27594

So kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist in der Regel nicht möglich.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa, wenn das Kapital sehr gering ist.
  • Wir raten Arbeitgebern davon ab, die Auszahlung des bAV-Kapitals zu genehmigen.
  • Besser ist es, die bAV auf beitragsfrei zu stellen. Doch auch hier müssen Arbeitnehmer mit Kürzungen der späteren Betriebsrente rechnen.

Das erwartet Sie hier

Warum die betriebliche Altersvorsorge nur in Ausnahmefällen kündbar ist, wieso unsere Experten davon abraten und welche Alternativen zur Kündigung es gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist die bAV kündbar?
  2. Ausnahmefälle für eine Kündigung
  3. Warum wir von Kündigungen abraten
  4. Alternative Beitragsfreistellung
  5. Kündigung der bAV bei Jobwechsel?
  6. Fazit

Ist die betriebliche Altersvorsorge kündbar?

Das Geld ist plötzlich knapp, man möchte sein Alterskapital frühzeitig investieren oder man ist schlicht nicht zufrieden mit dem Vertrag: Es gibt viele Gründe, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kündigen zu wollen. Nur ist dies grundsätzlich nicht möglich.

Geht es nach dem Gesetz, werden die Beiträge erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Schließlich will der Gesetzgeber, dass dank der bAV im Alter ein finanziell sorgenfreies Leben möglich ist und stärkt sie daher. In welchen Fällen es dennoch möglich ist, die betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auszuzahlen und ob sich das lohnt, erläutern wir Ihnen in den nächsten Kapiteln.

Kündigung ist in Ausnahmefällen möglich

Bedingungen für eine Kündigung der bAV

Die Kündigung ist in gewissen Ausnahmefällen möglich – in der Regel funktioniert die vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge bzw. des angesparten Kapitals aber nur bei folgenden Durchführungswegen:

Allerdings muss der Arbeitgeber einverstanden sein, dass die Entgeltumwandlung aufgelöst werden soll. Dazu muss ein laufendes Arbeitsverhältnis bestehen. „Lässt sich ein Arbeitnehmer sein bAV-Kapital auszahlen und kündigt am nächsten Tag, ist dies unzulässig“, erklärt unser Spezialist für betriebliche Altersversorgung Frank Heide. Ausnahmen sind Kleinstanwartschaften.

Je nach Vertrag keine sofortige Auszahlung bei Kündigung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können mit gemeinsamen Einverständnis die geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung auflösen. Damit zahlt der Arbeitnehmer nicht mehr in die bAV ein. Dies bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass das bis dahin angesparte Kapital auch direkt ausgezahlt wird. In vielen Verträgen ist festgehalten, dass der Vertrag auf beitragsfrei gestellt wird und die Auszahlung weiterhin frühestens mit Eintritt in das Rentenalter erfolgt.


Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten

Stimmt der Arbeitgeber also zu, kann der Mitarbeiter den bAV-Vertrag bei der Versicherung kündigen. Wichtig ist dabei auch, dass der Arbeitgeber die Versorgungszusage aufhebt, sagt Heide: „Sonst kann der Arbeitnehmer im Alter trotz gekündigter bAV-Police Ansprüche geltend machen.“ Die Kündigung ist also für den Arbeitnehmer mit einigem formalen Aufwand verbunden. Für den Arbeitnehmer werden auf das ausgezahlte Kapital Steuern und Sozialabgaben fällig. Im Grundsatz sind diese gleich wie die Abgaben auf die bAV-Bezüge im Alter.

Diese Abgaben werden im Alter auf die bAV fällig

Auszahlung, wenn bAV-Kapital sehr gering ist

Bei Kleinstanwartschaften kann sich der Arbeitnehmer bei einem laufenden Arbeitsverhältnis sowie beim Jobwechsel einmalig abfinden lassen. Möglich ist dies, wenn die spätere Rente sehr gering ausfallen würde: In den alten Bundesländern liegt die Abfindungsgrenze 2024 bei 35,35 Euro und in den neuen bei 34,65 Euro. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, braucht der Chef nicht mal sein Einverständnis für eine Abfindung.

Neue Regelungen zur bAV 2024

Zusammenfassung: Das sind Ihre Möglichkeiten

  1. Haben Sie die bAV über eine Direkt­versicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen und befinden Sie sich in einem laufenden Arbeitsverhältnis? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, die Entgeltumwandlungsvereinbarung aufzulösen. Achtung: Möglicherweise bekommen Sie Ihr Kapital nicht sofort ausgezahlt, sondern Ihr Vertrag wird auf beitragsfrei gestellt.
  2. Würde Ihre spätere Betriebsrente weniger als 35,35 Euro bzw. 34,65 Euro (je nach Bundesland) pro Monat betragen? Dann können Sie sich das Kapital einmalig frühzeitig auszahlen lassen. Hierzu benötigen Sie das Einverständnis Ihres Arbeitgebers nicht.

Warum wir von der Kündigung der bAV abraten

Unsere Spezialisten raten Unternehmen grundsätzlich davon ab, einer Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge zuzustimmen.

Experten-Tipp:

„Erstens verfolgt ein Arbeitnehmer mit der bAV den Zweck, sein Einkommen im Alter aufzustocken. Das sollte man nicht so leichtfertig für einen aktuellen Investitionsbedarf aufs Spiel setzen. Insbesondere, wenn Arbeitgeber Zuschüsse zur bAV leisten, möchten sie nicht, dass das Geld für andere Zwecke verwendet wird. Zweitens gerät ein Arbeitgeber schnell in Zugzwang, wenn er einem Mitarbeiter die Kündigung der bAV bewilligt. Weitere Arbeitnehmer könnten dann ebenfalls Ansprüche anmelden.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Unser Service für Sie

Falls Sie Fragen zur Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Auch bei allen anderen Themen rund um die bAV beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs einfach direkt:

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin

Beitragsfreistellung: Die Alternative zur Kündigung

bAV liegt auf Eis, bleibt aber bestehen

Wer keine Beiträge mehr zur betrieblichen Altersvorsorge leisten will oder kann, sollte diese besser vorübergehend oder ganz auf beitragsfrei stellen, statt zu kündigen. Alternativ kann er die Beiträge auch reduzieren. Die betriebliche Altersvorsorge liegt dann sozusagen auf Eis, bleibt aber bestehen. Im Alter werden dann die Beiträge ausgezahlt, die man bis dahin angespart hat.


Das sollte man bei der Beitragsfreistellung beachten

Die Versicherung verlangt aber allenfalls Verwaltungsgebühren bei einer Beitragsfreistellung. Zudem fallen die späteren Altersleistungen geringer aus, als ursprünglich vereinbart wurde. Damit man seinen Lebensstandard im Ruhestand halten kann, sollte man sich möglicherweise über eine alternative Altersvorsorge Gedanken machen wie eine Riester-Rente oder Rürup-Rente. Denn die gesetzliche Rente reicht in der Regel nicht.

Kann die bAV beim Jobwechsel gekündigt werden?

Wie bereits weiter oben beschrieben, ist beim Jobwechsel die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich – Ausnahmen sind auch hier Auszahlungen bei Kleinstanwartschaften. Der Arbeitnehmer kann seinen Vertrag aber auf beitragsfrei stellen, zum neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weiterführen.

Kapitalübertragung möglich

Möglich ist auch eine sogenannte Deckungskapitalübertragung. Der Arbeitnehmer löst den bestehenden Vertrag bei einer bestimmten Versicherung auf und überträgt das Kapital zu der Versicherung des neuen Arbeitgebers: „Grundlage sind die dann neuen, aktuellen Vertragsbedingungen. Versicherungen verlangen in der Regel keine neuen Abschlussgebühren für diesen Schritt“, sagt Frank Heide.

Möglichkeiten beim Jobwechsel im Überblick

Kann die Versicherung bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis gewechselt werden?

Vielleicht sind manche Arbeitnehmer mit ihrer Versicherung nicht mehr glücklich und möchten die bAV deshalb kündigen. Grundsätzlich ist es möglich, dass sie das angesparte Kapital dann einfach in eine neue private Versicherung einzahlen. Nur lohnt sich dies finanziell meistens nicht, sagt Frank Heide: „Denn die Versicherungen verlangen für den Vertragsabschluss Gebühren und die Bedingungen sind allenfalls nicht mehr gleich gut wie beim alten Vertrag. Die Übertragung ist also nicht kostenlos wie beim Jobwechsel.“

Fazit

Kündigung der bAV lohnt sich in der Regel nicht

Bevor Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen wollen, sollten Sie beachten: Die Kündigung ist:

  • nur in Ausnahmefällen,
  • mit dem Einverständnis des Arbeitgebers möglich
  • und lohnt sich nicht wirklich.

Besser ist es, die Beiträge einzustellen, doch auch dieser Schritt mindert Ihre künftige Betriebsrente. Und die gesetzliche Rente reicht in der Regel kaum dafür aus, damit Sie sich im Alter einen angemessenen Lebensstandard leisten können. Allenfalls könnten Sie sich überlegen, an einem anderen Ort zu sparen als an Ihrer Altersvorsorge.

Wir zeigen Ihnen Alternativen auf

Wenn Sie bei der Entscheidung Hilfe benötigen oder Ihnen Alternativen zur Kündigung aufgezeigt werden sollen, beraten Sie unsere Experten gerne. Kontaktieren Sie hierzu einfach unser Service-Team oder senden Sie uns eine E‑Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH