Das erwartet Sie hier
Welche Leistungen der Basistarif PKV enthält, was er kostet, für wen er sich lohnt und unter welchen Bedingungen Sie in ihn wechseln können.
Inhalt dieser Seite- Der Basistarif PKV im Überblick
- Wer hat Anspruch auf den Basistarif der PKV?
- Welche Leistungen verspricht der Basistarif der PKV?
- Welche Nachteile hat der Basistarif?
- Wie finde ich einen Arzt, der mich im Basistarif behandelt?
- Wie teuer ist der Basistarif der PKV?
- Alternativen zum Basistarif
- Häufige Fragen zum Basistarif der PKV
Das Wichtigste in Kürze
- Der Basistarif PKV ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif jeder privaten Krankenversicherung, dessen Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
- Der Beitrag ist nach oben gedeckelt und darf 2026 rund 1.017 € im Monat nicht überschreiten.
- Niemand darf wegen Vorerkrankungen oder Alter abgelehnt werden – es gilt ein Annahmezwang.
- Wer hilfebedürftig ist oder durch den Beitrag wird, kann den Beitrag auf die Hälfte senken lassen.

Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Über Jahre haben Sie Ihre private Krankenversicherung zuverlässig gezahlt …
… und nun steigt der Beitrag Jahr für Jahr weiter, bis er kaum noch tragbar ist. Genau für diese Lage gibt es den Basistarif: einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarif, dessen Beitrag nach oben gedeckelt ist und in dem niemand wegen Alter oder Vorerkrankungen abgelehnt wird. Er klingt zunächst nach der einfachen Rettung, doch ganz so eindeutig ist das nicht. Die Deckelung schützt vor unbezahlbaren Beiträgen, bringt aber längst nicht jedem eine echte Ersparnis – und das Leistungsniveau liegt spürbar unter dem eines Normaltarifs. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen der Basistarif PKV enthält, was er kostet und für wen sich der Wechsel wirklich lohnt.
Der Basistarif PKV im Überblick
Das ist neu in 2026
Höchstbeitrag gestiegen: Der Höchstbeitrag im Basistarif liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat – gegenüber rund 943 Euro im Jahr 2025. → Mehr dazu im Abschnitt „Wie teuer ist der Basistarif der PKV?“
Höchstbeitrag bei Hilfebedürftigkeit liegt 2026 bei 509 Euro pro Monat: Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert sich dieser Höchstbeitrag 2026 auf rund 509 Euro im Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „Wie teuer ist der Basistarif der PKV?“
Der Basistarif PKV ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, dessen Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Sein Beitrag ist nach oben begrenzt und niemand darf wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden. Seit 2009 muss jeder Anbieter der privaten Krankenversicherung diesen brancheneinheitlichen Tarif anbieten (Quelle: § 152 VAG).
Der Tarif sollte den Versicherten Vorteile bringen und die Zahl der bis dato Unversicherten verringern. Dennoch hat der Basistarif auch klare Nachteile. Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:
Basistarif PKV: Vor- und Nachteile
Vorteile
- Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen des individuellen Gesundheitszustands
- Gesetzlicher Maximal-Beitrag, der die Beiträge nach oben hin begrenzt
- Annahmezwang: Jeder Antragsberechtigte muss aufgenommen werden
Nachteile
- Niedrigeres Leistungsniveau als im Normaltarif der PKV
- Viele Ärzte behandeln Versicherte im Basistarif nur mit Einschränkungen oder lehnen die Behandlung ab
- Der Leistungsumfang ist festgelegt und kann wie in der GKV sogar gekürzt werden
Tarif nach dem Vorbild der gesetzlichen Versicherung
Mit der Gesundheitsreform von 2009 wollte der Gesetzgeber einen eigenen PKV-Tarif ins Leben rufen, der sich an den Regularien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. So entspricht etwa das Modell der Kostenerstattung dem der GKV. Auch ein Annahmezwang von Neu-Mitgliedern wurde festgelegt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Gegensatz zur PKV nicht zulässig.
Im Alter steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung an. Im Einzelfall kann es sich daher lohnen, in den Basistarif zu wechseln, wenn die normalen Beiträge zu teuer geworden sind. So unterscheidet sich der Basistarif von normalen Tarifen:
| Normale PKV-Tarife | Basistarif |
|---|---|
| Vertraglich definierter, individueller Versicherungsschutz | Entspricht immer den Vorgaben für gesetzliche Krankenkassen |
| Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert | Vorerkrankungen und individuelle Risikozuschläge spielen keine Rolle für den Beitrag |
| Beitrag bestimmt durch Vorerkrankungen, Lebensalter und Leistungsumfang | Kann notfalls anteilig oder sogar komplett von Sozialhilfeträgern übernommen werden |
Wie verbreitet ist der Basistarif?
Der Basistarif ist eine Nischenlösung – nur ein sehr kleiner Teil der Privatversicherten nutzt ihn. Im Basistarif waren rund 34.000 Personen versichert, im älteren Standardtarif etwa 53.000 (Quelle: PKV-Verband). Zusammengenommen machen diese Sozialtarife nur rund zwei Prozent aller PKV-Versicherten aus.
Diese Zahlen zeigen: Der Basistarif ist als Auffanglösung gedacht, nicht als regulärer Tarif. Für die meisten Privatversicherten lohnt sich zuerst ein Blick auf andere Wege, den Beitrag zu senken. Der Wechsel in den Basistarif ist oft erst der letzte Schritt, wenn andere Optionen ausgeschöpft sind.
Warum gibt es den Basistarif?
Der Basistarif soll die gesundheitliche Versorgung von Menschen sichern, die ihre steigenden PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können. Diese Beiträge steigen durch Beitragsanpassungen durchgehend und manchmal sprunghaft – trotz der gebildeten Altersrückstellungen.
Gleichzeitig können viele Betroffene aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht wieder in die GKV wechseln. Das trifft zum Beispiel auf einige Rentner zu. Ebenso ist der Basistarif eine Option für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keinen normalen Tarif erhalten.
Lesen Sie auf unserer Seite zum Thema mehr dazu, wann ein Wechsel zwischen verschiedenen Tarifen der PKV, aber auch zwischen PKV und GKV möglich ist: Private Krankenversicherung wechseln
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Wer hat Anspruch auf den Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Verschiedene Personengruppen haben einen Rechtsanspruch auf einen Wechsel in den Basistarif bei einem beliebigen PKV-Anbieter. Ob dieser Anspruch besteht, hängt von den individuellen Umständen ab, vor allem aber vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Das liegt daran, dass der Basistarif ab 2009 für alle neuen Verträge an die Stelle des Standardtarifs getreten ist. Der Standardtarif ist also nur noch für Versicherte mit älteren Verträgen relevant.
Ansprüche aus Versicherungsverträgen ab 2009
Wenn die Versicherung nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, haben die folgenden Personen Anspruch auf einen Übergang in den Basistarif (Quelle: § 193 VVG):
- Personen in den ersten sechs Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft
- Personen mit deutschem Wohnsitz, die weder der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, noch Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben für Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber erhalten können
- Beihilfeberechtigte und Beamte, die neben der Beihilfe einen ergänzenden Krankenversicherungsschutz benötigen
- Privatversicherte Personen mit deutschem Wohnsitz. Ihre Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel in den Basistarif sowohl beim bisherigen Versicherer als auch bei einem anderen Unternehmen angerechnet
Ansprüche aus Versicherungsverträgen von vor 2009
Versicherte, die sich bereits vor dem 01. Januar 2009 erstmals privat versichert haben, können dagegen nur in den Basistarif ihres bisherigen Versicherers wechseln, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 55. Lebensjahres
- Bezug einer gesetzlichen Rente, einer Beamtenpension oder einer vergleichbaren Versorgungsleistung
- Sozialrechtlich begründete Hilfebedürftigkeit, nachgewiesene Unfähigkeit, den Beitrag für einen anderen PKV-Tarif aufzubringen
Annahmezwang: Warum Vorerkrankte hier nicht abgelehnt werden
Der Annahmezwang bedeutet im Klartext: Die private Krankenversicherung muss Sie im Basistarif aufnehmen — auch mit Vorerkrankung und unabhängig vom Alter. Fachlich heißt diese Pflicht Kontrahierungszwang. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen dürfen Antragsteller weder aus finanziellen noch aus gesundheitlichen Gründen abgewiesen werden (Quelle: § 152 VAG).
Für Vorerkrankte ist das die zentrale gute Nachricht
Wer in normalen PKV-Tarifen wegen einer chronischen Erkrankung abgelehnt wurde oder hohe Zuschläge zahlen müsste, kommt im Basistarif ohne Risikozuschlag unter. Versicherer dürfen nur dann ablehnen, wenn der Antragsteller schon vorher bei ihnen versichert war und der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Selbst dann stehen dem Antragsteller die Basistarife anderer Versicherer offen.
Experten-Tipp:
Eine Ablehnung im Normaltarif ist kein Grund zum Aufgeben
Viele Vorerkrankte glauben nach einer Ablehnung, der PKV-Markt sei für sie verschlossen — das ist er nicht. Im Basistarif greift der Annahmezwang: Jeder Versicherer muss Sie aufnehmen, ohne Risikozuschlag, unabhängig von Diagnose und Alter. Mein Rat: Lassen Sie vor jedem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen. So sichern Sie sich den Basistarif als verbindliche Rückfalloption.
Welche Leistungen verspricht der Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Der Leistungsumfang des Basistarifs orientiert sich am Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Verändert sich dieser Katalog, verändert sich auch der Leistungskatalog im Basistarif (Quelle: § 152 VAG). Behandlungen bei Ärzten, die nicht der Kassenärztlichen Vereinigung angehören, sowie Leistungen über den GKV-Katalog hinaus werden nicht erstattet.
Im Basistarif versicherte Patienten müssen also längere Wartezeiten und weniger Auswahl bei (zahn)ärztlicher Behandlung und Psychotherapie in Kauf nehmen. Einige Leistungen müssen sie unter Umständen aus eigener Tasche bezahlen. Die Abrechnung erfolgt wie sonst in der PKV: Die Rechnung geht an den Versicherten, der sich die Kosten erstatten lässt. Altersrückstellungen bleiben dabei erhalten.
Mehr Leistungen als der frühere Standardtarif
Der Basistarif beinhaltet gegenüber dem Standardtarif, den er abgelöst hat, mehr Leistungen. Darunter sind:
- Palliativmedizin
- Kuren
- Künstliche Befruchtung
- Schutzimpfungen
- Psychotherapie mit unbegrenzter Sitzungszahl
- Option von Krankenzusatzversicherungen
Doch es gibt auch negative Erfahrungen mit dem Basistarif. Die Versorgung wird mitunter als „private Holzklasse“ beschrieben, weil Versicherte teilweise große Schwierigkeiten haben, Ärzte zu finden, die sie zum Basistarif behandeln. Auf diese Praxisfrage gehen wir im nächsten Kapitel ausführlich ein.
Welche Nachteile hat der Basistarif?
Der größte Nachteil des Basistarifs ist das eingeschränkte Leistungsniveau und die schwierige Arztsuche. Der Tarif bietet nur GKV-vergleichbare Leistungen, und viele Ärzte behandeln Versicherte im Basistarif nur eingeschränkt, weil die Vergütung niedriger ausfällt als im Normaltarif. Hinzu kommt: Der Leistungskatalog ist nicht garantiert und kann wie in der GKV gekürzt werden.
Ein weiterer Nachteil betrifft den Beitrag. Trotz der Deckelung nach oben ist der Basistarif keineswegs immer günstig – gerade jüngere Versicherte ohne Beitragsnot zahlen oft mehr als im passenden Normaltarif. Der Basistarif ist deshalb in den meisten Fällen eine Notlösung und kein dauerhaft attraktiver Tarif. Für viele lohnt sich zuerst ein interner Tarifwechsel oder die Prüfung einer GKV-Rückkehr.
Experten-Tipp:
Der Basistarif ist selten die erste Wahl – sondern die letzte
„Beitrag zu hoch, also rein in den Basistarif“ – diese Faustregel kostet oft Leistung ohne echte Ersparnis. Gerade jüngere Versicherte zahlen im Basistarif teils mehr als im passenden Normaltarif und bekommen dafür nur GKV-Niveau. Mein Rat: Prüfen Sie zuerst einen internen Tarifwechsel oder die GKV-Rückkehr. Der Basistarif lohnt erst, wenn diese Wege ausgeschöpft sind.
Wie finde ich einen Arzt, der mich im Basistarif behandelt?
Ärzte, die Sie im Basistarif behandeln, finden Sie über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung – denn der Basistarif rechnet weitgehend nach dem vertragsärztlichen System ab. Grundsätzlich darf kein Arzt mit Kassenzulassung Sie wegen des Basistarifs abweisen, weil eine Behandlungspflicht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gilt (Quelle: § 75 SGB V). In der Praxis kommt es trotzdem zu Ablehnungen.
Der Grund liegt in der Abrechnung. Ärzte rechnen im Basistarif nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, allerdings nur zu reduzierten Sätzen. Üblich sind der 1,2-fache Satz für ärztliche Leistungen, der 1,0-fache Satz für technische Leistungen und der 0,9-fache Satz für Laborleistungen; bei Zahnärzten gilt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) der 2,0-fache Satz (Quelle: PKV-Serviceportal). Im Normaltarif liegen diese Faktoren höher, weshalb manche Praxen Basistarif-Patienten ungern annehmen.
So gehen Sie bei der Arztsuche praktisch vor
So finden Sie zuverlässig eine behandelnde Praxis und wissen, was bei einer Ablehnung zu tun ist:
- Nutzen Sie die offizielle Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung für Mediziner in Ihrer Region.
- Klären Sie schon bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis nach dem Basistarif abrechnet.
- Legen Sie in der Praxis ein Infoblatt zum Basistarif vor, das die Abrechnung erklärt — der PKV-Verband stellt ein solches Blatt bereit.
- Wird Ihre Behandlung abgelehnt, wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes. Sie kann behandelnde Praxen benennen und bei der vertragsärztlichen Versorgung vermitteln.
Diese Schritte ersparen Ihnen die enttäuschende Erfahrung, von Praxis zu Praxis abgewiesen zu werden. Wer vor dem Wechsel weiß, welche Ärzte ihn aufnehmen, geht den Schritt in den Basistarif mit deutlich mehr Sicherheit.
Andere Tarife für finanzielle Notlagen
Neben dem Basistarif existieren noch zwei weitere Tarife für Privatpatienten, die die Beiträge herkömmlicher PKV-Tarife nicht länger zahlen können: der Standardtarif – ein Vorläufer des Basistarifs – und der Notlagentarif. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die drei Sozialtarife unterscheiden:
| Merkmal | Basistarif | Standardtarif | Notlagentarif |
|---|---|---|---|
| Zugang | Für alle Antragsberechtigten mit Vertrag ab 2009; Annahmezwang | Nur für Altverträge vor 2009 in einem Bisex-Tarif | Automatisch bei monatelangem Beitragsrückstand |
| Leistungsniveau | GKV-vergleichbar | Geringer als Basistarif, mit Selbstbeteiligungen | Nur akute Erkrankungen, Schmerzen und Schwangerschaft |
| Beitrag (2026) | Maximal rund 1.017 €, halbiert rund 509 € | Maximal rund 849 € [REDAKTION: Standardtarif-Höchstbeitrag 2026 prüfen — Quelle PKV-Verband] | Rund 100 bis 125 € |
| Für wen geeignet | Vorerkrankte, ältere Versicherte mit Beitragsnot | Langjährig Versicherte mit Altvertrag | Versicherte mit dauerhaftem Zahlungsrückstand |
Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif?
Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif, da sich hier die Altersrückstellungen stärker beitragsreduzierend auswirken. Allerdings ist auch der Leistungsumfang geringer, und es gibt verpflichtende Selbstbeteiligungen für Hilfs-, Heil- und Arzneimittel sowie eine Beschränkung der Sitzungszahl bei Psychotherapie.
Darüber hinaus steht dieser Tarif nur privat versicherten Personen offen, die bereits vor dem 01. Januar 2009 in der PKV versichert waren, seit zehn Jahren krankenversichert sind und außerdem:
- mindestens 65 sind oder
- mindestens 55 sind und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung haben oder
- jünger als 55 sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt beziehen und ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
Außerdem müssen Versicherte für einen Wechsel in den Standardtarif nach wie vor in einem Bisex-Tarif (Tarif mit nach Geschlecht getrennter Beitragskalkulation) versichert sein. Für langjährig Versicherte, die ab 2009 in einen Unisex-Tarif (Tarif mit einheitlicher Beitragskalkulation für alle Geschlechter) gewechselt sind, kommt nur der Basistarif infrage.
Wenn Beiträge nicht gezahlt werden: Der Notlagentarif
Neben dem Standard- und dem Basistarif gibt es noch den Notlagentarif. In diesen gehen Versicherte über, die ihren Beitrag über Monate nicht gezahlt haben. Er kostet rund 100 bis 125 Euro pro Monat und deckt nur die Behandlung akuter Schmerzen und Erkrankungen sowie die Versorgung Schwangerer ab (Quelle: § 153 VAG). Für Kinder und Jugendliche sind noch einige Vorsorgeleistungen inbegriffen.
Kann mir mein Versicherer den Basistarif kündigen?
Eine vollständige Kündigung ist im Basistarif nicht möglich, da hier ein Annahmezwang gilt. Werden Beiträge für längere Zeit nicht gezahlt, wechselt der Versicherte stattdessen in den Notlagentarif. Der Versicherungsschutz bleibt also erhalten, fällt aber auf das Notlagen-Niveau zurück.
Ist der Basistarif wirklich Ihr bester Weg?
Der Basistarif ist oft nur die Notlösung – und nicht immer die günstigste oder leistungsstärkste. Bevor Sie wechseln, prüfen wir kostenfrei, ob ein Tarifwechsel oder eine andere Option besser zu Ihnen passt. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.
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Wie teuer ist der Basistarif der PKV?
Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten – 2026 sind das rund 1.017,19 Euro im Monat (Quelle: § 152 VAG). Dieser Betrag ist der reine Kranken-Höchstbeitrag aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung kommt noch hinzu.
So setzt sich der Höchstbeitrag 2026 zusammen
Auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV von 5.812,50 Euro im Monat werden der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent angewendet (Quelle: Bundesregierung). Daraus ergibt sich der gedeckelte Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro im Monat. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt auch der Höchstbeitrag im Basistarif.
Anders als in der GKV ist die Beitragshöhe nicht vom Einkommen abhängig. Auch im Basistarif wird wie bei allen PKV-Tarifen ein separater Beitrag für jeden Versicherten erhoben – Familienmitglieder können nicht kostenlos mitversichert werden. Kinder und Jugendliche zahlen in diesem Tarif etwa die Hälfte des Erwachsenenbeitrags.
Drei Rechenbeispiele für typische Profile
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich der Basistarif für unterschiedliche Lebenslagen auswirkt. Sie machen aus dem abstrakten Höchstbeitrag eine greifbare Zahl.
Beispiel 1: Rentnerin in Beitragsnot
Frau M., 68 Jahre, langjährig privatversichert, zahlt in ihrem Normaltarif rund 920 Euro im Monat. Im Basistarif würde ihr Beitrag auf den Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro gedeckelt — in ihrem Fall also kaum eine Ersparnis. Für sie lohnt sich der Basistarif erst, wenn ihr Beitrag den Höchstbeitrag deutlich übersteigt oder wenn sie hilfebedürftig wird und der Beitrag halbiert werden kann.
Beispiel 2: Selbständiger mit Vorerkrankung
Herr K., 58 Jahre, selbständig, mit einer chronischen Vorerkrankung, findet in normalen PKV-Tarifen nur Angebote mit hohen Risikozuschlägen. Im Basistarif gilt der Annahmezwang: Er wird ohne Risikozuschlag aufgenommen und zahlt maximal den Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro. Für ihn ist der Basistarif vor allem ein Weg, überhaupt vollwertig versichert zu sein.
Beispiel 3: Hilfebedürftige Person mit Sozialträger-Aufstockung
Herr B., 45 Jahre, bezieht Bürgergeld und war zuvor selbständig privatversichert. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert sich sein Höchstbeitrag 2026 auf rund 509 Euro im Monat (Quelle: § 152 VAG). Reicht sein Einkommen nicht aus, kann der zuständige Träger den verbleibenden Beitrag bezuschussen oder übernehmen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Experten-Tipp:
Die Beitragsdeckelung ist kein Sparversprechen
Der gedeckelte Höchstbeitrag klingt nach Schutz – viele lesen ihn fälschlich als günstigen Tarif. Wer aber heute unter dem Höchstbeitrag zahlt, verteuert sich beim Wechsel sogar. Entscheidend ist nicht die Deckelung, sondern der Abstand zwischen Ihrem aktuellen Beitrag und der Obergrenze. Mein Rat: Rechnen Sie diesen Abstand konkret durch, bevor Sie wechseln – sonst zahlen Sie für weniger Leistung mehr.
Gesundheitsprüfung und Risikoausgleich
Die PKV darf im Basistarif keine Risikozuschläge erheben, diese werden also nur für einen eventuellen Tarifwechsel berechnet. So hat die umfangreiche Gesundheitsprüfung in der Regel keine negativen Folgen für Versicherte im Basistarif. Die Gesundheitsfragen müssen dennoch ehrlich beantwortet werden, denn die Angaben werden für einen späteren Rückwechsel in einen Normaltarif gespeichert.
Selbstbehalt
Private Krankenversicherungen müssen einen Selbstbehalt anbieten, der 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr betragen kann und mindestens drei Jahre lang beibehalten werden muss (Quelle: § 152 VAG). Die Beitragshöhe wird dadurch jedoch oft nicht signifikant reduziert.
Konditionen für hilfsbedürftige Versicherte
Versicherte, die im Basistarif versichert und hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II § 9 sind oder durch den hohen Beitrag hilfsbedürftig werden, können den Versicherungsbeitrag um die Hälfte reduzieren (Quelle: SGB II § 9). 2026 sinkt der Höchstbeitrag damit auf rund 509 Euro im Monat. Die Hilfebedürftigkeit muss vom zuständigen Träger (Agentur für Arbeit oder Sozialamt) bescheinigt werden.
Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) oder Sozialgeld erhalten staatliche Zuschüsse. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen der privaten Versicherung im Wesentlichen denen der gesetzlichen gleichen und dass die Beitragshöhe begrenzt ist.
Was passiert mit meiner Beihilfe als Beamter?
Beamte oder deren Angehörige mit Anspruch auf Beihilfe müssen im Basistarif keine Kürzungen befürchten. Für sie gibt es einen beihilfekonformen Basistarif: Sie versichern nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht abdeckt. Der Beitrag wird also anteilig berechnet – wer zum Beispiel 50 Prozent Beihilfe erhält, versichert die übrigen 50 Prozent. Die Beihilfe selbst wird trotz des geringeren Leistungsumfangs in der Regel nicht gekürzt.
Experten-Tipp:
Die Beitragshalbierung kommt nie von allein
Es hält sich der Irrglaube, der Versicherer senke den Beitrag bei Hilfebedürftigkeit automatisch – das tut er nicht. Die Halbierung auf rund die Hälfte des Höchstbeitrags gibt es nur auf Antrag und mit Bescheinigung des Trägers. Mein Rat: Stellen Sie den Antrag, sobald die Hilfebedürftigkeit absehbar ist, und sammeln Sie die Nachweise frühzeitig. Jeder Monat ohne Antrag ist verschenktes Geld.
Beitrag zu hoch? Wir helfen bei der Beitragshalbierung
Wer hilfebedürftig ist oder durch den Beitrag wird, kann ihn auf die Hälfte senken lassen – das geht aber nur auf Antrag und mit Bescheinigung des Trägers. Wir prüfen Ihre Lage kostenfrei und unterstützen Sie dabei, die richtigen Nachweise zusammenzustellen. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.
- Wir prüfen, ob Ihnen die Beitragshalbierung zusteht
- Unterstützung beim Antrag und bei den Nachweisen für den Träger
- Auch für Angehörige, die das für ein Familienmitglied klären
Alternativen zum Basistarif
Der Basistarif ist nicht die einzige Option, wenn die Versicherungsbeiträge die finanzielle Leistungsfähigkeit überschreiten. Wichtig zu wissen: Auch im bisherigen Tarif oder im Standardtarif kann ein staatlicher Zuschuss möglich sein – ein Wechsel in den Basistarif ist also nicht zwingend. Je nach Situation stehen Versicherten diese Wege offen:
- Verzicht auf nicht zwingend notwendige Leistungen
- Wahl eines höheren Selbstbehalts
- Wechsel in einen günstigeren Tarif
- Überprüfung des Risikozuschlags – falls sich der Gesundheitszustand gebessert hat, besteht Anspruch auf dessen Senkung
- Versicherungsbeiträge stunden – falls nur ein vorübergehender Zahlungsengpass überbrückt werden muss, kann der Versicherte den Versicherer um einen begrenzten Aufschub bitten. Der Versicherer ist dazu allerdings nicht verpflichtet
- Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse: Für Personen unter 55, deren Einkommen für die PKV-Beiträge nicht mehr genügt, ist das unter Umständen möglich und kann sogar verpflichtend sein
- Standardtarif: Für einige Versicherte ist er eine oder sogar die einzige Option. Er ist günstiger als der Basistarif, geht aber auch mit weniger Leistungen einher
Bei voraussichtlichen Problemen: Verbleib in der GKV erwägen
Falls die Aussicht besteht, dass die steigenden PKV-Beiträge im Alter zur großen Belastung werden, ist der freiwillige Verbleib in der GKV unter Umständen die sicherere Wahl. Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung kann zu besseren Leistungen und spürbaren Kostenersparnissen führen, doch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nehmen Sie sich beim Abwägen der Vor- und Nachteile der PKV Zeit und ziehen Sie am besten auch Experten für das Thema zu Rate.
PKV-Beitrag zu hoch? Wir prüfen Ihre Optionen
Sie haben jetzt die Alternativen zum Basistarif gesehen. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Alter, Tarif und Ihrer finanziellen Lage ab – das prüfen wir kostenfrei für Sie.
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Häufige Fragen zum Basistarif der privaten Krankenversicherung
Was ist der Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher PKV-Tarif, den seit 2009 jeder private Krankenversicherer anbieten muss. Seine Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen des Gesundheitszustands sind nicht zulässig.
Wer hat Anspruch auf den Basistarif?
Anspruch haben unter anderem freiwillig Versicherte in den ersten sechs Monaten ihrer Mitgliedschaft, Privatversicherte mit deutschem Wohnsitz sowie Beihilfeberechtigte und Beamte mit ergänzendem Versicherungsbedarf. Für Verträge von vor 2009 gelten engere Voraussetzungen, etwa ein Mindestalter von 55 Jahren oder eine nachgewiesene Hilfebedürftigkeit.
Wie hoch ist der Beitrag im Basistarif?
Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, 2026 sind das rund 1.017 Euro im Monat. Wer hilfebedürftig ist oder durch den Beitrag wird, kann den Beitrag auf die Hälfte senken lassen, wenn der zuständige Träger die Hilfebedürftigkeit bescheinigt (laut SGB II § 9).
Welche Leistungen umfasst der Basistarif?
Der Leistungsumfang orientiert sich am Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Behandlungen bei Ärzten, die nicht der Kassenärztlichen Vereinigung angehören, sowie Leistungen über den GKV-Katalog hinaus werden nicht erstattet.
Warum behandeln manche Ärzte keine Patienten im Basistarif?
Die Vergütung im Basistarif fällt niedriger aus als in normalen PKV-Tarifen, weil Ärzte nur zu reduzierten Gebührensätzen abrechnen. Deshalb behandeln manche Ärzte und Zahnärzte Versicherte im Basistarif nur eingeschränkt. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung lässt sich erfragen, welche Mediziner die Versorgung im Basistarif übernehmen (laut § 75 SGB V).
Welche Alternativen gibt es zum Basistarif?
Möglich sind ein höherer Selbstbehalt, ein Wechsel in einen günstigeren Tarif, die Überprüfung von Risikozuschlägen, die Stundung von Beiträgen oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch im bisherigen Tarif oder im älteren Standardtarif kann ein staatlicher Zuschuss möglich sein.
Worin unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif?
Der Standardtarif ist günstiger, weil Altersrückstellungen stärker wirken, bietet aber weniger Leistungen und sieht Selbstbeteiligungen vor. Er steht nur Versicherten offen, die bereits vor 2009 privat versichert waren und in einem Bisex-Tarif geblieben sind. Für alle anderen kommt nur der Basistarif infrage.
Wann lohnt sich der Basistarif für Rentner?
Für Rentner kann der Basistarif sinnvoll sein, wenn der reguläre PKV-Beitrag den gesetzlichen Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro im Monat (Stand 2026) übersteigt und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wegen des Alters nicht mehr möglich ist. Erst dann bringt die Beitragsdeckelung eine echte Ersparnis. Liegt der Beitrag im Normaltarif noch darunter, zahlen Rentner im Basistarif oft genauso viel oder mehr – und nehmen das niedrigere Leistungsniveau ohne Gegenwert in Kauf. Vor dem Wechsel lohnt deshalb der Vergleich des aktuellen Beitrags mit dem Höchstbeitrag.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung im Basistarif ab?
Eine Aufnahme ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht – die Fragen müssen Sie auch im Basistarif vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Entscheidend ist aber: Aus den Antworten darf kein Risikozuschlag und kein Leistungsausschluss folgen. Im Basistarif gilt ein Annahmezwang, deshalb wirken sich Vorerkrankungen nicht auf Beitrag oder Aufnahme aus. Die Angaben werden trotzdem gespeichert und sind für einen späteren Rückwechsel in einen Normaltarif relevant. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert dann eine Anfechtung des Vertrags.
Unter welchen Umständen kann mein Antrag auf den Basistarif abgelehnt werden?
Eine Ablehnung wegen Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen ist nicht zulässig. Im Basistarif gilt ein Annahmezwang, fachlich Kontrahierungszwang genannt, der jeden Antragsberechtigten schützt (laut § 152 VAG). Ein Versicherer darf nur dann ablehnen, wenn Sie schon zuvor bei ihm versichert waren und der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. Selbst in diesem Fall stehen Ihnen die Basistarife aller anderen privaten Krankenversicherer offen. Vollständig ohne Schutz bleibt also niemand.
Wie lange dauert der Notlagentarif?
Der Notlagentarif ist kein Dauertarif, sondern ein vorübergehender Zustand bei Beitragsrückstand. Sobald Sie die offenen Beiträge vollständig nachgezahlt haben, kehren Sie automatisch in Ihren vorherigen Tarif zurück. Bis dahin sind nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie die Versorgung Schwangerer abgedeckt (laut § 153 VAG). Der Tarif kostet rund 100 bis 125 Euro im Monat. Theoretisch kann er also über Jahre andauern, wenn die Schulden offen bleiben – gedacht ist er aber als kurze Überbrückung.
Welche Erfahrungen machen Versicherte im Basistarif?
Die Erfahrungen fallen gemischt aus. Positiv ist die Aufnahme ohne Risikozuschlag und der gedeckelte Beitrag, der vor unbezahlbaren Kosten schützt. Kritisch berichten viele Versicherte dagegen von der Arztsuche: Weil Praxen im Basistarif nur zu reduzierten Gebührensätzen abrechnen, behandeln manche Ärzte und Zahnärzte Basistarif-Patienten nur eingeschränkt oder lehnen ab. In der Praxis wird der Tarif deshalb mitunter als „private Holzklasse“ beschrieben. Wer vor dem Wechsel bei der Kassenärztlichen Vereinigung klärt, welche Mediziner vor Ort behandeln, erspart sich viele dieser Enttäuschungen.
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