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So profitieren Sie von der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat unterstützt die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge (bAV) mit verschiedenen För­de­rungs­maß­nah­men.
  • Der Arbeitnehmer spart Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge, die wiederum in den bAV-Vertrag fließen. Außerdem erhält er den Arbeitgeberzuschuss.
  • Arbeitgeber sparen zudem Steuern, wenn sie in die bAV von Ge­ring­ver­die­nern investieren.
  • Weiterhin wird die bAV in der Aus­zah­lungs­pha­se und in Kombination mit der Riester-Rente gefördert.

Wie fördert der Staat die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge?

Verschiedene Maßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die gesetzliche Rente reicht oft nicht dazu aus, den Lebensstandard im Alter zu halten. Mit der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge (bAV) können Arbeitnehmer ihre Rentenlücken schließen. Sie wird auch als zweite Säule des deutschen Vorsorgesystems bezeichnet, die der Staat mit verschiedenen Förderungen unterstützt.

Diese hat der Staat in der Vergangenheit sogar noch ausgebaut, damit möglichst viele Angestellte mit der bAV fürs Alter vorsorgen. Möglich sind:

  • steuerliche Vorteile
  • ver­pflichtende Arbeitgeberzuschüsse
  • und Förderungen für Geringverdiener

Was Arbeitnehmer zur bAV wissen müssen

Von Förderungs­maßnahmen der bAV profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber. In den folgenden Kapiteln erläutern wir Ihnen alle Förder­maßnahmen kurz und einfach.

Förderung bei den Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben

So sparen Sie Abgaben ein

Wer einen Teil seines Gehalts in eine Di­rekt­ver­si­cher­ung, Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder das Sozialpartnermodell einzahlt, profitiert von einer Förderung bei den Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben. Über die Ent­gelt­um­wand­lung können Arbeitnehmer 8 Prozent ihres Lohnes ohne Abzug von Steuern und 4 Prozent ohne Abzug von So­zi­al­ab­ga­ben in die bAV investieren.

Allerdings gibt es dabei eine Grenze, die sich nach der Bei­trags­be­mess­ungs­gren­ze der gesetzlichen Renten­versicherung West richtet und sich jährlich ändert. 2024 können demnach monatlich 604 Euro und jährlich 7.248 Euro steuerfrei in die Betriebsrente fließen. Der sozialabgabefreie Anteil beiträgt monatlich 302 Euro und jährlich 3.624 Euro. Unbegrenzt ist der steuerfreie Anteil bei den Durchführungswegen Un­ter­stütz­ungs­kas­se und der Direktzusage. Sie eignen sich deshalb besonders für Gutverdiener, deren Gehalt über der Bei­trags­be­mess­ungs­gren­ze der gesetzlichen Renten­versicherung liegt. Bei den So­zi­al­ab­ga­ben liegt die Grenze wie bei den anderen Durchführungswegen bei 4 Prozent.

Wie die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer genau behandelt wird, erklären wir Ihnen hier:

Die bAV in der Steuer und der Steuererklärung

Förderung durch den Arbeitgeberzu­schuss

Arbeitnehmer erhalten Geld vom Chef

Bei der be­trieb­li­chen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber seit 2022 verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten, soweit er durch die Umwandlung Lohnnebenkosten einspart. Für neu abgeschlossene Verträge gilt diese Pflicht schon seit 2019. Der Zuschuss ist ein Ausgleich für die So­zi­al­ab­ga­ben, die das Unternehmen durch die Entgeltumwandlung einspart.

Sie erhalten diesen Zuschuss ver­pflichtend, wenn Sie einen der folgenden Durch­führ­ungs­we­ge für Ihre bAV nutzen:

  • Di­rekt­ver­si­cher­ung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Sozialpartnermodell

Einzig für den Durchführungsweg der Unterstützungskasse ist die bAV-Förderung nach dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz nicht ver­pflichtend.

Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert, haben wir Ihnen anhand von ausführlichen Rechenbeispielen hier zusammengefasst:

Entgeltumwandlung: So lohnt es sich

So werden Sie während der Auszahlung gefördert

Freibetrag auf den Krankenkassenbeitrag

Wird die Betriebsrente im Alter ausgezahlt, muss sie versteuert werden. Immerhin fällt der Steuersatz bei der Auszahlung meistens geringer aus. Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen zudem auf die Leistungen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung zahlen. Das sind rund 18 Prozent.

Hier gibt es aber seit 2020 eine Art Förderung in Form eines Freibetrages von 176,75 Euro (Stand 2024). Nur auf die Betriebsrente, die diese Summe übersteigt, müssen Kassenbeiträge entrichtet werden.

Neue Regelungen zur bAV 2024

Freibetrag auf die Grund­si­cher­ung in der Aus­zah­lungs­pha­se

Auch im Alter profitieren Geringverdiener von der Förderung der bAV, sofern sie Leistungen aus der Grund­si­cher­ung erhalten. Auf diese wird die Betriebsrente bis zu einem Freibetrag von aktuell 281,50 Euro (2024) nicht angerechnet.

mehr zur Auszahlung der Betriebsrente

Weitere Förder­maßnahmen für den Arbeitnehmer

Förderung beim Job­wech­sel

Beim Jobwechsel darf der Arbeitnehmer bei den Durchführungswegen:

  • Di­rekt­ver­si­cher­ung
  • Pensionsfonds
  • und Pensionskasse

seine unverfallbaren Ansprüche aus der Betriebsrente mitnehmen. Der Staat fördert dies durch eine steuerfreie Übertragung.

Diese gilt auch für die Un­ter­stütz­ungs­kas­se und Direktzusage. Allerdings haben Angestellte hier kein Anrecht darauf, dass der neue Arbeitgeber diese Formen der bAV weiterführt. Die erworbenen Anwartschaften bleiben aber trotzdem erhalten.

Alle Regelungen beim Jobwechsel mit einer bAV im Detail

Förderung, wenn das Arbeitsverhältnis vorübergehend ruht

Das Arbeitsverhältnis kann vorübergehend ruhen, etwa bei einem Stellenwechsel, Arbeitseinsatz im Ausland, der Elternzeit oder einem Sabbatical. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Beiträge bis zu zehn Jahren in die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei nachzuzahlen. Pro Kalenderjahr betragen die steuerfreien Beitrage 8 Prozent der aktuellen Bei­trags­be­mess­ungs­gren­ze.

mehr zur bAV während der Elternzeit

Schutz­maßnahmen bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz

Bei Arbeitslosigkeit muss ein Versicherter nicht um seine be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge fürchten. Sie ist genauso wie viele andere Altersvorsorgeformen Hartz-IV-sicher.

Die Betriebsrente ist auch abgesichert, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Bei den Durchführungswegen Direktzusage, Un­ter­stütz­ungs­kas­se und Pensionsfonds springt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) ein. Nicht betroffen von der Insolvenz sind Pensionskassen und Di­rekt­ver­si­cher­ungen, da sie bei externen Vorsorgeeinrichtungen abgewickelt werden. Wenn diese Versorgungseinrichtungen Pleite gehen, muss der Arbeitgeber einspringen.


Förderung der Ries­ter-bAV

Angestellte können auch die Förderung der Riester-Rente im Rahmen der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge in Anspruch nehmen. Dabei profitieren sie von Zulagen und Steuervorteilen. Das Riestern stellt eine Alternative oder Ergänzung zur klassischen bAV dar. Insbesondere für Mitarbeiter, die aufgrund eines geringen Einkommens wenig Steuern zahlen, ist dies attraktiv. Denn sie sparen über die klassische bAV vergleichsweise wenig Steuern und So­zi­al­ver­si­cher­ungs­bei­trä­ge.

Abgewickelt wird die Riester-Förderung in der bAV über eine Di­rekt­ver­si­cher­ung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Während die Mitarbeiter-Beiträge bei der klassischen bAV aus dem Bruttogehalt geleistet werden, werden sie bei der Riester-bAV aus dem Nettogehalt finanziert – also nach Abzug von Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben. Auf diese Einzahlungen gewährt der Staat dafür jährlich die Grundzulage und die Kinderzulage. Im Alter müssen auf die Leistungen der Riester-bAV keine So­zi­al­ab­ga­ben, sondern nur Steuern bezahlt werden.

Das müssen Sie über die Riester-Rente wissen

Unsere Tipps zur maximalen Förderung

Das sagen unsere Experten

Oft ist es Mitarbeitern unklar, bei welcher bAV-Form welche Förderung in Frage kommt, sagt unser Spezialist für die betriebliche Altersversorgung Tim Vogler: „Verwirrung gibt es auch häufig beim Thema ver­pflichtende Arbeitgeberzuschüsse.“ Denn nicht immer habe ein Angestellter das Anrecht auf einen Zuschuss von 15 Prozent: „Etwa wenn er zu viel verdient.“

Doch auch Arbeitgeber können etwas dazu beitragen, um ihren Mitarbeitern die maximale Förderung zu ermöglichen, sagt Vogler: „Etwa wenn sie ihnen die bAV über die Durchführungswege Di­rekt­ver­si­cher­ung und Un­ter­stütz­ungs­kas­se gleichzeitig anbieten. So können Arbeitnehmer zwei Mal So­zi­al­ver­si­cher­ungs­bei­trä­ge von 4 Prozent in Abzug bringen.“ Allerdings sei nicht jedes Unternehmen bereit, die bAV über die Un­ter­stütz­ungs­kas­se abzuwickeln: „Dies gilt es zu respektieren.“

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So wird der Arbeitgeber vom Staat gefördert

Staatlicher Zuschuss bei Einzahlung in Geringverdiener-bAV

Mit der Einführung des Be­triebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setzes (BRSG) von 2018 hat der Staat Maßnahmen getroffen, damit die betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener attraktiver wird. Dazu müssen aber Arbeitgeber 240 – 960 Euro in die bAV von ihren Mitarbeitern einzahlen, die maximal 2.575 Euro brutto im Monat verdienen.

Im Gegenzug erstattet der Staat den Arbeitgebern 30 Prozent dieses Zuschusses. Das heißt, sie können bei der der nächsten Lohnsteuermeldung bis 288 Euro in Abzug bringen. Um davon zu profitieren, muss es sich aber um eine reine arbeitgeberfinanzierte bAV handeln. Der Mitarbeiter hat kein Recht auf diese Art der Förderung.

Arbeitgeber profitiert auch von Entgeltumwandlung

Die So­zi­al­ab­ga­ben reduzieren sich auch beim Arbeitgeber durch die Ent­gelt­um­wand­lung. Und zwar genau so wie beim Mitarbeiter um etwa 20 Prozent. Denn der Arbeitgeber zahlt weniger Lohnnebenkosten, wenn ein Teil des Bruttogehaltes in die bAV fließt.

Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert, haben wir Ihnen hier anhand von ausführlichen Rechenbeispielen erklärt:

Wie der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung profitiert

Fazit

Arbeitnehmer werden am meisten, jedoch nicht ausschließlich gefördert

Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Staat ist vor allem für Arbeitnehmer attraktiv. So wurde beschlossen, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen einen obligatorischen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten. Freibeträge zu den Krankenkassenbeiträgen und zur Berechnung der Grundsicherung entlasten Rentner, die ihre Betriebsrente beziehen.

Doch auch der Arbeitgeber profitiert von Förder­maßnahmen. So wird er vom Staat unterstützt, wenn er für Geringverdiener in seinem Unternehmen den Aufbau einer Betriebsrente übernimmt. Und auch der Arbeitgeber spart Lohnsteuer und Sozialabgaben, wenn seine Mitarbeiter die Entgeltumwandlung nutzen.

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Katharina Burnus
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