Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Rechtsschutzversicherungen es ohne Wartezeiten gibt und welche Wartezeiten in den verschiedenen Bereichen der Rechtsschutzversicherung gelten.
Inhalt dieser SeiteRechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – wann ist das möglich?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine eventuelle Wartezeit zu umgehen. Entweder wechselt man nach einer Kündigung direkt zum neuen Anbieter, man nimmt den Verkehrsrechtsschutz in Anspruch oder man nutzt spezielle Angebote, die einige wenige Versicherer am Markt anbieten.
Möglichkeit 1: Nahtloser Anbieterwechsel
Gibt es Rechtsschutz sofort? Die einfachste Möglichkeit, Rechtsschutz ohne Wartezeit zu erhalten, besteht im Wechsel der Rechtsschutzversicherung. Bei einem Wechsel des Anbieters entfällt die Wartezeit beim neuen Anbieter, vorausgesetzt die Rechtsbereiche waren auch beim alten Anbieter versichert und der Wechsel erfolgt nahtlos. In einem solchen Fall geht der neue Versicherer davon aus, dass Sie die Versicherung nicht allein aus dem Grund abschließen, weil ein Rechtsstreit absehbar ist. Zudem haben Sie somit die Wartezeit bereits abgewartet. Prüfen Sie jedoch stets die konkreten Versicherungsbedingungen.
Beispiel
Frau S. hat Privat- und Berufsrechtsschutz bei Versicherung A. Nach 3 Jahren ist sie unzufrieden mit dem Service der Versicherung A und möchte wechseln. Nachdem Sie sich ausgiebig über den aktuellen Markt informiert und einen passenden Tarif bei Versicherung B gefunden hat, kündigt sie bei Versicherung A. Bei Versicherung B schließt sie die Rechtsschutzversicherung (ohne Wartezeit) für Privat und Beruf ab – wie bei ihrer alten Versicherung auch – und nimmt zusätzlich noch den Baustein Wohnen hinzu, da sie sich eine Eigentumswohnung gekauft hat, die sie nun vermietet. Für die Bausteine Privat und Beruf entfällt die Wartezeit. Für den Baustein Wohnen jedoch gelten auch für Frau S. die regulären Wartezeiten der Versicherung B.
Möglichkeit 2: Verkehrsrechtsschutz bei Unfall
Einzig die Verkehrsrechtsschutzversicherung sieht keine Wartezeit vor. Dies liegt daran, dass man Versicherungsnehmern grundsätzlich nicht vorwirft, vorsätzlich einen Unfall zu verursachen, um dann rechtlich gegen den anderen vorzugehen. Schließen Sie also heute eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und sind morgen in einen Verkehrsunfall verwickelt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Wichtiger Hinweis: Dies gilt für Rechtsfälle nach Abschluss der Versicherung. Es gibt auch Angebote für rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz – mehr dazu im Abschnitt „Rückwirkender Rechtsschutz möglich?“
Möglichkeit 2: Spezielle Angebote
Es gibt durchaus den ein oder anderen Versicherer, der eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbietet. Diese Angebote gelten in der Regel für bestimmte Rechtsbereiche, wie den Verkehrsrechtsschutz und den Mietrechtsschutz. Der Versicherer leistet bei Abschluss eines solchen Spezial-Angebots auch tatsächlich bei einem Rechtsstreit direkt nach Vertragsabschluss.
Doch Achtung: Angebote für Rechtsschutz ohne Wartezeit haben ihren Preis. Oftmals liegt die Mindestvertragslaufzeit bei rund 3 Jahren (im Gegensatz zu 1 Jahr bei regulären Rechtsschutz-Verträgen) und die Versicherungsprämie ist vergleichsweise hoch. So kann ein Mietrechtsschutz ohne Wartezeit schnell teuer werden. In einigen Fällen erfolgt der Vertragsabschluss erst nach eingehender Prüfung des Kunden und des Risikos. Andernfalls würden sich solche Angebote für den Versicherer erst gar nicht rentieren. Sie sollten daher solche Angebote vorab gründlich prüfen und abwägen, ob Sie wirklich darauf angewiesen sind.
Gibt es Rechtsschutz auch rückwirkend?
Abgesehen von speziellen Angeboten, die einige Versicherer im Portfolio haben, gibt es keine rückwirkende Rechtsschutzversicherung. Dies würde bedeuten, dass der Versicherer die Kosten für einen Rechtsfall übernimmt, die vor Vertragsabschluss aufgetreten sind. So ein Fall würde sich für die Versicherungsgesellschaft jedoch nicht lohnen.
Reguläre Rechtsschutzversicherungen enthalten daher nicht die Möglichkeit einer rückwirkenden Leistung. Auch das Rückdatieren des Versicherungsbeginns, um die Wartezeit zu umgehen, ist prinzipiell nicht möglich. Die einzigen Ausnahmen bilden hier die Rückwärts-Versicherung im Verkehrsrechtsschutz sowie die Möglichkeit, einen Mietrechtsschutz rückwirkend abzuschließen – in diesem Bereich gibt es jedoch nur einen Anbieter und zu bestimmten Konditionen.
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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Wartezeiten sind die Norm
In der Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit bzw. Karenzzeit, meist von drei Monaten. Dies bedeutet: Erst nach drei Monaten nach Vertragsabschluss greift der Rechtsschutz und der Versicherer trägt die Kosten eines Rechtsstreits. In einigen Bereichen gibt es tatsächlich einen Rechtsschutz ohne Wartezeit.
Einige Gesellschaften verlangen dagegen abhängig von der Art des Rechtsschutzes eine weitaus längere Wartezeit von bis zu drei Jahren. Ein „Rechtsschutz sofort“ ist eher die Ausnahme. Beachten Sie hierzu die Übersicht üblicher Wartezeiten. Schauen Sie auch immer in die Versicherungsbedingungen Ihres Rechtsschutz-Vertrages.
Warum gibt es in der Rechtsschutzversicherung überhaupt eine Wartezeit?
Würde es keine Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung geben, wären die Versicherungsbeiträge für diejenigen, die bereits versichert sind, um einiges höher. Dies liegt daran, dass ein Versicherungsunternehmen die Schadensabwicklung eines Kunden zum Teil über die Einnahmen der Versicherungsbeiträge aller Kunden finanziert. Würde der Versicherer nun jeden Rechtsstreit von Kunden übernehmen, die gerade erst einen Vertrag abgeschlossen haben, müsste er weitaus mehr Geld zur Verfügung haben.
Kein Rechtsschutz ohne Wartezeit
Einen Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt es z. B. genauso wenig wie einen Mietrechtsschutz ohne Wartezeit. Bei beiden Rechtsschutzversicherungen beträgt die Wartezeit 3 Monate. Damit ist garantiert, dass Kunden erst einige Zeit Beiträge einzahlen, bevor sie mit einer Versicherungsleistung rechnen können. Die Wartezeit soll auch verhindern, dass Verbraucher erst dann eine Versicherung abschließen, wenn ein teurer Rechtsstreit bereits klar absehbar ist. Es ist also ungemein wichtig, eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig abzuschließen.
Frühzeitiger Abschluss empfohlen
Umso wichtiger ist es, den Rechtsschutz frühzeitig abzuschließen. So kann man auch mit finanzieller Unterstützung der Versicherung rechnen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Frühzeitiges Handeln kommt also einer „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ am nächsten. Lesen Sie auf der Hauptseite zum Thema, was die Rechtsschutzversicherung konkret übernimmt: Leistungen der Rechtsschutzversicherung.
Übersicht: Diese Wartezeiten gelten im Rechtsschutz
Im folgenden Kapitel haben wir Ihnen zusammengetragen, welche Wartezeiten für welche Bereiche gelten. Für einzelne Bestandteile innerhalb eines Rechtsbereichs können nämlich andere Wartezeiten gelten.
Privatrechtsschutz
Art | Wartezeit |
---|---|
Schadensersatzrechtsschutz | keine |
Steuerrechtsschutz | keine |
Beratungsrechtsschutz | keine |
Opferrechtsschutz | keine |
Verwaltungsrechtsschutz | 3 Monate |
Bauherrenrechtsschutz | 6 Monate |
Familienrechtsschutz | 12–36 Monate |
Unterhaltsrechtsschutz | 12 Monate |
Erbrechtsschutz | 12 Monate |
Scheidungsrechtsschutz | 36 Monate |
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Berufsrechtsschutz
Art | Wartezeit |
---|---|
Arbeitsrecht | 3 Monate |
Disziplinarrecht | keine |
Standesrecht | keine |
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Verkehrsrechtsschutz
Art | Wartezeit |
---|---|
Steuerrechtsschutz | keine |
Verwaltungsrecht in Verkehrssachen | keine |
Strafrechtsschutz | keine |
Sozialrechtsschutz | keine |
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Mietrechtsschutz
Art | Wartezeit |
---|---|
Wohnungsrechtsschutz | 3 Monate |
Grundstückrechtsschutz | 3 Monate |
Steuerrechtsschutz | 3 Monate |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | keine |
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Experten-Tipp:
„Viele Bereiche aus dem Verkehrsrechtsschutz haben keine Wartezeiten und der Schutz greift unmittelbar. Dies liegt daran, dass man den Versicherungsnehmern keinen Vorsatz unterstellt beziehungsweise, dass man annimmt, dass niemand absichtlich einen Verkehrsunfall verursacht, um einen Rechtsstreit auszulösen. Bestimmte Bereiche aber wie zum Beispiel Erbrecht, Bauherrenrecht, Unterhaltsrecht oder Eherecht haben besondere Wartezeiten, die zwischen 6 Monaten oder 3 Jahren lang sein können.“
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Hinweise zum Thema Wartezeiten im Rechtsschutz
Rechtsstreits vor und während Wartezeit werden nicht übernommen
Zeichnet sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bereits ein Rechtsstreit ab, ist es zu spät, für diesen Fall eine Versicherung abzuschließen. Die dann abgeschlossene Rechtsschutzversicherung greift erst bei zukünftigen Rechtsfällen. Der Rechtsschutzversicherer leistet ebenfalls nicht für Rechtsfälle, bei denen die Ursache innerhalb der Wartezeit liegt. Für die entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten muss der Versicherte in beiden Fällen selbst aufkommen.
Änderungen vorhersehen, um Wartezeit sinnvoll zu nutzen
Wenn Sie absehen können, dass sich in naher Zukunft etwas an Ihrer Lebenssituation ändert und diese neue Situation eventuell eine erhöhte Rechtssicherheit benötigen könnte, sollten Sie rechtzeitig den entsprechenden Rechtsschutz abschließen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise bald einen neuen Job antreten und die Wahrscheinlichkeit für einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber aufgrund des Betriebs oder der Branche recht hoch ist. Sollte es dann tatsächlich zu einem Rechtsfall kommen, sind Sie im besten Fall bereits aus der Wartezeit Ihres Arbeitsrechtsschutzes heraus und können mit Unterstützung Ihres Versicherers rechnen.
Besondere Wartezeiten im Rechtsschutz
In der Regel beträgt die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung 3 Monate. Es gibt jedoch besondere Rechtsbereiche, bei denen eine deutlich längere Wartezeit gilt. Dies ist oftmals auf das höhere Risiko eines Rechtsstreits und auf den höheren Streitwert des Falles zurückzuführen.
Bauherrenrechtsschutz
Beim sog. Bauherrenrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Der Bauherrenrechtsschutz kann teilweise separat, teilweise innerhalb des Privatrechtsschutzes abgeschlossen werden. Ein privater Hausbau birgt sehr häufig das Risiko eines Rechtsstreits mit Handwerkern, Baufirma oder anderen beteiligten Unternehmen. Viele Bauherren denken zu spät an einen entsprechenden Rechtsschutz, der in diesem Bereich jedoch sehr wichtig ist.
Unseren Versicherungsexperten ist ein Versicherer bekannt, der die Wartezeit unter bestimmten Bedingungen erlässt. Eine Voraussetzung ist, dass Erdarbeiten zum Zeitpunkt des Rechtsschutz-Abschlusses noch nicht begonnen haben.
Unterhaltsrechtsschutz
Das Thema Unterhalt ist im Bereich Familienrecht ein kostspieliges Unterfangen. Daher wird hier eine Wartezeit von einem Jahr gesetzt. Aktuell gibt es auch nur einen Rechtsschutzversicherer auf dem Markt, der diesen Bereich auch mit der Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten versichert. Bei anderen Versicherern handelt es sich oftmals lediglich um eine Erstberatung zum Thema, wenn das Familienrecht mitversichert ist.
Erbrechtsschutz
Auch im Bereich Erbrecht gibt es aktuell nur zwei Versicherer, die diesen Rechtsbereich umfangreich versichern. Ähnlich wie beim Unterhaltsrecht handelt es sich häufig nur um eine Beratung, wenn das Erbrecht im Versicherungsumfang anderer Versicherer eingeschlossen ist. Das liegt daran, dass die Streitwerte im Erbrecht schnell eine erhebliche Größenordnung ausmachen. Dafür besteht im Gegenzug keine Wartezeit, die Beratung kann sofort in Anspruch genommen werden.
Ist der Erbrechtsschutz jedoch umfangreich mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme für gerichtliche und außergerichtliche Prozesse versichert, gilt dies mit einer Wartezeit von einem Jahr. Wie bei jedem Rechtsschutz ist es hier wichtig, dass der Versicherungsfall bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten ist. Dies bedeutet, dass der Erblasser noch am Leben sein muss.
Rechtsschutz in Ehesachen
Beim Rechtsschutz für Ehesachen gilt die längste Wartezeit. Diese beträgt 3 Jahre. Lässt ein Ehepaar sich scheiden und möchte die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens übernommen bekommen, muss es die Rechtsschutzversicherung für Scheidungsrecht 3 Jahre zuvor abgeschlossen haben. Dass es diese Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit von drei Jahren nicht gibt, ist in der enormen Höhe des Streitwertes im Scheidungsrecht begründet.
Dazu gilt: Eine Rechtsschutzversicherung für Ehesachen muss als Paar abgeschlossen werden. Alleinstehenden steht diese Option also erst gar nicht offen. Dafür gilt der Rechtsschutz über den ganzen Prozess auch für beide Ehepartner. In der Praxis erfolgt der Abschluss dieser Versicherung durch die lange Wartezeit jedoch selten.
Fazit
Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit sind nur unter besonderen Umständen möglich. In der Regel müssen Sie je nach Rechtsbereich Monate bis Jahre warten, bis Sie die Unterstützung Ihres Versicherers in Anspruch nehmen können. Dementsprechend sollten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung abschließen, lange bevor sich ein Rechtsstreit anbahnt. Die Ausnahme sind Verkehrsrechtsschutz und Anbieterwechsel.
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