So funktioniert die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge kann auf drei Wegen ausgezahlt werden: als monatliche lebenslange Rente, als Einmalauszahlung oder als Mischform von beiden.
  • Auf die Auszahlung der Betriebsrente müssen Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen.
  • Seit 2020 gibt es einen Freibetrag für gesetzlich versicherte Rentner.
  • Je nach Durchführungsweg, Abschlusszeitpunkt und Auszahlungsart kann es Sonderregelungen bei der Auszahlung und Versteuerung Ihrer bAV geben.
  • Entscheiden Sie sich für die Kapitalauszahlung, müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben.

Das erwartet Sie hier

Wie und wann die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird und welche Steuern und Abgaben dabei anfallen. Inklusive Experten-Tipps.

Inhalt dieser Seite
  1. Das passiert bei Auszahlung der Betriebsrente
  2. Steuern bei Auszahlung
  3. Sozialabgaben bei Auszahlung
  4. Rechenbeispiel bAV Rente
  5. Rechenbeispiel bAV Kapitalauszahlung
  6. Tipps unserer Experten

Was passiert, wenn die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge ausgezahlt wird?

Wie wird die Betriebsrente ausgezahlt?

Bei der Auszahlung der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge können Sie sich grundsätzlich zwischen den folgenden drei Varianten entscheiden:

  1. Lebenslange Rente
    Hier erhalten Sie bis zu Ihrem Lebensende jeden Monat einen bestimmten Betrag, der abhängig von Ihrem angesparten Kapital ist.
  2. Vollständige Ka­pi­tal­aus­zahl­ung
    Das gesamte angesparte Alterskapital wird auf einmal ausgezahlt.
  3. Teilweise Ka­pi­tal­aus­zahl­ung
    Ein Teil des Kapitals (in der Regel 30 Prozent) wird zu Beginn auf einmal ausgezahlt. Der Rest des Kapitals wird als lebenslange Rente geleistet.

Die Auszahlung der Rente beginnt, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Die gängigste Option ist die monatliche Rentenzahlung. Diese beginnt meistens mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters. In einigen Fällen ist die Auszahlung auch mit 62 Jahren möglich. Wenn der Vertrag vor 2012 geschlossen wurde, sogar schon ab 60 Jahren.

Einzelheiten zu den Auszahlungsmodalitäten – etwa, ob und wann Sie sich die Betriebsrente vorzeitig auszahlen lassen können und welche der drei Auszahlungsoptionen Ihnen offen stehen – entnehmen Sie den Vertragsbedingungen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall sollten Sie rechtzeitig vor Auszahlungs- beziehungsweise Rentenbeginn mit dem bAV-Anbieter oder -betreuer sprechen.


Frühere Auszahlung reduziert monatliche Rente

Auch wenn eine Auszahlung der Betriebsrente unter Umständen schon ein paar Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn möglich ist, ist dies nicht immer sinnvoll. Denn bei der Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente berechnet der Versicherer die Höhe der Rente anhand der Summe auf Ihrem Rentenkonto und dem wahrscheinlichen Zeitraum, in dem der Versicherer die Rente zahlen muss. Beginnt der Versicherer früher mit der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge, verlängert sich auch der wahrscheinliche Zahlungszeitraum und die monatliche Rente wird kleiner.


Rückblick: Wie war das nochmal in der Ansparphase?

Viele Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Gehaltes in die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sor­ge (bAV) ein, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken. Dabei sparen sie während der Ansparphase über die Entgeltumwandlung Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben. Es können maximal acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Renten­versicherung West steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei eingezahlt werden.

2024 ergeben sich daraus die folgenden Freibeträge:

  • Sozialabgabenfrei: 302 Euro
  • Steuerfrei: 604 Euro

Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?

Volle Versteuerung der bAV-Auszahlung

Ob Sie eine lebenslange Rente oder eine Ka­pi­tal­aus­zahl­ung wählen: Die Auszahlungen müssen bAV-Bezieher als Einkünfte voll versteuern. Das ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Immerhin verringert sich der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand deutlich. Das liegt einerseits daran, dass man im Alter meistens weniger steuerpflichtige Einnahmen erhält. Andererseits profitieren Rentner vom sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dieser wird allerdings jedes Jahr stufenweise abgebaut, bis er 2040 ganz wegfällt.


Rente oder Einmalzahlung?

Bei der Rentenvariante gibt es zwar einen positiven Steuereffekt, man muss jedoch ein bestimmtes Alter erreichen, damit man mehr Rente ausgezahlt bekommt, als man in die bAV eingezahlt hat. Bei der Ka­pi­tal­aus­zahl­ung muss man hingegen selbst dafür sorgen, dass das Geld bis ins hohe Alter reicht.


Steuern auf Kapital- bzw. Einmalauszahlung

In der Regel sind die Steuern aufgrund der Steuerprogression bei der Ka­pi­tal­aus­zahl­ung höher: Wenn Sie durch die einmalige Kapitalauszahlung in einem Jahr höhere Einnahmen haben, steigt entsprechend Ihr Steuersatz. Wenn der Rentenvertrag es zulässt, bietet sich unter Umständen eine Verschiebung der Auszahlung an, sodass sie nicht ins gleiche Jahr fällt wie die letzten Gehaltszahlungen.

Details und Rechenbeispiel

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Steuerreduktion durch die Fünftelregelung

Bei den Durch­führ­ungs­we­gen Unterstützungskasse und Direktzusage können Rentner unter Umständen von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Die Ka­pi­tal­aus­zahl­ung wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Rentner diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt.

Steuerklärung bei Einmalzahlung abgeben

Entscheidet man sich für die Einmal- beziehungsweise Kapitalauszahlung, dann ist man verpflichtet, für das betreffende Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung abzugeben. Andernfalls würde das Finanzamt nicht mitbekommen, dass die Geldsumme auf Ihr Konto eingegangen ist. Die Auszahlung der bAV ist in der Anlage R-AV/bAV einzutragen.

Steuern und Steuererklärung in der bAV

Andere steuerliche Behandlung bei Verträgen vor 2005

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Betriebsrenten wie Direkt­versicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich etwas anders behandelt. Denn auf die Einzahlungen werden bereits in der Ansparphase 20 Prozent Steuern fällig.

In der Auszahlungsphase fallen dafür auf die Betriebsrente weniger Steuern an. Sie wird mit einem reduzierten Ertragsteil versteuert. Einmalauszahlungen sind gar steuerfrei. Allerdings müssen genauso wie bei den jüngeren Verträgen die vollen Kran­ken­ver­si­cher­ungs­bei­trä­ge auf die Betriebsrente bezahlt werden. Man nennt dies auch Doppelverbeitragung. Denn bei solchen Altverträgen hat man während der Ansparphase bereits So­zi­al­ab­ga­ben bezahlt.

Welche So­zi­al­ab­ga­ben fallen bei der Auszahlung an?

Im Rentenalter werden folgende Zahlungen fällig

Sofern Sie als Rentner in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, müssen Sie die Krankenkassenbeiträge in der Regel in voller Höhe selbst zahlen, da der Arbeitgeberbeitrag zur GKV im Alter wegfällt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente übernimmt die Renten­versicherung auch keinen Anteil. Insgesamt werden dann rund 18 Prozent So­zi­al­ab­ga­ben fällig. Mitglieder der privaten Kran­ken­ver­si­cher­ung müssen keine Sozial­versicherungsbeiträge bezahlen.


Entlastung für Betriebsrentner seit 2020

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag von 176,75 Euro (2024). Erst für den Anteil der Betriebsrente, der über diese Summe hinausgeht, müssen Krankenkassen- und Pflegepflicht­versicherungsbeiträge gezahlt werden.

Dieser Anteil wird dann mit dem aktuellen Beitragssatz der Kran­ken­ver­si­cher­ung verrechnet. Der Freibetrag ändert sich jedes Jahr gemäß der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Davon profitieren auch Rentner, die schon vor 2020 Leistungen aus der bAV erhielten. Wie sich dies auf die Betriebsrente auswirkt, sehen Sie im folgenden Rechenbeispiel.

Rechenbeispiel: So werden Be­triebs­rent­ner seit 2020 entlastet

Ein Betriebsrentner erhält im Monat 200 Euro. 2019 wurde ihm davon ein Krankenkassenbeitrag von insgesamt 15,6 Prozent abgerechnet. Mittlerweile wird ihm aber von seiner Betriebsrente ein Freibetrag von aktuell 176,75 Euro abgezogen (der Freibetrag wird jedes Jahr angepasst). Das heißt, nur noch auf eine Summe von 23,25 Euro wird der Kassenbeitrag von 15,6 Prozent fällig. Wie Sie in der Tabelle sehen, spart der Betriebsrentner so So­zi­al­ab­ga­ben von aktuell 27,84 Euro pro Monat.

201920202021/2220232024
Betriebsrente200 €200 €200 €200 €200 €
Freibetrag159,25 €164,50 €169,75 €176,75 €
GKV-Beitrag (15,6 %)*31,20 €6,36 €5,54 €4,72 €3,36 €
Ersparnis Sozialabgaben durch Freibetrag24,84 €25,66 €26,48 €27,84 €
*Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegepflicht­versicherung.

Aktueller Freibetrag und neue Regelungen zur bAV 2024

Freibetrag ersetzt Freigrenze

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Der Freibetrag ersetzt die Freigrenze, die es vor 2020 gab. Für Betriebsrenten bis zu einer Summe von 155,75 Euro (2019) mussten keine Krankenkassenbeiträge abgegeben werden. Bekam jemand mehr, musste er auf die komplette Summe So­zi­al­ab­ga­ben zahlen.

Rechenbeispiel: Das bleibt bei einer monatlichen Rentenauszahlung übrig

Im Folgenden erläutern wir anhand einer Beispielperson, wie die Auszahlung der Betriebsrente über eine monatliche Rentenzahlung aussehen kann und welche Steuern und Sozialabgaben darauf anfallen. Beachten Sie, dass es sich um ein vereinfachtes Beispiel handelt und keine weiteren besonderen Umstände berücksichtigt werden.

Ansparphase: Einsparung von Steuern und Sozialabgaben

Unsere Beispielperson erzielt während ihres Berufslebens ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro und zahlt monatlich 200 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Daraus ergibt sich folgende Situation:

Monatliches Bruttoeinkommen3.000 €
bAV-Sparrate200 €
Neues zu versteuerndes Brutto2.800 €
Weniger Steuern40 €
Weniger Sozialabgaben53 €
Arbeitgeberzuschuss (15 %)30 €
Einzahlung in die bAV230 €
Effektiv weniger Nettoeinkommen107 €

Monatliche gesetzliche Rente

Wir gehen davon aus, dass unsere Beispielperson 2024 in Rente geht und pro Jahr 24.000 Euro gesetzliche Rente erhält. Unter Einbeziehung des Freibetrags und des Abzugs von Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflege­versicherung ergibt sich eine monatliche Rente von 1.630 Euro.

Gesetzliche Rente (Jahr)24.000 €
Rentenfreibetrag17 %
Zu versteuernder Anteil83 % (19.920 €)
Abzug Steuern– 1.936 €
Abzug Kranken­versicherung– 1.752 €
Abzug Pflege­versicherung– 732 €
Rente nach Abzug von Steuer, Kranken- und Pflege­versicherung (Jahr)19.580 €
Rente nach Abzug von Steuer, Kranken- und Pflege­versicherung (Monat)1.630 €

Monatliche Rente aus der bAV

Hinzu kommen nun monatlich 400 Euro Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge – 4.800 Euro pro Jahr. Diese sind voll zu versteuern, wodurch die Besteuerung beider Renten auf 3.203 Euro steigt. Es fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung darauf an. Unsere Beispielperson profitiert jedoch von einem Freibetrag auf die Kranken­versicherungsbeiträge. 2023 beträgt dieser 169,75 Euro pro Monat (in 2024: 176,75). Darum zahlt er pro Jahr nur auf 2.736 Euro der bAV-Auszahlung Kranken­versicherungsbeiträge, woraus sich ein Beitrag von 403,40 Euro ergibt.

bAV-Rente (Jahr)4.800 €
Steuern auf beide Renten (Jahr)– 3.203 €
bAV: Abzug Kranken­versicherung (Jahr)– 403,40 €
bAV: Abzug Pflege­versicherung – 146,40 €
Nettorente und bAV-Rente (Jahr)22.563,20 €
Nettorente und bAV-Rente (Monat)1.880,27 €

Somit steigt die Nettogesamtrente auf 1.880 Euro pro Monat beziehungsweise 22.563 Euro pro Jahr.

Das bleibt von der bAV-Rente

Durch die Steuerprogression bleiben also von den 400 Euro bAV-Rente 250 Euro netto übrig.

Auswirkungen der privaten Kranken­versicherung

Wäre unsere Beispielperson privat krankenversichert, hätte sie etwas mehr als 250 Euro von seiner bAV-Rente. Allerdings werden diese Mittel dann in der Regel für die Zahlung der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung genutzt.

Private Kranken­versicherung im Alter

Rechenbeispiel: Das bleibt bei einer Kapitalauszahlung übrig

In diesem Kapitel erläutern wir, wie die Auszahlung der Betriebsrente über eine Kapitalauszahlung aussehen kann und welche Steuern und Sozialabgaben darauf anfallen. Die Ausgangsbedingungen zu bAV-Ansparphase und gesetzlicher Rente sind die gleichen wie im vorangegangenen Beispiel. Beachten Sie, dass es sich um ein vereinfachtes Beispiel handelt und keine weiteren besonderen Umstände berücksichtigt werden.

Kapitalauszahlung der bAV

Wir gehen für unsere Beispielrechnung von einer gesetzlichen Bruttojahresrente von 24.000 Euro aus. Dazu kommt jetzt die bAV-Rente in Höhe von 40.000 Euro als einmalige Kapitalauszahlung. Die zu versteuernde gesetzliche Rente beträgt 19.920 Euro. Mit der bAV-Rente sind das nun insgesamt 59.920 Euro zu versteuerndes Einkommen. Davon gehen jetzt die folgenden Beträge ab:

Zu versteuerndes Einkommen aus beiden Renten59.920 €
Steuern auf beide Renten– 15.902 €
Ges. Rente: Abzug Kranken­versicherung– 2.484 €
bAV: Abzug Kranken­versicherung*– 2.866 €
Abzug Pflege­versicherung– 1.220 €
Nettorente und bAV-Rente41.528 €
* inklusive des Freibetrags gerechnet auf 10 Jahre

Am Ende bleiben von der gesetzlichen Rente und der Einmalzahlung der betrieblichen Altersvorsorge 41.528 Euro netto übrig. Betrachtet man die bAV-Kapitalauszahlung gesondert, so bleiben von den ursprünglichen 40.000 Euro brutto nach Steuern und Abgaben lediglich 22.000 Euro netto.


Steuern bei der Kapitalauszahlung

Die Steuern und Sozialabgaben auf eine Kapitalauszahlung sehen noch einmal anders aus. Hier wird wieder die gesamte Rente zu 100 Prozent versteuert, mit dem persönlichen Steuersatz. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe der gesamten Einkünfte des Steuerjahres, die durch die hohe Einmalzahlung natürlich stark steigen. Ist man mitten im Jahr in Rente gegangen und hat die ersten Monate noch Lohn bezogen, verstärkt dies noch den Effekt, dass man aufgrund eines höheren Einkommens nun mehr Steuern für dieses Jahr zahlt.


Sozialabgaben bei der Kapitalauszahlung

Um die Sozialabgaben auf die Kapitalauszahlung zu berechnen, wird die Kapitalauszahlung erst einmal gedanklich auf zehn Jahre beziehungsweise 120 Monate verteilt, das heißt, der Rentner oder die Rentnerin muss so viele Sozialabgaben zahlen, als hätte er oder sie zehn Jahre lang eine Rente erhalten. Der Auszahlungsbetrag wird dafür durch 120 geteilt. Nach dieser Logik kommen jetzt bei unserer Beispielperson die vollen Abzüge für Kranken- und Pflege­versicherung, verteilt auf zehn Jahre.

Wann lohnt sich die Kapitalauszahlung?

In unserem Beispiel wurde die Kapitalauszahlung beinahe auf die Hälfte reduziert. Vor diesem Hintergrund erscheint die Rente deutlich sinnvoller. Eine Kapitalauszahlung lohnt sich vor allem dann, wenn man schnell sehr viel Geld benötigt oder nicht damit rechnet, lange genug zu leben, dass sich die Entscheidung für die monatliche Rente auszahlt. Es ist also sehr individuell, welche Entscheidung die bessere ist.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Lohnt sich die bAV in der Aus­zahl­ungs­pha­se?

„‚Von der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge habe ich nichts, weil im Alter sowieso wieder alles für Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben draufgeht.‘ Das hören wir sehr oft – aber das stimmt so nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn schließlich spielen hier ganz viele Faktoren mit, wie der Arbeitgeberzuschuss oder die zu erwartende Rendite. Hier ist eine professionelle Beratung vor Vertragsabschluss oft essenziell. In der individuellen Beratung stellen wir daher die Ersparnisse bei den Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben während der Ansparphase und die Abgaben während der Auszahlungsphase gegenüber. Da im Alter gewöhnlich die Steuerlast geringer ist, hat man dann häufig dennoch etwas von seiner Betriebsrente.“

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Experten-Tipp 2:
Zuschuss vom Chef wiegt Abgaben im Alter auf

Nachgelagerte Besteuerung und So­zi­al­ab­ga­ben im Alter: Diese Fakten lassen so manchen Arbeitnehmer an der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge zweifeln. Doch hat der Staat in den letzten Jahren viel getan, um die bAV attraktiver zu machen, beispielsweise durch den Freibetrag bei den Sozial­versicherungsbeiträgen oder dem ver­pflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Es ist gut möglich, dass noch weitere Verbesserungen für Betriebsrentner folgen.

Grundsätzlich ist die bAV sinnvoll, wenn die Vertragskonditionen attraktiv sind und der Chef mitzahlt. Das bedeutet, Verträge mit guten Renditen und geringen Verwaltungskosten zahlen sich am Ende aus. Auch machen Zuschüsse des Arbeitgebers Nachteile bei den Steuern und So­zi­al­ab­ga­ben im Alter oft wett. Diese dürfen Sie ruhig einfordern. Denn seit 2019 muss der Chef bei neuen Verträgen einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen. Seit 2022 gilt diese Regelung auch für ältere Verträge.“

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Experten-Tipp 3:
Wann wir von einer bAV abraten

„In gewissen Fällen raten wir aber durchaus von einer be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge ab und prüfen Alternativen. So profitiert beispielsweise eine Mutter, die halbtags arbeitet und drei Kinder hat, mit einer Riester-Rente von mehr Förderung. Mittlerweile gibt es sogar Tarife, bei denen man jedes Jahr neu entscheiden kann, ob man in die bAV oder in die Riester-Rente investieren will. So kann man nach seiner aktuellen Situation das Beste für sich herausholen.“

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Experten-Tipp 4:
Weniger Abgaben für privat geführte Direkt­versicherungen

Wer nach einem Jobwechsel privat in eine Direkt­versicherung oder Pensionskasse eingezahlt hat, muss grundsätzlich weniger Abgaben auf die Auszahlung der Betriebsrente zahlen. Denn auf diesen Teil der angesparten Rente fallen keine GKV-Beiträge an. Dies gilt jedoch nur, wenn man nach dem Jobwechsel den Vertrag auf sich hat umschreiben lassen. Ist nach wie vor der ehemalige Arbeitgeber Vertragsnehmer, müssen die vollen Kassenbeiträge entrichtet werden.

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Experten-Tipp 5:
Freibeträge in der Grund­si­cher­ung

Wer im Alter Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, profitiert seit 2018 von einem Freibetrag bei der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt, maximal 281,50 Euro der Betriebsrente werden nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet (Stand: 2024). Somit haben auch Geringverdiener seit der Einführung des Betriebsrenten­­­­stärkungsgesetzes (BRSG) mehr von ihrer zusätzlichen Altersvorsorge.

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Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge bei Auszahlung versteuert?

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Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sogenannte „sonstige Einkünfte“. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig. Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser ist im Rentenalter in der Regel deutlich geringer als im Erwerbsleben.

Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

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Die Betriebsrente wird mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt. Die Laufzeit eines bAV-Vertrages wird bei Vertragsabschluss auch in der Regel mit genau diesem Renteneintrittsalter bestimmt.

Kann man sich die Betriebsrente vorzeitig auszahlen lassen?

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Eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist in der Regel nicht möglich – auch nicht bei einem Jobwechsel. Auch eine Kündigung des bAV-Vertrages bedeutet nicht die vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um eine sehr geringe Rentenauszahlung handelt. Frühestens kann die Betriebsrente mit 60 ausgezahlt werden. Dies ist jedoch nur bei älteren Verträgen eine Option.

Wann ist die Auszahlung einer Direkt­versicherung steuerfrei?

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Wenn Sie eine Direkt­versicherung oder eine bAV über eine Pensionskasse vor 2005 abgeschlossen haben, ist die Auszahlung steuerfrei. Jedoch nur dann, wenn die bAV-Beiträge in der Ansparphase bereits pauschal versteuert wurden und Sie als Auszahlung die Methode der Einmalzahlung wählen. Auch muss der Vertrag mind. 12 Jahre geführt und es muss für mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sein.

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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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