Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wieso Sie als Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen, welche Leistungen unverzichtbar sind und welche Kosten Sie erwarten.
Inhalt dieser SeiteDas macht eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter aus
Pflicht für Wohnimmobilienverwalter
Haus- und Wohnimmobilienverwalter sind seit Inkrafttreten der neuen Regelung in Bezug auf den §34c der Gewerbeordnung am 1. August 2018 dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung für die Ausübung ihres Berufs abzuschließen. Unter das Gesetz fallen damit auch die Berufsgruppen der Mietverwalter, Wohneigentumsverwalter sowie Immobilienverwalter im eigentlichen Sinne.
Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung ist demnach – neben dem Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse und seiner entsprechenden Zuverlässigkeit – eine Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufs des Wohnimmobilienverwalters.
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Eine gute Berufshaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein
Versicherungen für Hausverwaltungen beginnen bereits bei kleinen jährlichen Summen – der selbständige Verwalter von 40 Wohneinheiten könnte sich z.B. für 117,46 Euro im Jahr – umgerechnet 9,79 Euro im Monat – mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro versichern. Auch Beschädigungen an Aktien und Schriftstücken wären mitversichert.
Diese Anbieter empfehlen unsere Experten
Für Wohnimmobilienverwalter empfehlen unsere Berufshaftpflicht-Experten die folgenden Versicherer:
- Allcura
- Markel
- Mannheimer
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Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter: Wer muss sich wie versichern?
Seit wann gelten die neuen Regeln?
Ab dem 1. August 2018 müssen neue Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können, bevor sie ihre Arbeit antreten. Wer bereits vorher als Wohnimmobilienverwalter tätig war, hatte bis zum 1. März 2019 Zeit, sich um die Versicherung zu kümmern.
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wer braucht keine Berufshaftpflichtversicherung?
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Hausverwalter
Wer als gewerblicher Hausverwalter tätig sein will, muss nicht nur eine Versicherung vorweisen können, denn es gilt eine Erlaubnispflicht. Nur, wer
- ausreichend versichert ist
- keine Schulden hat und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorweisen kann
- ein unbedenkliches polizeiliches Führungszeugnis hat
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegt
- in ausreichendem Maße an Fortbildungen teilnimmt
darf als Wohnimmobilienverwalter arbeiten.
Ausreichender Versicherungsschutz ist immer sinnvoll
Doch auch wer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter abzuschließen, sollte sich durch eine Versicherung absichern, da es sich um ein Aufgabengebiet handelt, in welchem Fehler große Vermögensschäden zur Folge haben können.
Welche Anforderungen muss die Versicherung erfüllen?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter muss vor allem Vermögensschäden in ausreichender Höhe absichern. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, muss sie Folgendes leisten:
- Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall: 500.000 Euro
- Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr: 1.000.000 Euro
- Mitversicherung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
- unbegrenzte Nachhaftung
- diese Summe muss ausschließlich für Vermögensschäden im Zusammenhang mit den verwalteten Wohnimmobilien zur Verfügung stehen – wenn Sie auch Ihre Tätigkeit als Immobilienmakler versichern möchten, ist dafür ein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig
Wann muss die Versicherung vorliegen?
Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor die Tätigkeit als gewerblicher Wohnimmobilienverwalter beginnt – sie muss nachgewiesen werden, wenn die Erlaubnis zur Aufnahme der Arbeit beantragt wird. Zu diesem Zeitpunkt darf die Bestätigung der Versicherung nicht mehr als drei Monate alt sein.
Was passiert bei der Kündigung?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter kann unter Beachtung der entsprechenden Fristen gekündigt werden, woraufhin die Versicherung dies auch der zuständigen Behörde mitteilt. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter reicht dieser dann eine Bestätigung ein, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit des Hausverwalters weiterhin gegeben sind.
Das leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter erbringt die folgenden Leistungen für Sie:
Tipp: Leistungsumfang bestehender Versicherung prüfen
Als Wohnimmobilienverwalter ist man einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Mieter sowie Immobilieneigentümer können den Verwalter für aufkommende finanzielle Schäden haftbar machen. Der Versicherungsschutz sollte daher auf mögliche Schadensszenarien angepasst sein.
Ebenfalls ist wichtig, dass der Versicherungsschutz den oben genannten gesetzlichen Anforderungen genügt – falls Sie eine alte Versicherungspolice haben, überprüfen Sie anhand Ihrer Versicherungsunterlagen, ob dies der Fall ist.
Schadensbeispiele
Welche Kosten können im Schadensfall entstehen?
Beispiel: Der Hausverwalter versäumt es, 40 Haushalte über eine Mieterhöhung um je 90 Euro pro Monat zu informieren, was erst vier Monate später auffällt. Dem Eigentümer der Wohneinheiten entsteht dadurch ein finanzieller Verlust von 14.400 Euro.
- Hat der Hausverwalter keine Versicherung, haftet er dafür mit seinem eigenen Vermögen.
- Hat der Hausverwalter eine Versicherung, übernimmt sein Versicherer die Kosten.
Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter?
Beispielrechnung
Um für Sie greifbarer zu machen, was eine Versicherung kosten könnte, haben wir errechnet, was verschiedene Hausverwalter für eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro zahlen müssten:
Versicherungsnehmer | Wohnimmobilienverwalter A | Wohnimmobilienverwalter B | Wohnimmobilienverwalter C |
Umsatz | 50.000 € | 110.000 € | 500.000 € |
Verwaltete Wohneinheiten | 40 | 300 | 1500 |
Mitarbeiter | nur Geschäftsführer | Geschäftsführer, 1 Vollzeitmitarbeiter | Geschäftsführer, 3 Vollzeit- und 1 Teilzeitmitarbeiter |
Versicherungsprämie (Jahr) | ab 117,46 € | ab 230,59 € | ab 672,43 € |
Monatliche Kosten (umgerechnet) | ab 9,79 € | ab 19,22 € | ab 56,04 € |
Kostenfaktoren
Bei der Berechnung der Versicherungsprämie der Berufshaftpflichtversicherung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Unternehmensgröße
- Leistungsangebot bzw. genaue Tätigkeiten bei der Berufsausübung
- Mitarbeiterzahl des Unternehmens
- Jahresumsatz
- Anzahl an verwalteten Wohn- oder Geschäftseinheiten
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Höhe der Deckungssumme
- eventuelle Gründer-Rabatte (von vielen Versicherern angeboten)
- Vorschäden in den letzten Jahren
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Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter im Test
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Darauf sollten Wohnimmobilienverwalter beim Versicherungsvergleich achten
Ein Tarifvergleich lohnt sich
Zwischen den einzelnen Versicherungsangeboten im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter von Wohneigentum bestehen oft Preisunterschiede von mehreren hundert bis tausend Euro pro Jahr (abhängig von Deckungssumme, Jahresumsatz und Objektanzahl).
Ein regelmäßiger Vergleich der einzelnen Angebote lohnt sich allerdings nicht nur aufgrund der potentiell günstigeren Tarife. Vielmehr bieten viele Versicherungsunternehmen auch attraktive Boni und Neukundenrabatte im Zuge des Vertragsabschlusses an.
Ein Tarif-Vergleich lohnt sich zudem, wenn der individuelle Versicherungsumfang neu berechnet werden soll. Oftmals lässt sich durch einen Wechsel so auch bei steigendem Versicherungsumfang der gleiche Versicherungsbeitrag bewahren.
Experten-Tipp:
„Gerade kleinere Hausverwaltungen neigen dazu, eine niedrigere Deckungssumme zu wählen, da der Verwaltungsbestand nicht besonders groß ist. Da das Ausmaß eines Schadenfalls vorher allerdings kaum absehbar ist, sollten auch kleinere Verwaltungen auf eine Versicherungssumme mit einem ausreichenden Sicherheitspuffer achten. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Versicherungssumme zu finden!“
So wählen Sie die richtige Deckungssumme
Wichtig bei der Wahl der Deckungssumme ist es, die größten anzunehmenden Schadensfälle zu berücksichtigen, denn die Deckungssumme bezeichnet den höchsten Betrag, den die Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sobald sich der Bestand an Wohneinheiten ändert oder sich der Tätigkeitsbereich erweitert, sollten Wohnimmobilienverwalter ihren Versicherungsschutz anpassen.
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Fazit
Wohnimmobilienverwalter sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme beinhaltet und auf Ihre Situation abgestimmt ist, sodass Sie im Schadensfall nicht trotzdem zahlen müssen. Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich – nutzen Sie dafür gern das Formular auf dieser Seite.
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