Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Ansparphase können Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Steuern sparen.
  • In der Steuererklärung muss ein Arbeitnehmer die bAV bis auf wenige Ausnahmen nicht angeben.
  • Im Alter fallen auf die Betriebsrente hingegen die vollen Steuern an. Zusätzlich müssen auf die Leistungen Sozial­versicherungsbeiträge bezahlt werden.
  • Betriebsrentner müssen in der Regel eine Steuererklärung inklusive der Auszahlung als Einkünfte abgeben.
  • Besonderheiten und Ausnahmen gibt es für besonders alte Verträge, privat geführte Direkt­versicherungen sowie für Direktzusagen und Unterstützungskassen.

Das erwartet Sie hier

Wie die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer behandelt wird, was bei der Auszahlung anfällt und wo Sie die bAV in der Steuererklärung eintragen.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: bAV in der Steuer
  2. Die bAV in der Ansparphase
  3. bAV Beiträge in der Steuererklärung
  4. Steuern bei Auszahlung
  5. Betriebsrente in der Steuererklärung

Überblick: So wird die bAV in der Steuer behandelt

Die betriebliche Altersvorsorge in verschiedenen Phasen

PhaseSteuerliche Behandlung
AnsparphaseArbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben aufgrund des verringerten Bruttoeinkommens über die Entgeltumwandlung. Weiterhin sind je nach Durchführungsweg 8 % steuerfrei und 4 % sozial­versicherungsfrei einzahlbar.
AuszahlungsphaseDie Auszahlungen der Betriebsrente sind steuer- und sozialabgabenpflichtig, unabhängig von der Auszahlungsform. Es greifen jedoch Freibeträge, die Fünftelregelung sowie Besonderheiten bei privat geführten Direkt­versicherungen und besonders alten Verträgen.

Was gilt steuerlich während der Ansparphase?

Steuern sparen durch Entgeltumwandlung

Während der Ansparphase, sprich während des Erwerbslebens, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Denn über die Entgeltumwandlung können die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von acht Prozent steuerfrei und bis zu vier Prozent sozial­versicherungsfrei eingezahlt werden.

Für 2024 gelten folgende Werte:

  • 7.248 Euro pro Jahr steuerfrei
  • 3.624 Euro pro Jahr sozial­versicherungsfrei

Entgeltumwandlung einfach erklärt – inkl. Rechenbeispiele

Durchführungsweg entscheidend

Diese Grenzen gelten bei den Durchführungswegen:

Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage sind die steuerfreien Beiträge sogar unbegrenzt – die Grenze für sozial­versicherungsfreie Beiträge bleibt bei vier Prozent.

Nachzahlungen und Abfindungen sind steuerfrei

Für Phasen, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (beispielsweise Elternzeit oder Sabbatical), pausieren auch die Einzahlungen in die bAV. Damit keine Lücken entstehen, können Angestellte ihre Beiträge steuerfrei nachzahlen. In der Regel ist dies innerhalb zehn Jahren und mit einer jährlichen Nachzahlung in Höhe von acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze möglich.

Auch wenn ein Arbeitnehmer kündigt, darf er steuerfrei zusätzliche Beiträge bis zu einer gewissen Maximalhöhe in die bAV investieren – zum Beispiel eine Abfindung. Diese und weitere Regelungen wurden im Betriebsrenten­stärkungsgesetz festgehalten.

Beiträge zur bAV in der Steuererklärung

Arbeitnehmer müssen ihre betriebliche Altersvorsorge bis auf wenige Ausnahmen nicht in der Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber zieht die Abgaben automatisch vom Bruttogehalt ab, was auf der Gehaltsabrechnung erkennbar ist. In der Anlage N tragen Arbeitnehmer dann einfach den niedrigeren Bruttolohn ein.

So sieht die Lohnabrechnung mit bAV aus


Ausnahme Sonderzulagen

Nur wer Sonderzulagen oder Sonderzuwendungen in die bAV investiert, muss diese in der Steuererklärung deklarieren. Solche Sonderzulagen erhalten Arbeitnehmer oft, wenn sie ihre Tätigkeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber beenden. Allerdings müssen diese nur angegeben werden, falls damit die Beitragsgrenze überschritten wurde. Darauf werden dann Steuern fällig, da Sonderzulagen wie ein Gehalt behandelt werden.

In der Steuererklärung selbst tragen Arbeitgeber Sonderzulagen in der Anlage N ein. Es muss aber nur jener Teil angegeben werden, der eine bestimmte Beitragsgrenze überschreitet. Also die eingezahlten Sonderzulagen minus der steuerfreie Freibetrag.

So läuft die Besteuerung der Betriebsrente bei Auszahlung ab

Nachgelagerte Versteuerung

Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind in voller Höhe steuerpflichtig. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung, ähnlich, wie es bei der gesetzlichen Rentenbesteuerung der Fall ist. Erhält jemand also eine Betriebsrente von 300 Euro pro Monat, erhöhen sich seine steuerpflichtigen Einkünfte um 3.600 Euro. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter jedoch etwas niedriger als während des Erwerbslebens.


Sozialabgaben für Kranken- und Pflege­versicherung

In der Auszahlungsphase werden neben den Steuern auch Sozialabgaben auf die Betriebsrente fällig – wenn man gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der bAV keinen Zuschuss zur Kranken­versicherung – es müssen die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung gezahlt werden (ca. 18 Prozent).

Freibetrag auf Kranken­versicherungsbeiträge

Seit 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 176,75 Euro. Erst für Betriebsrenten, die höher als diese Summe sind, müssen Abgaben an die Kranken­versicherung bezahlt werden. Der Freibetrag gilt jedoch nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung.

Rechenbeispiel: So viel bleibt von der Rente übrig

bAV-Bruttorente300 €
Steuerabzug von 20 %-60 €
GKV-Beitrag von rund 15,6 % (abzgl. Freibetrag)-20 €
Netto-Betriebsrente220 €
Weitere Sozialabgaben, wie der Beitrag zur Pflege­versicherung, werden im Rechenbeispiel der Übersicht halber nicht berücksichtigt.

Privatversicherte erhalten mehr bAV

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Wer in der Auszahlungsphase über eine private Kranken­versicherung abgesichert ist, muss keine Abgaben für die Kranken­versicherung zahlen. Für ihn fallen lediglich Steuern und keine Sozial­versicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersvorsorge an. In unserem Rechenbeispiel würde ein privatversicherter Rentner also eine Betriebsrente von 240 Euro erhalten.

Icon Angestellte Mann und Frau

Weniger Sozialabgaben für privat geführte Direkt­versicherung

Eine kleine Erleichterung bei den Sozialabgaben gibt es für Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses eine Direkt­versicherung oder Pensionskasse privat weiterzahlen. Gemäß einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts entsprechen diese privatfinanzierten Beiträge nicht den Begriffsmerkmalen des Versorgungsbezuges und dürfen bei der Berechnung der Sozialabgaben nicht berücksichtigt werden.

Beispiel

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Angenommen, ein Arbeitnehmer hat während seines Arbeitsverhältnisses 40.000 Euro in die Direkt­versicherung eingezahlt und sie dann nach dem Ausscheiden mit 20.000 Euro aus eigenen Mitteln weitergeführt. Im Rentenalter werden also nur Sozialabgaben auf 40.000 Euro statt auf 60.000 Euro fällig. Diese 40.000 Euro werden dann als „echte“ bAV betrachtet.

Andere steuerliche Regelungen für Verträge vor 2005

bAV-Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich anders behandelt. Eine solche Direkt­versicherung wird pauschal besteuert. Das bedeutet, dass während der Ansparphase auf die Einzahlungen 20 Prozent Steuern anfallen. Die Betriebsrente wird hingegen später in der Steuererklärung genauso wie eine private Rente nur mit dem reduzierten Ertragsanteil angerechnet.

Was Sie über die Auszahlung der Betriebsrente wissen müssen


So werden Kapitalauszahlungen versteuert

Wer sich bei der Auszahlung seiner betrieblichen Altersvorsorge für eine Kapitalauszahlung statt einer monatlichen Rente entscheidet, muss ebenso Steuern und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase zahlen. Aufgrund der Steuerprogression können die Einkommenssteuern und Sozialabgaben hoch sein, sodass sich das Kapital am Ende um einiges schmälert.

Die Fünftelregelung für Direktzusagen und Unterstützungskassen

Unter bestimmten Voraussetzungen können bAV-Bezieher bei der Unterstützungskasse und Direktzusage von der sogenannten Fünftelregelung Gebrauch machen: Wird die Steuer berechnet, wird ein Fünftel der einmaligen Kapitalauszahlung zum versteuernden Einkommen hinzugezählt. Zwischen diesem Betrag und dem Steuerbetrag ohne Kapitalauszahlung wird die Differenz mal fünf gerechnet. Das Resultat ist der Steuerbetrag für die gesamte Kapitalauszahlung.

Rechenbeispiel: So funktioniert die Fünftelregelung

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Eine Frau erhält aus der bAV eine einmalige Kapitalauszahlung von 200.000 Euro. Beachten Sie folgendes Rechenbeispiel; weiter unten erläutern wir Ihnen die Angaben noch einmal ausführlich.

Versteuerndes Einkommen ohne KA*60.000 €
Einkommenssteuer ohne KA12.000 €
Kapitalauszahlung200.000 €
Ein Fünftel von der KA40.000 €
Fiktiv zu versteuerndes Einkommen (Tatsächliches Einkommen + ein Fünftel der KA)100.000 €
Fiktive Einkommenssteuer20.000 €
Fikt. ES minus ES ohne KA *5 (20.000 € – 12.000 € = 8.000 € * 5)40.000 €
Einkommenssteuer im Jahr der Auszahlung52.000 €
*KA = Kapitalauszahlung, ES = Einkommenssteuer

Teilt sie ihr Einkommen von 200.000 Euro durch 5, ergeben sich 40.000 Euro. Mit diesen 40.000 Euro erhöht sie für dieses Jahr ihr steuerliches Einkommen fiktiv. Würde sie normalerweise 60.000 Euro versteuern, sind es nun stattdessen 100.000 Euro. Auf diesem höheren Einkommen fällt nun eine Steuer von 20.000 Euro an, wenn man von einem Steuersatz von 20 Prozent ausgeht. Ohne Kapitalauszahlung beträgt die Steuer auf ihr normales Einkommen 12.000 Euro.

Die Differenz zwischen der fiktiven Einkommenssteuer und der Einkommenssteuer ohne Kapitalauszahlung macht 8.000 Euro. Diese 8.000 Euro multipliziert die Frau wieder mit 5. 40.000 Euro ist also die tatsächliche Steuerlast auf die Kapitalauszahlung. Im Jahr der Auszahlung zahlt sie somit insgesamt 52.000 Euro Steuern. Ohne Fünftelregelung müsste die Frau ein Einkommen von 260.000 Euro versteuern. Aufgrund der Steuerprogression müsste sie deutlich mehr Steuern zahlen.

Sozialabgaben auf Kapitalauszahlungen

Auch auf Kapitalauszahlungen werden die vollen Sozialabgaben auf Kranken- und Pflege­versicherungen fällig, sofern der bAV-Bezieher gesetzlich versichert ist. Die Sozialabgaben werden dabei auf einen Beitrag von 1/120 des Kapitals berechnet und maximal 10 Jahre beziehungsweise 120 Monate erhoben.

Beispiel

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Eine Betriebsrentnerin erhält eine Kapitalauszahlung von 200.000 Euro. Nun muss sie für die nächsten zehn Jahre monatlich auf 1.667 Euro (200.000 Euro/120) zusätzlich Sozialabgaben zahlen. Betragen die Sozialabgaben rund 18 Prozent und der GKV-Freibetrag 164,50 Euro, zahlt sie jeden Monat rund 270 Euro an die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung. In 120 Monaten sind dies 32.450 Euro.

Auszahlung der Betriebsrente in der Steuererklärung

Icon Vertrag

Wo wird die Betriebsrente in der Steuererklärung eingetragen?

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden grundsätzlich als Einkommen gewertet. In der Einkommensteuererklärung deklarieren bAV-Bezieher ihre Betriebsrente in der Anlage R-AV/bAV „Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung“.

Gewöhnlich schickt die Vorsorgeeinrichtung den bAV-Beziehern eine Leistungsmitteilung zu. Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind darin schon „steuererklärungskonform“ angegeben. Sie können daher einfach in das Steuerformular übertragen werden.


Werbungskosten geltend machen

In der Anlage R-AV/bAV können Ausgaben, die man in Zusammenhang mit der Betriebsrente hatte, als Werbungskosten eingetragen werden. Das Finanzamt zieht bei Rentnern automatisch einen Pauschalbetrag von 102 Euro ab. Liegen also die Werbungskosten unter diesem Pauschalbetrag, müssen sie nicht angegeben werden. Sind sie jedoch höher, ist es empfehlenswert, diese einzutragen. Dafür sind aber auch die entsprechenden Nachweise nötig.

Beispiele für Werbungskosten

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  • Steuerberatungen im Zusammenhang mit der Rente
  • Rentenberater
  • Rechtsanwalt bei Streitigkeiten um Rente
  • Gerichtsgebühren, sofern es beim Prozess um die Rente geht
  • Kosten, die beim Beantragen einer Rente anfallen (Telefonkosten/Bürobedarf/Fahrtkosten)
  • Beiträge für Gewerkschaften

Kranken- und Pflege­versicherung anrechnen lassen

In der Anlage Vorsorgeaufwand können bAV-Bezieher die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung zudem als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings müssen diese auf die Betriebsrente anfallen. Das steuerpflichtige Einkommen mindert sich dadurch in voller Höhe und entlastet Betriebsrentner im Alter.

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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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