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Wie Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge optimieren und wie Unternehmen ihr bestehendes bAV-Konzept verbessern können.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Wer kann wie die betriebliche Altersvorsorge optimieren?
Im Grund spricht man bei der Optimierung und Sanierung von Maßnahmen für Unternehmen, wie sie ihr bestehendes bAV-Konzept verbessern können. Doch auch als Arbeitnehmer kann man seine betriebliche Altersvorsorge optimieren und so das Beste für sich rausholen. Wählen Sie, zu welcher Thematik Sie sich informieren möchten.
Für Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber
Wie können Arbeitnehmer ihre bAV optimieren?
Beitragsbemessungsgrenze ausnutzen
Um das Maximum aus der betrieblichen Altersvorsorge herauszuholen, sollten Arbeitnehmer die Beitragsbemessungsgrenze optimal ausschöpfen. Im Jahr 2024 sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) sozialversicherungsfrei (monatlich 302 Euro), und 8 Prozent sind steuerfrei (insgesamt 604 Euro monatlich). Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie diesen Spielraum bereits nutzen und gegebenenfalls die Beiträge erhöhen, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen.
Bei Jobwechsel vorplanen
Beim Wechsel des Arbeitgebers bleiben die bereits erworbenen bAV-Ansprüche erhalten. Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag übernehmen, das Kapital in einen neuen Vertrag überführen oder der Arbeitnehmer führt den Vertrag privat weiter. Arbeitnehmer sollten jedoch abwägen, welche Option sich langfristig am meisten lohnt, insbesondere wenn bei der privaten Fortführung Arbeitgeberzuschüsse und steuerliche Vorteile entfallen.
Arbeitgeberzuschüsse maximieren
Seit 2019 beziehungsweise 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent des bAV-Beitrags als Zuschuss zu leisten, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie die Höhe des Zuschusses verhandeln können. Arbeitgeber könnten beispielsweise statt einer Gehaltserhöhung ihren Zuschuss erhöhen, um den Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.
Vertrag optimieren oder ruhend stellen
Ein bAV-Vertrag lohnt sich nur, wenn die Kosten niedrig sind und die Nettorendite nach Abzug aller Kosten mindestens hoch genug ist. Arbeitnehmer sollten regelmäßig prüfen, ob ihr Vertrag diese Kriterien erfüllt. Falls der bestehende bAV-Vertrag zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen wurde, kann es sinnvoll sein, die Einzahlungen zu reduzieren oder den Vertrag ruhend zu stellen. So bleiben die bisherigen Ersparnisse erhalten, und es fallen weniger laufende Kosten an.
Das müssen Unternehmen zur Optimierung des bAV-Konzepts wissen
Muss eine betriebliche Altersvorsorge neu geordnet oder strukturiert werden, spricht man von Optimierung. Betrifft diese vor allem den Durchführungsweg Direktzusage (Pensionszusage), nennt man dies Sanierung. Gründe für die Optimierung oder Sanierung gibt es viele.
Gründe für eine Optimierung oder Sanierung
Experten-Tipp:
Das Thema bAV ist und bleibt komplex
„Für viele Unternehmen ist und bleibt die bAV ein Buch mit sieben Siegeln. Die Gründe dafür sind vielfältig. Am Ende ist es vor allem ein Zusammenspiel aus hoher Komplexität, schlechter Beratungsqualität und dem steten Versuch der Produktanbieter, eine intensive Konzeptarbeit auf den Retailverkauf eines Produkts herunterzubrechen. Zudem liefern Politik und Rechtssprechung weitere Unsicherheiten.“
Unterschiede zwischen den Durchführungswegen bei einer Optimierung
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse läuft die Optimierung ziemlich einheitlich. Grundsätzlich können hier bestehende Verträge nicht einfach ausgetauscht werden. Oft lohnt sich das auch nicht, da beispielsweise die Konditionen bei alten Direktversicherungsverträgen besser sind als bei den heutigen. Die bAV kann jedoch bei diesen Durchführungswegen bezüglich Haftung, Administration und Informationsaustausch optimiert werden.
Unterstützungskasse und Sozialversicherungsmodell
Etwas anders läuft die Optimierung bei der Unterstützungskasse. Dabei gibt es vor allem Unterschiede in steuerlichen Fragen. Auch ist man bei der Unterstützungskasse eingeschränkter. Sie kann kaum mitgenommen werden, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Noch keine Optimierungserfahrungen gibt es bisher beim Sozialpartnermodell, da dieses in der Praxis eher selten zur Anwendung kam.
Direktzusage
Bei der Direktzusage oder Pensionszusage spricht man von Sanierung. Hier ist die Altersvorsorge im Gegensatz zu den anderen bAV-Durchführungswegen nicht ausgelagert, sondern im Unternehmen selbst. Das Problem dabei: Sie belastet die Bilanzen stark und viele Firmen wünschen sich deshalb eine Auslagerung beziehungsweise ein Outsourcing. Dies bietet sich an, da die Direktzusage so flexibel wie keine andere bAV-Form ist. So kann sie beispielsweise in einen Pensionsfonds ausgelagert werden. Das heißt, nicht mehr das Unternehmen ist für die Schulderfüllung verantwortlich, sondern eine Versicherung. Und somit verschlechtern auch keine Rückstellungen mehr die Bilanz. Möglich ist eine Ausgliederung der Direktzusage aus der Bilanz auch mit Treuhand-Modellen, den sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA). Hier werden die Pensionen in eine eigens gegründete Treuhandgesellschaft übertragen. Diese verwaltet dann das Vermögen und verwendet es für die Erfüllung der Pensionszusagen.
So gehen Unternehmen am besten vor
Welche Fragen sollte sich ein Unternehmen vor der Sanierung stellen?
Grundsatzfragen
Haftungsfragen
Verwaltungsfragen
Aktualität
Benefits
Beratungslevel
Informationslevel
Experten-Tipp:
Sieben Wege zur effizienten bAV
„Will ein Unternehmen seine bAV umbauen, sollten möglichst einfache Lösungen her. In der Praxis wird das oft vergessen. Stattdessen werden Unternehmen mit Know-How und der Androhung massiver Mehrarbeit überfordert. Unsere Berater versuchen hingegen, mit simplen Fragen zu ermitteln, welche Strategie für das Unternehmen die beste ist. Dabei bleiben genau diese sieben Themenfelder übrig, unsere sieben Wege zu einer effizienten bAV. Dadurch können wir auch die Schwachstellen identifizieren und für jede Firma eine individuelle Herangehensweise für die bAV-Optimierung entwickeln.“
Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden
Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:
Tipps zur bAV-Optimierung und Sanierung für Unternehmen
Bei der Optimierung von bAV-Versorgungswerken gibt es keine Lösungen von der Stange. Die Wege sind so vielfältig wie die Unternehmen selbst. Hier sind unsere Experten-Tipps, wie Arbeitgeber Ordnung in ihr bAV-System bringen können.
Klare Spielregeln in der bAV schaffen
Für die betriebliche Altersvorsorge sollte es in einem Unternehmen klare, festgeschriebene Regeln geben. Oft haben Unternehmen die bAV bei mehreren Versicherungen abgeschlossen. Und einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, sei in der bAV in vielen Fällen fast unmöglich. Unternehmen sollten aber darauf achten, dass zumindest innerhalb der Versicherungen einheitliche Regeln gelten. Es ist auch in Ordnung, wenn es in einem Unternehmen mehrere Durchführungswege gibt. In vielen Fällen können diese sich gut ergänzen.
Klare Ansprechpartner in der bAV
In einem Unternehmen sollte es für die betriebliche Altersvorsorge feste Ansprechpartner geben. Möglich ist dies auch über eine externe Beratung. Die Mitarbeiter sollten wissen, an wen sie sich wenden können. Ziel ist es, dass sie alle dieselben Informationsmöglichkeiten haben.
Dokumentation und Digitalisierung in der bAV
Die bAV sollte in Firmen gut dokumentiert sein und es sollten einheitliche Formulare geben. Oft fehlen bei Unternehmen die Dokumente oder sie sind mangelhaft. Eine digitalisierte bAV kann dabei Ordnung schaffen. Dafür gibt es spezielle Systeme. Dies erleichtert nicht nur den bAV-Verantwortlichen in Unternehmen die Arbeit, sondern ist auch für die Mitarbeiter hilfreich.
Haftungsfragen bei Austritt des Mitarbeiters klären
Unternehmen sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie für Zusagen, die sie ihren Mitarbeitern gegenüber gemacht haben, haftbar sind. Verspricht ein Unternehmen einem Angestellten eine Rentenleistung von insgesamt 100.000 Euro, so ist es dafür verantwortlich, dass dieses Versprechen auch erfüllt wird. Deshalb ist es dringend erforderlich und ratsam, wenn sich Unternehmen bei einem Austritt von Mitarbeitern von dieser Haftung lösen beziehungsweise diese begrenzen.
Gleichbehandlung in der bAV
Oft ist es den Unternehmen nicht bewusst, dass sie in der bAV nicht alle Mitarbeiter gleichbehandeln. So erhalten zum Beispiel Mitarbeiter, die 2015 in das Unternehmen eingetreten sind, einen Zuschuss von 200 Euro. Mitarbeiter mit dem Einstandsjahr 2017 hingegen nur noch 100 Euro. Und das bloß, weil in dieser Zeit der Personaler wechselte. Bei einer bAV-Optimierung sollten Unternehmen solche Ungleichheiten beseitigen. Denn grundsätzlich müssen in der bAV alle Mitarbeiter im Unternehmen gleich behandelt werden. Es gibt zwar objektive Kriterien, um gewisse Angestellte etwas besserzustellen. Führungskräfte können etwa mehr bAV-Zuschüsse erhalten. Unterschiede zwischen den Geschlechtern oder Altersklassen dürfen aber nicht gemacht werden.
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