Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Psychologen über die Berufshaftpflichtversicherung wissen müssen, wer welche Absicherung braucht und was das kostet.
Inhalt dieser SeiteDas sollten Psychologen über die Berufshaftpflichtversicherung wissen
Psychologen sollten sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzforderungen von Dritten absichern, da Sie bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Je nachdem, wie Ihre konkrete Tätigkeit aussieht, sind Sie als selbständiger oder freiberuflicher Psychologe unter Umständen sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Wie die Berufshaftpflichtversicherung gestaltet sein sollte und welche Risiken unbedingt versichert werden müssen, hängt davon ab, wie Ihre Tätigkeit aussieht.
Beratende Tätigkeiten
Sind Sie lediglich beratend tätig, zum Beispiel als Wirtschaftspsychologe, besteht das Risiko, dass Ihre Kunden aufgrund von Fehlern Ihrerseits Geld verlieren. In einem solchen Fall brauchen Sie vor allem eine Berufshaftpflichtversicherung, in der sogenannte echte Vermögensschäden versichert sind.
Arbeit mit Patienten
Wenn Sie nicht nur eine beratende Funktion ausüben, sondern als Psychotherapeut oder psychotherapeutisch tätiger Arzt oder Heilpraktiker unmittelbar mit Patienten arbeiten oder eigene Räumlichkeiten haben, in denen es zu Sach- oder Personenschäden kommen kann, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sach- oder Personenschäden ausreichend versichert sind.
Sach- und Personenschäden richtig absichern
Hat man als selbständiger Psychologe ein Büro mit Kundenverkehr oder behandelt Patienten, sollte man eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die Sach- und Personenschäden versichert. Diese wird auch als Büro- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung bezeichnet.
Gesetzliche Anforderungen
Für vertragsärztlich tätige Psychotherapeuten besteht nicht nur die Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch die Versicherungssumme für die Absicherung von Sach- und Personenschäden ist §95e des SGB V festgelegt. Sie muss mindestens drei Millionen Euro betragen und muss mindestens zweimal in einem Jahr ausgeschöpft werden können. Für Versorgungszentren oder Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Ärzten gilt eine Mindestversicherungssumme von fünf Millionen Euro, die mindestens dreimal in einem Jahr in Anspruch genommen werden kann (Quelle: SGB V)
Wann brauche ich als Psychologe eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wann ist die Versicherung Pflicht?
Selbständige Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei geht es vor allem um die Absicherung von Personenschäden. Mehr zur Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten erfahren Sie hier:
Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten
Wann ist die Versicherung sinnvoll?
Nicht in Heilberufen tätige Psychologen müssen keine solche Versicherung abschließen. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann allerdings trotzdem sehr sinnvoll sein. Denn Schadensersatzansprüche können beispielsweise auch aus einer fehlerhaften Beratung resultieren. In einem solchen Fall hilft dann die Berufshaftpflichtversicherung.
Mehr zur Vermögensschadenhaftpflicht
Die wichtigsten Vorteile einer guten Berufshaftpflicht
Welche Psychologen brauchen keine Berufshaftpflichtversicherung?
Angestellte Psychologen und Psychotherapeuten sind in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert. Auch Psychotherapeuten in Ausbildung sind häufig über ihre Arbeitgeber versichert. Prüfen Sie jedoch am besten noch einmal nach, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.
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Was deckt eine gute Berufshaftpflicht für Psychologen ab und was nicht?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen übernimmt Schadenersatzforderungen, die zum Beispiel nach einem Behandlungsfehler gestellt werden. Die Versicherung prüft, ob die Forderungen berechtigt sind und begleicht sie, wenn das der Fall ist. Hierfür wird vertraglich eine Deckungssumme vereinbart, die je nach Schadensfall ausgeschüttet werden kann.
Wann leistet die Versicherung?
Je nachdem, welche Art der Versicherung Sie abgeschlossen haben und wie Ihr konkreter Tarif aussieht, können Sie beispielsweise in den folgenden Situationen auf Ihre Berufshaftpflichtversicherung zählen:
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet passiven Rechtsschutz: Erhebt eine Person zu Unrecht eine Forderung gegen Sie, prüft der Versicherer den Vorwurf und weist diese im Fall einer Nichtberechtigung zurück. Für aktiven Rechtsschutz, also zum Beispiel das Durchsetzen Ihrer eigenen Forderungen, ist hingegen eine Rechtsschutzversicherung nötig.
Versicherbare Tätigkeiten
Die Tätigkeitsfelder für Psychologen sind vielfältig. Denn auch abseits von Psychotherapie gibt es diverse Berufsbilder, mit denen man sich als Psychologe selbständig machen kann. Zum Beispiel bieten Psychologen psychologische Beratung oder Coaching an oder beraten Unternehmen in Personalfragen.
Psychologen und Psychotherapeuten üben also viele verschiedene Tätigkeiten aus. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung sollte sie bei allen Tätigkeiten im Rahmen ihres Berufs absichern. Versicherbar sind unter anderem:
- Zahlreiche Therapieverfahren
- Beratende Tätigkeiten, Mitarbeiterauswahl in Unternehmen
- Coaching, Management-Trainings
- Diagnosen
- Erstellen von rechts- und verkehrspsychologischen Gutachten
- Beratung
Mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken
Wann leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen nicht?
Bei einer Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung für Psychologen geht es darum, sich gegen Schadenersatzforderungen von Dritten zu versichern. Für die Absicherung gegen Schäden, die Sie oder Ihr Unternehmen selbst erleiden – zum Beispiel eine Beschädigung Ihrer Praxiseinrichtung – sind andere Versicherungen notwendig.
Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen
Rechenbeispiel Psychologin
Unsere nicht therapeutisch tätige Beispielpsychologin zahlt umgerechnet 15,93 Euro beziehungsweise 21,24 Euro pro Monat. Hier steht die Versicherung gegen Vermögensschäden im Vordergrund.
Versicherungsnehmer | Psychologin, unfallfreie Vorversicherung |
Jahresumsatz | 40.000 € |
Versicherungslaufzeit | 3 Jahre |
Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung | Deckungssumme min. 100.000 € unbegrenzte Nachmeldefrist Abwehr unberechtigter Ansprüche (Vermögensschadenhaftpflicht) Auslandsrisiko (Europa, EWR, einige weitere Länder) Beschädigung an Akten und Schriftstücken, Reputationsschäden, Blockierung der eigenen Website uvm. sind mitversichert |
Versicherungsprämie Berufshaftpflicht | ab 191,17 € / Jahr |
Versicherungsprämie Berufshaftpflicht+Bürohaftpflicht | ab 254,90 € / Jahr |
Rechenbeispiel Psychotherapeut
Unser Beispiel-Psychotherapeut zahlt umgerechnet lediglich 7,77 Euro monatlich für seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Versicherungsnehmer | Psychotherapeut, unfallfreie Vorversicherung |
Jahresumsatz | 35.000 € |
Versicherungslaufzeit | 1 Jahr |
Leistungen der Versicherung | Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit je 5 Mio. € versichert Versicherung von Schlüsselverlust und Mietsachschäden Versicherung vieler fehlerhafter Behandlungen |
Versicherungsprämie Betriebshaftpflicht | ab 95,81 € / Jahr |
Kostenfaktoren
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem von den folgenden Faktoren ab:
- Tätigkeit, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter
- Deckungssumme und Selbstbehalt
- Vorversicherungen und Vorschäden
- Zahlungsintervall (wer jährlich zahlt, spart oft gegenüber Menschen, die monatlich zahlen)
- Laufzeit der Versicherung
Was kostet Sie als Psychologe eine Berufshaftpflichtversicherung?
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Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen im Test
Es liegt kein Test vor, der Tarife der Berufshaftpflichtversicherung bezüglich ihrer Eignung für Psychologen untersucht. Sie können sich jedoch an unserer Auswertung allgemeiner Testergebnisse orientieren.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufshaftpflichtversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufshaftpflichtversicherer im Test (2024)
So wählen Psychologen die richtige Berufshaftpflicht aus
Analysieren Sie Ihre Risiken
Bei der Entscheidung für die Berufshaftpflichtversicherung sollte neben den Kosten vor allem umfassender, Ihrer Situation angemessener Versicherungsschutz im Vordergrund stehen. Analysieren Sie zuerst Ihre beruflichen Risiken und entscheiden Sie auf dieser Grundlage
Individuelle Anpassung der Versicherung
Da die Tätigkeiten von Psychologen vielfältig sind, müssen sich die Tarife an ihren konkreten Tätigkeiten orientieren. Glücklicherweise gibt es verschiedene Anpassungsmöglichkeiten. Die Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel einen Tätigkeitskatalog an, der um möglicherweise vorhandene atypische Tätigkeiten erweitert werden muss. Beispielsweise können Hausbesuche in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Darauf sollten Sie achten
So gehen Sie vor
- Risikoanalyse
Überlegen Sie, welche Risiken für Sie relevant sind und welche Versicherung Sie entsprechend benötigen. - Tarifvergleich
Vergleichen Sie verschiedene Tarife bezüglich Ihrer Kosten und Leistungen. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Tarifrechner. - Vertrag
Beantragen Sie einen passenden Tarif. Achten Sie darauf, korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer Tätigkeit zu machen.
Diese Versicherer empfehlen unsere Experten
Für Psychotherapeuten und Psychologen empfehlen unsere Experten die folgenden Berufshaftpflicht-Anbieter:
Unsere Versicherungskonzepte für Psychologen
Wir vermitteln Ihnen gern kostengünstige Tarife der Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen, die optimal auf die Risiken Ihres Berufs zugeschnitten sind. Unsere Top-Tarife für therapeutisch arbeitende Psychologen bieten zum Beispiel Folgendes:
- Absicherung von Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe
- Günstige Prämien – unabhängig von Umsatz und Mitarbeiterzahl
- Lange Nachhaftung
- Versicherung von Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Umweltschäden
- Kostenloser oder günstiger Einschluss von Privathaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht
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Diese Fehler sollten Psychologen beim Abschluss einer Berufshaftpflicht unbedingt vermeiden
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Regress-Risiko für Therapeuten
„Beachten Sie: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand Ihres Patienten und ist dies auf Sie zurückzuführen, ist die Krankenkasse berechtigt, Ihnen eventuelle Folgekosten der Behandlung in Rechnung zu stellen. In so einem Fall spricht man von Regress – und ein solcher kann ohne eine gültige Berufshaftpflichtversicherung Ihre berufliche Existenz gefährden.“
Experten-Tipp 2:
Potenziell existenzsichernder Schutz
„Psychologen und Psychotherapeuten haften im Fall eines Schadens bei Kunden und Patienten, selbst wenn der Schaden nur auf eine leichte Fahrlässigkeit oder den Fehler eines Angestellten zurückgeht. Insbesondere für Freiberufler ist das ein wichtiges Risiko, da sie mit ihrem Privatvermögen haften. Aus diesem Grund ist ausreichender Versicherungsschutz wichtig.“
Experten-Tipp 3:
Weitere Personen versichern
„Neben dem selbständig arbeitenden Psychologen können auch Praxispartner und Angestellte in die Berufshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Soll die Tätigkeit von mehreren Personen versichert werden, muss auch die Deckungssumme nach oben angepasst werden, denn mit der Zahl der agierenden Personen steigt in der Regel auch das Risiko von Schadensersatzforderungen.“
Experten-Tipp 4:
Welche Tätigkeiten kann man versichern?
„Teilweise hängt es vom individuellen Versicherer ab, ob zum Beispiel auch Unternehmensberatung oder Betriebe mit mehreren Mitarbeitern versichert werden können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall oder bei einem ungewöhnlichen Anforderungsprofil direkt an die Anbieter oder an den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.“
Experten-Tipp 5:
Die richtige Deckungssumme wählen
„Um eine bestmögliche Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung sicherzustellen, muss eine ausreichende Deckungssumme zur Verfügung stehen. Statistische Zahlen sowie die Anzahl der eigenen Patienten sind wichtige Richtwerte bei der Festlegung der Deckungssumme. An dieser vertraglich vereinbarten Summe orientieren sich die Versicherungsbeiträge. Die Deckungssumme sollte keinesfalls zu niedrig gewählt werden, da dies im Schadensfall dazu führt, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Für Psychotherapeuten wird zum Beispiel eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro empfohlen beziehungsweise verlangt. Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist nicht ganz einfach – unsere Versicherungsmakler helfen Ihnen dabei!“
Experten-Tipp 6:
Weitere Versicherungen
„Die Berufshaftpflichtversicherung kann um zusätzliche Versicherungen ergänzt werden. Je nach Ihrer individuellen Situation bieten sich beispielsweise die folgenden Versicherungen an, um auch im Angesicht unerwarteter Schäden oder Arbeitsunterbrechungen vor massiven finanziellen Einbußen sicher zu sein:
Experten-Tipp 7:
Fachärzte brauchen besonderen Schutz
„Für Fachärzte der Psychiatrie reicht die Berufshaftpflichtversicherung für Psychologen allein nicht aus. Hier wird ein umfassenderer Versicherungsschutz benötigt. Dies ist unter anderem darin begründet, dass Patienten auch medikamentös behandelt werden. Da hier ein deutlich höheres Haftungsrisiko gegeben ist, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abgeschlossen werden. Nur diese sogenannte Arzthaftpflichtversicherung deckt Behandlungsfehler ab, die zugelassenen Fachärzten für Psychiatrie unterlaufen können.“
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