Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Heilberufen tätige Psychologen sind verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Wichtig ist hier eine ausreichend hohe Absicherung von Personenschäden, da diese meist sehr hohe Kosten nach sich ziehen.
  • Psychologen in bspw. beratender Tätigkeit sind nicht zu einer Berufs­haftpflicht verpflichtet, die Absicherung ist dennoch zu empfehlen.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht für Psychologen ist daher passgenau auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt.
  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen ist ab 15,93 € im Monat möglich, Psychotherapeuten können sich sogar schon ab 7,98 € pro Monat versichern.

Das erwartet Sie hier

Was Psychologen über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen müssen, wer welche Absicherung braucht und was das kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das sollten Psychologen über die Berufs­­haftpflicht wissen
  2. Warum brauchen Psychologen eine Berufs­­haftpflicht?
  3. Wann leistet sie und wann nicht?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Berufs­­haftpflicht wählen
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das sollten Psychologen über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen

Psychologen sollten sich mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung gegen Schadenersatz­forderungen von Dritten absichern, da Sie bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Je nachdem, wie Ihre konkrete Tätigkeit aussieht, sind Sie als selbständiger oder freiberuflicher Psychologe unter Umständen sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Wie die Berufs­haftpflicht­versicherung gestaltet sein sollte und welche Risiken unbedingt versichert werden müssen, hängt davon ab, wie Ihre Tätigkeit aussieht.

Icon Person mit Liste

Beratende Tätigkeiten

Sind Sie lediglich beratend tätig, zum Beispiel als Wirtschaftspsychologe, besteht das Risiko, dass Ihre Kunden aufgrund von Fehlern Ihrerseits Geld verlieren. In einem solchen Fall brauchen Sie vor allem eine Berufs­haftpflicht­versicherung, in der sogenannte echte Vermögensschäden versichert sind.

Icon Personen an Rezeption

Arbeit mit Patienten

Wenn Sie nicht nur eine beratende Funktion ausüben, sondern als Psychotherapeut oder psychotherapeutisch tätiger Arzt oder Heilpraktiker unmittelbar mit Patienten arbeiten oder eigene Räumlichkeiten haben, in denen es zu Sach- oder Personenschäden kommen kann, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sach- oder Personenschäden ausreichend versichert sind.

Sach- und Personenschäden richtig absichern

Hat man als selbständiger Psychologe ein Büro mit Kundenverkehr oder behandelt Patienten, sollte man eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen, die Sach- und Personenschäden versichert. Diese wird auch als Büro- beziehungsweise Betriebs­haftpflicht­versicherung bezeichnet.

Gesetzliche Anforderungen

Für vertragsärztlich tätige Psychotherapeuten besteht nicht nur die Pflicht, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Auch die Versicherungssumme für die Absicherung von Sach- und Personenschäden ist §95e des SGB V festgelegt. Sie muss mindestens drei Millionen Euro betragen und muss mindestens zweimal in einem Jahr ausgeschöpft werden können. Für Versorgungszentren oder Berufsausübungs­gemeinschaften mit angestellten Ärzten gilt eine Mindest­versicherungssumme von fünf Millionen Euro, die mindestens dreimal in einem Jahr in Anspruch genommen werden kann (Quelle: SGB V)

Wann brauche ich als Psychologe eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Wann ist die Versicherung Pflicht?

Selbständige Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Dabei geht es vor allem um die Absicherung von Personenschäden. Mehr zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten erfahren Sie hier:

Berufs­haftpflicht für Psychotherapeuten


Wann ist die Versicherung sinnvoll?

Nicht in Heilberufen tätige Psychologen müssen keine solche Versicherung abschließen. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung kann allerdings trotzdem sehr sinnvoll sein. Denn Schadensersatzansprüche können beispielsweise auch aus einer fehlerhaften Beratung resultieren. In einem solchen Fall hilft dann die Berufs­haftpflicht­versicherung.

Mehr zur Vermögensschaden­haftpflicht

Die wichtigsten Vorteile einer guten Berufs­haftpflicht

  • Absicherung gegen hohe Schadenersatz­forderungen
  • Passiver Rechtsschutz
  • Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Internetschäden sind ebenfalls versicherbar
Icon Gruppe Personen

Welche Psychologen brauchen keine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Angestellte Psychologen und Psychotherapeuten sind in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert. Auch Psychotherapeuten in Ausbildung sind häufig über ihre Arbeitgeber versichert. Prüfen Sie jedoch am besten noch einmal nach, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.

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Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Was deckt eine gute Berufs­haftpflicht für Psychologen ab und was nicht?

Die Berufs­­haftpflicht­­versicherung für Psychologen übernimmt Schadenersatz­forderungen, die zum Beispiel nach einem Behandlungsfehler gestellt werden. Die Versicherung prüft, ob die Forderungen berechtigt sind und begleicht sie, wenn das der Fall ist. Hierfür wird vertraglich eine Deckungssumme vereinbart, die je nach Schadensfall ausgeschüttet werden kann.

Wann leistet die Versicherung?

Je nachdem, welche Art der Versicherung Sie abgeschlossen haben und wie Ihr konkreter Tarif aussieht, können Sie beispielsweise in den folgenden Situationen auf Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung zählen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • „Echte“ Vermögensschäden
  • Datenschutzverstöße
  • Schäden während Hausbesuchen
  • Unberechtigte Schadenersatz­forderungen

Die Berufs­haftpflicht­versicherung bietet passiven Rechtsschutz: Erhebt eine Person zu Unrecht eine Forderung gegen Sie, prüft der Versicherer den Vorwurf und weist diese im Fall einer Nichtberechtigung zurück. Für aktiven Rechtsschutz, also zum Beispiel das Durchsetzen Ihrer eigenen Forderungen, ist hingegen eine Rechtsschutz­­versicherung nötig.


Versicherbare Tätigkeiten

Die Tätigkeitsfelder für Psychologen sind vielfältig. Denn auch abseits von Psychotherapie gibt es diverse Berufsbilder, mit denen man sich als Psychologe selbständig machen kann. Zum Beispiel bieten Psychologen psychologische Beratung oder Coaching an oder beraten Unternehmen in Personalfragen.

Psychologen und Psychotherapeuten üben also viele verschiedene Tätigkeiten aus. Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung sollte sie bei allen Tätigkeiten im Rahmen ihres Berufs absichern. Versicherbar sind unter anderem:

  • Zahlreiche Therapieverfahren
  • Beratende Tätigkeiten, Mitarbeiterauswahl in Unternehmen
  • Coaching, Management-Trainings
  • Diagnosen
  • Erstellen von rechts- und verkehrspsychologischen Gutachten
  • Beratung

Mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken

  • Mangelnde Beratungsleistung
    Ein Unternehmen zieht zur Besetzung der Leitung eines Großprojekts einen Wirtschaftspsychologen hinzu. Auf Empfehlung des Psychologen wird die Stelle mit einem Team besetzt, das mangels Teamfähigkeit das Projekt zum Platzen bringt. Für das Nichtzustandekommen des Projektes und die finanziellen Kosten kann das Unternehmen den Psychologen haftbar machen.
  • Unfall in der Psychotherapie-Praxis
    Der Eingangsbereich der therapeutischen Praxis ist gerade frisch gewischt worden. Bevor ein Mitarbeiter den Bereich kennzeichnen kann, rutscht eine Patientin aus. Die Patientin erleidet einen Oberschenkelhalsbruch und muss operiert werden. Jegliche Operations-, Reha- sowie Verdienstausfallkosten müssen von der Praxis beziehungsweise dem Inhaber übernommen werden. Insgesamt belaufen sich das Schmerzensgeld und die zu erstattenden Verdienstschäden auf etwa 20.000 Euro. Diese werden von der Betriebs­haftpflicht­versicherung des Praxisinhabers gezahlt.

Wann leistet die Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen nicht?

  • „Echte“ Vermögensschäden durch Beratungsfehler (bei einer reinen Betriebs­haftpflicht­versicherung)
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden durch Ärzten vorbehaltene Behandlungen

Bei einer Berufs- beziehungsweise Betriebs­haftpflicht­versicherung für Psychologen geht es darum, sich gegen Schadenersatz­forderungen von Dritten zu versichern. Für die Absicherung gegen Schäden, die Sie oder Ihr Unternehmen selbst erleiden – zum Beispiel eine Beschädigung Ihrer Praxiseinrichtung – sind andere Versicherungen notwendig.

Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen

Rechenbeispiel Psychologin

Unsere nicht therapeutisch tätige Beispielpsychologin zahlt umgerechnet 15,93 Euro beziehungsweise 21,24 Euro pro Monat. Hier steht die Versicherung gegen Vermögensschäden im Vordergrund.

VersicherungsnehmerPsychologin, unfallfreie Vor­versicherung
Jahresumsatz40.000 €
Versicherungslaufzeit3 Jahre
Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherungDeckungssumme min. 100.000 €
unbegrenzte Nachmeldefrist
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Vermögensschaden­haftpflicht)
Auslandsrisiko (Europa, EWR, einige weitere Länder)
Beschädigung an Akten und Schriftstücken, Reputationsschäden, Blockierung der eigenen Website uvm. sind mitversichert
Versicherungsprämie Berufs­haftpflichtab 191,17 € / Jahr
Versicherungsprämie Berufs­haftpflicht+Büro­haftpflichtab 254,90 € / Jahr

Rechenbeispiel Psychotherapeut

Unser Beispiel-Psychotherapeut zahlt umgerechnet lediglich 7,77 Euro monatlich für seine Betriebs­haftpflicht­versicherung.

VersicherungsnehmerPsychotherapeut, unfallfreie Vor­versicherung
Jahresumsatz35.000 €
Versicherungslaufzeit1 Jahr
Leistungen der VersicherungPersonen-, Sach- und Vermögensschäden mit je 5 Mio. € versichert
Versicherung von Schlüsselverlust und Mietsachschäden
Versicherung vieler fehlerhafter Behandlungen
Versicherungsprämie Betriebs­haftpflichtab 95,81 € / Jahr

Kostenfaktoren

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem von den folgenden Faktoren ab:

  • Tätigkeit, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter
  • Deckungssumme und Selbstbehalt
  • Vor­versicherungen und Vorschäden
  • Zahlungsintervall (wer jährlich zahlt, spart oft gegenüber Menschen, die monatlich zahlen)
  • Laufzeit der Versicherung

Was kostet Sie als Psychologe eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen im Test

Es liegt kein Test vor, der Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung bezüglich ihrer Eignung für Psychologen untersucht. Sie können sich jedoch an unserer Auswertung allgemeiner Testergebnisse orientieren.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo Hiscox SAHiscoxGut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

So wählen Psychologen die richtige Berufs­haftpflicht aus

Analysieren Sie Ihre Risiken

Bei der Entscheidung für die Berufs­haftpflicht­versicherung sollte neben den Kosten vor allem umfassender, Ihrer Situation angemessener Versicherungsschutz im Vordergrund stehen. Analysieren Sie zuerst Ihre beruflichen Risiken und entscheiden Sie auf dieser Grundlage

  • ob Sie eine Vermögensschadens- oder eine Betriebs­haftpflicht brauchen
  • wie hoch die Deckungssumme ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung mindestens sein sollte
  • welche Tätigkeiten und Risiken unbedingt abgedeckt sein müssen

Icon Personalbeschaffung

Individuelle Anpassung der Versicherung

Da die Tätigkeiten von Psychologen vielfältig sind, müssen sich die Tarife an ihren konkreten Tätigkeiten orientieren. Glücklicherweise gibt es verschiedene Anpassungsmöglichkeiten. Die Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel einen Tätigkeitskatalog an, der um möglicherweise vorhandene atypische Tätigkeiten erweitert werden muss. Beispielsweise können Hausbesuche in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.


Darauf sollten Sie achten

  • Ausreichend hohe Deckungssumme
    Insbesondere wenn das Risiko von Personenschäden besteht, sollte die Deckungssumme mehrere Millionen Euro betragen. Achten Sie auch auf gesetzliche Vorgaben, falls diese Sie betreffen.
  • Versicherte Risiken
    Sind für Ihren Arbeitsalltag relevante Risiken versichert? Wie sieht es beispielsweise mit Mietsachschäden oder Schlüsselverlust aus?
  • Selbst­beteiligung
    Sie können die monatlichen Kosten Ihrer Versicherung durch eine Selbst­beteiligung senken. Diese sollte so bemessen sein, dass Sie sie im Schadensfall problemlos zahlen können.

So gehen Sie vor

  1. Risikoanalyse
    Überlegen Sie, welche Risiken für Sie relevant sind und welche Versicherung Sie entsprechend benötigen.
  2. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie verschiedene Tarife bezüglich Ihrer Kosten und Leistungen. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Tarifrechner.
  3. Vertrag
    Beantragen Sie einen passenden Tarif. Achten Sie darauf, korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer Tätigkeit zu machen.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Für Psychotherapeuten und Psychologen empfehlen unsere Experten die folgenden Berufs­haftpflicht-Anbieter:

  • Continentale
  • Alte Leipziger
  • Haftpflichtkasse
  • Mannheimer
Icon Goldmedaille

Icon Kreis abgehakt

Unsere Versicherungskonzepte für Psychologen

Wir vermitteln Ihnen gern kostengünstige Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen, die optimal auf die Risiken Ihres Berufs zugeschnitten sind. Unsere Top-Tarife für therapeutisch arbeitende Psychologen bieten zum Beispiel Folgendes:

  • Absicherung von Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe
  • Günstige Prämien – unabhängig von Umsatz und Mitarbeiterzahl
  • Lange Nachhaftung
  • Versicherung von Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Umweltschäden
  • Kostenloser oder günstiger Einschluss von Privat­haftpflicht und Tierhalter­haftpflicht

Mit uns die ideale Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen finden

Sichern Sie sich bei uns bereits ab 16 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Diese Fehler sollten Psychologen beim Abschluss einer Berufs­haftpflicht unbedingt vermeiden

lesen
  • Kein Tarifvergleich
    Nehmen Sie sich die Zeit, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
  • Nicht genau hinsehen
    Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau und achten Sie darauf, dass alle Ihre beruflichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Risiken versichert sind. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versicherer nach.
  • Zu niedrige Versicherungssumme
    Wählen Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme und achten Sie dabei auch auf gesetzliche Vorgaben.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Regress-Risiko für Therapeuten

„Beachten Sie: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand Ihres Patienten und ist dies auf Sie zurückzuführen, ist die Krankenkasse berechtigt, Ihnen eventuelle Folgekosten der Behandlung in Rechnung zu stellen. In so einem Fall spricht man von Regress – und ein solcher kann ohne eine gültige Berufs­haftpflicht­versicherung Ihre berufliche Existenz gefährden.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Potenziell existenzsichernder Schutz

„Psychologen und Psychotherapeuten haften im Fall eines Schadens bei Kunden und Patienten, selbst wenn der Schaden nur auf eine leichte Fahrlässigkeit oder den Fehler eines Angestellten zurückgeht. Insbesondere für Freiberufler ist das ein wichtiges Risiko, da sie mit ihrem Privatvermögen haften. Aus diesem Grund ist ausreichender Versicherungsschutz wichtig.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Weitere Personen versichern

„Neben dem selbständig arbeitenden Psychologen können auch Praxispartner und Angestellte in die Berufs­haftpflicht­versicherung aufgenommen werden. Soll die Tätigkeit von mehreren Personen versichert werden, muss auch die Deckungssumme nach oben angepasst werden, denn mit der Zahl der agierenden Personen steigt in der Regel auch das Risiko von Schadensersatzforderungen.“

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Experten-Tipp 4:
Welche Tätigkeiten kann man versichern?

„Teilweise hängt es vom individuellen Versicherer ab, ob zum Beispiel auch Unternehmensberatung oder Betriebe mit mehreren Mitarbeitern versichert werden können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall oder bei einem ungewöhnlichen Anforderungsprofil direkt an die Anbieter oder an den Versicherungs­makler Ihres Vertrauens.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Die richtige Deckungssumme wählen

„Um eine bestmögliche Absicherung durch die Berufs­haftpflicht­versicherung sicherzustellen, muss eine ausreichende Deckungssumme zur Verfügung stehen. Statistische Zahlen sowie die Anzahl der eigenen Patienten sind wichtige Richtwerte bei der Festlegung der Deckungssumme. An dieser vertraglich vereinbarten Summe orientieren sich die Versicherungsbeiträge. Die Deckungssumme sollte keinesfalls zu niedrig gewählt werden, da dies im Schadensfall dazu führt, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Für Psychotherapeuten wird zum Beispiel eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro empfohlen beziehungsweise verlangt. Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist nicht ganz einfach – unsere Versicherungs­makler helfen Ihnen dabei!“

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Experten-Tipp 6:
Weitere Versicherungen

„Die Berufs­haftpflicht­versicherung kann um zusätzliche Versicherungen ergänzt werden. Je nach Ihrer individuellen Situation bieten sich beispielsweise die folgenden Versicherungen an, um auch im Angesicht unerwarteter Schäden oder Arbeits­unterbrechungen vor massiven finanziellen Einbußen sicher zu sein:

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Experten-Tipp 7:
Fachärzte brauchen besonderen Schutz

„Für Fachärzte der Psychiatrie reicht die Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen allein nicht aus. Hier wird ein umfassenderer Versicherungsschutz benötigt. Dies ist unter anderem darin begründet, dass Patienten auch medikamentös behandelt werden. Da hier ein deutlich höheres Haftungsrisiko gegeben ist, sollte eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte abgeschlossen werden. Nur diese sogenannte Arzt­haftpflicht­versicherung deckt Behandlungsfehler ab, die zugelassenen Fachärzten für Psychiatrie unterlaufen können.“

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Weitere Versicherungen für Psychologen und Psychotherapeuten


Weitere Berufs- und Personengruppen in der Berufs­haftpflicht­versicherung

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Katharina Burnus
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