Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie von Ihren Beiträgen zur Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen und wo Sie es korrekt in der Steuererklärung angeben.
Inhalt dieser SeiteWie wird die Rechtsschutzversicherung in der Steuer behandelt?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Rechtsschutzversicherung unterscheidet sich für Arbeitnehmer und Selbständige. Arbeitnehmer können nur einen Teil ihrer Kosten für eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen.
Den Großteil der Ausgaben für den Rechtsschutz lassen sich dagegen nicht in der Steuererklärung vorteilhaft angeben. Grund hierfür ist der Umstand, dass die betreffenden Rechtsschutz-Bausteine nicht der Vorsorge dienen. Die Ausnahmen gehen zurück auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Darin wird eine punktgenaue Angabe der Kosten für beruflichen Rechtsschutz verlangt.
Selbständige und Freiberufler dagegen können ihre Kosten für die Versicherung in voller Höhe geltend machen. Mehr dazu im Abschnitt „Was können Selbständige vom Rechtsschutz steuerlich absetzen?“ .
Nur Arbeitsrechtsschutz steuerlich absetzbar
Arbeitnehmer können nur die Beiträge zur Arbeitsrechtsschutzversicherung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies liegt daran, dass nur die Aufwendungen für den Arbeitsrechtsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen.
Welche Art von Arbeitsrechtsschutz haben Sie?
Wie viel und auf welche Weise Sie Ihren Arbeitsrechtsschutz in der Steuer geltend machen können, hängt davon ab, welche Art von Absicherung Sie abgeschlossen haben.
Eigenständige Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine eigenständige Arbeitsrechtsschutzversicherung haben, dann können Sie den kompletten Betrag als Werbungskosten geltend machen. Dies ist mittlerweile jedoch ein sehr seltenes Szenario.
Private Rechtsschutzversicherung mit mehreren Bausteinen
Haben Sie einen Privatrechtsschutz mit beispielsweise den Rechtsschutz-Bausteinen Beruf und Verkehr, dann können Sie nur die Kosten für den Baustein „Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz“ geltend machen. Dieses Szenario ist fast immer der Fall, da der Arbeitsrechtsschutz in der Regel nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann.
Experten-Tipp:
„Für die Steuererklärung ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil der Beiträge ist, den Sie für den Arbeitsrechtsschutz zahlen, da Sie nur dies steuerlich geltend machen können. Für den Fall, dass Ihr Versicherer die Versicherungsprämie nicht konkret aufschlüsselt, können Sie Ihren Anbieter um eine separate Aufstellung Ihres Versicherungsbeitrages bitten. Dies sollten Sie auch tun, damit Sie diese Bescheinigung der Steuererklärung beilegen können.“
Diese Bausteine sind nicht steuerlich absetzbar
Wie viel kann ich vom Rechtsschutz steuerlich geltend machen?
Das Absetzen der Rechtsschutzversicherung lohnt sich für Arbeitnehmer nur, wenn sie den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2024) bereits durch andere berufliche Aufwendungen überschritten haben.
Als Werbekosten zählen beispielsweise auch folgende Kosten:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Bewerbungskosten
- Kosten für Arbeitsmittel
- Kosten für Weiterbildungen
Den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro bekommen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Sie müssen in der Regel auch keine Belege dafür einsenden. Für jede Aufwendung, die darüber liegt, brauchen Sie jedoch einen entsprechenden Nachweis, wie im Falle der Rechtsschutzversicherung.
Rechenbeispiel: Rechtsschutzversicherung in der Steuer
Um dies zu veranschaulichen, ziehen wir einen Musterkunden mit folgenden Eckdaten heran:
- 47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
- Tarif: Familientarif
- Rechtsbereiche: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen
- Jährliche Versicherungsprämie: 319,65 Euro
- Anteil Arbeitsrechtsschutz: 137,45 Euro
Gehen wir davon aus, dass unser Musterkunde den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro bereits überschritten hat, erhält er durch die Rechtsschutzversicherung eine Steuerersparnis von knapp 138 Euro.
Wo trage ich die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung ein?
Als Arbeitnehmer benötigen Sie die Anlage N Ihrer Steuererklärung. Darauf finden Sie den Abschnitt „Werbungskosten“ und darin den Absatz zu „Weitere Werbungskosten“. Dort geben Sie in die Zeile 65 bzw. 66 „Sonstiges“ die Kosten Ihrer Arbeitsrechtsschutzversicherung an.
Vergessen Sie nicht, die Bestätigung Ihres Versicherers über die Höhe des Arbeitsrechtsschutzes sorgfältig aufzubewahren. Mit dieser können Sie dem Finanzamt gegenüber die tatsächlichen Aufwendungen für den Arbeitsrechtsschutz belegen.
Rechtsschutz als Selbständiger steuerlich absetzen
Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, die Rechtsschutzversicherung ihrer Firma in voller Höhe steuerlich abzusetzen. Die Firmenrechtsschutzversicherung kann in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Dazu benötigen Sie als Selbständiger die Anlage EÜR Ihrer Steuererklärung. Dort finden Sie unter dem Abschnitt „Betriebsausgaben“ den Absatz „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“. Hierzu zählen alle Beiträge, Gebühren und Versicherungsbeiträge (außer für Kfz- und Gebäudeversicherung), die Sie als Firma zahlen. Die Gesamtsumme tragen Sie in die Zeile 46 ein.
Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung in der Steuer
Wo trage ich die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung ein?
Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung in der Anlage N unter Werbungskosten ein.
Kann man eine private Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Nein. Man kann nur die Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen.
Welche Rechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar?
Es ist nur die Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar. Dies liegt daran, dass die anderen Bausteine weder der Vorsorge dienen, noch einen Bezug zur Arbeit haben.
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