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Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Ansparphase können Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Steuern sparen.
  • In der Steuererklärung muss ein Arbeitnehmer die bAV bis auf wenige Ausnahmen nicht angeben.
  • Im Alter fallen auf die Betriebsrente hingegen die vollen Steuern an. Zusätzlich müssen auf die Leistungen Sozial­versicherungsbeiträge bezahlt werden.
  • Trotz Steuerzahlungen bei Auszahlung lohnt sich die bAV in vielen Fällen, da im Alter in der Regel ein geringeres Einkommen versteuert wird.

Das erwartet Sie hier

So sparen Sie Steuern während der Ansparphase der betrieblichen Altersvorsorge, diese Abgaben werden bei Auszahlung der bAV fällig und so tragen Sie die bAV richtig in die Steuererklärung ein. Kurz und einfach erklärt.

Inhalt dieser Seite
  1. So sparen Arbeitnehmer Steuern
  2. Das sparen Arbeitgeber an Steuern
  3. Steuererklärung in der Ansparphase
  4. Diese Steuern fallen bei Auszahlung an
  5. Steuererklärung in der Auszahlphase
  6. Fazit

Wie spart ein Arbeitnehmer während der Ansparphase Steuern?

Steuerersparnis durch Entgeltumwandlung

Wer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, spart Steuern und Sozialabgaben – zumindest in der Ansparphase. Denn über die Entgeltumwandlung können die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von acht Prozent steuerfrei und bis zu vier Prozent sozial­versicherungsfrei eingezahlt werden. Diese Grenze gilt bei den Durchführungswegen:

Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage sind die steuerfreien Beiträge sogar unbegrenzt – die Grenze für sozial­versicherungsfreie Beiträge bleibt bei vier Prozent. Das jährliche Bruttogehalt, das auf der Steuererklärung angegeben werden muss, verkleinert sich damit.

Entgeltumwandlung einfach erklärt – inkl. Rechenbeispiele

bAV: Nachzahlungen und Abfindungen sind steuerfrei

Manchmal ruht das Arbeitsverhältnis vorübergehend. Zum Beispiel bleibt es während der Elternzeit oder einem Sabbatical zwar bestehen, der Mitarbeiter erhält aber keinen Lohn. Damit keine Lücken entstehen, können Angestellte ihre bAV-Beiträge steuerfrei nachzahlen. Möglich ist unter gewissen Voraussetzungen während zehn Jahren eine jährliche Nachzahlung in der Höhe von acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Auch wenn ein Arbeitnehmer kündigt, darf er steuerfrei zusätzliche Beiträge bis zu einer gewissen Maximalhöhe in die bAV investieren – zum Beispiel eine Abfindung. Diese und weitere Regelungen wurden im Betriebsrenten­stärkungsgesetz festgehalten.

Aktuelle Höchstbeiträge und Regelungen 2024

Das muss ein Arbeitgeber bei den Steuern beachten

Steuerersparnisse für Arbeitgeber im Überblick

  • Auch der Arbeitgeber minimiert durch die Entgeltumwandlung seine Lohnnebenkosten. Er reduziert seine Sozialabgaben genauso wie der Arbeitnehmer um rund 20 Prozent.
  • Finanziert ein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge seines Mitarbeiters mit, so sind seine Ausgaben bei den meisten Durchführungswegen als steuerliche Betriebsausgaben absetzbar. Bei der Direktzusage werden Rückstellungen in der Bilanz gebildet. Dadurch reduziert sich der Gewinn und somit auch die Steuerlast.
  • Steuerlich gefördert werden Arbeitgeber auch, sofern sie in die betriebliche Altersrente von Geringverdienern (max. 2.575 Euro brutto monatlich) investieren. Wenn sie 240 – 960 Euro in dessen bAV zahlen, können sie bei der nächsten Lohnsteuer-Meldung 30 Prozent in Abzug bringen.

Weitere Vorteile der bAV für den Arbeitgeber

Arbeitgeber seit 2019 in der Pflicht

Seit 2019 bzw. 2022 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, in die bAV seines Arbeitnehmers einen Arbeitgeberzuschuss von rund 15 Prozent zu leisten, wenn der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung nutzt und der Arbeitgeber dabei ebenfalls Sozialabgaben einspart. Somit gibt er einen Teil seiner Ersparnisse zurück.

Was Arbeitgeber jetzt über ihre bAV-Pflichten wissen müssen

Ansparphase: Wie muss ich die Betriebsrente in der Steuererklärung angeben?

Arbeitnehmer müssen ihre betriebliche Altersvorsorge bis auf wenige Ausnahmen nicht in der Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber zieht die Abgaben automatisch vom Bruttogehalt ab, was auf der Gehaltsabrechnung so auch deklariert ist. In der Anlage N tragen Arbeitnehmer dann einfach den niedrigeren Bruttolohn ein.

So sieht die Lohnabrechnung mit bAV aus


Ausnahme Sonderzulagen

Nur wer Sonderzulagen oder Sonderzuwendungen in die bAV investiert, muss diese in der Steuererklärung deklarieren. Solche Sonderzulagen erhalten Arbeitnehmer oft, wenn sie ihre Tätigkeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber beenden. Allerdings müssen diese nur angegeben werden, falls damit die Beitragsgrenze überschritten wurde. Darauf werden dann Steuern fällig, da Sonderzulagen wie ein Gehalt behandelt werden.

In der Steuererklärung selbst tragen Arbeitgeber Sonderzulagen in der Anlage N ein. Es muss aber nur jener Teil angegeben werden, der eine bestimmte Beitragsgrenze überschreitet. Also die eingezahlten Sonderzulagen minus der steuerfreie Freibetrag.

So werden die Riester- und die gesetzliche Rente deklariert

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Wer zur bAV zusätzlich in eine Riester-Rente investiert, füllt die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) aus. Diese ist allgemein für die Riester-Rente vorgesehen, für die Arbeitnehmer staatliche Förderung erhalten. Mehr dazu, wie Sie die Riester-Rente korrekt in der Steuererklärung angeben, erfahren Sie hier.

In der Anlage Vorsorgeaufwand werden dafür die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung, zur Kranken- und Pflege­versicherung deklariert, die als Sonderausgaben gelten. Dazu zählen auch weitere Vorsorgeaufwendungen wie die Rürup-Rente. Wie die Rürup-Rente steuerlich behandelt wird und wo genau sie in der Steuererklärung einzutragen ist, lesen Sie hier.

Indirekt wirkt sich die bAV auf diese Angaben aus. Denn diese schmälert die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege­versicherung.

Welche Steuern werden in der Auszahlungsphase fällig?

Nachgelagerte Versteuerung

Im Alter (ggf. bei Berufs­unfähigkeit oder im Todesfall) werden Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge fällig. Diese Auszahlungen müssen dann zu 100 Prozent versteuert werden – es gilt das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung (s.a. Rentenbesteuerung). Erhält jemand also eine Betriebsrente von 300 Euro pro Monat, erhöht sich sein steuerbares Jahreseinkommen um 3.600 Euro. Kleiner Trost für die Rentenempfänger: Im Alter reduziert sich das Einkommen meistens. Somit ist der Steuersatz auch niedriger als während des Erwerbslebens.


Volle Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung

Ebenfalls zahlen bAV-Bezieher im Alter in der Regel die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung – das sind durchschnittlich 18 Prozent. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der bAV keinen Zuschuss zur Kranken­versicherung.


Freibetrag für GKV-Versicherte seit 2020

Seit 2020 werden gesetzlich versicherte Betriebsrentner mit einem monatlichen Freibetrag bei den Sozialabgaben entlastet. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 176,75 Euro entlastet. Erst für Betriebsrenten, die höher als diese Summe sind, müssen Abgaben an die Kranken­versicherung bezahlt werden. Der Freibetrag gilt jedoch nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung.

Rechenbeispiel: So viel bleibt von der Rente übrig

bAV-Bruttorente300 €
Steuerabzug von 20 %-60 €
GKV-Beitrag von rund 15,6 % (Abzüglich Freibetrag)-20 €
Total Betriebsrente220 €
Weitere Sozialabgaben, wie etwa der Beitrag zur Pflege­versicherung, werden im Rechenbeispiel der Übersicht halber nicht berücksichtigt.

Privatversicherte erhalten mehr bAV

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Besser fährt hier, wer in der Auszahlungsphase über eine privaten Kranken­versicherung abgesichert ist. Für ihn fallen lediglich Steuern und keine Sozial­versicherungsbeiträge auf die betriebliche Altersvorsorge an. In unserem Rechenbeispiel würde ein privatversicherter Rentner also eine Betriebsrente von 240 Euro erhalten.

Weniger Sozialabgaben für privatgeführte Direkt­versicherung

Eine kleine Erleichterung bei den Sozialabgaben gibt es für Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses eine Direkt­versicherung oder Pensionskasse privat weiterzahlen. Gemäß einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts entsprechen diese privatfinanzierten Beiträge nicht den Begriffsmerkmalen des Versorgungsbezuges und dürfen bei der Berechnung der Sozialabgaben nicht berücksichtigt werden.

Beispiel:
Nehmen wir zum Beispiel einen Arbeitnehmer, der während seines Arbeitsverhältnisses 40.000 Euro in die Direkt­versicherung einzahlte und sie dann nach dem Ausscheiden mit 20.000 Euro aus eigenen Mitteln weiterführte. Im Rentenalter werden also nur Sozialabgaben auf 40.000 Euro statt auf 60.000 Euro fällig. Diese 40.000 Euro werden dann als „echte“ bAV“ betrachtet.

Andere steuerliche Regelungen für Verträge vor 2005

Etwas anders werden bAV-Verträge steuerlich behandelt, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Eine solche Direkt­versicherung wird pauschal besteuert. Das bedeutet, dass während der Ansparphase auf die Einzahlungen 20 Prozent Steuern anfallen. Die Betriebsrente wird hingegen später in der Steuererklärung genauso wie eine private Rente nur mit dem reduzierten Ertragsanteil angerechnet.

Was Sie über die Auszahlung der Betriebsrente wissen müssen


So werden Kapitalauszahlungen versteuert

In der betrieblichen Altersvorsorge ist teilweise statt einer monatlichen Rente auch eine Kapitalauszahlung möglich. Diese muss genauso versteuert werden und es werden Sozialabgaben fällig. Aufgrund der Steuerprogression können die Einkommenssteuern und Sozialabgaben hoch sein, sodass sich das Kapital am Ende um einiges schmälert.

Die Fünftelregelung für Direktzusagen und Unterstützungskassen

Unter bestimmten Voraussetzungen können bAV-Bezieher bei der Unterstützungskasse und Direktzusage von der sogenannten Fünftelregelung Gebrauch machen: Wird die Steuer berechnet, wird ein Fünftel der einmaligen Kapitalauszahlung zum versteuernden Einkommen hinzugezählt. Zwischen diesem Betrag und dem Steuerbetrag ohne Kapitalauszahlung wird die Differenz mal fünf gerechnet. Das Resultat ist der Steuerbetrag für die gesamte Kapitalauszahlung.

Rechenbeispiel: So funktioniert die Fünftelregelung

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Eine Frau erhält aus der bAV eine einmalige Kapitalauszahlung von 200.000 Euro. Beachten Sie folgendes Rechenbeispiel; weiter unten erläutern wir Ihnen die Angaben noch einmal ausführlich.

Versteuerndes Einkommen ohne KA*60.000 €
Einkommenssteuer ohne KA12.000 €
Kapitalauszahlung200.000 €
Ein Fünftel von der KA40.000 €
Fiktiv zu versteuerndes Einkommen (Tatsächliches Einkommen + ein Fünftel der KA)100.000 €
Fiktive Einkommenssteuer20.000 €
Fikt. ES minus ES ohne KA *5 (20.000 € – 12.000 € = 8.000 € * 5)40.000 €
Einkommenssteuer im Jahr der Auszahlung52.000 €
*KA = Kapitalauszahlung, ES = Einkommenssteuer

Teilt sie ihr Einkommen von 200.000 Euro durch 5, ergeben sich 40.000 Euro. Mit diesen 40.000 Euro erhöht sie für dieses Jahr ihr steuerliches Einkommen fiktiv. Würde sie normalerweise 60.000 Euro versteuern, sind es nun stattdessen 100.000 Euro. Auf diesem höheren Einkommen fällt nun eine Steuer von 20.000 Euro an, wenn man von einem Steuersatz von 20 Prozent ausgeht. Ohne Kapitalauszahlung beträgt die Steuer auf ihr normales Einkommen 12.000 Euro.

Die Differenz zwischen der fiktiven Einkommenssteuer und der Einkommenssteuer ohne Kapitalauszahlung macht 8.000 Euro. Diese 8.000 Euro multipliziert die Frau wieder mit 5. 40.000 Euro ist also die tatsächliche Steuerlast auf die Kapitalauszahlung. Im Jahr der Auszahlung zahlt sie somit insgesamt 52.000 Euro Steuern. Ohne Fünftelregelung müsste die Frau ein Einkommen von 260.000 Euro versteuern. Aufgrund der Steuerprogression müsste sie deutlich mehr Steuern zahlen.

Auch auf Kapitalauszahlungen werden Sozial­versicherungsbeiträge fällig

Auch auf Kapitalauszahlungen werden die vollen Sozialabgaben auf Kranken- und Pflege­versicherungen fällig, sofern der bAV-Bezieher gesetzlich versichert ist. Die Sozialabgaben werden dabei auf einen Beitrag von 1/120 des Kapitals berechnet und maximal 10 Jahre erhoben. Das sind 120 Monate

Rechenbeispiel:
Eine Frau erhält eine Kapitalauszahlung von 200.000 Euro. Nun muss sie für die nächsten zehn Jahre monatlich auf 1.667 Euro (200.000 Euro/120) zusätzlich Sozialabgaben zahlen. Betragen die Sozialabgaben rund 18 Prozent und der GKV-Freibetrag 164,50 Euro, zahlt sie jeden Monat rund 270 Euro an die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung. In 120 Monaten sind dies 32.450 Euro.

Auszahlung der Betriebsrente in der Steuererklärung

Wer Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge bezieht, muss diese in der Steuererklärung angeben. Diese werden als Einkommen gewertet.

Wo wird die Rentenauszahlung in der Steuererklärung eingetragen?

In der Einkommensteuererklärung deklarieren bAV-Bezieher ihre Betriebsrente in der Anlage R-AV/bAV „Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung“.

Gewöhnlich schickt die Vorsorgeeinrichtung den bAV-Beziehern eine Leistungsmitteilung zu. Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind darin schon „steuererklärungskonform“ angegeben. Sie können daher einfach in das Steuerformular übertragen werden.


Werbungskosten abziehen

Teilweise kann man die Betriebsrente genauso wie andere Einnahmen in der Steuererklärung absetzen und zwar in Form von Werbungskosten. In der Anlage R-AV/bAV können Ausgaben, die man in Zusammenhang mit der Rente hatte, eingetragen werden. Das Finanzamt zieht bei Rentnern automatisch einen Pauschalbetrag von 102 Euro ab. Liegen also die Werbungskosten unter diesem Pauschalbetrag, müssen sie nicht angegeben werden. Sind sie jedoch höher, ist es empfehlenswert, diese einzutragen. Dafür sind aber auch die entsprechenden Nachweise nötig.

Beispiele für Werbungskosten

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  • Steuerberatungen im Zusammenhang mit der Rente
  • Rentenberater
  • Rechtsanwalt bei Streitigkeiten um Rente
  • Gerichtsgebühren, sofern es beim Prozess um die Rente geht
  • Kosten, die beim Beantragen einer Rente anfallen (Telefonkosten/Bürobedarf/Fahrtkosten)
  • Beiträge für Gewerkschaften
Icon Vertrag

Kranken- und Pflege­versicherung geltend machen

In der Anlage Vorsorgeaufwand können bAV-Bezieher die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung zudem als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings müssen diese auf die Betriebsrente anfallen. Das steuerpflichtige Einkommen mindert sich dadurch in voller Höhe. Das entlastet Betriebsrentner wenigstens ein bisschen, fallen doch für sie die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an.

Fazit

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge trotz Steuern?

Man möchte meinen, dass nach den Abzügen von Steuern und Sozialabgaben von der Betriebsrente nicht so viel übrig bleibt. Trotzdem sollten Sie jetzt Ihren bAV-Vertrag nicht sofort auf ruhend stellen.

„Denn eine bAV kann sich durchaus lohnen. Vor allem dann, wenn der Chef diese mitfinanziert„, sagt unser Spezialist für betriebliche Altersversorgung Frank Heide. Da Arbeitgeber um diesen Zuschuss kaum mehr herumkommen, ist dies bei vielen Verträgen bereits der Fall. Ebenfalls ist bei der bAV entscheidend, wie hoch die Rendite des Vertrages ist und wie viele Vergünstigungen Sie bei den Steuern in Abzug bringen können.


Einmalzahlung oder monatliche Rentenzahlung günstiger?

Ob man sich aus steuerlicher Sicht das angesparte Kapital besser einmalig oder als Rente auszahlen lässt, kann man laut Heide pauschal nicht so einfach beantworten: „Das kommt immer auf die persönliche Situation an.“ So wollen die einen mit einem einmaligen Kapital sich etwas größeres leisten, andere sind froh um regelmäßige Einnahmen.“ Wer eine Rente erhält, muss aber im Schnitt etwa 20 Jahre leben, bis er soviel erhält wie bei der einmaligen Kapitalauszahlung.

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Katharina Burnus
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