Welche Altersvorsorge ist Hartz-IV-sicher?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Antrag auf Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) muss das gesamte Vermögen offengelegt werden.
  • Alle Formen der Altersvorsorge, die ausdrücklich nur zur Altersvorsorge dienen oder als solche staatlich gefördert werden, sind Hartz IV-sicher.
  • Dazu gehören etwa Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente und andere Formen der Renten- und Lebens­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Welche Formen der Altersvorsorge nicht auf Hartz IV beziehungsweise das Bürgergeld angerechnet werden dürfen.

Inhalt dieser Seite
  1. Diese AV wird nicht angerechnet
  2. Riester und Rürup Rente
  3. Betriebliche Altersvorsorge
  4. Weitere Renten und Lebens­­versicherungen
  5. Fazit

Diese Formen der Altersvorsorge werden nicht angerechnet

Icon Schutzschild

Vor der Anrechnung bei Hartz IV sind Versicherungen geschützt, die nur zur Altersvorsorge genutzt werden können oder bei denen vom Staat ausdrücklich für die Altersvorsorge Steuervorteile und Zulagen gewährt werden. Dazu zählen:

Diese Altersvorsorgeformen gelten als unantastbares Schonvermögen.


Wann sind andere Renten- und Lebens­versicherungen anrechnungsfrei?

Nach §12 SGB II sind weitere Vermögensgegenstände unabhängig von ihrer Anlageform anrechnungsfrei, wenn sie für die Altersvorsorge bestimmt sind. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Für jedes angefangene Jahr, in dem keine Beiträge in die Rentenkasse oder andere öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen gezahlt wurden, kann ein maximaler Freibetrag berücksichtigt werden.
  • Dieser hängt von dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Beitragssatz zur allgemeinen Renten­versicherung nach §158 des Sechsten Buches und vom zuletzt festgelegten endgültigen Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches ab.
  • Diese beiden Faktoren werden multipliziert und auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet. Dies ergibt den Freibetrag.

Regelungen für Kapitallebens­versicherung und fondsgebundene Produkte


Gesetzesgrundlage: §12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen (sinngemäß)

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) Vom Vermögen sind abzusetzen: für jede Person ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro. Wird dieser Betrag überstiegen, kann das „Guthaben“ einer anderen Person auf diese übertragen werden.

Zum Gesetzestext

Hinweis: Wenn Sie nähere Fragen zu Ihren Altersvorsorge-Produkten oder Ihrer individuellen Situation haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt oder an Ihr zuständiges Arbeitsamt. Wir können Sie zu diesem Thema nicht näher beraten.

Riester-Rente und Rürup-Rente: Hartz IV-sicher?

Riester-Rente ist pfändungssicher

Einer der Vorteile der Riester-Rente ist, dass das angesparte Kapital pfändungssicher und damit vor Hartz IV geschützt ist. Auch Hartz-IV-Empfänger können weiterhin für die private Rente sparen, sie müssen lediglich 60 Euro im Jahr Mindestbeitrag einzahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Ehepartner von erwerbslosen Riester-Sparern, die einen eigenen Vertrag abschließen, brauchen keine eigenen Beiträge zu zahlen. Hier reichen die staatlichen Zulagen als Einzahlung aus.

Icon Kalender

Vertrag auf ruhend stellen

Wenn es die finanzielle Situation nicht zulässt, diese Summe aufzubringen, hat man aber auch die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen. Dem Sparer entstehen hierdurch keine großen Nachteile. Wenn es die finanzielle Situation des Sparers wieder zulässt, kann der Vertrag wieder weitergeführt werden.

Wie Sie die Riester-Rente auf beitragsfrei stellen

Riester verkaufen lohnt sich nicht

Selbst wenn während der Zeit der Arbeitslosigkeit das Geld knapp wird, sollte von einem Verkauf des Riester-Rente-Vertrags abgesehen werden, denn zum einen verliert das eingezahlte Kapital nach einer Auszahlung der Riester-Rente den Status der Pfändungssicherheit. Das Vermögen kann dann auf das Bürgergeld angerechnet werden. Das bedeutet, dass die Sozialleistungen gekürzt oder unter Umständen sogar ganz gestrichen werden können, bis das Vermögen aus der Riester-Rente aufgebraucht worden ist.

Rückkaufswert ohnehin gering

Zum anderen sollte von einem Verkauf abgesehen werden, weil der Rückkaufwert eines Riester-Vertrags in der Regel weit unter dem Wert des bisher angesparten Kapitals liegt. Denn der Einzahler verliert im Falle eines vorzeitigen Verkaufs die steuerlichen Vorteile und alle bisher erhaltenen Zulagen.

Icon Info

Rürup-Rente immer anrechnungsfrei

Allein die Tatsache, dass die Rürup-Rente nicht für andere Zwecke kapitalisiert werden kann, sondern lediglich als Rente ausgezahlt wird, macht sie bereits sicher vor Hartz IV. Bei der Rürup-Rente verhält es sich in Bezug auf das Bürgergeld wie bei der Riester-Rente: Das angesparte Kapital ist geschützt, da es ausschließlich zur Altersvorsorge dient und wird daher bei der Beantragung von Hartz IV nicht berücksichtigt.

Betriebliche Altersvorsorge und Hartz-IV

Icon Sparschwein

Kapital ist Hartz IV-sicher

Grundsätzlich gilt bei der betrieblichen Altersvorsorge, dass das angesparte Kapital sicher vor Hartz IV ist. Bei der Einzahlung während des Bezuges von Bürgergeld gibt es allerdings Einschränkungen. So darf lediglich ein Beitrag bis zu 30 Euro eingezahlt beziehungsweise abgesetzt werden. Bei einer höheren Einzahlung wird der Restbetrag als Einkommen gewertet und die Leistungen werden unter Umständen gekürzt.

Weitere Renten- und Lebens­versicherungen: anrechnungsfrei?

Kapitallebens­versicherung

Verträge der Kapitallebens­versicherung, die bis zum Rentenalter festgelegt sind und damit ausschließlich der Rentenfinanzierung dienen, sind vor Hartz IV sicher. Auch wirtschaftliche Gründe können unter Umständen dazu führen, dass die Lebens­versicherung bei Hartz IV nicht vorzeitig gekündigt werden muss.

Wenn bei einer vorzeitigen Kündigung der wirtschaftliche Verlust zu groß ist, wird davon abgesehen. Als Härtefall gilt es beispielsweise, wenn man kurz vor Rentenbeginn arbeitslos wird. Hier würde die Lebens­versicherung nicht angerechnet werden. Grundlage ist das Versicherungs­vertrags­gesetz §168 VVG Absatz 3.

Icon Achtung

Fondsgebundene Altersvorsorge nicht geschützt

Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente ist die fondsgebundene Renten­versicherung eine rein private Vorsorge, die nicht staatlich gefördert wird. Somit ist sie, trotz des Charakters der Altersvorsorge, auch nicht vor Hartz IV geschützt. Wird der erlaubte Freibetrag überschritten, muss das angesparte Kapital der Altersvorsorge verwertet werden.

Fazit

Altersvorsorgeverträge, die explizit der Altersvorsorge dienen oder als solche staatlich gefördert werden, werden nicht als Vermögen bei der Berechnung vom Bürgergeld (früher: ALG II oder Hartz IV) berücksichtigt. Dazu gehören Riester- sowie Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge.

Bei allen anderen Formen der Altersvorsorge gelten unter Umständen besondere Regelungen. Wenn Sie nähere Fragen zu Ihren Altersvorsorge-Produkten oder Ihrer individuellen Situation haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt oder an Ihr zuständiges Arbeitsamt.

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