Pfändung der Riester-Rente

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall einer Privatinsolvenz besteht für das angesparte Riester-Kapital Pfändungsschutz.
  • Auf ALG I und II wird die Riester-Rente nicht angerechnet.
  • Für einen Pfändungsschutz muss die Riester-Rente jedoch bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Sie muss beispielsweise zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig sein.

Das erwartet Sie hier

Ob die Riester-Rente pfändungssicher ist, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen muss und welche Grenzen der Pfändungsschutz hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann gilt der Pfändungsschutz?
  2. Voraussetzungen
  3. Grenzen des Pfändungsschutzes
  4. Fazit

Wann unterliegt die Riester-Rente dem Pfändungsschutz?

Mit der Riester-Rente sollen sich auch Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut absichern können. Wie sieht es allerdings aus, wenn Riester-Rentner während der Ansparphase Insolvenz anmelden müssen oder arbeitslos werden?

Geht es um den Pfändungsschutz der Riester-Rente, ist zwischen dem angesparten Kapital und den Rentenleistungen zu unterscheiden. Gemäß Einkommenssteuergesetz ist das angesparte Riester-Kapital nicht übertragbar. Das bedeutet, im Fall einer Privatinsolvenz haben die Gläubiger keinen Zugriff auf das Riester-Vermögen. Vor einer Pfändung geschützt sind sowohl die eingezahlten Beträge als auch die erhaltenen staatlichen Zulagen. Damit der Pfändungsschutz greift, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

BGH-Urteil und Fallbeispiel

Wenn Verbraucher in die Schuldenfalle geraten, hilft oft nur eine Privatinsolvenz weiter. Wie verhält es sich dann mit der Riester-Rente? Dürfen Insolvenzverwalter einen bestehenden Riester-Vertrag kündigen und das angesparte Kapital zur Schuldentilgung nutzen? Bis zum Jahr 2017 gab es keine eindeutige rechtliche Regelung für diesen Fall. Am 16. November 2017 schaffte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil Klarheit.

Icon Richterhammer und Gesetz

Geklagt hatte ein Insolvenzverwalter. Gegenstand der Klage war das Riester-Kapital einer Frau in Höhe von 333 Euro. Die Versicherung hatte den Riester-Vertrag auf Antrag der Frau hin beitragsfrei gestellt. Der Insolvenzverwalter kündigte den Vertrag und verlangte die Auszahlung des angesparten Betrags. Der Bundesgerichtshof legte in seinem Urteil fest: Unter bestimmten Umständen ist das Riester-Kapital bei einer Privatinsolvenz vor der Pfändung geschützt (Az.: IX ZR 21/17).

Pfändungsschutz bei Bezug von ALG I und II

Der Pfändungsschutz greift auch, wenn ein Riester-Rentner arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) bezieht. Grundsätzlich könnte der Riester-Vertrag zwar gekündigt und das angesparte Kapital, beziehungsweise der Rückkaufswert der Riester-Rente, auf das ALG II angerechnet werden. Dem steht jedoch eine Sonderregelung im Sozialgesetzbuch entgegen.

§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II: In diesem Paragraph heißt es, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge einschließlich aller Erträge vom Vermögen abzusetzen ist. Das bedeutet: Für den ALG II-Bezug spielt die Riester-Rente keine Rolle, sofern staatliche Förderung beantragt wurde. Dies gilt jedoch abermals nur bis zum jährlichen Maximalbetrag von 2.100 Euro.

Voraussetzungen des Pfändungsschutzes

Der Pfändungsschutz für die Riester-Rente gilt, wenn:

  • Der Riester-Vertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig ist
  • Der Schuldner einen ordnungsgemäßen Antrag auf Förderung gestellt hat
  • Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage erfüllt sind

Es müssen dabei noch keine Fördergelder geflossen sein.
Ein entsprechender Antrag reicht aus.

Experten-Tipp:

„Wurde der Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt und wurde kein Antrag auf Förderungen gestellt, entfällt der besondere gesetzliche Schutz des Riester-Vertrages. Das heißt, der Vertrag ist auch bei einer Zwangspfändung betroffen.“

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Berater

Grenzen des Pfändungsschutzes

Pfändungsschutz nur bis zum Höchstbeitrag

Die Riester-Rente einschließlich aller Zulagen lässt sich nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wesentlich mehr in den Riester-Vertrag einzuzahlen. Der Pfändungsschutz gilt für alle über den Maximalbetrag hinausgehenden Beträge allerdings nicht mehr. Das Riester-Kapital, das durch höhere Einzahlungen entstanden ist, ist pfändbar.

Icon Euroscheine und Münzen

Pfändungsschutz nur während der Ansparphase

Der Pfändungsschutz der Riester-Rente gilt nur während der Ansparphase. Die spätere Auszahlung der Riester-Rente darf unter Berücksichtigung der geltenden Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden. Aktuell liegt die Freigrenze für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen, bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.491,75 Euro (Stand: 2024). Bei Unterhalts­pflichten verschiebt sich die Pfändungsfreigrenze nach oben.

Wann ist die Riester-Rente pfändbar?

Pfändbar ist die Riester-Rente dann, wenn der Besitzer des Riester-Vertrags keine staatliche Förderung beantragt hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Riester-Rentner bewusst auf Zulagen und Steuervorteile verzichten oder aber versäumt haben, die Förderung zu beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Riester-Sparplan ohne staatliche Förderung abzuschließen, wenn z.B. keine Zulagenberechtigung besteht. Ein solcher Sparplan unterliegt ebenfalls nicht dem Pfändungsschutz.

Icon Dokument

Dauerzulagenantrag einrichten

Die staatliche Förderung der Riester-Rente muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Damit Sie das nicht vergessen, empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter einzureichen. Dies ist direkt beim Abschluss der Riester-Rente möglich. Der Dauerzulagenantrag funktioniert wie ein Dauerauftrag für die Beantragung der Riester-Zulagen. Dadurch müssen Sie nicht jedes Jahr aufs Neue daran denken, einen Förderantrag auszufüllen.

Fazit

Ein förderfähiger Riester-Vertrag, für den die Förderung auch entsprechend beantragt wurde, ist tatsächlich weitestgehend pfändungssicher. Wenn Sie sichergehen wollen, dass dieser Schutz für Ihre Rente besteht, stellen Sie einen Dauerzulagenantrag.

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Katharina Burnus
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