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Kind krank: Tage, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern (2024)

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die Krankheit eines Kindes Eltern zwingt, zu Hause zu bleiben, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.
  • Arbeitgeber können jedoch im Arbeitsvertrag eine Lohnfortzahlung für diese Tage ausschließen.
  • Ist man gesetzlich versichert, ersetzt die Versicherung bei einer unbezahlten Freistellung den Großteil des Lohns.
  • Bei der privaten Kranken­versicherung ist das nicht der Fall.

Das erwartet Sie hier

Was zu tun ist, wenn das Kind von berufstätigen Eltern krank wird und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in diesem Fall haben.

Inhalt dieser Seite
  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Besonderheiten in der PKV
  3. Krankheits­­tage aufgebraucht: Was tun?
  4. Fazit: GKV im Vorteil

Kind krank bei berufstätigen Eltern: gesetzliche Grundlagen

Zehn Tage für die Kinderbetreuung

Jedem Elternteil stehen pro Jahr und Kind zehn bezahlte Tage für die Betreuung ihres kranken Kindes zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 20 „Kind-krank-Tage“. Die maximale Anzahl liegt bei 25 Tagen pro Elternteil beziehungsweise 50 Tagen für Alleinerziehende, auch wenn sie drei oder mehr Kinder haben.

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Voraussetzungen

  • Das Kind ist unter zwölf (die Altersgrenze gilt nicht bei behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindern)
  • Die Betreuung ist aus ärztlicher Sicht notwendig
  • Es gibt keine andere Person, die im Haushalt lebt und das Kind betreuen könnte

Eltern unheilbar kranker Kinder können unbegrenzt unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen.


Gehaltsfortzahlung und Kinderkrankengeld

Laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt weiterzuzahlen, wenn das Kind des Arbeitnehmers krank ist, und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es sei denn, der Arbeitsvertrag oder der für das Unternehmen gültige Tarifvertrag enthalten eine Ausschlussklausel. Ist eine Ausschlussklausel vorhanden, zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung ein Krankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes (§ 45 SGB V). Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass Sie ihm den Betreuungsbedarf nachweisen.


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Leistungen für Selbständige

Die Versicherung leistet auch bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen, die einen Anspruch auf Krankengeld haben. Wer nur einen Minijob hat und entsprechend nicht ­versicherungspflichtig ist, hat einen Anspruch auf Freistellung, aber nicht auf Kinderkrankengeld.

Wann leistet die gesetzliche Kranken­versicherung?

Damit die gesetzliche Kranken­versicherung ein Kinderkrankengeld zahlt, müssen zusätzlich zu den bereits genannten Bedingungen auch die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Kind und der zu Hause bleibende Elternteil sind gesetzlich krankenversichert
  • Die Eltern sind unbezahlt freigestellt worden

Für 2024 und 2025 gilt, dass gesetzlich versicherte Elternteile pro Kind 15 Tage Kinderkrankengeld beantragen können. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Tage. Pro Elternteil können maximal 35 und pro Alleinerziehende 70 Arbeitstage in Anspruch genommen werden (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Techniker Krankenkasse). Wichtig: Lassen Sie sich vom Arzt die Bescheinigung über den Betreuungsbedarf ausstellen.

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Regelungen für Beamte

Bundesbeamte können für kranke, betreuungsbedürftige Kinder unter zwölf bis zu vier Tage Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können weitere Tage gewährt werden. Bei Landesbeamten gibt es je nach Bundesland Unterschiede, wie viele Tage sie nutzen können. Auch Beamten werden während der Pandemie mehr Sonderurlaubstage eingeräumt.

Kind krank und privat krankenversichert?

Anspruch auf Freistellung, aber nicht auf Geld

Mitglieder der privaten Kranken­versicherung haben laut BGB ebenfalls Anspruch auf Freistellung für die Betreuung ihres Kindes. Allerdings erhalten sie keinen finanziellen Ausgleich für den Einkommensverlust von ihrer Versicherung. Auch der Abschluss einer privaten Krankentagegeld­versicherung hilft hier nicht weiter.


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Krankentagegeld­versicherung nicht zuständig

Mit der privaten Krankentagegeld­versicherung sichert sich der Versicherungsnehmer gegen Einkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit ab. Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch nur, wenn der Versicherte selbst krank ist.

Ausnahme PKV Signal Iduna

Die private Kranken­versicherung Signal Iduna hat seit einiger Zeit einen Krankentagegeldtarif namens ESP-VA im Portfolio. Der Tarif ESP-VA leistet unter anderem ein Kinderkrankentagegeld, wenn das Kind des Versicherungsnehmers erkrankt ist. Der Tarif ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft:

  • Das erkrankte Kind und der betreuende Elternteil müssen bei der Signal Iduna eine private Krankenvoll­versicherung haben
  • Der versicherte Elternteil muss als Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis stehen

Was tun, wenn keine Kind-krank-Tage übrig sind?

Urlaub oder Krankentage des Partners nutzen

Sind die Ihnen zustehenden Krankheits­tage aufgebraucht, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin ebenfalls gesetzlich versichert, kann aber aus beruflichen Gründen keine Krankheits­tage nehmen, können die Krankheits­tage auf Sie übertragen werden. Dieses Vorgehen sollte jedoch vorher mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Das vermeidet Unmut am Arbeitsplatz.
  • Eine weitere Möglichkeit ist es, bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen. Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es jedoch nicht. Dies sollte ebenfalls mit dem Arbeitgeber in Ruhe besprochen werden.

Keine Kündigung riskieren

Sich selbst krankmelden ist gefährlich! Wichtig ist Ehrlichkeit gegenüber seinem Arbeitgeber. Auch wenn es scheinbar der einfachere Weg ist, sollten sich Eltern nicht dazu hinreißen lassen, gegenüber dem Arbeitgeber zu behaupten, selbst krank zu sein, wenn eigentlich das Kind erkrankt ist. Diese Lüge kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Fazit

Auch wenn die private Kranken­versicherung einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kranken­versicherung bietet, sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern im Vorteil, wenn ihr Kind krank wird und sie deswegen nicht arbeiten können. Denn gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankengeldzahlung (siehe § 45 SGB V). Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, springt die gesetzliche Kranken­versicherung ein. Diese Leistung erbringt die private Kranken­versicherung nicht.


Die häufigsten Fragen zur Betreuung kranker Kinder

Wie wird das Gehalt gekürzt, wenn das Kind krank ist?

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Arbeitgeber müssen das Entgelt fortzahlen, wenn Eltern wegen der Betreuung eines kranken Kindes nicht arbeiten können. Es ist aber auch möglich, dies vertraglich auszuschließen. Handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung und ist das Kind mit dem zu Hause bleibenden Elternteil gesetzlich versichert, zahlt die Krankenkasse ein Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des Nettogehalts.

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist und ich arbeiten muss?

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Eltern haben einen Anspruch auf Freistellung, wenn sie sich um ein krankes Kind kümmern müssen. Einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung beziehungsweise einen Ausgleich von der Kranken­versicherung gibt es jedoch nicht immer.

Wie melde ich mich krank, wenn mein Kind krank ist?

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Wenn Sie nicht arbeiten können, weil Ihr Kind krank ist, müssen Sie das schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber melden und ein entsprechendes Attest vorlegen.

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Katharina Burnus
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