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Warum auch Anwälte eine Rechtsschutzversicherung brauchen, was für angestellte Juristen und für die eigene Kanzlei gilt und warum der Vorwurf eines Geheimnisverrats im Standardtarif nicht versichert ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Anstellung entscheidet: Angestellte Anwälte brauchen den Berufs-Rechtsschutz, Anwälte mit eigener Kanzlei einen Firmenrechtsschutz, denn der Privat-Rechtsschutz schließt die selbständige Tätigkeit aus.
- Schweigepflicht: Der Vorwurf, Mandantengeheimnisse verraten zu haben, ist nur vorsätzlich strafbar und deshalb nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert.
- Freie Anwaltswahl gilt per Gesetz in jedem Vertrag, Sie können also eine Kollegin oder einen Kollegen Ihres Vertrauens beauftragen.
- Kein Sofort-Schutz für Kanzleien: Für einen schon laufenden Streit der Kanzlei sollten Sie nicht mit rückwirkendem Schutz rechnen, deshalb vor dem ersten Konflikt abschließen.

Cihan Deniz
Unser Partner für Rechtsschutzversicherungen
Auch ein Fachanwalt für Steuerrecht bewegt sich im eigenen Arbeitsprozess auf fremdem Terrain…
… und vor Landgericht und Oberlandesgericht besteht ohnehin Anwaltszwang. Vor allem aber fallen Gerichtskosten und Gutachter auch für Juristen an, und wer einen Zivilprozess verliert, zahlt die Gebühren der Gegenseite. Angestellte Anwälte, ob in der Kanzlei oder als Syndikus, brauchen dafür den Berufs-Rechtsschutz, Anwälte mit eigener Kanzlei einen Firmenrechtsschutz, denn der Privat-Rechtsschutz schließt die freiberufliche Tätigkeit aus. Eine Lücke bleibt in beiden Fällen: Der Vorwurf, ein Mandantengeheimnis verraten zu haben, ist nur bei Vorsatz strafbar und deshalb nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert. Wie sich Anstellung, Kanzlei und Privatleben absichern lassen und was der Schutz für Angestellte im Monat kostet, entscheidet über den passenden Vertrag.
Brauchen Anwälte eine Rechtsschutzversicherung?
Ja, auch Anwälte brauchen sie. Kaum ein Anwalt ist in allen Rechtsgebieten zu Hause, und vor Landgericht und Oberlandesgericht besteht Anwaltszwang. Vor allem aber zahlt die Versicherung die Kosten des Streits, die auch ein Jurist nicht vermeiden kann: Gericht, Gutachter und im Fall der Niederlage den Anwalt der Gegenseite.
Rechtsschutzversicherung auch für Anwälte sinnvoll
Ein Anwalt für Steuerrecht verteidigt sich in einem Arbeitsprozess selten so gut wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer verliert, trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite (Quelle: ZPO § 91). Welcher Schutz passt, hängt davon ab, ob Sie angestellt sind oder selbständig arbeiten.
| Frage | Angestellte Anwälte und Syndikusanwälte | Anwälte mit eigener Kanzlei |
|---|---|---|
| Tätigkeit | Arbeitnehmer in Kanzlei oder Unternehmen | Selbständig, allein oder mit Partnern |
| Passender Schutz | Berufs-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz | Firmenrechtsschutz für die Kanzlei, privat zusätzlich Privat-Rechtsschutz |
| Streit um die Stelle oder mit Personal | Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitnehmer | Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber, wenn im Tarif enthalten |
| Berufsrechtliches Verfahren | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, ohne Wartezeit | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, ohne Wartezeit |
| Schadenersatzforderung eines Mandanten | Berufshaftpflicht | Berufshaftpflicht |
Die Kanzlei versichern Sie über eine eigene Firmenrechtsschutzversicherung, den privaten Bereich über die Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen. Fordert ein Mandant wegen eines Fehlers Schadenersatz, ist das kein Fall für den Rechtsschutz: Die Abwehr solcher Ansprüche übernimmt die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte.
Anwälte haben Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen
Aus der eigenen Arbeit kennen Anwälte Deckungsanfragen, Ablehnungen und Stichentscheide. Das hilft bei der Wahl des eigenen Tarifs: Sie wissen, wie wichtig Wartezeiten, Ausschlüsse und die Regeln zur Vorvertraglichkeit sind. Achten Sie im eigenen Vertrag besonders darauf, welcher Teil Ihre berufliche Tätigkeit deckt, denn dort entstehen die meisten Lücken.
Welchen Rechtsschutz brauchen angestellte Anwälte?
Angestellte Anwälte, ob in einer Kanzlei oder als Syndikus in einem Unternehmen, sind Arbeitnehmer. Sie brauchen den Berufs-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz. Er enthält den Arbeits-Rechtsschutz für Streit mit dem Arbeitgeber und den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für Verfahren vor Kammer und Anwaltsgericht.
Rechtsschutz für angestellte Anwälte
Der Arbeitsrechtsschutz zahlt bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis, etwa um eine unberechtigte Abmahnung oder Kündigung, um Zeugnis oder Gehalt. Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (Quelle: KSchG § 4).
Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz trägt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (Quelle: ArbGG § 12a). Die Gerichtskosten trägt bei einem Urteil der Unterlegene, bei einem Vergleich entfallen sie. Ohne Versicherung zahlen Sie den eigenen Anwalt in erster Instanz also immer.
Wichtiger Baustein Strafrechtsschutz
Anwälte unterliegen der Schweigepflicht. Wer ein Mandantengeheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar, aber nur bei Vorsatz (Quelle: StGB § 203). Für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, zahlt der normale Straf-Rechtsschutz nicht, egal ob der Vorwurf berechtigt ist und wie das Verfahren ausgeht.
Diese Lücke schließt ein Spezial-Straf-Rechtsschutz, den einzelne Versicherer als eigenes Produkt anbieten. In den Musterbedingungen des GDV ist er nicht enthalten, was er leistet, steht in den Tarifbedingungen. Werden Sie freigesprochen oder wird das Verfahren eingestellt, trägt in der Regel die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen (Quelle: StPO § 467).
Freie Anwaltswahl auch für Anwälte
Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in jedem Rechtsschutzvertrag, sie ist kein Tarifmerkmal (Quelle: VVG § 127). Sie können also eine Kollegin oder einen Kollegen Ihres Vertrauens mit Ihrer Vertretung beauftragen. Tarife dürfen Anreize für Partneranwälte setzen, die Wahl aber nicht einschränken. Mehr im Ratgeber zur freien Anwaltswahl.
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Als angestellter Anwalt oder Syndikus vergleichen Sie den Privat-Rechtsschutz mit Berufsbaustein über unseren Partner Mr-Money selbst und schließen direkt online ab.
Welchen Rechtsschutz brauchen selbständige Anwälte und Kanzleien?
Anwälte mit eigener Kanzlei brauchen einen Firmenrechtsschutz, denn der Privat-Rechtsschutz schließt jede freiberufliche Tätigkeit aus und der Berufs-Rechtsschutz gilt nur für Angestellte. Der Firmenrechtsschutz deckt die Tätigkeit, die im Versicherungsschein steht, und kann die Mitarbeiter der Kanzlei einschließen.
Rechtsschutz für selbständige Anwälte und Anwaltskanzleien
Mit der Selbständigkeit kommen neue Streitpartner hinzu: Mandanten, die nicht zahlen, Vermieter der Kanzleiräume, eigene Angestellte und die Rechtsanwaltskammer. Welche Leistungsarten ein Kanzleitarif enthält, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Diese vier Bereiche sollten Sie prüfen:
Vertrags-Rechtsschutz
Streit mit Mandanten um das Honorar und mit Dienstleistern um Verträge der Kanzlei, wenn der Tarif ihn enthält.
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
Streit mit Ihren Angestellten, zum Beispiel um eine Kündigung oder ein Zeugnis.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren vor Kammer und Anwaltsgericht, ohne Wartezeit.
Rechtsschutz für Kanzleiräume
Streit mit dem Vermieter um Miete, Nebenkosten oder Mängel.
Streit mit dem Finanzamt ist im Firmenrechtsschutz nach den Musterbedingungen nicht versichert, denn Steuer-Rechtsschutz gibt es im Baustein für Selbständige und Firmen nicht (Quelle: GDV, ARB 2021). Ebenfalls ausgeschlossen sind Streit aus dem Recht der Handelsgesellschaften und die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Gibt es Sofort-Schutz für Kanzleien?
Mit rückwirkendem Schutz für einen schon laufenden Streit der Kanzlei sollten Sie nicht rechnen. Die Soforthilfe der ARAG für einen zurückliegenden Fall schließt gewerbliche Angelegenheiten ausdrücklich aus. Nach den Musterbedingungen beginnt der Schutz in den meisten Bereichen erst drei Monate nach Vertragsbeginn, maßgeblich ist der erste Verstoß.
Ohne Wartezeit gelten Schadenersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Liegt der Streit um Honorar, Personal oder Räume schon vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, zahlt der Versicherer nicht. Schließen Sie den Firmenrechtsschutz deshalb mit der Gründung der Kanzlei ab, nicht erst beim ersten Konflikt.
Firmenrechtsschutz für Ihre Kanzlei anfragen
Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutzversicherungen der ARAG, prüft Ihren Bedarf und schickt Ihnen ein Angebot für Ihre Kanzlei.
- Anfrage mit den Daten Ihrer Kanzlei über unser Firmenformular
- Persönlicher Ansprechpartner bei der ARAG
- Kostenfrei und unverbindlich
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Anwälte?
Für angestellte Anwälte zeigt der ARAG-Rechner für Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr mit 250 Euro Selbstbeteiligung 28,40 bis 44,89 Euro im Monat bei einem 35-jährigen Arbeitnehmer (Abruf 13.10.2026). Für Kanzleien nennen wir keinen Beitrag, denn Firmentarife werden mit den Daten Ihres Betriebs berechnet.
Beiträge für angestellte Anwälte
Die Tabelle zeigt Beiträge aus dem Online-Rechner der ARAG für einen 35-jährigen Arbeitnehmer, Postleitzahl 24143, monatliche Zahlweise und 250 Euro Selbstbeteiligung, abgerufen am 13.10.2026. Einen eigenen Tarif für Juristen gibt es dort nicht, der Beruf geht über den Berufsbaustein ein.
| Profil | Bausteine | Kompakt | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer, 35 Jahre, Single | Privat, Beruf, Wohnen, Verkehr | 28,40 € | 33,42 € | 44,89 € |
| Arbeitnehmer, 35 Jahre, Familie | Privat, Beruf, Wohnen, Verkehr | 33,41 € | 39,30 € | 52,83 € |
Rechenbeispiel: Was ein Streit die Kanzlei kostet
Die Beispiele sind Rechnungen unserer Redaktion nach den Gebührentabellen, die seit dem 01.06.2025 gelten, mit Umsatzsteuer und ohne Gutachter (Quelle: RVG, Anlage 2). Auch wenn Sie sich als Anwalt selbst vertreten, bleiben Gerichtskosten und im Fall der Niederlage die Kosten der Gegenseite.
| Fall | Was Sie ohne Versicherung zahlen | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage einer Mitarbeiterin mit 3.500 € brutto, erste Instanz | 2.127,13 € für den eigenen Anwalt, auch bei Gewinn; bei Urteil gegen Sie 2.754,13 € | Streitwert 10.500 € |
| Zivilklage um 8.000 €, zum Beispiel ein offenes Honorar, erste Instanz verloren | 3.932,96 € für beide Anwälte und das Gericht | Amtsgericht |
| Strafverfahren am Amtsgericht, ein Verhandlungstag | 1.197,14 € für den eigenen Anwalt | Mittelgebühren |
Rechtsschutzversicherung für Anwälte im Test
Tests speziell für Anwälte gibt es nicht. Für den privaten Teil liegt in unserer Gesamtauswertung für Singles aus dem Rating von Franke und Bornberg, dem Test der Stiftung Warentest, der Fairness-Studie von ServiceValue und der Beschwerdestatistik der BaFin die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn, vor der Provinzial und der Provinzial Nord Brandkasse mit je 91. Alle Ergebnisse stehen im Rechtsschutzversicherung Test.
Für den Rechtsschutz der Kanzlei finden Sie die Ergebnisse im Firmenrechtsschutz Test. Diese Tests gelten für alle Branchen, nicht speziell für Kanzleien. Prüfen Sie deshalb immer, ob der Tarif Vertrags-, Arbeits- und Standes-Rechtsschutz enthält.
Beiträge von der Steuer absetzen
Als Kanzleiinhaber setzen Sie den Beitrag für den Firmenrechtsschutz als Betriebsausgabe ab (Quelle: EStG § 4). Angestellte Anwälte machen den Berufs-Rechtsschutz als Werbungskosten geltend. Bei einem Kombitarif zählt nur der berufliche Anteil, den der Versicherer bescheinigt. Mehr dazu im Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung.
Wie sichern Anwälte ihre privaten Risiken ab?
Mit den privaten Bausteinen der Rechtsschutzversicherung. Streit mit dem Vermieter, einem Händler oder dem Unfallgegner betrifft Anwälte genauso wie alle anderen. Der Firmenrechtsschutz der Kanzlei deckt diese Fälle nicht, solange der Tarif den privaten Bereich nicht ausdrücklich einschließt.
Private Absicherung für Anwälte
Wählen Sie die privaten Bausteine nach Ihrem Risiko: den Privat-Rechtsschutz für Verträge und eigenen Schadenersatz, den Verkehrsrechtsschutz als Autofahrer und den Wohnungs-Rechtsschutz als Mieter oder Eigentümer. Für Mieter erklärt der Ratgeber zum Mietrechtsschutz die Einzelheiten.
Privat
Streit aus privaten Verträgen, eigener Schadenersatz, Beratung im Familien- und Erbrecht.
Verkehr
Unfall, Bußgeld, Führerschein und Streit rund um das eigene Auto.
Wohnen
Streit mit dem Vermieter oder um das eigene Grundstück.
Die Musterbedingungen des GDV kennen neben den Einzelbausteinen auch eine Gesamtkombination für Privat und Firma. Ob ein Kombitarif oder zwei getrennte Verträge besser passen, hängt von Ihrer Kanzlei und Ihrer Familie ab. Wichtig ist in beiden Fällen, dass zwischen Kanzlei und Privatleben keine Lücke bleibt.
Experten-Tipp:
Kanzlei und Privates kombinieren
„Als selbständiger Anwalt oder Inhaber einer Kanzlei können Sie Ihre privaten Risiken oftmals direkt mit dem Firmenrechtsschutz abschließen. Dies hat für Sie nicht nur den Vorteil, dass Sie beides in einem erledigen können, sondern auch, dass Sie günstiger wegkommen. Oftmals ist die separate Absicherung von Firma und privater Risiken teurer, als beides in Kombination.“
Firmenrechtsschutz für Kanzlei und Privates anfragen
Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutzversicherungen der ARAG, prüft Ihren Bedarf und schickt Ihnen ein Angebot.
- Angebot für Kanzlei, Mitarbeiter und privaten Bereich
- Persönlicher Ansprechpartner bei der ARAG
- Kostenfrei und unverbindlich
Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Anwälte
Brauchen Anwälte eine Rechtsschutzversicherung?
Ja. Auch wer sich selbst vertreten kann, trägt bei einer Niederlage Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Angestellte Anwälte brauchen den Berufs-Rechtsschutz, Anwälte mit eigener Kanzlei einen Firmenrechtsschutz. Eine Zivilklage um 8.000 Euro kostet in erster Instanz verloren rund 3.900 Euro.
Reicht mein Privat-Rechtsschutz für die eigene Kanzlei?
Nein. Der Privat-Rechtsschutz schließt nach den Musterbedingungen jede freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aus, auch eine geplante, sobald Sie konkrete Vorbereitungen treffen. Für die Kanzlei brauchen Sie einen Firmenrechtsschutz, der die Tätigkeit im Versicherungsschein beschreibt.
Welcher Rechtsschutz passt für angestellte Anwälte und Syndikusanwälte?
Der Privat-Rechtsschutz mit dem Berufsbaustein. Darin stecken der Arbeits-Rechtsschutz für Streit mit dem Arbeitgeber und der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für berufsrechtliche Verfahren. Für den Arbeits-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für den Standes-Rechtsschutz nach den Musterbedingungen keine.
Bin ich versichert, wenn mir die Verletzung der Schweigepflicht vorgeworfen wird?
Im normalen Straf-Rechtsschutz nicht. Die Verletzung von Privatgeheimnissen ist nur vorsätzlich strafbar, nach § 203 StGB. Für solche Vergehen zahlt der normale Straf-Rechtsschutz nicht, egal wie das Verfahren ausgeht. Dafür brauchen Sie einen Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Darf ich als Anwalt einen Kollegen meiner Wahl beauftragen?
Ja. Die freie Anwaltswahl gilt laut § 127 VVG in jedem Rechtsschutzvertrag, für Gerichtsverfahren und außergerichtlich. Der Versicherer darf Anreize für Partneranwälte setzen, etwa eine geringere Selbstbeteiligung, die Wahl aber nicht einschränken.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn ein Mandant Schadenersatz fordert?
Nein. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nach den Musterbedingungen ausgeschlossen, das ist Aufgabe der Berufshaftpflicht. Die Rechtsschutzversicherung zahlt dagegen, wenn Sie selbst ein offenes Honorar einklagen, sofern Ihr Kanzleitarif den Vertrags-Rechtsschutz enthält.
Ist Streit mit dem Finanzamt versichert?
Für die Kanzlei nach den Musterbedingungen nicht, denn der Baustein für Selbständige und Firmen enthält keinen Steuer-Rechtsschutz. Im privaten Bereich gilt der Steuer-Rechtsschutz erst ab dem Verfahren vor dem Finanzgericht, der Einspruch beim Finanzamt ist nicht versichert.
Gibt es eine Wartezeit für Anwälte?
Ja, in der Regel drei Monate, für Streit mit Arbeitgeber, Personal, Vermieter und Mandanten. Ohne Wartezeit gelten nach den Musterbedingungen Schadenersatz-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Maßgeblich ist der erste Verstoß, nicht der Tag, an dem Sie davon erfahren.
Gibt es einen Sofort-Rechtsschutz für Kanzleien?
Rechnen Sie nicht damit. Für einen schon laufenden Streit der Kanzlei gibt es in der Regel keinen rückwirkenden Schutz. Die Soforthilfe der ARAG für einen zurückliegenden Fall schließt gewerbliche Angelegenheiten aus. Schließen Sie den Firmenrechtsschutz deshalb mit der Gründung der Kanzlei ab.
Kann ich die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, den beruflichen Teil. Kanzleiinhaber setzen den Firmenrechtsschutz als Betriebsausgabe ab, angestellte Anwälte den Berufs-Rechtsschutz als Werbungskosten. Der private Anteil ist nicht absetzbar. Details im Ratgeber zur Steuererklärung.
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