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So organisieren Sie mehrere betriebliche Altersvorsorge-Verträge

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Das erwartet Sie hier

Wie Sie bei mehreren bAV-Verträgen im Unternehmen den Überblick behalten und welche Fallstricke es gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Diese drei Fälle mehrerer Verträge sind möglich
  2. Die Firma bietet mehrere Verträge an
  3. Der Arbeitgeber übernimmt Verträge
  4. Der Arbeitnehmer hat mehrere Verträge
  5. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) wird in einem Unternehmen oft über mehrere Verträge, Tarife und Versicherer abgewickelt.
  • Einige Unternehmen wollen damit ihren Mitarbeitern bewusst eine gewisse Wahl­freiheit geben. Das bringt Nachteile mit sich.
  • Dank spezieller Software sind mehrere bAV-Verträge für ein Unternehmen in der Regel leicht zu handhaben.
  • Es kann rechtliche Probleme geben, wenn sich die Verträge stark unterscheiden. Wichtig ist deshalb, dass sich Unternehmen fachkundig beraten lassen.

So kommt es zu mehreren Verträgen in der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) gleicht selten der anderen. So wird sie in einem Unternehmen oft über:

  • mehrere Durch­führungs­wege,
  • verschiedene Tarife
  • und unterschiedliche Versicherungen

abgewickelt. Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitgeber alte Verträge übernimmt, die gar nicht zu seinem Versorgungssystem passen. Nicht zuletzt gibt es auch Arbeitnehmer, die verschiedene bAV-Verträge besitzen. Wie dies bei diesen Szenarien zu handhaben ist und welche Fallstricke es gibt, lesen Sie in den folgenden Kapiteln. Klicken Sie in dieser Übersicht auf das Szenario, auf das Ihre Situation passt und Sie gelangen direkt zum entsprechenden Abschnitt.

Das Unternehmen bietet mehrere Verträge für die be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge an

Angestellte bringen verschiedene Verträge mit

Viele Arbeitgeber kennen das: Ihre Angestellten haben unterschiedliche bAV-Verträge bei verschiedenen Versicherern – auch die Tarife weisen wenig Gemeinsamkeiten auf. Im Grunde genommen ist dies kein Problem, sagt unser Experte für Altersversorgung Tim Vogler: „Ein Dienstleister, der die betriebliche Altersvorsorge für ein Unternehmen betreut, kann dies in der Regel leicht handhaben.“ Auch für das Unternehmen selbst sei die Administration dank spezieller Software nicht komplizierter, als wenn alles über eine Versicherung laufe.


Bewusste Entscheidung für verschiedene Verträge

Es gibt sogar Unternehmen, die entscheiden sich bewusst dazu, die betriebliche Altersvorsorge bei mehreren Versicherungen mit unterschiedlichen Anlagestrategien anzubieten: „So geben sie ihren Mitarbeitern eine gewisse Wahlfreiheit.“ Arbeitnehmer können zum Beispiel entscheiden, ob sie ihr Alterskapital lieber in eine konservative oder fondsgebundene Anlage investieren möchten. „Andere Firmen wickeln lieber alles über die gleiche Versicherung ab.“ Werde die bAV über einen oder wenige Anbieter organisiert, habe dies den Vorteil, dass man von günstigen Kollektivverträgen profitieren könne.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen

Verträge dürfen sich in ihrem Leistungsniveau nicht un­ter­schei­den

Doch egal für welche Variante sich Unternehmen entscheiden, ist eines wichtig: Die Verträge dürfen sich von ihrem Leistungsniveau und ihren Konditionen nicht unterscheiden, so Vogler: „Sonst verstößt ein Arbeitgeber gegen seine Pflicht, dass alle Mitarbeiter in der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge gleich behandelt werden müssen.“ Ist dies nicht der Fall, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.

Diese Gefahr besteht besonders, wenn die Mitarbeiter ihre bAV-Verträge selbst abschließen, so Vogler: „Der eine wird z.B. von seinem Berater mit hohen Gebühren belastet, der nächste kriegt einen Vertrag zu Top-Konditionen.“ Deshalb empfiehlt Vogler den Unternehmen dringend, die bAV unter fachkundiger Begleitung selbst in die Hand zu nehmen. Denn es gilt: Der Arbeitgeber entscheidet über die Gestaltung der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebers bei der bAV?

Mehrere Durch­füh­rungs­wege in einem Unternehmen?

Ein Unternehmen hat auch die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge über verschiedene Durch­führungs­wege anzubieten. Auch dies ist gemäß Vogler kein Problem, wenn man das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet: „Die meisten Unternehmen entscheiden sich aber nur für einen Durch­füh­rungs­weg – meistens ist dies die Direkt­versicherung.“ Es gibt aber Firmen, die ihre Führungskräfte oder Geschäftsführer zum Beispiel zusätzlich über die Unterstützungskasse absichern, um die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.

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Der Arbeitgeber über­nimmt mehrere fremde bAV-Verträge

Wenn ein neuer Mitarbeiter mit bAV eintritt

Ein Unternehmen kann auch zu mehreren bAV-Verträgen kommen, wenn es Mitarbeiter neu einstellt. Oftmals bringen diese ihre betriebliche Altersvorsorge mit. In der Regel besteht beim Jobwechsel auch das Recht auf Portabilität. Der Chef darf aber entscheiden, wie er den Zuwachs handhabt. Dabei hat er folgende Möglichkeiten:

  • Er kann den Vertrag zu den be­steh­en­den Konditionen übernehmen.
  • Er kann das angesparte Deckungskapital in sein eigenes Versorgungssystem überführen. Die Versicherungen verlangen dafür keine Gebühren.

Die erste Variante kann sich für den Mitarbeiter lohnen, wenn er beispielsweise einen alten Vertrag mit hohem Garantie­zins hat. Auch verschlechtern sich die Konditionen nicht, weil er älter geworden ist. „Häufig sind da Unternehmen auch sehr wohlwollend“, sagt bAV-Spezialist Tim Vogler: „Wichtig ist aber, dass sie den Vertrag genau prüfen lassen. Denn es lauern Haftungsrisiken, was für den Arbeitgeber teuer werden kann.“ Auch gelte es hier, Ungleichheiten zu vermeiden.

Wie wird die bAV bei einem Jobwechsel geregelt?


Das sollte mit dem alten Vertrag nicht passieren

Auf keinen Fall sollte der Arbeitgeber aber den alten Vertrag auf ruhend stellen lassen und einen neuen Vertrag abschließen: “Denn dafür werden wieder Provisionen und Abschlussgebühren fällig, was die Rendite wesentlich schmälert. Außerdem sieht dies der Gesetzgeber auch nicht vor.“

Unser Service, wenn Sie Mitarbeiter einstellen

Übernehmen Sie von einem neuen Mitarbeiter den alten Vertrag, ist es unabdingbar, diesen professionell überprüfen zu lassen. „Darin haben wir sehr viel Erfahrung“, sagt Spezialist Tim Vogler: „Von einigen Unternehmen überprüfen wir wöchentlich Verträge und können so Haftungsrisiken vermeiden.“ Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.

Der Arbeitnehmer hat mehrere Verträge der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge

Wann dies vorkommt und wann es Sinn macht

In der Praxis haben Arbeitnehmer gemäß unserem Spezialisten Tim Vogler eher selten mehrere Verträge der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge. Manchmal kommt es zwar vor, dass beim Jobwechsel der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag nicht übernimmt und das Deckungskapital lieber in sein bestehendes Versorgungswerk überführen will.

„Hat dieser Vertrag aber sehr gute Konditionen, empfehlen wir teilweise, diesen privat weiterzuführen.“ Dann fallen allerdings die Steuervorteile und die Arbeitgeber-Zuschüsse weg. Will sich der Arbeitnehmer zusätzlich über seinen Arbeitgeber absichern, kann dieser einen neuen bAV-Vertrag aufsetzen.

Wann kein neuer Vertrag abgeschlossen werden sollte

Wie schon im oberen Kapitel beschrieben, sollte ein Arbeitnehmer auf jeden Fall hellhörig werden, wenn der neue Chef ihm vorschlägt, den bestehenden Vertrag auf ruhend zu setzen und einen neuen Vertrag abzuschließen: „Oft stecken da nur Versicherungsberater dahinter, die Provisionen für den Vertragsabschluss kassieren wollen.“ Legal sei dies aber nicht: „Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine wertgleiche Zusage.“ Diesen sollte er einfordern: „Denn sonst kann es passieren, dass er für seine bAV kaum Rendite erhält.“

Fazit

Mehrere bAV-Verträge können gut gemanaged werden

Dank guter Software ist es für Unternehmen relativ einfach, mehrere verschiedene Verträge der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge zu managen. Und nicht selten ist es für Mitarbeiter motivierend, wenn sie sich zwischen unterschiedlichen Versicherungen und Anlagestrategien entscheiden dürfen. Allerdings gilt es zu beachten, dass bei mehreren Versicherungen allenfalls keine kostengünstige Kollektivverträge mehr möglich sind.


In jedem Fall Verträge prüfen

Auch wenn mehrere bAV-Verträge in einem Unternehmen kursieren, sollten sich diese in ihrem Leistungsniveau nicht un­ter­schei­den – sonst kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Unternehmen sollten darauf also stets ein Augenmerk haben und dies professionell überprüfen lassen. Eine Prüfung ist auch nötig, wenn ein Arbeitgeber von neuen Mitarbeitern alte Verträge übernimmt. Denn die betriebliche Altersvorsorge ist ein äußerst komplexes Gebiet. Haftungsrisiken und Fallstricke lauern überall. Unsere Experten haben langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die bAV in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns direkt oder senden Sie uns eine E‑Mail.

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Katharina Burnus
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