Lohnabrechnung mit betrieblicher Altersvorsorge

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss auf der Lohnabrechnung korrekt dargestellt und klar erkennbar sein.
  • Die Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttolohn abgezogen.
  • Daher finden sich die Angaben und Beiträge zur bAV unter den „Brutto-Bezüge“, unterteilt in Beiträge vom Arbeitnehmer und Zuschüsse vom Arbeitgeber.
  • Aufgrund der verringerten Sozialabgaben haben Mitarbeiter trotz bAV nicht viel weniger auf dem Konto. Dies zeigt unsere Beispielrechnung.
  • Unternehmen benötigen für die korrekte Darstellung der bAV keine spezielle Lohnsoftware. Sie müssen nur einige Dinge beachten.

Das erwartet Sie hier

Wie Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge in der Lohnabrechnung erkennen und wie Unternehmen die bAV korrekt verbuchen. Inkl. Muster.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: bAV auf der Lohnabrechnung
  2. So sieht die Lohnabrechnung aus
  3. Rechenbeispiel mit und ohne bAV
  4. Das muss die Firma beachten

Überblick: Die bAV auf der Lohnabrechnung

Icon Angestellte

Arbeitnehmer erkennen bAV auf ihrem Lohnzettel

Arbeitnehmer erkennen die bAV auf ihrer Lohnabrechnung an mehreren Stellen: Zunächst wird der Beitrag vom Brutto abgezogen, um das Steuer-Brutto zu ermitteln. Schließlich wird der bAV-Beitrag erneut aufgeführt, um das tatsächliche Netto zu ermitteln.

Direkt zu den wichtigsten Infos für Arbeitnehmer


Icon Hochhaus

Unternehmen können die bAV leicht abbilden

Für Unternehmen ist es gar nicht so kompliziert, die betriebliche Altersvorsorge korrekt in der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter abzubilden. Personalsachbearbeiter müssen nur auf den korrekten Durchführungsweg und auf die richtige Höhe des Arbeitgeberzuschusses achten. Einzig für Geringverdiener-Förderung gibt es Besonderheiten. Außerdem ist das Führen eines Lohnkontos pro Mitarbeiter für das Unternehmen ver­pflichtend.

Direkt zu den wichtigsten Infos für Arbeitgeber

Muster: So sieht eine Lohnabrechnung mit bAV aus

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

lesen

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Beispiel-Lohnabrechnung

Mittels dieser Beispiel-Lohnabrechnung erfahren Sie, wie die betriebliche Altersvorsorge genau abgerechnet wird. Klicken Sie auf das Bild, um die Lohnabrechnung größer zu sehen. Auf dieser sind folgende Angaben genau aufgelistet:

  • Der Bruttolohn
  • Der Nettoverdienst
  • Die betriebliche Altersvorsorge
  • Die Steuern und Sozialabgaben

In den unterstehenden Erläuterungen erfahren Sie, was die einzelnen Posten und Abkürzungen genau bedeuten.

Entgeltabrechnung erklärt

Persönliche Daten

lesen

Im oberen Bereich der Lohnabrechnung finden sich die persönlichen Daten des Mitarbeiters: Dazu gehören das Geburtsdatum, die sozial­versicherungsrechtlichen Angaben, die Steuermerkmale, das Eintrittsdatum und die Wohnadresse.

Bruttolohn

lesen

Es folgt die Angabe zum Bruttoverdienst, der in unserem Beispiel 4.000 Euro beträgt. In einigen Fällen sind an dieser Stelle noch sonstige Bezüge aufgelistet wie zum Beispiel der Stundenlohn, der Urlaubslohn oder das Urlaubsgeld.

Betriebliche Altersvorsorge

lesen

Gleich unter dem Bruttolohn sieht man, wie viel in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Die Abkürzung „Betr. AV.AG lfd.ST-frei“ bedeutet der Arbeitgeberanteil, der steuerfrei in die bAV fließt. In unserer Simulation sind das 56,70 Euro. Die Abkürzung „Betr. AV.AN lfd.ST-frei“ weist die Summe aus, die der Arbeitnehmer selbst steuerfrei in die bAV einzahlt. Hier sind dies 211,30 Euro.

Insgesamt zahlt der Arbeitnehmer gemeinsam mit seinem Chef also 268 Euro steuerfrei in die bAV ein. Für die weitere Lohnabrechnung ist jedoch nur der Arbeitnehmeranteil von 211,30 Euro relevant.

Gesamtbrutto

lesen

Hier wird angezeigt, wie hoch der Bruttolohn ohne die betriebliche Altersvorsorge ist.

Steuerbrutto

lesen

Der bAV-Beitrag von 211,30 Euro, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt, wird vom Bruttolohn abgezogen, woraus sich das Steuerbrutto ergibt.

Steuerrechtliche Abzüge

lesen

Aus dem Steuerbrutto werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ermittelt. Mit dem Solidaritätszuschlag (Soli) wird die deutsche Einheit finanziert. Seit 2021 fällt dieser für den Großteil der Arbeitnehmer teilweise oder komplett weg. Insgesamt belaufen sich die steuerrechtlichen Abzüge in unserem Beispiel auf rund 721 Euro.

Sozial­versicherungsrechtliche Abzüge

lesen

Ebenfalls aus dem Steuerbrutto werden die sozial­versicherungsrechtlichen Abzüge (SV-rechtliche Abzüge) berechnet. Diese setzen sich zusammen aus Beiträgen für die Kranken­versicherung (KV), Renten­versicherung (RV), die Arbeitslosen­versicherung (AV) sowie die Pflege­versicherung (PV).

Nettoverdienst

lesen

Steuern und Sozialabgaben werden nun vom Gesamtbrutto abgezogen. Daraus ergibt sich der Nettoverdienst.

Auszahlungsbetrag

lesen

Vor dem Auszahlungsbetrag ist nochmals der bAV-Beitrag, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt, aufgelistet. Dieser wird vom Nettoverdienst abgezogen, woraus sich der Auszahlungsbetrag ergibt. Unsere Beispielperson hat am Ende also 2.310,75 auf dem Konto.

Rechenbeispiele einer Lohnabrechnung mit und ohne bAV

Rechenbeispiel: Bruttolohn 4000 €

Folgendes Rechenbeispiel macht die Grundzüge der Lohnabrechnung greifbarer. Bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro aus zahl der Arbeitnehmer 211 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge über die Direkt­versicherung. Der Arbeitgeber gibt noch einmal 57 Euro als Zuschuss dazu. Einfluss auf das Gesamtbrutto hat jedoch nur der Betrag von 211 Euro, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt.

Lohnabrechnungmit bAVohne bAV
Bruttolohn4.000 €4.000 €
bAV211 €0 €
Gesamtbrutto4.000 €4.000 €
Steuerbrutto3.789 €4.000 €
Steuern-721 €-791 €
Sozialbeiträge-757 €-799 €
Netto-Verdienst2.522 €2.410 €
bAV-211 €0 €
Auszahlung2.311 €2.410 €

Interessant ist der Vergleich mit der Lohnabrechnung des gleichen Gehalts ohne betriebliche Altersvorsorge: Hier beträgt der Auszahlungsbetrag am Ende 2.410 Euro. Der Arbeitnehmer hat also mit bAV nur 99 Euro weniger in der Tasche, obwohl er mit dem Zuschuss seines Arbeitgebers 268 Euro in die bAV investiert.

Was Arbeitnehmer zur die bAV wissen müssen

Das müssen Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten

Lohnkonto führen ist Pflicht

Für Unternehmen besteht die Pflicht zur Aufzeichnung, Mitteilung und Aufbewahrung aller relevanten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter. Dazu gehört das Führen eines Lohnkontos für jeden Angestellten. Dies ist kein Konto, so wie man es in der Buchhaltung kennt. Vielmehr geht es um die Organisation der ordentlich und vollständig geführten Unterlagen des Arbeitnehmers.

Weitere Pflichten zur bAV für den Arbeitgeber


Achtung bei der bAV für einen Geringverdiener

Einzig, wenn ein Unternehmen von der Geringverdiener-Förderung profitiert, gestaltet sich die Lohnabrechnung etwas komplizierter. So erhält es Steuererleichterungen, wenn es in die bAV von Mitarbeitern investiert, die maximal 2.575 Euro brutto pro Monat verdienen. Wenn der Lohn plötzlich steigt, muss das Unternehmen dies natürlich in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Deshalb gilt es, stets zu kontrollieren, ob das Gehalt schon über der Grenze liegt.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen

Experten-Tipp:
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Abrechnung

„Zur Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge in der Lohnabrechnung braucht es keine spezielle Software. In den herkömmlichen Lohnprogrammen kann man die bAV relativ unkompliziert verbuchen. Für die meisten Unternehmen ist das kein Problem, wenn sie einige Dinge beachten: So muss der Personalsachbearbeiter im Lohnprogramm etwa den richtigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge erfassen sowie die Zuschussregelung einhalten. Zudem haben wir spezielle Programme, die die Gehaltsabrechnung von Mitarbeitern nachbilden. So können wir in unseren Beratungen den Unternehmen und den Arbeitnehmern veranschaulichen, wie die Lohnabrechnung mit und ohne betriebliche Altersvorsorge aussieht.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

  • Kostengünstig und flexibel
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH