vertragskündigung auch schon vorher eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertrag zum Termin der Gewerbeabmeldung aufgehoben wird. Sollte die Versicherung erst nach der Gewerbeabmeldung informiert werden, wird die Berufshaftpflichtversicherung zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die Gewerbeabmeldung beim Versicherer eingegangen ist.
Das leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten greift, sobald sich ein Architekt aufgrund eines Irrtums oder einer fehlerhaften Berechnung für einen Schaden verantworten muss. Somit ist sie eine wichtige Existenzsicherung. Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich dabei je nach dem individuellen Versicherungsbedarf. Oftmals können auch zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. Prinzipiell gilt jedoch, dass die Berufshaftpflicht für Architekten nur für Risiken leistet, die vertraglich vereinbart wurden. Daher sollte beim Vertragsabschluss genau darauf geachtet werden, dass alle Tätigkeitsfelder, Gefahren und Zusatzrisiken erwähnt und gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel:
Besonders wichtig: Spätschäden absichern
Spätschäden sind eine typische Form von Versicherungsfällen in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Kleinere Mängel, die zuerst unentdeckt bleiben, können auch nach vielen Jahren noch zu Schäden und dadurch zu einem stark verzögertem Versicherungsfall führen – den sogenannten Spätschäden. Bei der Betrachtung von Spätschäden ermittelt der Versicherer zurückliegende Verstöße des Architekten gegen Verhaltenspflichten. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer möglicher Haftungsansprüche fortbestehen. Entscheidend sind dabei gesetzliche Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre betragen können.
Experten-Tipp:
“Der notwendige Versicherungsschutz unterscheidet sich von Architekt zu Architekt. Daher bestehen Policen meist aus frei kombinierbaren Deckungserweiterungen, je nach individuellem Versicherungsbedarf. Ein Architekt, der gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftritt, braucht beispielsweise eine andere Deckungsleistung als ein reiner Innenarchitekt.”
Das kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Für jeden Architekten individuell
Zu den Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da sie sich auf Grundlage der persönlichen Ansprüche berechnen. Einfluss haben beispielsweise das genaue Tätigkeitsgebiet, aber auch die Höhe der Versicherungssumme. Die Kosten einer guten Berufshaftpflichtversicherung für Architekten liegen, je nach individuellem Risiko, zwischen 500 und 8.700 Euro im Jahr.
Rechenbeispiel für Innenarchitekten
Herr S. ist als Innenarchitekt selbständig tätig und beschäftigt keine Angestellten. Er vereinbart eine pauschale Versicherungssumme von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro. Sein jährlicher Beitrag berechnet sich wie folgt:
Tätigkeit | Innenarchitekt |
Rechtsform | Einzelbüro |
Jahresumsatz | 150.000 € |
Deckungssumme (pauschal) | 2 Millionen € |
Selbstbeteiligung | 2.500 € |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr |
Jahresbeitrag | 1.758,97 € |
Für seine Berufshaftpflichtversicherung zahlt Herr S. einen Jahresbeitrag ab 1.758,97 Euro.
Rechenbeispiel für Garten- und Landschaftsarchitekten
Frau T. arbeitet als Garten- und Landschaftsarchitektin. Als Versicherungssumme vereinbart Sie eine Höhe von 3 Millionen Euro für Personen- und eine Höhe von 1 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Ihre Selbstbeteiligung legt Sie bei 2.500 Euro fest. Ihr Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:
Tätigkeit | Garten- und Landschaftsarchitekt |
Rechtsform | Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
Jahresumsatz | 250.000 € |
Deckungssumme | 3 Millionen € / 1 Millionen € |
Selbstbeteiligung | 2.500 € |
Vertragslaufzeit | 5 Jahre |
Jahresbeitrag | 3.089,59 € |
Der Jahresbeitrag für ihre Berufshaftpflichtversicherung liegt für Frau T. bei einer Höhe ab 3.089,59 Euro.
Entscheidende Faktoren für die Kosten
Wie hoch die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung ausfallen, berechnen die Versicherer unter anderem auf Grundlage dieser Angaben und Faktoren:
Jahresversicherung oder Objektversicherung
Bei einigen Anbietern der Berufshaftpflichtversicherung ist die Absicherung von Architekten in zwei Varianten verfügbar. Sie kann in Form einer Objektversicherung oder einer Jahresversicherung abgeschlossen werden. Damit soll eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit unterschiedlicher Projektdichte zur Wahl stehen.
Als Objektversicherung wird vom Versicherer das Leistungsbild und die Leistungsphasen herangezogen, um die Versicherungsprämie zu berechnen. Hinzu kommt die Bausumme des zu verantwortenden Objekts. Dagegen hat die Jahresversicherung die gewünschten Leistungen sowie das Jahreshonorar als wichtigste Berechnungsgrundlage. Die Bausummen spielen hier keine Rolle für die Höhe der Prämie.
Was kostet Sie eine Architektenhaftpflichtversicherung?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten: Testsieger (2023)
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist eine sehr individuelle Versicherungslösung, die an jeden Architekten und seine Tätigkeit angepasst wird. Daher ist es auch sehr schwer, pauschale Tests durchzuführen und diese auf eine spezielle Berufsgruppe zu übertragen. Wie Berufshaftpflichtversicherungen genau getestet werden und alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten vergleichen
Da es sich bei der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten um eine Art der Existenzsicherung handelt, sollte sie auch genau die Leistungen bieten, die wirklich gebraucht werden. Daher ist es besonders wichtig, dass beim Antrag alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß gemacht werden. So können bei besonderen Wünschen oder Risiken entsprechende Anpassungen oder Ergänzungen im Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Durch einen Tarifvergleich können Architekten genau die Berufshaftpflichtversicherung finden, die zu ihren persönlichen Anforderungen passt. Worauf allgemein beim Vergleich von Berufshaftpflichtversicherungen geachtet werden sollte, lesen Sie hier:
Berufshaftpflichtversicherungen vergleichen
Benötigte Angaben für den Vergleich
Damit eine genaue Berechnung einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten durchgeführt werden kann, werden unter anderem folgende Angaben benötigt:
Jetzt Tarife der Architektenhaftpflichtversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Fazit
Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten verpflichtend. In den meisten Fällen sind sie vielen Haftungsrisiken ausgesetzt, die hohe Vermögensschäden nach sich ziehen können – bei Spätschäden auch erst nach langer Zeit. Daher ist es für Architekten besonders wichtig, eine passgenaue Berufshaftpflichtversicherung zu finden, die alle möglichen Risiken ausreichend abdeckt. Dadurch, dass die Versicherung auf jeden Architekten genau zugeschnitten werden muss, kalkulieren sich auch die Kosten sehr individuell.
Berufshaftpflicht für Architekten vom Spezialversicherer
Es gibt Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung, die sich auf den Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert haben. Im Vergleich zu anderen Versicherern können hier besondere Leistungen in den Tarifen enthalten sein. Der wohl größte Vorzug eines spezialisierten Versicherers ist die Erfahrung im Umgang mit Architekten und anderen Bauberufen. Ein Versicherer, der die Anforderung einer Berufshaftpflicht für Architekten kennt, kann mitunter am besten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten. Dennoch sollten alle verfügbaren Angebote miteinander verglichen werden.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.