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Was zu tun ist, wenn das Kind von berufstätigen Eltern krank wird und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in diesem Fall haben.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kind krank bei berufstätigen Eltern: gesetzliche Grundlagen
Jedem Elternteil stehen pro Jahr und Kind 10 Tage für die Betreuung ihres kranken Kindes zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 20 „Kind-krank-Tage“. Die maximale Anzahl liegt bei 25 Tagen pro Elternteil, auch wenn sie drei oder mehr Kinder haben.
Der Gesetzgeber stellt allerdings einige Bedingungen:
- Das Kind ist jünger als 12 Jahre.
- Es liegt ein ärztliches Attest vor.
- Die Betreuung ist aus ärztlicher Sicht notwendig.
- Das Kind und das betreuende Elternteil sind gesetzlich versichert.
- Es gibt keine andere Person, die im Haushalt lebt und das Kind betreuen könnte.
Gehaltsfortzahlung und Krankengeld
Laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ihr Arbeitgeber verpflichtet das Gehalt weiterzuzahlen, wenn ihr Kind krank ist, und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es sei denn, der Arbeitsvertrag oder der für ihr Unternehmen gültige Tarifvertrag enthalten eine Ausschlussklausel. Ist eine Ausschlussklausel vorhanden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes (§ 45 SGB V).
Kind krank und privat krankenversichert?
Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben laut BGB ebenfalls Anspruch auf Freistellung für die Betreuung ihres Kindes. Allerdings erhalten sie keinen finanziellen Ausgleich für den Einkommensverlust. Auch der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung hilft hier nicht weiter.
Krankentagegeldversicherung nicht zuständig
Mit der privaten Krankentagegeldversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer gegen Einkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit ab. Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch nur, wenn der Versicherte selbst krank ist.
Ausnahme PKV Signal Iduna
Die private Krankenversicherung Signal Iduna hat seit einiger Zeit einen neuen Krankentagegeldtarif namens ESP-VA im Portfolio. Der Tarif ESP-VA leistet unter anderem ein Kinderkrankentagegeld, wenn das Kind des Versicherungsnehmers erkrankt ist. Der Tarif ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft:
- Das erkrankte Kind und der betreuende Elternteil müssen bei der Signal Iduna eine private Krankenvollversicherung haben.
- Der versicherte Elternteil muss als Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis stehen.
Was tun, wenn keine Kind-krank-Tage übrig sind?
Sind die Ihnen zustehenden Krankheitstage aufgebraucht, gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Ist ihr Partner oder ihre Partnerin ebenfalls gesetzlich versichert, kann aber aus beruflichen Gründen keine Krankheitstage nehmen, können die Krankheitstage auf Sie übertragen werden. Dieses Vorgehen sollte jedoch vorher mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Das vermeidet Unmut am Arbeitsplatz.
- Eine weitere Möglichkeit ist es, bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen. Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es jedoch nicht. Dies sollte ebenfalls mit dem Arbeitgeber in Ruhe besprochen werden.
Experten-Tipp:
„Sich selbst krankmelden ist gefährlich! Wichtig ist Ehrlichkeit gegenüber seinem Arbeitgeber. Auch wenn es scheinbar der einfachere Weg ist, sollten sich Eltern nicht dazu hinreißen lassen, gegenüber dem Arbeitgeber zu behaupten, selbst krank zu sein, wenn eigentlich das Kind erkrankt ist. Diese Lüge kann zu einer fristlosen Kündigung führen.“
Kind krank bei Arbeitnehmern: GKV im Vorteil
Bei allen Pluspunkten, die die PKV gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet: Bei den Kind-krank-Tagen und dem finanziellen Ausgleich sind ausnahmsweise die gesetzlich Versicherten im Vorteil. Denn gesetzliche Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankengeldzahlung (siehe § 45 SGB V). Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, springt die GKV ein. Diese Leistung erbringt die PKV nicht.
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