Das erwartet Sie hier
Wie und wann die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird und welche Steuern und Abgaben dabei anfallen. Unsere Experten erklären, wie Sie dennoch das Beste aus Ihrer bAV rausholen können.
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Wie und wann die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird und welche Steuern und Abgaben dabei anfallen. Unsere Experten erklären, wie Sie dennoch das Beste aus Ihrer bAV rausholen können.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was passiert, wenn die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird?
Rückblick: Wie war das nochmal in der Ansparphase?
Viele Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken. Dabei sparen sie während der Ansparphase über die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben.
2023 gelten folgende Freibeträge:
Auf Auszahlung werden Steuern und Sozialabgaben fällig
Etwas anders sieht es aus, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird. Meistens ist es soweit, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Optional ist die Auszahlung der Betriebsrente schon ab dem 62. und bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag möglich.
Doch auf diese werden im Alter Steuer- und Sozialabgaben fällig. Ein großer Teil dieser Abgaben, die Arbeitnehmer im Berufsleben gespart haben, werden also nur auf das Rentenalter verschoben. Warum die betriebliche Altersvorsorge trotzdem eine lohnenswerte Investition sein kann, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Frühere Auszahlung reduziert monatliche Rente
Auch wenn eine Auszahlung der Betriebsrente unter Umständen schon ein paar Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn möglich ist, ist dies nicht immer sinnvoll. Denn bei der Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente berechnet der Versicherer die Höhe der Rente anhand der Summe auf Ihrem Rentenkonto und dem wahrscheinlichen Zeitraum, in dem der Versicherer die Rente zahlen muss. Beginnt der Versicherer früher mit der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge, verlängert sich auch der wahrscheinliche Zahlungszeitraum und die monatliche Rente wird kleiner.
Wie wird die Betriebsrente ausgezahlt?
Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich im Wesentlichen zwischen den folgenden 3 Varianten entscheiden:
- Lebenslange Rente: Hier erhalten Sie bis zu Ihrem Lebensende jeden Monat einen bestimmten Betrag, der abhängig von Ihrem angesparten Kapital ist.
- Vollständige Kapitalauszahlung: Das gesamte angesparte Alterskapital wird auf einmal ausgezahlt.
- Teilweise Kapitalauszahlung: Ein Teil des Kapitals wird ausgezahlt – häufig beträgt der Anteil rund 30 Prozent. Der Rest des Kapitals wird als lebenslange Rente geleistet.
Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?
Volle Versteuerung der bAV-Auszahlung
Ob Sie eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung wählen: Die Auszahlungen müssen bAV-Bezieher als sogenannte Einkünfte voll versteuern. Immerhin verringert sich der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand deutlich. Das liegt einerseits daran, dass man im Alter meistens weniger steuerpflichtige Einnahmen erhält. Andererseits profitieren Rentner vom sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dieser wird aber jedes Jahr stufenweise abgebaut, bis er 2040 ganz wegfällt.
Steuern auf die Auszahlung als monatliche Rente
Bei der Rentenvariante gibt es zwar einen positiven Steuereffekt, allerdings ist auch das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abgedeckt. Das bedeutet, man muss ein bestimmtes Alter erreichen, damit man mehr Rente ausgezahlt bekommt, als man in die bAV eingezahlt hat. Anderseits muss man bei der Kapitalauszahlung selbst dafür sorgen, dass das Geld bis ins hohe Alter reicht.
Steuern auf Kapital- bzw. Einmalauszahlung
In der Regel sind die Steuern aufgrund der Steuerprogression bei der Kapitalauszahlung höher. Nur bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage können Rentner allenfalls von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Die Kapitalauszahlung wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Bezieher diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt.
Andere steuerliche Behandlung bei Verträgen vor 2005
Betriebsrenten wie Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich etwas anders behandelt. Denn auf die Einzahlungen werden bereits in der Ansparphase 20 Prozent Steuern fällig.
In der Auszahlungsphase fallen dafür auf die Betriebsrente weniger Steuern an. Sie wird mit einem reduzierten Ertragsteil versteuert. Einmalauszahlungen sind gar steuerfrei. Allerdings müssen genau so wie bei den jüngeren Verträgen die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente bezahlt werden. Man nennt dies auch Doppelverbeitragung. Denn bei solchen Altverträgen hat man während der Ansparphase bereits Sozialabgaben bezahlt.
Steuerklärung bei Einmalzahlung abgeben
Entscheidet man sich für die Einmalzahlung bzw. Kapitalauszahlung, dann ist man verpflichtet, für das betreffende Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung abzugeben. Andernfalls würde das Finanzamt nicht mitbekommen, dass die Geldsumme auf Ihr Konto eingegangen ist. Die Auszahlung der bAV ist in der Anlage R-AV/bAV einzutragen.
Welche Sozialabgaben fallen bei der Auszahlung an?
Im Rentenalter werden folgende Zahlungen fällig
Sofern der Rentner in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, muss er seine Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selbst zahlen, denn der Arbeitgeberbeitrag zur GKV fällt im Alter weg. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung auch keinen Anteil. Insgesamt muss der Rentner rund 18 Prozent Sozialabgaben abführen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Entlastung für Betriebsrentner seit 2020
Seit dem 1. Januar 2020 werden Rentner bei den Sozialabgaben entlastet. Denn neu gilt ein monatlicher Freibetrag von 169,75 Euro (2023). Erst für den Anteil der Betriebsrente, der über diese Summe hinausgeht, müssen Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dieser Anteil wird dann mit dem aktuellen Beitragssatz der Krankenversicherung verrechnet. Der Freibetrag ändert sich jedes Jahr gemäß der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Davon profitieren auch Rentner, die schon vor 2020 Leistungen aus der bAV erhielten. Wie sich dies auf die Betriebsrente auswirkt, sehen Sie im folgenden Rechenbeispiel.
Rechenbeispiel: So werden Betriebsrentner seit 2020 entlastet
Ein Betriebsrentner erhält im Monat 200 Euro. Bisher wurden ihm davon ein Krankenkassenbeitrag von insgesamt 15,6 Prozent abgerechnet. Neu wird ihm aber von seiner Betriebsrente ein Freibetrag von aktuell 169,75 Euro abgezogen (der Freibetrag wird jedes Jahr angepasst). Das heißt, nur noch auf eine Summe von 30,25 Euro wird der Kassenbeitrag von 15,6 Prozent fällig. Wie Sie in der Tabelle sehen, spart der Betriebsrentner so Sozialabgaben von aktuell 26,48 Euro pro Monat.
2019 | 2020 | 2021/22 | 2023 | |
Betriebsrente | 200 € | 200 € | 200 € | 200 € |
Freibetrag | – | 159,25 € | 164,50 € | 169,75 |
GKV-Beitrag (15,6 %)* | 31,20 € | 6,36 € | 5,54 € | 4,72 € |
Ersparnis Sozialabgaben durch Freibetrag | – | 24,84 € | 25,66 € | 26,48 € |
Aktueller Freibetrag und neue Regelungen zur bAV 2023
Freibetrag ersetzt Freigrenze
Der Freibetrag ersetzt die Freigrenze, die es vor 2020 gab. Für Betriebsrenten bis zu einer Summe von 155,75 Euro (2019) mussten keine Krankenkassenbeiträge abgegeben werden. Bekam jemand mehr, musste er auf die komplette Summe Sozialabgaben zahlen.
Was Ihre Auszahlung sonst noch beeinflusst
Weniger Abgaben für privat geführte Direktversicherungen
Von weniger Sozialabgaben profitieren bAV-Bezieher, die nach einem Jobwechsel privat in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlten. Auf diesen Teil der angesparten Rente fallen keine GKV-Beiträge an. Allerdings muss man dafür nach dem Jobwechsel den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Ist nach wie vor der ehemalige Arbeitgeber Vertragsnehmer, müssen die vollen Kassenbeiträge entrichtet werden.
Jobwechsel mit betrieblicher Altersvorsorge
Freibeträge in der Grundsicherung
Wer im Alter Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, profitiert seit 2018 von einem Freibetrag bei der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt, maximal 251 Euro der Betriebsrente werden nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet (Stand: 2023). Somit haben auch Geringverdiener seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) mehr von ihrer zusätzlichen Altersvorsorge.
Alle wichtigen Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sehen Sie hier:
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
So holen Sie das Beste aus der bAV für sich raus
Lohnt sich die bAV in der Auszahlungsphase?
„Von der betrieblichen Altersvorsorge habe ich nichts, weil im Alter sowieso wieder alles für Steuern und Sozialabgaben draufgeht.“ Das hören unsere Experten der betrieblichen Altersvorsorge sehr oft – aber das stimmt so nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn schließlich spielen hier ganz viele Faktoren mit, wie der Arbeitgeberzuschuss oder die zu erwartende Rendite. Hier ist eine professionelle Beratung vor Vertragsabschluss oft essenziell.
In der individuellen Beratung stellen unsere Experten die Ersparnisse bei den Steuern und Sozialabgaben während der Ansparphase und die Abgaben während der Auszahlungsphase gegenüber. Da im Alter gewöhnlich die Steuerlast geringer ist, hat man dann häufig dennoch etwas von seiner Betriebsrente.
Experten-Tipp:
„In gewissen Fällen raten wir aber durchaus von einer betrieblichen Altersvorsorge ab und prüfen Alternativen. So profitiert beispielsweise eine Mutter, die halbtags arbeitet und drei Kinder hat, mit einer Riester-Rente von mehr Förderung. Mittlerweile gibt es sogar Tarife, bei denen man jedes Jahr neu entscheiden kann, ob man in die bAV oder in die Riester-Rente investieren will. So kann man nach seiner aktuellen Situation das Beste für sich herausholen.«“
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Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt
Fazit
Zuschuss vom Chef wiegt Abgaben im Alter auf
Nachgelagerte Besteuerung und Sozialabgaben im Alter: Diese Fakten lassen so manchen Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersvorsorge zweifeln. Gemäß unserem Experten Tim Vogler hat der Staat in den letzten Jahren viel getan, um die bAV attraktiver zu machen: „Beispiele sind dafür der Freibetrag bei den Sozialversicherungsbeiträgen oder der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss.“ Und es sei gut möglich, dass noch weitere Verbesserungen für Betriebsrentner folgen.
Grundsätzlich ist die bAV sinnvoll, wenn die Vertragskonditionen attraktiv sind und der Chef mitzahlt. Das bedeutet, Verträge mit guten Renditen und geringen Verwaltungskosten zahlen sich am Ende aus. Auch machen Zuschüsse des Arbeitgebers Nachteile bei den Steuern und Sozialabgaben im Alter oft wett. Diese dürfen Sie ruhig einfordern. Denn seit 2019 muss der Chef bei neuen Verträgen einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen. Seit 2022 gilt diese Regelung auch für ältere Verträge.
Zusammengefasst: Warum die bAV für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll ist:
Mit Expertenberatung zur passenden bAV
Wir helfen Ihnen gerne dabei, für Sie die richtige Antwort zu finden und prüfen auch mögliche Alternativen. Kontaktieren Sie gern direkt unser Service-Team, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular auf dieser Seite.
Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge bei Auszahlung versteuert?
Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sog. „sonstige Einkünfte“. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig. Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser ist im Rentenalter in der Regel deutlich geringer als im Erwerbsleben.
Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
Die Betriebsrente wird mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt. Die Laufzeit eines bAV-Vertrages wird bei Vertragsabschluss auch in der Regel mit genau diesem Renteneintrittsalter bestimmt.
Kann man sich die Betriebsrente vorzeitig auszahlen lassen?
Eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist in der Regel nicht möglich – auch nicht bei einem Jobwechsel. Auch eine Kündigung des bAV-Vertrages bedeutet nicht die vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um eine sehr geringe Rentenauszahlung handelt. Frühestens kann die Betriebsrente mit 60 ausgezahlt werden. Dies ist jedoch nur bei älteren Verträgen eine Option.
Wann ist die Auszahlung einer Direktversicherung steuerfrei?
Wenn Sie eine Direktversicherung oder eine bAV über eine Pensionskasse vor 2005 abgeschlossen haben, ist die Auszahlung steuerfrei. Jedoch nur dann, wenn die bAV-Beiträge in der Ansparphase bereits pauschal versteuert wurden und Sie als Auszahlung die Methode der Einmalzahlung wählen. Auch muss der Vertrag mind. 12 Jahre geführt und es muss für mind. 5 Jahre eingezahlt worden sein.
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