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Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten ist bei einer selbständigen Tätigkeit durch die Landeskammern ver­pflichtend.
  • Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn sich ein Architekt für einen Fehler verantworten muss.
  • Wichtig für Architekten ist, dass auch Spätschäden abgesichert sind, die durch kleinere, zuerst unentdeckte Mängel entstehen können.
  • Eine gute Architekten­haftpflicht kann ab 146,58 € im Monat abgeschlossen werden.

Das erwartet Sie hier

Was Architekten über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen sollten, wann sie ver­pflichtend ist und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Architekten wissen sollten
  2. Warum brauchen Sie eine Berufs­­haftpflicht?
  3. Die wichtigsten Leistungen
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Berufs­­haftpflicht finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Architekt über die Berufs­haftpflicht wissen?

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Architekten vor den finanziellen Risiken, die aus Fehlern oder Versäumnissen in ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren können. Wichtig dabei ist die Deckung von Schadensersatzansprüchen, die entstehen können, wenn durch die Arbeit des Architekten Schäden bei Dritten verursacht werden. Dazu zählen sowohl materielle Schäden wie Bauwerksmängel als auch finanzielle Verluste aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern.

Icon Bauplan

Wichtig: Für Architekten ist der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschaden- oder Berufs­haftpflicht­versicherung von der jeweiligen Architektenkammer vorgeschrieben (Quelle: Architektenkammer NRW).

Berufs­haftpflicht unbedingt individuell gestalten

Architekten sollten darauf achten, die Architekten­haftpflicht auf die individuellen Bedürfnisse und das genaue Berufsbild anpassen zu lassen. Dazu gehören die Berücksichtigung von Projektgrößen, die Art der Projekte sowie etwaige Nebentätigkeiten. Auch die Höhe der Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein und eventuellen Vorschriften der Architektenkammer entsprechen.

Warum brauchen gerade Architekten eine gute Berufs­haftpflicht?

Pflicht zur Berufs­haftpflicht für Architekten

Für selbständig tätige Architekten besteht durch die Landeskammern eine Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung. Denn für Architekten gibt es zahlreiche Haftungsrisiken, da der reibungslose Ablauf von Bauprojekten und letztlich auch die Unversehrtheit von Personen von ihrer Arbeit abhängen. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen Verzögerungen führen, die unter Umständen enorme Kosten verursachen. Architekten können unter anderem in diesen Bereichen tätig sein:

  • Architekt für Hoch- und Tiefbau
  • Innenarchitekt
  • Landschafts- und Gartenarchitekt
  • Stadtplaner
  • Generalplaner

Angestellte Architekten

Wer bei einem anderen Architekten als Angestellter arbeitet, ist über dessen Berufs­haftpflicht­versicherung abgesichert. Dies gilt auch, wenn er bei einem Bauträger oder einer Haus­verwaltung angestellt ist. Allerdings sollten dann die Art und der Umfang dieser Versicherung geklärt werden. Denn in der Betriebs­haftpflicht­versicherung solcher Unternehmen können Haftungsansprüche aus Planungsfehlern, jedoch nicht wegen Baumängeln versichert sein.


Absicherung eines Architektenbüros

Wer als selbständiger Architekt auch ein Architekturbüro betreibt, sollte mit den gängigen Versicherungen für Selbständige weitere Risiken abdecken. Empfängt der Architekt in seinem Büro Kunden, können sich diese beispielsweise während eines Termins verletzen oder ihre Gegenstände Schaden nehmen. Diese möglichen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende unechte Vermögensschäden können mit einer Betriebs­haftpflicht abgedeckt werden.

Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Architekten

  • Schützt bei Schadenersatzansprüchen durch Planungsfehler
  • Absicherung von Spätschäden
  • Als Jahres- oder Objekt­versicherung möglich

Was deckt eine gute Berufs­haftpflicht für Architekten ab und was nicht?

Das leistet die Berufs­haftpflicht für Architekten

  • Deckung von Vermögensschäden
  • Deckung von Personen- und Sachschäden (Achtung: Wenn die Betriebs- bzw. Büro­haftpflicht eingeschlossen wird)
  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
  • Deckung von Schäden im Ausland
  • Mit­versicherung aller Angestellten
  • Mit­versicherung von Spätschäden

Wann zahlt die Berufs­haftpflicht?

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten greift, sobald sich ein Architekt aufgrund eines Irrtums oder einer fehlerhaften Berechnung für einen Schaden verantworten muss. Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich dabei je nach dem individuellen Versicherungsbedarf.

Icon Zeit ist Geld

Oftmals können auch zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. Prinzipiell gilt jedoch, dass die Berufs­haftpflicht für Architekten nur für Risiken leistet, die vertraglich vereinbart wurden. Daher sollte beim Vertragsabschluss genau darauf geachtet werden, dass alle Tätigkeitsfelder, Gefahren und Zusatzrisiken erwähnt und gedeckt sind. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Wie wählt man die richtige Berufs­haftpflicht aus?“ .

Schadenbeispiele: In diesen Fällen hilft die Architekten­haftpflicht

Planungsfehler

Ein Landschaftsarchitekt wird damit beauftragt, die Rekultivierung eines Baggersees zu planen. Bei der Planung berücksichtigt der Architekt das geotechnische Gutachten des Böschungsgefälles nicht. Es kommt kurze Zeit nach dem Umbau zu einem Erdrutsch, bei dem die Straße zerstört wird. Da der Landschaftsarchitekt hier einen Fehler bei der Planung gemacht hat, werden ihm die Kosten für die Sanierung der Straße sowie die Rekultivierung der Böschung in Rechnung gestellt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 190.000 Euro.

Kostenvoranschlag überschritten

Ein Architekt soll einen Gebäudekomplex entwerfen. Vorab hat er dem Kunden einen Kostenvoranschlag gemacht. Nun dauert die Planung länger als angekündigt, sodass die Honorarkosten wesentlich höher ausfallen als im Kostenvoranschlag vermerkt. Dies erfährt der Kunde erst bei Fertigstellung des Projektes und verlangt Schadenersatz. Der Architekt hätte hier zumindest den Kunden rechtzeitig informieren müssen.

Messfehler

Eine Firma beauftragt einen freiberuflichen Architekten mit dem Umbau des Betriebsgebäudes. Der Architekt entwirft eine Wendeltreppe für die Verbindung zum oberen Stockwerk und bestellt maßgeschneiderte Holzelemente. Dabei unterläuft ihm ein Fehler in der Abmessung der Treppe. Die Baufirma muss die Zuschnitte der Holzelemente erneut anfertigen. Die Kosten dafür hat der Architekt zu tragen.

Wann zahlt die Berufs­haftpflicht nicht?

  • Vorsätzliche Handlungen
  • Vertragsstrafen und Bußgelder
  • Kriegs- und Umweltrisiken
  • Eigene Vermögensschäden
  • Schäden durch nicht gemeldete Nebentätigkeiten
  • Nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Zusatzleistungen

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Was kostet Sie eine Berufs­haftpflicht?

Die Kosten einer Berufs­haftpflicht für Architekten werden auf Grundlage der persönlichen Ansprüche berechnet. Einfluss haben beispielsweise das genaue Tätigkeitsgebiet, aber auch die Höhe der Versicherungssumme. Die Kosten einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten liegen, je nach individuellem Risiko, zwischen 500 und 8.700 Euro im Jahr.

Rechenbeispiel für Innenarchitekten

Herr S. ist als Innenarchitekt selbständig tätig und beschäftigt keine Angestellten. Er vereinbart eine pauschale Versicherungssumme von 2 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Selbst­beteiligung von 2.500 Euro. Sein jährlicher Beitrag berechnet sich wie folgt:

TätigkeitInnenarchitekt
RechtsformEinzelbüro
Jahresumsatz150.000 €
Deckungssumme (pauschal)2 Mio. €
Selbst­beteiligung2.500 €
Vertragslaufzeit1 Jahr
Jahresbeitrag1.758,97 €
Monatliche Kosten*146,58 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Rechenbeispiel für Garten- und Landschaftsarchitekten

Frau T. arbeitet als Garten- und Landschaftsarchitektin. Als Versicherungssumme vereinbart Sie eine Höhe von 3 Millionen Euro für Personen- und eine Höhe von 1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Ihre Selbst­beteiligung legt Sie bei 2.500 Euro fest. Ihr Jahresbeitrag berechnet sich wie folgt:

TätigkeitGarten- und Landschaftsarchitekt
RechtsformGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Jahresumsatz250.000 €
Deckungssumme3 Mio. € / 1 Mio. €
Selbst­beteiligung2.500 €
Vertragslaufzeit5 Jahre
Jahresbeitrag3.089,59 €
Monatliche Kosten*257,47 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Entscheidende Faktoren für die Kosten

  • Tätigkeitsgebiet
  • Jahresnettoumsatz
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Vertragslaufzeit
  • Gewünschte Zusatzleistungen

Was kostet Sie eine Architekten­haftpflicht­versicherung?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
AllianzAusreichendSehr gut73
HDIAusreichendSehr gut73
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VAusreichendGut55

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­haftpflicht­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige Berufs­haftpflicht aus?

Darauf sollten Architekten besonders achten

  • Ist die Deckungssumme ausreichend hoch, um alle möglichen Risiken abzudecken?
  • Gibt es eine Selbst­beteiligung? Wenn ja, kann ich diese im Schadensfall auch zahlen?
  • Sind alle Leistungen eingeschlossen, die ich brauche? (Spätschäden, Spezifikationen der beruflichen Tätigkeit, Büro-/Betriebs­haftpflicht)
  • Gibt es Leistungsausschlüsse?
  • Wie wird der Anbieter in unabhängigen Testberichten bewertet?
Icon Blatt mit Lupe

Benötigte Angaben für den Tarifvergleich

  • Berufliche Qualifikation
  • Jahr der Gründung des Unternehmens
  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Spezifische Risiken (Verletzungen von Aufklärungs- und Hinweis­pflichten, Deckung von Schäden aus Kostenüberschreitungen, Generalplanertätigkeiten, Schäden durch Umwelteinwirkungen)
  • Höhe des Nettojahresumsatzes aus dem Vorjahr sowie Anteile davon für die Vergabe von Leistungen an Dritte
  • Anzahl der angestellten und freien Mitarbeiter sowie deren Jahreslohn
  • Sind weitere Abdeckungen gewünscht?
  • Gewünschte Selbst­beteiligung
  • Angaben zu einer möglichen Vor­versicherung

Welche Fehler Sie als Architekt auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufs­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Unterschätzung des individuellen Bedarfs
    Architekten müssen ihre Berufs­haftpflicht individuell auf ihre Bedürfnisse und ihr spezifisches Berufsbild anpassen. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von Projektgrößen, die Art der Projekte sowie etwaige Nebentätigkeiten​​.
  • Unzureichende Deckung
    Die Versicherung muss für alle relevanten Risikobereiche, einschließlich Irrtümer oder fehlerhafte Berechnungen, ausreichend Deckung bieten. Es ist wichtig, beim Vertragsabschluss sicherzustellen, dass alle Tätigkeitsfelder, Gefahren und Zusatzrisiken abgedeckt sind​​.
  • Übersehen von Ausschlüssen
    Bestimmte Risiken wie vorsätzliche Handlungen, Vertragsstrafen, Bußgelder, Kriegs- und Umweltrisiken, eigene Vermögensschäden und Schäden durch nicht gemeldete Nebentätigkeiten sind in der Regel von der Berufs­haftpflicht ausgeschlossen. Architekten sollten sich dieser Ausschlüsse bewusst sein und entsprechend vorsichtig handeln​​.
Icon Kreis abgehakt

Ideal abgesichert mit einer Architekten­haftpflicht

Mit einer Architekten­haftpflicht sichern Sie sich rundum vor Haftungsrisiken ab. Besonders wenn Sie ein eigenes Architekturbüro leiten, sollten Sie auf eine leistungsstarke Architekten­haftpflicht setzen: Diese kombiniert effektiv die Betriebs­haftpflicht­versicherung sowie die Berufs­haftpflicht­versicherung miteinander. Somit sind Sie und all Ihre Mitarbeiter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.


So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse: Klären und analysieren Sie zunächst Ihren individuellen Versicherungsbedarf. Dies umfasst die Art der Projekte, die Größe und Komplexität der Bauvorhaben, sowie spezielle Risiken, die sich aus dem eigenen Tätigkeitsfeld ergeben.
  2. Tarife und Anbieter vergleichen: Schauen Sie sich auf dem Versicherungsmarkt um. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Rechner, um aktuelle Tarife auf Ihre individuelle Situation abstimmen zu lassen und miteinander zu vergleichen.
  3. Expertenberatung: Lassen Sie sich im Anschluss individuell von unseren Experten beraten und wählen Sie gemeinsam das passende Angebot aus.
  4. Konditionen prüfen: Es sollte überprüft werden, wie flexibel die Versicherung im Hinblick auf Veränderungen in der beruflichen Tätigkeit ist, zum Beispiel bei einer Ausweitung des Leistungsspektrums oder internationalen Projekten.
  5. Vertragsabschluss: Nach der Entscheidung für einen Tarif können Sie die Vertragsunterlagen zusammenstellen lassen und den Vertrag abschließen.
  6. Regelmäßige Prüfung: Denken Sie daran, Ihren Vertrag regelmäßig zu prüfen und mögliche Änderungen Ihrem Versicherer oder uns als Ihrem Versicherungs­makler mitzuteilen.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Architekten­haftpflicht individuell gestalten

„Der notwendige Versicherungsschutz unterscheidet sich von Architekt zu Architekt. Daher bestehen Policen meist aus frei kombinierbaren Deckungserweiterungen, je nach individuellem Versicherungsbedarf. Ein Architekt, der gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftritt, braucht beispielsweise eine andere Deckungsleistung als ein reiner Innenarchitekt.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Besonders wichtig: Spätschäden absichern

„Spätschäden sind eine typische Form von Versicherungsfällen in der Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten. Kleinere Mängel, die zuerst unentdeckt bleiben, können auch nach vielen Jahren noch zu Schäden und dadurch zu einem stark verzögertem Versicherungsfall führen – den sogenannten Spätschäden. Bei der Betrachtung von Spätschäden ermittelt der Versicherer zurückliegende Verstöße des Architekten gegen Verhaltens­pflichten. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer möglicher Haftungsansprüche fortbestehen. Entscheidend sind dabei gesetzliche Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre betragen können.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Sonderfall: Ruhe­versicherung ab Vertragsbeginn

„Muss ein nicht selbständig tätiger Architekt zur Aufnahme in die Architektenkammer einen Nachweis über eine Berufs­haftpflicht­versicherung erbringen, kann er eine Versicherung abschließen, die als ruhende Versicherung beginnt. Der Jahresbeitrag liegt hier bei ungefähr 300 Euro. Der Abschluss einer solchen Ruhe­versicherung ergibt jedoch nur Sinn, wenn auch über einen längeren Zeitraum keine selbständige Tätigkeit als Architekt geplant ist.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Wenn die Selbständigkeit beendet wird

„Beendet ein freiberuflicher Architekt seine Selbständigkeit, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für die Berufs­haftpflicht­versicherung. Um dieses zu nutzen, muss dem Versicherer die Bestätigung der Gewerbeabmeldung zugesandt werden. Falls der Zeitpunkt der Beendigung der Selbständigkeit frühzeitig bekannt ist, kann die Vertragskündigung auch schon vorher eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertrag zum Termin der Gewerbeabmeldung aufgehoben wird. Sollte die Versicherung erst nach der Gewerbeabmeldung informiert werden, wird die Berufs­haftpflicht­versicherung zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die Gewerbeabmeldung beim Versicherer eingegangen ist.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Jahres­versicherung oder Objekt­versicherung

„Bei einigen Anbietern der Berufs­haftpflicht­versicherung ist die Absicherung von Architekten in zwei Varianten verfügbar. Sie kann in Form einer Objekt­versicherung oder einer Jahres­versicherung abgeschlossen werden. Damit soll eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten mit unterschiedlicher Projektdichte zur Wahl stehen.

Als Objekt­versicherung wird vom Versicherer das Leistungsbild und die Leistungsphasen herangezogen, um die Versicherungsprämie zu berechnen. Hinzu kommt die Bausumme des zu verantwortenden Objekts. Dagegen hat die Jahres­versicherung die gewünschten Leistungen sowie das Jahreshonorar als wichtigste Berechnungsgrundlage. Die Bausummen spielen hier keine Rolle für die Höhe der Prämie.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 6:
Berufs­haftpflicht für Architekten vom Spezial­versicherer

„Es gibt Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung, die sich auf den Bereich der Bauwirtschaft spezialisiert haben. Im Vergleich zu anderen Versicherern können hier besondere Leistungen in den Tarifen enthalten sein. Der wohl größte Vorzug eines spezialisierten Versicherers ist die Erfahrung im Umgang mit Architekten und anderen Bauberufen. Ein Versicherer, der die Anforderung einer Berufs­haftpflicht für Architekten kennt, kann mitunter am besten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten. Dennoch sollten alle verfügbaren Angebote miteinander verglichen werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Weitere Berufsgruppen in der Berufs­haftpflicht­versicherung

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Katharina Burnus
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