Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Heilberufen tätige Psychologen sind verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Wichtig ist hier eine ausreichend hohe Absicherung von Personenschäden, da diese meist sehr hohe Kosten nach sich ziehen.
  • Psychologen in bspw. beratender Tätigkeit sind nicht zu einer Berufs­haftpflicht­versicherung verpflichtet, die Absicherung ist dennoch zu empfehlen.
  • Bei beratenden Wirtschaftspsychologen können z.B. bereits kleine Fehler große Vermögensschäden verursachen.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht für Psychologen ist daher passgenau auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt.
  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen ist ab umgerechnet 15,93 € im Monat möglich, Psychotherapeuten können sich sogar schon ab umgerechnet 7,98 € pro Monat versichern.

Das erwartet Sie hier

Wie Psychologen die richtige Berufs­haftpflicht­versicherung für ihre Tätigkeit finden und was das kosten kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Eine gute Versicherung finden
  2. Wer braucht eine Berufs­­haftpflicht?
  3. Die wichtigsten Leistungen
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Ratschläge für den Tarifvergleich
  7. Fazit

Was macht eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen aus?

Schutz für alle Tätigkeitsbereiche

Die Versicherung deckt vor allem Vermögensschäden ab, die durch die berufliche Tätigkeit an Dritten verursacht werden. Achtung: Wenn Sie nicht nur eine beratende Funktion ausüben, sondern unmittelbar mit Patienten arbeiten oder eigene Räumlichkeiten haben, in denen es zu Sach- oder Personenschäden kommen kann, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sach- oder Personenschäden ausreichend versichert sind.

Daher brauchen Sie unter Umständen eine Betriebs­haftpflicht­versicherung, selbst wenn Sie keinen Betrieb im klassischen Sinne haben. Manchmal ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung aber auch eine Komponente der Berufs­haftpflicht. Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu am besten unser Makler-Team.

Die wichtigsten Grundleistungen

  • Abdeckung von Vermögensschäden an Dritten
  • Versicherungsschutz bei berechtigten Schadenersatzansprüchen bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Deckungssumme
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • passiver Rechtsschutz

Mehr zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen muss nicht teuer sein

Wer keine allzu hohe Deckungssumme braucht, kann sich sehr günstig versichern – eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist ab 191,17 Euro pro Jahr – umgerechnet 15,93 Euro pro Monat – möglich. Ein Versicherungspaket aus Berufs- und Büro­haftpflicht gibt es für 254,90 Euro im Jahr – umgerechnet 21,24 Euro im Monat. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro ist sogar noch günstiger.


Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Für Psychotherapeuten und Psychologen empfehlen unsere Experten die folgenden Berufs­haftpflicht-Anbieter:

  • Continentale
  • Alte Leipziger
  • Haftpflichtkasse
  • Mannheimer

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Unsere Versicherungskonzepte für Psychologen

Wir vermitteln Ihnen gern kostengünstige Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen, die optimal auf die Risiken Ihres Berufs zugeschnitten sind. Unsere Top-Tarife für therapeutisch arbeitende Psychologen bieten zum Beispiel Folgendes:

  • Absicherung von Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe
  • Günstige Prämien – unabhängig von Umsatz und Mitarbeiterzahl
  • Lange Nachhaftung
  • Versicherung von Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Umweltschäden
  • Kostenloser oder günstiger Einschluss von Privat­haftpflicht und Tierhalter­haftpflicht

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Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Wann brauche ich als Psychologe eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Versicherungspflicht für Psychotherapeuten

Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Diese übernimmt z.B. Schadenersatzforderungen, die nach einem Behandlungsfehler gestellt werden. Hierfür wird vertraglich eine Deckungssumme vereinbart, die je nach Schadensfall ausgeschüttet werden kann. Eine ausreichende Absicherung von Personenschäden ist hier besonders wichtig. Mehr zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten erfahren Sie hier:

Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychotherapeuten

Experten-Tipp:

„Beachten Sie: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand Ihres Patienten und ist dies auf Sie zurückzuführen, ist die Krankenkasse berechtigt, Ihnen eventuelle Folgekosten der Behandlung in Rechnung zu stellen. In so einem Fall spricht man von Regress – und ein solcher kann ohne eine gültige Berufs­haftpflicht­versicherung Ihre berufliche Existenz gefährden.“

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Berufs­haftpflicht­versicherung für Wirtschaftspsychologen

Nicht in Heilberufen tätige Psychologen müssen keine solche Versicherung abschließen. Dies bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass eine Berufs­haftpflicht­versicherung überflüssig ist.

Zieht z.B. ein Unternehmen einen Wirtschaftspsychologen als Berater heran und erhält von diesem Ratschläge, die in einem Vermögensschaden resultieren, steht der Psychologe im Angesicht der Schadenersatzforderung mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung weitaus besser da als ohne.

Mehr zur Vermögensschaden­haftpflicht


Versicherbare Tätigkeiten

Die Tätigkeitsfelder für Psychologen sind vielfältig. Es ist jedoch möglich, sehr viele verschiedene Tätigkeiten angemessen zu versichern. Darunter sind z.B:

  • zahlreiche Therapieverfahren
  • Beratende Tätigkeiten, Mitarbeiterauswahl in Unternehmen
  • Coaching, Management-Trainings
  • Diagnosen
  • erstellen von rechts- und verkehrspsychologischen Gutachten
  • Beratung

Teilweise hängt es vom individuellen Versicherer ab, ob z.B. auch Unternehmensberatung oder Betriebe mit mehreren Mitarbeitern versichert werden können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall oder bei einem ungewöhnlichen Anforderungsprofil direkt an die Anbieter oder an den Versicherungs­makler Ihres Vertrauens.

Was leistet die Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen?

Ausgleich von Schadensersatzforderungen nach Behandlungs- und Beratungsfehlern

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen übernimmt Schadenersatzforderungen, die z.B. nach einem Behandlungsfehler gestellt werden. Hierfür wird vertraglich eine Deckungssumme vereinbart, die je nach Schadensfall ausgeschüttet werden kann.


Passiver Rechtsschutz

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt für den Versicherten den sogenannten passiven Rechtsschutz: Erhebt eine Person zu Unrecht eine Forderung gegen den Psychologen, so prüft der Versicherer den Vorwurf und weist diese im Fall einer Nichtberechtigung zurück. Für aktiven Rechtsschutz ist eine Rechtsschutz­versicherung nötig.

Betriebs­haftpflicht: Nicht nur für klassische Betriebe

Hat man als selbstständiger Psychologe ein Büro mit Kundenverkehr oder behandelt Patienten, sollte man eine Büro- beziehungsweise Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen. Diese leistet bei Personen- und Sachschäden, welche für Heil- und Heilnebenberufe ein besonders relevantes Risiko sind.

Mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken

Schadensersatzansprüche von Seiten Dritter können sich aus dem gesamten Spektrum der psychologischen Tätigkeit ergeben. Hierzu zählen vor allem die Bereiche der Diagnostik, der Gutachtenerstellung sowie der psychologischen Intervention. Aber auch außerhalb dieser Kontexte können für die Berufs­haftpflicht relevante Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Beispiel: Mangelnde Beratungsleistung

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Ein Unternehmen zieht zur Besetzung der Leitung eines Großprojekts einen Wirtschaftspsychologen hinzu. Auf Empfehlung des Psychologen wird die Stelle mit einem Team besetzt, das mangels Teamfähigkeit das Projekt zum Platzen bringt. Für das Nichtzustandekommen des Projektes und die finanziellen Kosten kann das Unternehmen den Psychologen haftbar machen.

Beispiel: Unfall in der Psychotherapie-Praxis

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Der Eingangsbereich der therapeutischen Praxis ist gerade frisch gewischt worden. Bevor ein Mitarbeiter den Bereich kennzeichnen kann, rutscht eine Patientin aus. Die Patientin erleidet einen Oberschenkelhalsbruch und muss operiert werden. Jegliche Operations-, Reha- sowie Verdienstausfallkosten müssen von der Praxis bzw. dem Inhaber übernommen werden. Insgesamt belaufen sich das Schmerzensgeld und die zu erstattenden Verdienstschäden auf etwa 20.000 Euro. Diese werden von der Betriebs­haftpflicht­versicherung des Praxisinhabers gezahlt.

Die richtige Deckungssumme wählen

Um eine bestmögliche Absicherung durch die Berufs­haftpflicht­versicherung sicherzustellen, muss eine ausreichende Deckungssumme zur Verfügung stehen. Statistische Zahlen sowie die Anzahl der eigenen Patienten sind wichtige Richtwerte bei der Festlegung der Deckungssumme. An dieser vertraglich vereinbarten Summe orientieren sich die Versicherungsbeiträge.

Die Deckungssumme sollte keinesfalls zu niedrig gewählt werden, da dies im Schadensfall dazu führt, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Für Psychotherapeuten wird z.B. eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro empfohlen. Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist nicht ganz einfach – unsere Versicherungs­makler helfen Ihnen dabei!

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Individuelle Anpassung der Versicherung

Da die Tätigkeiten von Psychologen vielfältig sind, müssen sich die Tarife an ihren konkreten Tätigkeiten orientieren. Glücklicherweise gibt es verschiedene Anpassungsmöglichkeiten:

  • Die Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel einen Tätigkeitskatalog an, der um möglicherweise vorhandene atypische Tätigkeiten erweitert werden muss.
  • Psychologen können in ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung einen bestimmten Schwerpunkt setzen. Dies muss im Vorfeld mit dem Versicherer konkret besprochen werden.
  • Zum Beispiel können Hausbesuche in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden, wenn dies angegeben wird.

Weitere Versicherungen

Darüber hinaus kann die Versicherung auch um zusätzliche Versicherungen ergänzt werden. Neben der bereits erwähnten Betriebs­haftpflicht­versicherung können sich hier je nach individueller Situation z.B:

anbieten, um auch im Angesicht unerwarteter Schäden oder Arbeits­unterbrechungen vor massiven finanziellen Einbußen sicher zu sein.

Weitere Personen versichern

Neben dem selbstständig arbeitenden Psychologen können auch Praxispartner und Angestellte in die Berufs­haftpflicht­versicherung aufgenommen werden. Soll die Tätigkeit von mehreren Personen versichert werden, muss auch die Deckungssumme nach oben angepasst werden, denn mit der Zahl der agierenden Personen steigt in der Regel auch das Risiko von Schadensersatzforderungen.

Für Fachärzte der Psychiatrie reicht die Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen allein nicht aus. Hier wird ein umfassenderer Versicherungsschutz benötigt. Dies ist unter anderem darin begründet, dass Patienten auch medikamentös behandelt werden. Da hier ein deutlich höheres Haftungsrisiko gegeben ist, sollte eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ärzte abgeschlossen werden. Nur diese sogenannte Arzt­haftpflicht­versicherung deckt Behandlungsfehler ab, die zugelassenen Fachärzten für Psychiatrie unterlaufen können.

Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen

Rechenbeispiel Psychologin

Unsere Beispielpsychologin zahlt umgerechnet 15,93 Euro bzw. 21,24 Euro pro Monat. Hier steht die Versicherung gegen Vermögensschäden im Vordergrund.

VersicherungsnehmerPsychologe, unfallfreie Vor­versicherung
Jahresumsatz40.000 €
Versicherungslaufzeit3 Jahre
Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherungDeckungssumme min. 100.000 €
unbegrenzte Nachmeldefrist
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Vermögensschaden­haftpflicht)
Auslandsrisiko (Europa, EWR, einige weitere Länder)
Beschädigung an Akten und Schriftstücken, Reputationsschäden, Blockierung der eigenen Website uvm. sind mitversichert
Versicherungsprämie Berufs­haftpflichtab 191,17 € / Jahr
Versicherungsprämie Berufs­haftpflicht+Büro­haftpflichtab 254,90 € / Jahr

Rechenbeispiel Psychotherapeut

Unser Beispiel-Psychotherapeut zahlt umgerechnet lediglich 7,77 Euro monatlich für seine Betriebs­haftpflicht­versicherung.

VersicherungsnehmerPsychotherapeut, unfallfreie Vor­versicherung
Jahresumsatz35.000 €
Versicherungslaufzeit1 Jahr
Leistungen der VersicherungPersonen-, Sach- und Vermögensschäden mit je 5 Mio. € versichert
Versicherung von Schlüsselverlust und Mietsachschäden
Versicherung vieler fehlerhafter Behandlungen
Versicherungsprämie Betriebs­haftpflichtab 95,81 € / Jahr

Kostenfaktoren

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt u.a. von den folgenden Faktoren ab:

  • Versicherungsbeginn
  • Deckungssumme
  • Vor­versicherungen und Vorschäden
  • Zahlungsintervall (wer jährlich zahlt, spart oft gegenüber Menschen, die monatlich zahlen)
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Umsatz
  • Tätigkeit
  • Selbstbehalt
  • Laufzeit der Versicherung

Was kostet Sie als Psychologe eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen: Testsieger (2023)

Zurzeit gibt es keine Testergebnisse, bei denen Berufs­haftpflicht­versicherungen speziell für Psychologen im Mittelpunkt stehen. Sie können bei der Entscheidung für einen Versicherer jedoch auf die Ergebnisse allgemeinerer Tests, Rankings und Kundenbefragungen zur Fairness und Qualität von Berufs­haftpflicht­versicherungen zurückgreifen. Wir haben die aktuellen Testergebnisse für Sie hier zusammengestellt:

Die Testsieger der Berufs­haftpflicht­versicherung (2023)

Tarife und Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung im Vergleich: Darauf sollten Sie achten

Analysieren Sie Ihre Risiken

Bei der Entscheidung für die Berufs­haftpflicht­versicherung sollte neben den Kosten vor allem umfassender, Ihrer Situation angemessener Versicherungsschutz im Vordergrund stehen. Analysieren Sie zuerst Ihre beruflichen Risiken und entscheiden Sie auf dieser Grundlage

  • ob Sie eine Vermögensschadens- oder eine Betriebs­haftpflicht brauchen.
  • wie hoch die Deckungssumme ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung mindestens sein sollte
  • welche Tätigkeiten und Risiken unbedingt abgedeckt sein müssen

Dann wählen Sie eine Versicherung, die diesen Anforderungen entspricht, und ergänzen Sie diese gegebenenfalls durch weitere wichtige Versicherungen. Unter Umständen bieten Versicherer auch günstige Pakete aus mehreren nützlichen Versicherungen an.

Jetzt Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung für Psychologen direkt online vergleichen

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Fazit

Je nach ihrem Tätigkeitsfeld ist es für Psychologen empfehlenswert oder sogar vorgeschrieben, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Diese sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme aufweisen und alle relevanten Risiken abdecken. Bei der Entscheidung für den richtigen Tarif können Sie auf unsere Beratung sowie auf unseren kostenlosen Versicherungsrechner zurückgreifen.


Weitere Berufs- und Personengruppen in der Berufs­haftpflicht­versicherung

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Katharina Burnus
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