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Arbeitsunfähig nach der Reha – was tun?

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer medizinischen Reha erhalten Sie einen Entlassungsbericht, der über den weiteren Ablauf entscheidet.
  • Wird darin eine Arbeitsunfähigkeit attestiert, sind unter anderem eine stufenweise Wiedereingliederung oder Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation möglich.
  • Können Sie nach der Reha dauerhaft weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, gelten Sie als teilweise, bei weniger als drei Stunden, als voll erwerbsunfähig.
  • Wird Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt, können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungs­rente stellen.

Das erwartet Sie hier

Was passiert, wenn Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden, was eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bedeutet und wie Sie eine Erwerbsminderungs­rente beantragen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie geht es nach Reha weiter?
  2. Wiedereingliederung nach Reha
  3. Berufliche Reha nach medizinischer Reha
  4. Erwerbsminderungs­rente nach Reha
  5. Welche Versicherungen zahlen?
  6. Fazit

Wie geht es nach der Reha weiter?

Icon Vertrag mit Unterschrift

Entlassungsbericht entscheidet

Nach einer mehrwöchigen Maßnahme zur Rehabilitation (Reha) stellt die Reha-Einrichtung beziehungsweise der Reha-Arzt einen Entlassungsbericht aus. Dieser Bericht enthält wichtige Informationen über die Leistungsfähigkeit des Patienten – quasi wie ein sozialmedizinisches Gutachten. Der Entlassungsbericht ist entscheidend dafür, wie es nach der Reha in Hinsicht auf das Berufsleben des Patienten weitergeht.

Diese vier Prognosen sind nach einer Reha möglich

Klicken Sie auf die Option, die Ihrer Situation am nächsten kommt, um direkt zum entsprechenden Abschnitt in diesem Artikel zu gelangen.

  1. Arbeitsfähig und problemlose Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
  2. Arbeitsunfähig, aber Möglichkeit auf stufenweise Wiedereingliederung
  3. Arbeitsunfähig, aber Möglichkeit auf berufliche Reha
  4. Arbeitsunfähig und Aussicht auf dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Icon Glühbirne

Was bedeuten „arbeitsfähig“ und „arbeitsunfähig“ im Reha-Entlassungsbericht?

Wird Ihnen im Reha-Entlassungsbericht „arbeitsfähig“ bescheinigt, können Sie in der Regel Ihre vorherige oder eine andere berufliche Tätigkeit im gewohnten Umfang direkt wieder aufnehmen. Was ein „arbeitsunfähig“ im Reha-Abschlussbericht bedeutet, erklären wir in den nächsten Kapiteln.

Nach Reha arbeitsunfähig entlassen: Aussicht auf Wiedereingliederung

Die erste Möglichkeit, die ein „arbeitsunfähig“ im Entlassungsbericht anbietet, ist die stufenweise Wiedereingliederung in den alten Beruf. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers stückweise getestet. Die Wiedereingliederung beginnt spätestens vier Wochen nach dem Ende der Reha.

Voraussetzungen für eine stufenweise Wiedereingliederung

  • Mindestleistungsfähigkeit von zwei Stunden pro Tag
  • Aussicht auf volle Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit nach Wiedereingliederung
  • Arbeitnehmer, Arbeitgeber und behandelnder Arzt müssen sich auf die Maßnahmen einigen

Wie läuft die Wiedereingliederung ab?

Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein gesetzlich geregeltes Programm, damit lange erkrankte Arbeitnehmer stückweise wieder an die Arbeit gewöhnt werden können. Dabei wird ein individueller Stufenplan festgelegt, der die Rahmenbedingungen der Wiedereingliederung bestimmt. Wie das genau abläuft und wer die Kosten für eine solche Wiedereingliederung übernimmt, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengefasst:

Berufliche Wiedereingliederung nach langer Krankheit

Arbeitsunfähig nach Reha: Möglichkeit auf berufliche Reha

Ist aus gesundheitlichen Gründen die Wiedereinführung in den alten Beruf nicht möglich, aber die Arbeitsfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, kann auf eine berufliche Rehabilitation gesetzt werden. Dabei handelt es sich um verschiedene Sozialleistungen der Deutschen Renten­versicherung, welche die „Teilhabe am Arbeitsleben“ fördern und wiederherstellen sollen.

Icon Treppe mit Pfeil

Dies soll nicht nur für den Erhalt des Arbeitsplatzes sorgen, sondern auch zu einer Aus-, Weiterbildung oder Umschulung verhelfen. Eine berufliche Reha kann auch einzeln erfolgen, erfolgt jedoch in den meisten Fällen ergänzend zur medizinischen Reha.

Maßnahmen der beruflichen Reha

  • Besondere technische Hilfsmittel für den Arbeitsplatz (ergonomische Ausstattung ausgenommen)
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Wohnungshilfen
  • Arbeitsassistenz
  • Gründungszuschuss für die Aufnahme einer Selbständigkeit
  • Hilfe bei der Arbeitssuche

Wer zahlt für die beruflichen Reha-Leistungen?

Die Kosten für die Maßnahmen werden vom zuständigen Rententräger übernommen. Für die Dauer der beruflichen Reha zahlt Ihnen die Deutsche Renten­versicherung ein Übergangsgeld. Sie sind auch weiterhin in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege­versicherung versichert – die Beiträge hierfür übernimmt ebenfalls der Rententräger.

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und der Kostenübernahme sowie den Antrag auf berufliche Reha-Leistungen finden Sie hier:

Antrag auf berufliche Reha-Leistungen

Arbeitsunfähigkeit nach Reha: Erwerbsminderungs­rente

Haben die medizinische Reha und auch die Nachversorgung nicht für eine komplette Genesung gesorgt und können Sie in absehbarer Zeit keinen Beruf ausüben, erhalten Sie womöglich eine Erwerbsminderungs­rente. Dabei gibt es eine wichtige Unterscheidung:

  1. Können Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten, gelten Sie als voll erwerbsunfähig.
  2. Können Sie dauerhaft zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, gelten Sie als teilweise erwerbsunfähig.

Voraussetzungen zum Erhalt der Erwerbsminderungs­rente

Um eine halbe oder volle Erwerbsminderungs­rente zu beziehen, gibt es neben medizinischen Voraussetzungen noch weitere Bedingungen. Die wichtigsten Voraussetzungen noch einmal zusammengefasst:

  • Dauerhaft nicht mehr als sechs Stunden arbeitsfähig
  • Mindestens fünf Jahre Beiträge an die gesetzliche Renten­versicherung gezahlt
  • Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Renten­versicherung für mindestens fünf Jahre vor Antragstellung

Alle weiteren Bedingungen zur Erwerbsminderungs­rente, wie etwa die Wartezeit und wie hoch die Rente eigentlich ist, erfahren Sie hier:

Erwerbsminderungs­rente

Icon Stift

Antrag auf Erwerbsminderungs­rente stellen

Wird nach Ihrer Reha eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt und erfüllen Sie alle Voraussetzungen, müssen Sie in jedem Fall selbst den Antrag auf Erwerbsminderungs­rente bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. In der Regel erhalten Sie nach der Reha ein Schreiben, in dem alles noch einmal für Sie zusammengefasst ist.


Umwandlung der Reha in eine Erwerbsminderungs­rente

In einigen Fällen kann Ihr Reha-Antrag auch rückwirkend in einen Antrag auf Erwerbsminderungs­rente umgewandelt werden, wenn sich nach der Reha herausstellt, dass Sie erwerbsunfähig sind. Dieser Umwandlung können Sie widersprechen, falls Sie sich selbst für eine Reha entschieden haben. Dann können Sie den Antrag selbst stellen und die Erwerbsminderungs­rente ab dem Zeitpunkt des neuen Antrags laufen lassen.

Haben Sie die Reha dagegen nur auf Anraten Ihrer Krankenkasse, dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur gemacht, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Widerspruch und das Gestaltungsrecht liegt bei der Krankenkasse und Co. Dann wird der Reha-Antrag rückwirkend in einen Renten-Antrag umgewandelt.

Arbeitsunfähig: Welche Versicherung zahlt wann?

Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, erhalten von ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung ein Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld besteht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für maximal 78 Wochen.

Icon Hand mit Euromünze

Da hiervon die sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheits­fall zuständig ist, abgezogen werden, verringert sich der Anspruchszeitraum auf 72 Wochen. Während dieser Zeit erhält der Versicherte Krankengeld in Höhe von maximal 70 Prozent seines Bruttolohns.

AU – BU – EU: Die Übergänge sind fließend

  • Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise zwei Tage krank geschrieben wird.
  • Kann der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung seinen Beruf für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben, wird aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufs­unfähigkeit (BU).
  • Erst wenn die betroffene Person gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann, liegt eine Erwerbsunfähigkeit (EU) vor.

Da zu Beginn einer Erkrankung nicht immer gleich klar ist, wie lange diese andauern wird, ist die Arbeitsunfähigkeit häufig die Vorstufe einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsminderungs­rente der Deutschen Renten­versicherung

Wird aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit, besteht Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente, wie bereits im oberen Abschnitt beschrieben. Für die Bewilligung und Auszahlung dieser Rente ist die Deutsche Renten­versicherung zuständig.

Darüber hinaus gibt es auch Erwerbsunfähigkeits­versicherungen, die als Teil der privaten Vorsorge abgeschlossen werden können. Der Unterschied und Vorteil gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente: Die Rente ist höher und die Hürden für den Erhalt niedriger.

Infos und Tarifvergleich zur Erwerbsunfähigkeits­versicherung


Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung als leistungsstärkste Alternative

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die im Fall einer Berufs­unfähigkeit nicht gezwungen sein möchten, eine andere Tätigkeit als die zuvor ausgeübte annehmen zu müssen. Die Kosten für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung richten sich dabei nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Die Höhe der späteren Rente – der Berufs­unfähigkeitsrente – kann selbst festgelegt werden.

Der große Vorteil gegenüber anderen Formen der Arbeitskraftabsicherung: Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt bereits, wenn Sie Ihren aktuellen Job für voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – sei es aus psychischen oder körperlichen Gründen. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente gibt es dagegen beispielsweise erst ab einer Unfähigkeit von unter drei Stunden in irgendeinem Job. Damit ist die private Berufs­unfähigkeits­versicherung die beste Möglichkeit, Ihre Arbeitskraft abzusichern.

Icon Zeit ist Geld

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Fazit

Nach einer medizinischen Rehabilitation erstellt die Reha-Einrichtung einen Entlassungsbericht. Auf diesem kann „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“ stehen. Wenn Ihnen nach der Reha eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, gibt es drei Möglichkeiten, wie es weitergehen kann:

  1. Sie machen eine stufenweise Wiedereingliederung
  2. Sie machen eine berufliche Rehabilitation zur Ergänzung
  3. Sie gelten als erwerbsunfähig und beantragen Erwerbsminderungs­rente

In der Regel werden Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Renten­versicherung benachrichtigt und über das weitere Vorgehen informiert.

(Sämtliche Angaben ohne Gewähr.)

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