Wie funktioniert die Erbschaftssteuer? Freibeträge, Steuersätze und Spartipps

Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Sascha Riemann
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wie die Erbschaftssteuer funktioniert, welche Freibeträge und Steuersätze gelten und wie Sie die Steuer mit Schenkungen und kluger Planung legal senken.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie funktioniert die Erbschaftssteuer?
  2. Welche Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze gelten?
  3. Wie läuft die Erbschaftssteuererklärung ab?
  4. Wie lässt sich die Erbschaftssteuer legal senken?
  5. Welche Fehler machen die Erbschaftssteuer teuer?
  6. Häufige Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag zuerst: Steuer zahlen Sie nur auf den Teil des Erbes über Ihrem persönlichen Freibetrag. Ehegatten haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und Nichtverwandte 20.000 €.
  • Steuerklasse und Steuersatz: Je enger die Verwandtschaft, desto niedriger der Satz. In Steuerklasse I zahlen Sie 7 bis 30 %, in Klasse III 30 oder 50 %.
  • Zehnjahresfrist: Schenkungen und Erbschaften von derselben Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet. Danach steht der Freibetrag neu zur Verfügung.
  • Urteil offen: Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Begünstigung von Betriebsvermögen verhandelt. Bis zum Urteil gilt das heutige Recht.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Sie Vermögen erben und dessen Wert Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt. Vom Wert des Erbes ziehen Sie die Freibeträge ab, auf den Rest wenden Sie den Steuersatz Ihrer Steuerklasse an. Wie hoch Freibetrag und Steuersatz sind, hängt davon ab, wie eng Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren.

Die Erbschaftssteuer in vier Schritten

1. Wert ermitteln

Das Finanzamt bewertet alles, was Sie erben: Konten, Depot, Immobilien, Schmuck. Maßgeblich ist der Wert am Todestag, Schulden und Bestattungskosten werden abgezogen, für Bestattung und Abwicklung ohne Nachweis pauschal 15.000 Euro.

2. Freibeträge abziehen

Vom Wert ziehen Sie Ihren persönlichen Freibetrag ab, als Ehegatte oder Kind zusätzlich den Versorgungsfreibetrag. Nur der Rest ist steuerpflichtig.

3. Steuerklasse bestimmen

Ihr Verwandtschaftsgrad ordnet Sie einer von drei Steuerklassen zu. Mit der Steuerklasse der Lohnsteuer hat das nichts zu tun.

4. Steuersatz anwenden

Auf den steuerpflichtigen Betrag gilt ein fester Prozentsatz. Er steigt mit der Höhe des Erbes und ist in Steuerklasse I am niedrigsten.


Freibeträge und Steuersätze auf einen Blick

ErbePersönlicher FreibetragSteuersatz
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner500.000 €, dazu 256.000 € Versorgungsfreibetrag7 bis 30 %
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder400.000 €, dazu Versorgungsfreibetrag bis zum 27. Geburtstag7 bis 30 %
Enkel200.000 €7 bis 30 %
Eltern und Großeltern (nur bei Erbschaft), Urenkel100.000 €7 bis 30 %
Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten, Freunde20.000 €15 bis 43 % oder 30 bis 50 %

Geregelt ist die Steuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Es gilt für Erbschaften und Schenkungen, mit weitgehend denselben Freibeträgen und Steuersätzen. Ausnahmen: Eltern und Großeltern fallen bei einer Schenkung in Steuerklasse II, und den Versorgungsfreibetrag gibt es nur im Erbfall (Quelle: § 16 ErbStG). Wer ein Depot oder eine Vermögens­verwaltung erbt, findet die Schritte bis zum Übertrag auf unserer Seite zur Vermögens­verwaltung nach dem Tod.

Stand 13.10.2026: Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13.10.2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt. Die Bayerische Staatsregierung hält Freibeträge und Steuersätze für veraltet, weil sie nicht an die Preisentwicklung angepasst wurden. Ein Erbe greift die Begünstigung von Betriebsvermögen an. Ein Urteil gibt es noch nicht. Bis dahin gelten Freibeträge und Steuersätze unverändert.

Welche Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze gelten?

Drei Stellschrauben entscheiden über die Höhe der Erbschaftssteuer: der persönliche Freibetrag, die Steuerklasse und der Steuersatz. Dazu kommen besondere Freibeträge für Hausrat und das Familienheim sowie eigene Regeln, wie Immobilien, Wertpapiere und Betriebsvermögen bewertet werden.

Freibeträge der Erbschaftssteuer im Überblick

Je enger Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren, desto höher ist Ihr Freibetrag. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro. Enkel erhalten 200.000 Euro, aber 400.000 Euro, wenn ihr Elternteil, also das Kind des Erblassers, bereits gestorben ist (Quelle: § 16 ErbStG).

Hat das Elternteil nur auf sein Erbe verzichtet, bleibt es für Enkel bei 200.000 Euro. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31.07.2024 entschieden (Aktenzeichen II R 13/22). Eltern und Großeltern haben als Erben 100.000 Euro, bei einer Schenkung nur 20.000 Euro, weil sie dann in Steuerklasse II fallen. Urenkel haben ebenfalls 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Persönliche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 2026
  • Ehegatten, Lebenspartner500.000 €
  • Kinder, Stiefkinder400.000 €
  • Enkel200.000 €
  • Eltern, Großeltern im Erbfall, Urenkel100.000 €
  • Alle übrigen Erben20.000 €

Quelle: § 16 Abs. 1 ErbStG, Stand Oktober 2026


Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Er wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt, etwa einer Witwenrente aus der gesetzlichen Renten­versicherung. Kinder und Stiefkinder bekommen einen Versorgungsfreibetrag, der mit dem Alter sinkt und mit dem 27. Geburtstag endet (Quelle: § 17 ErbStG).

Alter des Kindes beim ErbfallVersorgungsfreibetrag
Bis 5 Jahre52.000 €
Über 5 bis 10 Jahre41.000 €
Über 10 bis 15 Jahre30.700 €
Über 15 bis 20 Jahre20.500 €
Über 20 Jahre bis zum 27. Geburtstag10.300 €

Den Versorgungsfreibetrag für Kinder gibt es nur bei einer Erbschaft, nicht bei einer Schenkung. Auch er wird um steuerfreie Versorgungsbezüge wie eine Waisenrente gekürzt. Enkel sind im Gesetz nicht genannt, auch wenn ihre Eltern verstorben sind. Erben minderjährige Kinder, gelten für ihr Vermögen eigene Regeln, die unsere Seite zur Vermögens­verwaltung für Kinder erklärt.


Die drei Erbschaftssteuerklassen

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen oder Schenker (Quelle: § 15 ErbStG). Sie bestimmt den Steuersatz und für alle außerhalb der engsten Familie auch den Freibetrag. Mit Ihrer Lohnsteuerklasse hat sie nichts zu tun.

SteuerklasseWer gehört dazuSteuersatz
IEhegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern bei Erbschaft7 bis 30 %
IIEltern und Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten15 bis 43 %
IIIAlle übrigen, zum Beispiel unverheiratete Partner, Pflegekinder, Onkel, Tanten, Cousins, Freunde30 oder 50 %

Besonders teuer wird es für unverheiratete Partner und Pflegekinder. Sie fallen in Steuerklasse III mit 20.000 Euro Freibetrag und mindestens 30 Prozent Steuer. Eine Heirat oder eine Adoption ändert das. Für eine Adoption müssen alle Beteiligten dem Familiengericht darlegen, dass eine echte Eltern-Kind-Beziehung besteht. Steuerliche Gründe allein reichen dafür nicht.


Die Berechnung der Erbschaftssteuer

Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ab, also vom Erbe nach Abzug aller Freibeträge (Quelle: § 19 ErbStG). Der Satz gilt für den ganzen Betrag, nicht nur für den Teil über der letzten Stufe. Bis 6.000.000 Euro steuerpflichtigem Erwerb gelten diese Sätze:

Steuerpflichtiger Erwerb bisSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %

Für sehr große Erbschaften steigen die Sätze weiter. Liegt der Wert knapp über einer Stufengrenze, mildert ein Härteausgleich den Sprung: Der Mehrbetrag an Steuer darf höchstens die Hälfte des Betrags über der Grenze ausmachen, bei Sätzen über 30 Prozent höchstens drei Viertel.

Steuerpflichtiger ErwerbSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
Bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
Bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
Über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Rechenbeispiel: So viel Erbschaftssteuern werden fällig

Zwei Beispiele unserer Redaktion zeigen, wie Freibeträge und Steuersatz zusammenwirken. Im ersten erbt eine Witwe ein großes Vermögen, im zweiten ein erwachsener Sohn ein Wertpapierdepot. Beide Beispiele unterstellen, dass es nur einen Erben gibt, keine steuerfreien Versorgungsbezüge und keine Schenkungen in den vergangenen zehn Jahren. Für Bestattung und Abwicklung ziehen wir die Pauschale von 15.000 Euro ab.

Rechenbeispiel: Ehefrau erbt 6.500.000 Euro
Witwe erbt von ihrem Ehemann, Steuerklasse I

PostenBetrag
Erbe6.500.000 €
Minus persönlicher Freibetrag500.000 €
Minus Versorgungsfreibetrag256.000 €
Minus Pauschale für Erbfallkosten15.000 €
Erbschaftssteuer: 19 % auf 5.729.000 €1.088.510 €

Lebte das Paar in Zugewinn­gemeinschaft, bleibt zusätzlich der rechnerische Zugewinnausgleich steuerfrei und die Steuer sinkt weiter.

Rechenbeispiel: Sohn erbt ein Depot
Sohn, 40 Jahre, erbt von seiner Mutter ein Depot, Steuerklasse I

PostenBetrag
Wert des Depots600.000 €
Minus persönlicher Freibetrag400.000 €
Minus Pauschale für Erbfallkosten15.000 €
Steuerpflichtig185.000 €
Erbschaftssteuer: 11 %20.350 €

Einen Versorgungsfreibetrag erhält er nicht, weil er älter als 27 Jahre ist.

Ein Erbe führt nicht selten zu Streit unter den Erben, etwa über die Aufteilung eines Depots oder einer Immobilie. Wer sich dafür absichern möchte, findet bei der Erb­rechtsschutz­versicherung einen Überblick über Leistungen und Kosten.


Steuerbefreiung bei Hausrat und Wohnraum

In Steuerklasse I bleibt Hausrat bis 41.000 Euro steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände wie Schmuck oder ein Auto bis 12.000 Euro. In den Steuerklassen II und III gilt für beides zusammen eine Grenze von 12.000 Euro. Geld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine fallen nicht darunter (Quelle: § 13 ErbStG). Die persönlichen Freibeträge bleiben daneben voll erhalten.

Das selbst genutzte Familienheim erbt der Ehegatte steuerfrei, ohne Grenze für die Wohnfläche. Kinder und Kinder verstorbener Kinder erben es steuerfrei bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene selbst darin wohnte oder aus zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit daran gehindert war.

Der Erbe muss die Wohnung unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre lang selbst nutzen. Zieht er vorher aus oder verkauft, entfällt die Befreiung rückwirkend, außer er ist aus zwingenden Gründen gehindert. Zu Lebzeiten können Ehegatten sich das Familienheim ebenfalls steuerfrei übertragen, ohne Pflicht zur Nutzung über zehn Jahre.


Besonderheiten bei der Wertermittlung

Börsennotierte Wertpapiere wie Aktien setzt das Finanzamt mit dem niedrigsten Kurs am Todestag an, Investmentfonds mit dem Rücknahmepreis (Quelle: § 11 Bewertungsgesetz). Gab es am Todestag keinen Kurs, zählt der letzte innerhalb der 30 Tage davor. Konten und Sparguthaben zählen mit dem Nennwert, einschließlich der Zinsen bis zum Todestag.

Immobilien bewertet das Finanzamt je nach Art im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn mit einem Gutachten nachweisen. Grundstücke, die zu Wohnzwecken vermietet sind, werden nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt. Für gewerblich vermietete Flächen gilt dieser Abschlag nicht.

Für Betriebsvermögen gibt es eine Verschonung: 85 Prozent bleiben steuerfrei, wenn der Erbe den Betrieb fortführt und die Lohnsumme hält, auf Antrag sogar 100 Prozent mit längeren Fristen. Vermögensverwaltende Gesellschaften, deren Vermögen zu mindestens 90 Prozent aus Wertpapieren oder vermieteten Immobilien besteht, sind davon ausgenommen. Diese Verschonung prüft gerade das Bundesverfassungsgericht.

Ihr Vermögen nach dem Erbe neu ordnen

Ob Sie ein Depot geerbt haben oder Ihr Vermögen für die nächste Generation aufstellen: Unser Portfolio­management bespricht mit Ihnen, wie Sie es künftig anlegen. Steuer- und Rechtsberatung bleiben bei Steuerberater und Notar.

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Wie läuft die Erbschaftssteuererklärung ab?

Nach einem Erbfall zeigen Sie das Erbe innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt an, sobald Sie davon wissen. Das Finanzamt fordert dann eine Erbschaftssteuererklärung an, wenn eine Steuer in Frage kommt. Banken und Vermögensverwalter melden den Bestand am Todestag ohnehin selbst.

1. Erbe anzeigen

Innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie vom Erbe erfahren haben, informieren Sie das für Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt formlos über den Erwerb.

2. Bank meldet den Bestand

Banken und Vermögensverwalter melden dem Finanzamt Konten und Depots des Verstorbenen am Todestag innerhalb eines Monats.

3. Erklärung abgeben

Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, listen Sie den gesamten Nachlass mit Werten am Todestag auf, auch wenn das Erbe unter dem Freibetrag liegt.

4. Bescheid prüfen

Das Finanzamt setzt die Steuer fest. Prüfen Sie Werte und Freibeträge und legen Sie bei Fehlern innerhalb eines Monats Einspruch ein.


Wann Sie das Erbe anzeigen müssen

Die Frist von drei Monaten beginnt, sobald Sie vom Erbe erfahren, nicht schon am Todestag (Quelle: § 30 ErbStG). Die Anzeige entfällt, wenn ein deutsches Gericht oder ein Notar das Testament eröffnet hat und sich daraus Ihr Verhältnis zum Verstorbenen eindeutig ergibt. Sind Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht von einer Bank gemeldete Anteile an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder Auslandsvermögen dabei, müssen Sie trotzdem anzeigen.

Unabhängig davon melden Banken und Vermögensverwalter den Bestand am Todestag einschließlich der Zinsen bis zu diesem Tag, und zwar binnen eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben. Bei Werten bis 5.000 Euro darf die Meldung unterbleiben (Quelle: § 33 ErbStG und § 1 Absatz 4 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung). Das Finanzamt erfährt also auch ohne Ihre Anzeige vom geerbten Depot.


Was in die Erbschaftssteuererklärung gehört

Herzstück der Erklärung ist ein Verzeichnis des Nachlasses: Konten, Depots, Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck und Forderungen, jeweils mit dem Wert am Todestag. Abziehen dürfen Sie Schulden des Verstorbenen sowie Kosten der Bestattung und der Abwicklung des Nachlasses, ohne Nachweis pauschal 15.000 Euro. Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, müssen Sie diese abgeben, auch wenn das Erbe unter Ihrem Freibetrag liegt.

Haben Sie ein Depot mit einer laufenden Vermögens­verwaltung geerbt, läuft der Vertrag im Zweifel weiter, bis Sie ihn kündigen oder die Strategie ändern. Wie Sie sich gegenüber Bank und Verwalter ausweisen und wer in einer Erben­gemeinschaft entscheidet, lesen Sie auf unserer Seite zur Vermögens­verwaltung nach dem Tod.

Liegt das Erbe deutlich über dem Freibetrag, lässt sich die Erbschaftssteuer kaum ganz vermeiden. Mit früher Planung können Sie die Steuerlast aber spürbar senken, vor allem über Schenkungen im Abstand von zehn Jahren. Die folgenden sechs Wege sind legal und verbreitet. Welcher passt, klären Sie mit einem Steuerberater oder Notar.

Sechs Spartipps für Erblasser und Erben

1. Früh schenken

Schenkungen und Erbschaften von derselben Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet. Wer früh schenkt, kann die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen.

2. Auf mehrere Personen verteilen

Jeder Beschenkte und jeder Erbe hat seinen eigenen Freibetrag. Werden Kinder und Enkel bedacht, bleibt mehr Vermögen steuerfrei.

3. Vermögen unter Ehegatten ausgleichen

Hält nur ein Partner fast das ganze Vermögen, nutzen Kinder später nur einen Freibetrag. Gleicht das Paar zu Lebzeiten aus, stehen beide Freibeträge zur Verfügung. Der Ausgleich ist selbst eine Schenkung: steuerfrei bis 500.000 Euro in zehn Jahren, das selbst genutzte Familienheim ohne Grenze.

4. Mit Nießbrauch übertragen

Übertragen Sie eine Immobilie und behalten das Nutzungsrecht, mindert dieses Recht den steuerlichen Wert der Schenkung. Sie wohnen weiter darin oder behalten die Miete.

5. Niedrigeren Wert nachweisen

Setzt das Finanzamt eine Immobilie zu hoch an, können Sie mit einem Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen. Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb.

6. Familienheim nutzen

Das selbst genutzte Familienheim bleibt unter Ehegatten steuerfrei, zu Lebzeiten und im Erbfall. Kinder erben es bis 200 Quadratmeter steuerfrei, wenn sie selbst einziehen.


Zehnjahresfrist: Freibeträge mehrfach nutzen

Der wichtigste Hebel ist die Zehnjahresfrist. Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, danach beginnt die Rechnung neu (Quelle: § 14 ErbStG). Eltern können jedem Kind also alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken, jeder Elternteil für sich. Wie das bei Immobilien geht, erklärt unser Ratgeber zum Haus überschreiben.


Das Berliner Testament steuerlich prüfen

Viele Ehepaare setzen sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Steuerlich verschenken sie damit den Freibetrag der Kinder nach dem ersten Elternteil. Bei großen Vermögen kann es sinnvoller sein, die Kinder schon im ersten Erbfall zu bedenken, zum Beispiel mit einem Vermächtnis.

Welche Fehler machen die Erbschaftssteuer teuer?

Teuer wird die Erbschaftssteuer meist durch versäumte Planung, nicht durch den Steuersatz. Wer zu spät schenkt, Fristen beim Familienheim übersieht oder auf falsche Steuermodelle setzt, zahlt mehr als nötig. Prüfen Sie Ihre Planung deshalb rechtzeitig.

  • Schenkungen erst kurz vor dem Tod: Sie werden mit dem Erbe zusammengerechnet
  • Das Familienheim vor Ablauf von zehn Jahren verkaufen oder vermieten: Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend
  • Privates Wertpapier- oder Immobilienvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH einbringen, um Betriebsvermögen zu schaffen: Die Verschonung gilt dafür nicht
  • Die Anzeigefrist von drei Monaten verstreichen lassen
  • Ein Berliner Testament ohne Blick auf die Freibeträge der Kinder aufsetzen

Steuermodell vermögensverwaltende GmbH

Ein verbreiteter Irrtum: Wer Wertpapiere oder vermietete Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH einbringt, erhält nicht die Verschonung für Betriebsvermögen. Besteht das Vermögen der Gesellschaft zu mindestens 90 Prozent aus solchem Verwaltungsvermögen, ist sie ausgeschlossen. Was eine solche Gesellschaft sonst leistet, erklärt unsere Seite zur vermögensverwaltenden GmbH.


So helfen wir Erben und Erblassern

Steuer- und Rechtsberatung zur Erbschaft gehört zum Steuerberater, Notar oder Anwalt. Wir kümmern uns um die Anlage: Wer ein Depot erbt, bespricht mit unserem Portfolio­management, ob die Anlagen zu den eigenen Zielen passen. Wer selbst vererben will, plant mit uns, wie das Vermögen bis dahin angelegt bleibt, und stimmt die Gestaltung mit seinen Beratern ab.

„Wer zu Lebzeiten ein Vermögen aufbaut und viel dafür tut, dieses zu erhalten und zu vermehren, sollte mit dem Thema Erbschaft genauso sorgfältig umgehen“, rät Carsten Faber, stellvertretender Leiter der Vermögens­verwaltung bei von Buddenbrock. Schieben Sie das Thema also nicht auf, auch wenn es unangenehm ist. Spätestens wenn Ihr Vermögen die Freibeträge übersteigt, lohnt sich die Planung.

Experten-Tipp:
Leiter Vermögens­verwaltung bei von Buddenbrock

„Ein geerbtes Depot passt selten zu den eigenen Zielen. Verkaufen Sie trotzdem nicht überstürzt, sondern prüfen Sie zuerst, was darin liegt und wie lange Sie anlegen wollen. Wer selbst vererben will, sollte die Zehnjahresfrist früh nutzen und die Aufteilung mit Steuerberater und Notar planen. Wir bringen die Anlageseite ein, die Gestaltung bleibt bei ihnen.“

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Berater

Die häufigsten Fragen zur Erbschaftssteuer

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer?

Vom Wert des Erbes am Todestag ziehen Sie Schulden, Bestattungskosten (ohne Nachweis pauschal 15.000 Euro) und Ihren persönlichen Freibetrag ab. Auf den Rest gilt der Steuersatz Ihrer Steuerklasse, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. In Steuerklasse I liegt er zwischen 7 und 30 Prozent, je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Wer bestimmt die Erbschaftssteuer?

Die Regeln stehen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und gelten bundesweit einheitlich. Die Einnahmen stehen nach Artikel 106 Grundgesetz den Ländern zu. Festgesetzt wird die Steuer vom Finanzamt, das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Das hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erbes ab. Ein Ehegatte gehört zur Steuerklasse I. Bei einem steuerpflichtigen Erbe von 600.000 Euro zahlt er 15 Prozent, also 90.000 Euro. In Steuerklasse III wären es 30 Prozent.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?

Er richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben laut § 16 ErbStG 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Urenkel sowie Eltern und Großeltern im Erbfall haben 100.000 Euro, alle anderen 20.000 Euro.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuererklärung?

Sie zeigen das Erbe innerhalb von drei Monaten an, nachdem Sie davon erfahren haben. Das Finanzamt fordert dann eine Erklärung an, wenn eine Steuer in Frage kommt, manchmal auch unter dem Freibetrag. Darin listen Sie den gesamten Nachlass mit Werten am Todestag auf, das Finanzamt setzt danach die Steuer fest.

Was ist das Berliner Testament?

Im Berliner Testament setzen sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern. Steuerlich geht dabei der Freibetrag der Kinder nach dem ersten Elternteil verloren. Ein zweiter Freibetrag entsteht auch auf Antrag nicht. Der Antrag nach § 15 Absatz 3 ErbStG hilft nur Schlusserben, die allein mit dem erstverstorbenen Ehegatten verwandt sind, etwa dessen Nichten und Neffen.

Gilt die Zehnjahresfrist auch für Schenkungen?

Ja. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, egal ob Schenkung oder Erbschaft. Liegt eine Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, steht der volle Freibetrag im Erbfall wieder zur Verfügung. Deshalb lohnt es sich, früh mit Schenkungen zu beginnen.

Wie wird ein geerbtes Wertpapierdepot bewertet?

Aktien und andere börsennotierte Wertpapiere zählen mit dem niedrigsten Kurs am Todestag, Investmentfonds mit dem Rücknahmepreis. Die Bank meldet den Bestand am Todestag dem Finanzamt. Der Übertrag auf die Erben gilt nicht als Verkauf, Abgeltungsteuer fällt dadurch nicht an.

Was zahlen unverheiratete Partner an Erbschaftssteuer?

Unverheiratete Partner gehören zur Steuerklasse III. Sie haben nur 20.000 Euro Freibetrag und zahlen auf den Rest 30 Prozent, über 6.000.000 Euro steuerpflichtigem Erwerb 50 Prozent. Eine Heirat bringt Steuerklasse I und 500.000 Euro Freibetrag.

Wird die Erbschaftssteuer bald geändert?

Das ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze, die Bewertung von Grundbesitz und die Begünstigung von Betriebsvermögen verhandelt. Ein Urteil gibt es noch nicht, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Bis dahin gilt das heutige Recht (Stand 13.10.2026).

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Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Eigenkapitalrendite Die Eigenkapitalrendite bei Immobilien zeigt, wie stark sich das eigene Geld durch Mieteinnahmen vermehrt. Sie hilft Anlegern zu prüfen, ob sich der Kauf einer Immobilie wirklich lohnt.
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