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Für welche Personen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) absolut nicht sinnvoll ist und welche Alternativen sich anbieten.
Inhalt dieser SeiteFür wen ist eine betriebliche Altersvorsorge wenig sinnvoll?
Nicht alle Personen erfüllen die Voraussetzungen, um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzuschließen. Darüber hinaus gibt es auch berechtigte Personen, für die andere Formen der Altersvorsorge größere Vorteile bieten. Für diese Personen ergibt die bAV überhaupt keinen Sinn. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick und klicken Sie auf die zu Ihnen passende Situation, um mehr darüber zu erfahren.
bAV nicht sinnvoll
bAV nicht möglich
Wer kann sich absichern, aber hat bessere Optionen als eine bAV?
Eltern mit vielen Kindern
Für Familien mit vielen unterhaltsberechtigten Kindern ist die betriebliche Altersvorsorge oft nicht die optimale Wahl. Stattdessen kann die Riester-Rente attraktiver sein, da sie speziell für Familien mit Kindern hohe staatliche Zulagen bietet. Pro Kind gibt es einen zusätzlichen Bonus, der die Altersvorsorge deutlich aufwerten kann. In solchen Fällen übersteigt die Riester-Förderung oft den Nutzen der bAV.
Top-Verdiener
Für Top-Verdiener, die oberhalb der Fördergrenzen des BRSG verdienen, sprich über den Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung, ist die betriebliche Altersvorsorge oft weniger attraktiv. Ohne Arbeitgeberzuschüsse kann es sein, dass die steuerlichen Vorteile der bAV durch Entgeltumwandlung die Nachteile nicht ausgleichen. Stattdessen kann eine private Rentenversicherung oder ein Investmentdepot sinnvoller sein, da diese oft flexibler und renditestärker sind. Insbesondere für Menschen im Spitzensteuersatz lohnt es sich, auf individuell zugeschnittene Vorsorgeprodukte mit höheren Renditechancen zu setzen.
Risikofreudige Anleger
Für risikofreudige Anleger ist die bAV oft zu konservativ, da sie in der Regel auf sicherheitsorientierte Anlagen setzt. Wer bereit ist, größere Risiken für höhere Renditen einzugehen, ist mit Aktien- oder ETF-Sparplänen besser beraten. Diese bieten langfristig höhere Renditechancen, insbesondere für Anleger mit einem langen Anlagehorizont. Menschen mit starker Risikobereitschaft und ausreichendem Kapital sollten sich daher eher auf die freie Kapitalanlage am Aktienmarkt konzentrieren, um ihre Renditeziele zu erreichen.
Menschen, die häufig den Job wechseln
Für Arbeitnehmer, die häufig den Arbeitgeber wechseln, kann die betriebliche Altersvorsorge unpraktisch und aufwendig sein. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, die bAV bei einem Jobwechsel mitzunehmen, erfordert dies oft Verwaltungsaufwand und Verhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber. Wer häufiger den Job wechselt oder ins Ausland plant, kann sich durch private Vorsorgemodelle wie eine private Rentenversicherung oder ein fondsbasiertes Sparmodell mehr Flexibilität und Unabhängigkeit sichern.
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge gar nicht möglich?
Haushaltende
Hausfrauen und Hausmänner haben keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge, da diese an ein Angestelltenverhältnis gebunden ist. Da sie in der Regel kein Einkommen aus einer Beschäftigung beziehen, ist die Teilnahme an der bAV nicht möglich. Alternativen zur Altersvorsorge für Hausfrauen und Hausmänner sind private Vorsorgemöglichkeiten wie die Riester-Rente, die besonders für Menschen mit Kindern attraktiv ist, oder eine private Rentenversicherung. Diese Optionen ermöglichen es, individuell für das Alter vorzusorgen, auch ohne berufliches Einkommen.
Arbeitslose
Arbeitslose und Bezieher von Bürgergeld können keine betriebliche Altersvorsorge nutzen, da sie kein Arbeitsverhältnis haben, über das eine Entgeltumwandlung möglich wäre. Für sie kann jedoch die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Alternative sein. Zudem bieten private Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente ebenfalls eine Absicherungsmöglichkeit, da sie für Menschen mit geringem Einkommen oder staatlicher Unterstützung attraktive Förderungen bieten, besonders wenn Kinder vorhanden sind.
Inhaber von Personengesellschaften
Inhaber von Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG, KG) können ebenfalls keine betriebliche Altersvorsorge abschließen, da sie in der Regel nicht als Angestellte im eigenen Unternehmen gelten, sondern als selbstständig Tätige. Für sie kommen jedoch andere Altersvorsorgemodelle in Betracht, wie die Rürup-Rente (Basisrente), die besonders steuerlich gefördert wird. Diese Form der Altersvorsorge bietet eine sichere Möglichkeit, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die Vorsorgelücke zu schließen.
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