So organisieren Sie mehrere betriebliche Altersvorsorge-Verträge

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Arbeitnehmer ist es grundsätzlich möglich, mehrere Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu haben. Etwa durch Jobwechsel und einem damit verbundenen Neuabschluss oder durch Kombination mehrerer Durchführungswege.
  • Auch innerhalb eines Unternehmens wird die bAV oft über mehrere Verträge, Tarife und Versicherer abgewickelt.
  • Dies kann u. a. zu rechtlichen Problemen führen, wenn sich die Verträge stark unterscheiden. Wichtig ist deshalb, dass sich Unternehmen fachkundig beraten lassen.
  • Dank spezieller Software sind mehrere bAV-Verträge für ein Unternehmen in der Regel leicht zu handhaben.

Das erwartet Sie hier

Ob Arbeitnehmer mehrere bAV-Verträge haben können und wie Unternehmen mit verschiedenen bAV-Verträgen umgehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: So kommt es zu mehreren bAVs
  2. Arbeitnehmer mit mehreren Verträge
  3. Arbeitgeber übernimmt Verträge
  4. Firma bietet mehrere Verträge an

So kommt es zu mehreren Verträgen der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge

Die betriebliche Altersvorsorge kann im Allgemeinen über mehrere Durchführungswege, verschiedene Tarife und unterschiedliche Versicherungen abgewickelt werden. Für bestimmte Personengruppen ist auch eine Kombination aus zwei oder mehreren Durchführungswegen sinnvoll. Nicht selten kommt es dabei zu mehreren, gleichzeitig laufenden Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge, mit denen Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber umgehen müssen.

Wie dies bei diesen Szenarien zu handhaben ist und welche Fallstricke es gibt, lesen Sie in den folgenden Kapiteln. Klicken Sie in dieser Übersicht auf das Szenario, auf das Ihre Situation passt und Sie gelangen direkt zum entsprechenden Abschnitt.

Arbeitnehmer hat mehrere Verträge zur bAV
Arbeitgeber übernimmt fremde bAV-Verträge
Unternehmen bietet mehrere Verträge zur bAV an

Arbeitnehmer mit mehreren bAV-Verträgen

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Mehrere bAV-Verträge nach einem Jobwechsel

Es kann vorkommen, dass Arbeitnehmer nach einem Jobwechsel mehrere betriebliche Altersvorsorge-Verträge (bAV) besitzen. Etwa, wenn der neue Arbeitgeber den alten bAV-Vertrag nicht übernimmt und ein neuer bAV-Vertrag beim neuen Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Das bis dahin angesparte Deckungskapital wird entweder in den neuen Vertrag übertragen oder bleibt im Altervertrag, wobei der Arbeitnehmer diesen privat weiterführen kann, je nachdem, wie dieser sich entscheidet.

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Wann ein Neuvertrag sinnvoll ist

Hat der alte Vertrag sehr gute Konditionen, lohnt es sich, diesen privat weiterzuführen. Jedoch fallen dabei die Steuervorteile und Arbeitgeberzuschüsse weg, da auch die Entgeltumwandlung ausbleibt. Die Beiträge werden bei einer privaten Weiterführung aus dem Nettogehalt bezahlt. Das angesparte Deckungskapital wird jedoch weiterhin verzinst. Im Rentenalter wird die Betriebsrente daraus ausgezahlt.

Wann ein Neuvertrag weniger sinnvoll ist

In einigen seltenen Fällen stecken hinter einer Empfehlung zu einem Neuabschluss Versicherungsberater, die zusätzliche Provisionen für einen Vertragsabschluss erhalten wollen. Dies ist nicht jedoch nicht legal, da Versicherer nicht aus Eigeninteresse neue Verträge schließen dürfen. Arbeitnehmer sollten in solchen Situationen wachsam sein und eine vollständige Aufklärung von ihrem Arbeitgeber verlangen. Wichtig ist, sich über die Konditionen des alten und potenziellen neuen Vertrags zu informieren, bevor man sich auf einen Wechsel oder einen zusätzlichen Vertrag einlässt. Zudem haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine wertgleiche Zusage, die sie auch einfordern sollten.


Mehrere bAV-Verträge durch Kombination

Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Direkt­versicherungen oder Entgeltumwandlungen zu haben, da das Gesetz erlaubt, verschiedene Durchführungswege der bAV zu kombinieren. Beispielsweise könnte ein Arbeitnehmer sowohl eine ­versicherungsförmige bAV (wie eine Direkt­versicherung) als auch eine nicht ­versicherungsförmige bAV (wie eine Unterstützungs­kasse) besitzen. Dies eröffnet Flexibilität bei der Altersvorsorge. Zudem wird im Rahmen der Geschäftsführerversorgung oft auf eine Kombination von Durchführungswegen zurückgegriffen.

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Wichtig ist jedoch, dass die gesetzliche Beitragsobergrenze durch mehrere Verträge nicht umgangen werden kann. Alle Beiträge zu den verschiedenen bAV-Verträgen werden zusammengerechnet, die im Gesamten die Obergrenze nicht überschreiten dürfen.

Arbeitgeberzuschuss bei mehreren bAV-Verträgen

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu den bAV-Beiträgen zu leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozial­versicherungsbeiträge einspart. Dieser Zuschuss muss auch dann gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer mehrere bAV-Verträge hat und der Arbeitgeber durch alle diese Verträge Sozial­versicherungsbeiträge einspart. Das bedeutet, dass der Zuschuss pro Vertrag gelten muss, und der Arbeitgeber kann sich nicht von dieser Verpflichtung befreien, wenn mehrere Verträge parallel bestehen.

Arbeitgeber über­nimmt mehrere fremde bAV-Verträge

Wenn ein neuer Mitarbeiter mit bAV eintritt

Im Unternehmen kann es zu mehreren bAV-Verträgen kommen, wenn Mitarbeiter neu eingestellt werden. Oftmals bringen diese ihre betriebliche Altersvorsorge mit. In der Regel besteht beim Jobwechsel auch das Recht auf Portabilität. Der Arbeitgeber darf aber entscheiden, wie er den Zuwachs handhabt. Dabei hat er folgende Möglichkeiten:

  • Er kann den Vertrag zu den be­steh­en­den Konditionen übernehmen.
  • Er kann das angesparte Deckungskapital in sein eigenes Versorgungssystem überführen. Die Versicherungen verlangen dafür keine Gebühren.

Die erste Variante kann sich für den Mitarbeiter lohnen, wenn er beispielsweise einen alten Vertrag mit hohem Garantie­zins hat. Auch verschlechtern sich die Konditionen nicht, weil er älter geworden ist. Für Arbeitgeber ergeben sich dadurch grundsätzlich erst einmal keine Probleme. Wichtig ist aber, dass sie den Vertrag genau prüfen lassen. Denn es lauern Haftungsrisiken, was für den Arbeitgeber teuer werden kann. Auch gelte es hier, Ungleichheiten zu vermeiden.

Diese Pflichten haben Arbeitgeber bei der bAV

Experten-Tipp:
Fremde Verträge professionell prüfen lassen

„Übernehmen Sie von einem neuen Mitarbeiter den alten Vertrag, ist es unabdingbar, diesen professionell überprüfen zu lassen. Darin haben wir sehr viel Erfahrung: Von einigen Unternehmen überprüfen wir regelmäßig alle bAV-Verträge und können so Haftungsrisiken vermeiden.“

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Geschäftsführung

Das Unternehmen bietet mehrere Verträge für die bAV an

Bewusste Entscheidung für verschiedene Verträge

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, über welchen Durchführungsweg, welchen Tarif und welchen Anbieter zu welchen Konditionen eine betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen abgewickelt wird. Es gibt sogar Unternehmen, die sich bewusst dazu entscheiden, die betriebliche Altersvorsorge bei mehreren Versicherungen mit unterschiedlichen Anlagestrategien anzubieten. So geben sie ihren Mitarbeitern eine gewisse Wahlfreiheit. Arbeitnehmer können zum Beispiel entscheiden, ob sie ihr Alterskapital lieber in eine konservative oder fondsgebundene Anlage investieren möchten.

Andere Firmen wickeln lieber alles über die gleiche Versicherung ab. Wird die bAV über einen oder wenige Anbieter organisiert, hat dies den Vorteil, dass Arbeitgeber von günstigen Kollektivverträgen profitieren können.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen


Verträge dürfen sich in ihrem Leistungsniveau nicht un­ter­schei­den

Egal für welche Variante sich Unternehmen entscheiden, ist es wichtig, dass sich die Verträge in ihrem Leistungsniveau und Konditionen nicht unterscheiden dürfen. Sonst verstößt ein Arbeitgeber gegen seine Pflicht, dass alle Mitarbeiter in der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge gleich behandelt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.

Experten-Tipp:
Arbeitgeber sollten die bAV selbst in die Hand nehmen

„Diese Gefahr besteht besonders, wenn die Mitarbeiter ihre bAV-Verträge selbst abschließen. Der eine wird zum Beispiel von seinem Berater mit hohen Gebühren belastet, der nächste bekommt einen Vertrag zu Top-Konditionen. Deshalb empfehlen wir den Unternehmen dringend, die bAV unter fachkundiger Begleitung selbst in die Hand zu nehmen. Denn es gilt: Der Arbeitgeber entscheidet über die Gestaltung der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung
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Mehrere bAV-Verträge können gut gemanagt werden

Dank einer Administration über eine gute und spezielle Software ist es für Unternehmen relativ einfach, mehrere verschiedene Verträge der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge zu managen. Und nicht selten ist es für Mitarbeiter motivierend, wenn sie sich zwischen unterschiedlichen Versicherungen und Anlagestrategien entscheiden dürfen.

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