Pflege­versicherung für Selbständige: Beitrag 2026 und Zusatzschutz

Tarifrechner, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Was Selbständige und Freiberufler 2026 für die Pflege­versicherung zahlen, was sie im Pflegefall leistet und wie Sie die Lücke passend zu Ihrem Einkommen schließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Beiträge 2026
  3. Leistungen und Lücke
  4. Zusatz­­versicherung
  5. So gehen Sie vor
  6. Häufige Fragen (FAQ)
Foto von Nina Ibach
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beitrag allein tragen: Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige zahlen 2026 3,6 % ihres Einkommens, kinderlos 4,2 %, mindestens 47,46 € und höchstens 209,26 € im Monat (kinderlos 244,13 €).
  • Privat versichert: In der Pflegepflicht­versicherung zählen Alter und Gesundheit beim Abschluss, nach fünf Jahren höchstens 209,26 € im Monat, ohne Arbeitgeberzuschuss.
  • Große Lücke im Heim: Im ersten Jahr bleiben im Schnitt 3.364 € im Monat selbst zu zahlen (Stand Juli 2026).
  • Zusatzschutz mit langem Atem: Wählen Sie einen Beitrag, den Sie auch in schwachen Jahren zahlen können. Unser Partner Holger Rasch berechnet, was zu Ihrem Einkommen passt.

Wie sind Selbständige pflegeversichert?

Selbständige und Freiberufler sind dort pflegeversichert, wo sie krankenversichert sind: freiwillig gesetzlich Versicherte in der sozialen Pflege­versicherung, privat Versicherte in der privaten Pflegepflicht­versicherung. Den Beitrag zahlen Sie allein, weil kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Beide Systeme decken im Pflegefall nur einen Teil der Kosten.

Die Pflege­versicherung der Selbständigen auf einen Blick

Welche Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrer Kranken­versicherung ab. Für Künstler und Publizisten gibt es mit der Künstlersozialkasse einen eigenen Weg. Zum Vergleich steht in der Tabelle auch, wie Angestellte versichert sind. Alle Werte gelten mit Stand 2026 (Quelle: BMG, Zahlen und Fakten zur Pflege­versicherung).

Versichert alsPflege­versicherungBeitrag 2026Wer zahlt
Freiwillig gesetzlich versichertSoziale Pflege­versicherung3,6 %, kinderlos 4,2 %, mindestens 47,46 €, höchstens 209,26 €Sie allein
Privat krankenversichertPrivate Pflegepflicht­versicherungNach Eintrittsalter und Gesundheit, nach 5 Jahren höchstens 209,26 €Sie allein
Künstler und Publizisten in der KünstlersozialkasseSoziale Pflege­versicherung3,6 %, kinderlos 4,2 %Sie und die Künstlersozialkasse
Zum Vergleich: AngestellteSozial oder privat3,6 %, kinderlos 4,2 %Arbeitgeber trägt 1,8 % oder zahlt einen Zuschuss

Die Kranken­versicherung entscheidet über die Pflege­versicherung

Sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert, gehören Sie automatisch zur Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Haben Sie eine private Kranken­versicherung, müssen Sie beim selben Unternehmen eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen (Quelle: SGB XI § 23). Wie Sie zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung für Selbständige wählen, erklären unsere Ratgeber zur Kranken­versicherung.

Freiwillig gesetzlich Versicherte können sich auf Antrag zugunsten einer privaten Pflege­versicherung von der sozialen Pflege­versicherung befreien lassen. Das geht nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht und ist unwiderruflich (Quelle: SGB XI § 22). Lassen Sie sich vorher ausrechnen, ob sich das für Sie dauerhaft lohnt.


Sonderfall Künstlersozialkasse

Selbständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei den Anteil am Beitrag, den bei Angestellten der Arbeitgeber trägt. Für die Leistungen gilt dasselbe wie für alle anderen gesetzlich Versicherten. Die Pflegelücke im Pflegefall ist also auch für Künstler und Publizisten gleich groß.


Privater Versicherungsschutz als Ergänzung

Zusätzlich zur Pflicht­versicherung können Sie eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen. Für Selbständige gelten dieselben Tarife wie für alle anderen, am flexibelsten ist ein Pflegetagegeld ohne Kostennachweis. Wichtig ist bei schwankendem Einkommen vor allem, dass der Beitrag dauerhaft tragbar bleibt. Darauf gehen die Kapitel zur Zusatz­versicherung und zum Vorgehen ein.

Was kostet die Pflege­versicherung für Selbständige?

In der sozialen Pflege­versicherung zahlen Selbständige 2026 3,6 Prozent ihres Einkommens, kinderlos 4,2 Prozent, mindestens 47,46 Euro und höchstens 209,26 Euro im Monat. In der privaten Pflegepflicht­versicherung zählen Eintrittsalter und Gesundheit. In beiden Fällen tragen Sie den vollen Beitrag selbst.

Beiträge zur sozialen Pflege­­versicherung

Für Selbständige gelten dieselben Beitragssätze wie für Angestellte, nur die Arbeitgeberhälfte fehlt. Beitragspflichtig ist Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit, dazu weitere Einnahmen wie Mieten oder Kapitalerträge. Bei niedrigem Einkommen zahlen Sie einen Mindestbeitrag, oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat steigt der Beitrag nicht weiter.

Monatliches EinkommenMit Kind (3,6 %)Kinderlos (4,2 %)
Bis 1.318,33 € (Mindestbemessung)47,46 €55,37 €
2.500 €90,00 €105,00 €
4.000 €144,00 €168,00 €
Ab 5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze)209,26 €244,13 €

Die Werte hat unsere Redaktion mit den Beitragssätzen 2026 gerechnet. Den Mindestbeitrag von 47,46 Euro und den Höchstbeitrag von 209,26 Euro nennt das Bundesgesundheitsministerium, die Mindestbemessung liegt bei einem Neunzigstel der Bezugsgröße je Kalendertag. Zum Vergleich: Ein Angestellter mit Kind zahlt bei 4.000 Euro Gehalt nur 72 Euro selbst, den Rest trägt sein Arbeitgeber.


Darum gibt es den Kinderlosenzuschlag

Ohne Kinder zahlen Sie ab Ablauf des Monats, in dem Sie 23 Jahre alt werden, einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten (Quelle: SGB XI § 55). Eltern zahlen weniger, weil sie mit der Erziehung zum Fortbestand der umlagefinanzierten Pflege­versicherung beitragen. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz um je 0,25 Punkte.

Die Staffelung nach der Zahl der Kinder gibt es seit Juli 2023. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2022 verlangt, den Erziehungsaufwand stärker zu berücksichtigen (Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. April 2022). Wie Sie den Nachweis der Elternschaft erbringen, steht im Ratgeber für Kinderlose.


Beiträge zur privaten Pflegepflicht­­versicherung

In der privaten Pflegepflicht­versicherung richtet sich der Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss. Der Versicherer muss Sie aufnehmen und darf Vor­erkrankungen nicht ausschließen. Nach fünf Jahren Vor­versicherungszeit ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflege­versicherung begrenzt, 2026 also auf 209,26 Euro im Monat (Quelle: SGB XI § 110).

Angestellte bekommen zur privaten Pflegepflicht­versicherung einen Arbeitgeberzuschuss von 2026 bis zu 104,63 Euro im Monat, höchstens die Hälfte ihres Beitrags (Quelle: SGB XI § 61). Als Selbständiger zahlen Sie den vollen Beitrag. Rechnen Sie das mit ein, wenn Sie die private gegen die gesetzliche Absicherung abwägen.


Beiträge von der Steuer absetzen

Beiträge zur Pflegepflicht­versicherung sind als Sonderausgaben in voller Höhe abziehbar. Beiträge zu einer Pflegezusatz­versicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Selbständige ohne Zuschuss dürfen zusammen mit den Basisbeiträgen zur Kranken- und Pflege­versicherung bis 2.800 Euro im Jahr ansetzen (Quelle: EStG § 10). Meist schöpfen schon die Basisbeiträge diese Grenze aus, dann wirkt der Zusatzbeitrag steuerlich nicht.

Die Bundesregierung will prüfen, wie private und betriebliche Pflegevorsorge gestärkt werden kann, auch steuerlich. Eine konkrete Regel enthält der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes dazu nicht, beschlossen ist das Gesetz ohnehin noch nicht (Stand Oktober 2026; Quelle: BMG).

Was leistet die gesetzliche Pflege­versicherung für Selbständige?

Die Pflege­versicherung zahlt ab Pflegegrad 2 feste Beträge, für Selbständige genauso wie für alle anderen: Pflegegeld, Sachleistungen für einen Pflegedienst oder einen Zuschuss im Heim. Die tatsächlichen Kosten deckt sie nicht. Im Pflegeheim blieben im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst zu zahlen, Stand 1. Juli 2026.

Leistungen der gesetzlichen Pflege­­versicherung für Selbständige

Die Leistungen der sozialen und der privaten Pflegepflicht­versicherung sind gleich hoch, nur der Weg ist ein anderer. Gesetzlich Versicherte bekommen Sachleistungen, die der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Privat Versicherte zahlen die Rechnung und bekommen die Pflegekosten erstattet, in derselben Höhe wie die Sachleistung (Quelle: SGB XI § 23).

PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistung bisPflegeheim im Monat
2347 €796 €805 €
3599 €1.497 €1.319 €
4800 €1.859 €1.855 €
5990 €2.299 €2.096 €

Dazu kommen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für den Umbau der Wohnung und ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Alle Beträge gelten 2026 unverändert. Mehr dazu im Ratgeber zur gesetzlichen Pflege­versicherung.


Pflegegrad entscheidet über Leistungshöhe

Wie viel Sie bekommen, hängt vom Pflegegrad ab, den bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst und bei privat Versicherten Medicproof feststellt. Es gibt fünf Pflegegrade, am häufigsten ist Pflegegrad 2: Ende 2025 hatten ihn 40,1 Prozent der Leistungsbeziehenden der sozialen Pflege­versicherung. Was die einzelnen Grade bedeuten, erklärt der Ratgeber zu den Pflegegraden.


Die gesetzliche Pflege­­versicherung trägt nicht alle Kosten

Im Pflegeheim zahlen Sie den Eigenanteil für die Pflege, dazu Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt lag die Eigenbeteiligung im ersten Jahr bei 3.364 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten durch die gesetzlichen Zuschläge bei 2.111 Euro (Quelle: vdek, Stand 1. Juli 2026). Zu Hause reicht das Pflegegeld oft nur für einen Teil der Hilfe.

Rechenbeispiel unserer Redaktion: Ein Jahr im Pflegeheim kostet mit dem Durchschnitt des vdek 40.368 Euro aus eigener Tasche, das sind zwölf Monate zu 3.364 Euro. Wer als Selbständiger keine Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung bekommt, zahlt das aus Erspartem, aus Mieteinnahmen oder aus seiner privaten Vorsorge.

Wenn Sie Angehörige pflegen

Das Pflegezeitgesetz gilt nur für Beschäftigte, nicht für Selbständige. Pflegeunterstützungsgeld für eine akute Pflegesituation in der Familie und die Freistellung in der Pflegezeit stehen Ihnen deshalb nicht zu (Quelle: PflegeZG § 7). Pflegen Sie einen Angehörigen, fällt dieser Einkommensausfall allein auf Sie. Was Beschäftigte bekommen, steht im Ratgeber zum Pflegeunterstützungsgeld.

Lohnt sich eine Pflegezusatz­versicherung für Selbständige?

Für die meisten Selbständigen ja, wenn Ersparnisse und Altersvorsorge einen Eigenanteil von über 3.000 Euro im Monat nicht über Jahre tragen. Weil Ihr Einkommen schwanken kann, kommt es aber besonders darauf an, dass Sie den Beitrag dauerhaft zahlen können. Ein Pflegetagegeld ist meist die flexibelste Lösung.

Ist eine private Pflegezusatz­­versicherung für Selbständige sinnvoll?

Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Sie Ihr Vermögen, Ihre Immobilie oder Ihre Familie im Pflegefall schützen wollen. Als Selbständiger haben Sie oft keine gesetzliche Rente in voller Höhe, die einen Teil des Eigenanteils trägt. Besonders passt der Zusatzschutz, wenn diese Punkte auf Sie zutreffen:

  • Ihre Ersparnisse und Ihre Altersvorsorge reichen für einen Eigenanteil von über 3.000 Euro im Monat nicht dauerhaft
  • Sie möchten Ihr Betriebsvermögen, Ihre Immobilie oder Ihre Familie schützen
  • Sie sind gesund und können die Gesundheitsfragen ohne Einschränkung beantworten
  • Der Beitrag passt auch in Jahren mit weniger Umsatz in Ihr Budget

Weniger sinnvoll ist ein Vertrag, wenn Ihr Vermögen die Pflegekosten sicher über Jahre deckt oder der Beitrag Ihre Liquidität dauerhaft belasten würde. Ein Vertrag, den Sie nach einigen Jahren kündigen müssen, bringt Ihnen nichts zurück:

  • Sie sind bereits pflegebedürftig oder haben einen Pflegegrad beantragt
  • Ihr Einkommen ist so unsicher, dass Sie den Beitrag nicht verlässlich zahlen können
  • Ihr Vermögen deckt die Pflegekosten auch bei mehreren Jahren im Heim

Beiträge langfristig planen

Ein Pflegetagegeld hat keinen Rückkaufswert. Kündigen Sie, bekommen Sie nichts zurück, und die angesparten Alterungsrückstellungen gehen verloren. Assekurata rät bei einem zu hohen Beitrag deshalb eher dazu, die Leistung zu senken, als den Vertrag zu wechseln (Quelle: Assekurata-Studie). Wählen Sie die Leistung also so, dass Sie sie auch in schwachen Jahren halten.

Manche Tarife lassen sich vorübergehend ruhen lassen, die INTER zum Beispiel laut eigenen Angaben bis zu dreimal für sechs Monate. Beim Pflege-Bahr haben Sie bei Hilfebedürftigkeit Anspruch darauf, den Vertrag mindestens drei Jahre ruhen zu lassen (Quelle: SGB XI § 127). Fragen Sie vor dem Abschluss, was Ihr Tarif für Phasen mit wenig Einkommen vorsieht.


Die drei Formen der privaten Pflegezusatz­­versicherung für Selbständige

Für die meisten Selbständigen passt die Pflegetagegeld­versicherung: Sie zahlt einen festen Betrag ohne Kostennachweis, auch wenn Angehörige pflegen, und Sie verwenden das Geld frei. Die Pflegekosten­versicherung stockt die gesetzlichen Leistungen auf, leistet bei Pflege durch Angehörige aber weniger. Die Pflegerente kostet laut Verbraucherzentrale etwa zwei- bis dreimal so viel.

Den staatlich geförderten Pflege-Bahr können Sie als Selbständiger ebenfalls abschließen, er steht allen Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflicht­versicherung ab 18 Jahren offen. Zahlen Sie mindestens zehn Euro im Monat, legt der Staat fünf Euro dazu. Gesundheitsfragen gibt es keine, die Leistung ist aber klein und die Wartezeit dauert bis zu fünf Jahre.


Kosten der privaten Pflegezusatz­­versicherung für Selbständige

Der Beitrag richtet sich vor allem nach dem Eintrittsalter und nach der gewählten Leistung, nicht nach Ihrem Einkommen. Die Tabelle zeigt Spannen von Assekurata (Studie im Auftrag des PKV-Verbands, Stand März 2026) und der Verbraucherzentrale sowie Beispiele der Versicherer von ihren eigenen Seiten, abgerufen am 13. Oktober 2026. Ihr eigener Beitrag kann abweichen.

BeispielEintrittsalterLeistung im MonatMonatsbeitrag
LVM PZT-Komfort35 Jahre1.800 € (60 € je Tag)57,24 €
Assekurata, vier Pflegetagegeldtarife35 Jahre2.000 € bei Pflege im Heim55 bis 87 €
ARAG FörderPflege (Pflege-Bahr)35 Jahre671,70 € in Pflegegrad 515,00 € einschließlich 5 € Zulage
Assekurata, vier Pflegetagegeldtarife45 Jahre2.000 € bei Pflege im Heim78 bis 130 €
Verbraucherzentrale, Pflegetagegeld mit Beitragsbefreiung50 Jahre1.500 € in Pflegegrad 570 bis 160 €

Je später Sie abschließen, desto teurer wird derselbe Schutz: Für 2.000 Euro Leistung zahlen 45-Jährige laut Assekurata gut 40 Prozent mehr als 35-Jährige. Eine Erhöhung allein wegen des Älterwerdens ist ausgeschlossen. Steigen die Leistungsausgaben eines Tarifs, darf der Versicherer die Beiträge mit Zustimmung eines Treuhänders anpassen (Quelle: § 155 VAG).


Private Pflege­­versicherung für Selbständige im Test

Eigene Tests für Selbständige gibt es nicht, die Tarife sind für alle Berufsgruppen gleich. In unserer Gesamtauswertung aus fünf Tests und der Beschwerdestatistik der BaFin liegt die Allianz mit 92 von 100 Punkten vorn, vor der R+V mit 85 und der Württembergischen mit 79 Punkten. Unsere Redaktion empfiehlt besonders Allianz, DKV und Barmenia. Alle Ergebnisse stehen im Test der privaten Pflege­versicherung.

Pflegezusatz­versicherung für Selbständige berechnen

Unser Partner Holger Rasch berechnet Ihren Beitrag und zeigt Ihnen, welche Leistung zu Ihrem Einkommen und Ihrer Vorsorge passt.

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  • Vergleich der Tarife mehrerer Versicherer
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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Wie finden Selbständige die passende Pflegezusatz­versicherung?

Ermitteln Sie zuerst Ihre Lücke, legen Sie dann einen Beitrag fest, den Sie auch in schwachen Jahren zahlen können, und vergleichen Sie erst danach Tarife. Je früher und gesünder Sie abschließen, desto günstiger. Kostenlose Pflegeberatung bieten Ihre Pflegekasse, Ihr privater Versicherer und die Pflegestützpunkte.

1. Lücke ermitteln

Rechnen Sie Ersparnisse und Altersvorsorge gegen einen Eigenanteil von über 3.000 Euro im Monat im Heim.

2. Budget festlegen

Wählen Sie eine Leistung, deren Beitrag auch in einem Jahr mit wenig Umsatz sicher in Ihr Budget passt.

3. Tarife vergleichen

Vergleichen Sie Leistung zu Hause, Dynamik, Beitragsbefreiung und die Regeln für Ruhen oder Senken der Leistung.

4. Antrag stellen

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig, damit der Schutz im Pflegefall auch gilt.


Diese Fehler sollten Selbständige vermeiden

Viele Fehler entstehen nicht beim Tarif, sondern bei der Planung: beim Pflichtbeitrag, bei der Wahl zwischen gesetzlich und privat und bei einem Beitrag, der zu knapp kalkuliert ist. Prüfen Sie Ihre Situation gegen diese Liste, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, den Sie über Jahrzehnte zahlen:

  • Die Befreiung von der sozialen Pflege­versicherung beantragen, ohne die Folgen durchzurechnen
  • Den Kinderlosenzuschlag zahlen, obwohl Kinder da sind, und keinen Nachweis einreichen
  • Davon ausgehen, dass die Pflege­versicherung das Pflegeheim komplett bezahlt
  • Eine so hohe Leistung wählen, dass der Beitrag in schwachen Jahren nicht mehr tragbar ist
  • Gesundheitsfragen lückenhaft beantworten und so den Schutz riskieren
  • Mit dem Abschluss warten, bis Alter und neue Diagnosen den Beitrag erhöhen

Falsche Angaben im Antrag haben harte Folgen: Je nach Verschulden kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, bis drei Jahre nach Abschluss, bei Vorsatz oder Arglist bis zehn Jahre (Quelle: VVG § 21). Wie Sie richtig antworten, steht auf unserer Seite zu den Gesundheitsfragen.

Unser Partner Holger Rasch von „Die Pflege­versicherung Spezialisten“ in Grafschaft vergleicht für Sie Tarife mehrerer Versicherer. Er prüft mit Ihnen, welche Leistung Ihre Lücke schließt, welcher Beitrag zu Ihrem Einkommen passt und was der Tarif für Phasen mit wenig Umsatz vorsieht. So bleibt Ihr Schutz bestehen, auch wenn ein Jahr schwächer läuft.

Experten-Tipp:
Experte für Pflege­­versicherungen

„Selbständige sollten sicher sein, dass sie sich die Beiträge langfristig leisten können. Bei Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalten lassen sich die Beiträge manchmal aussetzen. Wenn aber gar nicht mehr gezahlt werden kann, verlieren Sie den Versicherungsschutz und haben womöglich jahrelang umsonst eingezahlt.“

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Mit uns die ideale private Pflege­­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem Partner Holger Rasch schließen wir Ihre Versorgungslücke und sichern Ihr Vermögen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ab.

  • Vergleich der Tarife mehrerer Versicherer
  • Begleitung bei Antrag und Gesundheitsfragen
  • Unterstützung im Leistungsfall
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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

So läuft unsere kostenfreie Beratung zur Pflege­versicherung ab

Die häufigsten Fragen zur Pflege­versicherung für Selbständige

Müssen Selbständige in die Pflege­versicherung einzahlen?

Ja. Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert: freiwillig gesetzlich Versicherte in der sozialen Pflege­versicherung, privat Versicherte in der privaten Pflegepflicht­versicherung beim selben Unternehmen. Laut § 23 SGB XI müssen privat Krankenversicherte die Pflegepflicht­versicherung abschließen. Den Beitrag zahlen Selbständige allein.

Wie viel Pflege­versicherung zahlen Selbständige?

In der sozialen Pflege­versicherung 2026 genau 3,6 Prozent des Einkommens, kinderlos 4,2 Prozent. Der Mindestbeitrag liegt bei 47,46 Euro im Monat, der Höchstbeitrag bei 209,26 Euro, für Kinderlose rechnerisch bei 244,13 Euro. In der privaten Pflegepflicht­versicherung hängt der Beitrag von Alter und Gesundheit ab, nach fünf Jahren höchstens 209,26 Euro.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Pflege­versicherung für Selbständige?

2026 beträgt er 47,46 Euro im Monat für freiwillig gesetzlich Versicherte mit Kind. Er gilt, wenn Ihr Einkommen unter der Mindestbemessung von 1.318,33 Euro im Monat liegt. Kinderlose zahlen mit dem Zuschlag rechnerisch 55,37 Euro. Den Wert nennt das Bundesgesundheitsministerium.

Bekommen Selbständige einen Zuschuss zur Pflege­versicherung?

Nein, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nur für Beschäftigte, 2026 bis zu 104,63 Euro im Monat. Selbständige tragen den vollen Beitrag. Eine Ausnahme sind Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse: Sie übernimmt den Anteil, den sonst der Arbeitgeber zahlt.

Können sich Selbständige von der gesetzlichen Pflege­versicherung befreien lassen?

Ja, freiwillig gesetzlich Versicherte können sich zugunsten einer privaten Pflege­versicherung befreien lassen. Den Antrag müssen Sie laut § 22 SGB XI innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht stellen, und die Befreiung ist unwiderruflich. Prüfen Sie vorher, wie sich der private Beitrag mit dem Alter entwickelt.

Was passiert mit der Pflege­versicherung, wenn ich mich selbständig mache?

Sie bleiben dort pflegeversichert, wo Sie krankenversichert sind. Bleiben Sie freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung, bleiben Sie in der sozialen Pflege­versicherung und zahlen den Beitrag nun allein. Scheiden Sie aus der Versicherungspflicht aus, können Sie sich weiterversichern, wenn Sie 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder zwölf Monate unmittelbar davor versichert waren.

Zahlt die Pflege­versicherung bei Selbständigen dieselben Leistungen?

Ja. Die Beträge hängen nur vom Pflegegrad ab, nicht vom Beruf: Das Pflegegeld liegt 2026 zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Privat Versicherte bekommen statt Sachleistungen eine Erstattung der Pflegekosten in gleicher Höhe. Die tatsächlichen Kosten im Heim oder zu Hause deckt keines der beiden Systeme.

Können Selbständige den Pflege-Bahr abschließen?

Ja. Der staatlich geförderte Pflege-Bahr steht allen Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflicht­versicherung ab 18 Jahren offen, auch Selbständigen. Ab zehn Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat fünf Euro im Monat dazu. Gesundheitsfragen gibt es keine, die Wartezeit beträgt bis zu fünf Jahre.

Bekommen Selbständige Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie Angehörige pflegen?

Nein. Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit stehen nur Beschäftigten zu, das Pflegezeitgesetz gilt nicht für Selbständige. Den Einkommensausfall bei der Pflege eines Angehörigen tragen Sie selbst. Die Leistungen der Pflege­versicherung des Angehörigen, etwa das Pflegegeld, bekommt dagegen der Pflegebedürftige, egal welchen Beruf Sie haben.

Kann ich als Selbständiger die Beiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur Pflegepflicht­versicherung ja, als Sonderausgaben in voller Höhe. Beiträge zu einer Pflegezusatz­versicherung sind zusammen mit den Basisbeiträgen bis 2.800 Euro im Jahr abziehbar. Diese Grenze schöpfen die Kranken- und Pflegepflichtbeiträge oft schon aus, dann wirkt der Zusatzbeitrag nicht. Mehr unter Pflege­versicherung und Steuer.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Zinseszinseffekt Auf bereits verdiente Zinsen werden neue Zinsen berechnet. Dies führt zu einem exponentiellen Wachstum des investierten Kapitals über die Zeit.
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