Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner
Inhaltsverzeichnis
Leistungen der Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner bietet verschiedene Bausteine, aus denen der Versicherungsnehmer seine individuelle Deckung zusammenstellen kann. Somit zahlen Grafiker und Grafik-Agenturen lediglich für den Versicherungsschutz, den sie auch wirklich benötigen.
Versichert sind üblicherweise Verstöße gegen:
- Markenrechte
- Namensrechte
- Datenschutzrechte
- Urheberrechte
- Persönlichkeitsrechte
So sichert die Versicherung ab
Forderungen gegen den Versicherungsnehmer werden zunächst durch das Versicherungsunternehmen geprüft. Falls die Forderungen nicht gerechtfertigt sind, werden diese von der Versicherung direkt abgewendet. Die dabei entstehenden Kosten für Zeugen, Sachverständige, Gutachter, Gericht oder sonstige Aufwendungen, trägt das Versicherungsunternehmen – Die Berufshaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer damit eine Schutzfunktion.
Üblicherweise sind nur Vermögensschäden versichert, die aus der spezifischen Tätigkeit des Grafikers entstanden sind. Sach- und Personenschäden sind zunächst nicht im Deckungsumfang enthalten, können aber zusätzliche mitversichert werden. Einige Versicherer decken auch Eigenschäden ab. Diese können zum Beispiel dann entstehen, wenn ein Kunde oder Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt.
Rechtliche Grauzone
Bei der Verwendung von ganzen Texten, einzelnen Worten, Bildern oder Musikstücken kann bereits gegen geltendes Recht verstoßen werden – hier gibt es viele rechtliche Grauzone. Eine Absicherung durch entsprechende Klauseln in den Verträgen hilft hier nur bedingt, wie entsprechende Gerichtsurteile in der Vergangenheit bereits belegt haben.
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Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner
Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung richten sich zunächst nach der gewählten Deckungssumme. Es wird empfohlen, diese zwischen 250.000 Euro und 1 Millionen Euro zu setzen. Damit sind insbesondere Vermögensschäden abgesichert, die durch den Fehler eines Grafikers entstehen. Wird die Deckungssumme geringer gewählt, sinkt auch die zu zahlende Prämie. Dies geschieht allerdings zu Lasten des Versicherungsschutzes. Abhängig von den optional gewählten Zusatzleistungen und dem Selbstbehalt variiert die Beitragshöhe und kann beim selben Versicherer schnell zu mehreren hundert Euro Differenz führen.
- Mitarbeiterzahl
- Jahresbruttoumsatz
- Land der Tätigkeit (EU oder weltweit)
- Jahr der Unternehmensgründung (Viele Versicherer bieten einen Existenzgründerbonus)
- Tätigkeitsspektrum
- Vorschäden
- Deckungssumme
- Selbstbehalt
- Optionale Zusatzbausteine
Bausteine einer Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflicht als Vermögensschadenhaftpflicht
Wird durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten (zum Beispiel dem Kunden oder Auftraggeber) ein finanzieller Schaden zugefügt, spricht man von einem Vermögensschaden. Reine Vermögensschäden sind durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt. Streng genommen ist die Vermögensschadenhaftpflicht also kein Baustein der Berufshaftpflicht, sondern ist als Synonym zu verstehen.
Deckung bei Urheberrechtsverletzung
Die Verwendung von Musik kann schnell zu einer Urheberrechtsverletzung führen, die in eine hohe Geldstrafe münden kann. Dieses ist unter anderem für Mediengestalter interessant, die für ihre Kundendaten vollständige Websites erstellen. Die Berufshaftpflichtversicherung leitet umfassende Deckung bei Verletzung von Urheberrecht.
Sinnvolle Zusatzbausteine für Grafikdesigner
»Zusatzbausteine wie die Absicherung von Druckfehlern oder Urheberrechtsverletzungen sind zu empfehlen. Auch Datenklau und der damit verbundene Missbrauch infolge von Cyberattacken kann für Sie mit hohen Kosten verbunden sein. Achten Sie also darauf, den Versicherungsschutz ggf. sinnvoll zu ergänzen.«
Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
Möchte sich eine Grafik-Agentur gegen mögliche Personen- und Sachschäden absichern, kann sie dies mit der Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tun. Während die Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflicht nur reine Vermögensschäden abdeckt, übernimmt die Betriebshaftpflicht unreine bzw. unechte Vermögensschäden. Dabei handelt es sich um finanzielle Schäden, die in Folge von Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Die Betriebshaftpflicht kann als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflicht ergänzt werden.
Datendiebstahl
Im Berufsalltag sind Cyberangriffe keine Seltenheit mehr. Daher sollten Unternehmen sich auch gegen die Folgen von Datendiebstahl und Daten absichern. Zur Berufshaftpflichtversicherung sollte also eine Cyberversicherung als Zusatzbaustein hinzugebucht werden. Im Notfall kann diese eine Soforthilfe durch IT-Krisenexperten und Datenschutzanwälten sowie durch Wiederherstellung des IT-Systems und der Daten leisten.
Druckfehler
Ein Zahlendreher, oder ein fehlender Buchstabe- Tippfehler entstehen schnell und finden sich ebenso schnell im gedruckten Exemplar wieder. Dies kann nicht nur Image- oder Vermögensschäden zur Folge haben. Die Kosten können dabei in den sechsstelligen Eurobereich gehen. Dagegen kann der Zusatzbaustein „Eigenschäden aus Druckaufträgen“ schützen.
Weitere Versicherungen für Grafiker
Forderungsausfallversicherung
Zahlt der Kunde nach Abschluss eines Projektes nicht, bleibt der Grafiker bzw. die Grafik-Agentur zunächst auf den Kosten sitzen. Je nach Größenordnung können diese schnell an die Kapazitätsgrenzen des Betriebes gehen. Eine Forderungsausfallversicherung stellt sicher, dass im Falle der Nichtzahlung der Betrieb nicht gefährdet ist.
Vertrauensschadenversicherung
Entsteht ein finanzieller Schaden durch die Tätigkeit eigener Mitarbeiter (wie zum Beispiel Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Eingabe- oder Rechenfehler), ist dieser durch den Baustein der Vertrauensschadenversicherung gedeckt. Ebenso sind Mehraufwendungen versichert, die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter entstehen.