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Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei Steuern und Sozialabgaben sparen. Mit ausführlichen Rechenbeispielen.
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Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei Steuern und Sozialabgaben sparen. Mit ausführlichen Rechenbeispielen.
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Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Teil des Bruttogehalts fließt in die bAV
Arbeitnehmer haben in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) seit 2002 einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sie wird auch Gehaltsumwandlung oder selten Lohnumwandlung genannt. Der Arbeitnehmer nimmt dabei einen Teil seines Bruttogehaltes und lässt diesen Betrag über den Arbeitgeber in die bAV einzahlen. Dabei profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von staatlicher Förderung: Durch das verringerte Bruttogehalt fallen auch weniger Steuern und Sozialabgaben an.
Wie viel kann maximal abgabenfrei eingezahlt werden?
Prinzipiell bestimmt der Arbeitnehmer selbst, wie viel er in seine bAV einzahlen möchte. Soll der Beitrag jedoch abgabenfrei bleiben, gibt es Höchstgrenzen. Diese orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 87.600 Euro) und gelten für die Durchführungswege:
Dabei gilt: 8 Prozent können steuerfrei, 4 Prozent können sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Für 2023 ergeben sich folgende Beitragsgrenzen:
monatlicher Maximalbeitrag | jährlicher Maximalbeitrag | |
---|---|---|
8 % steuerfrei | 584 € | 7.008 € |
4 % sozialversicherungsfrei | 292 € | 3.504 € |
Wie wird die bAV gefördert und von wem?
Unbegrenzte Beiträge bei der Unterstützungskasse und Direktzusage
Bei den Durchführungswegen Direktzusage sowie Unterstützungskasse sind die steuerfreien Beiträge unbeschränkt. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen liegt die Grenze wie bei den übrigen bAV-Formen bei 4 Prozent. Daher lohnen sich die Direktzusage sowie Unterstützungskasse vor allem für gutverdienende Arbeitnehmer.
Mindestbeiträge in die bAV
Laut Betriebsrentengesetz gibt es einen Mindestbeitrag bei der Entgeltumwandlung, der sich jedes Jahr ändert. So müssen 2023 jährlich mindestens 254,63 Euro oder monatlich 21,22 Euro in die bAV geleistet werden, damit man von staatlicher Förderung profitiert.
Wie lassen sich durch die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen?
Zu versteuerndes Brutto reduziert sich
Indem Arbeitnehmer Lohnanteile in die bAV einzahlen, verringert sich ihr Bruttogehalt und somit Steuern und Sozialabgaben – bei den Sozialabgaben liegt das Sparpotential bei 20 Prozent. So zahlen Arbeitnehmer mehr in den Vorsorgevertrag ein, als ihnen netto an Einkommen fehlt. Wie hoch das Sparpotential ist, veranschaulicht folgende Beispielrechnung:
Rechenbeispiel
Steuervorteil durch Entgeltumwandlung mit einem bAV-Beitrag von 200 € monatlich mit 15 % Arbeitgeberzuschuss:
Ohne EGU* | Mit EGU* | Ersparnis/Differenz | |
---|---|---|---|
bAV-Beitrag + AG-Zuschuss | – | 200 € + 30 € | |
Zu versteuerndes Monatsbrutto | 3.000 € | 2.800 € | |
Einkommensteuer | 605 € | 565 € | 40 € |
Sozialabgaben | 439 € | 386 € | 53 € |
Monatsnetto | 1.956 € | 1.849 € | 107 € |
Was in die bAV fließt | – | 230 € |
In der Beispielrechnung nehmen wir folgenden Musterkunden:
- Durchschnittsverdiener
- über 23 Jahre alt und kinderlos
- Steuerklasse 1
- Arbeitsstelle in Berlin-Ost
- keine Kirchensteuer
- Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent für die gesetzliche Krankenkasse
Er investiert monatlich 200 Euro von seinem Bruttogehalt in seine bAV. Effektiv spürt er am Monatsende davon jedoch nur eine Differenz von 107 Euro, die er weniger netto hat als vor der Entgeltumwandlung, da er insgesamt 93 Euro an Steuern und Sozialabgaben spart. Insgesamt fließen in seine bAV somit 230 Euro im Monat, wobei er netto nur 107 Euro selbst einzahlt und 137 Euro durch Förderung und Beitragsersparnis entstehen.
Wie setzen sich Steuern und Sozialabgaben zusammen?
Steuern und Sozialabgaben zahlt jeder Arbeitnehmer in bestimmter Höhe von seinem Bruttogehalt.
Die sog. Einkommensteuer besteht aus:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von der Steuerklasse ab. In Deutschland werden sechs Steuerklassen unterschieden.
In den Sozialabgaben sind folgende Zahlungen enthalten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (18,6 Prozent)
- Arbeitslosenversicherung (2,5 Prozent)
- Gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent + Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse)
- Gesetzlichen Pflegeversicherung (3,05 Prozent bis 3,4 Prozent)
An den Zahlungen der Sozialbeiträge beteiligt sich der Arbeitgeber mit der Hälfte. Lediglich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist ein klein wenig geringer für den Arbeitgeber.
Muss ich etwas bei der Steuererklärung beachten?
Arbeitnehmer brauchen während der Ansparphase bei der Steuererklärung auf nichts besonderes zu achten. Die Beiträge sind automatisch in der Lohnsteuer enthalten, da das umgewandelte Gehalt direkt vom Lohn abgezogen wird.
So gehen Sie vor, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen
- Entscheiden Sie sich, wie viel Sie in Ihre bAV monatlich einzahlen möchten. Daran orientiert sich auch die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Sie können den Eigenanteil während der Laufzeit anpassen.
- Setzen Sie eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber auf. Wenn Sie z.B. eine Direktversicherung neu abschließen, wird dies mit dem Vertragsabschluss gemacht.
- Beachten Sie die Beitragsgrenzen je nach Durchführungsweg, damit Sie auch wirklich von der Entgeltumwandlung profitieren und Steuern und Sozialabgaben effektiv sparen. Diese Grenzen werden im Übrigen jährlich angepasst.
- Wenn Sie die Betriebsrente im Alter ausgezahlt bekommen, werden Steuern und Sozialabgaben fällig.
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Entgeltumwandlung: Wie profitiert der Arbeitgeber?
Durch die Entgeltumwandlung reduziert auch der Arbeitgeber seine Lohnnebenkosten. Wie der Arbeitnehmer spart auch er etwa 20 Prozent Sozialabgaben.
Das spart der Arbeitgeber
Ohne EGU* | Mit EGU* | Ersparnis | |
---|---|---|---|
bAV-Beitrag des Mitarbeiters | – | 200 € | |
Zu versteuerndes Monatsbrutto des Mitarbeiters | 3.000 € | 2.800 € | |
Kranken- und Pflegeversicherung | 284 € | 265 € | 19 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | 315 € | 294 € | 21 € |
Ersparnis gesamt | 40 € | ||
Zu leistender Mindest-Arbeitgeberzuschuss | 30 € |
Der Arbeitgeber spart insgesamt 40 Euro an Sozialabgaben für seinen Mitarbeiter, der die Entgeltumwandlung nutzt. Deshalb muss er seit dem 1. Januar 2019 bei neu abgeschlossener Entgeltumwandlung einen Teil seiner Ersparnisse zurückgeben, indem er in die bAV seines Arbeitnehmers einen Zuschuss von 15 Prozent leistet, im Beispielfall wären dies 30 Euro. Letztendlich spart er immer noch 10 Euro. Für bestehende Verträge gilt diese Regelung seit 2022.
Die wichtigsten Vorteile und Nachteile der Entgeltumwandlung
Vorteile während der Ansparphase
Als Arbeitnehmer profitiert man von den folgenden Vorteilen, wenn man in seine bAV via Entgeltumwandlung einzahlt:
Nachteile im Alter
Während der Sparer bei der bAV im Berufsleben von staatlicher Förderung profitiert, entfällt diese im Alter. Die wichtigsten Fakten zur bAV in der Auszahlungsphase:
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Wann ist die Entgeltumwandlung trotzdem sinnvoll?
Vorteile müssen Nachteile überwiegen
Ob sich die Entgeltumwandlung trotz der Nachteile im Alter lohnt, hängt von den Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge ab. Prinzipiell lohnt sich die Entgeltumwandlung, wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen. Damit Sie nicht 100 Jahre alt werden müssen, um Ihre eingezahlten Beiträge im Alter wiederzubekommen, sind folgende Faktoren entscheidend:
Diese 3 Punkte müssen am Ende der Rechnung also die Abzüge im Alter ausgleichen. Rechnen Sie vorab also gut durch.
Experten-Tipp: Häufige Jobwechsel vermeiden
“Mit dem Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, kann eine bAV durchaus sinnvoll sein. Wichtig ist, dass Sie nicht ständig den Job wechseln. Denn nicht selten können beim Jobwechsel nicht alle Arbeitgeber-Beiträge mitgenommen werden.”
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Wie können Gutverdiener am besten von der Entgeltumwandlung profitieren?
Einkommen muss unter der BBG der Krankenversicherung liegen
Wer besonders viel verdient, muss bei der Entgeltumwandlung auch auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung achten. Denn hier kann es passieren, dass Gutverdiener zwar Steuern sparen, jedoch nur wenig Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei 4.987,50 Euro monatlich. Das Bruttoeinkommen muss nach dem bAV-Beitrag also darunter liegen – sonst werden immer noch die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Ohne EGU* | Mit EGU* | Ersparnis/Differenz | |
---|---|---|---|
bAV-Beitrag | – | 200 € | |
Zu versteuerndes Monatsbrutto | 5.500 € | 5.300 € | |
Einkommensteuer | 1.034 € | 966 € | 68 € |
Sozialabgaben Davon Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung | 1.081 € 498 € | 1.059 € 498 € | 22 € |
Monatsnetto | 3.385 € | 3.275 € | 110 € |
In unserem Beispielfall zahlt der Gutverdiener also 200 Euro in seine Betriebsrente ein, hat jedoch nur 110 Euro netto weniger im Monat, da er 90 Euro an Abgaben gespart.
Ob sich die Entgeltumwandlung letztendlich weiterhin für den Gutverdiener lohnt, entscheidet der Arbeitgeberzuschuss. Hier reicht meist der obligatorische Zuschuss in Höhe von 15 Prozent nicht aus, damit es sich auch im Alter auszahlt. Personen mit einem besonders hohen Einkommen sollten daher einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent aushandeln.
Spitzenverdiener sollten genau nachrechnen
Wer mehr als 7.300 Euro brutto im Monat verdient (Stand: 2023), muss:
- den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- und den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Denn er verdient abzüglich des bAV-Beitrages immer noch über den Beitragsbemessungsgrenzen und zahlt somit den jeweiligen Höchstsatz. Damit würde eine Entgeltumwandlung zwar immer noch Steuervorteile bringen, jedoch keine Ersparnisse der Sozialabgaben. Auch erhält er keinen Arbeitgeberzuschuss, da der Arbeitgeber ja auch keine Sozialabgaben einspart.
Andererseits würde immer noch der gleiche Beitrag in die gesetzliche Rente trotz Entgeltumwandlung fließen, somit würde die spätere Rente nicht gekürzt werden. Für Spitzenverdiener gilt: Ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss macht die Entgeltumwandlung erst sinnvoll. Oder sie wählen ein anderes Produkt zur privaten Altersvorsorge. Kontaktieren Sie uns hierzu gern direkt – unsere Spezialisten können Sie umfassend beraten.
Was ist die Netto-Entgeltumwandlung?
Staatliche Zulagen statt Steuerersparnisse
In der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man zwischen Netto- und Brutto-Entgeltumwandlung. Bei ersterem werden die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen. In den oberen Kapiteln wurde diese Form ausführlich beschrieben. Es gibt aber noch die Netto-Entgeltumwandlung, bei der der Teil der bAV vom Nettolohn abgezogen wird. Die Steuern und Sozialabgaben verringern sich also nicht. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer aber Förderungen der Riester-Rente in Form staatlicher Zulagen. Zudem darf der Angestellte bei der Steuererklärung seine Aufwendungen als Sonderausgaben aufführen.
Im Alter werden aber trotzdem Steuern auf die Auszahlungen fällig und die bAV-Leistungen sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer zahlt also während der Anspar- und Rentenphase Sozialabgaben. Aus diesem Grund lohnt sich die Netto-Gehaltsumwandlung trotz steuerlicher Absetzbarkeit und Riester-Förderung selten.
So funktioniert die staatliche Riester-Förderung
Fazit
Entgeltumwandlung meistens sinnvoll
Die meisten Arbeitnehmer entscheiden sich bei der betrieblichen Altersvorsorge für die Entgeltumwandlung, besonders, wenn der moderne und flexible Weg der Direktversicherung gewählt wird. Damit lässt sich eine Mischfinanzierung aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen erreichen. Denn nutzt der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung – also die Einzahlung in die bAV aus dem Bruttogehalt – dann muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten.
In vielen Fällen lohnt sich die Entgeltumwandlung für die bAV, denn während dem Erwerbsleben werden so Steuern und Sozialabgaben eingespart – sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Dies wiegt die nachteiligen Konsequenzen im Alter für den Arbeitnehmer in der Regel auf, besonders, wenn der Arbeitgeberzuschuss höher ausfällt.
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