So profitieren Sie von der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat unterstützt die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge (bAV) mit verschiedenen För­de­rungs­maß­nah­men.
  • Der Arbeitnehmer spart Steuern und Sozialabgaben. Außerdem erhält er den Arbeitgeberzuschuss.
  • Arbeitgeber sparen ebenfalls Lohnkosten, wenn seine Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung in die bAV einzahlen.
  • Finanzieren Arbeitgeber in die bAV eines Geringverdieners, erhalten sie einen Zuschuss.
  • Weiterhin wird die bAV in der Aus­zah­lungs­pha­se und in Kombination mit der Riester-Rente gefördert.

Das erwartet Sie hier

Wie und von wem die betriebliche Altersvorsorge gefördert wird und wie Sie davon als Arbeitnehmer und -geber am meisten profitieren.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: Staatliche Förderung der bAV
  2. Förderung bei Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben
  3. Arbeitgeberzuschuss
  4. Förderung bei besonderen Situationen
  5. Förderung bei Auszahlung
  6. So wird der Arbeitgeber gefördert

Wie fördert der Staat die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge?

Überblick: Maßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge können Arbeitnehmer ihre Rentenlücken schließen. Sie wird auch als zweite Säule des deutschen Vorsorgesystems bezeichnet. Der Staat unterstützt dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit verschiedenen Förderungen:

Förderung bei Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

lesen

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

So sparen Sie Abgaben ein

Wenn Arbeitnehmer über die Ent­gelt­um­wand­lung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, können sie dies bis zu 8 Prozent steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei tun. Es gilt dabei ein Höchstbetrag, der sich nach der Bei­trags­be­mess­ungs­gren­ze der gesetzlichen Renten­versicherung West richtet und sich jährlich ändert.

Icon Sparschwein

2024 können demnach monatlich 604 Euro und jährlich 7.248 Euro steuerfrei in die Betriebsrente fließen. Der sozialabgabefreie Anteil beiträgt monatlich 302 Euro und jährlich 3.624 Euro. Unbegrenzt ist der steuerfreie Anteil bei den Durchführungswegen Un­ter­stütz­ungs­kas­se und der Direktzusage. Sie eignen sich deshalb besonders für Gutverdiener, deren Gehalt über der Bei­trags­be­mess­ungs­gren­ze der gesetzlichen Renten­versicherung liegt. Bei den So­zi­al­ab­ga­ben liegt die Grenze wie bei den anderen Durchführungswegen bei 4 Prozent.

Der Durchführungsweg spielt dabei eine zentrale Rolle: Voraussetzung ist, dass die bAV über eine Di­rekt­ver­si­cher­ung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungs­kasse oder das Sozialpartnermodell läuft. Einzig bei der Direktzusage ist eine Einsparung von Steuern und Sozialabgaben nicht möglich.

Wie die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer genau behandelt wird, erklären wir Ihnen hier:

Die bAV in der Steuer und der Steuererklärung

Förderung durch den Arbeitgeberzu­schuss

Arbeitnehmer erhalten zusätzlich Geld vom Chef

Bei der be­trieb­li­chen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber seit 2022 verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent Ihres bAV-Beitrages zu leisten, soweit er durch die Umwandlung Lohnnebenkosten einspart. Zahlen Sie als Arbeitnehmer beispielsweise 100 Euro monatlich in Ihre bAV ein, zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich 15 Euro obendrauf. Der Arbeitgeberzuschuss kann vom Arbeitgeber auch höher angesetzt werden. Für neu abgeschlossene Verträge gilt diese Pflicht schon seit 2019.

Details und Beispiele zum Arbeitgeberzuschuss

Wichtige Voraussetzung ist dabei die Wahl des Durchführungsweges: Der Arbeitgeberzuschuss ist nur bei der Direkt­versicherung, dem Pensionsfonds, der Pensionskasse und dem Sozialpartnermodell ver­pflichtend. Einzig für die Unterstützungs­kasse ist der Zuschuss nach dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz nicht ver­pflichtend.

Förder­maßnahmen für den Arbeitnehmer in besonderen Situationen

Förderung beim Job­wech­sel

Beim Jobwechsel darf der Arbeitnehmer bei den Durchführungswegen Direkt­versicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse seine unverfallbaren Ansprüche aus der Betriebsrente mitnehmen. Der Staat fördert dies durch eine steuerfreie Übertragung. Diese gilt auch für die Un­ter­stütz­ungs­kas­se und Direktzusage. Allerdings haben Angestellte hier kein Anrecht darauf, dass der neue Arbeitgeber diese Formen der bAV weiterführt. Die erworbenen Anwartschaften bleiben aber trotzdem erhalten.

Alle Regelungen beim Jobwechsel mit einer bAV im Detail


Förderung bei Elternzeit, Sabbatical und Co.

Das Arbeitsverhältnis kann vorübergehend ruhen, etwa bei einem Stellenwechsel, Arbeitseinsatz im Ausland, der Elternzeit oder einem Sabbatical. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Beiträge bis zu zehn Jahren in die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei nachzuzahlen. Pro Kalenderjahr betragen die steuerfreien Beiträge acht Prozent der aktuellen Bei­trags­be­mess­ungs­gren­ze.


Schutz­maßnahmen bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz

Bei Arbeitslosigkeit muss ein Versicherter nicht um seine be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge fürchten. Sie ist genauso wie viele andere Altersvorsorgeformen Hartz-IV-sicher.

Die Betriebsrente ist auch abgesichert, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Bei den Durchführungswegen Direktzusage, Un­ter­stütz­ungs­kas­se und Pensionsfonds springt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) ein. Nicht betroffen von einer Insolvenz sind Pensionskassen und Di­rekt­ver­si­cher­ungen, da sie bei externen Vorsorgeeinrichtungen abgewickelt werden. Wenn diese Versorgungseinrichtungen Insolvenz anmelden, muss der Arbeitgeber einspringen.


Förderung der Ries­ter-bAV

Angestellte können auch die Förderung der Riester-Rente im Rahmen der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge in Anspruch nehmen. Dabei profitieren sie von Zulagen und Steuervorteilen. Insbesondere für Mitarbeiter, die aufgrund eines geringen Einkommens wenig Steuern zahlen, ist dies attraktiv, da sie über die klassische bAV vergleichsweise wenig Steuern und So­zi­al­ver­si­cher­ungs­bei­trä­ge einsparen.

Abgewickelt wird die Riester-Förderung in der bAV über eine Di­rekt­ver­si­cher­ung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Während die Mitarbeiterbeiträge bei der klassischen bAV aus dem Bruttogehalt geleistet werden, werden sie bei der Riester-bAV aus dem Nettogehalt finanziert – also nach Abzug von Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben. Auf diese Einzahlungen gewährt der Staat dafür jährlich die Grundzulage und die Kinderzulage. Im Alter müssen auf die Leistungen der Riester-bAV keine So­zi­al­ab­ga­ben, sondern nur Steuern bezahlt werden.

Das müssen Sie über die Riester-Rente wissen

So werden Sie während der Auszahlung gefördert

Freibetrag auf den Krankenkassenbeitrag

Bei Auszahlung der Betriebsrente fallen Steuern und Sozialabgaben an. Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen demnach auf die bAV-Rente den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung zahlen. Das sind derzeit rund 18 Prozent. Hier gibt es aber seit 2020 eine Entlastung in Form eines Freibetrages von 176,75 Euro (Stand 2024). Nur auf die Betriebsrente, die diese Summe übersteigt, müssen Kassenbeiträge entrichtet werden.

Neue Regelungen zur bAV 2024


Freibetrag auf die Grund­si­cher­ung

Auch im Alter profitieren Geringverdiener von der Förderung der bAV, sofern sie Leistungen aus der Grund­si­cher­ung erhalten. Auf diese wird die Betriebsrente bis zu einem Freibetrag von aktuell 281,50 Euro (2024) nicht angerechnet.

So funktioniert die Auszahlung der Betriebsrente

So wird der Arbeitgeber vom Staat gefördert

Arbeitgeber profitiert auch von Entgeltumwandlung

Nicht nur Arbeitnehmer sparen in der Einzahlungsphase Steuern und Sozialabgaben. Auch für den Arbeitgeber lohnt es sich, wenn seine Mitarbeiter über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Denn der Arbeitgeber zahlt weniger Lohnnebenkosten, wenn ein Teil des Bruttogehaltes in die bAV fließt. So spart er etwa 20 Prozent Lohnkosten.

Wie der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung profitiert


Staatlicher Zuschuss bei Einzahlung in Geringverdiener-bAV

Mit der Einführung des Be­triebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setzes (BRSG) von 2018 hat der Staat Maßnahmen getroffen, damit die betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener attraktiver wird. Arbeitgeber, die in eine Betriebsrente von Geringverdiener einzahlen, erhalten vom Staat 30 Prozent als Zuschuss zurück. Dazu müssen Arbeitgeber 240 – 960 Euro in die bAV von ihren Mitarbeitern einzahlen, die maximal 2.575 Euro brutto im Monat verdienen. Das heißt, sie können bei der nächsten Lohnsteuermeldung bis 288 Euro in Abzug bringen. Um davon zu profitieren, muss es sich jedoch um eine reine arbeitgeberfinanzierte bAV handeln. Der Mitarbeiter hat zudem kein Anrecht auf diese Art der Förderung.

Experten-Tipp:
So maximieren Sie die Förderung für Ihre Mitarbeiter

„Oft ist es Mitarbeitern unklar, bei welcher bAV-Form welche Förderung infrage kommt. Verwirrung gibt es auch häufig beim Thema ver­pflichtende Arbeitgeberzuschüsse. Denn nicht immer hat ein Angestellter das Anrecht auf einen Zuschuss von 15 Prozent, etwa, wenn er zu viel verdient. Doch auch Arbeitgeber können etwas dazu beitragen, um ihren Mitarbeitern die maximale Förderung zu ermöglichen. Beispielsweise können sie ihnen die bAV über die Durchführungswege Di­rekt­ver­si­cher­ung und Un­ter­stütz­ungs­kas­se gleichzeitig anbieten. So können Arbeitnehmer zweimal So­zi­al­ver­si­cher­ungs­bei­trä­ge von vier Prozent in Abzug bringen. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen bereit, die bAV über die Un­ter­stütz­ungs­kas­se abzuwickeln.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH