Rechtsschutz­versicherung für Anwälte: Was brauchen Kanzlei und Angestellte?

Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Warum auch Anwälte eine Rechtsschutz­versicherung brauchen, was für angestellte Juristen und für die eigene Kanzlei gilt und warum der Vorwurf eines Geheimnisverrats im Standardtarif nicht versichert ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Brauchen Anwälte eine Rechtsschutz­­versicherung?
  2. Welchen Rechtsschutz brauchen angestellte Anwälte?
  3. Welchen Rechtsschutz brauchen selbständige Anwälte und Kanzleien?
  4. Was kostet eine Rechtsschutz­­versicherung für Anwälte?
  5. Wie sichern Anwälte ihre privaten Risiken ab?
  6. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Anstellung entscheidet: Angestellte Anwälte brauchen den Berufs-Rechtsschutz, Anwälte mit eigener Kanzlei einen Firmen­rechtsschutz, denn der Privat-Rechtsschutz schließt die selbständige Tätigkeit aus.
  • Schweigepflicht: Der Vorwurf, Mandantengeheimnisse verraten zu haben, ist nur vorsätzlich strafbar und deshalb nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert.
  • Freie Anwaltswahl gilt per Gesetz in jedem Vertrag, Sie können also eine Kollegin oder einen Kollegen Ihres Vertrauens beauftragen.
  • Kein Sofort-Schutz für Kanzleien: Für einen schon laufenden Streit der Kanzlei sollten Sie nicht mit rückwirkendem Schutz rechnen, deshalb vor dem ersten Konflikt abschließen.
Cihan Deniz

Auch ein Fachanwalt für Steuerrecht bewegt sich im eigenen Arbeitsprozess auf fremdem Terrain…

… und vor Landgericht und Oberlandesgericht besteht ohnehin Anwaltszwang. Vor allem aber fallen Gerichtskosten und Gutachter auch für Juristen an, und wer einen Zivilprozess verliert, zahlt die Gebühren der Gegenseite. Angestellte Anwälte, ob in der Kanzlei oder als Syndikus, brauchen dafür den Berufs-Rechtsschutz, Anwälte mit eigener Kanzlei einen Firmen­rechtsschutz, denn der Privat-Rechtsschutz schließt die freiberufliche Tätigkeit aus. Eine Lücke bleibt in beiden Fällen: Der Vorwurf, ein Mandantengeheimnis verraten zu haben, ist nur bei Vorsatz strafbar und deshalb nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert. Wie sich Anstellung, Kanzlei und Privatleben absichern lassen und was der Schutz für Angestellte im Monat kostet, entscheidet über den passenden Vertrag.

Brauchen Anwälte eine Rechtsschutz­versicherung?

Ja, auch Anwälte brauchen sie. Kaum ein Anwalt ist in allen Rechtsgebieten zu Hause, und vor Landgericht und Oberlandesgericht besteht Anwaltszwang. Vor allem aber zahlt die Versicherung die Kosten des Streits, die auch ein Jurist nicht vermeiden kann: Gericht, Gutachter und im Fall der Niederlage den Anwalt der Gegenseite.

Rechtsschutz­versicherung auch für Anwälte sinnvoll

Ein Anwalt für Steuerrecht verteidigt sich in einem Arbeitsprozess selten so gut wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer verliert, trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite (Quelle: ZPO § 91). Welcher Schutz passt, hängt davon ab, ob Sie angestellt sind oder selbständig arbeiten.

FrageAngestellte Anwälte und SyndikusanwälteAnwälte mit eigener Kanzlei
TätigkeitArbeitnehmer in Kanzlei oder UnternehmenSelbständig, allein oder mit Partnern
Passender SchutzBerufs-Rechtsschutz zum Privat-RechtsschutzFirmen­rechtsschutz für die Kanzlei, privat zusätzlich Privat-Rechtsschutz
Streit um die Stelle oder mit PersonalArbeits-Rechtsschutz als ArbeitnehmerArbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber, wenn im Tarif enthalten
Berufsrechtliches VerfahrenDisziplinar- und Standes-Rechtsschutz, ohne WartezeitDisziplinar- und Standes-Rechtsschutz, ohne Wartezeit
Schadenersatzforderung eines MandantenBerufs­haftpflichtBerufs­haftpflicht

Die Kanzlei versichern Sie über eine eigene Firmen­rechtsschutz­versicherung, den privaten Bereich über die Rechtsschutz­versicherung für Privatpersonen. Fordert ein Mandant wegen eines Fehlers Schadenersatz, ist das kein Fall für den Rechtsschutz: Die Abwehr solcher Ansprüche übernimmt die Berufs­haftpflicht für Rechtsanwälte.


Anwälte haben Erfahrung mit Rechtsschutz­versicherungen

Aus der eigenen Arbeit kennen Anwälte Deckungsanfragen, Ablehnungen und Stichentscheide. Das hilft bei der Wahl des eigenen Tarifs: Sie wissen, wie wichtig Wartezeiten, Ausschlüsse und die Regeln zur Vorvertraglichkeit sind. Achten Sie im eigenen Vertrag besonders darauf, welcher Teil Ihre berufliche Tätigkeit deckt, denn dort entstehen die meisten Lücken.

Welchen Rechtsschutz brauchen angestellte Anwälte?

Angestellte Anwälte, ob in einer Kanzlei oder als Syndikus in einem Unternehmen, sind Arbeitnehmer. Sie brauchen den Berufs-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz. Er enthält den Arbeits-Rechtsschutz für Streit mit dem Arbeitgeber und den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für Verfahren vor Kammer und Anwaltsgericht.

Rechtsschutz für angestellte Anwälte

Der Arbeits­rechtsschutz zahlt bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis, etwa um eine unberechtigte Abmahnung oder Kündigung, um Zeugnis oder Gehalt. Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (Quelle: KSchG § 4).

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz trägt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (Quelle: ArbGG § 12a). Die Gerichtskosten trägt bei einem Urteil der Unterlegene, bei einem Vergleich entfallen sie. Ohne Versicherung zahlen Sie den eigenen Anwalt in erster Instanz also immer.


Wichtiger Baustein Straf­rechtsschutz

Anwälte unterliegen der Schweigepflicht. Wer ein Mandantengeheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar, aber nur bei Vorsatz (Quelle: StGB § 203). Für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, zahlt der normale Straf-Rechtsschutz nicht, egal ob der Vorwurf berechtigt ist und wie das Verfahren ausgeht.

Diese Lücke schließt ein Spezial-Straf-Rechtsschutz, den einzelne Versicherer als eigenes Produkt anbieten. In den Musterbedingungen des GDV ist er nicht enthalten, was er leistet, steht in den Tarifbedingungen. Werden Sie freigesprochen oder wird das Verfahren eingestellt, trägt in der Regel die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen (Quelle: StPO § 467).


Freie Anwaltswahl auch für Anwälte

Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in jedem Rechtsschutzvertrag, sie ist kein Tarifmerkmal (Quelle: VVG § 127). Sie können also eine Kollegin oder einen Kollegen Ihres Vertrauens mit Ihrer Vertretung beauftragen. Tarife dürfen Anreize für Partneranwälte setzen, die Wahl aber nicht einschränken. Mehr im Ratgeber zur freien Anwaltswahl.

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Welchen Rechtsschutz brauchen selbständige Anwälte und Kanzleien?

Anwälte mit eigener Kanzlei brauchen einen Firmen­rechtsschutz, denn der Privat-Rechtsschutz schließt jede freiberufliche Tätigkeit aus und der Berufs-Rechtsschutz gilt nur für Angestellte. Der Firmen­rechtsschutz deckt die Tätigkeit, die im Versicherungsschein steht, und kann die Mitarbeiter der Kanzlei einschließen.

Rechtsschutz für selbständige Anwälte und Anwaltskanzleien

Mit der Selbständigkeit kommen neue Streitpartner hinzu: Mandanten, die nicht zahlen, Vermieter der Kanzleiräume, eigene Angestellte und die Rechtsanwaltskammer. Welche Leistungsarten ein Kanzleitarif enthält, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Diese vier Bereiche sollten Sie prüfen:

Vertrags-Rechtsschutz

Streit mit Mandanten um das Honorar und mit Dienstleistern um Verträge der Kanzlei, wenn der Tarif ihn enthält.

Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber

Streit mit Ihren Angestellten, zum Beispiel um eine Kündigung oder ein Zeugnis.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren vor Kammer und Anwaltsgericht, ohne Wartezeit.

Rechtsschutz für Kanzleiräume

Streit mit dem Vermieter um Miete, Nebenkosten oder Mängel.

Streit mit dem Finanzamt ist im Firmen­rechtsschutz nach den Musterbedingungen nicht versichert, denn Steuer-Rechtsschutz gibt es im Baustein für Selbständige und Firmen nicht (Quelle: GDV, ARB 2021). Ebenfalls ausgeschlossen sind Streit aus dem Recht der Handelsgesellschaften und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.


Gibt es Sofort-Schutz für Kanzleien?

Mit rückwirkendem Schutz für einen schon laufenden Streit der Kanzlei sollten Sie nicht rechnen. Die Soforthilfe der ARAG für einen zurückliegenden Fall schließt gewerbliche Angelegenheiten ausdrücklich aus. Nach den Musterbedingungen beginnt der Schutz in den meisten Bereichen erst drei Monate nach Vertragsbeginn, maßgeblich ist der erste Verstoß.

Ohne Wartezeit gelten Schadenersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Liegt der Streit um Honorar, Personal oder Räume schon vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, zahlt der Versicherer nicht. Schließen Sie den Firmen­rechtsschutz deshalb mit der Gründung der Kanzlei ab, nicht erst beim ersten Konflikt.

Firmen­rechtsschutz für Ihre Kanzlei anfragen

Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG, prüft Ihren Bedarf und schickt Ihnen ein Angebot für Ihre Kanzlei.

  • Anfrage mit den Daten Ihrer Kanzlei über unser Firmenformular
  • Persönlicher Ansprechpartner bei der ARAG
  • Kostenfrei und unverbindlich
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Cihan Deniz
Ihr Berater

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für Anwälte?

Für angestellte Anwälte zeigt der ARAG-Rechner für Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr mit 250 Euro Selbst­beteiligung 28,40 bis 44,89 Euro im Monat bei einem 35-jährigen Arbeitnehmer (Abruf 13.10.2026). Für Kanzleien nennen wir keinen Beitrag, denn Firmentarife werden mit den Daten Ihres Betriebs berechnet.

Beiträge für angestellte Anwälte

Die Tabelle zeigt Beiträge aus dem Online-Rechner der ARAG für einen 35-jährigen Arbeitnehmer, Postleitzahl 24143, monatliche Zahlweise und 250 Euro Selbst­beteiligung, abgerufen am 13.10.2026. Einen eigenen Tarif für Juristen gibt es dort nicht, der Beruf geht über den Berufsbaustein ein.

ProfilBausteineKompaktKomfortPremium
Arbeitnehmer, 35 Jahre, SinglePrivat, Beruf, Wohnen, Verkehr28,40 €33,42 €44,89 €
Arbeitnehmer, 35 Jahre, FamiliePrivat, Beruf, Wohnen, Verkehr33,41 €39,30 €52,83 €

Rechenbeispiel: Was ein Streit die Kanzlei kostet

Die Beispiele sind Rechnungen unserer Redaktion nach den Gebührentabellen, die seit dem 01.06.2025 gelten, mit Umsatzsteuer und ohne Gutachter (Quelle: RVG, Anlage 2). Auch wenn Sie sich als Anwalt selbst vertreten, bleiben Gerichtskosten und im Fall der Niederlage die Kosten der Gegenseite.

FallWas Sie ohne Versicherung zahlenGrundlage
Kündigungsschutzklage einer Mitarbeiterin mit 3.500 € brutto, erste Instanz2.127,13 € für den eigenen Anwalt, auch bei Gewinn; bei Urteil gegen Sie 2.754,13 €Streitwert 10.500 €
Zivilklage um 8.000 €, zum Beispiel ein offenes Honorar, erste Instanz verloren3.932,96 € für beide Anwälte und das GerichtAmtsgericht
Strafverfahren am Amtsgericht, ein Verhandlungstag1.197,14 € für den eigenen AnwaltMittelgebühren

Rechtsschutz­versicherung für Anwälte im Test

Tests speziell für Anwälte gibt es nicht. Für den privaten Teil liegt in unserer Gesamtauswertung für Singles aus dem Rating von Franke und Bornberg, dem Test der Stiftung Warentest, der Fairness-Studie von ServiceValue und der Beschwerdestatistik der BaFin die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn, vor der Provinzial und der Provinzial Nord Brandkasse mit je 91. Alle Ergebnisse stehen im Rechtsschutz­versicherung Test.

Für den Rechtsschutz der Kanzlei finden Sie die Ergebnisse im Firmen­rechtsschutz Test. Diese Tests gelten für alle Branchen, nicht speziell für Kanzleien. Prüfen Sie deshalb immer, ob der Tarif Vertrags-, Arbeits- und Standes-Rechtsschutz enthält.


Beiträge von der Steuer absetzen

Als Kanzleiinhaber setzen Sie den Beitrag für den Firmen­rechtsschutz als Betriebsausgabe ab (Quelle: EStG § 4). Angestellte Anwälte machen den Berufs-Rechtsschutz als Werbungskosten geltend. Bei einem Kombitarif zählt nur der berufliche Anteil, den der Versicherer bescheinigt. Mehr dazu im Ratgeber zur Rechtsschutz­versicherung in der Steuererklärung.

Wie sichern Anwälte ihre privaten Risiken ab?

Mit den privaten Bausteinen der Rechtsschutz­versicherung. Streit mit dem Vermieter, einem Händler oder dem Unfallgegner betrifft Anwälte genauso wie alle anderen. Der Firmen­rechtsschutz der Kanzlei deckt diese Fälle nicht, solange der Tarif den privaten Bereich nicht ausdrücklich einschließt.

Private Absicherung für Anwälte

Wählen Sie die privaten Bausteine nach Ihrem Risiko: den Privat-Rechtsschutz für Verträge und eigenen Schadenersatz, den Verkehrs­rechtsschutz als Autofahrer und den Wohnungs-Rechtsschutz als Mieter oder Eigentümer. Für Mieter erklärt der Ratgeber zum Miet­rechtsschutz die Einzelheiten.

Privat

Streit aus privaten Verträgen, eigener Schadenersatz, Beratung im Familien- und Erbrecht.

Verkehr

Unfall, Bußgeld, Führerschein und Streit rund um das eigene Auto.

Wohnen

Streit mit dem Vermieter oder um das eigene Grundstück.

Die Musterbedingungen des GDV kennen neben den Einzelbausteinen auch eine Gesamtkombination für Privat und Firma. Ob ein Kombitarif oder zwei getrennte Verträge besser passen, hängt von Ihrer Kanzlei und Ihrer Familie ab. Wichtig ist in beiden Fällen, dass zwischen Kanzlei und Privatleben keine Lücke bleibt.

Experten-Tipp:
Kanzlei und Privates kombinieren

„Als selbständiger Anwalt oder Inhaber einer Kanzlei können Sie Ihre privaten Risiken oftmals direkt mit dem Firmen­rechtsschutz abschließen. Dies hat für Sie nicht nur den Vorteil, dass Sie beides in einem erledigen können, sondern auch, dass Sie günstiger wegkommen. Oftmals ist die separate Absicherung von Firma und privater Risiken teurer, als beides in Kombination.“

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Firmen­rechtsschutz für Kanzlei und Privates anfragen

Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG, prüft Ihren Bedarf und schickt Ihnen ein Angebot.

  • Angebot für Kanzlei, Mitarbeiter und privaten Bereich
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Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutz­versicherung für Anwälte

Brauchen Anwälte eine Rechtsschutz­versicherung?

Ja. Auch wer sich selbst vertreten kann, trägt bei einer Niederlage Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Angestellte Anwälte brauchen den Berufs-Rechtsschutz, Anwälte mit eigener Kanzlei einen Firmen­rechtsschutz. Eine Zivilklage um 8.000 Euro kostet in erster Instanz verloren rund 3.900 Euro.

Reicht mein Privat-Rechtsschutz für die eigene Kanzlei?

Nein. Der Privat-Rechtsschutz schließt nach den Musterbedingungen jede freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aus, auch eine geplante, sobald Sie konkrete Vorbereitungen treffen. Für die Kanzlei brauchen Sie einen Firmen­rechtsschutz, der die Tätigkeit im Versicherungsschein beschreibt.

Welcher Rechtsschutz passt für angestellte Anwälte und Syndikusanwälte?

Der Privat-Rechtsschutz mit dem Berufsbaustein. Darin stecken der Arbeits-Rechtsschutz für Streit mit dem Arbeitgeber und der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für berufsrechtliche Verfahren. Für den Arbeits-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für den Standes-Rechtsschutz nach den Musterbedingungen keine.

Bin ich versichert, wenn mir die Verletzung der Schweigepflicht vorgeworfen wird?

Im normalen Straf-Rechtsschutz nicht. Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist nur vorsätzlich strafbar, nach § 203 StGB. Für solche Vergehen zahlt der normale Straf-Rechtsschutz nicht, egal wie das Verfahren ausgeht. Dafür brauchen Sie einen Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Darf ich als Anwalt einen Kollegen meiner Wahl beauftragen?

Ja. Die freie Anwaltswahl gilt laut § 127 VVG in jedem Rechtsschutzvertrag, für Gerichtsverfahren und außergerichtlich. Der Versicherer darf Anreize für Partneranwälte setzen, etwa eine geringere Selbst­beteiligung, die Wahl aber nicht einschränken.

Zahlt die Rechtsschutz­versicherung, wenn ein Mandant Schadenersatz fordert?

Nein. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nach den Musterbedingungen ausgeschlossen, das ist Aufgabe der Berufs­haftpflicht. Die Rechtsschutz­versicherung zahlt dagegen, wenn Sie selbst ein offenes Honorar einklagen, sofern Ihr Kanzleitarif den Vertrags-Rechtsschutz enthält.

Ist Streit mit dem Finanzamt versichert?

Für die Kanzlei nach den Musterbedingungen nicht, denn der Baustein für Selbständige und Firmen enthält keinen Steuer-Rechtsschutz. Im privaten Bereich gilt der Steuer-Rechtsschutz erst ab dem Verfahren vor dem Finanzgericht, der Einspruch beim Finanzamt ist nicht versichert.

Gibt es eine Wartezeit für Anwälte?

Ja, in der Regel drei Monate, für Streit mit Arbeitgeber, Personal, Vermieter und Mandanten. Ohne Wartezeit gelten nach den Musterbedingungen Schadenersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Maßgeblich ist der erste Verstoß, nicht der Tag, an dem Sie davon erfahren.

Gibt es einen Sofort-Rechtsschutz für Kanzleien?

Rechnen Sie nicht damit. Für einen schon laufenden Streit der Kanzlei gibt es in der Regel keinen rückwirkenden Schutz. Die Soforthilfe der ARAG für einen zurückliegenden Fall schließt gewerbliche Angelegenheiten aus. Schließen Sie den Firmen­rechtsschutz deshalb mit der Gründung der Kanzlei ab.

Kann ich die Rechtsschutz­versicherung von der Steuer absetzen?

Ja, den beruflichen Teil. Kanzleiinhaber setzen den Firmen­rechtsschutz als Betriebsausgabe ab, angestellte Anwälte den Berufs-Rechtsschutz als Werbungskosten. Der private Anteil ist nicht absetzbar. Details im Ratgeber zur Steuererklärung.

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Lena Mierbach
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