Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
- Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge hängt die Höhe der Steuern und Sozialabgaben vom persönlichen Steuersatz ab.
- Während der Ansparphase spart der Arbeitnehmer diese Kosten.
- Seit 2020 wird der Betriebsrentner bei den Sozialabgaben entlastet.
- Ob sich die Betriebsrente trotz der nachgelagerten Versteuerung lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
Was passiert, wenn die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird?
Viele Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken. Dabei sparen sie während der Ansparphase über die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben.
2021 gelten folgende Freibeträge:
- sozialabgabenfrei: 284 Euro
- steuerfrei: 568 Euro
Auf Auszahlung werden Steuern und Sozialabgaben fällig
Etwas anders sieht es aus, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird. Meistens ist es soweit, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Optional ist die Auszahlung der Betriebsrente schon ab dem 62. und bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen ab dem 60. Geburtstag möglich.
Doch auf diese werden im Alter Steuer- und Sozialabgaben fällig. Ein großer Teil dieser Abgaben, die Arbeitnehmer im Berufsleben gespart haben, werden also nur auf das Rentenalter verschoben. Warum die betriebliche Altersvorsorge trotzdem eine lohnenswerte Investition sein kann, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
… mehr zur betrieblichen AltersvorsorgeBei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich im Wesentlichen zwischen den folgenden 3 Varianten entscheiden:
- Lebenslange Rente: Hier erhalten Sie bis zu Ihrem Lebensende jeden Monat einen bestimmten Betrag, der abhängig von Ihrem angesparten Kapital ist.
- Vollständige Kapitalauszahlung: Das gesamte angesparte Alterskapital wird auf einmal ausgezahlt.
- Teilweise Kapitalauszahlung: Ein Teil des Kapitals wird ausgezahlt – häufig beträgt der Anteil rund 30 Prozent. Der Rest des Kapitals wird als lebenslange Rente geleistet.
Unser Service für Sie
„Von der betrieblichen Altersvorsorge habe ich nichts, weil im Alter sowieso wieder alles für Steuern und Sozialabgaben drauf geht“. Das hören unsere Experten der betrieblichen Altersvorsorge sehr oft, und dies stimmt so nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn schließlich spielen hier ganz viele Faktoren mit, wie der Arbeitgeber-Zuschuss oder die zu erwartende Rendite. Hier ist eine professionelle Beratung vor Vertragsabschluss oft essenziell.
In der individuellen Beratung stellen unsere Experten die Ersparnisse bei den Steuern und Sozialabgaben während der Ansparphase und die Abgaben während der Auszahlungsphase gegenüber. Da im Alter gewöhnlich die Steuerlast geringer ist, hat man dann häufig dennoch etwas von seiner Betriebsrente.
»In gewissen Fällen raten wir aber durchaus von einer betrieblichen Altersvorsorge ab und prüfen Alternativen. So profitiert beispielsweise eine Mutter, die halbtags arbeitet und drei Kinder hat, mit einer Riester-Rente von mehr Förderung. Mittlerweile gibt es sogar Tarife, bei denen man jedes Jahr neu entscheiden kann, ob man in die bAV oder in die Riester-Rente investieren will. So kann man nach seiner aktuellen Situation das Beste für sich herausholen.«
Möchten Sie wissen, ob sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie lohnt, können Sie uns gerne unter 030 – 120 82 82 8 oder kontakt@transparent-beraten.de kontaktieren. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu unserem Service im Bereich der bAV.
Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?
Ob Sie eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung wählen: Die Auszahlungen müssen bAV-Bezieher als sogenannte Einkünfte voll versteuern. Immerhin verringert sich der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand deutlich. Das liegt einerseits daran, dass man im Alter meistens weniger steuerpflichtige Einnahmen erhält. Andererseits profitieren Rentner vom sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dieser wird aber jedes Jahr stufenweise abgebaut, bis er 2040 ganz wegfällt.
Steuern auf Kapital- bzw. Einmalauszahlung
Steuern auf monatliche Rente
Andere steuerliche Behandlung bei Verträgen vor 2005
Betriebsrenten wie Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich etwas anders behandelt. Denn auf die Einzahlungen werden bereits in der Ansparphase 20 Prozent Steuern fällig.
In der Auszahlungsphase fallen dafür auf die Betriebsrente weniger Steuern an. Sie wird mit einem reduzierten Ertragsteil versteuert. Einmalauszahlungen sind gar steuerfrei. Allerdings müssen genau so wie bei den jüngeren Verträgen die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente bezahlt werden. Man nennt dies auch Doppelverbeitragung. Denn bei solchen Altverträgen hat man während der Ansparphase bereits Sozialabgaben bezahlt.
Nähere Informationen hierzu und zu allen steuerlichen Details der bAV lesen Sie hier:
Steuern & Steuererklärung in der bAVWelche Sozialabgaben fallen bei der Auszahlung an?
Im Rentenalter werden folgende Zahlungen fällig:
- Die vollen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Sofern der Rentner in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, muss er seine Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selbst zahlen, denn der Arbeitgeberbeitrag zur GKV fällt im Alter weg. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung auch keinen Anteil. Insgesamt muss der Rentner rund 18 Prozent Sozialabgaben abführen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Freibetrag ersetzt Freigrenze
Der Freibetrag ersetzt die Freigrenze, die es vor 2020 gab. Für Betriebsrenten bis zu einer Summe von 155,75 Euro (2019) mussten keine Krankenkassenbeiträge abgegeben werden. Bekam jemand mehr, musste er auf die komplette Summe Sozialabgaben zahlen. Wie sich dies auf die Betriebsrente auswirkt, sehen Sie im Rechenbeispiel in der Box.
Rechenbeispiel: So werden Betriebsrentner ab 2020 entlastet
Ein Betriebsrentner erhält im Monat 200 Euro. Bisher wurden ihm davon ein Krankenkassenbeitrag von insgesamt 15,6 % abgerechnet. Neu wird ihm aber von seiner Betriebsrente ein Freibetrag von aktuell 164,50 Euro abgezogen. Das heißt, nur noch auf eine Summe von 35,50 Euro wird der Kassenbeitrag von 15,6 % fällig. Wie Sie in der Tabelle sehen, spart der Betriebsrentner so Sozialabgaben von rund 24,84 Euro pro Monat.
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 |
Betriebsrente | 200 € | 200 € | 200 € |
GKV-Beitrag | 31,20 € | 6,36 € | 5,54 € |
Was Ihre Auszahlung sonst noch beeinflusst
Weniger Abgaben für privat geführte Direktversicherungen
Freibeträge in der Grundsicherung
Erklärvideo: Die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber: Mit Tipps vom Experten
Fazit: Lohnt sich die bAV in der Auszahlungsphase?
Nachgelagerte Besteuerung und Sozialabgaben im Alter: Diese Fakten lassen so manchen Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersvorsorge zweifeln. Gemäß unserem Experten Tim Vogler hat der Staat in den letzten Jahren viel getan, um die bAV attraktiver zu machen: „Beispiele sind dafür der Freibetrag bei den Sozialversicherungsbeiträgen oder der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss.“ Und es sei gut möglich, dass noch weitere Verbesserungen für Betriebsrentner folgen.
Grundsätzlich ist die bAV sinnvoll, wenn die Vertragskonditionen attraktiv sind und der Chef mitzahlt. Das bedeutet, Verträge mit guten Renditen und geringen Verwaltungskosten zahlen sich am Ende aus. Auch machen Zuschüsse des Arbeitgebers Nachteile bei den Steuern und Sozialabgaben im Alter oft wett. Diese dürfen Sie ruhig einfordern. Denn seit 2019 muss der Chef bei neuen Verträgen einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen. Ab 2022 gilt diese Regelung auch für ältere Verträge.
Zusammengefasst: Warum die bAV sinnvoll ist:
Mit Expertenberatung zur passenden bAV
Wir helfen Ihnen gerne dabei, für Sie die richtige Antwort zu finden und prüfen auch mögliche Alternativen. Kontaktieren Sie uns unter 030 – 120 82 82 8 oder kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch das folgende Formular zur Kontaktaufnahme.
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