Gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige können sich entweder für die private oder die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden.
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen sich Selbständige freiwillig versichern.
  • Je nach Höhe des Einkommens zahlen Selbständige zwischen 232,13 € und 1.019,48 € im Monat.
  • Als Selbständiger erhalten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss – Sie zahlen daher den gesamten Beitrag selbst.
  • Für Geringverdiener kann die gesetzliche Kranken­versicherung günstiger sein – für Gutverdiener lohnt sich eher die private Kranken­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Wann sich für Selbständige die gesetzliche Kranken­versicherung lohnt und welchen Beitrag sie zahlen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die beste GKV für Selbständige
  2. Beitragskosten für Selbständige
  3. Vorteile und Nachteile
  4. Krankengeld für Selbständige
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Was tun bei Zahlungsproblemen?

Wie finden Selbständige die beste gesetzliche Kranken­versicherung?

Kosten sparen durch niedrigeren Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Kranken­versicherungen gleich: 14,6 Prozent (mit Krankengeldanspruch) oder 14,0 Prozent (ohne Krankengeldanspruch). Ein Einsparpotential haben Sie beim Zusatzbeitrag: Dieser wird individuell von der Krankenkasse bestimmt und unterscheidet sich zwischen den gesetzlichen Kranken­versicherern teilweise erheblich. Schauen Sie daher auf die Höhe des individuellen Zusatzbeitrages.


Legen Sie Wert auf Zusatzleistungen?

Die einen legen mehr Wert drauf, die anderen weniger: Sind Ihnen besondere Leistungen, wie etwa ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder die Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden wichtig, dann achten Sie beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf den Preis. Dies gilt auch, wenn Ihnen digitale Services wichtig sind.

Selbständige haben ein Wahlrecht

Selbständige müssen, wie alle anderen Berufsgruppen auch, krankenversichert sein. Der Eintritt in die Selbständigkeit bedeutet für Unternehmer auch gleichzeitig den Wegfall der Versicherungspflicht. Sie können sich also entscheiden, ob sie sich privat versichern lassen oder freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. Welche Versicherungsart im Endeffekt die passende ist, hängt von persönlichen und beruflichen Faktoren ab.

Ausnahme: Nebenberuflich Selbständige und Künstler

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Selbständige, die hauptsächlich als Angestellte arbeiten und damit auch mehr verdienen als mit ihrem nebenberuflichen Gewerbe, haben in der Regel kein Wahlrecht. Sie bleiben weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Einkommensgrenze für die nebenberuflich selbständige Tätigkeit liegt aktuell bei 69.300 Euro im Jahr. Das gleiche gilt für Selbständige aus dem künstlerischen oder publizistischen Bereich. Diese sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert.

Jedoch kommt es in den meisten Fällen nicht nur auf das Einkommen an, sondern auch auf den Zeitaufwand. Dies wird oftmals mittels eines Feststellungsverfahrens geprüft.

Unsere Empfehlungen für Ihren Versicherungs­schutz

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dafür haben wir Ihnen unsere Empfehlungen für eine gesetzliche Kranken­­­versicherung zusammengetragen. Sie gelangen direkt zum Anbieter und können den Tarif mit wenigen Klicks direkt online abschließen.

Unsere 3 Top Empfehlungen für 2024

HEK Hanseatische Krankenkasse
„Sehr gut“ im DFSI-Ranking 2020/21

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,3 %
  • Bundesweit tätig
  • Kostenübernahme aller Schutz- und Reiseimpfungen
  • Mehrere Bonusprogramme

IKK Classic
Beste Wahltarife und bestes Bonusprogramm laut
ServiceValue 2020

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %
  • Bonuszahlungen für diverse Aktivitäten
  • Übernahme von alternativen Heilmethoden, z.B. Akupunktur
  • Wahl aus 3 Produktpakete mit insgesamt 9 Kategorien

Die Techniker
Testsieger im DFSI-Rating 2020/21

Weitere Infos zur Techniker

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,2 %
  • Größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
  • TK-Bonusprogramm
  • Verschiedene Wahltarife und Zusatz­versicherungen

Welchen Beitrag zahlen Selbständige und Freiberufler in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Höhe der Kosten für die gesetzliche Kranken­versicherung ist einkommensabhängig und setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie dem Beitrag zur Pflegepflicht­versicherung zusammen.

Aktuelle Werte 2024

Kosten der GKV für Selbständige

Allgemeiner Beitragssatz mit Krankengeldanspruch (ab dem 43. Krankheits­tag)14,6 %
Allgemeiner Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch14,0 %
Zusatzbeitrag je nach Krankenkassedurchschnittlich 1,7
Pflege­versicherung für unter 23-Jährige oder mit Kindern3,4 %*
Pflege­versicherung für Kinderlose ab 23 Jahren4 %
*Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, ob man mehrere Kinder hat und wie viele von diesen unter 25 sind.

Beitragsgrenzen für Selbständige in der GKV

Die Beiträge sind für Selbständige nach unten und nach oben hin gedeckelt. Hier zunächst ein Überblick, Details lesen Sie in den nächsten Abschnitten.

Höchstbetrag gemäß Beitragsbemessungsgrenze1.019,48 €*
Mindestbetrag gemäß fiktivem Mindesteinkommen232,13 €*
*Zusatzbeitrag von 1,7 %, mit Krankengeldanspruch, 3,4 % Pflege­versicherungsbeitrag

Rechenbeispiel

Ein 30-jähriger Selbständiger mit einem Kind, der auf den Krankengeldanspruch verzichtet, zahlt somit insgesamt 555 Euro im Monat für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung:

Monatliches Bruttoeinkommen3.000 €
14 % allgemeiner Beitragssatz420 €
1,7 % Zusatzbeitrag51 €
3,4 % Pflege­versicherungsbeitrag102 €
Monatsbeitrag573 €

Selbständige und Freiberufler tragen die Kosten allein

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Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Hälfte. Da der Selbständige sozusagen sein eigener Arbeitgeber ist, muss er diese Kosten komplett allein tragen. Das bedeutet, je höher das Einkommen ist, umso höher ist auch der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse.

Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?

Da sich Selbständige freiwillig gesetzlich krankenversichern müssen, werden jegliche Einkünfte als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dazu gehören:

  • Steuerrechtlicher Gewinn aus der Selbständigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltszahlungen
  • Kapitalerträge
  • Gesetzliche Rente und Betriebsrenten

Einkommenssteuerbescheid bereit halten

Die Beiträge zur GKV werden jährlich anhand des Einkommensteuerbescheids berechnet, da Selbständige oft kein festes Monatsgehalt haben. Wird die Selbständigkeit neu aufgenommen, berechnen die Krankenkassen den Beitrag mit einer Einkommensschätzung. Daraus resultierend findet die finale Beitragsbemessung rückwirkend statt und kann Nach- und Rückzahlungen mit sich bringen.

Das zahlen Sie maximal: Der Höchstbeitrag für Selbständige

Hier spielt die Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgröße eine wichtige Rolle. 2024 liegt diese bei 62.100 Euro im Jahr bzw. 5.175 Euro im Monat. Verdienen Sie als Selbständiger über dieser Grenze, so werden trotzdem nur die Einkünfte bis zu dieser Grenze zur Berechnung Ihres Krankenkassenbeitrages herangezogen. Sie zahlen somit in der GKV maximal 1.019,48 Euro im Monat (je nach Höhe des Zusatzbeitrages, Krankengeldanspruch und Pflege­versicherungsbeitrag).

Hinweis: Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, müssen Sie übrigens keinen Einkommensnachweis einreichen, da Sie ohnehin den Höchstbeitrag zur Krankenkasse zahlen.

Das zahlen Sie mindestens: Der Mindestbeitrag für Geringverdiener

Noch bis vor einigen Jahren haben Selbständige mit geringem Einkommen sehr hohe Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung gezahlt. Ausnahmen galten lediglich für Existenzgründer, da sie einen Gründerzuschuss von der Arbeitsagentur erhielten.

Für Selbständige gilt ein fiktives Mindesteinkommen, welches 2024 bei 1.178,33 Euro im Monat liegt. Egal, wie viel Sie darunter verdienen, wird diese Summe zur Beitragsberechnung herangezogen. Somit zahlen Sie in der GKV mindestens ca. 232,13 Euro im Monat (je nach Höhe des Zusatzbeitrages, Krankengeldanspruch und Pflege­versicherungsbeitrag). Gerade für solche Selbständigen lohnt sich der Verbleib in der GKV, da die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung in der Regel höher sind.

Was kostet Sie die gesetzliche Kranken­­­versicherung?

Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.

Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Kranken­versicherung für Selbständige

Welche Vorteile bietet die GKV für Selbständige?

  • Leichter Zugang für Personen mit Vor­erkrankungen: Denn die Beiträge berechnen sich aufgrund des Einkommens, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand (wie in der PKV).
  • Beiträge leicht kalkulierbar: Die Beitragssätze sind bekannt und können selbst anhand des Einkommens eingeschätzt werden.
  • Keine großen Beitragssteigerungen: Große Sprünge sind eher unwahrscheinlich. Jedoch erhöht auch die GKV ihre Beiträge jährlich um ca. 3 Prozent.
  • Kostenfreie Mit­versicherung von Familienmitgliedern: Geringverdienender Ehepartner und Kinder bis 25 Jahren können beitragsfrei mitversichert werden.

Welche Nachteile kann es für Selbständige geben?

  • Beiträge sind vom Einkommen abhängig: Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für die Kranken­versicherung.
  • Leistungsumfang nicht fest: In der gesetzlichen Kranken­versicherung können Leistungen gestrichen bzw. gekürzt werden.
  • Grundlegende Leistungen: Die medizinische Versorgung in der GKV ist eine Grundversorgung. Wer viel Wert auf umfangreiche Gesundheitsleistungen legt, ist in der privaten Kranken­versicherung besser aufgehoben.

Gesetzliches Krankengeld für Selbständige

Lieber mit oder ohne Krankengeldanspruch?

Selbständige haben in der gesetzlichen Kranken­versicherung die Wahl, ob gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Krankheits­tag in Anspruch nehmen möchten. Dies ist wichtig, da sich der Beitragssatz unterscheidet (siehe oben). Viele tendieren dazu, auf den Anspruch zu verzichten, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Jedoch handelt es sich hier um eine Ersparnis von 0,6 Prozent, die sich gerade für Selbständige mit geringem Einkommen nicht lohnt: Eine Kranken­versicherung inklusive Krankengeld würde nur 5,89 Euro im Monat mehr kosten.

Wie funktioniert gesetzliches Krankengeld für Selbständige?

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Selbständige in der GKV haben ab dem 43. Tag der Krankschreibung Anspruch auf Krankengeld. Um den Anspruch geltend zu machen, muss die Krankschreibung vom Arzt der Krankenkasse zugeschickt werden. Die Krankenkasse zahlt dem arbeitsunfähigen Selbständigen daraufhin 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Berechnet wird die Summe auf Grundlage des Betrags, der vor der Arbeitsunfähigkeit zur Berechnung der GKV-Beiträge diente.

Auch beim Krankengeld gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag des Krankengeldes von 120,75 Euro am Tag, also 3.743,25 Euro monatlich (Stand: 2024). Verdienen hauptberuflich Selbständige nichts oder machen gar Verlust, erlischt der Anspruch auf Krankengeld.

Kinderkrankengeld in der GKV

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Selbständige, die in der gesetzlichen Kranken­versicherung selbst Anspruch auf Krankengeld haben, haben auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn sie ihr krankes Kind pflegen müssen, nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfälle eintreten, bekommen sie regulär ab dem 43. Krankheits­tag des Kindes finanzielle Unterstützung. Das wurde gerichtlich so festgelegt. Viele Krankenkassen zahlen jedoch schon ab dem ersten Krankheits­tag des Kindes.

Alternative: Private Krankentagegeld­versicherung

Für Selbständige lohnt sich eine private Krankentagegeld­versicherung, wenn sie auf das gesetzliche Krankengeld verzichten. Doch auch als Ergänzung ergibt die Absicherung Sinn: Im Gegensatz zum Krankengeld zahlt die private Krankentagegeld­versicherung 100 Prozent des Einkommens (statt 70 Prozent).

Leistungen aufstocken mit Krankentagegeld­versicherung

Gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige: Testsieger (2024)

Die gesetzlichen Kranken­versicherer werden zu Genüge von verschiedensten Testinstituten geprüft. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der Umfang der Zusatzleistungen, die Qualität des Bonusprogramms oder der Service und die Kundenorientierung. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte und Testsieger der gesetzlichen Kranken­versicherung zusammengetragen:

Die besten gesetzlichen Krankenkassen 2024

Zahlungsschwierigkeiten: Was, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Zu hoher Krankenkassenbeitrag, Umsatzeinbruch durch Krisenzeiten, Auftragsflaute: Es kann viele Gründe für Selbständige geben, dass sie die Beiträge zur Kranken­versicherung nicht mehr zahlen können. Gerade Selbständige müssen mit schwankenden monatlichen Einkünften rechnen.

Krankenkasse um Aufschub bitten

In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen. Oftmals gewähren Kranken­versicherer einen Zahlungsaufschub. Die fehlenden Beiträge können Sie dann später nachzahlen. Was Sie jedoch nicht tun sollten, ist einfach so weniger oder gar nicht mehr zu zahlen.

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Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.

Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Kranken­versicherung für Selbständige

Kann ich als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sein?

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Ja, auch als Selbständiger oder Freiberufler kann man sich gesetzlich krankenversichern. Dazu treten sie der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung bei und zahlen den kompletten Beitrag allein, da sie keinen Arbeitgeber haben, der sie bezuschusst.

Was kostet eine gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige?

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Der Krankenkassenbeitrag für Selbständige errechnet sich auf Grundlage aller Einkünfte, also Gewinne aus der Selbständigkeit sowie andere Einnahmen, etwa durch Vermietung oder Kapitalerträge. Ein Selbständiger mit 3.000 Euro brutto im Monat zahlt beispielsweise ca. 552 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag liegt hinsichtlich des fiktiven Mindesteinkommens bei 232,13 Euro im Monat. Der Maximalbeitrag für Gutverdiener auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 1.019,48 Euro im Monat.

Wie berechnet sich die Kranken­versicherung bei Selbständigen?

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Der allgemeine Beitragssatz für die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Verzichten Selbständige auf den Anspruch auf Krankengeld, zahlen sie 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (ca. 1,7 Prozent) sowie der Beitrag zur Pflege­versicherung (3,4 Prozent, 4 Prozent für Kinderlose). Berechnungsgrundlage sind alle Einkünfte des Selbständigen.

Kann man als Selbständiger von der privaten zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

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Wer von der GKV in die PKV übertreten möchte und die erforderlichen Bedingungen erfüllt, hat in der Regel einen einfacheren Wechsel, als andersherum. Ein Krankenkassenwechsel zurück ist nur sehr schwer zu realisieren und für manche Personen gänzlich ausgeschlossen. Eine Voraussetzung für den Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung ist die Aufnahme eines ­versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Des Weiteren muss das Einkommen dann unter der Versicherungspflicht­grenze von derzeit 69.300 Euro (Stand: 2024) liegen.

Mehr zum Wechsel zwischen PKV und GKV

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